Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.

Die Bundesanwaltschaft und ihre Rolle im NSU Prozess

In den letzten Tagen wurde viel über den Streit der Verteidigung der Angeklagten und auf der anderen Seite der Bundesanwaltschaft geschrieben.
Das dieser Streit nicht seit letzter Woche schwelt ist allen Prozessbeteiligten nicht neu.
Schon bei Prozessbeginn wollten die Altverteidiger der Hauptangeklagte Beate Zschäpe, Sturm Stahl und Heer das im gesamten Prozess entweder gefilmt oder aufzeichnet wird oder Protokollanten aus der dem Bundestag alles aufschreibt.
Doch die Anwälte gewannen kein Gehör damals bei Richter Manfred Götzl, mit Begründungen wie das würden die Zeugen verängstigten oder dir Zeugen würden sich anders verhalten wurde der Vorschlag zurückgewiesen.
Dazu kommt eine gesonderte Rolle der Bundesanwaltschaft. Jeder der Verfahrensbeteiligten muss seinen Antrag nach dem dieser mündlich vorgetragen hat auch schriftlich allen Beteiligten zu Papier bringen. Es gibt dann eine Unterbrechung und es werden Kopien für alle gemacht. Das ist obligatorisch so das Richter Götzl einen Justizbeamten fragt wie lang er bräuchte, und sagt dieser die Minuten braucht und dann erfolgt die Pause.
Ob ein Antrag vom Gericht angenommen wird oder nicht, ist ganz alleine die Obliegenheit des Senats.
Die Bundesanwaltschaft vertreten durch die jetzige Besetzung von Jochen Weingarten, Anette Greger und dem Chef Dr. Herbert Diemer darf dem Senat Empfehlungen geben.
Im großen und Ganzen kann man sagen, das es selten so eine Distanz zwischen Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft gegeben hat wie hier in diesem Verfahren. Die Nebenklägeranwälte arbeiten immer neue Beweise ans Tageslicht um die Angeklagte ihre Schuld stichhaltiger zu belegen. Den die Anklageschrift ist rein auf Indizien gestützt wie Dr. Diemer unlängst eingeräumt hatte. Doch für die Bundesanwaltschaft war dies zum großen Teil „Verfahren unrelevant was die Nebenkläger mit ihren Beweisanträgen bezwecken wollten“ und es ein Verdienst des Vorsitzenden Richter der diese Anträge der Nebenkläger als wichtig erachtete. Für die Bundesanwaltschaft war zum Beispiel Andreas Temme nicht wichtig für dieses Verfahren. Quasi nicht dazugehörig, denn es wäre aus ermittelt. Es wäre doch der Beschleunigungsgrundsatz geboten.
Zudem ließ die Bundesanwaltschaft ihre Vetos gegen die von den Beweisanträgen der Nebenkläger bzw. der Verteidiger der Angeklagten vorlesen. Doch diese durften nicht wie bei den anderen Prozessbeteiligten kopiert werden, sondern mussten mitgeschrieben werden. Bis auf Richter Götzl der eine Mitschrift bekam, war dies Dauerstreitthema im Gerichtssaal A 101 in München. Es wurde zu schnell vorgelesen zu undeutlich usw. Dazu kam immer der Unmut das die Bundesanwaltschaft keine Kopie für ihre Verschiffungen herausgibt, wie sie bei den anderen gefordert war. Gleichstellung Fehlanzeige. Laut Bundesanwaltschaft wurde gesagt, das nicht nur ein Anwalt für jeden Angeklagten gibt z.b und die Nebenklage bestehe ja auch nicht nur aus einem Rechtsanwalt gibt. Hauptsache der Richter hatte eine Abschrift davon.
Die Fairness war da nicht zu denken.
Das nun bei den Plädoyers diese mindestens 22 Stunden dauern sollen der Streit nochmal ausbricht liegt auf der Hand nach dieser Vorgeschichte.

