Meine großen Fragezeichen 1.Teil

Nun wird bald das Urteil im NSU Prozess gesprochen. Ob dies ein faires Urteil sein wird, darf höchst bezweifelt werden. Denn es gibt nicht nur unbeantwortete Fragen, „wie kam der NSU an seine Opfer“ oder  „war das angebliche Trio so abgeschottet, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage schreibt“.

Dank einiger Nebenkläger wurde das Umfeld etwas klarer, doch vieles wurde dank der Bundesanwaltschaft ausgebremst.

Einer der wichtigsten Zeugen, der ab 2003 bei dem mutmaßlichen Trio gewohnt hatte ist Matthias D., dieser hatte ab 2003 die Polenzstraße angemietet, weil dieser nicht immer in seine Heimatstadt fahren wollte. Er war zu dieser Zeit Fernfahrer und suchte ein Zimmer in Zwickau. Das vielleicht vergessene ist, dass man in der Polenzstraße noch enger zusammenwohnte als dies in der Frühlingsstraße der Fall war. Demnach muss man schon etwas mitbekommen haben, was die anderen Mitbewohner machen. Doch war dies nicht der Fall wie er in seiner Vernehmung angab.

In seiner polizeilichen Vernehmung und das war die einzige,  am 6.11.2011 sagte er nur, dass er mit den dreien Mal zum Kaffee zusammengesessen sei. Aber weitreichende Gespräche wurden dabei nicht geführt. Das dumme ist nur das in der Frühlingsstraße Überwachungskameras standen, und diese eine andere Geschichte erzählen. Matthias D. hatte einen eigenen Briefkastenschlüssel für diese Wohnung. Man kann sich jetzt fragen für was, wenn seine eigentliche Hauptwohnung in Johanngeorgenstadt ist und seine Post dort ankommt. Ihm will auch nicht das Namenschild mit seinen Namenschild auf der Eingangswohungstüre beachtet haben. Als man ihn darauf hingewiesen hatte, stellte er eine gewissermassen Mutmassung an. Da ja der Max Schulden hatte, wollte dieser in Ruhe gelassen werden, und deshalb ein anderer Name an der Türe. Des Weiteren ist der Sachverhalt der Begrüßung, wenn dieser Matthias D. in der Frühlingsstraße kam, um die dreien zu sehen. Das war ausgesprochen herzlich. Auch an Einkäufen war er beteiligt. Es erweckt schon den Eindruck, dass da mehr ist als in der Polizeieinvernehme des Herr D. Auch sein Anwalt sagte bei dieser einzigen Aussage aus, dass er sich mit dem Mitangeklagten Andre E. in Verbindung gesetzt hätte. Dieser habe dem Rechtsanwalt mitgeteilt das Andre E. auch keine Handynummer wie sein Mandant von diesem Burkhardt habe. Doch dies muss doch bezweifelt werden, denn E. war ja so an dem Trio dran wie eben dieser Matthias D. Ein weiterer Grund ist, dass Matthias D. von Zeugen als Rechtsextremist beschrieben wird. Da ist es kaum auszuschließen, dass man näher in Kontakt getreten ist, da man ja von Andre E. vermittelt wurde. In seiner Aussage wusste aber D., dass Andre E. und seine Frau mit der Angeklagten Zschäpe bekannt waren. Eine anschießende Frage dazu, woher er das weiß, kam aber nicht.

Er ist einer der 9 Beschuldigten der Bundesanwaltschaft, gegen welche noch keine Anklage erhoben wurde. Ob es dazu kommt, ist mehr als fraglich, da die Bundesanwaltschaft auf Sicht fährt.

