Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Der Fall Peggy und kein Ende??

Morgen wird es genau zwei Wochen her sein, dass der NSU- Prozess zu Ende gegangen ist. Ein Kindermord, der Fall Peggy, hatte auch kurz den Prozess beschäftigt, als man Beate Zschäpe fragte ob sie davon etwas wisse. Ihre Antwort damals war, dass sie von nichts wisse. Rückblende: Am 13.10.2016 wurde bekannt, dass man bei den sterblichen Überresten von Peggy, DNA des verstorbenen Uwe Böhnhardt gefunden hatte. Zuvor im Juli 2016 hatten Pilzsammler Peggy gefunden. Im März 2017 wurde die DNA Spur zur Trug-Spur erklärt und Böhnhardt hätte nichts mit dem Mord an Peggy zutun. Man habe ein Teilchen, dass zu einem Kopfhörer im angebrannten Wohnmobil gefunden, welcher mutmaßlich Böhnhardt gehört haben sollte. Selbst im Untersuchungsausschuss in Berlin war man ratlos, wie es sein kann, dass eine solche Anhaftung vom 04.11.2011 bis zum 03.07.2016 von einem Spurensicherer in den Wald gebracht worden sein soll. Das interessante dabei war, dass sich, wenn dies sich bewahrheitet hätte, hätte es einen neuen Themenkomplex im NSU Verfahren ergeben. Der OK-Bereich. Doch da man dies relativ schnell mit der Trug-Spur abtat, war dieser neue Themenbereich zugeschüttet. Es gab ja schon oft Überschneidungen des NSU Komplexes mit dem OK Bereich. Nun zwei Jahre später, gab es nun eine Pressekonferenz in Erfurt, es ging um die LKA Tatortgruppe die Peggys Überreste gefunden hatte. Gutachter konnten genau feststellen, sogar Minuten genau wie bzw. wann der genetische Fingerabdruck des Uwe Böhnhardt den Fundort des Mädchen Peggy K. kontaminieren. Es war der 03.07.2016, hier würde man an Hand der Fotos der Spurensicherung erkennen, wie der Stoffkrümel den Weg in die Ermittlungen nimmt. Selbst die Uhrzeit konnte man feststellen, es war zwischen 13.25 und 13.26 Uhr, sagt Michael Menzel, der für die Verbrechensbekämpfung im Thüringer Innenministerium zuständig ist. Der Michael Menzel? Menzel ist im NSU- Komplex, für das Ende der beiden Uwes, eine zentrale Figur. Menzel war die Zentralfigur und für die mutmaßliche Enttarnung des NSU zuständig. In seinem Zuständigkeitsbereich fiel das Wohnmobil der mutmaßlichen Bankräuber Böhnhardt und Mundlos. Er selbst fuhr zum Tatort, um diesen mehr oder weniger auf eigne Faust zu erkunden. Das damit das Wohnmobil nicht mehr für die Spurensicherung rekonstruierbar war, wies er von sich. Spurenschonende Tatortarbeit war ein Fremdwort. Es gipfelte damit, dass er das Wohnmobil mit den beiden Leichen abtransportieren lies, und mit einer Rampe auf einen Abschlepptransporter hieven lies. Der Tatort war „verändert“. Doch ist es sehr verwunderlich, dass er beim Fall Peggy zuständig ist. Er weist auch die Kritik der Beyreuther Staatsanwaltschaft zurück, die thüringische Kriminaltechniker hätten schlampig gearbeitet. Man habe die identischen Spurensichungsgererät benutzt, wie bei dem angebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos am 4.11.2011 in Eisenach. Diesen Vorwurf lies Menzel nicht auf sich sitzen und sagte dazu, dass alle Standards eingehalten wurde, dass der Stofffetzen von einem Tatort zum andren Tatort übertagen wurde könne ausgeschlossen werden. Das einzige, was an beiden Tatorten gewesen ist, ein Koffer gewesen sei. Daher sei die Kontaminierung mit der DNA von Böhnhardt durch die Tatortgruppe für Menzel extrem unwahrscheinlich. Fazit: es ist weiter unklar wie das Stoffteil des Kopfhöher von Böhnhardt am 4.11.2011 in Eisenach zu den sterblichen Überresten der Peggy K. kam. Oder wollte man etwas anstoßen im NSU Komplex, was bisher sehr stiefmütterlich behandelt wurde und ein anderen Bereich durchleuchten sollte??? Kinderpornografie, OK- Bereich. Für einige Bereiche wurden ja schon die Türe leicht angestoßen. Man weiss, dass in dem angebrannten Wohnwohnmobil Kinderspielsache gefunden wurde, es wurden auch DNA abgenommen, doch die betreffenden Kinder, die es im sehr engen Umfeld des Trios gab, ergaben keine Treffer. Darum die Frage, warum nahmen Mundlos und Böhnhardt zu einem Bankraub solche Sachen mit? Sollte dies Tarnung sein? Schwer vorstellbar bei dem Waffenarsenal, welches die beiden dabei hatten, bzw. das erbeutete Geld aus dem mutmaßlichen Bankraub in Arnstadt. Noch einem Hinweis wurden auf dem Laptop von Beate Zschäpe Kinderpornografische Bilder gefunden, diese aber von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt, weil der Komplex um die 10 Morde schwerer wiegt als diese Sache. Auch der Fall von 1993 in Jena Bernd Beckmann hat im erweitern Kreis etwas mit dem NSU zu tun. Die Spur führt zu einen Mitunterstützer, Enrico Theile. Die Leiche des Bernd wurde nur wenige Meter von dem Außenbootsmotor des Theile. Dieser war bei der mutmaßlichen Lieferkette der Ceska involviert. Aber man konnte ihm nichts bei dem Mord nachweisen. Theiles Boot mit dem Aussenbordmotor wurde gestohlen, der einzige, der es wusste wo es zuletzt gewesen ist, sei Böhnhardt gewesen. Dieser wurde auch als Zeuge vernommen, aber er wurde nicht als Tatverdächtiger oder als Beschuldiger geführt. Als der NSU aufgeflogen ist und Theile es lass, meinte er bei einer Aussage, Böhnhardt den Mord an den Bernd Beckmann anzuhängen. Bisher lies sich diese Spur nicht beweisen….

