Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Ralf Wohlleben möchte nicht der mutmaßlicher Hauptunterstützer des mutmaßlichen Trios gewesen sein.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, ist Ralf Wohlleben seit dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe der wichtigster Unterstützer bis 2001 gewesen .
Der Mitangeklagte Carsten S. unterstütze anfangs diese These bei seiner Einvernahme im NSU Prozess. In dem Er aussagte, das es Ralf Wohlleben es gewesen sei, der die (Ceska) in Auftrag gegeben hätte.
Carsten S. habe diese Waffe zu erst zu Ralf Wohlleben gebracht dieser habe sich Handschuhe angezogen, und dann auf die Waffe einen Schalldämpfer drauf geschraubt. Diese Aussage wertet das Gericht als Indiz das es sich um die Caska Waffe gehandelt haben soll. Mit dem man neun Immigranten in ganz Deutschland nach der Übergabe der Waffe in Chemnitz umgebracht worden sind. Auch den Beweis wie diese Waffe über die Schweiz nach Deutschland kam, konnte die Bundesanwaltschaft lückenlos nachvollziehen. Was aber die Verteidigung Wohllebens bestreitet, es gibt erhebliche Zweifel an diesen Beweisen.

Nun haben die Anwälte von Wohlleben, Frau Schneiders und Herr Klemke in der letzten Zeit Anträge auf einstweilige Hafterleichterung für ihrem Mandaten angemahnt. Der Letzte wurde gestern vom Senat unter Manfred Götzl abgelehnt. Es bestehe dingender Tatverdacht.Nach dem gestern der Zeugen V Mann Carsten Szczepanski . schneller als erwarte fertig war, kam promt die Antwort darauf.Sie sehen Ihren Mandaten nicht mehr als alleinigen Hauptunterstützer. Denn wie auch der Prozess schon durch die Zeugen eingeführt wurde, war das mutmaßliche Trio in der Chemnitzer Szene sehr gut versorgt war. Da es Zeugen gibt die u.a angaben, das die drei Jobben würden, und keinerlei finanzielle Unterstützung brauchen. Unter diesen Gesichtspunkt will man die Zeugen Andreas G., Christian K. der Bruder von Andre Kapke,der V Mann und Blood & Honour Vorsitzende von Thüringen Marcel D. geladen werden.

Ausserdem möchte die Verteidigung Wohlleben das Unterstützer Umfeld in Chemnitz laden. Bei denen auch Waffen im Gespräch gewesen sind.  Zu dem Enrico R. der bei der 88 er Bewegung in Chemnitz hatte Zugang zu Waffen hatte und hielt mit Robby H. Schießübungen ab. Des Weiteren heißt es in einem Antrag, das die drei sich in der Chemnitzer Szene frei bewegen konnten, dazu das keiner in der Chemnitzer Szene Ralf Wohlleben gekannt habe. Dazu habe sich das „Trio“ sich erst in Chemnitz radikalisiert, zudem können die nachfolgenden Zeugen der 88iger Bewegung (Chemnitz) aussagen, das die drei an den wöchentlichen Stammtischen dabei gewesen sind. Dort soll auch ein Thema Waffen und die finanzielle Unterstützung der drei gewesen sein .Zeugen : Hendrik L., Jorg W., Giso T., Achim Armin F., Gunter Frank F., Marcus F., Enrico P., Katrin D.

Zudem will man Sachsen Verfassungsschutzpräsident Mayer Plath hören, der zur damaligen Zeit (1998) den V-Mann Piato Carsten Szczepanski war. Zudem möchte man den jetzigen Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes Herr Hans Georg Maaßen hören.

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Man dürfte auch auf die Außenwirkung in der Szene gespannt sein, die Ralf Wohlleben hat.

Anmerkung zu der Aussage von Carsten Szczepanski.

Die Aussage von Carsten Szczepanski war gestern mehr als ernüchternd. Denn der ehemalige V Mann Brandenburg, konnte sich nur an seine Taten erinnern seine Reumütigkeit. Aber eines konnte wieder festgehalten werden, das der Verfassungsschutz mehr Einblicke in die damalige Szene hatte als er jetzt zu gegeben hatte.
Wenn Herr Mayer Plath heute sagt, das er ein Frischling um eine moralische Bewertung des Falles fehlten mir die Maßstäbe.
Sei damaliger V-Mann sagte gestern aus das er ihm sein Fanzin vorgelegt habe bevor es zum Druck kam.
Das ist ohne Worte…..