Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Terminhinweise für die Woche 07.06.2016 – 08.06.2016 287. bis 288. Verhandlungstag

Dienstag, 07.06.2016

09.30 Uhr Tino B.
(Übergabe von Geld an den Angeklagten Carsten S. zum Erwerb einer Waffe)

Mittwoch, 08.06.2016

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. Leygraf
11.00 Uhr KOK Koch
(Erkenntnisse zu Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten W. im Zeitraum
vom 01.01.1999 – 31.12.2000)

Der Termin vom Donnerstag, 09.06.2016 wurde abgesetzt.

Die Fragen die Richter Götzl an Beate Zschäpe hat:

Persönlich könne sie das nicht beantworten mein ihr Rechtsanwalt. Desweiten möchte sie den Prozess nicht in die Länge ziehen, doch nach vier Jahren Untersuchungshaft sei Frau Zschäpe nicht mehr in der Lage dafür. Dies könne zu Missverständnisse führen oder Fehlinterpretationen, wegen den besonderen Umständen.

Götzl fragt, ob Frau Zschäpe vor 2006 Alkohol zu sich genommen hat, und wie die Wirkung war?

Götzl fragt, ob Frau Zschäpe Drogen konsumiert hatte, und welche Wirkung die Wirkung darauf war?

Götzl will wissen, ob Frau Zschäpe in ihrem Leben mal ernsthaft krank war. Also psychisch krank und dann in Behandlung war?

Auf Seite Vier hätte Frau Zschäpe vorlesen lassen, das sie in ihrer Freizeit in einer Clique gewesen ist. Wer waren die Personen die mit an der Schnecke waren?

Dazu in welcher Wohnung sie Frau Zschäpe gewohnt hat? Erst in der Ernst Zielinski Str. oder in der Schomerusstraße in Jena?

Mich würde interessieren, welche politische Einstellung Uwe Böhnhardt hatte. Dazu wie stand er zu Waffen? Und zu Gewalt? Das gleiche auch bei Uwe Mundlos?

Seite fünf, Sie schrieben das Sie als Sie Böhnhardt kennenlernten immer mehr seinen Freundeskreis zuwandten? Wer war in diesem Freundeskreis?

Seite Fünf, sie sagten das die Kameradschaft Jena aus vier bis fünf Personen bestanden. Wer waren diese Personen?

Wann stieß Tino Brandt zu Ihrer Gruppe?

Auf Seite Sechs sagten sie das Tino Brandt weitere Gruppierungen hatte. Welche waren dies?

Und was meinten Sie damit dass unser Einsatz intensiver wurde?

Was meinen Sie mit der Fälschung was in der Presse stand?

Dann Thema Garage, wer hatte dazu einen Schlüssel?

Auf Seite fünfzehn führten Sie aus, das gewisser Weiße die beiden misstrauten. Was meinen Sie mit gewisser Weise?

Auf Seite sechszehn Wie kann ich mir das vorstellen das Böhnhardt und Mundlos nach Südafrika gehen wollten?

Wie kam der Kontakt zu Rechtsanwalt Eisenecker zustande? Wie sah der aus? Wie erfolgte der telefonische Kontakt mit Ihnen?

Seite neunzehn, Was hat Ihnen Uwe Böhnhardt berichtet was vor drei Monaten passiert ist?

Seite Zwanzig Was haben Sie von Böhnhardt erfahren, warum Uwe Mundlos sagte „es sei eh alles verkackt“ man müsse es zum „knallenden Abschluss bringen“?

Sie haben dann ein Wort benützt, „Perspektivlosigkeit“ das bitte ich Sie zu erläutern.

Auf Seite einundzwanzig, Wie sah die Waffe aus?

Sie sagten dass am 18.12 eine andere Waffe benützt wurde! Worauf begründet sich Ihre Annahme?

Auf Seite zweiundzwanzig, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben mir unverständlich in ihren Worten gemacht, das sie mir wohl vertrauen aber nicht mehr zu 100% Worauf stützt sich Ihre Annahme?

Auf Seite dreiundzwanzig, was sprach Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt über Köln?

Welcher Umstand veranlasste Sie wegen Köln Probstteigasse nachzufragen?

Was meinen Sie mit dem Wort arbeitseilig tätig waren, während ich beim joggen…

Auf Seite fünfundzwanzig meinen Sie hätten resigniert, was meinen Sie damit?

Dann sagten Sie das wären bei den Gesprächen inhaltslosen Floskeln beantwortet worden, wie waren diese?

Wie hatte sich Uwe Böhnhardt zu Ausländerfeindliche Richtung geäussert?

Welchen Inhalt hatten die Texte die man an der Schnecke sag?
Was meinen Sie damit, dass man Sie nicht brauchte aber sie brauchen sie?
Seite Achtundzwanzig, was heißt Sie hätten stundenlang auf die beiden eingeredet? Und wie?

Seite dreiunddreißig, auf meine Frage warum habt ihr kein Waffengeschäft geraubt, bekam ich nur Ausflüchte! Welche waren dies?

Auf Seite vierunddreißig, Böhnhardt meinte da das man es vernichten sollte, so ihre Formulierung was meinen Sie damit?

Auf Seite sechsunddreißig, Wer war bei der Wohnmobilanmietung am 25.11.2011 dabei, wer fuhr mit nach Leipzig, und aus welchem Grund? Und welcher Radiosender war es wo Sie den tot der beiden gehört hatten?

Welche Umstände waren es die Sie sicher werden ließen, das die beiden tot waren?
Wie war bisher der Tag verlaufen des 04.11.20011 bei Ihnen? Hatten Sie Kontakt zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt?

Auf Seite vierundvierzig, anknüpfend welche Umstände es gab,das sich Uwe Böhnhardt nie einer anderen Person untergeordnet hätte?

Auf Seite fünfzig: Holger Gerlach bezeichnen Sie dort als Spielsüchtig, sind ihnen einzelheiten bekannt dazu?

Wurden Sie bei Ihrer Flucht von weiteren Personen, außer Thomas Starke, Thomas Rothe unterstützt? Und von wem?

