Fragen, die bleiben….

Heute habe ich mir nochmal den Wortlaut der Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu den Hinterbliebenen der Oper des NSU durchgelesen. Diese war am 23.02.2012.

Gestern gab die gleiche Bundeskanzlerin Merkel wieder eine Rede, Ausgangspunkt gestern am Evangelischen Kirchentag, über den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke dieser ja mutmaßlich von einem Rechtsextremem erschossen wurde.

In der Rede zu den NSU Hinterbliebenen, war mit einer der Sätze „Manchmal rütteln uns Berichte über skrupellose rechtsextremistische Gewalttäter auf. Für einige Tage bestimmen sie die Schlagzeilen der Nachrichten. Manchmal bleibt auch der Name einer Stadt als Tatort im Gedächtnis. Doch oft genug nehmen wir solche Vorfälle eher nur als Randnotiz wahr. Wir vergessen zu schnell – viel zu schnell. Wir verdrängen, was mitten unter uns geschieht; vielleicht, weil wir zu beschäftigt sind mit anderem; vielleicht auch, weil wir uns ohnmächtig fühlen gegenüber dem, was um uns geschieht.“

Scheinbar hat sich immer noch nichts daran geändert, denn es wurde immer noch beschwichtigt und nicht ein Zeichen gesetzt in der Politik der Mitte. Nur einige Politiker hatten schon damals erkannt was sich zusammenbrauen könnte.

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.

Muss sich jetzt nicht eine Bundeskanzlerin messen lassen mit so einem Kernsatz? Ich meine für die Hinterbliebenen der Opfer schon. Dieser Satz mit dem Helfershelfer und Hintermänner hat Sprengsatzformat, denn man kann davon ausgehen (mutmaßlich), dass diese auch mitgeholfen (diese Strukturen) haben den Regierungspräsidenten zu ermorden. Nur seit 2012 wurde die Szene nicht kleiner, sondern stärker und ist mehr und mehr gewachsen. Damals ging man quasi von drei Leuten aus, eine in sich abgeschottet Zelle. Heute weis man welche Hintermänner.- Frauen agierten. Dazu kommt eine klare Botschaft für die Szene, das bis auf Carsten S. und Beate Zschäpe alle Angeklagten in Prozess waren auf freien Fuß sind. Es gibt wohl weitere neun Beschuldigte in diesen Verfahren, doch es wäre ein Wunder, wenn gegen diese Anklage erhoben werden würde. Auch da kam der Rechtsstaat an seine Grenzen, und das dies nie wieder passieren würde gilt jetzt als Armutszeugnis.

„Wir müssen uns eingestehen, dass wir dabei zum Teil scheitern.“ Da muss man jetzt den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Respekt zollen, der sagt „Wir sind nicht in der Lage zu sagen, wir beherrschen den Rechtsextremismus“. Wenn die Bundeskanzlerin vor der Presse erklärt, man habe von den Untersuchungsausschüssen Punkte bekommen, die man abzuarbeiten hatte. Da ist die Frage wie wirksam waren diese Punkte? Ein Punkt war ja die Aufstockung des Verfassungsschutzes. Hat es was gebracht? Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten. Nun werden viele sagen man hatte ja die rechten nicht mehr im Blick, man sah mehr den Islamismus als Bedrohung an. Doch da hatte man auch nicht wirklich den Durchblick, wie man an dem Attentat am Breitscheidplatz sah.

Wenn auch die Bundeskanzlerin damals mahnte „Der Staat ist hier mit seiner ganzen Kraft gefordert. Doch mit staatlichen Mitteln allein lassen sich Hass und Gewalt kaum besiegen. Die Sicherheitsbehörden benötigen Partner: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wegsehen, sondern hinsehen – eine starke Zivilgesellschaft.“ Doch wie man sieht ist es noch ein weiter Weg eine starke Zivilgesellschaft zu sein.  Denn wenn schon von Ordnungshüter Hass und Drohmails.- Faxe an eine Opfer Rechtsanwältin verschicken, mit der Unterschrift NSU 2.0. Dann läuft was gravierendes falsch in diesem Rechtsstaat. Welche Auswirkungen bei solchen „Fehltritten“ wurden bekannt? Keine der Beamten wurde vom im Staatsdienst verabschiedet. Ein Beispiel ist immer noch das der Zugführer, der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter. Dieser war beim KKK, und dachte dies wäre eine Trachtengruppe. Konsequenzen gab es fast keine. Solange sowas nicht schärfer geahndete, sehe ich da schwarz.

