In eigener Sache……

In eigener Sache……
Dieser Tage hat man andere Sachen im Kopf, als dass nächste Woche wieder der NSU- Prozess in München für zwei Tage los geht.
Da Flüchtlingsheime brennen und die Bundesregierung wieder mal ohnmächtig zusieht, was in Heidenau oder anderswo passiert. Auf Länderebene wissen die Politiker nicht mehr was sie zuerst machen sollen. Das einzige was unsere Bundeskanzlerin dazu sagt ist „das es Deutschland nicht würdig ist“ was dort passiert. Diese Aussage ist für mich eine Ohrfeige für die Leute, die Tag und Nacht dafür für die Flüchtlinge arbeiten. Was die Politiker auf Länderebene leisten, ist das was von der Bundesregierung erwartet werden müsste.
Ungeachtet dessen hat auch unsere Kanzlerin gerade bei der Gedenkfeier zu den NSU Opfern einer all umfassende Aufklärung versprochen. Was ist daraus geworden? Nichts aber auch gar nichts.
Klaus Dieter Fritsche war zu dieser Zeit Staatssekretär im Innenministerium, heute Staatssekretär im Bundeskanzleramt und für Nachdienste zuständig, er meinte im Bundestagsuntersuchungsausschuss „ es dürfe keine Staatsgeheimisse bekannt werden, die ein regieren unterminieren würde. Dieser Satz stellte quasi alles in Frage, was Untersuchungsausschüsse zur dieser Zeit herausgefunden hatten.
Nun ist letzte Woche eine neue Qualität im Hause des Verfassungsschutzes zu Tage eingetreten. Bisher wurde ein V Mannführer R.G. der einen der wichtigsten und radikalsten V Männer der rechten Szene der 90iger geführt hatte (Piatto) zwei Mal in München vernommen.
Bei der ersten Mal war dieser Herr R.G sehr einsilbig mit seiner Wortwahl. Es kam ein Nein, Ja, Vielleicht. oder das kann ich Ihnen nicht sagen, das ist nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt. Manch Nebenkläger zweifelte schon an der Gesundheit des Zeugen R.G.
Nachzulesen: https://querlaeufer.wordpress.com und https://juergenpohl.wordpress.com
Als der Verfassungsschützer R.G. das zweite Mal da war (hatte einen Zeugenbebeistand dabei Butz Peters), hatte er einen Ordner dabei. In diesem Ordner sah er während der Gerichtsverhandlung immerzu nach. Die Nebenkläger wollten diesen Ordner einsehen dürfen, da diese ja nicht das Wissen hatten, wie die Behörde aus Brandenburg. Wie in der ersten Zeugenaussage zu vernehmen war, hat der Verfassungsschutz Brandenburg acht Aktenordner für die betreffende Zeit 1997 bis 1998. Diese wurden den Gericht, den Nebenklägern im NSU Verfahren und bestimmt auch in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht vorgelegt.
Daraufhin ließ der Richter am Oberlandesgericht München Manfred Götzl den Ordner für das Gericht und für die Nebenkläger sicherstellen. Danach wurde der Zeuge R.G. vom Richter belehrt das er sich mit seinem Vorgesetzten nun in Verbindung setzen soll, um herauszufinden ob die Vermerke in diesem Ordner Sperrvermerke enthalten. Nach einer Pause konnte dies dann nicht endgültig geklärt werden.Deshalb muss der Zeuge 24.9.2015 wieder kommen. Aber ohne Ordner.
Denn wie letzte Woche bekannt wurde, sind alle Unterlagen in diesem Ordner durch eine Sperrfrist gesperrt . Die Gründe dafür sind, so wörtlich(Staatssekretär Matthias Kahl)der Bund und Deutschland Nachteile bereiten könnten, und man könnte Rückschlüsse auf Beobachtungsintensität nachrichtendienstlicher Arbeit nehmen. Also wie der gesamte Verfassungsschutz in den Jahren 1997 1998 gearbeitet haben. Dabei ist wieder interessant dass dieser Klaus Dieter Fritsche in dieser Zeit Vize Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz war.

Ach ja jetzt wird gerade bekannt das Frau Bundeskanzlerin Merkel doch nach Heidenau reist

Thomas Wolfram Berufsfeuerwehr Eisenach Maschinist Aussage vor dem PUA Erfurt am 04.06.2015

Thomas Wolfram Berufsfeuerwehr Eisenach Maschinist Aussage vor dem PUA Erfurt am 04.06.2015 ( 1.Teil )