Andre Kapke, welche Rolle hatte er zu Ihnen und zu Uwe Mundlos, und Uwe Böhnhardt?

Hatten Sie Kontakt zu Susann Eminger, und ab wann? Und wie häufig?
Was wissen Sie über die Waffen in der Frühlingsstraße?

Wo haben Sie sich im Einzelnen nach dem Brand in der Frühlingsstraße aufgehalten, und waren Sie in Eisenach?

Was wissen Sie von dem Spiel Progromliy?

Hatten Sie Infos zu dem Anschlag in Nürnberg zu einer Taschenlampe?
Haben Sie Infos zu der Tat in Heilbronn, und den beiden Opfern der Polizei?

Dann das persönliche Verhältnis zwischen Ihnen und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, dann untereinander, und dann den zweien unter sich?
Bestand nach der Flucht aus Jena Kontakt zu Familie Böhnhardt?
Für was haben Sie und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Bahncards gebraucht?

Mit welchen Namen haben sie sich untereinander angeredet?

Das waren meine Fragen, jetzt kommt die Bundesanwaltschaft.

Anette Greger, Gibt es weitere Wohnwägen Wohnungen oder Lagerhallen die benutzt wurden nach dem Untertauchen?

Gab es während des Untertauschends andere Zeugen die wir bisher nicht ermittelt haben?

Hat Frau Eminger Kenntnisse gehabt zu den Taten gehabt?

Dann noch Rechtsanwalt Hösel, Vertreten von Carsten Schulze.

Ob sie sich an die Bahnhofsgaststätte erinnern könnte mit Carsten Schulze? Berichtet sich Kaufhaus in Chemnitz?

Ob Sie sich an Carsten Schulze erinnere früher, und nach dem Abtauchen zu besuchen in Jena?

Rechtsanwalt Schamer meint, ist schade das erst der Senat die Fragen beantworten kann. Aber er hätte dazu auch Fragen. Eine Reihe von Nebenklägern schließen sich an…

Der 239. Prozesstag Teil 2 mit Roberto T. und seine Einvernahme am 86. Prozesstag

