Mein Vorwort

Lange, ein Jahr habe mir nun Zeit gelassen, um Alles fallen zu lassen, in ein anderes neues Leben einzutauchen. Dies ist mir nur bedingt geglückt. Weil die Ereignisse sich entweder wiederholen oder immer noch da sind.

Von was ich schreiben werde, hat mich vom 04.11.2011 bis zum heutigen Tage nicht mehr losgelassen. Als ich 15.09.1995 in Jena von Rechten bedroht wurde, wusste ich nicht, dass dies der THS war. Damals wusste ich auch nicht, dass der Anführer dieser Vereinigung ein Informant des Landesamtes für Verfassungsschutzes war. Wie sich später herausstellte einer von viele V-Leuten beim THS. Damals war ich zu einem Konzert von Goethes Erben nach Jena gekommen. Das mich die Ereignisse 16 Jahre später wieder einholen, konnte ich so ahnen.

Ich möchte meine Geschichte aufschreiben, wie ich den Prozess erlebt habe. Erst als Zuschauer der interessiert war. Begreifen was vor sich ging. Im Laufe der Zeit wurde es mehr. Ich tauschte sich mit Rechtsanwälten der Hinterbliebenen aus, fuhr zu zahlreichen Untersuchungsausschüssen vorrangig in Erfurt, Berlin, Stuttgart, und Wiesbaden. Man kam mit den Hinterbliebenen in Kontakt, hörte wie man sie immer wieder als Täter verdächtigt wurde.

Als dann Mitte 2015 die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihre drei Anwälte Sturm, Stahl, und Heer nicht mehr wollte, drohte der Prozess fast zu platzen. Als Zeuge war an diesem Tag grade wieder wie 1995 der Anführer des THS. Nach der Sommerpause lernte ich dann noch eine Frau auf der Zuschauerempore kennen, die sich sehr gut über den Prozess auskannte. Sie stellte sich nach dem es neue Anwälte für Zschäpe gab (die alten waren trotzdem immer noch da) als dritte Anwältin vorstellte. Als der Termin für die Aussage der Hauptangeklagte näher rückte, wusste ich das es drei Aussagen gab. Seit März 2016 ist dann der Kontakt abgebrochen. Es gab vieles interessantes was diese Frau zum Besten gab. Eins auf jeden Fall, besseres Wetter für die Hauptangeklagte machen bei den Zuschauern.

Nun ist heute der 10.07.2019 also heute vor einem Jahr der aber der 11.07.2018 war wurde Urteil gesprochen. Seitdem hat sich die Lage massiv zum schlechteren geändert, eine Rechtsanwältin aus dem Verfahren wurde von der Polizei bedroht, ein Ex Verfassungsschutz darf sich als Retter des „Abendlandes“ aufspielen. Einzelne Polizeieinheiten oder Bundeswehreinheiten, zeigen ihr rechtes Gedankengut. Die Lage ist schlimmer als es jemals sein könnte.

Ich möchte aus meinen Augen den NSU Prozess aufschreiben, wie ich ihn erlebt habe. Mit Hoffnungen (der Aufklärung) die es einmal gab, bis zum dem Tag als man wusste, die Wahrheit ist ein scheues Tier.

Ich möchte allen die mich begleitet haben, in diesen 5 Jahren bedanken.

Danke an euch, brauche dazu keine Namen nennen, ihr wisst auch so wer ist gemeint ist. Danke C, Danke Y, Danke B, Danke J, Danke H, Danke T, Danke A, Danke S, Danke F, Danke C, Danke S.

Ich möchte auch den Hinterbliebenen der Opfer, den schwerverletzen der Attentate gedenken. Grade sie haben es verdient, dass man diese nach dem sie dies alles durchgemacht haben gedenkt. Für uns eine Triebfeder werden zulassen, immer alles zu hinterfragen, und nicht gleichgültig alles hinzunehmen.

Fragen, die bleiben….

Heute habe ich mir nochmal den Wortlaut der Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu den Hinterbliebenen der Oper des NSU durchgelesen. Diese war am 23.02.2012.

Gestern gab die gleiche Bundeskanzlerin Merkel wieder eine Rede, Ausgangspunkt gestern am Evangelischen Kirchentag, über den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke dieser ja mutmaßlich von einem Rechtsextremem erschossen wurde.

In der Rede zu den NSU Hinterbliebenen, war mit einer der Sätze „Manchmal rütteln uns Berichte über skrupellose rechtsextremistische Gewalttäter auf. Für einige Tage bestimmen sie die Schlagzeilen der Nachrichten. Manchmal bleibt auch der Name einer Stadt als Tatort im Gedächtnis. Doch oft genug nehmen wir solche Vorfälle eher nur als Randnotiz wahr. Wir vergessen zu schnell – viel zu schnell. Wir verdrängen, was mitten unter uns geschieht; vielleicht, weil wir zu beschäftigt sind mit anderem; vielleicht auch, weil wir uns ohnmächtig fühlen gegenüber dem, was um uns geschieht.“

Scheinbar hat sich immer noch nichts daran geändert, denn es wurde immer noch beschwichtigt und nicht ein Zeichen gesetzt in der Politik der Mitte. Nur einige Politiker hatten schon damals erkannt was sich zusammenbrauen könnte.

