Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/2 Erfurt 27.8.2015 2.Teil

König: Ähm, zu der Sektion vorher in Eisenach. Für uns ist es ganz wichtig wie der Zeitablauf am 4 November war. Geht denn aus dem Sektionsprotokoll hervor wann Sie die Sektion beendet haben, dass wir davon ausgehen möglicherweise den Zeitablauf….
Mall: Da müsste ich nachgucken welche Sektion das war. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
König: Könnten Sie uns das zur Verfügung stellen?
Mall: Kann ich machen ja.
König: Die Uhrzeit ist für uns das entscheidende, denn am Anschluss direkt vom Goethe Klinik oder wie es jetzt hieß…
Mall: St. Georg Klinikum…
König: St. Georg Klinikum wann Sie da rüber gefahren sind. Da können wir es so ungefähr nachvollziehen. Waffen sagten Sie haben Sie nicht gesehen, Pump Gun auch nicht?
Mall: Weiß ich nicht mehr genau, ob Herr Menzel was gesagt hat und ob er was gefunden hat. Das ich was gehört hab kann sein.
König: Geb erst mal an meinen Kollegen.
Dittes: Im Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit die Abkürzung FH etwas? Ich lese es Ihnen einfach einmal vor, von dem Lage… der Polizei. Anforderung an FH über PZD??? Kollegen Morgenbeck PZ ist noch in ESA und einsatzbereit. Jetzt wäre die Frage möglicherweise Ihre Inanspruchnahme sein könnte. Wenn Sie aber, das könnte zeitlich passen, sind Sie Tatortberechtigt? Und ist DNA beim Landeskriminalamt hinterlegt?
Mall: Da sind keine DNA hinterlegt. Die DNAs ist bei uns hinterlegt, denn wir haben auch ein DNA Labor. Ich weiß dass die DNA angefordert wurde.
Dittes: Wurde angefordert?
Mall: Ja, das mussten wir dann zum LKA übermitteln. Irgendwann später, fragen Sie mich nicht wann.
Dittes: Wir haben eine Übersicht Polizeibeamte Feuerwehrleute denen Fingerabdrücke genommen wurde DNA Proben genommen wurden, aber da sind Sie nicht dabei.
Mall: Fingerabdrücke sind nicht genommen worden, ich mein dass DNA übermittelt wurde. Nicht genommen wurde, es kann ja deswegen nicht drin stehen weil keine Speichelprobe genommen wurde, wir haben aber das Profil rüber geschickt. Weil wir es vorliegen haben.
Dittes: Bitte haben Sie Verständnis das ich nicht so gut Infomiert bin über Ihre eigene Tätigkeit unmittelbar am Tatort ermitteln äh erledigen. Äh als man Sie gefragt hat können Sie sich das mal angucken, hat man da eine gewisse Erwartungshaltung was Sie dort machen und was Sie leisten können. Können Sie das unabhängig in kurzen Worten was das sein kann.
Mall: Nach der Spurensicherung das andere ist halt also Dinge Messungen Aufzeichnungen zu machen die zum Todeseinschätzung dienen können. Das ist ein wichtiger Punkt, Beispielweise frühen postpartalen ?? Phase Temperatur messen und solche Dinge, um dann zu konstruieren wann der Todeszeitpunkt war und bei mutmaßlich Tötungsdelikte der mögliche Tatzeitpunkt gewesen sein könnte. Oder bei späten veränderten Leichen Insektenbefall oder sowas da auch die entsprechenden die Maden zu asservieren. Dann das Blutspurenmuster anzugucken vor Ort, und dann irgendwelche Rückschlüsse aus später ziehen zu können nach Kenntnisse der Obduktion Befunde wie der Tatablauf gewesen sein könnte Beispielsweise sowas.
Dittes. Und das haben Sie sich vorgestellt als Sie dort hin gerufen worden sind um so etwas machen zu können?
Mall: Sagen wir mal so, die haben gesagt wir sollen kommen da kann ich schlecht sagen nö bringt nichts mach ich nicht. Ich hatte keine große Vorstellung bei einem Brand noch viel machen kann, da ist dann die Obduktion wichtig ist.
Dittes: Es gab ja auch Blutspuren. Das hätten Sie ja auch mal angucken ansehen können fotografieren können. Sie haben keine Aufforderung bekommen, sie reingeguckt und gesagt…..
Mall: Das Problem ist ich kann nicht vor der Spurensicherung einfach reingehen.
Dittes: Das versteh ich.
Mall: Wir haben auch gesagt wir können wiederkommen die Obduktion wieder machen das hat sich alles gezogen soweit ich informiert war hab ich alles später im Nachgang so nebenbei gehört das dies die ganze Nacht gedauert hat das mit der Spurensicherung.

