Liebe Leserinnen und Leser,
wie Sie schon mitbekommen haben, bin in Sachen NSU Prozess und deren Untersuchungsausschüsse in München, Erfurt, und in Düsseldorf aktiv.
Da ich auch noch einen normalen Job habe, den ich acht Stunden mindestens machen muss, kommen die Aussagen leider erst zeitversetzt. Mir wäre auch lieber ich könnte dies sofort machen
Darum kommen diese Verzögerungen zustande, aber nicht weil keine Lust habe oder sonstige Gründe. Und ein bisschen Privatleben brauche ich auch.
Doch es freut mich wenn Sie meine Seite oft lesen, und dieses Interesse weiter so besteht.
Deshalb eine Frage? Wer von Ihnen würde für mich Spenden, so dass ich nach München, Erfurt oder nach Düsseldorf fahren kann? Oder demnächst kommt wieder nach Berlin dran. Oder als Gastredner könnte ich zu Ihren Veranstaltungen kommen. Dies wäre eine große Erleiterung für mich. Bitte schreiben Sie Ihre Meinung zu den Kommentaren. Wenn Sie etwas Spenden wollen dann schicke Ihnen meine Kontoverbindung zu.
Ein großes Dankeschön im Voraus. Lassen wir uns überraschen was die nächste Zeit so bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Frees
Monat: November 2015
Michael Schweikert BKA Chef für den Bereich NSU NRW vor dem Untersuchungsausschuss in Düsseldorf am 24.11.2015
Michael Schweikert BKA Chef für den Bereich NSU NRW vor dem Untersuchungsausschuss in Düsseldorf am 24.11.2015
Der Vorsitzende erklärt das Bild und Tonaufnahmen während der Sitzung nicht erlaubt sind.
Vorsitzende Sven Wolf: Herr Schweikert, ich muss Sie formal belehren das wissen Sie, Sie wissen das Sie vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge geladen sind Sie müssen die Wahrheit sagen für vorsätzliche Falschaussagen oder unvollständige Aussagen können Sie bestraft werden in der Regel 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Sie müssen hier nur dann keine Angaben machen wenn die Gefahr besteht Sie sich selbst oder einen Angehörigen einer Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzten würden. Zunächst fragen zu Ihrer Person, ich bitte Sie den Vor und Zunamen Ihr Alter Ihren Beruf und Ihren Dienstort.
Schweikert: Ja guten Tag Name Michael Schweikert, 56? Jahre alt Oberrat beim Bundeskriminalamt Dienstort ist in Meckenheim.
Vorsitzende Sven Wolf: Uns liegt die erteilte Aussagegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 15 September von diesen Jahres vor. Diese werden wir entsprechend beachten werden. Ich will sagen das die Fraktionen sich verständigt haben das ich Sie zu Beginn ein paar Fragen stelle und dann reih um die Fraktionen die Möglichkeiten Fragen zu stellen. Zu dem möchte ich hinweisen das ein Wortprotokoll erstellt wird und zu Vereinfachung dieses Protolles werden wir diese Sitzung aufzeichnen. Dann kommen wir jetzt zur Befragung zur Sache soweit wie es möglich ist würde ich Sie bitten Ihren beruflichen Werdegang in Stichworten schildern.
Schweikert: Ich bin mehr als 30 Jahren Beamter in hohen und gehobenen Dienst beim Bundeskriminalamt bei der Inneren.- Bundespolizei ich war zuletzt bevor ich abkommandiert wurde an die BAO Trio Polizei… Potsdam und nach meiner Kommandierung (spricht so leise das selbst die Abgeordneten nicht verstehen.
Vorsitzende Sven Wolf: Ich glaube jetzt können wir Sie alle hören. Heute befassen wir uns heute unteranderem mit den beiden Sprengstoffanschlägen in der Probsteigasse und in der Keupstaße in Köln. Zunächst können Sie uns vielleicht schildern wie Sie in diesen Verfahren eingebunden waren?
Schweikert: Ich war Teamleiter in der BAO Trio das heißt Im Zentralenabschnitt des NSU.Das möchte ich gerne erklären.
Vorsitzende Sven Wolf: Sehr gerne, das ist die Datei A53370 und dann die Übersicht die Aufbau BAO Trio. Jetzt können alle Ausschussmitglieder mitlesen, dann schildern Sie uns das mal. Das wir mal den Überblick haben wie das funktioniert hat.
Schweikert: Er erklärt nun den Aufbau der BAO Trio.Er hat eins der Ermittlungsteams geleitet. Wir hatten Objekte zu bearbeiten die Probsteigasse 2001 und Keupstraße 2004. Schätze so 20 Mitarbeiter und den Sacharbeitern zugeteilt.
Vorsitzende Sven Wolf: Die Verteilung der Aufgaben war dann Ihre Aufgabe als Teamleiter sag ich mal so.
Schweikert: Das war als Teamleiter meine Aufgabe.
Vorsitzende Sven Wolf: Das heißt Sie mussten auch mal nachharken wenn jemand den Auftrag bekommen hat oder abgearbeitet hat das Ergebnis oder nicht.
Schweikert: Ich hab dann die Ergebnisse auf meinen Schreibtisch bekommen und diesen abgesegnet.
Vorsitzende Sven Wolf: Und von Oben, die Aufgaben an Sie und an den Abschnitt? Wie funktionierte das?
Schweikert: In den Stabsbereich 1 da liefen alle Informationen ein und dann über die Unterabschnitte …. (redet schnell undeutlich.. kaum zuverstehen…)
Vorsitzende Sven Wolf: Die BAO Trio arbeitete schon als Sie dazukamen. Wie erfolgte die Auswahl der Mitarbeiter, bewirbt man sich darauf oder sagt der Abteilungsleiter du musst das jetzt machen in der besonderen Aufbauorganisation.
Schweikert: In meinem Fall ich war ja von extern ich fing bei der Bundespolizei an es gab eine Ausschreibung im Dezember 2011 da wurden ein paar Qualifikationen abgefragt und ich habe mich darauf beworben weil diese vorlagen dann wurde ich darauf eingesetzt.
Vorsitzende Sven Wolf: Welche Qualifikationen lagen bei Ihnen vor, dass sie so wichtig waren?
Schweikert: Bei mir war es so Ermittlungsarbeit im Staatsschutzes lagen bei mir vor und die Mitarbeiter die Stabserfahrung hatten. Ich konnte mich auf verschiedene Posten bewerben.
Vorsitzende Sven Wolf: Wir haben aus den bisherigen Vernehmungen von Kollegin und Kollegen von Ihnen der BAO Trio ein bisschen den Eindruck gewonnen das es so ist junge Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren die gerade die Ausbildung abgeschlossen hatten. Können Sie das bewerten?
Schweikert: Das kann ich bewerten, das waren ausgebildete Kriminalbeamte eine junge Kollegin die Frau Voggenreiter auch Sie hatte ein 3 jähriges Studium absolviert und Sie war bereit diesen Komplex zu bearbeiten. Sie hat auch im Team mitgearbeitet die mit ähnlichen Sachverhalten gearbeitet haben ja ich seh da keinen kritikpunkt oder so.
Vorsitzende Sven Wolf: Wenn Sie dann solche Aufgaben an das Team gegeben haben Sie dann immer darauf geachtet das denjenigen den ich den Auftrag gegeben habe die haben die Erfahrung oder die brachen vielleicht eine Anleitung dazu?
Schweikert: Ja das ist ganz klar.