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.

Muss sich jetzt nicht eine Bundeskanzlerin messen lassen mit so einem Kernsatz? Ich meine für die Hinterbliebenen der Opfer schon. Dieser Satz mit dem Helfershelfer und Hintermänner hat Sprengsatzformat, denn man kann davon ausgehen (mutmaßlich), dass diese auch mitgeholfen (diese Strukturen) haben den Regierungspräsidenten zu ermorden. Nur seit 2012 wurde die Szene nicht kleiner, sondern stärker und ist mehr und mehr gewachsen. Damals ging man quasi von drei Leuten aus, eine in sich abgeschottet Zelle. Heute weis man welche Hintermänner.- Frauen agierten. Dazu kommt eine klare Botschaft für die Szene, das bis auf Carsten S. und Beate Zschäpe alle Angeklagten in Prozess waren auf freien Fuß sind. Es gibt wohl weitere neun Beschuldigte in diesen Verfahren, doch es wäre ein Wunder, wenn gegen diese Anklage erhoben werden würde. Auch da kam der Rechtsstaat an seine Grenzen, und das dies nie wieder passieren würde gilt jetzt als Armutszeugnis.

„Wir müssen uns eingestehen, dass wir dabei zum Teil scheitern.“ Da muss man jetzt den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Respekt zollen, der sagt „Wir sind nicht in der Lage zu sagen, wir beherrschen den Rechtsextremismus“. Wenn die Bundeskanzlerin vor der Presse erklärt, man habe von den Untersuchungsausschüssen Punkte bekommen, die man abzuarbeiten hatte. Da ist die Frage wie wirksam waren diese Punkte? Ein Punkt war ja die Aufstockung des Verfassungsschutzes. Hat es was gebracht? Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten. Nun werden viele sagen man hatte ja die rechten nicht mehr im Blick, man sah mehr den Islamismus als Bedrohung an. Doch da hatte man auch nicht wirklich den Durchblick, wie man an dem Attentat am Breitscheidplatz sah.

Wenn auch die Bundeskanzlerin damals mahnte „Der Staat ist hier mit seiner ganzen Kraft gefordert. Doch mit staatlichen Mitteln allein lassen sich Hass und Gewalt kaum besiegen. Die Sicherheitsbehörden benötigen Partner: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wegsehen, sondern hinsehen – eine starke Zivilgesellschaft.“ Doch wie man sieht ist es noch ein weiter Weg eine starke Zivilgesellschaft zu sein.  Denn wenn schon von Ordnungshüter Hass und Drohmails.- Faxe an eine Opfer Rechtsanwältin verschicken, mit der Unterschrift NSU 2.0. Dann läuft was gravierendes falsch in diesem Rechtsstaat. Welche Auswirkungen bei solchen „Fehltritten“ wurden bekannt? Keine der Beamten wurde vom im Staatsdienst verabschiedet. Ein Beispiel ist immer noch das der Zugführer, der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter. Dieser war beim KKK, und dachte dies wäre eine Trachtengruppe. Konsequenzen gab es fast keine. Solange sowas nicht schärfer geahndete, sehe ich da schwarz.

Wenn man jetzt aber die Rede auf dem Evangelischen Kirchentag liest bzw. hört, ist dies der dritte Schlag vielleicht auch der vierte Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dort kam der Satz der Bundeskanzlerin Merkel, wegen dem Mord an den Regierungspräsidenten Walter Lübcke „Da ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, man nehme das sehr sehr ernst.“ Man möge jetzt gleich fragen, war es beim NSU Komplex nicht ernst genug, oder woran ist es gescheitert? Nur weil es Ausländer zum Teil waren, oder weil es ein Politiker war.  Schon traurig solche Tatsachen in Betracht zu ziehen. Gerade diese Debatten sind nicht förderlich, um eine starke Zivilgesellschaft hinzubekommen. „Sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit“.

Hat man diesen nicht schon längst, gerade bei den Hinterbliebenen der Opfer des NSU????

https://www.sueddeutsche.de/politik/ein-bild-und-seine-geschichte-als-merkel-mit-rostocker-rechtsradikalen-sprach-1.3614739

Zum Anlass

Warum erst jetzt würde man den Innenminister Seehofer fragen, will er alle Register ziehen, um die Sicherheit gegen rechts zu erhöhen.