Es wäre grade auch für die Hinterbliebenen der Opfer und auch für die Nachwelt ein wichtiges Dokument dies in Schriftstück.
Es nicht ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wenn man dies jedem zugänglich macht.
Im Gegenteil es würde dem Verfahren gut tun, um allen zu zeigen das man transparent ist. Und nicht heimlich zum Abschluss kommen möchte.

Am Dienstag hat man Gewissheit oder der Streit geht in die nächste Runde.

 

 

Wer weitere interessante Deteils zur Bundesanwaltschaft im NSU Verfahren

 

 

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.

In eigener Sache….

Morgen werden es genau zehn Jahre her sein, als M. Kiesewetter durch einen Mord ums Leben kam, und ihr Kollege Martin A. schwer verletzt wurde.

Heute Abend um 22.40 Uhr (für mich zu spät angesetzt) kommt in der ARD ein Film über diese Ereignisse, und möglichen Motive des Mordes. Denn eins ist klar, Mundlos und Böhnhardt haben diesen Anschlag nicht alleine wenn begangen. Es gibt zu viel Sachen, die noch aufgeklärt werden müssten.

Um diese Fakten kümmert sich dieser Film. Denn der Kollege von Frau Kiesewetter, Martin A. möchte wissen welches Motiv hinter dieser schrecklichen Tat steckt. Die Ermittler des LKA BAWÜ kamen später zur Erkenntnis, dass es sich mindestens um bis zu sechs Täter gehandelt haben muss. Doch seitdem dem 4.11.11 ist alles anders. Man hat die beiden Polizeiwaffen in dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die beiden nahmen sich beim Eintreffen einer Polizeistreife sich mutmaßlich das Leben. Erst erschoss Mundlos Böhnhardt, und danach zündete Mundlos das Wohnmobil an, und dann richtete er sich selbst. Die mutmaßliche Enttarnung des NSU war perfekt.

Bei einer eigenmächtigen Begehung ohne die Spurensicherung machte der Einsatzleiter Gotha, eine interessante Entdeckung. Er fand die beiden Polizeiwaffen der beiden Polizisten.

Seit dem Tag wurde die ganze Ermittlungsarbeit einer Polizeibehörde außer Kraft gesetzt. Es waren plötzlich keine sechs Täter mehr, sondern es waren nur noch zwei. Alle Erkenntnisse die man in den Jahren davor gesammelt hatte, und mühsam zusammengetragen hatte, war plötzlich nichtig. Es hieß einfach, M. Kiesewetter und Martin A. sind ein Produkt eines Zufalls gewesen. So steht es zumindest in der Anklageschrift. Selbst der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin, glaubt nicht daran. Dieser meint „Wir haben in Deutschland so viele Polizeibeamte, und deshalb fährt man nach Heilbronn um diese Tat dort zu verüben. Das kann ich mir nicht vorstellen“.

Doch diese Fragen warum müssen gestellt werden, und genau um diesen Fakt kümmert sich dieser Film, „Der Mord an einer Polizistin“

Mit viel Auffand haben Clemens und Katja Rhia diesen Film gemacht und nachgeforscht. Haben viel Zeugen befragt. Und nun kommt ein Artikel in der Süddeutschen von A. Ramelsberger einen Tag vor dieser Ausstrahlung, und zieht dies alles in Zweifel. Man könnte fast meinen, es ist eine klare Programmansage, Leute sieht euch diesen Film nicht an. Der NSU Prozess hat diesen letzten Mord an der Polizistin nicht viele Prozesstage geschenkt. Wie man aber der Autorin in ihrem Text glauben soll, wären alle Dinge schon aufgeklärt worden vom Gericht. Da frage ich mich welche genau, hat das Gericht aufgeklärt? Der Anschlag liegt immer noch im Dunkeln genau wie das Motiv der Tat. Es ist genauso wie bei den anderen neun Morden, das man nicht genau weiß welches Motiv dahintersteht. War es nur Fremdenhass?? Und bei den Polizeibeamten Zufall?