Marx: Die übliche Belehrung . Nur kurz Fragen zur Person, der Vorname?
Wolfram: Thomas.
Marx: Ihr Alter in Jahren?
Wolfram: 52 fast.
Marx: Fast? Also noch nicht? Dann müssen wir 51 protokollieren. Familienstand?
Wolfram: Verheiratet.
Marx: Beruf?
Wolfram: Ach so, erlernter Beruf ist KFZ Lackierer
Marx: Und dann ladungsfähige Anschrift, ist Ihre Dienstelle?
Wolfram: Ja
Marx: Ja Herr Wolfram, wenn Sie möchten können Sie uns gerne aus dem Zusammenhang schildern was Sie noch erinnern, oder wir fangen gleich an Sie zu befragen.
Wolfram: Ja das wäre dann am besten.
Marx: Ja ok, dann möchte ich Sie befragen. Sie sind ja Mitglied der Berufsfeuerwehr und waren dann mit Ihrer Mannschaft an diesem Tag vor Ort. Können Sie sich erinnern was sich ereignete als Sie dort angekommen sind an diesem Ort bzw. was hat man Ihnen gesagt um welchen Einsatz es sich handelte.
Wolfram: Hat sich um einen PKW Brand gehandelt, wir sind dann nach Stregda gefahren wir haben das brennende Fahrzeug gesehen und da haben wir gleich angefangen zu vorzubereiten und zu löschen.
Marx: Gab es vor Ort eine Einweisung die darauf hingewiesen außer einem Brand hier noch andere Umstände vorliegen könnten?
Wolfram: Nein, nach meiner Kenntnis nicht.
Marx: Als Maschinist sind Sie ja erst mal am Fahrzeug verbleiben und was Sie da technisch in die Wege leiten müssen, haben Sie mitgebkommen die Einweisung die der Herr Nennstiel bekommen hat.
Wolfram: Der Herr Nennstiel hat die Einweisung gegeben, was alles zu machen ist.
Marx: Da gings dann um den technischen Löscheinsatz.
Wolfram: Richtig.
Marx: Sie haben dann zu löschen begonnen in welcher Art und Weise gelöscht oder Ihre Kollegen?
Wolfram: Wir haben mit dem langen Spritzschlauch da hab ich Wasser gegeben und dann den Brand gelöscht.
Marx: Sie sind an der auf welcher Seite oder von welchem Standort?
Wolfram: Ich war nur am Fahrzeug als Maschinist.
Marx: Sie, und von welcher Seite gelöscht, waren ja nicht selber Sie haben nur das Wasser bereitgestellt.
Wolfram: Und die Technik. Das wird mehrere Meter Entfernung gewesen sein.
Marx: Ja genau. Und von wo aus wurde der erste Löschangriff sozusagen gestartet? War das auf Fahrzeugseite, war das von hinten?
Wolfram: Das war von der Seite. Ich glaub von der Seite her.
Marx: Welcher Seite, Fahrerseite?
Wolfram: Fahrerseite.
Marx: Von der Fahrerseite. Und wo wurde darauf gezielt?
Wolfram: Wir haben versucht auf den Innenraum, wo die Flammen halt waren.
Marx: Mmh in dem Innenraum, da war ja kein Zugang.
Wolfram: Da war noch kein Zugang.
Marx: Und wie wurde der geschafft?
Wolfram: Die Kollegen haben noch versucht die Fahrertür ä die Beifahrertür oder diese die Tür hinten am Wohnmobil am Wohnraum aufzukriegen.
Marx: Ja von den anderen…
Wolfram: Was erst nicht gelungen ist. Ich weiß nicht 100% von der Fahrerseite, da glaub ich ist ein Fenster gewesen. Ob das aufgebrochen worden ist, oder schon kaputt war das weiß ich nicht mehr.
Marx: Gut aus der Fahrersicht von der Fahrerseite gelöscht und dann kam dann die freiwillige Feuerwehr hinzu und war auch am Löscheinsatz beteiligt.
Wolfram: Da weiß ich gar nischt. Von der Freiwilligen Feuerwehr, ich habe zu tun gehabt mit unseren Sachen.
Marx: Die haben aber kein Gerät von Ihnen übernommen?
Wolfram: Nein.
Marx: Die haben uns gesagt nicht nahe genug zuzusagen dran waren mit ihrem Fahrzeug das waren ja zwei Fahrzeuge.
Wolfram: Wir waren mit zwei Fahrzeuge, kann Möglich sein das die von der anderen Seite ran gegangen sind.
Marx: Ok, jetzt hat uns Herr Nennstiel erzählt das im Laufe des Löscheinsatzes im gesagt worden ist da gab es Knallgeräusche es könnten auch möglicherweise Schüsse gewesen sein, er hat gesagt auf Grund der Brandentwicklung da hat es geraucht…..
Wolfram: Es können auch Spraydosen gewesen sein. Das Spray im Wohnmobil gestanden haben das die durch den das Feuer explodiert sind.
Marx: Nun wissen wir Inzwischen im nach hinein die Schüsse gehört worden von den ersten Polizeibeamten Streifenbeamten die dort dieses Wohnmobil aufgefunden haben bevor der Brand nach außen Sichtbar ausgebrochen ist, also hat insofern besondere Gefahrenlage bestanden und Herr Nennstiel hat uns erzählt er hat dann quasi ab gewunken und hat gesagt wenn es oder gedacht und entschieden selbst wenn es Schüsse gewesen wären würde er an Hand der Brandentwicklung niemanden eine Chance haben einen Angriff auf die Feuerwehr zu führen. Hat er darüber Ihnen oder einen Kollegen geredet?
Wolfram: Nein eigentlich so nicht.
Marx: Son nicht?
Wolfram: Nein. Wie gesagt es war ein geknalle wir sind davon ausgegangen das da evtl. Spraydosen drinne waren. Wusste ja keiner von uns das da dass da so ein Ausmaß nimmt.
Marx: Genau wann haben Sie dann erfahren dass es nicht der normale Löschvorgang eines brennenden Fahrzeugs ist?
Wolfram: Eigentlich sagen wir mal wos bin ich der Meinung als das Feuer aus war wobei ma eine riesige Traube von Polizei gebildet hat. Die haben sämtliche Straßen gesperrt rings rum.
Marx: Wie viel Polizei war vor Ort als Sie eingetroffen sind? Wissen sie das noch?
Wolfram: Pause…
Marx: Herr Nennstiel sagte eben….
Wolfram: 20 30
Marx: 20 30 waren zum Schluss da.
Wolfram: Ja denke schon ja. Schätzungsweise.
Marx: Das ist eine enorme Anzahl, wie haben die sich aufgeteilt Ihrer Kenntnis was war da von…
Wolfram: Da kann ich Ihnen nicht dazu sagen.
Marx: Jetzt hat wurde das Fahrzeug geöffnet im Bereich des Wohnmobils wo die Tür doch auf gegangen ist was Herr Nennstiel gesagt hat. Wer hat die Türe geöffnet? Konnten Sie das überhaut einsehen von Ihrem Fahrzeug aus.
Wolfram: Das war dann als es aus war, da war dann Polizei vor Ort und da haben Sie versucht die Türe aufzukriegen. Die große Tür wo du normal einsteigst, und hinten hast eine großes Fach wo du die Fahrräder reinstellen kannst. Die Türe ging relativ leicht auf und die andre erst nicht auf und dann war sie auf einmal auf.
Marx: Haben Sie das selber gesehen?
Wolfram: Nee diese Umstände wie das habe ich keine Ahnung.
Marx: Sie sind von Ihrer Position aus selber gesehen.
Wolfram: Da war der Einsatz oder die Löscharbeiten waren ja…
Marx: Da sind Sie vorgegangen um zu schauen?
Wolfram: Richtig.
Marx: Und Herr Nennstiel hat gesagt das er als erstes das Fahrzeug betreten ist das richtig oder hereingeschaut? Ist das richtig?
Wolfram: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Marx: Er hat uns dann erzählt dass er dort ein paar Bilder gemacht hat Fotos um den Einsatz zu dokumentieren aber der Herr Menzel diese Kamera abgenommen hätte was Anlass zu Diskussionen gab haben Sie was mitbekommen?
Wolfram: Ich habe es mitbekommen, von Herr Nennstiel erfahren das man ihm die Kamera weggenommen hat.
Marx: Herr Nennstiel hat es Ihnen gesagt, gesehen haben sie das nicht. Wann haben Sie erfahren da sich dort leblose Personen oder Leichen im Fahrzeug befinden?
Wolfram: Ja im Laufe des Einsatzes, waren viele Polizisten da die sind da rumgesprungen.
Marx: Klar. Wir haben auch auf dem Video Kollegen von der Freiwilligen Feuerwehr die dort an der Seite wohl auch gelöscht hatten und mal reingeschaut hatten. Haben Sie selber mal reingeschaut?
Wolfram: Nein.
Marx: Waren Sie bei der Vorbereitung des Fahrzeuges beim Abtransport?
Wolfram: Weiß nicht, durch den Brand Kurzschluss ist die Alarmanlage angegangen an dem Fahrzeug. Dann haben wir dann die Fahrerseite die Türe geöffnet um an die Batterien zu kommen. Dann haben wir zuerst die Motorhaube aufgemacht weil bei den meisten Autos die Batterie vorne aber das war nicht der Fall. Dann bei der Beifahrerseite…
Marx: Gut dann haben sie das zum Schweigen gebracht das Alarmsignal, dann ging es aber weiter das Fahrzeug wurde dann schließlich abtransportiert oder?
Wolfram: Da haben wir mit der Firma Tautz Abschleppdienst Tautz haben wir dann eine riesen große Plane rumgewickelt ums Fahrzeug und das haben Sie dann mit Begleitschutz weggefahren.
Marx: Gab es Ihnen gegenüber eine Erklärung warum das Fahrzeug jetzt wo anders hinkommt?
Wolfram: Durchs Gespräch eben das es nicht so sein sollte oder nicht so ist wie es sein sollte haben sie es dann Sichergestellt.
Marx: Also nicht so sein so wie es sein sollte, wie habe ich das zu verstehen? Was war da besonders ..?
Wolfram: Ein normaler Fahrzeugbrand haben wir ja schon viele gehabt wird das Auto abtransportiert und fertig ist es. Und das wurde bei der Firma Tautz sichergestellt.
Marx: Also, normal beim Fahrzeugbrand ist klar wird das Fahrzeug abgebrannt ist oder gelöscht wie auch immer nicht mehr fahrfähig ist, muss es abtransportiert werden. Nun wir haben hier was besonderes hier liegen zwei Personen drin, die sind sozusagen mit verladen wurden.
Wolfram: Ja so viel hast du davon nicht erfahren. Was dann die Polizei als wir bei der Firma Tautz waren da war auch die Polizei und die Kripo alles da. Da hab ich gehört das zwei tote drin liegen.
Marx: Sie haben noch die Bringleistung gebracht quasi mit Kollegen zusammen mit diesem Fahrzeug verpackt haben sag ich mal so technisch in Plastikplanen von der Firma Tautz.
Wolfram: Ja.
Marx: Wir haben uns vorher schon gewundert weil wir in diesem Video was wir uns heute Morgen angeschaut haben gesehen das da doch das Fahrzeug relativ doch heiß war und das löschen eingestellt wurde wo das Fahrzeug geöffnet wurde. Da gab es oben paar züngelnde Flämmchen und das ist doch relativ Risikobehaftet aus Laiensicht wie wir.
Wolfram: Das Auto wurde erst ausgemacht richtig, eher wird es nicht abtransportiert.
Marx: Das war komplett gelöscht, aber wir haben in den Protokollen hier da stehen das Sie zur Brandschutztechnischen das Fahrzeug trotzdem begleitet werden musste auf dem Transport. Das die Brand Nachschau die erst dann in der Halle gemacht worden ist.
Wolfram: Das ist mit einer Wärmebildkamera gemacht worden.
Marx: Gut, es ist es war heut schon häufiger die Rede von das hinterher Diskussionen gab das man nicht die Feuerwehr Kameraden hätte man schneller und vollständiger informieren müssen das dort irgendwelche, auf Gefahrensituationen hinweisen sollen beim löschen.
Wolfram: Das wäre vielleicht gut gewesen.
Marx: Wann sind bei Ihnen solche Diskussionen geführt worden am Einsatzort oder kam das später auf?
Wolfram: Ja nach dem Einsatz wo wir dann in Bereitstellung waren, bzw. als wir die Plane getan haben und auf dem LKW….
Marx: Gab es da irgendeine Beschwerde?
Wolfram: Wir unterhalten uns meistens Maschführer??? Und wenn wir ein Problem haben, dann zum Chef?????
Marx: Ok, ich geb dann erst mal ab an die erste Runde Frau König?
König: Haben Sie einen eigenen Aktenvermerk vom 13.12.2011, ist Ihnen das noch erinnerlich?
Wolfram: Weiß nicht keine Ahnung. 15.13
König: Ich zeige es Ihnen mal kurz.
Wolfram: Kenn es nicht.
König: Vielleicht können Sie mir, ich bin ja Laie was die Abläufe angeht. Als Maschinist ist das normale die Löschgeräte fertigt macht?
Wolfram: Ja
König: Das man sich ums Wasser ähnliches mehr kümmert. Und haben Sie Zitat Vermerk, haben Sie auch zu den Löscharbeiten versucht mit dem Einsatzleiter einen Zugang zu dem Innenraum des Wohnmobils zu schaffen? Da schlug ich mit der Ga… Axt die Seiten Scheibe Wohnraumkabine Beifahrerseite ein. Zu diesem Zugang konnten weitere Löscharbeiten im Dachbereich des Wohnmobils durchgeführt werden. Des weiteren öffnete ich die Fahrertüre des Wohnmobils welche verschlossen war mit der Berliner Axt um Zugang zur Motorhaube zubekommen, dies diente den Zweck die Batterien abzuklemmen um das andauernde arkustische Geräusch der Hupe zu unterbrechen. Nach einigen suchen wurde die Batterie im Fußraum gefunden und abgeklemmt. Gehört das mit zu den Aufgaben eines Maschinisten, zusammen mit dem Einsatzleiter, mit dem Einsatzleiter bedeutet mit Herr Nennstiel oder mit dem Einsatzleiter der Polizei?
Wolfram: mit Herr Nennstiel.
König: Wissen Sie noch im welchen Zeitraum das so war? Kurz nach eintreffen, nach Löschung..
Wolfram: Nach nach eigentlich nach der Löschung.
König: Nach dem auch die Tür schon offen war zum Wohnmobil gewesen ist?
Wolfram: Ja, es ging ja nur das wo wir nicht hingekommen sind Platz gemacht haben um das restliche Feuer zu löschen… Spricht sehr undeutlich.
König: Gleichzeitig bei den Löscharbeiten wurden versucht einen Zugang in den Innenraum zu schaffen nicht an der Tür sondern über das Fenster…
Wolfram: Über das Fenster
König Das hat funktioniert und dann ging kurz danach oder gleichzeitig die Türe auf oder lies sich dann öffnen.
Wolfram: Das war nur auf der Beifahrerseite die Tür.