 

Ein weiter wichtiger Punkt ist (für mich), das Erkennen der Bankräuber von Eisenach. Es gibt einen Zeugen quasi den „Helden von Eisenach„. Dieser sah zwei Männer wie diese schnell ihre Fahrräder in ihr Wohnmobil einluden und schnell wegfuhren. Das sollte die erste Spur zu Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Liest man aber sein Protokoll, so kann man mutmaßen, dass er nicht Böhnhardt und Mundlos gesehen haben kann. Denn er beschrieb die beiden Bankräuber als um die 170cm groß und schmächtig. Wenn man die anderen Zeugenaussagen hört, weiß man das die beiden Uwes bestimmt nicht schmächtig waren. Sie waren sportlich wie man hörte. Die Größe kann dann aber auch nicht stimmen, da die Bankangestellten aussagten, das einer Groß war und der andere klein und untersetzt gewesen sein. Also, das können unmöglich die beiden gewesen sein. Wer ist die mutmaßliche dritte Person, die ein LKW-Fahrer sah. Dieser sah eine Person, er kann es aber nicht sagen ob Mann bzw. Frau. Nur das diese Person lange Haare hatte und mit zwei  Männern an einem Wohnmobil stand. Wer sollte aber die kleine untersetzte Person gewesen sein, von der die Bankangestellten sprachen?

Wenn es wirklich 170 cm große Bankräuber waren, dann wären es mutmaßlich die von Arnstadt. Doch mit dem Unterschied, dass es Mundlos und Böhnhardt nicht gewesen sein können, wegen der Körpergröße. Was ist mit den Zeugenaussagen, die das Wohnmobil schon vorher sahen. Man ist auch keinen Schritt weitergekommen, mit den Spielsachen von einem Kind im Wohnmobil. Auch die ganze Geschichte das Zschäpe die Tage vor dem Überfall als zerfahren geschildert wurde, dann der Abschied von Freunden aus der Polenzstraße. Eine hatten den Eindruck es wäre es ein Abschied gewesen.

Es gibt noch viele Sachen, die ich weiter Beleuchten  möchte, denn die 9 weiteren Beschuldigten bei der Bundesanwaltschaft dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.

Dennoch muss jetzt erstmal ein Schlussstrich im Sinne des Prozesses her. Man hat quasi das erreicht, was man evtl. wollte. Das sich bis auf Minderheiten,  keiner mehr für diesen interessiert.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Die Akte X oder 120 Jahre unter Verschluss.

Seit dem 26.6. hat die Öffentlichkeit erfahren, wieder einmal zu spät, dass der hessische Verfassungsschutz einen Bericht zum NSU in Auftrag gegeben hat.
Dieser Bericht sollte Aufschluss geben ob Zusammenhänge zum NSU in Hessen gibt. Direkte Bezüge zum NSU gäbe es mutmaßlich nicht.

Doch was viel mehr verwundert ist die sehr lange Sperrfrist dieses Berichtetes. Üblich sind bei Wohl des Staates gefährdet sehen, 60 Jahre. Das wurde zum Beispiel bei dem V Mann Ralf Marschner so eingestuft. Doch nun sind es in diesem Bericht, sage und schreibe 120 Jahre.
Für viele Abgeordnete und die Mehrheiten der Öffentlichkeit sind geschockt und reagierten mit viel Unverständnis darüber.

Die immer wiederkehrende Frage ist, was ist an diesen Bericht 120 Jahre wert um diesen so lange unter Verschluss zu halten. Für die Hinterbliebene ein Schlag ins Gesicht, und alle die den Komplex NSU aufarbeiten wollen hieße dass, ein schwarzes Loch, dass nie aufgearbeitet wird.
Was in dem Zusammenhang mehr als sauer aufstößt, ist, dass die Bundeskanzlerin Merkel allen Hinterbliebenen, dass Ehrenwort gegeben hat, für die lückenlose Aufklärung zugesagt wurde.

Als dieser Bericht in kleinen Sätzen, im Untersuchungsausschuss in Hessen eingeführt wurde, war kein geringer als der Ministerpräsident Volker Buffier selber geladen.
Dieser in der Zeit als der Mord in Kassel passierte Innenminister des Landes Hessen. Wie schon bekannt stritt er alle Vorwürfe ab, und war sich auch keiner Schuld bewusst irgendetwas in Sachen Temme.