Aber da war doch schon mal etwas mit Roberto T. Am 86.Verhandlungstag dem 19.2.2014 waren zwei Polizisten geladen, eben dieser . und sein Kollege Jochen Lo. Diese sollten dem Gericht schildern, wie die Vernehmung von Frank Liebau dem der Szene Laden Medley in Jena war. Diese fand am 25.1.2012 statt. Am Vormittag des 25.1.2012, fand erst eine Hausdurchsuchung bei Herr Liebau statt, dann fuhren der er und sein Kollege Roberto T nach Jena. Frank Liebau mit seinen eigenen PKW hinterher. Nach der Vernehmung fuhren die beiden Beamten wieder zu Liebaus Wohnung und die Durchsuchung wurde beendet.
Als man wieder auf der Dienststelle war, und zeitgleich eine Vernehmung (Andreas Schulz) mit dem OSTA Weingarten in Karlsruhe stattfand, und dieser nicht so recht mit der Aussage zufrieden war, sollten die beiden nochmals Liebau vernehmen. Man habe Liebau telefonisch erreichen wollen, was etwas gedauert hätte. Doch er kam ohne Probleme zur zweiten.
Man kann richtig an diesem Tag als Prozessbeobachter, dass da etwas nicht mit rechten Dingen gelaufen ist. Es geht um die Ceska, mit dieser wurden neun Menschen erschossen. Andreas Schulz der diese Waffe mutmaßlich besorgt haben soll, und diese dann Carsten Schulze gegeben hatte. Das da was im Argen liegt oder zu kippen drohte merkte OSTA Weingarten genau wie der Rechtsanwalt Wolfgang Stahl und Olaf Klemke.
Ein paar Aussagen von diesem Tag.
OSTA Weingarten: Wie sind die einleitenden Worte gewesen, bei der zweiten Vernehmung von Frank Liebau?
Jochen Lo: Das habe sein Kollege Roberto T. gemacht, dieser sei auf den Beschluss zurückgekommen und habe Liebau gefragt, ob ihn doch nicht an irgendwelche Situationen einfallen würden. Er kann sich aber nicht zurückerinnern das man Aussagen von Schulz vorgehalten habe.
Rechtsanwält Wolfgang Stahl: Welches Ziel hatte denn die zweite Vernehmung?
Jochen Lo: Ziel der Aussage sei es gewesen, nochmal zu dem Sachverhalt zu befragen.
Rechtsanwälte Wolfgang Stahl: Es gab doch schon eine Aussage gehabt hatte, warum OSTA Weingarten gesagt habe man solle Liebau nochmal vernehmen.
Rechtsanwältin Lunnebach beanstandet diese Frage.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es eine Anweisung von OSTA Weingarten in welche Richtung und wozu Liebau befragt werden sollte.
Jochen Lo: Mein Kollege Roberto T. habe Liebau angerufen und gebeten auf die Dienstelle zu kommen. Es habe den Auftrag eine zweite Vernehmung durchzuführen, aber ohne konkrete Zielrichtung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sind denn zu Beginn der Vernehmung Fragen gestellt worden, denn es seien keine protokolliert worden.
Jochen Lo: Sein Kollege Roberto T. hatte den Liebau mehr oder weniger aufgefordert, mehr oder weniger von sich selber zu berichten.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da sei dann Liebau eingefallen, das ihm Wohlleben vielleicht mal zwischen Tür und Angel nach einer Waffe gefragt haben könnte.
Jochen Lo: Ja.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Also Herr Lo. Ich bitte Sie.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Habe ich das richtig verstanden, dass Liebau bei der zweiten Vernehmung gar keine Fragen gestellt wurden?
Jochen Lo: Ja, Roberto T. habe gefragt und ich habe sinngemäß protokolliert. Ich habe auch natürlich Möglichkeit gehabt, die eine oder andere Frage zu stellen. Aber meisten Frage habe Roberto T. abgedeckt.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Gibt einen Grund, das es in der Vernehmung alle Fragen wörtlich protokolliert seien, und bei der zweiten überhaupt nicht. Nicht mal indirekt wie “ Auf die Frage gebe ich an“.
Jochen Lo: Dafür habe es keinen Grund gegeben.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Und wie war die Vernehmungssituation?
Jochen Lo: Es hat eine ganz kurze Information OSTA Weingarten gegeben zu den Angaben von Andreas Schulz. Dieser habe Angaben gemacht, und den Sachverhalt im Beschluss mehr oder weniger bestätigt hat.
Rechtsanwalt Pausch (Carsten Schulze): Wie ist das erste Protokoll protokolliert worden? Sinngemäß oder Wörtlich?
Jochen Lo: Das sei sinngemäß gewesen.
Rechtsanwalt Hösl (Carsten Schulze): Frage nach den Lichtbildern die Liebau die Angeklagten erkannt habe. Welche?
Jochen Lo: Liebau hätte Wohlleben und Zschäpe wiedererkannt.
Rechtsanwältin Nicole Schneiders (Wohlleben): Sie haben mit OSTA Weingarten im Flur der PI Jena gesprochen. Worum ging es da?
Jochen Lo: Nach meiner Erinnerung nur kurz gesprochen haben. OSTA Weingarten habe nicht vorgegeben wonach konkreter gefragt werden sollte. Die Vernehmung von Andreas Schulz sein nicht vorgelegen und auch nicht digital.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie ist man in der zweiten Vernehmung sofort darauf gekommen das Liebau nicht kategorisch ausgeschlossen habe, Wohlleben ihn nach einer Waffe gefragt habe.
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr an die Frage erinner. Den Eingang der Frage habe der Kollege Tu. Gemacht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich frage Sie jetzt ganz konkret Herr Lo. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Rechtsanwältin Lunnebach: Diese Frage halte ich für suggestiv.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir geht es um die Wahrheit.
Jochen Lo: Das Ziel der Vernehmung war es, den Sachverhalt aufzuklären.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich wiederhole gerne nochmal meine Frage. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Bundesanwalt Diemer: Ich beanstande diese Frage.
Vorsitzende Manfred Götzl: Bitte gehen Sie, Herr Lo. Auf die Frage ein!
Jochen Lo: Es hat kein vorgegebenes Ziel gegeben und sie die Aussagen von Andreas Schulz bestätigen zu lassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir ist aufgefallen das es eine gewisse Diskrepanz zwischen zwei Antworten zum Kontakt von Wohlleben wegen einer Waffenvermittlung gibt.
Jochen Lo: Die Antworten seinen ja nur sinngemäß protokolliert worden.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Einmal steht da, dass sich Herr Liebau an solch Ansprache nicht konkret erinnern kann. Und eine Äußerung zum Verbleib des Trios steht da, das sich Liebau nicht mehr erinnern kann das Wohlleben mal in den Laden gekommen sei. Gibt es Gründe dafür gibt, warum es bei dieser zweiten Äußerung des Herr Liebau das Wort „konkret“ fehle?
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob es Gründe dafür gab.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Wie war der Ablauf der Vernehmung, ob Liebau etwa fröhlich redselig gewesen sein oder nicht?
Vorsitzende Manfred Götzl: Das habe ich schon gefragt Rechtsanwältin Sturm.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Ok, ob es darüber hinaus noch ein weiteres Verhalten von Herr Liebau gegeben habe?
Jochen Lo: Liebau ist nicht gerade freudestrahlend erschienen, aber er hat sich nicht vorschlossen oder sein negativ eingestellt gewesen.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Hat Herr Liebau längere Angaben von sich aus gemacht?
Jochen Lo: Zu gewissen Teilen sei das so gewesen, ja. Aber an welchen Stellen kann ich heute nicht mehr sagen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Da hab ich noch eine Frage an Sie Herr Lo. Gab es Informationen von OSTA Weingarten in Bezug auf einen Kroaten oder Serben bei der Aussage von Herr Schulz?
Jochen Lo: Nein, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Dann ist die Vernehmung zu Ende um 11.04 Uhr. Dann wird Pause gemacht bis 11.30 Uhr
Als nächstes kommt Roberto T.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich möchte dass Sie mir erst mal von sich schildern wie alles gewesen ist, Vernehmung, die Aussage etc. Ich werde dazu dann nachfragen.