Staatsanwalt Meyer-Manoras, der nach dem 04.11.2011 in eine andere Richtung lenkte ( „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“)

„Umpolung“ –
Die Ermittlungen im Polizistenmord von Heilbronn werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt. Staatsanwalt Meyer-Manoras und LKA-Beamtin Rieger vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg

„Umpolung“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem alle Einzelteile eines Systems komplett und einheitlich neu ausgerichtet werden. Eine Erscheinung in der Natur, die aber auch in sozialen Systemen vorkommen kann. Bei den Ermittlungen zum Polizistenmord von Heilbronn fand nach dem 4. November 2011 eine Umpolung statt, die bei Behörden, Politikern, aber auch Medien bis heute anhält. Wie sie funktioniert, zeigte die Vernehmung des Staatsanwaltes Christoph Meyer-Manoras und der Kriminalbeamtin Sabine Rieger vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart am 24. Juli.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu der Einschätzung, die Tat auf der heilbronner Theresienwiese wurde von vier bis sechs Personen begangen. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA sah mehrere Phantombilder als wertvoll an, wollte aber, um die Öffentlichkeit nicht zu verwirren, nur drei zur Fahndung herausgeben. Der Staatsanwalt allerdings untersagte jegliche Veröffentlichung von Phantombildern. Am 4. November 2011 änderte sich dann zudem die Ermittlungsrichtung komplett. Der NSU mit den Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde bekannt. Seither schreibt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zu. Und diesem Dogma folgen nun alle – vom Landesinnenminister bis zum Staatsanwalt von Heilbronn. Dass keines (!) der Phantombilder auch nur annähernd Böhnhardt und Mundlos ähnelt, stellt nicht etwa ihre Anwesenheit in Frage, sondern wird umgekehrt als Beleg genommen, dass die Zeugen nicht die Täter gesehen haben. Die blutverschmierten Männer sollen also nichts mit der Tat zu tun gehabt haben, sondern alle rein zufällig um dieselbe Zeit in der selben Gegend herumgelaufen sein. So werden Regeln der formalen Logik auf den Kopf gestellt.

Anderes Beispiel: Videoaufzeichnungen aus Geschäften und Tankstellen rund um den Tatort. Sie wurden jahrelang nicht ausgewertet. Wonach hätte man suchen sollen?, fragte der Zeuge Staatsanwalt den Untersuchungsausschuss rhetorisch. Wonach wohl? Zum Beispiel nach Personen, die den Phantombildern ähneln. Erst nach 2011 wurden die Videos ausgewertet. Weil man nun darauf nicht Böhnhardt oder Mundlos sieht, betrachtet der Staatsanwalt das als nachträgliche Rechtfertigung für die Nichtauswertung der Videos. Anstatt, dass sich auch dadurch Zweifel an ihrer Anwesenheit ergäben. Der Staatsanwalt benutzt das Böhnhardt-Mundlos-zwei-Täter-Dogma als Rechtfertigung für die Unterlassung und Verschleppung der Ermittlungen nach 2007, die er mit zu verantworten hat.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu dem Ergebnis, die Angreifer mussten zwei Rechtshänder gewesen sein. Mundlos habe links des Streifenwagens der Fahrerin Kiesewetter in den Kopf geschossen, Böhnhardt rechts dem Beifahrer Arnold. Doch Böhnhardt war Linkshänder. Damit stimmt die Schussbahn nicht überein. Ein Linkshänder hätte weiter vorne stehen müssen, wäre vom Opfer gesehen worden und in die Schussbahn des anderen Täters geraten. Staatsanwalt Meyer-Manoras räumte vor dem Ausschuss ein, dass er darüber erst seit der Ausstrahlung einer TV-Dokumentation („Kampf um die Wahrheit“, 3sat, 6.7.2015) nachgedacht und ihn das ins Grübeln gebracht habe. Ziemlich freihändig meinte er dann aber, vielleicht habe ja Böhnhardt links auf Kiesewetter geschossen und Mundlos rechts auf Arnold. Motto: Wenn ein Puzzleteil nicht passt, macht man es eben passend. Von derartigen Mängeln war der Auftritt des Zeugen geprägt.

Hinzu kamen Polemiken, die einem Funktionsträger nicht zustehen. Wie schon vor dem NSU-Bundestagsausschuss qualifizierte er Zeugen, die blutverschmierte Männer sahen, ab. Zum Beispiel die damals 71jährige Frau W., die gegen 14 Uhr am Tattag am südlichen Eingang zur Theresienwiese einen heraneilenden blutverschmierten Mann sah, der in ein wartendes Auto einstieg. Die Zeugin glaubte auch, einige Zeit vorher Schüsse gehört zu haben. Wie schon in Berlin stellte Staatsanwalt Mayer-Manoras auch in Stuttgart den Sachverhalt unvollständig und manipulativ dar. Seine Version geht so: Die Zeugin W. habe von der Stelle, wo sie Schüsse vernommen habe, bis zu der Stelle, wo sie den blutverschmierten Mann gesehen haben will, mit ihrem Auto 40 Sekunden gebraucht. Doch die 400 Meter vom Tatort zu besagter Ampel könne man nicht in 40 Sekunden laufen. Süffisant fügte er den Weltrekord und den Weltrekordhalter über 400 Meter hinzu. Die Aussage der Frau sei deshalb unglaubwürdig. Nicht wenige Medien übernehmen diese Erzählung ungeprüft. Jedoch: An der Darstellung des Staatsanwaltes stimmt so gut wie nichts. Erstens beträgt die Entfernung vom Tatort zu der Ampel nicht 400 Meter, sondern maximal 300 Meter. Zweitens braucht man für die Strecke, die Frau W. im Auto bis zu jener Ampel zurücklegte, nicht 40 Sekunden, sondern mindestens 60 Sekunden. (Die Ampelphase nicht mitgerechnet.) Und drittens hat die Zeugin vielleicht gar keine Schüsse gehört, sondern zerplatzende Luftballons. Zu dieser Überlegung kam jedenfalls die SoKo Parkplatz, die die Tat und die Zeugenaussagen während eines Frühlingsfestes nachstellte. Dabei fiel den Ermittlern im südlichen Bereich des Festplatzes Theresienwiese ein Luftballonstand auf. Das alles wiederum ist Staatsanwalt Meyer-Manoras bestens bekannt. Er hat es zum zweiten Mal einem Ausschuss verschwiegen.

Ein letztes Beispiel für die Haltung des „Ersten Staatsanwaltes“ von Heilbronn sei nicht vorenthalten: Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) konfrontiert ihn mit der Aussage von Rechtsanwalt Walter Martinek, der Martin A. vertritt, jenen Polizeibeamten, der den Anschlag mit viel Glück schwerverletzt überlebt hat. Der Anwalt, so Drexler, habe gegenüber dem SWR die Ermittlungen kritisiert, das berufliche und private Umfeld des Opfers sei nicht durchleuchtet worden. Antwort Meyer-Manoras: „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“

Die Liste ließe sich fortsetzen. Der Staatsanwalt mag mit seinem Verhalten zwar politisch folgsam sein, für die Ermittlungen aber ist er ein Problem.

Seit dem 4.11.2011 ist das gesamte Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg durch die Vorgaben der BAW „umgepolt“. Die Ermittlungen sollten nur noch die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos „nachweisen“ und nicht mehr rückhaltlos und in alle Richtungen erfolgen. Zu welchen Konsequenzen das führte, dokumentierte die Vernehmung der LKA-Beamtin Sabine Rieger auf drastische Weise. Ein Paradebeispiel: Michèle Kiesewetter verbrachte den Abend vor ihrem Tod mit dem Kollegen Marcello P. (Er wurde am 24. Juli vom Ausschuss in einem Nebenraum gehört.) P. hatte in seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2010 angegeben, ihm und Kiesewetter sei an jenem Abend in Böblingen ein Mann aufgefallen, der sie auffällig beobachtet habe. Als ihm die Ermittler (u.a. Sabine Rieger) die Phantombilder von Heilbronn vorlegten, deutete er auf das Bild, das nach den Angaben des schwerverletzten Beamten Martin A. gezeichnet worden war. (Im Ermittlungsbericht das 14. Phantombild, offiziell aber Bild Nr. 7) Sie seien elektrisiert gewesen, so die LKA-Vertreterin gegenüber dem Ausschuss. Doch dann kam der 4.11.2011 mit dem Auffliegen des NSU und der Festlegung auf Böhnhardt und Mundlos als die alleinigen Attentäter von Heilbronn. Am 16. November 2011 wurden P. erneut Lichtbilder vorgelegt, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden – vor allem zusätzlich aber auch ein Bild von Uwe Böhnhardt. „Wenn er jetzt nicht auf Böhnhardt zeigt, hat seine Aussage keine Bedeutung“, habe sie damals gedacht, so die LKA-Beamtin Rieger vor dem Ausschuss. Tatsächlich zeigte P. nicht auf Böhnhardt, sondern auf eine andere Person. Doch die galt als „verfahrensunbeteiligte Person“, weil sie keine Ähnlichkeit mit Böhnhardt oder Mundlos aufwies. Die Folge: dem Hinweis des Beamten wurde „keine weitere Bedeutung zugemessen“. Die Festlegung auf die „zwei Uwes“ als Täter erwies sich damit als Falle. Eine verordnete Ermittlungsrichtung mit verheerendem kriminalistischem Ergebnis. Als die Kriminalhauptkommissarin von der Abgeordneten Petra Häffner (Grüne) gefragt wird, wieviele Spuren verworfen worden seien, weil sie nicht zu „NSU“ gepasst haben, versteht sie zunächst die Frage gar nicht. Die Umpolung ist perfekt.

„Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen.“ Zitat Innenminister Reinhold Gall, Juli 2013. Auch die grün-rote Landesregierung unterstützt bis heute dieses Dogma. Das nennt man tendenziös – ist aber gescheitert: Denn auch diese Ermittlungen mit Schlagseite konnten „keinen eindeutigen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren“. (Zitat BKA-Ermittlungsbericht, Oktober 2012) Das wiederum kann bedeuten: Die wahren Täter oder Mittäter laufen noch frei herum. Und die Verantwortung dafür haben die Bundesanwaltschaft, der Landesinnenminister, das LKA und auch der Erste Staatsanwalt von Heilbronn.

Warum aber soll der Staatsanwalt 2007 die Ermittlungen hintertrieben und die Phantombilder unterdrückt haben? Gute Frage. Sie gilt aber auch für die übergeordnetere, warum die Bundesanwaltschaft nicht weitere und andere Täter sucht, als die zwei Uwes. Viele Hinweise legen inzwischen nahe, dass die Phantombilder reale Personen zeigen. Möglicherweise Personen, die besser nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden sollten. Meyer-Manoras muss das nicht selber gewusst haben, es reicht, dass er möglicherweise bestimmten „Ratschlägen“ von irgendeiner Seite gefolgt ist. Warum soll das abwegig sein? Dass unter der Regie der SoKo Parkplatz Nummer 1 Aktenmanipulationen vorgenommen wurden, ist jedenfalls belegt. Sie wurden im Untersuchungsausschuss bisher nur angesprochen, sind aber nicht aufgeklärt. Die Nichtveröffentlichung der Phantombilder war mit dem Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Klaus Pflieger, abgesprochen. Vielleicht kam die Anweisung sogar von dort. Jedenfalls sind wir damit endgültig auf der politischen Ebene des Falles angekommen – und ganz nah am Justizminister, der damals Ulrich Goll hieß und der heute für die FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss sitzt. Wie soll er sein eigenes Regierungshandeln untersuchen? Er müsste sich selber als Zeuge befragen.

Eine „Umpolung“ ist das eine. Sie zu als solche zu erkennen, das andere. Wer aber nicht unabhängig ist, sondern selber Teil des Systems, dem wird das nicht gelingen. Und das wiederum ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umpolung.

Thomas Moser
(7.8.2015)

VHT 221: Die erbärmlichen Verfassungsschützer aus Brandenburg

Diese Website wird nicht mehr aktualisiert.

Bereits die erste Einvernahme des Zeugen R.G. war eine groteske, erbärmliche Vorstellung. Leider war diese Vorstellung kein fiktionales Schauspiel, dessen Drehbuch bei keiner noch so schlecht inszenierten Gerichtsshow eine Chance auf eine Realisierung gehabt hätte. Wer meinte es kann nicht schlimmer kommen, der sah sich getäuscht: Es kam schlimmer. Viel schlimmer.

An diesem Verhandlungstag erschien der Zeuge R.G. wieder maskiert, völlig unkenntlich, mit eigenem Personenschutz und einem neuen Rechtsbeistand mit einer gewissen Prominenz. Der Rechtsanwalt Butz Peters soll angeblich ein ausgewiesener RAF-Experte sein und hat wohl als Nachfolger von Eduard Zimmermann die ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy“ moderiert. Schon diese Konstellation hat ein gewisses „Geschmäckle“.