Frau Ramelsberger tut es sich leicht in ihrem Artikel. Viele Zuseher im Prozess die vorher ihre Artikel gelesen habe, meinten später zu mir „wie diese Artikel in der Süddeutschen stehen würden, würde nichts Interessantes passieren im Gericht. Doch das ist gar nicht so. Das ist in der Tat ja so. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, das die Süddeutsche insbesondere Frau Ramelsberger mal etwas nachgeforscht hätte, oder was in Zweifel gezogen hätte. Es ist fast wie in einem Tagebuch, was in Prozess passiert ist, aus der Sicht der Bundesanwaltschaft.

Auch Frau Ramelsberger hat versucht den Lesern schon oft den Prozess als bald zu Ende gehend zu beschreiben. Doch was kam heraus, dass dieser noch länger dauerte. Das letzte Mal geschehen als Richter Götzl den Nebenklägern und den Vertretern der Angeklagten sagte, sie müssen bis zu einem Zeitpunkt ihre Beweisanträge stellen. Da wurde gleich getwittert „dass ich das noch erleben darf, dass der Prozess zu Ende geht“. Doch es kam wieder anders. Doch die Süddeutsche hat zu Anfang schon eine quasi Reinwaschung aller Tatmotive per Film gemacht. Man hat eine Homestory bei Andreas Temme gemacht. Was damals dahintergesteckt hat, möchte man lieber nicht wissen.

Eine solche Vorverurteilung eines Filmes, finde ich persönlich ganz schlimm. Denn wenn man nicht mal Fragen aufwerfen darf und kann, die das Gericht NICHT sieht oder behandeln will, muss dies so geschehen. Es ist also kein Wunder das viele Menschen kein Vertrauen in die Presse hat. Doch gerade in dem NSU Prozess gibt es viel Journalisten, Blogger, Filmemacher die vieles Hinterfragen, und nicht der Bundesanwaltschaft folgen. Man sieht was der Südwestfunkt mit diesem Film macht. Dieser sollte morgen um 20.15 laufen, doch der Film ist zu kritisch, also bringt man lieber eine Gesundheitssendung.

Soweit ist es also schon gekommen…Traurig….

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

5 Jahre Aufklärung??!!!

Wie sagte Prof. Hajo Funke gestern auf einer Veranstaltung in Erfurt „Wir müssen kämpfen um diese Wahrheit herauszubekommen. Wir dürfen nicht aufhören nachzufragen.

Was man uns heute nach 5 Jahren aufgetischt hat, kann einfach nicht so stimmen. Nicht nur dass man uns Bürger belügt, nein es werden Politiker die in den Untersuchungsausschüssen sitzen regelmäßig hinter die Fichte geführt. Diese werden zu spät informiert,oder gar nichts passiert zu den Sachverhalten. Dazu kommt eine Bundesanwaltschaft die eine Aufklärung im NSU-Prozess seit 2013 systematisch blockieren möchte. Wenn es nicht eifrige Nebenkläger gäbe, wäre der Prozess schon längst zu Ende gewesen. Das Resultat wäre ernüchternd.

Man hat sofort nach Fund von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach, Fehler gemacht, die man heute nicht mehr verstehen kann.
Ein Einsatzleiter aus Gotha der zum Tatort fährt, um selber nach den rechten zu sehen. Nicht genug das er sich ein Bild machen will, nein er behindert die Tatortgruppe massiv. Dieser Einsatzleiter geht ohne Schutzausrüstung in den Camper und hat eine Harke dabei. Dabei stochert er um den Leichnam von Uwe Böhnhardt umher. Wie er im Untersuchungsausschuss in Erfurt sagte, wollte er nur der Feuerwehr noch Glutnester zeigen, um das sie diese löschen könne.

