Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

5 Jahre Aufklärung??!!!

Wie sagte Prof. Hajo Funke gestern auf einer Veranstaltung in Erfurt „Wir müssen kämpfen um diese Wahrheit herauszubekommen. Wir dürfen nicht aufhören nachzufragen.

Was man uns heute nach 5 Jahren aufgetischt hat, kann einfach nicht so stimmen. Nicht nur dass man uns Bürger belügt, nein es werden Politiker die in den Untersuchungsausschüssen sitzen regelmäßig hinter die Fichte geführt. Diese werden zu spät informiert,oder gar nichts passiert zu den Sachverhalten. Dazu kommt eine Bundesanwaltschaft die eine Aufklärung im NSU-Prozess seit 2013 systematisch blockieren möchte. Wenn es nicht eifrige Nebenkläger gäbe, wäre der Prozess schon längst zu Ende gewesen. Das Resultat wäre ernüchternd.

Man hat sofort nach Fund von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach, Fehler gemacht, die man heute nicht mehr verstehen kann.
Ein Einsatzleiter aus Gotha der zum Tatort fährt, um selber nach den rechten zu sehen. Nicht genug das er sich ein Bild machen will, nein er behindert die Tatortgruppe massiv. Dieser Einsatzleiter geht ohne Schutzausrüstung in den Camper und hat eine Harke dabei. Dabei stochert er um den Leichnam von Uwe Böhnhardt umher. Wie er im Untersuchungsausschuss in Erfurt sagte, wollte er nur der Feuerwehr noch Glutnester zeigen, um das sie diese löschen könne.

Des weiteren wird dieses Wohnmobil nicht spuren schonend behandelt, sondern wird ein ums andere mal erst weggebracht von dem eigentlichen Tatort, dann in einer private Halle eines Abschleppunternehmens.
Da dieser Einsatzleiter aus Gotha schon wusste das dies ein ganz großes Ding wird, verwundert es schon, das man mit einem solchen Tatort so umgegangen wird.
Seit dem Mundlos bei der Gerichtsmedizin identifiziert wurde, wusste man das dieser mit Böhnhardt und Zschäpe seit Januar 1998 auf der Flucht war laufen im BFV die Aktenvernichter.
Der zuständige Leiter der Aktion gibt bei der BAW zu, dies mutwillig und mit Vorsatz vernichtet zu haben.

Denn er wollte den unangenehmen Fragen aus den Weg gehen, die die Öffentlichkeit haben werde.
Hatte man nicht V- Personen um Umfeld des vermeidlichen Trios?
Deshalb kamen alle wichtigen Akten in den Reißwolf. Die Konsequenzen für den Abteilungsleiter waren gering.
Das BKA machte sich nur eine These zur eigen. Es dürfe nur in Richtung der drei Böhnhardt Mundlos und Zschäpe ermittelt werden. Weitere evtl. Täter durfte es nicht geben. Dies bestätigte ein BKA Leiter im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. Dieser wurde gefragt, das es eine zeugin gab die beim BKA gearbeitet hatte und einen weiteren Tatverdächtiger in der Probstteigasse herausgearbeitet hatte. Dies legte sie dem Leiter vor, und dieser sagte nur, sie wissen es gibt nur die drei zu ermitteln. Es gibt keine weiteren Täter.
Diese Theorie von den drei, rächt sich jetzt im Prozess.
Doch alles ist halb so schlimm, denn die Bundesanwaltschaft hat gegen Neun weitere mutmaßliche Unterstützer ein Ermittlungsverfahren. Diese Neun wurden alle nach München vorgeladen. Jeder dieser Neun sagte, er zieht den §55 da er noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Diese Taktik ist bisher für die Bundesanwaltschaft gut gelaufen. Dazu kommt ein Joker. Ein Ermittlungsverfahren läuft immer gegen unbekannt. Wenn die Nebenkläger einen wichtigen Zeugen vernehmen will, dieser laut Akten nicht vernommen wurde, kommt raus das dieser schon längst vernommen wurde.
Und dann wird so getan von den Herren in rot ob das alles normal ist.
Wenn dann seitens der Nebenkläger gefragt wird, weil diese Vernehmung nicht in den Akten steht, kommt die Antwort reichen wir nach.
Eine ziemlich frustrierende Angelegenheit.