Roberto T: Bei der Durchsuchung, sei Liebau auch der Beschluss vorgelegt worden. Diese hätte Liebau in seinem Beisein und Lo. durchgelesen. Ich habe die Durchsuchung mit dem Kollegen Lo. Durchgeführt und dann Liebau mitgeteilt das er auf die Dienststelle müsste da man ihn vernehmen möchte. Liebau sagte dem zu, und fuhr mit dem eigenen PKW zur Dienststelle. Der Inhalt der Vernehmung ist gewesen, was im Beschluss dringestanden habe. Das war der Grund. Da sei enthalten gewesen das sich Wohlleben sich über das Madley eine Waffe besorgt haben soll. Dazu war auch der Zusammenhang mit Carsten Schulze hergestellt. Dies habe Holger Gerlach ausgesagt haben. Liebau habe dann gesagt das er einen Gerlach gar nicht kenne. Und einen Wohlleben kennt er nur flüchtig. Und er wüsste nicht dass Andreas Schulz Bezüge zu Waffen gehabt hätte. Bin dann mit meinem Kollegen nochmal zu dem Durchsuchungsobjekt gefahren, dann wieder zurück zur Dienstelle. In dieser Zeit wurde Andreas Schulz vernommen. OSTA Weingarten ist dann zu uns gekommen, und hat zu uns gesagt, wir sollten nochmal Frank Liebau hören. Schulz hätte glaube ich geäußert, das Wohlleben ihn wegen der Waffe angesprochen hat. Ich selber habe dann nochmal Liebau angerufen, denn es gebe etwas Neues, er müsse nochmal reinkommen. Liebau ist einverstanden gewesen, und das er Liebau sich nochmal dazu äußern möchte. Ich habe dann Liebau auf der Dienststelle erklärt, es ist in seinem Interesse das er von sich aus sprechen soll. Haben ihm zudem den Beschluss noch einmal vorgelegt. Zudem habe ich Liebau gesagt, das er von sich aus Berichten soll, dies sei dann besser als wenn wir ihn befragen würden. Liebau habe dann angefangen, das sein Laden ein Szeneladen war, und das Wohlleben des Öfteren in diesem war. Es könne durchaus sein das Wohlleben mal zwischen Tür und Angel gefragt habe, aber Liebau könne sich daran nicht mehr erinnern. Er habe mal mit Schulz über einen Kroaten oder Serben gesprochen, da die eine Waffe besorgen hätten können.Aber sicher erinnern könne sich Liebau nicht. Liebau selber konnte von sich aus ausschließen das er eine Waffe besorgt zu haben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und wie war der Ablauf der Vernehmung?
Roberto T: Ich habe selbst die Fragen gestellt, und mein Kollege Lo. Hat dazu das Protokoll gemacht. Wobei mein Kollege immer nach einem Absatz vorgelesen hat und gefragt hat, ob dieses so stimmt, wie er es aufgeschrieben habe. Bei der zweiten Vernehmung sind wir dann zum Szeneladen Madley gekommen. Da habe ich dann immer wieder gesagt er soll zum Thema Waffen kommen. Ich habe auch keine konkreten Fragen dazugestellt, ich habe Liebau gesagt er solle von sich aus erzählen. Liebau sei sehr angespannt gewesen. Ich habe das gemerkt, weil er zusammengefallen war, und nicht gerade saß. Der Liebau habe längere Pausen gemacht und nachgedacht. Es kam bei beiden Vernehmungen nicht alles wie aus der Pistole geschossen, sondern stockend hat Liebau gesprochen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Dann möchte ich Ihnen einige Vorhalte machen. Liebau habe bei seiner Vernehmung angegeben, er kenne Böhnhardt Mundlos und Zschäpe aus dem Laden. Aber außerhalb hätte er zu den keinen Kontakt gehabt.
Roberto T: Wenn das da so stehe, dann werde das der Liebau so gesagt haben sinngemäß.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau zu Schulz gefragt?
Roberto T: Ja, in der ersten Vernehmung haben wir Herr Liebau zu Schulz gefragt. Da hat dann Liebau gesagt, er könne nicht sagen ob Schulz Zugang zu Waffen gehabt habe.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und zu Wohlleben?
Roberto T: In seiner ersten Vernehmung sagte er kenne nur Wohlleben flüchtig. Das dieser im Laden war. Ich habe ihn dann zu verschiedenen Personen befragt, nach an Böhnhardt Mundlos und Zschäpe und nach Andre Eminger. Ob aber Andre Kapke dabei gewesen ist weiß ich nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was können Sie mir zu den Lichtbildern sagen?
Roberto T: Ich weiß nicht ob ich diese gemacht habe oder mein Kollege. Ich weiß nur Liebau habe Wohlleben erkannt. Aber an weitere kann ich mich nicht erinnern.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist denn Liebau zu Wohlleben und Waffen gefragt worden?
Roberto T: Bei der ersten Vernehmung ist es nur gegangen ob Wohlleben ihn mal dazu angesprochen habe. Daran konnte sich meines Wissens nicht mehr erinnern der Liebau.
Vorsitzende Manfred Götzl: Welche Informationen haben Sie im Einzelnen von Oberstaatsanwalt Weingarten bekommen?
Roberto T: Das hab ich mich auch schon gefragt. Ich kann mich nur daran erinnern, dass der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof Weingarten gesagt habe Schulz sei von Liebau angesprochen worden, und das die erste Vernehmung nicht ausreichen würde. Ich weiß dass ich Liebau keine Einzelheiten am Telefon gesagt habe. Als dann Liebau da gewesen war, habe ich ihm gesagt dass es besser ist wenn er von sich aus alles schildern soll. Die ganze Sache mit der Waffe der Besorgung. Es ist aber nicht geredet worden das Schulz vernommen wurde. Ich glaube die Vernehmung von Schulz ist da schon gelaufen gewesen, und die Aussage sei nicht vorgelegen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist auf Einzelheiten durch den Durchsuchungsbeschluss eingegangen? Und welche Rolle hatte dieser Beschluss zu Beginn der zweiten Vernehmung?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt worum es ging. Das Wohlleben bei ihm gewesen ist und nach einer Waffe gefragt haben soll. Das auch Gerlach ausgesagt hätte das er wüsste das Liebau davon erzählt hätte. Von einem Szeneladen wo öfters Rechte nach Waffen angefragt hätten.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau dazu konkrete Fragen gestellt?
Roberto T: Nein, ich habe Liebau gesagt das er von sich aus schildern soll. Ich habe zu ihm gesagt, Erinnern sie sich doch mal Herr Liebau. Wie war das damals? Darauf habe Liebau erwidert es könnte sein, so oder so ähnlich habe ich das im Ohr. Auch das Wohlleben zwischen Tür und Angel angesprochen hätte. Aber Liebau könne sich daran nicht mehr so daran erinnern. Nein an konkrete Fragen kann ich mich nicht erinnern. Es gäbe ja schon eine Aussage und er soll nochmal von sich aus schildern ob das alles korrekt war.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich halte ihnen mal eine Aussage von Herr Liebau vor, das Liebau eingefallen ist das er in den Neunzigern mehrfach von Leuten aus der rechten Szene gefragt wurde wegen Waffen…
Roberto T: Das ist Sinngemäß ja richtig, das ist von Liebau so ausgesagt worden, denn ich habe keine Frage gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Halte ihnen noch etwas vor, dass Wohlleben von 1998 bis 2003 bzw. 2004 öfters im Laden gewesen ist. Liebau selber war nicht oft in dieser Zeit im Laden. In dieser Zeit hat Schulz den Laden mehr oder weniger geführt.
Roberto T: Ja das stimmt. Das hat Liebau so sinngemäß gesagt. Sie haben es nicht wörtlich aufgeschrieben. Dies ist auch sehr schwer gewesen, da Liebau immer wieder lange Pausen gemacht habe. Auch auf die Aussage mit der zwischen Tür und Angel sei von Liebau gekommen. Ich habe ihm dazu keine Fragen gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was genau habe denn Herr Liebau berichtet?
Roberto T: Es sind immer wieder Gedankensprünge dabei gewesen. Und Liebau ist immer wieder auf den Szeneladen gekommen. Dann hat er immer wieder auf Wohlleben Bezug genommen. Und das er sich nicht erinnern kann, das Wohlleben ihn wegen einer Waffe gefragt habe. Deshalb habe er wahrscheinlich dann auf Schulz verwiesen. Das war irgendwie Liebaus Standartsatz gewesen. So wie es im Protokoll geschrieben ist hat es auch Liebau gesagt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Vorhalt wegen dem Serben oder Kroaten ist da Liebau selber darauf gekommen?