Vorrausgegangen war der Tot des Regierungspräsidenten Lübcke der mutmaßlich von einem Rechtsextremen erschossen wurde. Warum dann erst jetzt? Vorher war noch nicht in Erwägung gezogen worden, dass es einen rechten Hintergrund gegeben hatte. Ist es nicht trotzdem schlimm genug das man einfach einen Politiker einfach so umbringt?

Das schlimme daran ist das sich alles wiederholt, wie auf einer Pressekonferenz, der mutmaßliche Täter seit 2009 nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Zwei Tage später konnte man diese Aussage vom Präsidenten des Verfassungsschutzes wieder als, nicht wahrheitsgetreu einordnen. Ich bin nicht befugt zu urteilen ob dies nur vorgeschoben war, oder nicht. Fakt ist der Verfassungsschutz war wieder mal blind, wie bei den NSU Morden. Man muss sich im Kern fragen warum ist das so, und warum kommt man dann immer zeitgleich auf die Annahme der „Einzeltätertheorie“

Ich kann es einfach nicht mehr hören diese „Einzeltätertheorie“ Es gibt viele Beispiele wo man heute weiß das es sich um einen einzigen Täter gehandelt hat. Das die rechtsextreme Szene durch die AFD Oberwasser bekommen hat, ist ja nicht neu. Doch was mich erschreckt ist der Umstand, wenn es auch nur ein kleiner ist. Die Hauptangeklagte im NSU Prozess Beate Zschäpe durfte sich nach Chemnitz verlegen lassen. Das ist doch für diese Szene ein deutliches Signal gewesen.

Es ist nie richtig deutlich gemacht worden ob sie in der Szene eine wichtige Rolle noch spielt, ob sie in der Szene verehrt wird. Man kann nur mutmaßen. Eine Brieffreundschaft ist ja bekannt geworden, zu Robin S. Dieser ist auch bei den Combat 18, wie der mutmaßliche Mörder des Politikers. Die Frage wo ich mir stelle, wird dort wirklich lückenlos und wahrheitsgetreu aufgeschrieben, welchen Besuch Zschäpe bekommt. Ich möchte den Beamten in der JVA nicht zu nahetreten, doch man hat ja gesehen wie manche Beamten sehr stark mit den rechtsextremen sympathisieren. Grade gerade in Chemnitz wo noch viele Weggefährten wohnen, bzw. herkommen.

Viele Verbände und auch Parteien haben die Rechtsextremen nie aus den Augen verloren, und immer und immer wieder gewarnt. Da klingt die Ansage den Rechtsextremismus jetzt ernst zu nehmen wie Hohn. Auch wie die Bundeskanzlerin sagte, man habe von dem Untersuchungsausschuss Punkte bekommen, diese man abgearbeitet habe. Doch was hilft es, wenn jetzt Beamte im Staatsdienst wie einige Polizisten oder SEK Beamte oder auch in der Bundeswehr oder ein Staatsanwalt nicht so handeln. Wo Polizisten eine Rechtsanwältin vom NSU Prozess bedrohen können, mit dem Absender NSU 2.0, und kein Mensch regt sich Groß auf. Muss dann echt ein Politiker erschossen werden, um die Debatte gegen Rechtsradikalismus in Deutschland wiedermal neu zu entfachen. Welche Lehren werden jetzt wieder gezogen? Wenn aber der Verfassungsschutz (brauchen wir diesen überhaupt) dabei nicht mitspielt, und eine gründlicher Gedankenwandel passiert sehe ich schwarz.

Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Meine großen Fragezeichen 1.Teil

Nun wird bald das Urteil im NSU Prozess gesprochen. Ob dies ein faires Urteil sein wird, darf höchst bezweifelt werden. Denn es gibt nicht nur unbeantwortete Fragen, „wie kam der NSU an seine Opfer“ oder  „war das angebliche Trio so abgeschottet, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage schreibt“.

Dank einiger Nebenkläger wurde das Umfeld etwas klarer, doch vieles wurde dank der Bundesanwaltschaft ausgebremst.

Einer der wichtigsten Zeugen, der ab 2003 bei dem mutmaßlichen Trio gewohnt hatte ist Matthias D., dieser hatte ab 2003 die Polenzstraße angemietet, weil dieser nicht immer in seine Heimatstadt fahren wollte. Er war zu dieser Zeit Fernfahrer und suchte ein Zimmer in Zwickau. Das vielleicht vergessene ist, dass man in der Polenzstraße noch enger zusammenwohnte als dies in der Frühlingsstraße der Fall war. Demnach muss man schon etwas mitbekommen haben, was die anderen Mitbewohner machen. Doch war dies nicht der Fall wie er in seiner Vernehmung angab.