Vorsitzende Sven Wolf: Wir haben zum anderen wahrgenommen das Mitarbeiter gewechselt haben das Sie nach einem oder zwei Monaten das die aus der BAO Trio wieder rausgingen. Wie haben Sie dann als Teamleiter sichergestellt ja das Wissen dieser Mitarbeiter im Team blieb
Schweikert: Als ich das Team übernommen habe hatte ich …..das waren fünf Seiten zum einen mussten sie beschreiben wie der Sachverhalt aussieht worum geht es überhaupt das ja gemacht worden diese Endfassung habe ich abgeschrieben und wenn jetzt ein neuer Kollege in das Team hineingekommen ist hat sich da einlesen können. Und das war manchmal so dass es so komplex das von zwei Sachbearbeiten bearbeitet worden sind und wenn da einer ausgeschieden ist war die Zeit noch da dass sich der dann den neuen Kollegen annehmen kann.
Vorsitzende Sven Wolf: Es gab Einschätzungen mit dieser Methode sichergesellt wurde das kein Wissen verloren ging.
Schweikert: Das war so?
Vorsitzende Sven Wolf: Wir haben jetzt nach einer Spur gefragt es geht um ein Wohnmobil aus Skandinavien da hat ein Herr Lehmann darauf hingewiesen? Diese Spur ist dann später nicht mehr weiter verfolgt worden. Wie können Sie sich das erklären?
Schweikert: Der Sachverhalt sagt mir gar nichts
Vorsitzende Sven Wolf: Sie meinen es wäre ein anderes Team ( das wird Herr Wolf von einem anderem Ausschussmitglied gesagt) Ok dann werde ich nicht mehr darüber fragen. Wenn die Kollegen mir versichern dass dies ein anderes Team war….Sie haben in Rahmen in dieser Ermittlungen auch Phantombilder zugezogen und auch diese Lichtbildmappen erstellt können Sie uns schildern wie das gelaufen ist und wie sind Sie an Vergleichsbilder gekommen und das einzuschätzen?
Ende 1. Teil
Pressemitteilung vom 27.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Kenntnisnahme der Pressemitteilung vom 27.11.2015 in dem Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. (NSU) wird gebeten.
Pressemitteilung vom 27.11.2015
Absetzung der Termine für die kommende Woche!!
Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/2 Erfurt 27.8.2015 2.Teil
König: Ähm, zu der Sektion vorher in Eisenach. Für uns ist es ganz wichtig wie der Zeitablauf am 4 November war. Geht denn aus dem Sektionsprotokoll hervor wann Sie die Sektion beendet haben, dass wir davon ausgehen möglicherweise den Zeitablauf….
Mall: Da müsste ich nachgucken welche Sektion das war. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
König: Könnten Sie uns das zur Verfügung stellen?
Mall: Kann ich machen ja.
König: Die Uhrzeit ist für uns das entscheidende, denn am Anschluss direkt vom Goethe Klinik oder wie es jetzt hieß…
Mall: St. Georg Klinikum…
König: St. Georg Klinikum wann Sie da rüber gefahren sind. Da können wir es so ungefähr nachvollziehen. Waffen sagten Sie haben Sie nicht gesehen, Pump Gun auch nicht?
Mall: Weiß ich nicht mehr genau, ob Herr Menzel was gesagt hat und ob er was gefunden hat. Das ich was gehört hab kann sein.
König: Geb erst mal an meinen Kollegen.
Dittes: Im Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit die Abkürzung FH etwas? Ich lese es Ihnen einfach einmal vor, von dem Lage… der Polizei. Anforderung an FH über PZD??? Kollegen Morgenbeck PZ ist noch in ESA und einsatzbereit. Jetzt wäre die Frage möglicherweise Ihre Inanspruchnahme sein könnte. Wenn Sie aber, das könnte zeitlich passen, sind Sie Tatortberechtigt? Und ist DNA beim Landeskriminalamt hinterlegt?
Mall: Da sind keine DNA hinterlegt. Die DNAs ist bei uns hinterlegt, denn wir haben auch ein DNA Labor. Ich weiß dass die DNA angefordert wurde.
Dittes: Wurde angefordert?
Mall: Ja, das mussten wir dann zum LKA übermitteln. Irgendwann später, fragen Sie mich nicht wann.
Dittes: Wir haben eine Übersicht Polizeibeamte Feuerwehrleute denen Fingerabdrücke genommen wurde DNA Proben genommen wurden, aber da sind Sie nicht dabei.
Mall: Fingerabdrücke sind nicht genommen worden, ich mein dass DNA übermittelt wurde. Nicht genommen wurde, es kann ja deswegen nicht drin stehen weil keine Speichelprobe genommen wurde, wir haben aber das Profil rüber geschickt. Weil wir es vorliegen haben.
Dittes: Bitte haben Sie Verständnis das ich nicht so gut Infomiert bin über Ihre eigene Tätigkeit unmittelbar am Tatort ermitteln äh erledigen. Äh als man Sie gefragt hat können Sie sich das mal angucken, hat man da eine gewisse Erwartungshaltung was Sie dort machen und was Sie leisten können. Können Sie das unabhängig in kurzen Worten was das sein kann.
Mall: Nach der Spurensicherung das andere ist halt also Dinge Messungen Aufzeichnungen zu machen die zum Todeseinschätzung dienen können. Das ist ein wichtiger Punkt, Beispielweise frühen postpartalen ?? Phase Temperatur messen und solche Dinge, um dann zu konstruieren wann der Todeszeitpunkt war und bei mutmaßlich Tötungsdelikte der mögliche Tatzeitpunkt gewesen sein könnte. Oder bei späten veränderten Leichen Insektenbefall oder sowas da auch die entsprechenden die Maden zu asservieren. Dann das Blutspurenmuster anzugucken vor Ort, und dann irgendwelche Rückschlüsse aus später ziehen zu können nach Kenntnisse der Obduktion Befunde wie der Tatablauf gewesen sein könnte Beispielsweise sowas.
Dittes. Und das haben Sie sich vorgestellt als Sie dort hin gerufen worden sind um so etwas machen zu können?
Mall: Sagen wir mal so, die haben gesagt wir sollen kommen da kann ich schlecht sagen nö bringt nichts mach ich nicht. Ich hatte keine große Vorstellung bei einem Brand noch viel machen kann, da ist dann die Obduktion wichtig ist.
Dittes: Es gab ja auch Blutspuren. Das hätten Sie ja auch mal angucken ansehen können fotografieren können. Sie haben keine Aufforderung bekommen, sie reingeguckt und gesagt…..
Mall: Das Problem ist ich kann nicht vor der Spurensicherung einfach reingehen.
Dittes: Das versteh ich.
Mall: Wir haben auch gesagt wir können wiederkommen die Obduktion wieder machen das hat sich alles gezogen soweit ich informiert war hab ich alles später im Nachgang so nebenbei gehört das dies die ganze Nacht gedauert hat das mit der Spurensicherung.
Zweiter Teil…..
Dittes: Ich gehen davon aus da Sie so deutlich und so überzeugend darstellen ist für jeden Kriminalbeamten eigentlich logisch nachvollziehbar das Sie zu diesem Zeitpunkt an diesem Tatort nichts machen können. Möglicherweise als Sie wieder zu Dritt nach Jena zurückgefahren sind, darüber im Auto unterhalten nach dem Motto „ was sollten wir jetzt hier“ eigentlich das hätten doch die Kriminalbeamten sehen können das wir nichts machen können oder jetzt warten sollen.
Mall: Wir haben ja angeboten, dass wir wieder kommen können, es machte keinen Sinn und da rumzustehen und da zu warten. Und da ähm ähm…und ich meine dass darüber gesprochen wurde ob das Wohnmobil abtransportiert wurde. Aber ich kann es ihnen nicht mehr zu 100% sagen.
Dittes: Hatte das ein Kriminalbeamter nachvollziehen müssen? Also keinen Fall für die Rechtsmedizin?