Wenn man jetzt aber die Rede auf dem Evangelischen Kirchentag liest bzw. hört, ist dies der dritte Schlag vielleicht auch der vierte Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dort kam der Satz der Bundeskanzlerin Merkel, wegen dem Mord an den Regierungspräsidenten Walter Lübcke „Da ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, man nehme das sehr sehr ernst.“ Man möge jetzt gleich fragen, war es beim NSU Komplex nicht ernst genug, oder woran ist es gescheitert? Nur weil es Ausländer zum Teil waren, oder weil es ein Politiker war.  Schon traurig solche Tatsachen in Betracht zu ziehen. Gerade diese Debatten sind nicht förderlich, um eine starke Zivilgesellschaft hinzubekommen. „Sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit“.

Hat man diesen nicht schon längst, gerade bei den Hinterbliebenen der Opfer des NSU????

https://www.sueddeutsche.de/politik/ein-bild-und-seine-geschichte-als-merkel-mit-rostocker-rechtsradikalen-sprach-1.3614739

Die Grubenlampe und die Chance….

Andre Eminger wurde damals am 07.12.2006 wieder von einem Dienst genauer das LFV in Sachsen observiert. Eminger war auch einer der Helfer, die in Johanngeorgenstadt geboren wurden. Er war mit Matthias D. befreundet, der den dreien eine Wohnung in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße in Zwickau besorgte. Dazu Mandy S. die Helferin der ersten Stunden nach dem Untertauchen von Jena nach Chemnitz.

Eminger war schon als er bei der Bundeswehr war im Fadenkreuz dessen Geheimdienstes. Die Akten des MAD (Militärischer Abschirmdienst) sagen aus, dass er sich im Feb. 2000 ausgiebig zu seinen Aktivitäten befragen lies. Er zeigte seine Tattoos, seine Verehrung zu Blood & Hounour. Doch über seine Kameraden wollte er nichts sagen, denn er wollte kein Kameradenschwein sein.

In dieser Zeit muss er die drei Untergetauchten schon gekannt haben, laut Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes in München vom 11.07.2018.

An dem besagten 07.12.2006 beobachtete der Verfassungsschutz Sachsen Eminger schon zwei Tage lang. Der Deckname dieser Observation war „Grubenlampe“. An diesem Tag, so besagt das Protokoll des Verfassungsschutzes folgendes: Bis um 14.49 Uhr wäre Eminger zu Hause gewesen, wäre zu seiner Arbeitsstelle gefahren und um 17.05 wäre er wieder auf dem direkten Weg nach Hause gefahren.

Nun kommt aber folgender Umstand an diesem Tag zum Vorschein, denn am 7.12.2006 habe es in der Polenzstraße 2 in Zwickau einen Wasserschaden gegeben. Dort wohnten damals nicht geringere als mutmaßlich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Vier Hausbewohner aus der Polenzstraße sagten aus, dass sie bei Aufräumarbeiten Andre Eminger gesehen hätten. Dies verwundert schon, da dies sogar in der Anklageschrift steht. Wer lügt nun an diesem Tag und wo war Eminger wirklich. Aber die Geschichte geht weiter. Am 11.01.2007 gibt Eminger bei der Polizei zu an diesem Tag (07.11.2006) in der Polenzstraße gewesen zu sein. Wollte der Verfassungsschutz die drei nicht finden oder was sollte das Spielchen?