Zweiter Teil…..
Dittes: Ich gehen davon aus da Sie so deutlich und so überzeugend darstellen ist für jeden Kriminalbeamten eigentlich logisch nachvollziehbar das Sie zu diesem Zeitpunkt an diesem Tatort nichts machen können. Möglicherweise als Sie wieder zu Dritt nach Jena zurückgefahren sind, darüber im Auto unterhalten nach dem Motto „ was sollten wir jetzt hier“ eigentlich das hätten doch die Kriminalbeamten sehen können das wir nichts machen können oder jetzt warten sollen.
Mall: Wir haben ja angeboten, dass wir wieder kommen können, es machte keinen Sinn und da rumzustehen und da zu warten. Und da ähm ähm…und ich meine dass darüber gesprochen wurde ob das Wohnmobil abtransportiert wurde. Aber ich kann es ihnen nicht mehr zu 100% sagen.
Dittes: Hatte das ein Kriminalbeamter nachvollziehen müssen? Also keinen Fall für die Rechtsmedizin?
Mall: Das ist schwierig, weil der Kriminalbeamte den Fuß auch nicht gesehen hat. Ich denke das er das mitgekriegt hat und gedacht hat ehe die jetzt fahren, das Problem ist wenn mal was am Fundort machen kann dann ist es gut wenn man schnell da ist. Wir als Rechtsmediziner wollen schnell sozusagen, wir müssen dann auf die Spurensicherung, grad bei der Temperaturmessung ist es gut wenn man schneller kommen kann, da ist es schlecht wenn man eine Anfahrt. Das könnte ich mir vorstellen dass er darüber nicht so viel nachgedacht hat. Welchen Sinn das jetzt im weiteren Nachgang hat.
Dittes: Welch glücklicher Zufall, dass Sie in der Stadt waren. Sie haben vorhin gesagt dass Sie nicht wirklich so viel Erinnerung dazu haben, das verschwimmt mit später gesehenen Fotografien. Deshalb möchte ich Sie vielleicht nicht nach dem 4 November fragen nach dem Zeitpunkt als Sie die Fotos gemacht haben. Wann war das? War das in der Gerichtsmedizin oder war das….?
Mall: Das weiß ich wirklich nicht mehr.
Dittes: Erinnern Sie sich als Sie die Fotos angeschaut haben, ob Sie da spontan ja das ist das was ich gesehen habe oder äh oder bei dem betrachten der Fotos hatte ich etwas anders in Erinnerung.
Mall: Kann ich nicht mehr sagen.
Pelke: Zuerst mal zwei kurze Nachfragen. Sie haben vorhin oder eben geschildert dass der Kriminalbeamte relativ spontan für sich entschieden hat.
Mall: Könnte ich mir vorstellen. Was in ihm vorgegangen ist weiß ich nicht, ich hatte den Eindruck recht aufgeregt nach dem ganzen Banküberfall. Sagen wir mal so das war auch für die aufregend.
Pelke: Da sind Sie da hingefahren und da sind sie geleitet worden zu dem Wohnmobil und da hat Sie Herr Menzel erwartet.
Mall: Er war halt da. Feuerwehr war da, Polizei war da, an Herr Menzel erinnere ich mich noch.
Pelke: Sie kannten Ihn schon?
Mall: Ja.
Pelke: Und dann haben Sie gesagt er Handschuhe getragen hat.
Mall. Es kann sein.
Pelke: Es kann sein, das heißt das er nicht.
Mall: Da muss ich sagen, dann ja.
Pelke: Naja die Frage ist wenn er in dem Wohnmobil drinne war und nach der Waffe gesucht hat wäre es schon sinnvoll wenn er das mit Handschuhe.
Mall: Ich meine, ich kann es nicht 100 % sagen da ich wenige Erinnerungen habe, aber ich gehe davon aus. Aber ich weiß dass er keinen Ganzköperanzug getragen hat. Äh ich denke das er Handschuhe und Überschuhe anhatte.
Pelke: Ansonsten wenn da einer drinne aufhält, das wäre komisch. Da muss ja die Spurensicherung ran.
Mall: Er hat ja wie gesagt, er hatte auch kein gutes Gefühl dabei. Er wollte eben bevor die Spurensicherung kommt, weil es ein Zeitverzug ist bis die halt da sind, im Hinblick selber auf die Ermittlungsarbeit einfach gucken ob da ne Waffe drin ist. So habe ich ihn verstanden.
Pelke: Vielleicht ist schon gefragt worden, aber ich frage nochmal. Sie könnten mal reinkommen, einen Blick in das Wohnmobil werfen da sind zwei Leichen, wurde Ihnen gesagt?
Mall: Das weiß ich nicht.
Pelke: Ich denke man muss den Zusammenhang, es muss ja jemand das kann nicht jeder sagen die sind tot. Manche Dinge traut man sich manche Dinge darf man auch nicht. Sie haben nicht in Erinnerung irgendeiner oder das Ihnen der Herr Menzel das ist klar das ist Fakt.
Mall: Von Leichen war die Rede.
Pelke: Im Nachgang, später in Ihrer Arbeit mitbekommen haben eine Person Mayer Schulze in dieser Funktion festgestellt hat das…
Mall: Wir haben von den Ermittlungsunterlagen nichts zurückbekommen. Ich habe die Obduktionsprotokolle gesehen, mehr habe ich nicht gesehen. Es kamen ein paar Fragen vom Landeskriminalamt und vom Generalbundesanwalt zu ganz spezifische Fragestellung ohne einen Hintergrund bezogen worum es geht. Ich weiß von den ganzen Fall weiter nichts mehr. Ich weiß das es denn NSU gibt und das die beiden, das habe ich alles aus der Presse. Auch zum Zeitpunkt der Obduktion wie ich es verstanden habe, das waren die Diensthabende und mehr war mir auch nicht bekannt.
Pelke: Wer wusste oder wer durfte eine solche Entscheidung treffen, darf das die Polizei das die Personen die wir vorgefunden haben …. sind tot.
Mall: In der Regel müssten die Notärzte. Das sind die ersten.
Pelke: Das wäre erst mal..
Henke: Mir sind ein paar Wiedersprüche aufgefallen, also um 12.22 Uhr wurde hier im Einsatzprotokoll, die Zeitabfolge ist hier wichtig, sie sind hingegangen. Sie sind quasi hin gerufen worden das dort Leichen drin sind. Das ist eigentlich ein Wiederspruch in sich. Woher wusste man vor Ort das sie noch sind ich kann mir nicht vorstellen das sie eine Meldung abgeben Obduktion vor Ort…
Mall: Das weiß die Polizei.
Henke: Das wissen die, ok.
Mall: Waren in Eisenach gewesen, das war ein Fall der Eisenacher Kriminalpolizei. Das war von der Erfurter bzw. Meininger Staatsanwaltschaft.
Henke: Dank das Sie vor Ort waren, und dort die Obduktion gemacht haben, das wundert mich das die das gewusst haben.
Mall: Aber der Kriminalbeamte war ja bei der Obduktion dabei. Der stand ja dabei der hat zugeguckt, der ist dann rausgegangen. Ich nehme es dann an das er über die Einsatzzentrale wie auch immer gehört hat, dann ist er zurück gekommen. Was ich noch in Erinnerung habe das der schon draußen war das weiß ich relativ sicher zu wissen, und dann wieder zurück kam und sagte da ist etwas passiert.
Henke: Laut Aktenlage müssten Sie gleichzeitig vor Ort gewesen sein. Also Notarzt und sie. Vom Zeitpunkt weit auseinander gewesen sein.
Mall: Wir waren nicht lange vor Ort, Ankunft 13 Uhr irgendwas Zeit und dann wird das so stimmen. Wir waren jetzt nicht lange vor Ort. Wir haben uns da nicht lange vor Ort aufgehalten. Wir sind dahin hingefahren und schnell wieder weg.
Henke: Nach Ihrer Erfahrung das Wohnmobil wird hochgezogen vom Abschleppwagen wird der Tatort verändert das ist zwangsläufig so.
Mal: Da bin ich wirklich nicht so…
Henke: Nach Ihrer Erfahrung, so kommen wir nicht weiter.
Mall: Ich habe mit solchen Fundorten wenig Erfahrung die in Fahrzeugen sind. Der normale Fundort sind Hauptsächlich wo der Gerichtsmediziner mehr so Wohnung oder soo, aber das Leichen verbracht werden passiert immer mal wieder.