Das eigentliche Problem ist aber viel tiefschichtiger: Genau die Organisation, die seit dem 04.11.11 immer mehr in die Kritik gerät, hat offenbar eine schier grenzenlose Macht, die sich allen staatsrechtlichen Standards einer zivilisierten Gesellschaft widersetzt. Und dies mit zunehmendem Erfolg und Unterstützung der Bundesregierung.

Was haben…

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Zu Hause beim Verfassungsschutz Brandenburg. Das bizarre Spiel um den V Mann Führer von Carsten Szczepanski 29.07.2015

Heute ist wieder so ein Tag, die Tribüne des OLG München ist voll, wie gestern auch schon. Der Grund mag sein, das überlagerte Thema der letzten Tage, bekommt Frau Zschäpe ihre Anwälte weg oder nicht. Doch was die Zuschauer die zum größten Teil das erste Mal heute erleben, können diese kaum glauben. Da kommt ein Zeuge vollkommen vermummt, (dieser ist V Mannführer von Piato gewesen) man sieht nichts von seinem Gesicht. Nichts ist erkennbar, selbst seine Stimme ist durch seine vorgehaltende Hand nur vernuschelt zu hören. Jedes Mal wenn der Zeuge spricht wird dieser unterbrochen seitens des Richter Götzl, er möge seine Hand aus dem Gesicht nehmen. Die Zuschauer fragen sich, warum diese ganze Verkleidung. Wer mich fragt bekommt die Antwort, “ das ich dies auch nicht verstehe, den alle Verfassungsschutzämter die bisher im NSU Prozess ausgesagt haben kamen „offen“. Man erinnere sich an einen Andreas Temme selbst sein V Mann Benjamin Gärtner kam „offen“, ohne eine Verkleidung. Da fragen sich viele im Saal was hat der Verfassungsschutz Brandenburg zu Verbergen das er dieses Schauspiel aufführen muss? Es war schon als Carsten Szczepanski einer der bedeuteten V Männer der rechten Szene in Deutschland nach München kam. Nur der heutige Verfassungsschutzpräsident von Sachsen G.Meyer Plath zu dieser Zeit 1998 V Mannführer von Carsten Szczepanski alias Piato kam in zivil.
Nun zum heutigen Tag. Der Zeuge erinnert eher an ein aufgeblasenes Michelinmännchen. Hornbrille, Perücke auf, Baseballjacke und die Kapuze bis nach ganz vorne über das Gesicht gezogen. Ich frage mich, dieser Mann den ich für einen Moment sehe, soll 62 Jahre alt sein? Never! Diesmal wird er von einem bekannten Rechtsanwalt vertreten, Butz Peters. Ausgewiesener RAF Experte und Nachfolger von E. Zimmermann der Sendung Aktenzeichen XY ungelöst. Nachdem Richter Götzl den Zeugen seine Belehrung dem Zeugen in das Gedächtnis ruft, bekommt Ralf Wohllebens Anwalt Olaf Klemke das Wort. Auszüge bis zur ersten Pause dieser Denkwürdigen Vernehmung.

Klemke: Kennen Sie Toni Stadler?
Reinhard Görlitz 😦 V Mannführer von Carsten Szczepanski) : Verweise auf meine Aussagegenehmigung. Diese bezieht sich nur auf das Trio im Jahr 1997/1998
Klemke: Wussten Sie, als Sie Carsten Szczepanski in der JVA saß ob er im geschlossenen oder offenen Vollzug war?
Reinhard Görlitz: Im geschlossenen.
Klemke: Hat sich Ihre Dienstelle dafür eingesetzt dass Herr Szczepanski in den offenen Vollzug kommt?
Reinhard Görlitz : Ist mir nichts bekannt.
Klemke: Ob es seitens Ihrer Behörde Erleichterungen für Herr Szczepanski in der JVA gegeben hat, wie zum Beispiel, in der Postkontrolle?
Reinhard Görlitz: Ist mir nichts bekannt.
Klemke: Fragt den Zeugen ob er ihn bitte anschauen möge, er könne ihn nicht sehen.
Durch seine Maskierung ist es dem Zeugen nur schwer möglich auf die Bank der Angeklagten zu sehen. Daraufhin möchte RA Klemke dass der Zeuge Görlitz seine Kapuze etwas runterzieht. Was dann zum Vorschein kommt sind ein paar Strähnen die nicht wirklich nicht zur Erhellung beitragen. Da es keinen Nutzen hat sagt RA Klemke das der Zeuge sich einen Zopf binde möge, daraufhin Richter Götzl in ermahnt und sagt, er soll den Zeugen nicht ins lächerliche ziehen. Danach setzten sich Rechtsanwalt Peters und Görlitz um, doch die Schwierigkeiten bleiben.
Klemke: Haben Sie darauf hingewirkt das die Postkontrolle erleichtert wird?
Reinhard Görlitz : Nein.
Klemke: Wie haben Sie sich heute auf diese Vernehmung vorbereitet?
Reinhard Görlitz : Mit der Referatsleitung gesprochen, mit dem Rechtsanwalt.
Diesmal redet Herr Görlitz mehr, denn in der letzten Verhandlung vom 01.07.2015 waren kaum zusammenhängende Sätze von diesem zu hören. Nachzulesen https://juergenpohl.wordpress.com/2015/07/06/vht-215-das-erbarmliche-schauspiel-des-verfassungsschutzers-r-g/
Klemke: Haben Sie auch Akten gelesen?
Reinhard Görlitz:  Ja.
Klemke: Wann ?
Reinhard Görlitz:  Vor einigen Tagen noch.
Klemke: Wie groß waren die Akten in den Sie gelesen haben?
Reinhard Görlitz : Das waren vier Aktenordner.
Klemke: Was enthalten diese vier Aktenordner?
Reinhard Görlitz: Deckblattmeldungen im Jahr 97/98
Klemke: Wir waren bei Ihrer letzten Vernehmung stehen geblieben, Handy 28.8.99, das mit dem „ wo ist der Bums“ und dass das Handy dann ausgetauscht wurde. Entschuldigung das war im Jahr 98 nicht 99. Wie wurde es ausgetauscht?
Reinhard Görlitz: Ich habe ein neues Handy erworben und das alte eingezogen.
Klemke: Wie eingezogen?
Reinhard Görlitz Das alte Handy genommen, das neue gegeben.
Klemke: Wissen Sie was mit dem Handy passiert ist?
Reinhard Görlitz: Vielleicht vernichtet!?
Klemke: Und ausgewertet?
Reinhard Görlitz: Das weiß ich nicht.
Klemke: Wer könnte das wissen?
Reinhard Görlitz: Das ist nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt.
Klemke: Ok, Ist Ihnen bekannt und ihrer Behörde das Szczepanski Zugang zu Waffen hatte?
Reinhard Görlitz: Nein war mir nicht bekannt.
Klemke: Auch nicht das H. Wenzel scharfe Waffen hatte?
Reinhard Görlitz: Nein.
Klemke: Sagt Ihnen was ein Herr Munzel???
Reinhard Görlitz: Nein.
Klemke: Der soll in einer BKA Vernehmung gesagt haben, dass Szczepanski in Haft Zugang zu scharfen Waffen besorgen hätte können.
Reinhard Görlitz: Mir nicht bekannt.
Klemke: Laut BKA soll Szczepanski in Königs Wusterhausen Strukturen aufgebaut haben? Ist Ihnen etwas bekannt?
Reinhard Görlitz: Ist mir nichts bekannt.
Rechtsanwältin Nicole Schneiders Verteidigung Ralf Wohlleben: Woher wussten Sie dass das Handy eingezogen wurde?
Reinhard Görlitz: Habe ich nachgesehen.
Schneiders: Wann haben Sie von der letzten SMS erfahren, Was ist mit dem Bums?
Reinhard Görlitz: Habe später davon erfahren.
Schneiders: Von wem erfahren?
Reinhard Görlitz: Ich habe von den Vorgängen gelesen, die ich nicht geführt habe.
Scheiders: In welchen?
Reinhard Görlitz: In dem Bundestagsuntersuchungsausschuss auf diese Vorbereitung auf dieses Verhör.
Scheiders: In welcher Form haben Sie sich auf diese Vernehmung vorbereitet?
Reinhard Görlitz: Verschriftungen auf die letzte Vernehmung???
Rechtsanwalt Wolfram Nahrath: Welche Unterlagen auf dem Tisch liegen?
Er verstickte sich in Wiedersprüche weil er erst meinte es wären private Notizen, dann hätte er Kopien sich aus dem Amt gemacht, dann wieder Rechtsanwaltsgespräche. Daraufhin bitte der Rechtsanwalt Wolfram Nahrath um eine 5 Minuten Pause. Diese wurde vom Vorsitzenden Richter Götzl genehmigt.