Doch war der Verfassungsschutz in Hessen schon seit dem Aufbau eines neuen Verfassungsschutz in Thüringen maßgeblich beteiligt. Dieser schickte nach der Wende zahlreiche VFS Beamte nach Thüringen. Um zwei wichtige Personen zu nennen, sind Norbert Wiesner und Nocken.
Wiesner, der von 1994 bis 2002 beim Verfassungsschutz in Thüringen war. Quasi gleich, nachdem Wiener seine Arbeit aufgenommen hatte, wurde auch Tino Brandt als V Mann angeworben. Also genau für das, was Wiesner nach Thüringen geholt wurde. Für V Mann Führer war Brandt eine Art Glücksgriff, denn dank des Verfassungsschutzes konnte Brandt die rechte Szene (Thüringen) aufbauen.

Brandt konnte in dieser Zeit schalten und walten, wie er wollte, dieser wurde sogar gewarnt, wenn eine Hausdurchsuchung bei ihm oder seiner Kameraden anstand. Diese wurde dann vom Verfassungsschutz verraten. Auch etliche Gerichtsverfahren gegen ihn wurden eingestellt bzw. nicht weiterverfolgt.
Bis zu 200.000 DM sollte der gute Aufbauhelfer rechts Tino Brandt vom Verfassungsschutz bis ins Jahr 2001 erhalten haben. Zudem räumte Wiesner bei seiner Aussage im Prozess in München ein, das der Verfassungsschutz eine eigene Außenstelle in Jena hatte. Also gerade dort wo Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt zu Hause waren.

Auch wurde Wiesner vom Einsatzleiter Michael Menzel angerufen, nachdem man wusste, dasss der erste Tote im Wohnmobil am 04.11.2011 in Eisenach Uwe Mundlos war. Warum weshalb, da gibt es unterschiedliche Versionen der beiden beteiligten Wienser und Menzel.

Auch müsste in diesem Bericht aber niedergelegt worden sein, das Bernd Tödter sich gemeldet hatte. Dieser wollte sich Hafterleichterung verschaffen, in dem er angab Mundlos und Böhnhardt vom Bahnhof abgeholt zu haben. Dies stellte sich dann als eine Lüge herraus.

Ist darin der Hund begraben für die 120 Jahre sperre, dass Landesamt Hessen mutmaßlich den Aufbau der Rechten maßgeblich unterstützt haben und aufgebaut hatten. Darf dies nicht in die Öffentlichkeit kommen in welchen Dimensionen dies geschah…????

Fortsetzung folgt…..

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.

In eigener Sache….

Morgen werden es genau zehn Jahre her sein, als M. Kiesewetter durch einen Mord ums Leben kam, und ihr Kollege Martin A. schwer verletzt wurde.

Heute Abend um 22.40 Uhr (für mich zu spät angesetzt) kommt in der ARD ein Film über diese Ereignisse, und möglichen Motive des Mordes. Denn eins ist klar, Mundlos und Böhnhardt haben diesen Anschlag nicht alleine wenn begangen. Es gibt zu viel Sachen, die noch aufgeklärt werden müssten.

Um diese Fakten kümmert sich dieser Film. Denn der Kollege von Frau Kiesewetter, Martin A. möchte wissen welches Motiv hinter dieser schrecklichen Tat steckt. Die Ermittler des LKA BAWÜ kamen später zur Erkenntnis, dass es sich mindestens um bis zu sechs Täter gehandelt haben muss. Doch seitdem dem 4.11.11 ist alles anders. Man hat die beiden Polizeiwaffen in dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die beiden nahmen sich beim Eintreffen einer Polizeistreife sich mutmaßlich das Leben. Erst erschoss Mundlos Böhnhardt, und danach zündete Mundlos das Wohnmobil an, und dann richtete er sich selbst. Die mutmaßliche Enttarnung des NSU war perfekt.

