Seit zwei Tagen liegt die Revisionen, des Urteil NSU Prozesses beim Bundesgerichtshof vor. Gerade auf den letzten Meter hatte der Vorsitzende Manfred Götzl sein schriftliches Urteil letzte Jahr vorgelegt.
Im Vorfeld hatten die Anwälte der Angeklagten von Zschäpe, Wohlleben, Gerlach Revision angekündigt. Auch die Bundesanwaltschaft kündigt eine Revision für den Mitangeklagten Andre E. an, der sich zurzeit auf freien Fuß befindet, wie auch Ralf Wohlleben sowie Holger Gerlach.
Nur die Hautangeklagte Beate Zschäpe sitzt in Chemnitz im Gefängnis, da sie Lebenslange Haft mit besonders Schwere der Schuld in ihrem Urteil bekam. Bei Andre E. hatte sich das Gericht deutlich unter dem Strafmaß die die Bundesanwaltschaft bewegt. Warum dies passierte, dass das Gericht so ein geringes Urteil verhängte ist vielen Nebenklägern unklar. E. hatte bis zuletzt geschwiegen, und dazu sich nicht von der der rechten Szene abgeschworen. Nach der Urteilsverkündung jubelten einige Rechte die auf der Zuschauertribüne waren.
Nun wird es noch bis Ende des Jahres dauern, ob der 3. Senat am Bundesgerichtshof Rechtsfehler findet. Denn um diese geht es. Wenn ja dann könnte der Prozess ganz bzw. Teilweise nochmal neu aufgerollt werden. Dieser 3. Senat ist ein Staatsschutzsenat unter den Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Auch ein Aktenzeichen hat dieses Verfahren 3 StR. 441/20 (1)
Der 3.Senat am Bundesgerichtshof ist mit vergleichbaren Fällen sehr interessant umgegangen, wie schon der Journalist Christoph Lemmer festgestellt hatte. (2)
Also man kann gespannt sein, zu welchen Schlüssen und Urteilen der 3.Senat am Bundesgerichtshof kommt.