Roberto T: Davon habe ich nichts gewusst. Da sei mal irgendwas mit einer Kriegswaffe Marke Scorpion gekommen. Aber mehr weiß er auch nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Können Sie sich erinnern was Herr Liebau zu den möglichen Aufenthalt der drei gesagt hat?
Roberto T: Dass er davon ausgegangen ist das die drei in Norwegen bzw. Schweden untergetaucht sind. Liebau hätte Wohlleben gefragt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Es soll ein Gerücht gegeben haben, das die drei in Norwegen bei NS88 gewesen sind.
Roberto T: Dass stimmt, aber Wohlleben sei damals die Antwort schuldig geblieben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Nochmal auf die zweite Vernehmung zurückzukommen. Wurde von Herr Liebau das Thema Waffe und Wohlleben oder von Ihnen nochmal angesprochen?
Roberto T: Ich kann mich nicht erinnern das Liebau gesagt hat, Wohlleben nach einer Waffe gefragt habe. Liebau könne sich aber erinnern, das von vielen Leuten nach verbotenen Sachen gefragt wurde. Da sei es um Aufnäher gegangen glaube ich mich zu erinnern. Aber Liebau könne sich auch nicht erinnern das er mit Schulz über sowas darüber gesprochen habe.
Kleine Pause.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie jetzt kurz in der Pause mit ihrem Kollegen KOK Lo. Gesprochen?
Roberto T: Nein warum?
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nur so. Sie sagten dass Sie keine konkreten Fragen bei der zweiten Vernehmung gestellt haben. Und unkonkrete Fragen?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das ich den Liebau angewiesen habe sich nochmal daran zu erinnern was im Beschluss steht. Worum es bei Wohlleben geht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da steht dann in der zweiten Vernehmungsniederschrift im letzten Absatz. Das Herr Liebau keine Schwierigkeiten habt habe, den Fragen des Vernehmungsbeamten zu verstehen. Wie soll das bitte gemeint sein?
Roberto T: Das ist in einem Formular so drin.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Herr T., das ist nicht so. Es handelt sich hier um einen freien Text.
Roberto T: Man könne dies ja jetzt so oder so auffassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ja eben drum. Am Anfang Ihrer Vernehmung durch den Vorsitzenden haben Sie Her T. gesagt, Liebau soll erzählen, es sei in seinem Interesse. Jetzt meine Frage, was meinen Sie mit Interesse?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt, das es darum gehe, das er in der ersten Vernehmung nicht so viel ausgesagt habe.Und jetzt in der zweiten in seinem Interesse gewesen ist dies konkreter zu sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie das Gefühl nach der ersten Vernehmung das Herr Liebau etwas verschweigt?
Roberto T: Nein den Eindruck habe ich nicht gehabt, dass mir Liebau etwas bewusst Sachenverschwiegen hätte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Warum wurde eigentlich nicht Liebau als Beschuldigter vernommen?
Roberto T: Im Beschluss sei Zeuge gestanden glaub ich, und ich habe keinen Hinweis hatte auf eine Beschuldigtenvernehmung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es einen Gegenstand der angedachten Vernehmung Aspekte gewesen sein könnte, die dazu hätten führen können das Liebau selber zu einem Gegenstand eines Ermittlungsverfahren sein könnte?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das Liebau ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie sagten das Liebau überlegen habe müssen bei der Aussage, deshalb sei die diese nach Ihren Angaben so stockend verlaufen.
Roberto T: Ja das stimmt, aber wie genau an die Reihenfolge der Aussage habe ich keine Erinnerung mehr. Aber wenn das so da drin steht, gehe ich davon aus das es auch so gekommen ist von Liebau.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nochmal konkret nachgefragt, gab es eine Zielsetzung bei der Zweiten Vernehmung?
Roberto T: Nein eine Zielsetzung gab es nicht. Sie hätten nur nochmal Liebau vernehmen sollen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von Liebau? Und deshalb Liebau nochmal vernommen werden sollte?
Roberto T: Oberstaatsanwalt Weingarten habe gesagt, das der Schulz hätte ausgesagt, dass er von Liebau angesprochen worden ist. Und das habe Liebau nicht in seiner ersten Vernehmung gesagt. Ich habe Liebau diese Informationen nicht vorgehalten, weil sie mir ja nicht vorgelegt hatten. Diese habe ich nur auf Zuruf erhalten. Es hätte ja sein können das Schulz seine Aussage wiederruft, da diese Vernehmung noch gelaufen sei. Aber Liebau dies dann vorzuhalten, hätte man in einer späteren Vernehmung tun können.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Wann konkret Sie die Äußerung gemacht haben, Liebau soll sich überlegen, im Bezug Wohlleben und Waffen?
Roberto T: Das habe ich am Anfang glaub ich gemacht. Der Grund war ja warum Liebau nochmal kommen hat müssen.
Rechtsanwalt Pausch: Haben Sie Liebau von eigenen beruflichen Vorkenntnissen her gekannt?
Roberto T: Ja habe Liebau aus verschiedene Verfahren gekannt. Aber seit wann kann ich nicht mehr sagen. Es ging mal um Kleidungsstücke der Marke Thor Steinar. Da gab es dann auch eine Durchsuchung. Und einmal war Liebau als Geschädigter da, weil es damals Angriffe auf seinen Laden gab.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Kenntnisse darüber, wenn Liebau gekannt hat?
Roberto T: Nein.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Erkenntnisse über Unterlagen oder Akten, an denen Sie den Wahrheitsgehalt der Aussage Liebaus überprüfen hätten können, bzw. Vorhalte machen können?
Roberto T: Mir ist nur der Durchsuchungsbeschluss bekannt gewesen zu diesem Zeitpunkt.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie können sich nicht erinnern, was sie zu Beginn zu Liebau gesagt haben um was es bei der Vernehmung gehen soll.
Roberto T: Den Beschluss habe sich Liebau selber nahegebracht. Dieser Beschluss haben wir Liebau bei der Durchsuchung ausgehändigt, und dieser hätte sich dies in aller Ruhe durchgelesen. Daran erinnere ich mich.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie viele Beamte waren bei der Durchsuchung dabei?
Roberto T: Das weiß ich nicht mehr wie viele Beamte eingesetzt waren. Mehr als sechs bestimmt, können auch acht gewesen sein. Aber mehr als zwölf kann ich nicht konkret sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich möchte wissen, an dem Tag der Durchsuchungsmaßnahme, was haben Sie da gemacht, wie hat sich Herr Liebau verhalten als Sie ihn auf seinen Grundstück angetroffen hatten?
Roberto T: Ich glaube mich zu erinnern, dass Herr Liebau gar nicht da gewesen ist. Er ist glaube ich erst später dazugekommen, und ich habe ihn mit meinem Kollegen Lo. Den Beschluss gegeben. Es hat für mich den Anschein gemacht, das Liebau den Beschluss sich durchgelesen hatte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Können Sie mir etwas zu diesen Beschluss sagen, Zahl der Seiten usw.?
Roberto T: Dieser Beschluss war auf jeden Fall zwei Seiten lang gewesen, es könne aber auch mehr gewesen sein.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie Kenntnis davon das Liebau den vollständigen Inhalt des Beschlusses irgendwann zur Kenntnis genommen hat?
Roberto T: Bor der Befragung ja, da habe ich ihm die Kernstücke des Beschlusses da gelegt. Um was es geht und nochmal vorgelesen. Aber ich kann Ihnen nicht mehr genau sagen ob ich diesen Beschluss vom Ersten bis zum Letzten vorgelesen habe. Aber ich habe ihm klipp und klar vorgelesen, das Holger Gerlach ausgesagt hatte, das es um eine scharfe Waffe ging. Und das dieser Gerlach behauptet hatte dies von Wohlleben erfahren hatte, das er Liebau angesprochen habe, und dieser ihn dann zu Schulz verwiesen wurde.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie den Eindruck dass Herr Liebau allem folgen kann?
Roberto T: Ja ich hatte den Eindruck, dass Liebau dies verstanden hat.