Mall: Das ist schwierig, weil der Kriminalbeamte den Fuß auch nicht gesehen hat. Ich denke das er das mitgekriegt hat und gedacht hat ehe die jetzt fahren, das Problem ist wenn mal was am Fundort machen kann dann ist es gut wenn man schnell da ist. Wir als Rechtsmediziner wollen schnell sozusagen, wir müssen dann auf die Spurensicherung, grad bei der Temperaturmessung ist es gut wenn man schneller kommen kann, da ist es schlecht wenn man eine Anfahrt. Das könnte ich mir vorstellen dass er darüber nicht so viel nachgedacht hat. Welchen Sinn das jetzt im weiteren Nachgang hat.
Dittes: Welch glücklicher Zufall, dass Sie in der Stadt waren. Sie haben vorhin gesagt dass Sie nicht wirklich so viel Erinnerung dazu haben, das verschwimmt mit später gesehenen Fotografien. Deshalb möchte ich Sie vielleicht nicht nach dem 4 November fragen nach dem Zeitpunkt als Sie die Fotos gemacht haben. Wann war das? War das in der Gerichtsmedizin oder war das….?
Mall: Das weiß ich wirklich nicht mehr.
Dittes: Erinnern Sie sich als Sie die Fotos angeschaut haben, ob Sie da spontan ja das ist das was ich gesehen habe oder äh oder bei dem betrachten der Fotos hatte ich etwas anders in Erinnerung.
Mall: Kann ich nicht mehr sagen.
Pelke: Zuerst mal zwei kurze Nachfragen. Sie haben vorhin oder eben geschildert dass der Kriminalbeamte relativ spontan für sich entschieden hat.
Mall: Könnte ich mir vorstellen. Was in ihm vorgegangen ist weiß ich nicht, ich hatte den Eindruck recht aufgeregt nach dem ganzen Banküberfall. Sagen wir mal so das war auch für die aufregend.
Pelke: Da sind Sie da hingefahren und da sind sie geleitet worden zu dem Wohnmobil und da hat Sie Herr Menzel erwartet.
Mall: Er war halt da. Feuerwehr war da, Polizei war da, an Herr Menzel erinnere ich mich noch.
Pelke: Sie kannten Ihn schon?
Mall: Ja.
Pelke: Und dann haben Sie gesagt er Handschuhe getragen hat.
Mall. Es kann sein.
Pelke: Es kann sein, das heißt das er nicht.
Mall: Da muss ich sagen, dann ja.
Pelke: Naja die Frage ist wenn er in dem Wohnmobil drinne war und nach der Waffe gesucht hat wäre es schon sinnvoll wenn er das mit Handschuhe.
Mall: Ich meine, ich kann es nicht 100 % sagen da ich wenige Erinnerungen habe, aber ich gehe davon aus. Aber ich weiß dass er keinen Ganzköperanzug getragen hat. Äh ich denke das er Handschuhe und Überschuhe anhatte.
Pelke: Ansonsten wenn da einer drinne aufhält, das wäre komisch. Da muss ja die Spurensicherung ran.
Mall: Er hat ja wie gesagt, er hatte auch kein gutes Gefühl dabei. Er wollte eben bevor die Spurensicherung kommt, weil es ein Zeitverzug ist bis die halt da sind, im Hinblick selber auf die Ermittlungsarbeit einfach gucken ob da ne Waffe drin ist. So habe ich ihn verstanden.
Pelke: Vielleicht ist schon gefragt worden, aber ich frage nochmal. Sie könnten mal reinkommen, einen Blick in das Wohnmobil werfen da sind zwei Leichen, wurde Ihnen gesagt?
Mall: Das weiß ich nicht.
Pelke: Ich denke man muss den Zusammenhang, es muss ja jemand das kann nicht jeder sagen die sind tot. Manche Dinge traut man sich manche Dinge darf man auch nicht. Sie haben nicht in Erinnerung irgendeiner oder das Ihnen der Herr Menzel das ist klar das ist Fakt.
Mall: Von Leichen war die Rede.
Pelke: Im Nachgang, später in Ihrer Arbeit mitbekommen haben eine Person Mayer Schulze in dieser Funktion festgestellt hat das…
Mall: Wir haben von den Ermittlungsunterlagen nichts zurückbekommen. Ich habe die Obduktionsprotokolle gesehen, mehr habe ich nicht gesehen. Es kamen ein paar Fragen vom Landeskriminalamt und vom Generalbundesanwalt zu ganz spezifische Fragestellung ohne einen Hintergrund bezogen worum es geht. Ich weiß von den ganzen Fall weiter nichts mehr. Ich weiß das es denn NSU gibt und das die beiden, das habe ich alles aus der Presse. Auch zum Zeitpunkt der Obduktion wie ich es verstanden habe, das waren die Diensthabende und mehr war mir auch nicht bekannt.
Pelke: Wer wusste oder wer durfte eine solche Entscheidung treffen, darf das die Polizei das die Personen die wir vorgefunden haben …. sind tot.
Mall: In der Regel müssten die Notärzte. Das sind die ersten.
Pelke: Das wäre erst mal..
Henke: Mir sind ein paar Wiedersprüche aufgefallen, also um 12.22 Uhr wurde hier im Einsatzprotokoll, die Zeitabfolge ist hier wichtig, sie sind hingegangen. Sie sind quasi hin gerufen worden das dort Leichen drin sind. Das ist eigentlich ein Wiederspruch in sich. Woher wusste man vor Ort das sie noch sind ich kann mir nicht vorstellen das sie eine Meldung abgeben Obduktion vor Ort…
Mall: Das weiß die Polizei.
Henke: Das wissen die, ok.
Mall: Waren in Eisenach gewesen, das war ein Fall der Eisenacher Kriminalpolizei. Das war von der Erfurter bzw. Meininger Staatsanwaltschaft.
Henke: Dank das Sie vor Ort waren, und dort die Obduktion gemacht haben, das wundert mich das die das gewusst haben.
Mall: Aber der Kriminalbeamte war ja bei der Obduktion dabei. Der stand ja dabei der hat zugeguckt, der ist dann rausgegangen. Ich nehme es dann an das er über die Einsatzzentrale wie auch immer gehört hat, dann ist er zurück gekommen. Was ich noch in Erinnerung habe das der schon draußen war das weiß ich relativ sicher zu wissen, und dann wieder zurück kam und sagte da ist etwas passiert.
Henke: Laut Aktenlage müssten Sie gleichzeitig vor Ort gewesen sein. Also Notarzt und sie. Vom Zeitpunkt weit auseinander gewesen sein.
Mall: Wir waren nicht lange vor Ort, Ankunft 13 Uhr irgendwas Zeit und dann wird das so stimmen. Wir waren jetzt nicht lange vor Ort. Wir haben uns da nicht lange vor Ort aufgehalten. Wir sind dahin hingefahren und schnell wieder weg.
Henke: Nach Ihrer Erfahrung das Wohnmobil wird hochgezogen vom Abschleppwagen wird der Tatort verändert das ist zwangsläufig so.
Mal: Da bin ich wirklich nicht so…
Henke: Nach Ihrer Erfahrung, so kommen wir nicht weiter.
Mall: Ich habe mit solchen Fundorten wenig Erfahrung die in Fahrzeugen sind. Der normale Fundort sind Hauptsächlich wo der Gerichtsmediziner mehr so Wohnung oder soo, aber das Leichen verbracht werden passiert immer mal wieder.
Marx: Sie haben einen Vorhalt gemacht, es gibt die Feststellung Notarzt… Wo?