Bei einer eigenmächtigen Begehung ohne die Spurensicherung machte der Einsatzleiter Gotha, eine interessante Entdeckung. Er fand die beiden Polizeiwaffen der beiden Polizisten.

Seit dem Tag wurde die ganze Ermittlungsarbeit einer Polizeibehörde außer Kraft gesetzt. Es waren plötzlich keine sechs Täter mehr, sondern es waren nur noch zwei. Alle Erkenntnisse die man in den Jahren davor gesammelt hatte, und mühsam zusammengetragen hatte, war plötzlich nichtig. Es hieß einfach, M. Kiesewetter und Martin A. sind ein Produkt eines Zufalls gewesen. So steht es zumindest in der Anklageschrift. Selbst der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin, glaubt nicht daran. Dieser meint „Wir haben in Deutschland so viele Polizeibeamte, und deshalb fährt man nach Heilbronn um diese Tat dort zu verüben. Das kann ich mir nicht vorstellen“.

Doch diese Fragen warum müssen gestellt werden, und genau um diesen Fakt kümmert sich dieser Film, „Der Mord an einer Polizistin“

Mit viel Auffand haben Clemens und Katja Rhia diesen Film gemacht und nachgeforscht. Haben viel Zeugen befragt. Und nun kommt ein Artikel in der Süddeutschen von A. Ramelsberger einen Tag vor dieser Ausstrahlung, und zieht dies alles in Zweifel. Man könnte fast meinen, es ist eine klare Programmansage, Leute sieht euch diesen Film nicht an. Der NSU Prozess hat diesen letzten Mord an der Polizistin nicht viele Prozesstage geschenkt. Wie man aber der Autorin in ihrem Text glauben soll, wären alle Dinge schon aufgeklärt worden vom Gericht. Da frage ich mich welche genau, hat das Gericht aufgeklärt? Der Anschlag liegt immer noch im Dunkeln genau wie das Motiv der Tat. Es ist genauso wie bei den anderen neun Morden, das man nicht genau weiß welches Motiv dahintersteht. War es nur Fremdenhass?? Und bei den Polizeibeamten Zufall?

Frau Ramelsberger tut es sich leicht in ihrem Artikel. Viele Zuseher im Prozess die vorher ihre Artikel gelesen habe, meinten später zu mir „wie diese Artikel in der Süddeutschen stehen würden, würde nichts Interessantes passieren im Gericht. Doch das ist gar nicht so. Das ist in der Tat ja so. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, das die Süddeutsche insbesondere Frau Ramelsberger mal etwas nachgeforscht hätte, oder was in Zweifel gezogen hätte. Es ist fast wie in einem Tagebuch, was in Prozess passiert ist, aus der Sicht der Bundesanwaltschaft.

Auch Frau Ramelsberger hat versucht den Lesern schon oft den Prozess als bald zu Ende gehend zu beschreiben. Doch was kam heraus, dass dieser noch länger dauerte. Das letzte Mal geschehen als Richter Götzl den Nebenklägern und den Vertretern der Angeklagten sagte, sie müssen bis zu einem Zeitpunkt ihre Beweisanträge stellen. Da wurde gleich getwittert „dass ich das noch erleben darf, dass der Prozess zu Ende geht“. Doch es kam wieder anders. Doch die Süddeutsche hat zu Anfang schon eine quasi Reinwaschung aller Tatmotive per Film gemacht. Man hat eine Homestory bei Andreas Temme gemacht. Was damals dahintergesteckt hat, möchte man lieber nicht wissen.

Eine solche Vorverurteilung eines Filmes, finde ich persönlich ganz schlimm. Denn wenn man nicht mal Fragen aufwerfen darf und kann, die das Gericht NICHT sieht oder behandeln will, muss dies so geschehen. Es ist also kein Wunder das viele Menschen kein Vertrauen in die Presse hat. Doch gerade in dem NSU Prozess gibt es viel Journalisten, Blogger, Filmemacher die vieles Hinterfragen, und nicht der Bundesanwaltschaft folgen. Man sieht was der Südwestfunkt mit diesem Film macht. Dieser sollte morgen um 20.15 laufen, doch der Film ist zu kritisch, also bringt man lieber eine Gesundheitssendung.