Wie es weiter geht lesen Sie bei Jürgen Pohl.  https://juergenpohl.wordpress.com/2015/08/07/vht-221-die-erbaermlichen-verfassungsschuetzer-aus-brandenburg/

Mehr zu Carsten Szczpanski : https://www.antifainfoblatt.de/artikel/ku-klux-klan

https://querlaeufer.wordpress.com/2014/12/16/zuruck-in-der-zukunft-oder-was-davon-ubrig-blieb-167-prozesstag-v-mann-carsten-szczepanski-alias-piatto/

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU? Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tagesseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30 000 D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube?

Die NSU-Verbrechen offenbaren eine seltsame Anatomie. Die Mordanschläge wurden im Westen verübt: Nürnberg, München, Hamburg, Köln, Dortmund, Kassel, Heilbronn – einzige Ausnahme: Rostock, doch dort kam das Opfer aus Hamburg. Die Raubüberfälle dagegen geschahen ausnahmslos im Osten. Der Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger (CDU):
„Dieses Auseinanderklaffen der beiden Serien fällt auf: Banküberfälle quasi vor der Haustür – Morde und Sprengstoffanschläge bundesweit verteilt.“

Die Ombudsfrau der NSU-Opfer, Barbara John:
„Es sind natürlich genauso Opfer dieser drei Täter, wie alle anderen, wenn auch in geringerem Maße, was ihre körperlichen Schädigungen angeht.“

Der Opferanwalt Carsten Ilius:
„In der Zusammenschau dieses Wissens muss man davon ausgehen, dass der thüringische Verfassungsschutz, zumindest der thüringische Verfassungsschutz, ein Wissen darüber hatte, wie das Trio sich bis zu dem Zeitpunkt im Untergrund finanzierte.“

*

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe nach ihrem Untertauchen von Januar 1998 bis zur Entdeckung im November 2011? – Herbert Diemer, der Prozessvertreter des Generalbundesanwaltes in München:
„Wir wissen, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bereits Ende 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt in Chemnitz mit Raubüberfällen begonnen haben und dann in der Folgezeit bis 2007 mindestens einmal jährlich Raubüberfälle auf Geldinstitute begingen. Der letzte war dann am 4. November 2011 in Eisenach.“

Mit den 15 bewaffneten Raubüberfällen sollen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ihren „gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten haben“, so die Anklagebehörde. Doch bei genauer Betrachtung passt Vieles nicht zusammen. Allein acht der Überfälle wurden in Chemnitz verübt, drei in Zwickau. Städte, in denen das Trio lebte. Vor Ort ergeben sich überraschende Einblicke: Mehrere Banken liegen in unmittelbarer Nähe von Wohnungen der drei: in derselben Straße zum Beispiel oder nur einen Steinwurf entfernt. Was für die mögliche Ausspähung nützlich gewesen sein könnte, hätte andererseits für die Tat zugleich ein höheres Entdeckungsrisiko bedeutet.
„Die haben sicher Banküberfälle begangen. Die Frage ist, ob sie wirklich alle begangen haben“,
sagt Clemens Binninger, einst Obmann der CDU-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der von 2012 bis 2013 tagte. Der Parlamentarier macht seine Zweifel unter anderem daran fest, dass von den mutmaßlichen Tätern Böhnhardt und Mundlos keine eindeutigen Spuren gefunden wurden, Fingerabdrücke oder DNA-Substanz:
„Die Spurenlage am Tatort ist ja bei den Banküberfällen ähnlich ernüchternd, wie bei den Morddelikten und Sprengstoffanschlägen auch. Eben, dass man am Tatort selber keine DNA von Mundlos oder Böhnhardt bisher hat, obwohl ja Vieles dafür spricht. Und deshalb hielt ich es auch für denkbar, dass es bei dieser Bankraubserie eben mehrere Täter gibt oder nicht alle von den zweien begangen wurden.“

Der zuständige Kriminalkommissar aus Chemnitz sagte 2012 vor dem Ausschuss:
„Ich kann hier nicht mit Bestimmtheit sagen: Das sind die Täter gewesen. Ich kann nur sagen, dass ich selber überzeugt bin, dass es sich bei Mundlos und Böhnhardt um die beiden handelt, die auch all unsere Überfälle gemacht haben.“

Überzeugt, aber nicht sicher. Die Fahnder gingen damals in ihren Tathypothesen auch davon aus, dass ein dritter Mann in einem Fluchtfahrzeug gewartet haben könnte. Von einem dritten Täter berichtet im Juni 2015 vor dem OLG in München auch jener Zeuge, auf den beim ersten Überfall im Dezember 1998 geschossen worden war. Drei vermummte Personen seien an ihm vorbeigerannt. Seltsam: Die Ermittlungsakten zu diesem Überfall sind von der Staatsanwaltschaft Chemnitz vernichtet worden, heißt es in Anklageschrift ohne weitere Erklärung. Auch die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Und noch etwas anderes ist dem gelernten Polizisten Binninger aufgefallen: Die Täter verhielten sich vollkommen unterschiedlich. Die Bankräuber agierten nervös und aufgeregt – die Mörder dagegen müssen ruhig und kaltblütig gewesen sein. Waren das wirklich dieselben Männer? Binninger:
„Wir haben es bei den Banküberfällen immer mit sehr aufgeregten, fast schon hysterisch-hektischen, aggressiven Tätern zu tun, wo man den Eindruck haben könnte aufgrund der Zeugenvernehmungen: die Lage war jedes Mal kurz vor der Eskalation. Und zur gleichen Zeit begehen die gleichen Personen an öffentlich belebten Plätzen eiskalt und präzise Morde, ohne dass irgendetwas auffällt oder sie auch nur den kleinsten Anschein von Nervosität zeigen. Das fällt auf.“

Merkwürdigkeit Waffen: Bei den Überfällen wurden insgesamt vier bis fünf verschiedene Schusswaffen benutzt. Sie seien alle in der Habe des Trios gefunden worden, steht in der Anklageschrift. Doch die Ermittler in Chemnitz sehen das anders. Zitat Untersuchungsausschuss des Bundestages 2012:
„Ich kann nur sagen: Zu meiner Ermittlungszeit haben wir nie eine Waffe typmäßig konkretisieren können.“

Merkwürdigkeit Haare: Auf einigen Fotos von Überwachungskameras sieht man, dass die Täter dichtes Haar haben, keine Glatzen. Sie hätten Perücken getragen, so die Bundesanwaltschaft. Doch Perücken wurden in der Habe des Trios keine gefunden.