In seiner polizeilichen Vernehmung und das war die einzige,  am 6.11.2011 sagte er nur, dass er mit den dreien Mal zum Kaffee zusammengesessen sei. Aber weitreichende Gespräche wurden dabei nicht geführt. Das dumme ist nur das in der Frühlingsstraße Überwachungskameras standen, und diese eine andere Geschichte erzählen. Matthias D. hatte einen eigenen Briefkastenschlüssel für diese Wohnung. Man kann sich jetzt fragen für was, wenn seine eigentliche Hauptwohnung in Johanngeorgenstadt ist und seine Post dort ankommt. Ihm will auch nicht das Namenschild mit seinen Namenschild auf der Eingangswohungstüre beachtet haben. Als man ihn darauf hingewiesen hatte, stellte er eine gewissermassen Mutmassung an. Da ja der Max Schulden hatte, wollte dieser in Ruhe gelassen werden, und deshalb ein anderer Name an der Türe. Des Weiteren ist der Sachverhalt der Begrüßung, wenn dieser Matthias D. in der Frühlingsstraße kam, um die dreien zu sehen. Das war ausgesprochen herzlich. Auch an Einkäufen war er beteiligt. Es erweckt schon den Eindruck, dass da mehr ist als in der Polizeieinvernehme des Herr D. Auch sein Anwalt sagte bei dieser einzigen Aussage aus, dass er sich mit dem Mitangeklagten Andre E. in Verbindung gesetzt hätte. Dieser habe dem Rechtsanwalt mitgeteilt das Andre E. auch keine Handynummer wie sein Mandant von diesem Burkhardt habe. Doch dies muss doch bezweifelt werden, denn E. war ja so an dem Trio dran wie eben dieser Matthias D. Ein weiterer Grund ist, dass Matthias D. von Zeugen als Rechtsextremist beschrieben wird. Da ist es kaum auszuschließen, dass man näher in Kontakt getreten ist, da man ja von Andre E. vermittelt wurde. In seiner Aussage wusste aber D., dass Andre E. und seine Frau mit der Angeklagten Zschäpe bekannt waren. Eine anschießende Frage dazu, woher er das weiß, kam aber nicht.

Er ist einer der 9 Beschuldigten der Bundesanwaltschaft, gegen welche noch keine Anklage erhoben wurde. Ob es dazu kommt, ist mehr als fraglich, da die Bundesanwaltschaft auf Sicht fährt.

 

Ein weiter wichtiger Punkt ist (für mich), das Erkennen der Bankräuber von Eisenach. Es gibt einen Zeugen quasi den „Helden von Eisenach„. Dieser sah zwei Männer wie diese schnell ihre Fahrräder in ihr Wohnmobil einluden und schnell wegfuhren. Das sollte die erste Spur zu Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Liest man aber sein Protokoll, so kann man mutmaßen, dass er nicht Böhnhardt und Mundlos gesehen haben kann. Denn er beschrieb die beiden Bankräuber als um die 170cm groß und schmächtig. Wenn man die anderen Zeugenaussagen hört, weiß man das die beiden Uwes bestimmt nicht schmächtig waren. Sie waren sportlich wie man hörte. Die Größe kann dann aber auch nicht stimmen, da die Bankangestellten aussagten, das einer Groß war und der andere klein und untersetzt gewesen sein. Also, das können unmöglich die beiden gewesen sein. Wer ist die mutmaßliche dritte Person, die ein LKW-Fahrer sah. Dieser sah eine Person, er kann es aber nicht sagen ob Mann bzw. Frau. Nur das diese Person lange Haare hatte und mit zwei  Männern an einem Wohnmobil stand. Wer sollte aber die kleine untersetzte Person gewesen sein, von der die Bankangestellten sprachen?

Wenn es wirklich 170 cm große Bankräuber waren, dann wären es mutmaßlich die von Arnstadt. Doch mit dem Unterschied, dass es Mundlos und Böhnhardt nicht gewesen sein können, wegen der Körpergröße. Was ist mit den Zeugenaussagen, die das Wohnmobil schon vorher sahen. Man ist auch keinen Schritt weitergekommen, mit den Spielsachen von einem Kind im Wohnmobil. Auch die ganze Geschichte das Zschäpe die Tage vor dem Überfall als zerfahren geschildert wurde, dann der Abschied von Freunden aus der Polenzstraße. Eine hatten den Eindruck es wäre es ein Abschied gewesen.

Es gibt noch viele Sachen, die ich weiter Beleuchten  möchte, denn die 9 weiteren Beschuldigten bei der Bundesanwaltschaft dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.

Dennoch muss jetzt erstmal ein Schlussstrich im Sinne des Prozesses her. Man hat quasi das erreicht, was man evtl. wollte. Das sich bis auf Minderheiten,  keiner mehr für diesen interessiert.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

Was wäre wenn….