Er wäre in der Wohnung seines Freundes gewesen und habe diesen Wasserschaden bemerkt. Der Freund war Matthias D. Später sei auch seine Frau Susann vorbeigekommen. Auch seine Frau musste am gleichen Morgen aussagen und beide sagten das gleiche aus. Keiner der Beamten fiel auf, dass dass Geburtsdatum falsch war, die Ausweißnummer und die Unterschrift nicht mit der wahren Susann übereinstimmte. Wenn man die Ermittler heute fragt, wer die Frau an Emingers Seite war, sagen diese aus, dass es sich um Beate Zschäpe gehandelt haben muss. Kurz nach dem Zwischenfall wurde die Operation Grubenlampe Ergebnislos abgebrochen.

Wie man heute weiss, hatte ein Unbekannter den Wasserhahn in der Wohnung über den dreien voll aufgedreht. Diese Wohnung lief voll mit Wasser, da die Wohnung zu dieser Zeit unbewohnt war. Ein Mieter zeigte den Nachbarssohn darauf hin an, er hätte den Wasserhahn aufgedreht. Da nun eine Anzeige vorlag, musste sich ja die Polizei um diesen Vorfall kümmern. Man versuchte die Frau, welche die Mieter in der Polenzstraße nur als „Lisa“ kannten polizeilich ausfindig zu machen, da diese aber nirgends polizeilich erfasst war, versuchte man Anfang Januar 2007 diese persönlich an der Tür anzutreffen. An der Türe steht das Namensschild „Dienelt“. Man trifft dort auch eine Frau an, die vor- und sich ausgibt Susann Eminger zu sein. Aber ihr Spitzname sei hier im Haus „Lisa“. Sie möchte aber hier nicht im Haus aussagen, deshalb wird sie am 11.01.2007 vorgeladen.

Tatsächlich erscheint diese Frau an diesem Tag und weisst sich aus. Sie sagt bei der Polizei aus, dass sie manchmal zusammen mit ihrem Mann auf die Wohnung dessen Freund der LKW-Fahrer ist aufzupassen. Also dies passt alles auf den Mieter der Polenzstraße 2, Matthias Dienelt. Danach kommt der vermeintliche Ehemann der Frau. Erst behauptet er das sei „bei uns in der Wohnung“ und später „in der Wohnung von Matthias“. Wie es dazu kam das Eminger Zschäpe so aus dieser Sache befreien konnte, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Es müssen ja Absprachen zwischen Eminger und Zschäpe auf der einen Seite und den beiden Uwes auf der anderen gegeben haben. Diese waren in dieser Zeit nicht in der Polenzstraße. Viele der Hausbewohner sahen die beiden Uwes eh nicht, wie auch an diesen Tagen. Die Frage ist, wo waren sie in dieser Zeit, waren sie über diese Geschichte informiert gewesen, was wäre gewesen, wenn der Plan gescheitert wäre? Gab es ein Szenario danach? Aber die wichtigste Frage ist, dass der Verfassungsschutz etwas anders geschrieben hatte, als es den Tatsachen entspricht.

Oder wollte man Eminger nicht so nah kommen, da er schon in einem Dienst stand?

Kam dort evtl. Maik Eminger zum Einsatz der Zwillingsbruder von Andre??????

Deshalb kein Schlussstrich

Meine großen Fragezeichen 1.Teil

Nun wird bald das Urteil im NSU Prozess gesprochen. Ob dies ein faires Urteil sein wird, darf höchst bezweifelt werden. Denn es gibt nicht nur unbeantwortete Fragen, „wie kam der NSU an seine Opfer“ oder  „war das angebliche Trio so abgeschottet, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage schreibt“.

Dank einiger Nebenkläger wurde das Umfeld etwas klarer, doch vieles wurde dank der Bundesanwaltschaft ausgebremst.