Henke: Ja das ist dieses Einsatzprotokoll, da steht 12.22 Uhr
Marx: Ich brauche eine Akte
Henke: Das ist Vorlage 6159… Da steht das drinne. Da keine medizinischen Notmaßnahmen oder Maßnahmen ergriffen. Da steht keine Zeit, da steht nur die Ankunftszeit 12 Uhr 22. Darum weiß ich nicht wie das Zeitfenster ist.
Marx: Wir brauchen nur die Fundstelle.
Henfling: Man braucht bis zum Fundort 8 bis 10 Minuten mit dem Auto. Das ist realtisch ungefähr.
Mall: Ein bisschen länger kann es gewesen sein, wir waren am beenden der Sektion und waren am Zusammenpacken, wir sind dann alle eingestiegen, das kann schon 25 Minuten bis zu einer halben Stunde gedauert haben.
Henfling: Wissen Sie den Namen des Kriminalbeamten der bei Ihnen…
Mall: Das weiß ich nicht mehr..
Henfling: Können Sie das nachschauen..
Mall: Das könnte der Herr Lotz gewesen sein, aber ganz sicher weiß ich es nicht. Könnte es nachsehen. Im Obduktionsprotokoll.
Henfling: Das wäre schön. Da wir nicht wissen wer da den Tod festgestellt hat, das ist schon eine Schwierigkeit. Als sie da reingeguckt haben, ich weiß das es schwierig ist, aber konnte man vom reingucken her wirklich die Personen komplett sehen?
Mall: Ich weiß es nicht mehr.
Henfling: Und Sie wissen auch nicht mehr wie viel Schutt auf den Leichen lagen.
Mall: Ich mein schon das da ziemlich viel drauf lag.
Henfling: Ok man konnte die nicht so wirklich erkennen oder das man da …
Mall: Ich kann nicht auseinander halten von den Bildern die ich später gesehen habe.
Henfling: Nochmal zu der Frage von vorhin, Verbringung von Leichen. Verbringung von Leichen vom Tatort ist jetzt nicht wirklich ungewöhnlich, ist es aber ungewöhnlich das man sie mit dem Fahrzeug verbringt? Haben Sie das schon mal erlebt?
Mall: Kann ich mir vorstellen. Mir selber fällt kein Fall dazu ein wo es mir einfällt aber, ich meine das auch aus einen Brandfahrzeug mit dem Sitz eine verstorbene Person mit dem Auto.
Henfling: Aber Leichen mit dem Fahrzeug auf nen Abschlepper..
Mall: Ich meine dass man mit den Fahrzeug verbracht und dann den Sitz heraus gebracht. Am Anfang war es auch so das ist auch medizinisch sehr gerechtfertigt ganz stark verbrannte Leichen wenn man die dann herunter zerrt.
Henfling: Mal angenommen, die Spurensicherung wäre schon durch gewesen. Was hätten Sie denn gemacht an so einem Tatort.
Mall: Wir würden dann eine Leichenschau machen. Eine ärztliche Leichenschau machen. Das ist eine Aufgabe am Fundort.
Henfling: Das heißt sie hätten eine Leichenschau vorgenommen, Lage, Fotos angelegt. Kleidung sowas. Kann auch sein das man mit der Spurensicherung gemeinsam, mit den Spurensicher die Leiche entkleidet. Aber das muss vorher gesichert worden sein. Wie lag die Leiche wie waren die Blutspuren wurde sie gewendet, da kann sich sehr viel verändern das kann dann ganz anders aussehen wie es vorher war. Darum muss alles fotografisch dokumentiert sein. Glücklicherweise zusammen mit den Beamten der Tatortgruppe wird die Leiche entkleidet. Sonst können wir auch keine Leichenschau machen, manchmal wird die Leiche nicht entkleidet sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht und dann erfolgt da die Leichenschau.
Henfling: Sie haben ja gesagt Blutspurenmuster machen Sie auch, sind Sie Experte auf diesen Gebiet?
Mall: Ich hab da so eine Fortbildung dazu gemacht.
Henfling: Sind Sie an den Tag nochmal angefordert worden? Um mit in die Halle zu kommen?
Mall: Nein
Henfling: Sie persönlich nicht oder niemand nicht aus dem Institut?
Mall: Das weiß ich nicht, ich habe es nicht mitbekommen.
Henfling: Wäre das nicht naheliegend gewesen? Oder sagen Sie da gibt es andere Experten, die beim LKA die das genauso gut können das weiß ich ja nicht?
Mall: Die beim LKA die gibt es auch. Von Biologen das jetzt machen.
Henfling: Es hätte nicht sein müssen Sie als Expertin oder das Institut die Blutspuren..
Mall: Das geht auch an Hand mit Bildern Wenn es dann später erforderlich erschein. Es ist nicht zwingend erforderlich das man an dem Fundort tatsächlich ist
Henfling: Das kann man auch an Hand von Bildern analysieren?
Mall: Die Tatortgruppe hatte schon damals ich weiß nicht ob sie es schon damals hatte das weiß ich nicht mehr so genau so ne Kamera die so 3 Dimensional das ganze erfasst aber praktisch in den Raum reingucken die ziemlich gute zumindest Erfassung bei Blutspuren zumindest in der groben Lage.
Henfling: Aber Sie sind dann nicht mehr betraut worden?
Mall: Also ich, ne nein. Da bin ich mir auch relativ sicher. Was da noch weiter gelaufen ist, das weiß Frau Dr. Höffig Dr. Heiderstädt wissen. Das waren die Diensthabende und wir haben so einen Bereitschaftsdiensthandy dessen Nummer ist so zusagen der Polizei bekannt und die wird dann angerufen. Und diese hat der Diensthabende immer dabei.
Henfling: Aber die äußere Leichenleichenschau die da war vermutlich in der Halle vorgenommen hätte man Sie…
Mall Ich glaube nicht das die Äußere Leichenschau da müssten Sie auch meine Kollegen fragen weil ich da nicht bei der Sektion nicht dabei war. Soweit ich die Sektionsbilder gesehen vielleicht soll ich nochmal reingucken??? Ich weiß es nicht. Also ich meine die Leichen waren bekleidet gewesen. Ich gehe davon aus das eine richtige äußere Leichenschau nicht in der Halle erfolgt ist. Das die Leichen nach der Spurensicherung so in einen Leichensack verbracht wird kommt, das ist recht häufig sauber der auch DNA Frei ist und Spurenfrei und da in die Rechtsmedizin verbracht wurde.
Henfling: Das ist nicht unüblich das man sowas so macht? Eine äußere Leichenschau direkt am Fundort bzw. am….
Mall: Manchmal wird das dort auch gemacht aber in der Regel wird das in einem Leichensack verbracht die Leiche und dann praktisch in die direkt in die Rechtsmedizin verbracht. Weil der Leichensack ja sauberer ist. Ab und zu macht man eine äußere Leichenschau ohne Kleidung wenn man sich nicht sicher ist ob da Gewalt vorliegt oder ob es etwas anders ist.Es ist manchmal so das Menschen blutbefleckt sind es könnte sein das da einer erstochen ist das sieht man halt nicht oder der hat eine Speiseröhrenkrafadernblutung und der hat akut erbrochen. Das kann man nicht von außen nicht unterscheiden. ( Frau Mall redet schnell und lässt Frau Henfling nicht zu Wort kommen) Ist da viel Blut da kann eine Gewalt Einwirkung sein es kann auch etwas anders sein Das kann dann am Fundort geguckt weil die weiteren Ermittlungen davon abhängen zum Beispiel versiegeln der Wohnung Zugangsberechtigung und da sind noch Angehörige die wollen dann wieder … Darum die Leichenschau.
König: Kann eine Tatortgruppe eine Sektion durchführen? Oder Teile einer Sektion?
