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Am letzten Tag vor der Sommerpause, dem 135. Prozesstag waren zwei Polizeibeamte aus Hessen geladen.
Diese haben nach dem Mord des Halit Yozgat in Kassel die Mordkommission führend geleitet.
Den zwei Zeugen merkt man es heute noch an, wie sehr ihnen dieser Mord nahe geht, und wie sie gerne mehr ermitteln hätten wollen, aber durch den Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium systematisch ausgebremst wurden.
Auf eine Aussagen hatten sich die Nebenklägeranwälte der Familie Yozgat große Hoffnungen gesetzt, denn die Beamten sollten einen Vermerk bestätigen das der am Tatort befindliche Verfassungsbeamte Temme schon am Vormittag des 10.04.2006 von der Waffe gewusst habe mit der H. Yozgat erschossen wurde.
Dieser sagte zu seiner Chefin, das diese Waffe ( Ceska) keinen regionalen Bezug aufweise, sondern schon in mehreren Mordfällen im Bundesgebiet eingesetzt wurde.
Wie kam er auf diese Annahme, dies bleibt bisher unklar, da er selber im Gericht bzw. im Bundestagsuntersuchungsausschuss keine plausiblen Angaben machen konnte wie er zu dieser Aussage gekommen ist.
Aus der Presse hätte man er es erst am Nachmittag erfahren können, und Temme selber konnte es nicht durch die Polizei erfahren haben. Also drängt sich immer mehr der Verdacht auf, das er entweder Täterwissen hatte oder selber geschossen hat.
Das der Verfassungsschutz hatte viel zu verbergen, sieht man durch die Aussagen der Polizeibeamten. Der Verfassungsschutz meinte zum Beispiel „das man nur eine Leiche neben einer Quelle legen muss, um den ganzen Verfassungsschutz lahmzulegen.“Zudem Verfassungsschutz meinte, wenn die Kriminalbeamten die Quellen verhöre müsste man diese dann abschalten und dies wäre, so wörtlich“ das größte Unglück“ für ihr Amt. Die Kriminalbeamten wollte die Quellen des Verfassungsbeamten Temme selbst befragen die aus dem Islamistischen und aus dem Rechten Bereich kamen. Der Verfassungsschutz wollte dies nur zulassen wenn es unter der Federführung ihres Amtes läuft und die Kripo dabei wäre. Dies lehnte man durch die Ermittler damals kategorisch ab. Der Verfassungsschutz in Hessen verhörte die Quellen selber, wichtiges kam aber dabei nicht heraus. Die Quelle die damals Temme im Rechten Sektor führte war auch schon mal als Zeuge bei Gericht geladen. Dieser hatte einen Zeugenbeistand dabei der vom Verfassungsschutz bezahlt wurde.
Also ist ein Mord wieder mal weniger Wert, als diesen aufzuklären. Denn das Innenministerium, damals noch von Verfassungsschutz Innenminister geführt jetzt Ministerpräsident war strikt gegen Verhöre der Quellen.
Dies wird im neu geschaffenen Untersuchungsausschuss in Hessen ein großes Thema sein, und Volker Buffier ist dort auch geladen. Es darf gespannt sein, wie er dieses Verhalten begründen wird , das ein Mord eine untergeordnete Rolle spielt. Da kommt wieder das Wort „ Staatswohl „ eine tragende Rolle zu.
Zu dem darf man gespannt sein, ob der 6. Senat in München am OLG in München den damaligen Verfassungsbeamte Temme nochmal lädt, denn dieser müsste nach diesen neuen Erkenntnissen nochmal befragt werden.
Wird Hessen das Zünglein an der Waage sein ????
Man darf gespannt sein……
Weitere Sachen zu Hessen Verfassungsschutz:
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Wer die Wortprotokolle lesen möchte, die der Verfassungsbeamte Temme im OLG in München gab, empfehle ich die Seite meines besten Freundes.
https://juergenpohl.wordpress.com/2014/03/14/prozesstag-91-und-92-im-nsu-prozess-einblicke-in-die-arbeit-des-verfassungsschutzes/
https://juergenpohl.wordpress.com/2014/02/18/nsu-prozesstag-80-wortprotokoll-der-kompletten-3-vernehmung-von-andreas-temme-am-29-01-2013/
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