Einer der wichtigsten Zeugen, der ab 2003 bei dem mutmaßlichen Trio gewohnt hatte ist Matthias D., dieser hatte ab 2003 die Polenzstraße angemietet, weil dieser nicht immer in seine Heimatstadt fahren wollte. Er war zu dieser Zeit Fernfahrer und suchte ein Zimmer in Zwickau. Das vielleicht vergessene ist, dass man in der Polenzstraße noch enger zusammenwohnte als dies in der Frühlingsstraße der Fall war. Demnach muss man schon etwas mitbekommen haben, was die anderen Mitbewohner machen. Doch war dies nicht der Fall wie er in seiner Vernehmung angab.

In seiner polizeilichen Vernehmung und das war die einzige,  am 6.11.2011 sagte er nur, dass er mit den dreien Mal zum Kaffee zusammengesessen sei. Aber weitreichende Gespräche wurden dabei nicht geführt. Das dumme ist nur das in der Frühlingsstraße Überwachungskameras standen, und diese eine andere Geschichte erzählen. Matthias D. hatte einen eigenen Briefkastenschlüssel für diese Wohnung. Man kann sich jetzt fragen für was, wenn seine eigentliche Hauptwohnung in Johanngeorgenstadt ist und seine Post dort ankommt. Ihm will auch nicht das Namenschild mit seinen Namenschild auf der Eingangswohungstüre beachtet haben. Als man ihn darauf hingewiesen hatte, stellte er eine gewissermassen Mutmassung an. Da ja der Max Schulden hatte, wollte dieser in Ruhe gelassen werden, und deshalb ein anderer Name an der Türe. Des Weiteren ist der Sachverhalt der Begrüßung, wenn dieser Matthias D. in der Frühlingsstraße kam, um die dreien zu sehen. Das war ausgesprochen herzlich. Auch an Einkäufen war er beteiligt. Es erweckt schon den Eindruck, dass da mehr ist als in der Polizeieinvernehme des Herr D. Auch sein Anwalt sagte bei dieser einzigen Aussage aus, dass er sich mit dem Mitangeklagten Andre E. in Verbindung gesetzt hätte. Dieser habe dem Rechtsanwalt mitgeteilt das Andre E. auch keine Handynummer wie sein Mandant von diesem Burkhardt habe. Doch dies muss doch bezweifelt werden, denn E. war ja so an dem Trio dran wie eben dieser Matthias D. Ein weiterer Grund ist, dass Matthias D. von Zeugen als Rechtsextremist beschrieben wird. Da ist es kaum auszuschließen, dass man näher in Kontakt getreten ist, da man ja von Andre E. vermittelt wurde. In seiner Aussage wusste aber D., dass Andre E. und seine Frau mit der Angeklagten Zschäpe bekannt waren. Eine anschießende Frage dazu, woher er das weiß, kam aber nicht.

Er ist einer der 9 Beschuldigten der Bundesanwaltschaft, gegen welche noch keine Anklage erhoben wurde. Ob es dazu kommt, ist mehr als fraglich, da die Bundesanwaltschaft auf Sicht fährt.

 

Ein weiter wichtiger Punkt ist (für mich), das Erkennen der Bankräuber von Eisenach. Es gibt einen Zeugen quasi den „Helden von Eisenach„. Dieser sah zwei Männer wie diese schnell ihre Fahrräder in ihr Wohnmobil einluden und schnell wegfuhren. Das sollte die erste Spur zu Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Liest man aber sein Protokoll, so kann man mutmaßen, dass er nicht Böhnhardt und Mundlos gesehen haben kann. Denn er beschrieb die beiden Bankräuber als um die 170cm groß und schmächtig. Wenn man die anderen Zeugenaussagen hört, weiß man das die beiden Uwes bestimmt nicht schmächtig waren. Sie waren sportlich wie man hörte. Die Größe kann dann aber auch nicht stimmen, da die Bankangestellten aussagten, das einer Groß war und der andere klein und untersetzt gewesen sein. Also, das können unmöglich die beiden gewesen sein. Wer ist die mutmaßliche dritte Person, die ein LKW-Fahrer sah. Dieser sah eine Person, er kann es aber nicht sagen ob Mann bzw. Frau. Nur das diese Person lange Haare hatte und mit zwei  Männern an einem Wohnmobil stand. Wer sollte aber die kleine untersetzte Person gewesen sein, von der die Bankangestellten sprachen?