Morgen soll endlich die Aussage von Beate Zschäpe stattfinden der mutmaßlichen Rechtsterroristin des NSU. Ach ja, es gibt dieses Wort noch „mutmaßlich“. Für mich ist dieses Wort bei einigen Nebenklägern zu Floskel geworden. Denn es geht nicht um die Unschuldsvermutung sondern das schon Schuld gesprochen wurde. Dass Frau Zschäpe kein Unschuldslamm ist braucht man nicht diskutieren, doch als Mörderin hinzustellen ohne das ein Gerichtsurteil gesprochen wurde geht mir zu weit.
Ich kann verstehen das ein Nebenkläger durch die ganzen Emotionen die dieser Prozess mit sich bringt gestresst, oder auch emotional ergriffen ist, doch er muss sich soweit im Griff haben um solche Vorurteile nicht vom Zaun zu brechen.
Was wäre wenn, es vielleicht doch ganz anders gewesen ist. Anders was die Bundesanwaltschaft ermittelt hat. Da man unter einen großen Erfolgsdruck standen hat, mussten ja zügige Ergebnisse her. Fehler die jetzt nach und nach durch die Untersuchungsausschüsse zu Tage kommen sind manchmal so haarsträubend, dass man diese kaum glauben kann. Das Gericht kann solche Fehler nur bedingt aufklären, da es ja nur die Schuldfrage klären muss. Doch welche Schuldfrage steht im Raum. Man hat die maximale Anklage erhoben, man wirft Frau Zschäpe Sachen vor, wo sie nach jetzigem Erkenntnisstand nicht dabei, war wie an den Morden. Doch wird sie die Bundesanwaltschaft sieht das so, dass alle Anklagepunkte sich erhärtet haben. Das interessante dabei ist, das man immer nur von dem sogenannten Trio ausgegangen ist. Das es weitere Helfer, Unterstützer gab, geht die Bundesanwaltschaft nicht aus. Gerade das Netzwerk B&H wurde ja fast ganz vergessen. Die Zielrichtung der GBA war nur, alles was zu den dreien passt wurde als interessant eingestuft doch das andere ist egal. So macht es jedenfalls den Anschein.
Wo sieht man einen Unterstützer und einen Helfer??? Nehmen wir Carsten Schulze, dieser wurde von Ralf Wohlleben mutmaßlich beauftragt eine Waffe zu besorgen. Dieser sitzt in München auf der Anklagebank. Ein anderer Unterstützer Matthias D. hat dem angeblichen und mutmaßlichen Trio zwei Wohnungen in Zwickau besorgt. Dieser sitzt nicht auf der Anklagebank. Wie genau bemisst die Bundesanwaltschaft wer angeklagt wird oder nicht?
Doch zum eigentlichen Thema der Aussage. Da es Beate Zschäpe nicht gut ging, wurde diese heute nicht verlesen. Der Blätterwald war heute in Aufruhr, von Schauspielerei und ob überhaupt morgen die Erklärung kommt wurde schon alles wieder gemutmaßt. Wie weit darf eine Vorverurteilung gehen, ohne Urteil….??? Diese Frage würde ich gerne beantwortet habe.
Selber wurde ich schon mal gefragt, wie sehen Sie Frau Zschäpe persönlich. Meine Antwort war leider die falsche, da danach das Interview abgebrochen wurde… Meine Antwort damals wie heute ist „als Mensch“ Da ich sie nicht kenne, nur von 208 Prozesstagen wie alle anderen auch, kann man sich kein Urteil erlauben. Dies sage und schreibe ich ohne Wertung, das ist für mich eine Feststellung….