Die beiden Fotos zeigen Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in der Mitte Links Herr Lo. und Rechts Herr T.

So geht eine denkwürdige Zeugenaussage zu Ende. Ein ganz ganz fades Geschmäckle bleibt zurück….

Terminhinweise für die Woche 22.04.2015 – 23.04.2015 (199. bis 200. Verhandlungstag)

Mittwoch, 22.04.2015

09.30 Uhr       Präsident des LfV Sachsen G. Meyer-Plath

13.00 Uhr       ROAR a. D. Norbert Wießner, LKA Thüringen
(Führung des V-Mannes Marcel D.)

13.30 Uhr       Marcel D.
(V-Mann; Erkenntnisse zum Umfeld der Angeklagten)

Donnerstag, 23.04.2015 (Foto- und Filmaufnahmen vor Sitzungsbeginn erlaubt!)

09.30 Uhr       Katrin D.
(Erkenntnisse zum Angeklagten Ralf W.)
11.00 Uhr       Bernd T.

13.00 Uhr       Anton J.
(Erkenntnisse zum Ermittlungsverfahren in der Schweiz gegen die Verant-
wortlichen der Fa. Schläfli und Zbinden u.a.)

Terminhinweise für die Woche 24.02.2015 – 26.02.2015

Dienstag, 24.02.2015

09.30 Uhr       Gabriele S.

10.15 Uhr       Isabell S.

(beide Zeuginnen: Hausbewohnerinnen Polenzstraße)

11.00 Uhr       PräsLfV Sachsen Meyer-Plath
(Führung des V-Mannes Carsten S.)

Mittwoch, 25.02.2015

09.30 Uhr       Gunther F.

13.00 Uhr       Jörg W.

(beide Zeugen: Erkenntnisse zum Waffenzugang der „rechten Szene
Chemnitz“; Erkenntnisse zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und zu den
Angeklagten Beate Z. und Ralf W.)

Donnerstag, 26.02.2015

09.30 Uhr       Christina H.
(Erkenntnisse zum Angeklagten Carsten S.)

11.00 Uhr       Achim F.
(Erkenntnisse zum Waffenzugang der „rechten Szene Chemnitz“;
Erkenntnisse zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und zu den
Angeklagten Beate Z. und Ralf W.)

Ralf Wohlleben möchte nicht der mutmaßlicher Hauptunterstützer des mutmaßlichen Trios gewesen sein.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, ist Ralf Wohlleben seit dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe der wichtigster Unterstützer bis 2001 gewesen .
Der Mitangeklagte Carsten S. unterstütze anfangs diese These bei seiner Einvernahme im NSU Prozess. In dem Er aussagte, das es Ralf Wohlleben es gewesen sei, der die (Ceska) in Auftrag gegeben hätte.
Carsten S. habe diese Waffe zu erst zu Ralf Wohlleben gebracht dieser habe sich Handschuhe angezogen, und dann auf die Waffe einen Schalldämpfer drauf geschraubt. Diese Aussage wertet das Gericht als Indiz das es sich um die Caska Waffe gehandelt haben soll. Mit dem man neun Immigranten in ganz Deutschland nach der Übergabe der Waffe in Chemnitz umgebracht worden sind. Auch den Beweis wie diese Waffe über die Schweiz nach Deutschland kam, konnte die Bundesanwaltschaft lückenlos nachvollziehen. Was aber die Verteidigung Wohllebens bestreitet, es gibt erhebliche Zweifel an diesen Beweisen.