Soweit ist es also schon gekommen…Traurig….

5 Jahre Aufklärung??!!!

Wie sagte Prof. Hajo Funke gestern auf einer Veranstaltung in Erfurt „Wir müssen kämpfen um diese Wahrheit herauszubekommen. Wir dürfen nicht aufhören nachzufragen.

Was man uns heute nach 5 Jahren aufgetischt hat, kann einfach nicht so stimmen. Nicht nur dass man uns Bürger belügt, nein es werden Politiker die in den Untersuchungsausschüssen sitzen regelmäßig hinter die Fichte geführt. Diese werden zu spät informiert,oder gar nichts passiert zu den Sachverhalten. Dazu kommt eine Bundesanwaltschaft die eine Aufklärung im NSU-Prozess seit 2013 systematisch blockieren möchte. Wenn es nicht eifrige Nebenkläger gäbe, wäre der Prozess schon längst zu Ende gewesen. Das Resultat wäre ernüchternd.

Man hat sofort nach Fund von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach, Fehler gemacht, die man heute nicht mehr verstehen kann.
Ein Einsatzleiter aus Gotha der zum Tatort fährt, um selber nach den rechten zu sehen. Nicht genug das er sich ein Bild machen will, nein er behindert die Tatortgruppe massiv. Dieser Einsatzleiter geht ohne Schutzausrüstung in den Camper und hat eine Harke dabei. Dabei stochert er um den Leichnam von Uwe Böhnhardt umher. Wie er im Untersuchungsausschuss in Erfurt sagte, wollte er nur der Feuerwehr noch Glutnester zeigen, um das sie diese löschen könne.

Des weiteren wird dieses Wohnmobil nicht spuren schonend behandelt, sondern wird ein ums andere mal erst weggebracht von dem eigentlichen Tatort, dann in einer private Halle eines Abschleppunternehmens.
Da dieser Einsatzleiter aus Gotha schon wusste das dies ein ganz großes Ding wird, verwundert es schon, das man mit einem solchen Tatort so umgegangen wird.
Seit dem Mundlos bei der Gerichtsmedizin identifiziert wurde, wusste man das dieser mit Böhnhardt und Zschäpe seit Januar 1998 auf der Flucht war laufen im BFV die Aktenvernichter.
Der zuständige Leiter der Aktion gibt bei der BAW zu, dies mutwillig und mit Vorsatz vernichtet zu haben.

Denn er wollte den unangenehmen Fragen aus den Weg gehen, die die Öffentlichkeit haben werde.
Hatte man nicht V- Personen um Umfeld des vermeidlichen Trios?
Deshalb kamen alle wichtigen Akten in den Reißwolf. Die Konsequenzen für den Abteilungsleiter waren gering.
Das BKA machte sich nur eine These zur eigen. Es dürfe nur in Richtung der drei Böhnhardt Mundlos und Zschäpe ermittelt werden. Weitere evtl. Täter durfte es nicht geben. Dies bestätigte ein BKA Leiter im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. Dieser wurde gefragt, das es eine zeugin gab die beim BKA gearbeitet hatte und einen weiteren Tatverdächtiger in der Probstteigasse herausgearbeitet hatte. Dies legte sie dem Leiter vor, und dieser sagte nur, sie wissen es gibt nur die drei zu ermitteln. Es gibt keine weiteren Täter.
Diese Theorie von den drei, rächt sich jetzt im Prozess.
Doch alles ist halb so schlimm, denn die Bundesanwaltschaft hat gegen Neun weitere mutmaßliche Unterstützer ein Ermittlungsverfahren. Diese Neun wurden alle nach München vorgeladen. Jeder dieser Neun sagte, er zieht den §55 da er noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Diese Taktik ist bisher für die Bundesanwaltschaft gut gelaufen. Dazu kommt ein Joker. Ein Ermittlungsverfahren läuft immer gegen unbekannt. Wenn die Nebenkläger einen wichtigen Zeugen vernehmen will, dieser laut Akten nicht vernommen wurde, kommt raus das dieser schon längst vernommen wurde.
Und dann wird so getan von den Herren in rot ob das alles normal ist.
Wenn dann seitens der Nebenkläger gefragt wird, weil diese Vernehmung nicht in den Akten steht, kommt die Antwort reichen wir nach.
Eine ziemlich frustrierende Angelegenheit.

