Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Fraktionen der Linken der FDP und der Grünen abgelehnt die einen V-Mannführer im Untersuchungsausschuss UA1BT anhören wollten.
Über allem steht das Staatswohl, das dieses verbiete, wie das Bundesverfassungsgericht in ihrem Urteil festhält diesen V-Mannführer anzuhören. Die Antragsteller zeigten sich sichtlich enttäuscht zu diesem Urteil. Denn eins ist klar rückhaltlose Aufklärung, wird es nicht geben, wenn der Verfassungsschutz mit agiert hatte.
Man hatte gegen die Regierung geklagt, weil diese einen V-Mannführer im Untersuchungsausschuss zu den Ereignissen zum Terroranschlag auf den Breitscheidplatz hören wollte.
Die Regierung (CDU/CSU) die dies verweigert hatte zeigten sich sehr erfreut über dieses Urteil. Volker Ulrich (CDU/CSU Obmann) meinte „Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Rahmen eines Organstreitverfahrens den Antrag zur Benennung eines V-Personenführers zum Zweck der Zeugenbefragung zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden: FDP, Linke und Grüne hätten dieses Verfahren besser nicht geführt und stattdessen, wie von uns empfohlen, auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. CDU/CSU haben stets davor gewarnt, dass aus einer streitigen Frage im Einzelnen ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall für die Reichweite der Befugnisse und den Umfang von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gesetzt wird. Die Aufklärung im Untersuchungsausschuss geht weiter und tritt bald in die Phase der Erstellung des Abschlussberichts ein.“
Mich hat diese Aussage, sehr getroffen. Denn man kann annehmen das es quasi ein Triumph hinter dieser Aussage steckt. Es geht Herrn Ulrich nicht um Aufklärungswillen seiner Partei, oder gar das die Hinterbliebenen zu diesem Terroranschlag wissen könnten, warum es dazu kam. Nein es geht einzig und allein um den Verfassungsschutz zu schützen und deren Quellen. Wie schon beim NSU Komplex machte der Untersuchungsausschuss seine Erfahrungen mit dem Verfassungsschutz. Dort verweigerte dieser manchen Zeugen der dringend in Berlin hätten aussagen hätten müssen. Doch das Innenministerium stellte dort auch fest, das würde auch das Staatswohl beeinträchtigen.
Hat man nicht das Recht als Volk bzw. die Hinterbliebenen solche Straftaten genau zu erfahren, wie sich alles zugetragen hat. Das würde ich sehr begrüßen, denn man kann nicht Straftaten auf der einen Seite befeuern, und auf der anderen Seite, wenn sie ja mutwillig beheizt wurden, sagen das darf keiner wissen. Ich würde fast schon sagen das ist aktive Beihilfe zu einer Straftat. Das schlimme ist, das man diesen Verfassungsschutz von heute auf morgen nicht abschaffen kann. Denn wo und wie viele V-Männer in irgendwelchen Sachen betraut wurden, will das wirklich einer wissen? Doch ich würde mir eine ehrliche Aufstellung wünschen von der ausgeht wie viele Straftaten dank eines V-Mann (in jeglicher Organisation Straftaten) vereitelt hat. Dazu eine Aufstellung wieviel Todesopfer trotz V- Mann Einsatz trotzdem gegeben hat.
Sich jetzt als Obmann der CDU/CSU Fraktion für den Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz hinzustellen, als hätte man einen Sieg gegen die anderen Parteien errungen ist billig und für die Hinterblieben eine Ohrfeige. Denn so wird jeder Bundestagsuntersuchungsausschuss zu einer Lachnummer, wenn der Verfassungsschutz darin verwickelt ist. Am meisten leidet eine die Demokratie und der Aufklärungswille.