Um so erstaunlicher ist der Umstand das die Pressekonferenz mit Michael Menzel in den Medien untergangen ist….

Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Wie-kommt-die-DNA-Boehnhardts-an-den-Fundort-des-toten-Maedchens-Peggy-3649169.html?seite=all

Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

5 Jahre Aufklärung??!!!

Wie sagte Prof. Hajo Funke gestern auf einer Veranstaltung in Erfurt „Wir müssen kämpfen um diese Wahrheit herauszubekommen. Wir dürfen nicht aufhören nachzufragen.

Was man uns heute nach 5 Jahren aufgetischt hat, kann einfach nicht so stimmen. Nicht nur dass man uns Bürger belügt, nein es werden Politiker die in den Untersuchungsausschüssen sitzen regelmäßig hinter die Fichte geführt. Diese werden zu spät informiert,oder gar nichts passiert zu den Sachverhalten. Dazu kommt eine Bundesanwaltschaft die eine Aufklärung im NSU-Prozess seit 2013 systematisch blockieren möchte. Wenn es nicht eifrige Nebenkläger gäbe, wäre der Prozess schon längst zu Ende gewesen. Das Resultat wäre ernüchternd.

Man hat sofort nach Fund von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach, Fehler gemacht, die man heute nicht mehr verstehen kann.
Ein Einsatzleiter aus Gotha der zum Tatort fährt, um selber nach den rechten zu sehen. Nicht genug das er sich ein Bild machen will, nein er behindert die Tatortgruppe massiv. Dieser Einsatzleiter geht ohne Schutzausrüstung in den Camper und hat eine Harke dabei. Dabei stochert er um den Leichnam von Uwe Böhnhardt umher. Wie er im Untersuchungsausschuss in Erfurt sagte, wollte er nur der Feuerwehr noch Glutnester zeigen, um das sie diese löschen könne.

Des weiteren wird dieses Wohnmobil nicht spuren schonend behandelt, sondern wird ein ums andere mal erst weggebracht von dem eigentlichen Tatort, dann in einer private Halle eines Abschleppunternehmens.
Da dieser Einsatzleiter aus Gotha schon wusste das dies ein ganz großes Ding wird, verwundert es schon, das man mit einem solchen Tatort so umgegangen wird.
Seit dem Mundlos bei der Gerichtsmedizin identifiziert wurde, wusste man das dieser mit Böhnhardt und Zschäpe seit Januar 1998 auf der Flucht war laufen im BFV die Aktenvernichter.
Der zuständige Leiter der Aktion gibt bei der BAW zu, dies mutwillig und mit Vorsatz vernichtet zu haben.