Mall: Nein, also nein die haben keine Ärzte. die sind immer dabei und machen die Spurensicherung und die Fotodokumentation.
Terminhinweise für die Termine vom 01. – 02.12.2015 (248. – 249. Verhandlungstag)
Für die Woche vom 01. – 02.12.2015 sind folgende Zeugen und Sachverständige geladen
(Stand 26.11.2015):
Dienstag, 01.12.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)
09.30 Uhr KK Böhme, BKA Wiesbaden
(Vermerke vom 01.12.2011 bzgl. Auswertung Kartenmaterial München und
Zwickau)
10.30 Uhr KOK’in Weller, BKA Wiesbaden
11.00 Uhr POK Notzke, BKA Wiesbaden
11.00 Uhr KHK’in Reimers, BKA Wiesbaden
(alle Zeugen: Ermittlungen zu Bankkonten und Bahncards des Angeklagten
André E.)
Mittwoch, 02.12.2015:
09.30 Uhr Volker H.
(Erkenntnisse zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und zu den Angeklagten
Beate Z. und Ralf W.)
Terminhinweise für die Termine vom 24. – 26.11.2015 (245. – 247. Verhandlungstag
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a.
wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Für die Woche vom 24. – 26.11.2015 sind folgende Zeugen und Sachverständige geladen
(Stand 23.11.2015):
Dienstag, 24.11.2015
09.30 Uhr Sachverständiger Dr. Mölle, LKA München
(Gutachten bzgl. Meral K., Anschlag Köln-Keupstraße)
10.15 Uhr KOK Kampfhenkel
(Vermerke vom 01.12.2011 bzgl. Auswertung Kartenmaterial Bielefeld,
Kassel und Münster)
10.30 Uhr KOK Graus
(Vermerke von Dezember 2011 bzgl. Auswertung verschiedener
Kartenmaterialien)
Mittwoch, 25.11.2015:
09.30 Uhr Sachverständiger Dr. Peschel, Institut für Rechtsmedizin München
(Gutachten bzgl. Meral K. (Anschlag Köln-Keupstraße) und Falco K.
(Überfall Edeka-Markt Chemnitz am 18.12.1998))
10.00 Uhr KK Pipping, BKA Meckenheim
(Vermerk vom 23.11.2011 zur Auswertung eines Asservats)
10.30 Uhr KOK’in P. Meyer, PP Hamburg
(Vermerk vom 09.01.2012 zur Auswertung eines Asservats)
11.00 Uhr KHK’in Gans, BKA Meckenheim
(Vermerk vom 30.11.2011 zur Auswertung eines Asservats; Vermerk vom
05.06.2012 zur Verwendung von Personalien)
Donnerstag, 26.11.2015:
10.45 Uhr Volker H.
(Erkenntnisse zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und zu den Angeklagten
Beate Z. und Ralf W.)
Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal), Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der oben angegebene Plan jederzeit kurzfristig ändern kann und diese Änderungen üblicherweise in der Sitzung bekannt gegeben werden.
FP| Die unversehrten NSU-Spuren im Brandschutt
Sehr guter Artikel!!!
Sachsens Ausschuss zum NSU-Terror nahm sich gestern offener Fragen an – etwa der des „unbrennbaren“ Schwarzpulvers.
Von Jens Eumann
erschienen am 16.11.2015
Dresden. Wie kann es sein, dass im Brandschutt einer explodierten Wohnung ein Glas mit kiloweise Schwarzpulver gefunden wird – von Feuer und Hitze unberührt? Wie kommt es, dass in einem ausgebrannten Zimmer der Unterschlupfwohnung der mutmaßlichen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) eine unversehrte Jogginghose auftaucht. Eine Jogginghose, die man anhand von DNA Uwe Mundlos zuordnet und der Blutspritzer der 2007 in Heilbronn erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter anhaften. Letzteres macht die Hose für die Bundesanwaltschaft zum finalen Beweis für die Täterschaft von Mundlos und Uwe Böhnhardt am Heilbronner Mord. Mit solch offenen Fragen befasste sich gestern in Dresden der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Terror-Netzwerk NSU. Die Parlamentarier gingen augenscheinlichen Widersprüchen nach, auf denen die derzeit weitestgreifenden Verschwörungstheorien fußen.
In puncto Unversehrtheit klärte der als Zeuge geladene Brandermittler Frank Lenk den…
Ursprünglichen Post anzeigen 64 weitere Wörter
Terminhinweise für die Woche 10.11.2015 – 12.11.2015 (243. – 245. Verhandlungstag)
Dienstag, 10.11.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)
09.30 Uhr KOK Kampfhenkel, BKA Meckenheim
(Vermerke vom 01.12.2013 zur Auswertung von Kartenmaterial Bielefeld, Kassel,
Münster)
10.30 Uhr Sachverständiger Dr. Mölle, BLKA
10.45 Uhr Volker H.
(Erkenntnisse zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und den Angeklagten Beate Z.
und Ralf W.)
Mittwoch, 11.11.2015
09.30 Uhr KHK Klippe, PP München
(Vermerk vom 21.02.2012 zur Auswertung von Kartenmaterial Nürnberg)
Donnerstag, 12.11.2015
09.30 Uhr KK Böhme, BKA Wiesbaden
(Vermerke vom 01.12.2011 zur Auswertung von Kartenmaterial München und
Zwickau)
10.30 Uhr KOK Graus, BKA Wiesbaden
(Vermerke aus dem Jahr 2011 zur Auswertung verschiedener Kartenmaterialien
sowie zu Kfz-Vermietern in Thüringen)
Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal), Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.
Der 239. Prozesstag Teil 2 mit Roberto T. und seine Einvernahme am 86. Prozesstag
Aber da war doch schon mal etwas mit Roberto T. Am 86.Verhandlungstag dem 19.2.2014 waren zwei Polizisten geladen, eben dieser
. und sein Kollege Jochen Lo. Diese sollten dem Gericht schildern, wie die Vernehmung von Frank Liebau dem der Szene Laden Medley in Jena war. Diese fand am 25.1.2012 statt. Am Vormittag des 25.1.2012, fand erst eine Hausdurchsuchung bei Herr Liebau statt, dann fuhren der er und sein Kollege Roberto T nach Jena. Frank Liebau mit seinen eigenen PKW hinterher. Nach der Vernehmung fuhren die beiden Beamten wieder zu Liebaus Wohnung und die Durchsuchung wurde beendet.
Als man wieder auf der Dienststelle war, und zeitgleich eine Vernehmung (Andreas Schulz) mit dem OSTA Weingarten in Karlsruhe stattfand, und dieser nicht so recht mit der Aussage zufrieden war, sollten die beiden nochmals Liebau vernehmen. Man habe Liebau telefonisch erreichen wollen, was etwas gedauert hätte. Doch er kam ohne Probleme zur zweiten.
Man kann richtig an diesem Tag als Prozessbeobachter, dass da etwas nicht mit rechten Dingen gelaufen ist. Es geht um die Ceska, mit dieser wurden neun Menschen erschossen. Andreas Schulz der diese Waffe mutmaßlich besorgt haben soll, und diese dann Carsten Schulze gegeben hatte. Das da was im Argen liegt oder zu kippen drohte merkte OSTA Weingarten genau wie der Rechtsanwalt Wolfgang Stahl und Olaf Klemke.
Ein paar Aussagen von diesem Tag.
OSTA Weingarten: Wie sind die einleitenden Worte gewesen, bei der zweiten Vernehmung von Frank Liebau?
Jochen Lo: Das habe sein Kollege Roberto T. gemacht, dieser sei auf den Beschluss zurückgekommen und habe Liebau gefragt, ob ihn doch nicht an irgendwelche Situationen einfallen würden. Er kann sich aber nicht zurückerinnern das man Aussagen von Schulz vorgehalten habe.