Die Politiker der Untersuchungsausschüsse haben ähnliche Sorgen, Probleme.
Der Fall Corelli ist ein Fass ohne Boden. Man kann schon von einer Salami Taktik sprechen. Seit seinem Plötzlichen tot an Zucker, wird seitens des Verfassungsschutzes alles zu getan, um Zeit zu gewinnen.
Es wurde ein Sonderermittler eingeschaltet, der legte dem Untersuchungsausschuss einen Bericht vor. Ganze 29 Seiten von 300 kann man ohne Probleme lesen. Der Rest ist geschwärzt.
Dazu kommen einige Pannen wegen Handys der der V-Mann besessen hat, und erst nach und nach gefunden wurden. Und zu letzte ist die Todesursache angezweifelt wurden…
Fortsetzung folgt…

Dazu kommen immer mal weitere Reißwolfsaktionen wie zuletzt von der Bundesanwaltschaft in Sachen Jan W. oder beim brandenburgischen Amt für Verfassungsschutz in Sachen Piato.
Man könnte die Pannen immer weiterführen.

Doch wer glaubt bei dem Satz, den der damaliger Vize Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Untersuchungsausschuss gemacht hatte.
Herr Fritsche meinte dazu, Es dürfen in diesen Fall keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren würde.
Dies ist ein Freibrief für alle die mit der Sache auf Behördenebene zu tun haben.

Es ist unsere Pflicht, um dieser Wahrheit zu kämpfen, diese antworten zu dulden. Auch im Hinblick der Hinterbliebenen der Opfer haben wir das. Denn das Netzwerk NSU gibt es noch, und diese haben schon einen neuen Feind.

Flüchtlinge….

Terminhinweise für die Woche 07.06.2016 – 08.06.2016 287. bis 288. Verhandlungstag

Dienstag, 07.06.2016

09.30 Uhr Tino B.
(Übergabe von Geld an den Angeklagten Carsten S. zum Erwerb einer Waffe)

Mittwoch, 08.06.2016

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. Leygraf
11.00 Uhr KOK Koch
(Erkenntnisse zu Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten W. im Zeitraum
vom 01.01.1999 – 31.12.2000)

Der Termin vom Donnerstag, 09.06.2016 wurde abgesetzt.

Terminhinweise für die Termine vom 16. – 18.02.2016 (261. – 263. Verhandlungstag)

Für die Woche vom 16. – 18.02.2016 sind folgende Zeugen und Sachverständigen geladen
(Stand 11.02.2016):

Dienstag, 16.02.2016

9.30 Uhr Jens L.
(Erkenntnisse über Böhnhardt/Mundlos/Angeklagte Z. und Umfeld)

Mittwoch, 17.02.2016

09.30 Uhr Nico R.

10.15 Uhr Dr. Mathias W.

10.30 Uhr Danielle G.

(alle Zeugen: Überfall Sparkasse Kosmonautenstraße, Zwickau, am 05.10.2006)

14.00 Uhr Gil W.

14.00 Uhr Ron E.

(beide Zeugen: Erkenntnisse über Böhnhardt/Mundlos/Angeklagte Z. und
Umfeld)

Donnerstag, 18.02.2016

09.30 Uhr Beate S.

10.15 Uhr Sybille R.

10.30 Uhr Franziska Q.

10.45 Uhr Monika N.

(alle Zeugen: Überfall Sparkasse Kosmonautenstraße, Zwickau, am 05.06.2006)