Der Tag der Entscheidung


Am 28.02.2019 wird in Leipzig eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden, die als richtungsweisend für andere Fälle, für den NSU Komplex sein dürften.

Denn es geht um keine geringere Sache, als die Akten des MAD (Militärischer Abschirmdienst) über den verstorbenen Uwe Mundlos. Die Kläger begründen dies mit der Tatsache, dass ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.

Das Verteidigungsministerium sieht das natürlich ganz anders, denn es legte Revision ein mit der Begründung, dass man sich nicht an der Aufklärung für die Öffentlichkeit gebunden fühlt.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht in NRW das Verteidigungsministerium angewiesen ein Konvolut von 5132 Seiten der Welt Gruppe auszuhändigen. Einschränkungen waren jedoch trotzdem vorhanden, wie z.B. Disziplinarakten und Akten des MAD mussten nicht ausgehändigt werden.

Um genau diese Akten des MADs geht es aber im Wesentlichen. Uwe Mundlos wurde des Öfteren während seines Wehrdienstes vom Geheimdienst befragt. Was genau dieser von dem späteren NSU Mitglied wollte ist bis heute weitgehend unbekannt. Durch Zufall erfuhr der erste NSU Untersuchungsausschuss in Berlin, dass der MAD eine Beobachtungsakte angelegt hatte. Erst Ende August 2012 räumte der Geheimdienst ein, dass es eine solche Akte gegeben hatte. Der Untersuchungsausschuss wie geschrieben wusste von einer solche Akte nichts und reagierte scharf darauf. Denn der Ausschuss wurde in dieser Zeit massiv von den Geheimdiensten hinter die Fichte geführt. Nach dem Motto, was du nicht weißt, werde ich dir auch nicht freiwillig sagen.

Diese Akten haben einen Sprengsatz in sich, denn es würde belegen, dass mutmaßlich der MAD Mundlos als Quelle für sich gewinnen wollte. Der ehemalige MAD Präsident Ulrich Birkenheier wiegelte alles sehr nüchtern ab. Man hätte Mundlos nicht als Quelle gewinnen wollen, sondern wissen wollen, in wieweit sich dieser von der rechten Szene gelöst hätte. Aber welche Anhaltspunkte gab es, das sich Mundlos zwei Jahre vor dem Untertauchen von der Szene gelöst hätte? Mundlos wollte, wie der MAD Präsident sagte, nicht mit dem Abschirmdienst zusammenarbeiten.

Ein langjähriger Freund des Mundlos sagte laut Aktenlage aus, dass Uwe Mundlos des Öfteren zum MAD musste. Denn der MAD behauptete bisher, man hätte den Neonazi erst am Ende seines Dienstes bei der Bundeswehr verhört.

Dieser Schulfreund sagte des Weiteren aus, dass da sich Uwe ja mehrere disziplinarische Verstöße geleistet hatte, er gelegentlich in Arrest gesteckt wurde. Dort soll er Kontakt und Besuch vom Verfassungsschutz bekommen haben. Als man ihn nachfragte sagte der Zeuge, das es nicht Verfassungsschutz gewesen sein könnte, eher der MAD. Denn der Verfassungsschutz hätte keine eigenständige Befragung innerhalb der Kaserne machen dürfen. Dazu wurde er zu internen Dingen in der Rechten Szene befragt, diese dort auch bleiben sollten wie Uwe Mundlos sagt. Auch wurde Uwe nach den Verhören als nicht mehr als so selbstsicher wie vorher beschrieben, wie ein Bundeswehrkamerad angab. Damals, im September 2012 sagte der MAD dem Untersuchungsausschuss, dass man keine Akte Mundlos mehr besitze. Dies ist wiederum auch nicht wahr gewesen. Nun entscheidet es sich, was die Öffentlichkeit in Sachen NSU wissen darf und was nicht. Man muss leider vom Schlimmsten ausgehen, wie bei der Akte, die in Hessen bis ins Jahr 2134 gesperrt wurde. Doch es wäre ein wichtiges Signal für die Hinterbliebenen der Mordserie, dass das Versprechen der Bundeskanzlerin doch noch eingelöst werden kann.