Die Politiker der Untersuchungsausschüsse haben ähnliche Sorgen, Probleme.
Der Fall Corelli ist ein Fass ohne Boden. Man kann schon von einer Salami Taktik sprechen. Seit seinem Plötzlichen tot an Zucker, wird seitens des Verfassungsschutzes alles zu getan, um Zeit zu gewinnen.
Es wurde ein Sonderermittler eingeschaltet, der legte dem Untersuchungsausschuss einen Bericht vor. Ganze 29 Seiten von 300 kann man ohne Probleme lesen. Der Rest ist geschwärzt.
Dazu kommen einige Pannen wegen Handys der der V-Mann besessen hat, und erst nach und nach gefunden wurden. Und zu letzte ist die Todesursache angezweifelt wurden…
Fortsetzung folgt…

Dazu kommen immer mal weitere Reißwolfsaktionen wie zuletzt von der Bundesanwaltschaft in Sachen Jan W. oder beim brandenburgischen Amt für Verfassungsschutz in Sachen Piato.
Man könnte die Pannen immer weiterführen.

Doch wer glaubt bei dem Satz, den der damaliger Vize Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Untersuchungsausschuss gemacht hatte.
Herr Fritsche meinte dazu, Es dürfen in diesen Fall keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren würde.
Dies ist ein Freibrief für alle die mit der Sache auf Behördenebene zu tun haben.

Es ist unsere Pflicht, um dieser Wahrheit zu kämpfen, diese antworten zu dulden. Auch im Hinblick der Hinterbliebenen der Opfer haben wir das. Denn das Netzwerk NSU gibt es noch, und diese haben schon einen neuen Feind.

Flüchtlinge….

Die Aussage

Jetzt soll es nächste Woche sein. Eine Aussage welche Art sein wird,weiß bisher keiner.Doch was für mich persönlich viel interessanter sein wird, welche Fragen der Vorsitzende am OLG des 6.Strafsenat in München Manfred Götzl hat. Bei der Einlassung von dem Carsten  Schulze dauerte dies einige Tage. Da nun Beate Zschäpe die Hauptangeklagte ist,müssten auch mehr Fragen gestellt werden. Grade Götzl will alles genau wissen, man kennt es wenn er Zeugen vernimmt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, dann scheut er nicht das BKA selber loszuschicken. Das sah man bei dem Keupstraße Opfer das keines wahr.
Es wird interessant werden ob der Prozess dann weitergeführt wird, oder eine Pause eingelegt wird. Denn wenn es weitreichende Erkenntnisse gibt, diese bisher nicht bekannt sind. Für mich wurde nur zielgerichtete auf drei Personen ermittelt. Uwe Böhnhardt,Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Doch andere Mittäter wurden nicht in den Fokus gezogen. Warum ist die Frage? Wer wollte das nicht? In dem mutmaßlichen Bekennervideo wurde aus einem Netzwerk von Kameraden gesprochen.Wollte man nicht das die schon sehr dünne Anklageschrift gar nicht mehr tragbar ist. Zu viele Schwachstellen treten immer mehr zutage. Man täte gut daran um nachzubessepne Waffe nahm ist für mich nicht nachvollziehen. Man hätte zur damaligen Zeit ganz anders an Waffen kommen können. Doch dies scheint unerheblich zu sein.
Jetzt darf man gespannt sein, welche Aussage Frau Zschäpe machen wird. Wenn einiges neues und anderes aus ihrer Sicht schildern kann, was nicht in der Anklageschrift steht müsste neu ermittelt werden. Was sich daraus entwickeln würde könnte vermag ich nicht zu sagen.
Ralf Wohlleben will auch aussagen. Dieser wird Carsten Schulze belasten sowie Holger Gerlach. Da diese schwer belasten hatten ihren Einlassungen.
Wie die beiden Aussagen auf den Prozess Verlauf verändern wird bleibt abzuwarten. Doch eines kann man hoffen, daß man etwas klarer sieht welche Ausmaße der Komplexität des „NSU“ hatte und hat. Welche staatliche Dienste vielleicht wegsahen obwohl ihnen viel bewusst war was da passierte.
Doch eines muss man noch wissen, es gab keinen Zeugen der Böhnhardt und Mundlos bei der Tat sahen. Und es gab keine DNA oder andere Spuren von den beiden. Waren sie dann bei allen Morden die Täter? ?????
Wieder es gab ein Netzwerk von Kameraden