Marx: Sie haben einen Vorhalt gemacht, es gibt die Feststellung Notarzt… Wo?
Henke: Ja das ist dieses Einsatzprotokoll, da steht 12.22 Uhr
Marx: Ich brauche eine Akte
Henke: Das ist Vorlage 6159… Da steht das drinne. Da keine medizinischen Notmaßnahmen oder Maßnahmen ergriffen. Da steht keine Zeit, da steht nur die Ankunftszeit 12 Uhr 22. Darum weiß ich nicht wie das Zeitfenster ist.
Marx: Wir brauchen nur die Fundstelle.
Henfling: Man braucht bis zum Fundort 8 bis 10 Minuten mit dem Auto. Das ist realtisch ungefähr.
Mall: Ein bisschen länger kann es gewesen sein, wir waren am beenden der Sektion und waren am Zusammenpacken, wir sind dann alle eingestiegen, das kann schon 25 Minuten bis zu einer halben Stunde gedauert haben.
Henfling: Wissen Sie den Namen des Kriminalbeamten der bei Ihnen…
Mall: Das weiß ich nicht mehr..
Henfling: Können Sie das nachschauen..
Mall: Das könnte der Herr Lotz gewesen sein, aber ganz sicher weiß ich es nicht. Könnte es nachsehen. Im Obduktionsprotokoll.
Henfling: Das wäre schön. Da wir nicht wissen wer da den Tod festgestellt hat, das ist schon eine Schwierigkeit. Als sie da reingeguckt haben, ich weiß das es schwierig ist, aber konnte man vom reingucken her wirklich die Personen komplett sehen?
Mall: Ich weiß es nicht mehr.
Henfling: Und Sie wissen auch nicht mehr wie viel Schutt auf den Leichen lagen.
Mall: Ich mein schon das da ziemlich viel drauf lag.
Henfling: Ok man konnte die nicht so wirklich erkennen oder das man da …
Mall: Ich kann nicht auseinander halten von den Bildern die ich später gesehen habe.
Henfling: Nochmal zu der Frage von vorhin, Verbringung von Leichen. Verbringung von Leichen vom Tatort ist jetzt nicht wirklich ungewöhnlich, ist es aber ungewöhnlich das man sie mit dem Fahrzeug verbringt? Haben Sie das schon mal erlebt?
Mall: Kann ich mir vorstellen. Mir selber fällt kein Fall dazu ein wo es mir einfällt aber, ich meine das auch aus einen Brandfahrzeug mit dem Sitz eine verstorbene Person mit dem Auto.
Henfling: Aber Leichen mit dem Fahrzeug auf nen Abschlepper..
Mall: Ich meine dass man mit den Fahrzeug verbracht und dann den Sitz heraus gebracht. Am Anfang war es auch so das ist auch medizinisch sehr gerechtfertigt ganz stark verbrannte Leichen wenn man die dann herunter zerrt.
Henfling: Mal angenommen, die Spurensicherung wäre schon durch gewesen. Was hätten Sie denn gemacht an so einem Tatort.
Mall: Wir würden dann eine Leichenschau machen. Eine ärztliche Leichenschau machen. Das ist eine Aufgabe am Fundort.
Henfling: Das heißt sie hätten eine Leichenschau vorgenommen, Lage, Fotos angelegt. Kleidung sowas. Kann auch sein das man mit der Spurensicherung gemeinsam, mit den Spurensicher die Leiche entkleidet. Aber das muss vorher gesichert worden sein. Wie lag die Leiche wie waren die Blutspuren wurde sie gewendet, da kann sich sehr viel verändern das kann dann ganz anders aussehen wie es vorher war. Darum muss alles fotografisch dokumentiert sein. Glücklicherweise zusammen mit den Beamten der Tatortgruppe wird die Leiche entkleidet. Sonst können wir auch keine Leichenschau machen, manchmal wird die Leiche nicht entkleidet sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht und dann erfolgt da die Leichenschau.
Henfling: Sie haben ja gesagt Blutspurenmuster machen Sie auch, sind Sie Experte auf diesen Gebiet?
Mall: Ich hab da so eine Fortbildung dazu gemacht.
Henfling: Sind Sie an den Tag nochmal angefordert worden? Um mit in die Halle zu kommen?
Mall: Nein
Henfling: Sie persönlich nicht oder niemand nicht aus dem Institut?
Mall: Das weiß ich nicht, ich habe es nicht mitbekommen.
Henfling: Wäre das nicht naheliegend gewesen? Oder sagen Sie da gibt es andere Experten, die beim LKA die das genauso gut können das weiß ich ja nicht?
Mall: Die beim LKA die gibt es auch. Von Biologen das jetzt machen.
Henfling: Es hätte nicht sein müssen Sie als Expertin oder das Institut die Blutspuren..
Mall: Das geht auch an Hand mit Bildern Wenn es dann später erforderlich erschein. Es ist nicht zwingend erforderlich das man an dem Fundort tatsächlich ist
Henfling: Das kann man auch an Hand von Bildern analysieren?
Mall: Die Tatortgruppe hatte schon damals ich weiß nicht ob sie es schon damals hatte das weiß ich nicht mehr so genau so ne Kamera die so 3 Dimensional das ganze erfasst aber praktisch in den Raum reingucken die ziemlich gute zumindest Erfassung bei Blutspuren zumindest in der groben Lage.
Henfling: Aber Sie sind dann nicht mehr betraut worden?
Mall: Also ich, ne nein. Da bin ich mir auch relativ sicher. Was da noch weiter gelaufen ist, das weiß Frau Dr. Höffig Dr. Heiderstädt wissen. Das waren die Diensthabende und wir haben so einen Bereitschaftsdiensthandy dessen Nummer ist so zusagen der Polizei bekannt und die wird dann angerufen. Und diese hat der Diensthabende immer dabei.
Henfling: Aber die äußere Leichenleichenschau die da war vermutlich in der Halle vorgenommen hätte man Sie…
Mall Ich glaube nicht das die Äußere Leichenschau da müssten Sie auch meine Kollegen fragen weil ich da nicht bei der Sektion nicht dabei war. Soweit ich die Sektionsbilder gesehen vielleicht soll ich nochmal reingucken??? Ich weiß es nicht. Also ich meine die Leichen waren bekleidet gewesen. Ich gehe davon aus das eine richtige äußere Leichenschau nicht in der Halle erfolgt ist. Das die Leichen nach der Spurensicherung so in einen Leichensack verbracht wird kommt, das ist recht häufig sauber der auch DNA Frei ist und Spurenfrei und da in die Rechtsmedizin verbracht wurde.
Henfling: Das ist nicht unüblich das man sowas so macht? Eine äußere Leichenschau direkt am Fundort bzw. am….
Mall: Manchmal wird das dort auch gemacht aber in der Regel wird das in einem Leichensack verbracht die Leiche und dann praktisch in die direkt in die Rechtsmedizin verbracht. Weil der Leichensack ja sauberer ist. Ab und zu macht man eine äußere Leichenschau ohne Kleidung wenn man sich nicht sicher ist ob da Gewalt vorliegt oder ob es etwas anders ist.Es ist manchmal so das Menschen blutbefleckt sind es könnte sein das da einer erstochen ist das sieht man halt nicht oder der hat eine Speiseröhrenkrafadernblutung und der hat akut erbrochen. Das kann man nicht von außen nicht unterscheiden. ( Frau Mall redet schnell und lässt Frau Henfling nicht zu Wort kommen) Ist da viel Blut da kann eine Gewalt Einwirkung sein es kann auch etwas anders sein Das kann dann am Fundort geguckt weil die weiteren Ermittlungen davon abhängen zum Beispiel versiegeln der Wohnung Zugangsberechtigung und da sind noch Angehörige die wollen dann wieder … Darum die Leichenschau.
König: Kann eine Tatortgruppe eine Sektion durchführen? Oder Teile einer Sektion?
Mall: Nein, also nein die haben keine Ärzte. die sind immer dabei und machen die Spurensicherung und die Fotodokumentation.