Die Aussage

Jetzt soll es nächste Woche sein. Eine Aussage welche Art sein wird,weiß bisher keiner.Doch was für mich persönlich viel interessanter sein wird, welche Fragen der Vorsitzende am OLG des 6.Strafsenat in München Manfred Götzl hat. Bei der Einlassung von dem Carsten  Schulze dauerte dies einige Tage. Da nun Beate Zschäpe die Hauptangeklagte ist,müssten auch mehr Fragen gestellt werden. Grade Götzl will alles genau wissen, man kennt es wenn er Zeugen vernimmt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, dann scheut er nicht das BKA selber loszuschicken. Das sah man bei dem Keupstraße Opfer das keines wahr.
Es wird interessant werden ob der Prozess dann weitergeführt wird, oder eine Pause eingelegt wird. Denn wenn es weitreichende Erkenntnisse gibt, diese bisher nicht bekannt sind. Für mich wurde nur zielgerichtete auf drei Personen ermittelt. Uwe Böhnhardt,Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Doch andere Mittäter wurden nicht in den Fokus gezogen. Warum ist die Frage? Wer wollte das nicht? In dem mutmaßlichen Bekennervideo wurde aus einem Netzwerk von Kameraden gesprochen.Wollte man nicht das die schon sehr dünne Anklageschrift gar nicht mehr tragbar ist. Zu viele Schwachstellen treten immer mehr zutage. Man täte gut daran um nachzubessepne Waffe nahm ist für mich nicht nachvollziehen. Man hätte zur damaligen Zeit ganz anders an Waffen kommen können. Doch dies scheint unerheblich zu sein.
Jetzt darf man gespannt sein, welche Aussage Frau Zschäpe machen wird. Wenn einiges neues und anderes aus ihrer Sicht schildern kann, was nicht in der Anklageschrift steht müsste neu ermittelt werden. Was sich daraus entwickeln würde könnte vermag ich nicht zu sagen.
Ralf Wohlleben will auch aussagen. Dieser wird Carsten Schulze belasten sowie Holger Gerlach. Da diese schwer belasten hatten ihren Einlassungen.
Wie die beiden Aussagen auf den Prozess Verlauf verändern wird bleibt abzuwarten. Doch eines kann man hoffen, daß man etwas klarer sieht welche Ausmaße der Komplexität des „NSU“ hatte und hat. Welche staatliche Dienste vielleicht wegsahen obwohl ihnen viel bewusst war was da passierte.
Doch eines muss man noch wissen, es gab keinen Zeugen der Böhnhardt und Mundlos bei der Tat sahen. Und es gab keine DNA oder andere Spuren von den beiden. Waren sie dann bei allen Morden die Täter? ?????
Wieder es gab ein Netzwerk von Kameraden

Offener Brief der „Initiative NSU Aufklärung“ Baden Württemberg (INA) vom 18.05.2015

INA – Initiative NSU-Aufklärung • c/o Die AnStifter, Werastr. 10, 70182 Stuttgart

An
Herrn Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Herrn Dr. Nils Schmidt, stellvertretender Ministerpräsident
Herrn Wilfried Klenk, Präsident des Landtags
Frau Brigitte Lösch, stellvertretende Präsidentin des Landtags
Herrn Wolfgang Drexler, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
die Landtagsfraktionen
die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Stuttgart, 18. Mai 2015
Offener Brief

Am 2. Mai waren es 100 Tage, seit der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ des baden-württembergischen Landtags am 23.1.2015 zum ersten Mal öffentlich getagt hatte. Eine gute Gelegenheit für eine Zwischenbilanz.
Wir, die Initiative NSU-Aufklärung (INA), sind eine Gruppe Bürgerinnen und Bürger, die den NSU-Untersuchungsausschuss aufmerksam und kritisch begleiten. Unser Fazit weist positive und negative Aspekte auf, aus denen sich einige Forderungen an den Ausschuss ergeben. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass unsere Wertungen einzelne Ausschussmitglieder in unterschiedlichem Maße betreffen. Soweit unverzichtbar, werden sie namentlich genannt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht und den Auftrag des Untersuchungsausschusses, die bislang nicht aufgeklärten Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene Baden-Württembergs sowie die mögliche Beteiligung des NSU-Netzwerkes am Heilbronner Mordanschlag und die Rolle der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, umfassend zu untersuchen. Nicht zuletzt begrüßen wir die Tatsache seines Zustandekommens, auch wenn die Art und Weise seiner Entstehung einen unwürdigen Prozess darstellte, der sich zeitweise zwischen Provinzposse und Machtpoker bewegte.
Aus der problematischen Entstehungsgeschichte resultieren einige bis heute bestehende Strukturmängel:
• Eine parlamentarische Kontrolle der Exekutive findet in diesem Untersuchungsausschuss, der „schärfsten Waffe des Parlaments“ – nur sehr eingeschränkt statt. CDU- und FDP-Vertreter_innen sollen Vorgänge aus der Zeit ihrer Regierungsverantwortung überprüfen, Vertreter_innen von GRÜNEN und SPD aus der Zeit ihrer Regierungstätigkeit. Daraus ergeben sich – mal mehr, mal weniger erkennbar –Bremsen, wie zum Beispiel eine große Zurückhaltung beim Nach-und Hinterfragen und eine Vorsicht beim Umgang untereinander. Es zeigen sich spezielle Koalitionen z.B. zwischen CDU und SPD, sowie FDP, die bei Kritik an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden eine reflexartige Verteidigungshaltung an den Tag legen. Etwa bei der Ansprache des „institutionellen Rassismus“ dieser Behörden durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Högl, in der z.B. der SPD-Abgeordnete Sakellariou einen Generalangriff auf die Ehre von 25.000 Polizeibeamten witterte. Dabei hatte Dr. Högl lediglich aus dem Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungssauschusses zitiert. Dieser hätte den Ausschussmitgliedern ebenso bekannt sein können, wie die wissenschaftliche Definition von „institutionellem Rassismus“, die gerade auch nicht beabsichtigtes diskriminierendes Handeln und strukturell vorgegebene Verdachtsmuster hervorhebt. Im Übrigen stellte die von den Akteuren dieser großen Koalition offen gezeigte Distanz, gelegentlich aggressive Ablehnung gegenüber den Berliner Ausschussmitgliedern, einen geradezu peinlichen und unwürdigen Auftakt der Tätigkeit des Stuttgarter Gremiums dar.
Dieselbe große Koalition zeigte sich bei der Bewertung der Ortsbegehung in Heilbronn am 4.5.2015: Die Vertreter der drei Parteien kamen auffallend schnell zu einer übereinstimmenden Beurteilung der vorgestellten Zeugenaussagen und zu dem Schluss, dass die Mehr-Täter-Theorie (mehr als zwei Täter) vom Tisch sei. Damit haben sie auf eine gründlichere Analyse der komplexen Befundlage verzichtet, weitere Aktenauswertungen und Zeugenbefragungen nicht abgewartet und sich vorschnell der offiziellen Selbstverteidigungslinie der Ermittler (Staatsanwaltschaften und auch von Teilen der Polizei) sowie des Innenministeriums angeschlossen.
• Einige Abgeordnete, welche die Einrichtung des Untersuchungsausschusses lange Zeit nachdrücklich abgelehnt hatten, sind nun Mitglieder eben dieses Gremiums. Es gibt begründete Zweifel daran, dass sie alle Vorbehalte abgelegt haben und willens und geeignet sind, die vielen Fragen des NS-Komplexes aufzuklären. Zu ihnen zählen besonders der CDU-Abgeordnete Blenke und der SPD-Abgeordnete Sakellariou.
• Einen ganz besonderen Fall der Unvereinbarkeit von früherem Amt und heutigem Mandat sehen wir in der Person von Justizminister a.D. Goll im Untersuchungsausschuss. Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister, also Vorgesetzter des Heilbronner Staatsanwaltes und damit mitverantwortlich für dessen Tätigkeit, die viele kritische, bis heute nicht beantwortete Fragen aufgeworfen hat.
• Die bisherige Regelung der Akteneinsicht ist außerordentlich restriktiv. Sie wird von der Behörde, deren Tätigkeit untersucht werden soll, bestimmt. Das betrifft die Entscheidungen über die Auswahl der Akten und deren Teil-Schwärzung sowie die Einschränkungen für die Abgeordneten, sich Notizen zu machen und zu zitieren.