Denn er wollte den unangenehmen Fragen aus den Weg gehen, die die Öffentlichkeit haben werde.
Hatte man nicht V- Personen um Umfeld des vermeidlichen Trios?
Deshalb kamen alle wichtigen Akten in den Reißwolf. Die Konsequenzen für den Abteilungsleiter waren gering.
Das BKA machte sich nur eine These zur eigen. Es dürfe nur in Richtung der drei Böhnhardt Mundlos und Zschäpe ermittelt werden. Weitere evtl. Täter durfte es nicht geben. Dies bestätigte ein BKA Leiter im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. Dieser wurde gefragt, das es eine zeugin gab die beim BKA gearbeitet hatte und einen weiteren Tatverdächtiger in der Probstteigasse herausgearbeitet hatte. Dies legte sie dem Leiter vor, und dieser sagte nur, sie wissen es gibt nur die drei zu ermitteln. Es gibt keine weiteren Täter.
Diese Theorie von den drei, rächt sich jetzt im Prozess.
Doch alles ist halb so schlimm, denn die Bundesanwaltschaft hat gegen Neun weitere mutmaßliche Unterstützer ein Ermittlungsverfahren. Diese Neun wurden alle nach München vorgeladen. Jeder dieser Neun sagte, er zieht den §55 da er noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Diese Taktik ist bisher für die Bundesanwaltschaft gut gelaufen. Dazu kommt ein Joker. Ein Ermittlungsverfahren läuft immer gegen unbekannt. Wenn die Nebenkläger einen wichtigen Zeugen vernehmen will, dieser laut Akten nicht vernommen wurde, kommt raus das dieser schon längst vernommen wurde.
Und dann wird so getan von den Herren in rot ob das alles normal ist.
Wenn dann seitens der Nebenkläger gefragt wird, weil diese Vernehmung nicht in den Akten steht, kommt die Antwort reichen wir nach.
Eine ziemlich frustrierende Angelegenheit.

Die Politiker der Untersuchungsausschüsse haben ähnliche Sorgen, Probleme.
Der Fall Corelli ist ein Fass ohne Boden. Man kann schon von einer Salami Taktik sprechen. Seit seinem Plötzlichen tot an Zucker, wird seitens des Verfassungsschutzes alles zu getan, um Zeit zu gewinnen.
Es wurde ein Sonderermittler eingeschaltet, der legte dem Untersuchungsausschuss einen Bericht vor. Ganze 29 Seiten von 300 kann man ohne Probleme lesen. Der Rest ist geschwärzt.
Dazu kommen einige Pannen wegen Handys der der V-Mann besessen hat, und erst nach und nach gefunden wurden. Und zu letzte ist die Todesursache angezweifelt wurden…
Fortsetzung folgt…

Dazu kommen immer mal weitere Reißwolfsaktionen wie zuletzt von der Bundesanwaltschaft in Sachen Jan W. oder beim brandenburgischen Amt für Verfassungsschutz in Sachen Piato.
Man könnte die Pannen immer weiterführen.

Doch wer glaubt bei dem Satz, den der damaliger Vize Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Untersuchungsausschuss gemacht hatte.
Herr Fritsche meinte dazu, Es dürfen in diesen Fall keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren würde.
Dies ist ein Freibrief für alle die mit der Sache auf Behördenebene zu tun haben.

Es ist unsere Pflicht, um dieser Wahrheit zu kämpfen, diese antworten zu dulden. Auch im Hinblick der Hinterbliebenen der Opfer haben wir das. Denn das Netzwerk NSU gibt es noch, und diese haben schon einen neuen Feind.

Flüchtlinge….

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Terminhinweise für die Woche 07.06.2016 – 08.06.2016 287. bis 288. Verhandlungstag

Dienstag, 07.06.2016

09.30 Uhr Tino B.
(Übergabe von Geld an den Angeklagten Carsten S. zum Erwerb einer Waffe)

Mittwoch, 08.06.2016

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. Leygraf
11.00 Uhr KOK Koch
(Erkenntnisse zu Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten W. im Zeitraum
vom 01.01.1999 – 31.12.2000)

Der Termin vom Donnerstag, 09.06.2016 wurde abgesetzt.

Terminhinweise für die Termine vom 27. – 28.04.2016 (279. – 280. Verhandlungstag)

ACHTUNG!
Der Termin von Dienstag, 26.04.2016, wurde abgesetzt, da die für diesen Tag vorgesehenen Zeugen nicht geladen werden konnten.

Mittwoch, 27.04.2016 (Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal möglich)

9.30 Uhr RiLG Stolzhäuser
(Begleitung der Vernehmungen im Rechtshilfeweg in der Schweiz)

Donnerstag, 28.04.2016

9.30 Uhr KHK Wendt, BKA Meckenheim
(Vernehmungen des Zeugen L. im Jahr 2015)