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU? Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tagesseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30 000 D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube?

Die NSU-Verbrechen offenbaren eine seltsame Anatomie. Die Mordanschläge wurden im Westen verübt: Nürnberg, München, Hamburg, Köln, Dortmund, Kassel, Heilbronn – einzige Ausnahme: Rostock, doch dort kam das Opfer aus Hamburg. Die Raubüberfälle dagegen geschahen ausnahmslos im Osten. Der Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger (CDU):
„Dieses Auseinanderklaffen der beiden Serien fällt auf: Banküberfälle quasi vor der Haustür – Morde und Sprengstoffanschläge bundesweit verteilt.“

Die Ombudsfrau der NSU-Opfer, Barbara John:
„Es sind natürlich genauso Opfer dieser drei Täter, wie alle anderen, wenn auch in geringerem Maße, was ihre körperlichen Schädigungen angeht.“

Der Opferanwalt Carsten Ilius:
„In der Zusammenschau dieses Wissens muss man davon ausgehen, dass der thüringische Verfassungsschutz, zumindest der thüringische Verfassungsschutz, ein Wissen darüber hatte, wie das Trio sich bis zu dem Zeitpunkt im Untergrund finanzierte.“

*

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe nach ihrem Untertauchen von Januar 1998 bis zur Entdeckung im November 2011? – Herbert Diemer, der Prozessvertreter des Generalbundesanwaltes in München:
„Wir wissen, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bereits Ende 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt in Chemnitz mit Raubüberfällen begonnen haben und dann in der Folgezeit bis 2007 mindestens einmal jährlich Raubüberfälle auf Geldinstitute begingen. Der letzte war dann am 4. November 2011 in Eisenach.“