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Polizistenmord von Heilbronn: Staatsanwalt beeinflusste ein Gutachten.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Martin Arnold ist der wichtigste Zeuge beim Polizistenmord von Heilbronn am 25. April 2007. Als seine Kollegin Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss ermordet wurde, saß er neben ihr im Streifenwagen auf dem Beifahrersitz. Auch auf Arnold wurde geschossen. Sprichwörtlich um ein Haar überlebte er den Anschlag. Einen Sekundenbruchteil vor dem Schuss muss Arnold den Kopf nach rechts gedreht haben. Die Kugel durchdrang nicht sein Gehirn, wie bei Kiesewetter, sondern streifte es praktisch nur. Was hat der Beamte wahrgenommen? Warum drehte er den Kopf nach rechts? Hat er den Täter gesehen? Hat er noch Erinnerungsreste an die Tat?

Fragen, die sich jüngst auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg stellten. Dabei kam Bemerkenswertes zur Sprache. Im Juni 2011 hatte der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn ein Gutachten über die Erinnerungsfähigkeit des Polizeibeamten in Auftrag gegeben – und hatte dem Gutachter gleich mitgeteilt, wie er die Sache sieht: Dass nämlich die Angaben von Arnold gegenüber den Ermittlern der Polizei keinen Wert haben. Den Gutachter hat dieser Manipulationsversuch nicht gestört. Er arbeitet seit langem eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. In den Ermittlungsakten wiederum fehlt dieses Schreiben mit dem tendenziösen Auftrag des Ersten Staatsanwaltes von Heilbronn.

Soweit im Schnelldurchlauf die Geschichte. Und nun der Reihe nach.

Michèle Kiesewetter war sofort tot. Martin Arnold fanden die ersten Polizeibeamten, die einige Minuten nach der Tat zum Tatort kamen, schwer verletzt auf dem Rücken außerhalb des Streifenwagens, die Füße im Auto. Er habe die Augen aufgeschlagen, sagen sie als Zeugen vor dem Oberlandesgericht in München, als sie sich um ihn kümmerten. Danach habe sich ein Sanitäter bemüht, das Opfer wachzuhalten. Und der Arzt, der Arnold mehrfach operierte, bekundet vor dem Gericht sogar, der Angeschossene sei bei Bewusstsein gewesen und „rumgelaufen“. Er sei „agitiert“ gewesen und habe Sprachstörungen gehabt. Offensichtlich wollte der Verletzte noch sprechen. Man habe Arnold in Narkose versetzen müssen, so der Arzt weiter, um ihn ruhig zu stellen und das Gehirn zu entlasten. Dann sei er mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Ludwigsburg geflogen worden.

Am 16. Januar 2014 erlebt die Öffentlichkeit diesen Mann zum ersten und bisher einzigen Mal. Martin Arnold wird als Zeuge vor Gericht in München gehört, Prozesstag 75. Der heute 33-Jährige präsentiert sich völlig anders, als das Bild, das monatelang von ihm vermittelt wurde. Ein Mann, der Angst vor der Vernehmung habe, dem man das ersparen sollte, den man schützen müsse. Das Publikum hört stattdessen einen Zeugen, der klar, flüssig und zusammenhängend spricht. Von seinem Erleben, seinen Beschädigungen und auch seinen Erinnerungen. Die Frage, welche Erinnerungen er an die Tat hat, beantwortet er zweimal und unterschiedlich. Zunächst erklärt er, ab der Einfahrt auf den Festplatz Theresienwiese, wo die Tat verübt wurde, keinerlei Erinnerung mehr zu haben. Später spricht er von zehn Minuten, die komplett fehlten und erwähnt dann, sich an Gesprächsfetzen mit den Rettungssanitätern am Tatort und ihm Hubschrauber zu erinnern. Man gewinnt den Eindruck, dass es ihm gut tut, seine Situation endlich einmal öffentlich schildern zu können. Mehr noch: Dass er an der Diskussion um die Aufklärung der Tat mitwirken will. Im Gegensatz zur Anklagebehörde wirft Arnold auch die Frage nach dem Motiv des Angriffs auf ihn und seine Kollegin auf. Das sei nach wie vor unklar, erklärt er.