Rechtsanwält Wolfgang Stahl: Welches Ziel hatte denn die zweite Vernehmung?
Jochen Lo: Ziel der Aussage sei es gewesen, nochmal zu dem Sachverhalt zu befragen.
Rechtsanwälte Wolfgang Stahl: Es gab doch schon eine Aussage gehabt hatte, warum OSTA Weingarten gesagt habe man solle Liebau nochmal vernehmen.
Rechtsanwältin Lunnebach beanstandet diese Frage.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es eine Anweisung von OSTA Weingarten in welche Richtung und wozu Liebau befragt werden sollte.
Jochen Lo: Mein Kollege Roberto T. habe Liebau angerufen und gebeten auf die Dienstelle zu kommen. Es habe den Auftrag eine zweite Vernehmung durchzuführen, aber ohne konkrete Zielrichtung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sind denn zu Beginn der Vernehmung Fragen gestellt worden, denn es seien keine protokolliert worden.
Jochen Lo: Sein Kollege Roberto T. hatte den Liebau mehr oder weniger aufgefordert, mehr oder weniger von sich selber zu berichten.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da sei dann Liebau eingefallen, das ihm Wohlleben vielleicht mal zwischen Tür und Angel nach einer Waffe gefragt haben könnte.
Jochen Lo: Ja.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Also Herr Lo. Ich bitte Sie.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Habe ich das richtig verstanden, dass Liebau bei der zweiten Vernehmung gar keine Fragen gestellt wurden?
Jochen Lo: Ja, Roberto T. habe gefragt und ich habe sinngemäß protokolliert. Ich habe auch natürlich Möglichkeit gehabt, die eine oder andere Frage zu stellen. Aber meisten Frage habe Roberto T. abgedeckt.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Gibt einen Grund, das es in der Vernehmung alle Fragen wörtlich protokolliert seien, und bei der zweiten überhaupt nicht. Nicht mal indirekt wie “ Auf die Frage gebe ich an“.
Jochen Lo: Dafür habe es keinen Grund gegeben.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Und wie war die Vernehmungssituation?
Jochen Lo: Es hat eine ganz kurze Information OSTA Weingarten gegeben zu den Angaben von Andreas Schulz. Dieser habe Angaben gemacht, und den Sachverhalt im Beschluss mehr oder weniger bestätigt hat.
Rechtsanwalt Pausch (Carsten Schulze): Wie ist das erste Protokoll protokolliert worden? Sinngemäß oder Wörtlich?
Jochen Lo: Das sei sinngemäß gewesen.
Rechtsanwalt Hösl (Carsten Schulze): Frage nach den Lichtbildern die Liebau die Angeklagten erkannt habe. Welche?
Jochen Lo: Liebau hätte Wohlleben und Zschäpe wiedererkannt.
Rechtsanwältin Nicole Schneiders (Wohlleben): Sie haben mit OSTA Weingarten im Flur der PI Jena gesprochen. Worum ging es da?
Jochen Lo: Nach meiner Erinnerung nur kurz gesprochen haben. OSTA Weingarten habe nicht vorgegeben wonach konkreter gefragt werden sollte. Die Vernehmung von Andreas Schulz sein nicht vorgelegen und auch nicht digital.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie ist man in der zweiten Vernehmung sofort darauf gekommen das Liebau nicht kategorisch ausgeschlossen habe, Wohlleben ihn nach einer Waffe gefragt habe.
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr an die Frage erinner. Den Eingang der Frage habe der Kollege Tu. Gemacht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich frage Sie jetzt ganz konkret Herr Lo. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Rechtsanwältin Lunnebach: Diese Frage halte ich für suggestiv.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir geht es um die Wahrheit.
Jochen Lo: Das Ziel der Vernehmung war es, den Sachverhalt aufzuklären.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich wiederhole gerne nochmal meine Frage. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Bundesanwalt Diemer: Ich beanstande diese Frage.
Vorsitzende Manfred Götzl: Bitte gehen Sie, Herr Lo. Auf die Frage ein!
Jochen Lo: Es hat kein vorgegebenes Ziel gegeben und sie die Aussagen von Andreas Schulz bestätigen zu lassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir ist aufgefallen das es eine gewisse Diskrepanz zwischen zwei Antworten zum Kontakt von Wohlleben wegen einer Waffenvermittlung gibt.
Jochen Lo: Die Antworten seinen ja nur sinngemäß protokolliert worden.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Einmal steht da, dass sich Herr Liebau an solch Ansprache nicht konkret erinnern kann. Und eine Äußerung zum Verbleib des Trios steht da, das sich Liebau nicht mehr erinnern kann das Wohlleben mal in den Laden gekommen sei. Gibt es Gründe dafür gibt, warum es bei dieser zweiten Äußerung des Herr Liebau das Wort „konkret“ fehle?
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob es Gründe dafür gab.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Wie war der Ablauf der Vernehmung, ob Liebau etwa fröhlich redselig gewesen sein oder nicht?
Vorsitzende Manfred Götzl: Das habe ich schon gefragt Rechtsanwältin Sturm.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Ok, ob es darüber hinaus noch ein weiteres Verhalten von Herr Liebau gegeben habe?
Jochen Lo: Liebau ist nicht gerade freudestrahlend erschienen, aber er hat sich nicht vorschlossen oder sein negativ eingestellt gewesen.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Hat Herr Liebau längere Angaben von sich aus gemacht?
Jochen Lo: Zu gewissen Teilen sei das so gewesen, ja. Aber an welchen Stellen kann ich heute nicht mehr sagen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Da hab ich noch eine Frage an Sie Herr Lo. Gab es Informationen von OSTA Weingarten in Bezug auf einen Kroaten oder Serben bei der Aussage von Herr Schulz?
Jochen Lo: Nein, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Dann ist die Vernehmung zu Ende um 11.04 Uhr. Dann wird Pause gemacht bis 11.30 Uhr
Als nächstes kommt Roberto T.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich möchte dass Sie mir erst mal von sich schildern wie alles gewesen ist, Vernehmung, die Aussage etc. Ich werde dazu dann nachfragen.
Roberto T: Bei der Durchsuchung, sei Liebau auch der Beschluss vorgelegt worden. Diese hätte Liebau in seinem Beisein und Lo. durchgelesen. Ich habe die Durchsuchung mit dem Kollegen Lo. Durchgeführt und dann Liebau mitgeteilt das er auf die Dienststelle müsste da man ihn vernehmen möchte. Liebau sagte dem zu, und fuhr mit dem eigenen PKW zur Dienststelle. Der Inhalt der Vernehmung ist gewesen, was im Beschluss dringestanden habe. Das war der Grund. Da sei enthalten gewesen das sich Wohlleben sich über das Madley eine Waffe besorgt haben soll. Dazu war auch der Zusammenhang mit Carsten Schulze hergestellt. Dies habe Holger Gerlach ausgesagt haben. Liebau habe dann gesagt das er einen Gerlach gar nicht kenne. Und einen Wohlleben kennt er nur flüchtig. Und er wüsste nicht dass Andreas Schulz Bezüge zu Waffen gehabt hätte. Bin dann mit meinem Kollegen nochmal zu dem Durchsuchungsobjekt gefahren, dann wieder zurück zur Dienstelle. In dieser Zeit wurde Andreas Schulz vernommen. OSTA Weingarten ist dann zu uns gekommen, und hat zu uns gesagt, wir sollten nochmal Frank Liebau hören. Schulz hätte glaube ich geäußert, das Wohlleben ihn wegen der Waffe angesprochen hat. Ich selber habe dann nochmal Liebau angerufen, denn es gebe etwas Neues, er müsse nochmal reinkommen. Liebau ist einverstanden gewesen, und das er Liebau sich nochmal dazu äußern möchte. Ich habe dann Liebau auf der Dienststelle erklärt, es ist in seinem Interesse das er von sich aus sprechen soll. Haben ihm zudem den Beschluss noch einmal vorgelegt. Zudem habe ich Liebau gesagt, das er von sich aus Berichten soll, dies sei dann besser als wenn wir ihn befragen würden. Liebau habe dann angefangen, das sein Laden ein Szeneladen war, und das Wohlleben des Öfteren in diesem war. Es könne durchaus sein das Wohlleben mal zwischen Tür und Angel gefragt habe, aber Liebau könne sich daran nicht mehr erinnern. Er habe mal mit Schulz über einen Kroaten oder Serben gesprochen, da die eine Waffe besorgen hätten können.Aber sicher erinnern könne sich Liebau nicht. Liebau selber konnte von sich aus ausschließen das er eine Waffe besorgt zu haben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und wie war der Ablauf der Vernehmung?