Mit den 15 bewaffneten Raubüberfällen sollen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ihren „gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten haben“, so die Anklagebehörde. Doch bei genauer Betrachtung passt Vieles nicht zusammen. Allein acht der Überfälle wurden in Chemnitz verübt, drei in Zwickau. Städte, in denen das Trio lebte. Vor Ort ergeben sich überraschende Einblicke: Mehrere Banken liegen in unmittelbarer Nähe von Wohnungen der drei: in derselben Straße zum Beispiel oder nur einen Steinwurf entfernt. Was für die mögliche Ausspähung nützlich gewesen sein könnte, hätte andererseits für die Tat zugleich ein höheres Entdeckungsrisiko bedeutet.
„Die haben sicher Banküberfälle begangen. Die Frage ist, ob sie wirklich alle begangen haben“,
sagt Clemens Binninger, einst Obmann der CDU-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der von 2012 bis 2013 tagte. Der Parlamentarier macht seine Zweifel unter anderem daran fest, dass von den mutmaßlichen Tätern Böhnhardt und Mundlos keine eindeutigen Spuren gefunden wurden, Fingerabdrücke oder DNA-Substanz:
„Die Spurenlage am Tatort ist ja bei den Banküberfällen ähnlich ernüchternd, wie bei den Morddelikten und Sprengstoffanschlägen auch. Eben, dass man am Tatort selber keine DNA von Mundlos oder Böhnhardt bisher hat, obwohl ja Vieles dafür spricht. Und deshalb hielt ich es auch für denkbar, dass es bei dieser Bankraubserie eben mehrere Täter gibt oder nicht alle von den zweien begangen wurden.“

Der zuständige Kriminalkommissar aus Chemnitz sagte 2012 vor dem Ausschuss:
„Ich kann hier nicht mit Bestimmtheit sagen: Das sind die Täter gewesen. Ich kann nur sagen, dass ich selber überzeugt bin, dass es sich bei Mundlos und Böhnhardt um die beiden handelt, die auch all unsere Überfälle gemacht haben.“

Überzeugt, aber nicht sicher. Die Fahnder gingen damals in ihren Tathypothesen auch davon aus, dass ein dritter Mann in einem Fluchtfahrzeug gewartet haben könnte. Von einem dritten Täter berichtet im Juni 2015 vor dem OLG in München auch jener Zeuge, auf den beim ersten Überfall im Dezember 1998 geschossen worden war. Drei vermummte Personen seien an ihm vorbeigerannt. Seltsam: Die Ermittlungsakten zu diesem Überfall sind von der Staatsanwaltschaft Chemnitz vernichtet worden, heißt es in Anklageschrift ohne weitere Erklärung. Auch die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Und noch etwas anderes ist dem gelernten Polizisten Binninger aufgefallen: Die Täter verhielten sich vollkommen unterschiedlich. Die Bankräuber agierten nervös und aufgeregt – die Mörder dagegen müssen ruhig und kaltblütig gewesen sein. Waren das wirklich dieselben Männer? Binninger:
„Wir haben es bei den Banküberfällen immer mit sehr aufgeregten, fast schon hysterisch-hektischen, aggressiven Tätern zu tun, wo man den Eindruck haben könnte aufgrund der Zeugenvernehmungen: die Lage war jedes Mal kurz vor der Eskalation. Und zur gleichen Zeit begehen die gleichen Personen an öffentlich belebten Plätzen eiskalt und präzise Morde, ohne dass irgendetwas auffällt oder sie auch nur den kleinsten Anschein von Nervosität zeigen. Das fällt auf.“

Merkwürdigkeit Waffen: Bei den Überfällen wurden insgesamt vier bis fünf verschiedene Schusswaffen benutzt. Sie seien alle in der Habe des Trios gefunden worden, steht in der Anklageschrift. Doch die Ermittler in Chemnitz sehen das anders. Zitat Untersuchungsausschuss des Bundestages 2012:
„Ich kann nur sagen: Zu meiner Ermittlungszeit haben wir nie eine Waffe typmäßig konkretisieren können.“

Merkwürdigkeit Haare: Auf einigen Fotos von Überwachungskameras sieht man, dass die Täter dichtes Haar haben, keine Glatzen. Sie hätten Perücken getragen, so die Bundesanwaltschaft. Doch Perücken wurden in der Habe des Trios keine gefunden.

Bei einem Überfall wird ein Haar sichergestellt: Im Oktober 1999 in einer Postfiliale in Chemnitz in derselben Straße, wo die NSU-Mitglieder ein Jahr zuvor noch gewohnt haben. Die Täter verriegeln die Tür von innen mit einem Holzpflock. Auf ihm findet die Polizei ein sieben Zentimeter langes Haar. Es wird zunächst aufbewahrt. Jahre später, 2005, verschickt die Polizei dieses Haar zur DNA-Bestimmung. Als 2011 die NSU-Gruppe auffliegt, erkundigen sich die chemnitzer Ermittler beim Landeskriminalamt Sachsen nach diesem Haar und erfahren: Es ist nicht mehr da. Im Ausschussprotokoll findet sich folgender Dialog:
Kriminalbeamter: „Wir haben versucht, als das gegen Mundlos und Böhnhardt bekannt wurde, natürlich dieses Haar, diese – ich sage mal – kleine DNA mit Böhnhardt und Mundlos zu vergleichen. Aber es gibt dort ein kleines Fragezeichen hinsichtlich des Verbleibes dieser Spur, so dass uns das einfach nicht mehr möglich war.“
Untersuchungsausschuss: „Also, die DNA ist weg? Diese Spur ist weg?“
Kriminalbeamter: „Richtig. Die haben wir einfach nicht mehr.“
Untersuchungsausschuss: „Die ist nicht mehr aufzufinden?“
Kriminalbeamter: „Genau. Deswegen lässt sich da heute auch kein Abgleich mehr machen.“
Untersuchungsausschuss: „Kommt das häufiger vor, dass Spuren weg sind?“
Kriminalbeamter: „Nein, das sollte eigentlich gar nicht vorkommen.“