Bei einem Überfall wird ein Haar sichergestellt: Im Oktober 1999 in einer Postfiliale in Chemnitz in derselben Straße, wo die NSU-Mitglieder ein Jahr zuvor noch gewohnt haben. Die Täter verriegeln die Tür von innen mit einem Holzpflock. Auf ihm findet die Polizei ein sieben Zentimeter langes Haar. Es wird zunächst aufbewahrt. Jahre später, 2005, verschickt die Polizei dieses Haar zur DNA-Bestimmung. Als 2011 die NSU-Gruppe auffliegt, erkundigen sich die chemnitzer Ermittler beim Landeskriminalamt Sachsen nach diesem Haar und erfahren: Es ist nicht mehr da. Im Ausschussprotokoll findet sich folgender Dialog:
Kriminalbeamter: „Wir haben versucht, als das gegen Mundlos und Böhnhardt bekannt wurde, natürlich dieses Haar, diese – ich sage mal – kleine DNA mit Böhnhardt und Mundlos zu vergleichen. Aber es gibt dort ein kleines Fragezeichen hinsichtlich des Verbleibes dieser Spur, so dass uns das einfach nicht mehr möglich war.“
Untersuchungsausschuss: „Also, die DNA ist weg? Diese Spur ist weg?“
Kriminalbeamter: „Richtig. Die haben wir einfach nicht mehr.“
Untersuchungsausschuss: „Die ist nicht mehr aufzufinden?“
Kriminalbeamter: „Genau. Deswegen lässt sich da heute auch kein Abgleich mehr machen.“
Untersuchungsausschuss: „Kommt das häufiger vor, dass Spuren weg sind?“
Kriminalbeamter: „Nein, das sollte eigentlich gar nicht vorkommen.“

Es ist nicht der einzige Schwund. Im November 2006 und im Januar 2007 überfallen zwei Männer in Stralsund zweimal dieselbe Sparkasse. Sie erbeuten zusammen über 250 000 Euro. Nachdem die Bundesanwaltschaft im November 2011 die NSU-Ermittlungen übernahm, schickte die Staatsanwaltschaft Stralsund die Originalakten nach Karlsruhe – insgesamt zehn Leitzordner. Die Bundesanwaltschaft leitete sie an das Bundeskriminalamt nach Meckenheim weiter – wo die umfangreiche Fracht nie ankam. Nachforschungen des BKA ergaben, dass die Bundesanwaltschaft die Akten nicht, wie üblich, per Kurier versandte, sondern mit der Post. Zitat:
„Bundeskriminalamt. Vermerk: Verlust von Originalakten der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Akten wurden dem BKA im März 2012 auf dem Postweg durch den GBA übersandt. Dabei sind die Akten entweder verloren gegangen oder im BKA selber verlegt worden. Es liegen lediglich Kopien der betreffenden Akten vor, deren Vollständigkeit nicht verifiziert werden kann.“

Das BKA entdeckt bei seinen Nachforschungen nebenbei weitere Aktenverluste. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wurden die Akten aus Stralsund ebenfalls zur Verfügung gestellt. Dass die Originale verschwunden sind, haben die Abgeordneten aber nie erfahren. Clemens Binninger hört das jetzt zum ersten Mal:
„Das war mir so neu und war jetzt bei uns im Ausschuss kein Thema. Wobei uns der Umstand ja selber auch nicht auffallen konnte, weil wir ja sowieso von allem, was wir gekriegt haben, eigentlich nur Aktendoppel hatten logischerweise.“

Nach den beiden Überfällen in Stralsund wurden über viereinhalb Jahre lang keine mehr verübt. Auch die Mordserie endete im Jahr 2007. Doch im Herbst 2011 werden die Täter wieder aktiv: Im September ein Überfall auf eine Sparkasse im thüringischen Arnstadt, schließlich der finale Bankraub in Eisenach am 4. November 2011. Am Ende dieses Tages sind Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot, ihre Wohnung in Zwickau ist abgebrannt, Beate Zschäpe auf der Flucht. Und die Öffentlichkeit erfährt zum ersten Mal etwas von einer Gruppierung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“. Das große Rätsel beginnt.

Einer der 15 Überfälle schlägt aus der Art. In Zwickau stürmt im Oktober 2006 ein einzelner Mann in eine Sparkassenfiliale, wo sich neun Personen aufhalten. Es ist eine belebte Gegend, ein Wohngebiet mit mehreren Einkaufsmärkten. Der Bankräuber ist überfordert, Angestellte und Kunden wehren sich. Zwei Schüsse fallen. Der Täter flieht ohne Beute. Für die Bundesanwaltschaft war es Uwe Böhnhardt, auch weil der Bankräuber Linkshänder war, wie er. Er sei alleine aufgetreten, weil die Gruppe den Zusammenhang mit den anderen Überfällen verschleiern wollte, so die Anklagebehörde in der Anklageschrift. Die Kripo in Chemnitz jedoch hat bis heute keine Erklärung für diese Tat, Zitat Ausschussprotokoll:
„Warum er diesmal alleine kam, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir konnten es also
bis zum vorigen Jahr nicht aufklären und werden es möglicherweise auch nicht erfahren.“

Auch Clemens Binninger hat Fragen:
„Der Fall mit dem Einzeltäter unterscheidet sich, und man muss fragen: Warum hat der das gemacht? War hier akuter Geldbedarf? Gab es einen Streit innerhalb des Trios, der Gruppe, des Duos, von was auch immer? War das abgestimmt? Wo war der andere an dem Tag? Weil man ja danach noch mal die Überfälle begeht in Stralsund und dann ist vier Jahre lang ruhig.“

Einer der Schüsse trifft den 18-jährigen Bank-Azubi Nico R. in den Bauch. Er wird lebensgefährlich verletzt – doch kaum jemand scheint das zu wissen. Auch die Opferbeauftragte der Bundesregierung, Barbara John, erfuhr erst durch die Recherchen davon.
„Das ist ja unglaublich! Das interessiert mich sofort und ich werde mich auch drum kümmern, ob dieser Mann dann in irgendeiner Weise auch ein Schadensgeld bekommen hat.“

Von Opfern der Raubüberfälle wusste John anfänglich nichts:
„Der ist bisher in keiner Liste aufgetaucht. Ich hab ja meine Informationen, als ich mit der Arbeit begann, vom Justizamt bekommen, also vom Justizministerium. Die Opferlisten, das waren einmal die Hinterbliebenen-Familien, zum anderen die Keupstraßen-Opfer. Und auf keiner Liste befindet sich Herr R.“

Die Täter besprühten Bankangestellte und Kunden mit Reizgas, schlugen sie mit der Pistole auf den Kopf, mit einem Gewehrkolben ins Gesicht, mit einem Tischventilator auf den Arm, drückten ihnen Schusswaffen an den Kopf. Traumatisierungen bis heute. Rechtsanwalt Carsten Ilius:
„Es ist bei dem Großteil der Banküberfälle so, dass die Opfer zum Teil psychisch partiell traumatisiert worden sind, dass sie noch lange mit diesen Ereignissen zu tun hatten, dass es auch immer wieder bei einzelnen Vorfällen Körperverletzungsdelikte gab, gefährliche Körperverletzungen zum Teil auch.“

Sie berichten jetzt vor dem Oberlandesgericht in München als Zeugen darüber, wie die Bankkauffrau Gundula K. aus Arnstadt:
„Als eine Kollegin im Kassenraum nicht gleich die Tür öffnete, schlug einer der Männer mit einem Telefon auf mich ein. Fünf, sechs Mal hat er mich geschlagen. Ich kann seit dem nicht mehr im Kundenbereich arbeiten, trotz mehrmonatiger psychologischer Behandlung. Ich habe lange Zeit Probleme gehabt, überhaupt mein Wohnung zu verlassen und einkaufen zu gehen.“

Diese Geschichten kannte auch die Opferbeauftragte bis vor kurzem nicht:
„Ich bin natürlich daran interessiert, dass ich mit denjenigen, die sich in München aufgrund der Vernehmungen zu Wort melden, in Kontakt trete und zumindest nachfrage, unter welchem Problem sie leiden und ob sie denken, dass ich etwas für sie tun könnte. Auch durch die Türöffnung, durch die Vermittlung gegenüber Behörden, wenn es da einen Bedarf gäbe.“

Das Bundesjustizamt, zuständig für Entschädigungsansprüche, erklärt auf Nachfrage, es habe nur die Opfer erfasst, die einen Entschädigungsantrag gestellt haben. Sämtliche Opfer zu registrieren, sei nicht Aufgabe des Amtes. Dazu Barbara John:
„Ich stehe da genauso ratlos davor, wie Sie im Moment. Es kann ja auch sein, dass die Ermittlungsbehörden das gar nicht weitergegeben haben, sondern dass das in den Bundesländern blieb, in denen diese Banküberfälle stattgefunden haben.“