Hat Martin Arnold also doch mehr Erinnerungen? Ein medizinischer Befund des Reha-Krankenhauses drei Monate nach der Tat bescheinigte ihm, ein „wacher, ansprechbarer, voll orientierter Patient“ zu sein, „keine kognitiven Störungen“ zu haben, und es gebe „keinen Anhalt für eine schwer ausgeprägte Störung von Gedächtnis und Konzentration“.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Arnold insgesamt zwölfmal von den Ermittlern der Kriminalpolizei vernommen. Das erste Mal bereits sechs Wochen nach dem Anschlag, Anfang Juni 2007. Vier Monate nach dem Anschlag, im August 2007, konnte er den Polizeidienst wieder aufnehmen. Nach dem Urteil der Ermittler hatte Arnold „klare und konkrete Erinnerungen“ an die Anschlagssituation. Deshalb erstellte man schließlich, im November 2010, ein Phantombild des Mannes, der auf Arnold geschossen hat. Dabei verwies der dafür verantwortliche Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) in seinem Bericht auf einen Vergleichsfall: 1994 hatte in Heilbronn ein Ehepaar Kopfschüsse erlitten. Die Frau starb. Mit dem überlebenden Mann wurde ein Phantombild erstellt, obwohl er den Täter nur einen Bruchteil einer Sekunde gesehen hatte. Das Phantombild aber war stimmig und führte zum Täter, der festgenommen werden konnte.

Beim Mordfall Kiesewetter jedoch scheiterte die Herausgabe von insgesamt drei Phantombildern für die Fahndung am Veto des zuständigen Staatsanwaltes von Heilbronn Christoph Meyer-Manoras. Keines der insgesamt dreizehn männlichen Phantombilder hat eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos – auch das nicht, das Arnold zeichnen ließ. Er sei noch heute stolz auf seine Entscheidung, bekannte Meyer-Manoras im Juli 2015 vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart, die Veröffentlichung der Phantombilder untersagt zu haben. Bis heute verteidigt er auch seine Unterlassung, den privaten Email-Account von Kiesewetter beim Provider in den USA sichern zu lassen. Die Anweisung, die Phantombilder nicht herauszugeben, erteilte der Staatsanwalt der SoKo Parkplatz mündlich. Man weiß das durch Zeugenbefragungen im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

2011 griff der Staatsanwalt gleichzeitig zu einer ganzen Reihe ungewöhnlicher Maßnahmen, um die Veröffentlichung des Phantombildes von Martin Arnold zu verhindern. So traf er sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer und legte ihm nahe, nicht mit den Ermittlern über dieses Treffen zu sprechen. Nach dem vierstündigen Gespräch mit dem Staatsanwalt zog Arnold seine Zustimmung zurück, das Phantombild zu veröffentlichen. Und zwar nicht, weil er sich von dem Bild distanziert hätte, sondern im Gegenteil, weil er sich sicher sei, dass der Angreifer so aussah. Er hatte Angst bekommen. Die SoKo Parkplatz vertrat dagegen die Auffassung, der gesetzliche Auftrag, die Tat aufzuklären, stehe über den persönlichen Interessen des Opfers. Die Kriminalbeamten schlugen gleichzeitig Schutzmaßnahmen für ihren Kollegen Arnold vor. Zum Beispiel hätte man verschweigen können, dass das Phantombild von ihm stammt.

Schließlich, im Juni 2011, gab der Staatsanwalt das nervenärztliche Gutachten in Auftrag und erhielt den gewünschten Befund: Arnold könne sich nicht erinnern, seine Angaben zur Tat seien nicht verwertbar. Damit war das Phantombild ein für alle Mal kassiert.

Nach der Übernahme der NSU-Ermittlungen im November 2011durch die Bundesanwaltschaft übersandte der heilbronner Staatsanwalt im Januar 2012 die Ermittlungsakten nach Karlsruhe. Im beigefügen Abgabebericht findet sich eine bemerkenswerte Passage: Man habe „der Presse“ während all der Jahre mitgeteilt, „der Zeuge könne sich an nichts erinnern“, weil jedes Abweichen von dieser Version „Spekulationen eröffnet hätte, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens von Martin Arnold hätten führen können.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert. Aber weshalb? Die Vorgabe, man habe Arnold schützen wollen, macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Phantombild einen wahren Täter zeigen kann. Ging davon der Staatsanwalt aus?