Es ist nicht der einzige Schwund. Im November 2006 und im Januar 2007 überfallen zwei Männer in Stralsund zweimal dieselbe Sparkasse. Sie erbeuten zusammen über 250 000 Euro. Nachdem die Bundesanwaltschaft im November 2011 die NSU-Ermittlungen übernahm, schickte die Staatsanwaltschaft Stralsund die Originalakten nach Karlsruhe – insgesamt zehn Leitzordner. Die Bundesanwaltschaft leitete sie an das Bundeskriminalamt nach Meckenheim weiter – wo die umfangreiche Fracht nie ankam. Nachforschungen des BKA ergaben, dass die Bundesanwaltschaft die Akten nicht, wie üblich, per Kurier versandte, sondern mit der Post. Zitat:
„Bundeskriminalamt. Vermerk: Verlust von Originalakten der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Akten wurden dem BKA im März 2012 auf dem Postweg durch den GBA übersandt. Dabei sind die Akten entweder verloren gegangen oder im BKA selber verlegt worden. Es liegen lediglich Kopien der betreffenden Akten vor, deren Vollständigkeit nicht verifiziert werden kann.“

Das BKA entdeckt bei seinen Nachforschungen nebenbei weitere Aktenverluste. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wurden die Akten aus Stralsund ebenfalls zur Verfügung gestellt. Dass die Originale verschwunden sind, haben die Abgeordneten aber nie erfahren. Clemens Binninger hört das jetzt zum ersten Mal:
„Das war mir so neu und war jetzt bei uns im Ausschuss kein Thema. Wobei uns der Umstand ja selber auch nicht auffallen konnte, weil wir ja sowieso von allem, was wir gekriegt haben, eigentlich nur Aktendoppel hatten logischerweise.“

Nach den beiden Überfällen in Stralsund wurden über viereinhalb Jahre lang keine mehr verübt. Auch die Mordserie endete im Jahr 2007. Doch im Herbst 2011 werden die Täter wieder aktiv: Im September ein Überfall auf eine Sparkasse im thüringischen Arnstadt, schließlich der finale Bankraub in Eisenach am 4. November 2011. Am Ende dieses Tages sind Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot, ihre Wohnung in Zwickau ist abgebrannt, Beate Zschäpe auf der Flucht. Und die Öffentlichkeit erfährt zum ersten Mal etwas von einer Gruppierung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“. Das große Rätsel beginnt.

Einer der 15 Überfälle schlägt aus der Art. In Zwickau stürmt im Oktober 2006 ein einzelner Mann in eine Sparkassenfiliale, wo sich neun Personen aufhalten. Es ist eine belebte Gegend, ein Wohngebiet mit mehreren Einkaufsmärkten. Der Bankräuber ist überfordert, Angestellte und Kunden wehren sich. Zwei Schüsse fallen. Der Täter flieht ohne Beute. Für die Bundesanwaltschaft war es Uwe Böhnhardt, auch weil der Bankräuber Linkshänder war, wie er. Er sei alleine aufgetreten, weil die Gruppe den Zusammenhang mit den anderen Überfällen verschleiern wollte, so die Anklagebehörde in der Anklageschrift. Die Kripo in Chemnitz jedoch hat bis heute keine Erklärung für diese Tat, Zitat Ausschussprotokoll:
„Warum er diesmal alleine kam, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir konnten es also
bis zum vorigen Jahr nicht aufklären und werden es möglicherweise auch nicht erfahren.“

Auch Clemens Binninger hat Fragen:
„Der Fall mit dem Einzeltäter unterscheidet sich, und man muss fragen: Warum hat der das gemacht? War hier akuter Geldbedarf? Gab es einen Streit innerhalb des Trios, der Gruppe, des Duos, von was auch immer? War das abgestimmt? Wo war der andere an dem Tag? Weil man ja danach noch mal die Überfälle begeht in Stralsund und dann ist vier Jahre lang ruhig.“

Einer der Schüsse trifft den 18-jährigen Bank-Azubi Nico R. in den Bauch. Er wird lebensgefährlich verletzt – doch kaum jemand scheint das zu wissen. Auch die Opferbeauftragte der Bundesregierung, Barbara John, erfuhr erst durch die Recherchen davon.
„Das ist ja unglaublich! Das interessiert mich sofort und ich werde mich auch drum kümmern, ob dieser Mann dann in irgendeiner Weise auch ein Schadensgeld bekommen hat.“

Von Opfern der Raubüberfälle wusste John anfänglich nichts:
„Der ist bisher in keiner Liste aufgetaucht. Ich hab ja meine Informationen, als ich mit der Arbeit begann, vom Justizamt bekommen, also vom Justizministerium. Die Opferlisten, das waren einmal die Hinterbliebenen-Familien, zum anderen die Keupstraßen-Opfer. Und auf keiner Liste befindet sich Herr R.“

Die Täter besprühten Bankangestellte und Kunden mit Reizgas, schlugen sie mit der Pistole auf den Kopf, mit einem Gewehrkolben ins Gesicht, mit einem Tischventilator auf den Arm, drückten ihnen Schusswaffen an den Kopf. Traumatisierungen bis heute. Rechtsanwalt Carsten Ilius:
„Es ist bei dem Großteil der Banküberfälle so, dass die Opfer zum Teil psychisch partiell traumatisiert worden sind, dass sie noch lange mit diesen Ereignissen zu tun hatten, dass es auch immer wieder bei einzelnen Vorfällen Körperverletzungsdelikte gab, gefährliche Körperverletzungen zum Teil auch.“