Nun haben die Anwälte von Wohlleben, Frau Schneiders und Herr Klemke in der letzten Zeit Anträge auf einstweilige Hafterleichterung für ihrem Mandaten angemahnt. Der Letzte wurde gestern vom Senat unter Manfred Götzl abgelehnt. Es bestehe dingender Tatverdacht.Nach dem gestern der Zeugen V Mann Carsten Szczepanski . schneller als erwarte fertig war, kam promt die Antwort darauf.Sie sehen Ihren Mandaten nicht mehr als alleinigen Hauptunterstützer. Denn wie auch der Prozess schon durch die Zeugen eingeführt wurde, war das mutmaßliche Trio in der Chemnitzer Szene sehr gut versorgt war. Da es Zeugen gibt die u.a angaben, das die drei Jobben würden, und keinerlei finanzielle Unterstützung brauchen. Unter diesen Gesichtspunkt will man die Zeugen Andreas G., Christian K. der Bruder von Andre Kapke,der V Mann und Blood & Honour Vorsitzende von Thüringen Marcel D. geladen werden.

Ausserdem möchte die Verteidigung Wohlleben das Unterstützer Umfeld in Chemnitz laden. Bei denen auch Waffen im Gespräch gewesen sind.  Zu dem Enrico R. der bei der 88 er Bewegung in Chemnitz hatte Zugang zu Waffen hatte und hielt mit Robby H. Schießübungen ab. Des Weiteren heißt es in einem Antrag, das die drei sich in der Chemnitzer Szene frei bewegen konnten, dazu das keiner in der Chemnitzer Szene Ralf Wohlleben gekannt habe. Dazu habe sich das „Trio“ sich erst in Chemnitz radikalisiert, zudem können die nachfolgenden Zeugen der 88iger Bewegung (Chemnitz) aussagen, das die drei an den wöchentlichen Stammtischen dabei gewesen sind. Dort soll auch ein Thema Waffen und die finanzielle Unterstützung der drei gewesen sein .Zeugen : Hendrik L., Jorg W., Giso T., Achim Armin F., Gunter Frank F., Marcus F., Enrico P., Katrin D.

Zudem will man Sachsen Verfassungsschutzpräsident Mayer Plath hören, der zur damaligen Zeit (1998) den V-Mann Piato Carsten Szczepanski war. Zudem möchte man den jetzigen Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes Herr Hans Georg Maaßen hören.

Dies könnte sehr interessant sein.
Man dürfte auch auf die Außenwirkung in der Szene gespannt sein, die Ralf Wohlleben hat.

Anmerkung zu der Aussage von Carsten Szczepanski.

Die Aussage von Carsten Szczepanski war gestern mehr als ernüchternd. Denn der ehemalige V Mann Brandenburg, konnte sich nur an seine Taten erinnern seine Reumütigkeit. Aber eines konnte wieder festgehalten werden, das der Verfassungsschutz mehr Einblicke in die damalige Szene hatte als er jetzt zu gegeben hatte.
Wenn Herr Mayer Plath heute sagt, das er ein Frischling um eine moralische Bewertung des Falles fehlten mir die Maßstäbe.
Sei damaliger V-Mann sagte gestern aus das er ihm sein Fanzin vorgelegt habe bevor es zum Druck kam.
Das ist ohne Worte…..

Beweisanträge Teil 2 / Zwischen Wut und Unverstädniss der Nebenklägeranwälte

Heute am 18.11.2014 wurde zu den Beweisanträge die ich letztes hier in meinem Blog thematisiert hatte.

Die Bundesanwaltschaft stellte sich zum wiederholten Mal gegen diese Anträge. Es wird langsam unerträglich, wie die Bundesanwaltschaft BKA ermittelt hat.

Bis auf das der Zielfahner Wunderlich geladen werden kann, wären die Beweisanträge wieder als nicht Verfahrensrelevat abgetan.

Bundesanwaltschaft zur der Neonaziszene in Dortmund, DER NSU WAR EINE IN SICH VON DER RECHTEN SZENE ABGESCHOTTETE GRUPPE.

Die Antworten der Nebenklägeranwälte waren darauf scharf, dies sich das nicht länger gefallen lassen werden.

O Töne :

Ra Bliwier: BAW ermittle offenbar selbst in Richtung Nazis Dortmund Sagen Sie also nicht, das hätte nichts mit dem Verfahren zu tun. Das war schon bei Temme so.

Ra Hoffmann: Dann war ich wohl in einem anderen Prozess.

Ra A. von der Behrens : zitieren Bekennervideo NSU ist ein Netzwerk von Kameraden.

Jetzt muss der Vorsitzende Richter Manfred Götzl darüber entscheiden…..

03.11.2014 Gasteig München Geheimsache NSU und zum 155.Prozesstag

Gestern Abend gab es eine Lesung bez. einen Vortrag über das  Buch Geheimsache NSU.

Die Polizeiwaffen die im Wohnmobil gefunden wurden.

Die Polizeiwaffen die im Wohnmobil gefunden wurden.

Die Phantombilder der Zeugen

Die Phantombilder der Zeugen

Gasteig

Wohnmobil auf der Rampe

Wohnmobil auf der Rampe

Den Vortag hielten die Autoren dieses Buches Andreas Förster, Thomas Moser und Rainer Nübel ab.

Für viele der teilnehmenden Zuschauer waren undenkbar als die Autoren erzählten, das hier in Bayern auch Fehler in Punkt der Aufklärung der Morde begangen wurden. Viele sind immer noch den festen Glauben das hierzulande alles mögliche getan wurde.

Da fällt mir ein Satz ein, den Josef Wilfling in der Hauptverhandlung am Olg ein über den Mordfall Habil Kılıç in München gesagt “ Haben sie schon mal Neonazis auf Fahrrädern gesehen ? “

Andreas Förster lass aus dem Buch dann über die Geschehnisse zum 04.11.11 vor, von diesen  komischen Umstände die dort passiert ist.

Man schob das Wohnmobil auf eine Rampe, das man keine ordentliche Spurlage unmöglich machte.