Roberto T: Ich habe selbst die Fragen gestellt, und mein Kollege Lo. Hat dazu das Protokoll gemacht. Wobei mein Kollege immer nach einem Absatz vorgelesen hat und gefragt hat, ob dieses so stimmt, wie er es aufgeschrieben habe. Bei der zweiten Vernehmung sind wir dann zum Szeneladen Madley gekommen. Da habe ich dann immer wieder gesagt er soll zum Thema Waffen kommen. Ich habe auch keine konkreten Fragen dazugestellt, ich habe Liebau gesagt er solle von sich aus erzählen. Liebau sei sehr angespannt gewesen. Ich habe das gemerkt, weil er zusammengefallen war, und nicht gerade saß. Der Liebau habe längere Pausen gemacht und nachgedacht. Es kam bei beiden Vernehmungen nicht alles wie aus der Pistole geschossen, sondern stockend hat Liebau gesprochen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Dann möchte ich Ihnen einige Vorhalte machen. Liebau habe bei seiner Vernehmung angegeben, er kenne Böhnhardt Mundlos und Zschäpe aus dem Laden. Aber außerhalb hätte er zu den keinen Kontakt gehabt.
Roberto T: Wenn das da so stehe, dann werde das der Liebau so gesagt haben sinngemäß.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau zu Schulz gefragt?
Roberto T: Ja, in der ersten Vernehmung haben wir Herr Liebau zu Schulz gefragt. Da hat dann Liebau gesagt, er könne nicht sagen ob Schulz Zugang zu Waffen gehabt habe.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und zu Wohlleben?
Roberto T: In seiner ersten Vernehmung sagte er kenne nur Wohlleben flüchtig. Das dieser im Laden war. Ich habe ihn dann zu verschiedenen Personen befragt, nach an Böhnhardt Mundlos und Zschäpe und nach Andre Eminger. Ob aber Andre Kapke dabei gewesen ist weiß ich nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was können Sie mir zu den Lichtbildern sagen?
Roberto T: Ich weiß nicht ob ich diese gemacht habe oder mein Kollege. Ich weiß nur Liebau habe Wohlleben erkannt. Aber an weitere kann ich mich nicht erinnern.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist denn Liebau zu Wohlleben und Waffen gefragt worden?
Roberto T: Bei der ersten Vernehmung ist es nur gegangen ob Wohlleben ihn mal dazu angesprochen habe. Daran konnte sich meines Wissens nicht mehr erinnern der Liebau.
Vorsitzende Manfred Götzl: Welche Informationen haben Sie im Einzelnen von Oberstaatsanwalt Weingarten bekommen?
Roberto T: Das hab ich mich auch schon gefragt. Ich kann mich nur daran erinnern, dass der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof Weingarten gesagt habe Schulz sei von Liebau angesprochen worden, und das die erste Vernehmung nicht ausreichen würde. Ich weiß dass ich Liebau keine Einzelheiten am Telefon gesagt habe. Als dann Liebau da gewesen war, habe ich ihm gesagt dass es besser ist wenn er von sich aus alles schildern soll. Die ganze Sache mit der Waffe der Besorgung. Es ist aber nicht geredet worden das Schulz vernommen wurde. Ich glaube die Vernehmung von Schulz ist da schon gelaufen gewesen, und die Aussage sei nicht vorgelegen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist auf Einzelheiten durch den Durchsuchungsbeschluss eingegangen? Und welche Rolle hatte dieser Beschluss zu Beginn der zweiten Vernehmung?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt worum es ging. Das Wohlleben bei ihm gewesen ist und nach einer Waffe gefragt haben soll. Das auch Gerlach ausgesagt hätte das er wüsste das Liebau davon erzählt hätte. Von einem Szeneladen wo öfters Rechte nach Waffen angefragt hätten.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau dazu konkrete Fragen gestellt?
Roberto T: Nein, ich habe Liebau gesagt das er von sich aus schildern soll. Ich habe zu ihm gesagt, Erinnern sie sich doch mal Herr Liebau. Wie war das damals? Darauf habe Liebau erwidert es könnte sein, so oder so ähnlich habe ich das im Ohr. Auch das Wohlleben zwischen Tür und Angel angesprochen hätte. Aber Liebau könne sich daran nicht mehr so daran erinnern. Nein an konkrete Fragen kann ich mich nicht erinnern. Es gäbe ja schon eine Aussage und er soll nochmal von sich aus schildern ob das alles korrekt war.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich halte ihnen mal eine Aussage von Herr Liebau vor, das Liebau eingefallen ist das er in den Neunzigern mehrfach von Leuten aus der rechten Szene gefragt wurde wegen Waffen…
Roberto T: Das ist Sinngemäß ja richtig, das ist von Liebau so ausgesagt worden, denn ich habe keine Frage gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Halte ihnen noch etwas vor, dass Wohlleben von 1998 bis 2003 bzw. 2004 öfters im Laden gewesen ist. Liebau selber war nicht oft in dieser Zeit im Laden. In dieser Zeit hat Schulz den Laden mehr oder weniger geführt.
Roberto T: Ja das stimmt. Das hat Liebau so sinngemäß gesagt. Sie haben es nicht wörtlich aufgeschrieben. Dies ist auch sehr schwer gewesen, da Liebau immer wieder lange Pausen gemacht habe. Auch auf die Aussage mit der zwischen Tür und Angel sei von Liebau gekommen. Ich habe ihm dazu keine Fragen gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was genau habe denn Herr Liebau berichtet?
Roberto T: Es sind immer wieder Gedankensprünge dabei gewesen. Und Liebau ist immer wieder auf den Szeneladen gekommen. Dann hat er immer wieder auf Wohlleben Bezug genommen. Und das er sich nicht erinnern kann, das Wohlleben ihn wegen einer Waffe gefragt habe. Deshalb habe er wahrscheinlich dann auf Schulz verwiesen. Das war irgendwie Liebaus Standartsatz gewesen. So wie es im Protokoll geschrieben ist hat es auch Liebau gesagt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Vorhalt wegen dem Serben oder Kroaten ist da Liebau selber darauf gekommen?
Roberto T: Davon habe ich nichts gewusst. Da sei mal irgendwas mit einer Kriegswaffe Marke Scorpion gekommen. Aber mehr weiß er auch nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Können Sie sich erinnern was Herr Liebau zu den möglichen Aufenthalt der drei gesagt hat?
Roberto T: Dass er davon ausgegangen ist das die drei in Norwegen bzw. Schweden untergetaucht sind. Liebau hätte Wohlleben gefragt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Es soll ein Gerücht gegeben haben, das die drei in Norwegen bei NS88 gewesen sind.