Wenn es wirklich 170 cm große Bankräuber waren, dann wären es mutmaßlich die von Arnstadt. Doch mit dem Unterschied, dass es Mundlos und Böhnhardt nicht gewesen sein können, wegen der Körpergröße. Was ist mit den Zeugenaussagen, die das Wohnmobil schon vorher sahen. Man ist auch keinen Schritt weitergekommen, mit den Spielsachen von einem Kind im Wohnmobil. Auch die ganze Geschichte das Zschäpe die Tage vor dem Überfall als zerfahren geschildert wurde, dann der Abschied von Freunden aus der Polenzstraße. Eine hatten den Eindruck es wäre es ein Abschied gewesen.

Es gibt noch viele Sachen, die ich weiter Beleuchten  möchte, denn die 9 weiteren Beschuldigten bei der Bundesanwaltschaft dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.

Dennoch muss jetzt erstmal ein Schlussstrich im Sinne des Prozesses her. Man hat quasi das erreicht, was man evtl. wollte. Das sich bis auf Minderheiten,  keiner mehr für diesen interessiert.

Der Blick nach rechts….

Gestern kam ein Bericht über den NSU Prozess durch die Sendung Zapp. Hauptakteurin dieses Betrages war die Gerichtsreporterin Anette Ramelsberger, die eine Stellungnahme zu 426 Prozesstage und 5 Jahre Dauer dieses Prozesses für den Zuseher zeigte.

Sehr wichtig, wenn man diesen Betrag (1) sah war, wie die Hauptakteurin sich in Szene setze, um für den Laien, den Zuseher den Prozess verständlich zu machen. Doch so, wie der Betrag ihn zeigt ist dieser im realen Prozessleben nicht. Ich selbst war über 300-mal bei diesen Prozesstagen dabei, ich habe ganze 3-mal mit Frau Ramelsberger gesprochen. Wie, kann man auch in meinem Blog nachlesen. Was mir wiederholt auffällt, ist die Tatsache, dass Sie sich immer in Mitten der ganzen Journalisten sieht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies nicht überall so gesehen wird. Sie scheint eher anwesend und gut ist es. Man muss auch sagen, dass in der ersten Zeit bevor der Prozess angefangen hat, die Süddeutsche Zeitung sich um mehr Hintergrundwissen zum Fall NSU zu bemühen versuchte. Selbst die Angeklagte Beate Zschäpe bemerkte dies, als ihr über ihren Rechtsanwalt Wolfgang Heer ein Süddeutsche Zeitung Abo für sie angeboten wurde, dies lehnte sie jedoch kategorisch ab (2).

Wenn man jetzt von Frau Ramelsberger hört das „Nachdem wir erkannt haben was da Sache ist, wollen wir es jetzt endlich ernst nehmen. Wir wollen den NSU und vor allen Dingen den NSU-Prozess ernst nehmen.“ „Dazu auch die Opfer“ .

Das ist für jeden, der sich seit 2011 damit beschäftigt ein Schlag ins Gesicht, nach meiner Meinung. Es gibt sehr viele Journalisten, die sich seit dem 04.11.2011 bis heute mit dem Fall beschäftigen und diesen immer Ernst genommen haben. Ich selbst war in vielen Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern, doch Frau Ramelsberger habe ich bei diesen nie gesehen. Höchstes ihren Kollegen bis 2015, Tanjev  Schulz.

Eher macht Frau Ramelsberger andere Journalisten schlecht,  die sehr lange recherchieren an dem Mord an der Polizistin M. Kiesewetter und dem Mordversuch ihres Kollegen Martin. A. Der Filmemacher C. Riha musste von Ramelsberger zu diesem Film massive Kritik einstecken (3).