Sie berichten jetzt vor dem Oberlandesgericht in München als Zeugen darüber, wie die Bankkauffrau Gundula K. aus Arnstadt:
„Als eine Kollegin im Kassenraum nicht gleich die Tür öffnete, schlug einer der Männer mit einem Telefon auf mich ein. Fünf, sechs Mal hat er mich geschlagen. Ich kann seit dem nicht mehr im Kundenbereich arbeiten, trotz mehrmonatiger psychologischer Behandlung. Ich habe lange Zeit Probleme gehabt, überhaupt mein Wohnung zu verlassen und einkaufen zu gehen.“

Diese Geschichten kannte auch die Opferbeauftragte bis vor kurzem nicht:
„Ich bin natürlich daran interessiert, dass ich mit denjenigen, die sich in München aufgrund der Vernehmungen zu Wort melden, in Kontakt trete und zumindest nachfrage, unter welchem Problem sie leiden und ob sie denken, dass ich etwas für sie tun könnte. Auch durch die Türöffnung, durch die Vermittlung gegenüber Behörden, wenn es da einen Bedarf gäbe.“

Das Bundesjustizamt, zuständig für Entschädigungsansprüche, erklärt auf Nachfrage, es habe nur die Opfer erfasst, die einen Entschädigungsantrag gestellt haben. Sämtliche Opfer zu registrieren, sei nicht Aufgabe des Amtes. Dazu Barbara John:
„Ich stehe da genauso ratlos davor, wie Sie im Moment. Es kann ja auch sein, dass die Ermittlungsbehörden das gar nicht weitergegeben haben, sondern dass das in den Bundesländern blieb, in denen diese Banküberfälle stattgefunden haben.“

Beim Zschäpe-Prozess in München sind zwar die Raubüberfälle Gegenstand der Beweiserhebung, aber nicht die Körperverletzungen der Bankangestellten und Kunden. Die Bundesanwaltschaft hat einen Großteil der Körperverletzungen nicht als eigene Taten angeklagt, sondern behandelt sie als Nebensache der Überfälle. Und wo keine Anklage, ist auch keine Nebenklage möglich. Allein der Banklehrling Nico R., der den lebensgefährlichen Bauchdurchschuss erlitt, hat eine Entschädigung erhalten. Nebenkläger ist aber auch er nicht. Kein einziges Opfer der Raubüberfälle tritt im Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Vergessene Opfer, unerwünschte Opfer? Die Opferbeauftragte der Bundesregierung:
„Die spielten ja auch bisher in der öffentlichen Auseinandersetzung und in der Berichterstattung so gut wie gar keine Rolle. Man wusste zwar, da sind diese 15 Banküberfälle. dass das alles inhaltlich zusammenhängt, liegt ja auf der Hand, denn die Überfälle dienten der Geldbeschaffung und dem Untertauchen, dem jahrelangen Untertauchen. Und in dieser Zeit sind ja dann auch die Morde begangen worden.“

Aber auch die Kreditinstitute halten sich auffällig zurück. Eine Bank antwortet auf die Frage, warum sie nicht als Nebenkläger auftritt, so (Stand November 2014):
„Von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden konnte bis dato keine Täterermittlung bekannt gegeben werden. Daher haben wir die Erhebung einer Nebenklage noch nicht in Erwägung gezogen.“ Und schließt mit den Worten:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Kontext mit NSU nicht genannt werden wollen.“

Bei den 15 Raubüberfällen erbeuteten die Täter insgesamt umgerechnet etwa
600 000 Euro. Wieviel sie davon ausgegeben haben, wieviel Geld später gefunden wurde – darüber gehen die Angaben bis heute auseinander. Neben den 72 000 Euro aus dem letzten Raub in Eisenach sollen weitere 40 000 Euro sichergestellt worden sein. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wiederum war mitgeteilt worden, in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau hätten die Ermittler 190 000 Euro entdeckt, so Ausschussmitglied Binninger:
„Uns lag ja in der Ausschussarbeit ein Asservatenverzeichnis vor aus dem November 2011. Und aus dem ging eben hervor, dass man in dem Haus in der Frühlingsstraße in Zwickau etwas mehr als 190 000 Euro sichergestellt hat.“

Doch diese Summe stellt die Bundesanwaltschaft inzwischen selber in Frage. Im Juni 2015 erklärt Bundesanwalt Herbert Diemer am Rande des Prozesses:
„Die Summe, die man in der Habe der Getöteten und von Frau Zschäpe im November 2011 gefunden hat, waren um die 114 000 Euro. Davon waren aber knapp 72 000 Euro aus dem Raubüberfall in Eisenach.“

Nachfragen sind nicht möglich. Die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik beantwortet seit Beginn des Prozesses keinerlei Fragen zum NSU-Komplex mehr. Das „gebiete der Respekt vor der Beweisaufnahme des Gerichtes“, heißt es nur. Die Behörde gab ausnahmsweise lediglich die zitierten kurzen Stellungnahmen ab.

