Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.