Daraus ergeben sich für uns zwingend folgende Forderungen:
• Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP sollen insbesondere die Entsendung des Abgeordneten Goll sowie der Abgeordneten Blenke und Sakellariou in den Untersuchungsausschuss mit der Option überprüfen, sie durch andere Abgeordnete, zumindest jedoch durch ihre Stellvertreter, zu ersetzen.
• Der Landtag und der Untersuchungsausschuss sollen beim Innenministerium von Baden-Württemberg und die Aussagegenehmigungen vor allem von Mitarbeiter_innen des Verfassungsschutzes (einschließlich V-Leute) einfordern. Sie sollen dafür sorgen, dass die Modalitäten der Akteneinsicht durch Mitglieder des Ausschusses im Datenraum dahingehend geändert werden, dass handschriftliche Notizen generell möglich sind (Ausnahmen sind im Einzelnen zu begründen und dürfen die generelle Regelung nicht behindern).

Positiv bewerten wir die bisherige Verhandlungsführung des Ausschussvorsitzenden Drexler, insbesondere seine wiederholten Bemühungen, die Untersuchungen möglichst ergebnisoffen zu gestalten und vorschnellen Bewertungen deutlich entgegenzutreten.

Die folgende Bewertung einzelner Sitzungen und Abläufe muss sich auf einige besonders wichtige Punkte beschränken:
1. Der Fall Florian Heilig:
Die Arbeit des UA an diesem Fall erbrachte wichtige Erkenntnisse dank einer zumindest zeitweise zu beobachtende investigativen Haltung der Mehrzahl der Ausschussmitglieder. Leider fand sie bei den nachfolgenden Befragungen keine Fortsetzung mehr. Besonders die Anhörung des KHK Gencer über den Verlauf der Ermittlungen zum Tod von A. Christ bestätigte das fehlende staatsanwaltliche und polizeiliche Aufklärungsinteresse des Todes von F. Heilig. Wie schon im Fall des Heilbronner Doppelverbrechens dargestellt, folgten die Abgeordneten der bereits angeführten „großen Koalition“ auch hier ihrem Interpretationsschema: „Die Thesen von Staatsanwaltschaft und Polizei wurden bestätigt. Es gibt keine
offenen Fragen mehr.“
Die Frage nach der Ursache des Todes von F. Heilig muss weiterhin offen gehalten werden, da unseres Erachtens noch viel zu viel ungeklärt ist:
• Die Fundstücke aus dem Fahrzeug und der Wohnung von F. Heilig sind noch nicht ausgewertet.
• Warum, in wessen Interesse und in wessen Verantwortung wurde in Stuttgart nicht wirklich ermittelt.
• Welche Beziehungen hatte F. Heilig zur rechten Szene, insbesondere zu den älteren Szenemitgliedern.
• Ebenfalls zu untersuchen sind die personellen, mentalen und strukturellen Ursachen der polizeilichen Wahrnehmungsdefizite in Bezug auf rechtsextremistische Personen und Gruppen im Großraum Heilbronn.