Grundlegende Fragen tun sich auf: Warum überfielen die Täter im Herbst 2011 wieder Banken, wenn sie noch mindestens 40 000 Euro besaßen? Hat das erbeutete Geld überhaupt zum Leben im Untergrund gereicht? – Clemens Binninger:
„Warum beginnt die Bankraubserie wieder, wenn noch so viel Geld da war? Kann es sein, dass noch so viel Geld da ist? Wieviel hatten die tatsächlich zum Leben? Reicht das dann, wenn noch so viel übrig ist? Also passt das alles irgendwie zusammen? Oder muss es, das war so ein bisschen unsere Einschätzung dann, Bewertung am Ende, hat es möglicherweise neben den Banküberfällen weitere Geld- und Einnahmequellen gegeben?“

Carsten Ilius zu derselben Frage:
„Wir haben auch mal versucht, Berechnungen anzustellen, was sie eigentlich so zum Leben brauchten. Da ist es tatsächlich so, dass man davon ausgehen kann, nach höheren Berechnungen, dass sie zusätzliche Mittel noch bedurften. Allerdings haben wir keine Erkenntnisse, woher das Geld gekommen sein könnte.“

Ilius vertritt in München die Witwe des achten Mordopfers Mehmet Kubasik aus Dortmund. Wie sich die Mörder finanzierten, diese Frage gehört mit zu seinem Mandat. – Verrechnet man die verschiedenen Summen bleiben für die Zeit in der Illegalität des Trios pro Person und Monat zwischen etwa 700 und 1100 Euro zum Leben. Gab es also weitere Einnahmequellen? Bundesanwalt Herbert Diemer:
„Andere Finanzierungsquellen sind uns bei den Ermittlungen bisher nicht bekannt geworden.“

Die Hauptverhandlung in München hat unterdessen aber noch etwas anderes ergeben: Der Verfassungsschutz muss schon früh Hinweise auf Überfälle gehabt haben. Nebenklageanwalt Ilius:
„Es gibt einige Erkenntnisse, verdichtete Erkenntnisse, im Wesentlichen von drei V-Leuten.“

Drei V-Leute des brandenburgischen und des thüringischen Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene lieferten Informationen über den Unterschlupf des Jenaer Trios in Chemnitz, wie über mögliche Raubüberfälle. 1999 meldete der V-Mann Marcel D. dem Amt, ein Kontaktmann habe ihm erklärt, die drei würden „jobben“ und bräuchten kein Geld. „Jobben“ steht dabei nicht etwa für „arbeiten“, wie Ilius erklärt:
„Er sagte, die würden jobben, und die Diskussion, die wir in der Hauptverhandlung ausgetragen haben, die wir in der Szene nachgefragt haben, ist, ob jobben nicht in Wirklichkeit genau die Beschaffung von Geld über Überfälle meint und damit quasi das eine Art von Codewort dafür ist, dass eben Überfälle begangen wurden.“

Jener Kontaktmann, der offenbar mit dem Trio in Verbindung stand, wurde ein Jahr später selber V-Mann der Behörden, sein Name: Thomas Starke, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Unterstützung des NSU ermittelt. Ein anderer bekannter V-Mann ist Tino Brandt. Er gab im Jahre 2001 die Information weiter, die Untergetauchten würden sich mit eigenen Aktionen finanzieren. Ilius:
„Das heißt: Hier fließt eindeutig die Information über die Deckblatt-Meldung an den thüringischen Verfassungsschutz, dass das Trio in der Lage ist, sich über eigene Aktionen selbst zu finanzieren. Das kann notwendigerweise nur auf bewaffnete Überfälle hindeuten. Da gibt es keine andere Option.“

Zumal: Als der Nachrichtendienst die Meldung bekam, waren in Chemnitz bereits vier bewaffnete Überfälle geschehen, die nicht aufgeklärt waren.

Das Rätsel wird aber noch größer. Denn der Verfassungsschutz erhielt obendrein eine Information über einen möglichen bisher unbekannten Bankraub. Der müsste im Frühjahr oder Sommer 1998 verübt worden sein und ist unter den NSU-Taten bisher nicht aufgelistet. Informant war V-Mann Carsten Sz. mit dem Decknamen „Piatto“. Ilius:
„…der in einer Deckblatt-Meldung angibt, dass das Trio dabei ist, Waffen zu besorgen und nach dem Besorgen der Waffen einen weiteren Überfall begehen will. Das ist eine Meldung, die noch vor dem ersten Überfall in Chemnitz auf den Edeka-Markt am 18. Dezember 1998 erfolgt ist. Aus der Meldung selbst könnte man möglicherweise auch ersehen, dass es schon vorher einen Überfall gegeben haben muss, weil von einem weiteren Überfall die Rede ist.“

Laut Anklageschrift soll die Raubserie des NSU im Dezember 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt begonnen haben. Gab es also einen 16. Raubüberfall, der ebenfalls auf das Konto des NSU geht? Und wenn ja, warum ist der bisher nicht bekannt? Wer wären die Täter gewesen? Das Rätsel NSU geht weiter. – Im September wird die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in München fortgesetzt. Auch einige Raubüberfälle stehen noch an.

Thomas Moser
(4.8.2015)

Terminhinweise für die Woche 25.03.2015 – 26.03.2015 (195. bis 196. Verhandlungstag)

Mittwoch, 25.03.2015

09.30 Uhr       Oswald A.
10.15 Uhr       Gundula F.
10.30 Uhr       Sabine K.
11.00 Uhr       Karin L.
11.15 Uhr       Silke B.
13.00 Uhr       KOK Wötzel, KPI Gotha
13.00 Uhr       KHK Ernst, KPB Paderborn
(alle Zeugen: Banküberfall Arnstadt am 07.09.2011)

Donnerstag, 26.03.2015

09.30 Uhr       Sachverständiger Dr. Oliver Peschel, IRM München
09.30 Uhr       Sachverständiger Dr. Rüdiger Mölle, Bay. LKA
09.30 Uhr       Muharrem S.
09.30 Uhr       Keskin M.
10.15 Uhr       Yavuz Sami S.
(alle Zeugen und Sachverständige: Anschlag Köln-Keupstraße)
13.30 Uhr       Doris M.
14.00 Uhr       Marlies B.
(beide Zeuginnen: Banküberfälle Stralsund am 07.11.2006 und
18.01.2007)
14.30 Uhr       Andreas G.
(Banküberfall Stralsund am 07.11.2006)