Die Kette der Merkwürdigkeiten findet nun aktuell ihre Fortsetzung im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Bei der Sitzung am 2. Oktober wurde jener Nervenarzt als Zeuge vernommen, der das Gutachten über Arnold vom Juli 2011 erstellte. Eher beiläufig erwähnt Thomas Heinrich, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, aus Weinsberg: „Was mir der Herr Meyer [der Staatsanwalt] auch zur Verfügung gestellt hatte, war eine Zusammenfassung, die er dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegenüber, der sogenannten SoKo Parkplatz, zur Verfügung gestellt hatte, in der er begründete, warum er keine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Phantombildern sah.“

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) ist verblüfft: „Das hat er Ihnen gleich mitgeschickt, bevor Sie das Gutachten gemacht haben?“

Heinrich: „Ja, das habe ich bekommen. Und da waren die Vernehmungen, die mit Herrn Arnold durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. Ihnen wird das Schriftstück wahrscheinlich bekannt sein. So kam es zur Begutachtung.“

Doch den genauen Wortlaut des Auftrages zur Begutachtung von Martin Arnold kannte der Ausschuss bisher nicht. Er findet sich nicht in den Akten.

Drexler: „Die Annahme des Staatsanwaltes, warum er die Phantombilder nicht weitergegeben hat, hat sie nicht beeinflusst?“

Heinrich: „Nein.“

Drexler: „Gut.“

Heinrich: „Nein. Ich meine, ich nehme die Sachlage zur Kenntnis, aber ansonsten bilde ich mir meine eigene Meinung. Dafür bin ich ja da.“

Und diese Meinung sieht so aus: Eine Erinnerung an das Tatgeschehen sei bei einem solchen Kopfschuss aus medizinischen Gründen nicht möglich, erklärt Heinrich – und fügt hinzu: „Und Herr Arnold wird sich auch nie mehr erinnern können.“

Zweifel an der Arbeitsweise des Gutachters äußern vor allem die Abgeordneten der Grünen im Ausschuss. Jürgen Filius, Obmann der Grünen: „Ich gehe nicht falsch in der Annahme aufgrund dessen, was Sie heute berichten, dass Sie sagen: Das Ergebnis stand für mich eigentlich schon vorher fest, weil es gar nicht möglich ist?“

Heinrich: „Ein Ergebnis steht natürlich nie vorher fest.“

Petra Häffner, Grüne, von Beruf Heilpraktikerin: „Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Herr Arnold bei Ihnen die Wahrheit gesagt hat? Also: Dass das Fakt ist, was er bei Ihnen gesagt hat, und nicht das bei den Vernehmungen durch die Polizei?“

Heinrich: „Ich habe keinerlei Sicherheit, dass das, was er bei mir gesagt hat, wahr ist.  Das kann ich nicht überprüfen.“

Häffner: „Ich konstruiere jetzt etwas: Man kann ja eine Geschichte erfinden, weil man einen Zweck damit verfolgt. Hat Herr Arnold vielleicht bei Ihnen eine Sache so dargelegt, weil es für ihn zu dem Zeitpunkt genau das Richtige war?“

Heinrich: „Na ja, so etwas wird man nie völlig ausschließen können.“

Häffner: „Wieviel Gutachten haben Sie für die Staatsanwaltschaft Heilbronn schon gemacht?“

Heinrich: „Viele. Aber nicht nur für Heilbronn, für alle möglichen Staatsanwaltschaften, Gerichte wie auch immer.“

Die Frage bleibt: Hat das Anschlagsopfer Arnold noch Erinnerungen? War er nach dem Kopfstreifschuss bei Bewusstsein? Lief er gar herum?, wie es der Chirurg Professor Götz G. berichtet hat. G. war am Tattag selber nicht in Heilbronn. Ihn sowie die Ärzte und Sanitäter, die vor Ort mit dem Schwerverletzten zu tun hatten, als Zeugen zu hören, dazu hat sich der Ausschuss dazu bisher nicht verhalten. Martin Arnold selber hat gebeten, von diesem Ausschuss nicht befragt werden zu müssen, auch nicht in nicht-öffentlicher Sitzung. Der hat akzeptiert. Wie es aussieht hat er das Vertrauen von Zeugen in ihn gründlich verspielt.

Die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg findet am 16. Oktober statt.

Thomas Moser