2. Tatortbegehung Heilbronn
Die Tatortbegehung in Heilbronn am 4.5.2015 ermöglichte es den Ausschussmitgliedern, den Journalisten und der Öffentlichkeit, sich ein Bild vom Tatort zu machen und einige Zeugenaussagen räumlich einzuordnen.
Kritik üben wir an den Ausführungen des letzten LKA-„Chefermittlers“ Mögelin. Mit seinem eloquenten und smarten Auftreten konnte er einige Zuhörende und sonst eher kritische Journalisten darüber hinwegtäuschen, dass er eine Auswahl und Bewertung der Befunde vornahm, die vollkommen stimmig war zu der Linie der Staatsanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft und dem Berichts der EG Umfeld, ganz im Sinne der Zwei-Täter-Theorie. Er sprach von „Zeugen, die blutverschmierte Personen gesehen haben wollen“ und untergrub deren Glaubwürdigkeit mal subtil, mal offensiv, aber konsequent. In seiner Aussage vor dem Bundestagsuntersuchungssauschuss hatte er diese Zeugenaussagen noch als „vernünftig und glaubwürdig“ und als „korrespondierend“ bezeichnet. Auch ging er kaum auf die Befunde der ersten Ermittlungsgruppe ein, ebenso wenig auf die chaotische Situation am Tatort unmittelbar nach der Tat: Dieser war nicht systematisch abgesperrt und zig Polizisten unterschiedlichster Zuständigkeiten irrten und trampelten auf dem Tatgelände herum. Die Darstellung der einseitig selektierten Befunde vor Ort verlieh ihnen einen nicht gerechtfertigten Anschein von Authentizität.
Noch eine Anmerkung zu der Polemik des Abgeordneten Sakellariou gegenüber den Mitgliedern des Bundestagsausschusses „Ich bin sicher, dass der Berliner Ausschuss Aussagen anders gewichtet hätte, wäre er ebenfalls vor Ort gewesen.“ Vielleicht hätte er einmal seine Parteikollegin Högl fragen sollen, die sich laut Ausschussprotokoll ein Bild vom Tatort gemacht hatte. Jedenfalls klang seine Überraschung über die Eindrücke vor Ort für einen, der gerade 50 km entfernt wohnt, nicht überzeugend.
Um die Umstände des Mordes von M. K. und des Mordversuchs von M.A. aufzuklären, bedarf es unseres Erachtens zumindest folgender Voraussetzungen:
• Der Ausschuss muss die verschiedenen Täterhypothesen einer erneuten, ergebnisoffenen Überprüfung unterziehen.
• Die Indizien für die Mehr-Täter-Theorie sind auch im Blick auf die anhaltende Gefahr, die von Tätern und Unterstützern z.B. für aussagebereite Personen ausgehen könnte, ernst zu nehmen und weiter zu überprüfen.
• Falls eine Beteiligung oder Beihilfe von Dienstpersonen aus dem Bereich der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden an der Tat oder an ihrer Vertuschung in Frage kommt, muss dies ohne Ansehen der Person/en überprüft werden.
• Der Ausschuss soll sämtliche polizeilichen Ermittlungsergebnisse in seine Untersuchungen einbeziehen, auch jene, die durch das Eingreifen der Heilbronner Staatsanwaltschaft nicht weiter verwertet wurden. Auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft selbst und ihre Motive müssen Bestandteil einer solchen Untersuchung sein.
• Das vielfältige Beziehungsgeflecht, das sich zwischen Kiesewetters Heimatort und den mutmaßlichen Tätern bisher nur in groben Umrissen gezeigt hat, ist gründlicher als bisher zu untersuchen. Ebenso die Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene im Großraum Heilbronn, in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Stuttgart und darüber hinaus.
• Die Akten der Ermittlungen im Fall Kiesewetter/Arnold sind dem Ausschuss vollständig zugänglich zu machen.

Zuletzt fordern wir, die Sitzungsprotokolle des Untersuchungsausschusses zeitnah auf der Homepage des Landestags von Baden-Württemberg zu veröffentlichen. Dies ist, neben der Möglichkeit, die öffentlichen Sitzungen zu besuchen, ein wesentlicher Beitrag zu größtmöglicher Transparenz und eine wichtige Bedingung demokratischer Teilhabe.

INA – Initiative NSU-Aufklärung