Doch die Süddeutsche Zeitung selber machte den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas T. für lange Zeit zum Unschuldigen. (4) Mit viel Einsatz und Mühe haben die Rechtsanwälte von Familie Yozgat dies in Zweifel ziehen können. Ich selbst habe viele Zuhörer bei Gericht erlebt, die Vernehmungen von Andreas T. als Blödsinn abgetan hatten, weil sie diesen Filmbericht gesehen hatten. Gut, dass das Gericht Andreas T. von jeglicher Schuld freigesprochen hat, doch viele Umstände lassen daran sehr zweifeln.

Und jetzt zum Schluss, da der Prozess sein Ende findet, möchte der Quälgeist Ramelsberger kein Urteil zum Ende des Prozesses abgeben. Doch die letzten Jahre hatte sie dort ziemlich danebengelegen und forderte unentwegt den Richter Manfred Götzl auf den Prozess zu beenden. (5)

Ich finde das einfach nur traurig, sich jetzt hinzustellen um zu sagen, ich habe es ja immer gesagt und nichts anders. Zudem sollte man nicht alle Journalisten in einen Topf werfen.

(1)  https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Blick-in-den-Abgrund-Fuenf-Jahre-NSU- Prozess,nsuprozess144.html

(2) https://www.cicero.de/zschaepes-haftausflug-mit-dem-bka-wie-im-urlaub/60413

(3) http://www.sueddeutsche.de/medien/nsu-opfer-kiesewetter-wenn-das-boese-zu-banal-ist-1.3474589

(4) https://www.youtube.com/watch?v=8b9n2A2Wk7c

(5) http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=73431

In eigener Sache. Ich habe nichts mit diesem Menschen der diesen Text (Blitzkrieg) gut findet zu tun.

Ich distanziere mich ausdrücklich nochmal von allem rechten Gedankengut. Also braucht ihr es auch nicht liken oder ähnliches. Danke!!!

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.

Terminhinweise für die Termine vom 30.5.2017 – 01.6.2017 (366. – 368. Verhandlungstag)

Dienstag, 30.05.2017

9.30 Uhr        Prof. Dr. Saß

Mittwoch, 31.05.2017

Keine Zeugen und Sachverständigen geladen

Donnerstag, 01.06.2017 (Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal möglich; es besteht Gelegenheit zu Aufnahmen des Senats)

Keine Zeugen und Sachverständigen geladen
Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Die Sachverständigen….

 

Ab morgen wird wieder verhandelt. Dann werden die Sachverstänigen gehört, die zum einem Prof. Dr. Saß sein Gutachten in Frage gestellt hat. Prof. Dr. Faustmann hatte metodische Fehler im Gutachten entdeckt. Seine Aufführungen durfte er schon bei Gericht ausführen. Jetzt wird er dem Richter Manfred Götzl und den Nebenklägeranwälten Rede und Antwort stehen.

Zudem wird der nächste Sachverständige Prof. Dr. Bauer wird an diesem tag gehört werden. Dieser hatte schon von seinen Besuchen in der JVA Stadelheim berichtet. Bauer war bisher der einzige Sachverständige der die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sprechen durfte. Wem das Gericht endgültig glauben schenkt, ist noch nicht abzusehen. Für die Bundesanwaltschaft hätte man die beiden Sachverständigen gar nicht mehr hören müssen. Denn für sie hat man den besten Sachverständigen eh schon gehört (Prof. Dr. Saß)

Am 17.5 dürfen die letzten Beweisanträge gestellt werden (von den Vertretern der Nebenklage und der Vertretern der Angeklagten), ohne sich eine Prozessverschleppung vorwerfen zulassen.

Es wird diese Woche nochmal spannend werden….

 

 

Die Termine vom 16.5.2017 – 18.5.2017 (362. – 364. Verhandlungstag)

Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

 

 

Dienstag, 16.05.2017

 

9.30 Uhr         Prof. Dr. Faustmann

 

 

Mittwoch, 17.05.2017

 

keine Zeugen und Sachverständigen geladen

 

 

Donnerstag, 18.05.2017

 

9.30 Uhr         Prof. Dr. Bauer

 

 

Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

 

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.