Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.

5 Jahre Aufklärung??!!!

Wie sagte Prof. Hajo Funke gestern auf einer Veranstaltung in Erfurt „Wir müssen kämpfen um diese Wahrheit herauszubekommen. Wir dürfen nicht aufhören nachzufragen.

Was man uns heute nach 5 Jahren aufgetischt hat, kann einfach nicht so stimmen. Nicht nur dass man uns Bürger belügt, nein es werden Politiker die in den Untersuchungsausschüssen sitzen regelmäßig hinter die Fichte geführt. Diese werden zu spät informiert,oder gar nichts passiert zu den Sachverhalten. Dazu kommt eine Bundesanwaltschaft die eine Aufklärung im NSU-Prozess seit 2013 systematisch blockieren möchte. Wenn es nicht eifrige Nebenkläger gäbe, wäre der Prozess schon längst zu Ende gewesen. Das Resultat wäre ernüchternd.

Man hat sofort nach Fund von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach, Fehler gemacht, die man heute nicht mehr verstehen kann.
Ein Einsatzleiter aus Gotha der zum Tatort fährt, um selber nach den rechten zu sehen. Nicht genug das er sich ein Bild machen will, nein er behindert die Tatortgruppe massiv. Dieser Einsatzleiter geht ohne Schutzausrüstung in den Camper und hat eine Harke dabei. Dabei stochert er um den Leichnam von Uwe Böhnhardt umher. Wie er im Untersuchungsausschuss in Erfurt sagte, wollte er nur der Feuerwehr noch Glutnester zeigen, um das sie diese löschen könne.

Des weiteren wird dieses Wohnmobil nicht spuren schonend behandelt, sondern wird ein ums andere mal erst weggebracht von dem eigentlichen Tatort, dann in einer private Halle eines Abschleppunternehmens.
Da dieser Einsatzleiter aus Gotha schon wusste das dies ein ganz großes Ding wird, verwundert es schon, das man mit einem solchen Tatort so umgegangen wird.
Seit dem Mundlos bei der Gerichtsmedizin identifiziert wurde, wusste man das dieser mit Böhnhardt und Zschäpe seit Januar 1998 auf der Flucht war laufen im BFV die Aktenvernichter.
Der zuständige Leiter der Aktion gibt bei der BAW zu, dies mutwillig und mit Vorsatz vernichtet zu haben.

Denn er wollte den unangenehmen Fragen aus den Weg gehen, die die Öffentlichkeit haben werde.
Hatte man nicht V- Personen um Umfeld des vermeidlichen Trios?
Deshalb kamen alle wichtigen Akten in den Reißwolf. Die Konsequenzen für den Abteilungsleiter waren gering.
Das BKA machte sich nur eine These zur eigen. Es dürfe nur in Richtung der drei Böhnhardt Mundlos und Zschäpe ermittelt werden. Weitere evtl. Täter durfte es nicht geben. Dies bestätigte ein BKA Leiter im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. Dieser wurde gefragt, das es eine zeugin gab die beim BKA gearbeitet hatte und einen weiteren Tatverdächtiger in der Probstteigasse herausgearbeitet hatte. Dies legte sie dem Leiter vor, und dieser sagte nur, sie wissen es gibt nur die drei zu ermitteln. Es gibt keine weiteren Täter.
Diese Theorie von den drei, rächt sich jetzt im Prozess.
Doch alles ist halb so schlimm, denn die Bundesanwaltschaft hat gegen Neun weitere mutmaßliche Unterstützer ein Ermittlungsverfahren. Diese Neun wurden alle nach München vorgeladen. Jeder dieser Neun sagte, er zieht den §55 da er noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Diese Taktik ist bisher für die Bundesanwaltschaft gut gelaufen. Dazu kommt ein Joker. Ein Ermittlungsverfahren läuft immer gegen unbekannt. Wenn die Nebenkläger einen wichtigen Zeugen vernehmen will, dieser laut Akten nicht vernommen wurde, kommt raus das dieser schon längst vernommen wurde.
Und dann wird so getan von den Herren in rot ob das alles normal ist.
Wenn dann seitens der Nebenkläger gefragt wird, weil diese Vernehmung nicht in den Akten steht, kommt die Antwort reichen wir nach.
Eine ziemlich frustrierende Angelegenheit.

Die Politiker der Untersuchungsausschüsse haben ähnliche Sorgen, Probleme.
Der Fall Corelli ist ein Fass ohne Boden. Man kann schon von einer Salami Taktik sprechen. Seit seinem Plötzlichen tot an Zucker, wird seitens des Verfassungsschutzes alles zu getan, um Zeit zu gewinnen.
Es wurde ein Sonderermittler eingeschaltet, der legte dem Untersuchungsausschuss einen Bericht vor. Ganze 29 Seiten von 300 kann man ohne Probleme lesen. Der Rest ist geschwärzt.
Dazu kommen einige Pannen wegen Handys der der V-Mann besessen hat, und erst nach und nach gefunden wurden. Und zu letzte ist die Todesursache angezweifelt wurden…
Fortsetzung folgt…

Dazu kommen immer mal weitere Reißwolfsaktionen wie zuletzt von der Bundesanwaltschaft in Sachen Jan W. oder beim brandenburgischen Amt für Verfassungsschutz in Sachen Piato.
Man könnte die Pannen immer weiterführen.

Doch wer glaubt bei dem Satz, den der damaliger Vize Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Untersuchungsausschuss gemacht hatte.
Herr Fritsche meinte dazu, Es dürfen in diesen Fall keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren würde.
Dies ist ein Freibrief für alle die mit der Sache auf Behördenebene zu tun haben.

