Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

In eigener Sache……

In eigener Sache……
Dieser Tage hat man andere Sachen im Kopf, als dass nächste Woche wieder der NSU- Prozess in München für zwei Tage los geht.
Da Flüchtlingsheime brennen und die Bundesregierung wieder mal ohnmächtig zusieht, was in Heidenau oder anderswo passiert. Auf Länderebene wissen die Politiker nicht mehr was sie zuerst machen sollen. Das einzige was unsere Bundeskanzlerin dazu sagt ist „das es Deutschland nicht würdig ist“ was dort passiert. Diese Aussage ist für mich eine Ohrfeige für die Leute, die Tag und Nacht dafür für die Flüchtlinge arbeiten. Was die Politiker auf Länderebene leisten, ist das was von der Bundesregierung erwartet werden müsste.
Ungeachtet dessen hat auch unsere Kanzlerin gerade bei der Gedenkfeier zu den NSU Opfern einer all umfassende Aufklärung versprochen. Was ist daraus geworden? Nichts aber auch gar nichts.
Klaus Dieter Fritsche war zu dieser Zeit Staatssekretär im Innenministerium, heute Staatssekretär im Bundeskanzleramt und für Nachdienste zuständig, er meinte im Bundestagsuntersuchungsausschuss „ es dürfe keine Staatsgeheimisse bekannt werden, die ein regieren unterminieren würde. Dieser Satz stellte quasi alles in Frage, was Untersuchungsausschüsse zur dieser Zeit herausgefunden hatten.
Nun ist letzte Woche eine neue Qualität im Hause des Verfassungsschutzes zu Tage eingetreten. Bisher wurde ein V Mannführer R.G. der einen der wichtigsten und radikalsten V Männer der rechten Szene der 90iger geführt hatte (Piatto) zwei Mal in München vernommen.
Bei der ersten Mal war dieser Herr R.G sehr einsilbig mit seiner Wortwahl. Es kam ein Nein, Ja, Vielleicht. oder das kann ich Ihnen nicht sagen, das ist nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt. Manch Nebenkläger zweifelte schon an der Gesundheit des Zeugen R.G.
Nachzulesen: https://querlaeufer.wordpress.com und https://juergenpohl.wordpress.com
Als der Verfassungsschützer R.G. das zweite Mal da war (hatte einen Zeugenbebeistand dabei Butz Peters), hatte er einen Ordner dabei. In diesem Ordner sah er während der Gerichtsverhandlung immerzu nach. Die Nebenkläger wollten diesen Ordner einsehen dürfen, da diese ja nicht das Wissen hatten, wie die Behörde aus Brandenburg. Wie in der ersten Zeugenaussage zu vernehmen war, hat der Verfassungsschutz Brandenburg acht Aktenordner für die betreffende Zeit 1997 bis 1998. Diese wurden den Gericht, den Nebenklägern im NSU Verfahren und bestimmt auch in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht vorgelegt.
Daraufhin ließ der Richter am Oberlandesgericht München Manfred Götzl den Ordner für das Gericht und für die Nebenkläger sicherstellen. Danach wurde der Zeuge R.G. vom Richter belehrt das er sich mit seinem Vorgesetzten nun in Verbindung setzen soll, um herauszufinden ob die Vermerke in diesem Ordner Sperrvermerke enthalten. Nach einer Pause konnte dies dann nicht endgültig geklärt werden.Deshalb muss der Zeuge 24.9.2015 wieder kommen. Aber ohne Ordner.
Denn wie letzte Woche bekannt wurde, sind alle Unterlagen in diesem Ordner durch eine Sperrfrist gesperrt . Die Gründe dafür sind, so wörtlich(Staatssekretär Matthias Kahl)der Bund und Deutschland Nachteile bereiten könnten, und man könnte Rückschlüsse auf Beobachtungsintensität nachrichtendienstlicher Arbeit nehmen. Also wie der gesamte Verfassungsschutz in den Jahren 1997 1998 gearbeitet haben. Dabei ist wieder interessant dass dieser Klaus Dieter Fritsche in dieser Zeit Vize Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz war.

Ach ja jetzt wird gerade bekannt das Frau Bundeskanzlerin Merkel doch nach Heidenau reist