Roberto T: Dass stimmt, aber Wohlleben sei damals die Antwort schuldig geblieben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Nochmal auf die zweite Vernehmung zurückzukommen. Wurde von Herr Liebau das Thema Waffe und Wohlleben oder von Ihnen nochmal angesprochen?
Roberto T: Ich kann mich nicht erinnern das Liebau gesagt hat, Wohlleben nach einer Waffe gefragt habe. Liebau könne sich aber erinnern, das von vielen Leuten nach verbotenen Sachen gefragt wurde. Da sei es um Aufnäher gegangen glaube ich mich zu erinnern. Aber Liebau könne sich auch nicht erinnern das er mit Schulz über sowas darüber gesprochen habe.
Kleine Pause.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie jetzt kurz in der Pause mit ihrem Kollegen KOK Lo. Gesprochen?
Roberto T: Nein warum?
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nur so. Sie sagten dass Sie keine konkreten Fragen bei der zweiten Vernehmung gestellt haben. Und unkonkrete Fragen?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das ich den Liebau angewiesen habe sich nochmal daran zu erinnern was im Beschluss steht. Worum es bei Wohlleben geht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da steht dann in der zweiten Vernehmungsniederschrift im letzten Absatz. Das Herr Liebau keine Schwierigkeiten habt habe, den Fragen des Vernehmungsbeamten zu verstehen. Wie soll das bitte gemeint sein?
Roberto T: Das ist in einem Formular so drin.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Herr T., das ist nicht so. Es handelt sich hier um einen freien Text.
Roberto T: Man könne dies ja jetzt so oder so auffassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ja eben drum. Am Anfang Ihrer Vernehmung durch den Vorsitzenden haben Sie Her T. gesagt, Liebau soll erzählen, es sei in seinem Interesse. Jetzt meine Frage, was meinen Sie mit Interesse?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt, das es darum gehe, das er in der ersten Vernehmung nicht so viel ausgesagt habe.Und jetzt in der zweiten in seinem Interesse gewesen ist dies konkreter zu sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie das Gefühl nach der ersten Vernehmung das Herr Liebau etwas verschweigt?
Roberto T: Nein den Eindruck habe ich nicht gehabt, dass mir Liebau etwas bewusst Sachenverschwiegen hätte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Warum wurde eigentlich nicht Liebau als Beschuldigter vernommen?
Roberto T: Im Beschluss sei Zeuge gestanden glaub ich, und ich habe keinen Hinweis hatte auf eine Beschuldigtenvernehmung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es einen Gegenstand der angedachten Vernehmung Aspekte gewesen sein könnte, die dazu hätten führen können das Liebau selber zu einem Gegenstand eines Ermittlungsverfahren sein könnte?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das Liebau ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie sagten das Liebau überlegen habe müssen bei der Aussage, deshalb sei die diese nach Ihren Angaben so stockend verlaufen.
Roberto T: Ja das stimmt, aber wie genau an die Reihenfolge der Aussage habe ich keine Erinnerung mehr. Aber wenn das so da drin steht, gehe ich davon aus das es auch so gekommen ist von Liebau.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nochmal konkret nachgefragt, gab es eine Zielsetzung bei der Zweiten Vernehmung?
Roberto T: Nein eine Zielsetzung gab es nicht. Sie hätten nur nochmal Liebau vernehmen sollen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von Liebau? Und deshalb Liebau nochmal vernommen werden sollte?
Roberto T: Oberstaatsanwalt Weingarten habe gesagt, das der Schulz hätte ausgesagt, dass er von Liebau angesprochen worden ist. Und das habe Liebau nicht in seiner ersten Vernehmung gesagt. Ich habe Liebau diese Informationen nicht vorgehalten, weil sie mir ja nicht vorgelegt hatten. Diese habe ich nur auf Zuruf erhalten. Es hätte ja sein können das Schulz seine Aussage wiederruft, da diese Vernehmung noch gelaufen sei. Aber Liebau dies dann vorzuhalten, hätte man in einer späteren Vernehmung tun können.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Wann konkret Sie die Äußerung gemacht haben, Liebau soll sich überlegen, im Bezug Wohlleben und Waffen?
Roberto T: Das habe ich am Anfang glaub ich gemacht. Der Grund war ja warum Liebau nochmal kommen hat müssen.
Rechtsanwalt Pausch: Haben Sie Liebau von eigenen beruflichen Vorkenntnissen her gekannt?
Roberto T: Ja habe Liebau aus verschiedene Verfahren gekannt. Aber seit wann kann ich nicht mehr sagen. Es ging mal um Kleidungsstücke der Marke Thor Steinar. Da gab es dann auch eine Durchsuchung. Und einmal war Liebau als Geschädigter da, weil es damals Angriffe auf seinen Laden gab.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Kenntnisse darüber, wenn Liebau gekannt hat?
Roberto T: Nein.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Erkenntnisse über Unterlagen oder Akten, an denen Sie den Wahrheitsgehalt der Aussage Liebaus überprüfen hätten können, bzw. Vorhalte machen können?
Roberto T: Mir ist nur der Durchsuchungsbeschluss bekannt gewesen zu diesem Zeitpunkt.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie können sich nicht erinnern, was sie zu Beginn zu Liebau gesagt haben um was es bei der Vernehmung gehen soll.
Roberto T: Den Beschluss habe sich Liebau selber nahegebracht. Dieser Beschluss haben wir Liebau bei der Durchsuchung ausgehändigt, und dieser hätte sich dies in aller Ruhe durchgelesen. Daran erinnere ich mich.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie viele Beamte waren bei der Durchsuchung dabei?
Roberto T: Das weiß ich nicht mehr wie viele Beamte eingesetzt waren. Mehr als sechs bestimmt, können auch acht gewesen sein. Aber mehr als zwölf kann ich nicht konkret sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich möchte wissen, an dem Tag der Durchsuchungsmaßnahme, was haben Sie da gemacht, wie hat sich Herr Liebau verhalten als Sie ihn auf seinen Grundstück angetroffen hatten?
Roberto T: Ich glaube mich zu erinnern, dass Herr Liebau gar nicht da gewesen ist. Er ist glaube ich erst später dazugekommen, und ich habe ihn mit meinem Kollegen Lo. Den Beschluss gegeben. Es hat für mich den Anschein gemacht, das Liebau den Beschluss sich durchgelesen hatte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Können Sie mir etwas zu diesen Beschluss sagen, Zahl der Seiten usw.?
Roberto T: Dieser Beschluss war auf jeden Fall zwei Seiten lang gewesen, es könne aber auch mehr gewesen sein.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie Kenntnis davon das Liebau den vollständigen Inhalt des Beschlusses irgendwann zur Kenntnis genommen hat?
Roberto T: Bor der Befragung ja, da habe ich ihm die Kernstücke des Beschlusses da gelegt. Um was es geht und nochmal vorgelesen. Aber ich kann Ihnen nicht mehr genau sagen ob ich diesen Beschluss vom Ersten bis zum Letzten vorgelesen habe. Aber ich habe ihm klipp und klar vorgelesen, das Holger Gerlach ausgesagt hatte, das es um eine scharfe Waffe ging. Und das dieser Gerlach behauptet hatte dies von Wohlleben erfahren hatte, das er Liebau angesprochen habe, und dieser ihn dann zu Schulz verwiesen wurde.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie den Eindruck dass Herr Liebau allem folgen kann?
Roberto T: Ja ich hatte den Eindruck, dass Liebau dies verstanden hat.
Die beiden Fotos zeigen Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in der Mitte Links Herr Lo. und Rechts Herr T.
So geht eine denkwürdige Zeugenaussage zu Ende. Ein ganz ganz fades Geschmäckle bleibt zurück….