Des weiteren wird dieses Wohnmobil nicht spuren schonend behandelt, sondern wird ein ums andere mal erst weggebracht von dem eigentlichen Tatort, dann in einer private Halle eines Abschleppunternehmens.
Da dieser Einsatzleiter aus Gotha schon wusste das dies ein ganz großes Ding wird, verwundert es schon, das man mit einem solchen Tatort so umgegangen wird.
Seit dem Mundlos bei der Gerichtsmedizin identifiziert wurde, wusste man das dieser mit Böhnhardt und Zschäpe seit Januar 1998 auf der Flucht war laufen im BFV die Aktenvernichter.
Der zuständige Leiter der Aktion gibt bei der BAW zu, dies mutwillig und mit Vorsatz vernichtet zu haben.

Denn er wollte den unangenehmen Fragen aus den Weg gehen, die die Öffentlichkeit haben werde.
Hatte man nicht V- Personen um Umfeld des vermeidlichen Trios?
Deshalb kamen alle wichtigen Akten in den Reißwolf. Die Konsequenzen für den Abteilungsleiter waren gering.
Das BKA machte sich nur eine These zur eigen. Es dürfe nur in Richtung der drei Böhnhardt Mundlos und Zschäpe ermittelt werden. Weitere evtl. Täter durfte es nicht geben. Dies bestätigte ein BKA Leiter im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. Dieser wurde gefragt, das es eine zeugin gab die beim BKA gearbeitet hatte und einen weiteren Tatverdächtiger in der Probstteigasse herausgearbeitet hatte. Dies legte sie dem Leiter vor, und dieser sagte nur, sie wissen es gibt nur die drei zu ermitteln. Es gibt keine weiteren Täter.
Diese Theorie von den drei, rächt sich jetzt im Prozess.
Doch alles ist halb so schlimm, denn die Bundesanwaltschaft hat gegen Neun weitere mutmaßliche Unterstützer ein Ermittlungsverfahren. Diese Neun wurden alle nach München vorgeladen. Jeder dieser Neun sagte, er zieht den §55 da er noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Diese Taktik ist bisher für die Bundesanwaltschaft gut gelaufen. Dazu kommt ein Joker. Ein Ermittlungsverfahren läuft immer gegen unbekannt. Wenn die Nebenkläger einen wichtigen Zeugen vernehmen will, dieser laut Akten nicht vernommen wurde, kommt raus das dieser schon längst vernommen wurde.
Und dann wird so getan von den Herren in rot ob das alles normal ist.
Wenn dann seitens der Nebenkläger gefragt wird, weil diese Vernehmung nicht in den Akten steht, kommt die Antwort reichen wir nach.
Eine ziemlich frustrierende Angelegenheit.

Die Politiker der Untersuchungsausschüsse haben ähnliche Sorgen, Probleme.
Der Fall Corelli ist ein Fass ohne Boden. Man kann schon von einer Salami Taktik sprechen. Seit seinem Plötzlichen tot an Zucker, wird seitens des Verfassungsschutzes alles zu getan, um Zeit zu gewinnen.
Es wurde ein Sonderermittler eingeschaltet, der legte dem Untersuchungsausschuss einen Bericht vor. Ganze 29 Seiten von 300 kann man ohne Probleme lesen. Der Rest ist geschwärzt.
Dazu kommen einige Pannen wegen Handys der der V-Mann besessen hat, und erst nach und nach gefunden wurden. Und zu letzte ist die Todesursache angezweifelt wurden…
Fortsetzung folgt…

Dazu kommen immer mal weitere Reißwolfsaktionen wie zuletzt von der Bundesanwaltschaft in Sachen Jan W. oder beim brandenburgischen Amt für Verfassungsschutz in Sachen Piato.
Man könnte die Pannen immer weiterführen.

Doch wer glaubt bei dem Satz, den der damaliger Vize Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Untersuchungsausschuss gemacht hatte.
Herr Fritsche meinte dazu, Es dürfen in diesen Fall keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren würde.
Dies ist ein Freibrief für alle die mit der Sache auf Behördenebene zu tun haben.

Es ist unsere Pflicht, um dieser Wahrheit zu kämpfen, diese antworten zu dulden. Auch im Hinblick der Hinterbliebenen der Opfer haben wir das. Denn das Netzwerk NSU gibt es noch, und diese haben schon einen neuen Feind.

Flüchtlinge….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…