Beim Zschäpe-Prozess in München sind zwar die Raubüberfälle Gegenstand der Beweiserhebung, aber nicht die Körperverletzungen der Bankangestellten und Kunden. Die Bundesanwaltschaft hat einen Großteil der Körperverletzungen nicht als eigene Taten angeklagt, sondern behandelt sie als Nebensache der Überfälle. Und wo keine Anklage, ist auch keine Nebenklage möglich. Allein der Banklehrling Nico R., der den lebensgefährlichen Bauchdurchschuss erlitt, hat eine Entschädigung erhalten. Nebenkläger ist aber auch er nicht. Kein einziges Opfer der Raubüberfälle tritt im Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Vergessene Opfer, unerwünschte Opfer? Die Opferbeauftragte der Bundesregierung:
„Die spielten ja auch bisher in der öffentlichen Auseinandersetzung und in der Berichterstattung so gut wie gar keine Rolle. Man wusste zwar, da sind diese 15 Banküberfälle. dass das alles inhaltlich zusammenhängt, liegt ja auf der Hand, denn die Überfälle dienten der Geldbeschaffung und dem Untertauchen, dem jahrelangen Untertauchen. Und in dieser Zeit sind ja dann auch die Morde begangen worden.“

Aber auch die Kreditinstitute halten sich auffällig zurück. Eine Bank antwortet auf die Frage, warum sie nicht als Nebenkläger auftritt, so (Stand November 2014):
„Von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden konnte bis dato keine Täterermittlung bekannt gegeben werden. Daher haben wir die Erhebung einer Nebenklage noch nicht in Erwägung gezogen.“ Und schließt mit den Worten:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Kontext mit NSU nicht genannt werden wollen.“

Bei den 15 Raubüberfällen erbeuteten die Täter insgesamt umgerechnet etwa
600 000 Euro. Wieviel sie davon ausgegeben haben, wieviel Geld später gefunden wurde – darüber gehen die Angaben bis heute auseinander. Neben den 72 000 Euro aus dem letzten Raub in Eisenach sollen weitere 40 000 Euro sichergestellt worden sein. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wiederum war mitgeteilt worden, in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau hätten die Ermittler 190 000 Euro entdeckt, so Ausschussmitglied Binninger:
„Uns lag ja in der Ausschussarbeit ein Asservatenverzeichnis vor aus dem November 2011. Und aus dem ging eben hervor, dass man in dem Haus in der Frühlingsstraße in Zwickau etwas mehr als 190 000 Euro sichergestellt hat.“

Doch diese Summe stellt die Bundesanwaltschaft inzwischen selber in Frage. Im Juni 2015 erklärt Bundesanwalt Herbert Diemer am Rande des Prozesses:
„Die Summe, die man in der Habe der Getöteten und von Frau Zschäpe im November 2011 gefunden hat, waren um die 114 000 Euro. Davon waren aber knapp 72 000 Euro aus dem Raubüberfall in Eisenach.“

Nachfragen sind nicht möglich. Die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik beantwortet seit Beginn des Prozesses keinerlei Fragen zum NSU-Komplex mehr. Das „gebiete der Respekt vor der Beweisaufnahme des Gerichtes“, heißt es nur. Die Behörde gab ausnahmsweise lediglich die zitierten kurzen Stellungnahmen ab.

Grundlegende Fragen tun sich auf: Warum überfielen die Täter im Herbst 2011 wieder Banken, wenn sie noch mindestens 40 000 Euro besaßen? Hat das erbeutete Geld überhaupt zum Leben im Untergrund gereicht? – Clemens Binninger:
„Warum beginnt die Bankraubserie wieder, wenn noch so viel Geld da war? Kann es sein, dass noch so viel Geld da ist? Wieviel hatten die tatsächlich zum Leben? Reicht das dann, wenn noch so viel übrig ist? Also passt das alles irgendwie zusammen? Oder muss es, das war so ein bisschen unsere Einschätzung dann, Bewertung am Ende, hat es möglicherweise neben den Banküberfällen weitere Geld- und Einnahmequellen gegeben?“

Carsten Ilius zu derselben Frage:
„Wir haben auch mal versucht, Berechnungen anzustellen, was sie eigentlich so zum Leben brauchten. Da ist es tatsächlich so, dass man davon ausgehen kann, nach höheren Berechnungen, dass sie zusätzliche Mittel noch bedurften. Allerdings haben wir keine Erkenntnisse, woher das Geld gekommen sein könnte.“

Ilius vertritt in München die Witwe des achten Mordopfers Mehmet Kubasik aus Dortmund. Wie sich die Mörder finanzierten, diese Frage gehört mit zu seinem Mandat. – Verrechnet man die verschiedenen Summen bleiben für die Zeit in der Illegalität des Trios pro Person und Monat zwischen etwa 700 und 1100 Euro zum Leben. Gab es also weitere Einnahmequellen? Bundesanwalt Herbert Diemer:
„Andere Finanzierungsquellen sind uns bei den Ermittlungen bisher nicht bekannt geworden.“

Die Hauptverhandlung in München hat unterdessen aber noch etwas anderes ergeben: Der Verfassungsschutz muss schon früh Hinweise auf Überfälle gehabt haben. Nebenklageanwalt Ilius:
„Es gibt einige Erkenntnisse, verdichtete Erkenntnisse, im Wesentlichen von drei V-Leuten.“

Drei V-Leute des brandenburgischen und des thüringischen Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene lieferten Informationen über den Unterschlupf des Jenaer Trios in Chemnitz, wie über mögliche Raubüberfälle. 1999 meldete der V-Mann Marcel D. dem Amt, ein Kontaktmann habe ihm erklärt, die drei würden „jobben“ und bräuchten kein Geld. „Jobben“ steht dabei nicht etwa für „arbeiten“, wie Ilius erklärt:
„Er sagte, die würden jobben, und die Diskussion, die wir in der Hauptverhandlung ausgetragen haben, die wir in der Szene nachgefragt haben, ist, ob jobben nicht in Wirklichkeit genau die Beschaffung von Geld über Überfälle meint und damit quasi das eine Art von Codewort dafür ist, dass eben Überfälle begangen wurden.“

Jener Kontaktmann, der offenbar mit dem Trio in Verbindung stand, wurde ein Jahr später selber V-Mann der Behörden, sein Name: Thomas Starke, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Unterstützung des NSU ermittelt. Ein anderer bekannter V-Mann ist Tino Brandt. Er gab im Jahre 2001 die Information weiter, die Untergetauchten würden sich mit eigenen Aktionen finanzieren. Ilius:
„Das heißt: Hier fließt eindeutig die Information über die Deckblatt-Meldung an den thüringischen Verfassungsschutz, dass das Trio in der Lage ist, sich über eigene Aktionen selbst zu finanzieren. Das kann notwendigerweise nur auf bewaffnete Überfälle hindeuten. Da gibt es keine andere Option.“

Zumal: Als der Nachrichtendienst die Meldung bekam, waren in Chemnitz bereits vier bewaffnete Überfälle geschehen, die nicht aufgeklärt waren.

Das Rätsel wird aber noch größer. Denn der Verfassungsschutz erhielt obendrein eine Information über einen möglichen bisher unbekannten Bankraub. Der müsste im Frühjahr oder Sommer 1998 verübt worden sein und ist unter den NSU-Taten bisher nicht aufgelistet. Informant war V-Mann Carsten Sz. mit dem Decknamen „Piatto“. Ilius:
„…der in einer Deckblatt-Meldung angibt, dass das Trio dabei ist, Waffen zu besorgen und nach dem Besorgen der Waffen einen weiteren Überfall begehen will. Das ist eine Meldung, die noch vor dem ersten Überfall in Chemnitz auf den Edeka-Markt am 18. Dezember 1998 erfolgt ist. Aus der Meldung selbst könnte man möglicherweise auch ersehen, dass es schon vorher einen Überfall gegeben haben muss, weil von einem weiteren Überfall die Rede ist.“

Laut Anklageschrift soll die Raubserie des NSU im Dezember 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt begonnen haben. Gab es also einen 16. Raubüberfall, der ebenfalls auf das Konto des NSU geht? Und wenn ja, warum ist der bisher nicht bekannt? Wer wären die Täter gewesen? Das Rätsel NSU geht weiter. – Im September wird die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in München fortgesetzt. Auch einige Raubüberfälle stehen noch an.

Thomas Moser
(4.8.2015)