Es ist unsere Pflicht, um dieser Wahrheit zu kämpfen, diese antworten zu dulden. Auch im Hinblick der Hinterbliebenen der Opfer haben wir das. Denn das Netzwerk NSU gibt es noch, und diese haben schon einen neuen Feind.

Flüchtlinge….

Doch irgendwann ist Schluss…..

Doch irgendwann ist Schluss…..

so sprach Annette Ramelsberger im Video Blog zum NSU Prozess in der Süddeutschen Zeitung am letzten Freitag. Es liegen alle Fakten auf dem Tisch.
Doch scheinbar doch nicht, denn der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wollte doch noch ein paar Fakten wissen. Deshalb stellte dieser der Hauptangeklagten Beate Zschäpe neue Fragen, diese nicht ganz ohne sind. Diese Fragen sind auf den Komplex bezogen, wichtige Fragen. Fragen die schon länger im Raum stehen.

Die Fragen im einzelnen:

Ob Frau Zschäpe Erkrankungen hatte, die sich auch im Psychischen Bereich wiedergefunden haben?
Ob sie längere Zeit keinen Alkohol getrunken hat, ob es da Entzugserscheinungen gegeben hat?
Wie war der Alkoholkonsum im Urlaub war?
Wie war die Situation dann in der Haft?
Wurden sie dort medikamentös behandelt?
Haben sie Schlaft bzw. Betäubungsmittel genommen, wenn ja wie viel?

Zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

Was hatten diese an Gemeinsamkeiten bzw. Zusammenhänge oder Konfliktfelder?
Gab es in den Jahren dann Veränderungen?

Zu Ihnen?

Welche TV Serien haben sie gesehen, haben sie gelesen, und welche Lektüre ?
Haben sie ihre Anschichten im Laufe der Jahre geändert?
Gab es im Laufe der Jahre Bezugspersonen bei Ihnen, wenn ja welche?
Sie haben in ihrer Aussage von dem „emotionalen Dilemma“ gesprochen, wusste jemand davon?

Sind Ihnen Kriterien für die Auswahl der Opfer der Tötungsdelikte bekannt?
Gab es weitere Wohnungen die sie oder Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos benützt haben?
Haben vor dem 22.1.2007 Andre und Susann Eminger gewusst, wie sie ihren und Uwe Mundlos Uwe Böhnhardt ihren Lebensunterhalt finanzieren?

Nahmen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos immer die DVD bei ihren Touren mit? Und warum?
Wie konkret wurde besprochen über den Überfall im Dezember 1998 auf den Edeka Markt?
Wie wussten sie das Uwe Mondlos die Morde fotografiert haben soll?

Was meinen sie damit das sie in einem Mord verwickelt worden zu sein?
Kennen sie die Motive warum Uwe Mundlos sie und Uwe Böhnhardt untergetaucht sind?
Sie berichteten das Uwe Böhnhardt handgreiflich gegen sie wurde, wenn Uwe Mundlos zugegen war wie verhielt er sich dazu?
Und letzte Frage…

Gab es Überlegungen oder Gespräche im Falle einer Entdeckung in der Frühlingsstraße durch die Polizei sich verhalten werden sollte?

Götzl will dann das sie Fragen zum Alkoholkonsum schneller beantwortet werden könnten, das am Donnerstag der Sachverständige Dr. Peschel anwesend ist.

Terminhinweise für die Woche 07.06.2016 – 08.06.2016 287. bis 288. Verhandlungstag

Dienstag, 07.06.2016

09.30 Uhr Tino B.
(Übergabe von Geld an den Angeklagten Carsten S. zum Erwerb einer Waffe)

Mittwoch, 08.06.2016

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. Leygraf
11.00 Uhr KOK Koch
(Erkenntnisse zu Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten W. im Zeitraum
vom 01.01.1999 – 31.12.2000)

Der Termin vom Donnerstag, 09.06.2016 wurde abgesetzt.

Terminhinweise für die Termine vom 15. – 17.03.2016 (270. – 272. Verhandlungstag)

Für die Woche vom 15. – 17.03.2016 sind folgende Zeugen und Sachverständigen geladen
(Stand 10.03.2016):

Dienstag, 15.03.2016

9.30 Uhr        EKHK Dern, BKA Wiesbaden

11.00 Uhr       KOK’in Arnhold, BKA Wiesbaden

Mittwoch, 16.03.2016

9.30 Uhr        KHK’in Seul, BKA Wiesbaden

9.30 Uhr        KHK Himpler, BKA Wiesbaden
(beide Zeugen: Asservierung einer Pistole in Zwickau, Frühlingstr. 26)

10.00 Uhr       KHK Hoffmann, LKA Thüringen
(Asservierung von Waffen im Wohnmobil, amtl. Kennzeichen V-MK 1121)

10.30 Uhr       PM Naumann, PD Görlitz
(Asservierung einer Waffe in Zwickau, Frühlingstr. 26)

Donnerstag, 17.03.2016 (Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal möglich)

9.30 Uhr        Werner D.
(Überfall Sparkassenfiliale Chemnitz am 14.05.2004)

10.00 Uhr       KK’in Pflug, BKA Meckenheim
(Vermerk vom 01.02.2016)

10.30 Uhr       Frank B.
(Überfall Postfiliale Zwickau am 05.07.2001)

10.45 Uhr       KOK’in Engmann, BKA Wiesbaden
(Vermerk vom 22.01.2016)

Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.