Das man in der Nasszelle, die Polizeiwaffe des Martin Arnold fand. Dann gab es einen Rucksack mit Bargeld aus früheren Banküberfällen aus Zwickau und Arnstadt. Dieser Rucksack war ohne Brandeinwirkung,was an den umliegenden Funde Beweisstücke aufwiesen.

Wochen später dann, fand man bei einer weiteren Kontrolle, die DVDs die Bekennervideos des NSU. Komisch das man diese nicht beim ersten Mal gefunden wurde. Genauso ein Aspekt mit einem kleinkalibrigen Geschoss. Dieses Geschossteile wurden erst im Dez. 11 auf dem Beifahrersitz gefunden, nachdem man dieses Wohnmobil zig mal abgesucht hatte. Erst das BKA fand diese Spur. Oder sollte das BKA finden ?

Danach kam Thomas Moser mit seinem Betrag, Bundestagsuntersuchungsausschuss.

Herr Moser las aus dem Buch vor, über die Aussage von dem Staatssekretär Klaus Dieter Fritsche.

Fritsche missfiel es deutlich das man Polizeibeamte Verfassungsschützer mit Kritik Hohn Spott ausgesetzt waren. Desweiteren sagte er aus, das nicht nur Grundrechte, sondern auch für die Untersuchungsausschüsse gibt der allgemeine Vorbehalt, verfassungsrechtlicher Grenzen. Darunter fallen auch Daten von Mitarbeitern von besonders sensibler Bereiche der Sicherheitsbehörden.

Aber auch die Funktionsfähigkeit und das Wohl des Staates und seiner Behörden ist in einem Kernbereich besonderes geschützt.

Dann fiel der Satz den damals schon viele Zuhörer und Politiker schockte, “ Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.“

Also im Klartext, das Handeln einer Regierung hat oberste Priorität.

Zu letzt kam Reiner Nübel zur Sprache, der über den Mordfall Kiesewetter sprach.

Das zum Beispiel nach dem Wattestäbchen Phantom das LKA sagte das von bis zu 6 Täter auszugehen sei. 2 Wochen nach dem der angebliche ( wie wir sie zu lesen und zu hören bekommen ) NSU aufgeflogen war die Bundesanwaltschaft auf nur zwei Täter ein schwor. Also Böhnhardt und Mundlos.

Weil man fand die Waffen der beiden Polizisten fand, das Wohnmobil wurde am Tattag in der Nähe des Tatortes durch eine Ringfahndung der Polizei notiert. Dann eine Jogginghosen die 4 Jahre lang ohne zu waschen mit einem Taschentuch ( DNA Böhnhardt ) gefunden wurde in der Frühlingsstraße. Diese hatte Anhaftungen von Blut von Michelle Kiesewetter. Warum man die nicht gewaschen hatte bleibt ein Rätsel.

Zu dem fand man die Waffen in der Frühlingsstraße, mit denen die beiden Polizeibeamten er.- bzw angeschossen wurden ohne die DNA von den beiden Uwes, aber andere DNA die man bis heute verschweigt wem diese gehören.

Dann unterschlägt man wichtige Zeugenaussagen, die Täter gesehen haben. Übereinstimmend geben die Zeugen osteuropäische Täter an. Diese Zeugen geben so präzise Beschreibungen ab, wie zum Beispiel eine Frau die einen Mann sieht 10 Sec lang wie ein Mann auf der Linken Seite Blutverschmiert in ein Auto springt. Dieser müsste mutmaßlich was mit dem Mord an M. Kiesewetter zu tun haben. Denn  wer die Waffe von M. Kiesewetter an sich genommen hat, muss sich zwangsläufig die linke Seite mit Blut beschmutzt haben.

Das gleiche ist mit einem anderen mutmaßlichen Täter von dem Polizisten Martin Arnold. Da sag ein Zeuge einen Mann mit der auf der rechten Seite blutverschmiert war.

Alle Zeugen wurde als unglaubwürdig abgetan, und die erstellten Phantombilder wurden unter Verschluss gehalten.

Man hatte allen Grund nach dem 04.11 dazu, denn kein Bild hat nur ansatzweise Ähnlichkeit mit Böhnhardt und Mundlos.

Eigenes Wissen es gab selbst ein Phantombild von Martin Arnold das nicht Ähnlichkeiten mit Böhnhardt und Mundlos hatte.

Dann kam Nübel auf einen Mann zusprechen der 40 Jahre für den Verfassungsschutz gearbeitet hat.

Diese wusste schon 2003 das es einen NSU gab und er hörte den Namen Mundlos. Man glaubt ihm bis heute nicht. Das ist extrem schlimm für diesen Mann. Er kann sich deshalb an den Namen erinnern weil NSU ja eine Automarke aus Nekarsum ist. Er steht so unter Druck das er sofort in München aussagen würde.

Man muss diese Aussage vor dem Gesichtspunkt sehen, das der V Mann Thomas Richter 2005 eine CD dem Verfassungsschutz hab, die den Namen NSU/NSDAP hatte.

Also kann dieser andere Mann nicht unglaubwürdig dargestellt werden.

Danach kamen allgemeine Zuschauer fragen wie ich oben angedeutet hatte.

Zum heutigen Gerichtstermin dem 155 Prozesstag wurde ja der frühere V Mann Piatto Carsten S erwartet.

Eine Durchsage wurde dann mitgeteilt, das Frau Zschäpe aus gesundheitlichen Gründen nicht im Saal sei. Ein Arzt sollte dann Stellung nehmen.

Nach einer Weile wurde der Tag gänzlich abgesagt. Da Frau Zschäpe ja immer bei Gericht erscheinen muss um den Prozess weiterzuführen zu können.

Was ich absolut nicht mehr lustig oder was auch immer das sein soll, ist der sogenannte Terrorismussexperte Holger Schmidt vom SWR.

Der musste nach dem Prozessende twittern,Böse Zungen sagen, Beate hat heute Morbus Eisenachii .“

Ich muss sagen das soll Journalismus sein, na dann danke. Es ist nicht das erste Mal das dieser Holger Schmidt sich so dermaßen unmöglich benimmt.