Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst