Die Grubenlampe und die Chance….

Andre Eminger wurde damals am 07.12.2006 wieder von einem Dienst genauer das LFV in Sachsen observiert. Eminger war auch einer der Helfer, die in Johanngeorgenstadt geboren wurden. Er war mit Matthias D. befreundet, der den dreien eine Wohnung in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße in Zwickau besorgte. Dazu Mandy S. die Helferin der ersten Stunden nach dem Untertauchen von Jena nach Chemnitz.

Eminger war schon als er bei der Bundeswehr war im Fadenkreuz dessen Geheimdienstes. Die Akten des MAD (Militärischer Abschirmdienst) sagen aus, dass er sich im Feb. 2000 ausgiebig zu seinen Aktivitäten befragen lies. Er zeigte seine Tattoos, seine Verehrung zu Blood & Hounour. Doch über seine Kameraden wollte er nichts sagen, denn er wollte kein Kameradenschwein sein.

In dieser Zeit muss er die drei Untergetauchten schon gekannt haben, laut Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes in München vom 11.07.2018.

An dem besagten 07.12.2006 beobachtete der Verfassungsschutz Sachsen Eminger schon zwei Tage lang. Der Deckname dieser Observation war „Grubenlampe“. An diesem Tag, so besagt das Protokoll des Verfassungsschutzes folgendes: Bis um 14.49 Uhr wäre Eminger zu Hause gewesen, wäre zu seiner Arbeitsstelle gefahren und um 17.05 wäre er wieder auf dem direkten Weg nach Hause gefahren.

Nun kommt aber folgender Umstand an diesem Tag zum Vorschein, denn am 7.12.2006 habe es in der Polenzstraße 2 in Zwickau einen Wasserschaden gegeben. Dort wohnten damals nicht geringere als mutmaßlich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Vier Hausbewohner aus der Polenzstraße sagten aus, dass sie bei Aufräumarbeiten Andre Eminger gesehen hätten. Dies verwundert schon, da dies sogar in der Anklageschrift steht. Wer lügt nun an diesem Tag und wo war Eminger wirklich. Aber die Geschichte geht weiter. Am 11.01.2007 gibt Eminger bei der Polizei zu an diesem Tag (07.11.2006) in der Polenzstraße gewesen zu sein. Wollte der Verfassungsschutz die drei nicht finden oder was sollte das Spielchen?

Er wäre in der Wohnung seines Freundes gewesen und habe diesen Wasserschaden bemerkt. Der Freund war Matthias D. Später sei auch seine Frau Susann vorbeigekommen. Auch seine Frau musste am gleichen Morgen aussagen und beide sagten das gleiche aus. Keiner der Beamten fiel auf, dass dass Geburtsdatum falsch war, die Ausweißnummer und die Unterschrift nicht mit der wahren Susann übereinstimmte. Wenn man die Ermittler heute fragt, wer die Frau an Emingers Seite war, sagen diese aus, dass es sich um Beate Zschäpe gehandelt haben muss. Kurz nach dem Zwischenfall wurde die Operation Grubenlampe Ergebnislos abgebrochen.

Wie man heute weiss, hatte ein Unbekannter den Wasserhahn in der Wohnung über den dreien voll aufgedreht. Diese Wohnung lief voll mit Wasser, da die Wohnung zu dieser Zeit unbewohnt war. Ein Mieter zeigte den Nachbarssohn darauf hin an, er hätte den Wasserhahn aufgedreht. Da nun eine Anzeige vorlag, musste sich ja die Polizei um diesen Vorfall kümmern. Man versuchte die Frau, welche die Mieter in der Polenzstraße nur als „Lisa“ kannten polizeilich ausfindig zu machen, da diese aber nirgends polizeilich erfasst war, versuchte man Anfang Januar 2007 diese persönlich an der Tür anzutreffen. An der Türe steht das Namensschild „Dienelt“. Man trifft dort auch eine Frau an, die vor- und sich ausgibt Susann Eminger zu sein. Aber ihr Spitzname sei hier im Haus „Lisa“. Sie möchte aber hier nicht im Haus aussagen, deshalb wird sie am 11.01.2007 vorgeladen.

Tatsächlich erscheint diese Frau an diesem Tag und weisst sich aus. Sie sagt bei der Polizei aus, dass sie manchmal zusammen mit ihrem Mann auf die Wohnung dessen Freund der LKW-Fahrer ist aufzupassen. Also dies passt alles auf den Mieter der Polenzstraße 2, Matthias Dienelt. Danach kommt der vermeintliche Ehemann der Frau. Erst behauptet er das sei „bei uns in der Wohnung“ und später „in der Wohnung von Matthias“. Wie es dazu kam das Eminger Zschäpe so aus dieser Sache befreien konnte, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Es müssen ja Absprachen zwischen Eminger und Zschäpe auf der einen Seite und den beiden Uwes auf der anderen gegeben haben. Diese waren in dieser Zeit nicht in der Polenzstraße. Viele der Hausbewohner sahen die beiden Uwes eh nicht, wie auch an diesen Tagen. Die Frage ist, wo waren sie in dieser Zeit, waren sie über diese Geschichte informiert gewesen, was wäre gewesen, wenn der Plan gescheitert wäre? Gab es ein Szenario danach? Aber die wichtigste Frage ist, dass der Verfassungsschutz etwas anders geschrieben hatte, als es den Tatsachen entspricht.

Oder wollte man Eminger nicht so nah kommen, da er schon in einem Dienst stand?

Kam dort evtl. Maik Eminger zum Einsatz der Zwillingsbruder von Andre??????

Deshalb kein Schlussstrich

Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/2 Erfurt 27.8.2015 2.Teil

König: Ähm, zu der Sektion vorher in Eisenach. Für uns ist es ganz wichtig wie der Zeitablauf am 4 November war. Geht denn aus dem Sektionsprotokoll hervor wann Sie die Sektion beendet haben, dass wir davon ausgehen möglicherweise den Zeitablauf….
Mall: Da müsste ich nachgucken welche Sektion das war. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
König: Könnten Sie uns das zur Verfügung stellen?
Mall: Kann ich machen ja.
König: Die Uhrzeit ist für uns das entscheidende, denn am Anschluss direkt vom Goethe Klinik oder wie es jetzt hieß…
Mall: St. Georg Klinikum…
König: St. Georg Klinikum wann Sie da rüber gefahren sind. Da können wir es so ungefähr nachvollziehen. Waffen sagten Sie haben Sie nicht gesehen, Pump Gun auch nicht?
Mall: Weiß ich nicht mehr genau, ob Herr Menzel was gesagt hat und ob er was gefunden hat. Das ich was gehört hab kann sein.
König: Geb erst mal an meinen Kollegen.
Dittes: Im Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit die Abkürzung FH etwas? Ich lese es Ihnen einfach einmal vor, von dem Lage… der Polizei. Anforderung an FH über PZD??? Kollegen Morgenbeck PZ ist noch in ESA und einsatzbereit. Jetzt wäre die Frage möglicherweise Ihre Inanspruchnahme sein könnte. Wenn Sie aber, das könnte zeitlich passen, sind Sie Tatortberechtigt? Und ist DNA beim Landeskriminalamt hinterlegt?
Mall: Da sind keine DNA hinterlegt. Die DNAs ist bei uns hinterlegt, denn wir haben auch ein DNA Labor. Ich weiß dass die DNA angefordert wurde.
Dittes: Wurde angefordert?
Mall: Ja, das mussten wir dann zum LKA übermitteln. Irgendwann später, fragen Sie mich nicht wann.
Dittes: Wir haben eine Übersicht Polizeibeamte Feuerwehrleute denen Fingerabdrücke genommen wurde DNA Proben genommen wurden, aber da sind Sie nicht dabei.
Mall: Fingerabdrücke sind nicht genommen worden, ich mein dass DNA übermittelt wurde. Nicht genommen wurde, es kann ja deswegen nicht drin stehen weil keine Speichelprobe genommen wurde, wir haben aber das Profil rüber geschickt. Weil wir es vorliegen haben.
Dittes: Bitte haben Sie Verständnis das ich nicht so gut Infomiert bin über Ihre eigene Tätigkeit unmittelbar am Tatort ermitteln äh erledigen. Äh als man Sie gefragt hat können Sie sich das mal angucken, hat man da eine gewisse Erwartungshaltung was Sie dort machen und was Sie leisten können. Können Sie das unabhängig in kurzen Worten was das sein kann.
Mall: Nach der Spurensicherung das andere ist halt also Dinge Messungen Aufzeichnungen zu machen die zum Todeseinschätzung dienen können. Das ist ein wichtiger Punkt, Beispielweise frühen postpartalen ?? Phase Temperatur messen und solche Dinge, um dann zu konstruieren wann der Todeszeitpunkt war und bei mutmaßlich Tötungsdelikte der mögliche Tatzeitpunkt gewesen sein könnte. Oder bei späten veränderten Leichen Insektenbefall oder sowas da auch die entsprechenden die Maden zu asservieren. Dann das Blutspurenmuster anzugucken vor Ort, und dann irgendwelche Rückschlüsse aus später ziehen zu können nach Kenntnisse der Obduktion Befunde wie der Tatablauf gewesen sein könnte Beispielsweise sowas.
Dittes. Und das haben Sie sich vorgestellt als Sie dort hin gerufen worden sind um so etwas machen zu können?
Mall: Sagen wir mal so, die haben gesagt wir sollen kommen da kann ich schlecht sagen nö bringt nichts mach ich nicht. Ich hatte keine große Vorstellung bei einem Brand noch viel machen kann, da ist dann die Obduktion wichtig ist.
Dittes: Es gab ja auch Blutspuren. Das hätten Sie ja auch mal angucken ansehen können fotografieren können. Sie haben keine Aufforderung bekommen, sie reingeguckt und gesagt…..
Mall: Das Problem ist ich kann nicht vor der Spurensicherung einfach reingehen.
Dittes: Das versteh ich.
Mall: Wir haben auch gesagt wir können wiederkommen die Obduktion wieder machen das hat sich alles gezogen soweit ich informiert war hab ich alles später im Nachgang so nebenbei gehört das dies die ganze Nacht gedauert hat das mit der Spurensicherung.

Zweiter Teil…..
Dittes: Ich gehen davon aus da Sie so deutlich und so überzeugend darstellen ist für jeden Kriminalbeamten eigentlich logisch nachvollziehbar das Sie zu diesem Zeitpunkt an diesem Tatort nichts machen können. Möglicherweise als Sie wieder zu Dritt nach Jena zurückgefahren sind, darüber im Auto unterhalten nach dem Motto „ was sollten wir jetzt hier“ eigentlich das hätten doch die Kriminalbeamten sehen können das wir nichts machen können oder jetzt warten sollen.
Mall: Wir haben ja angeboten, dass wir wieder kommen können, es machte keinen Sinn und da rumzustehen und da zu warten. Und da ähm ähm…und ich meine dass darüber gesprochen wurde ob das Wohnmobil abtransportiert wurde. Aber ich kann es ihnen nicht mehr zu 100% sagen.
Dittes: Hatte das ein Kriminalbeamter nachvollziehen müssen? Also keinen Fall für die Rechtsmedizin?
Mall: Das ist schwierig, weil der Kriminalbeamte den Fuß auch nicht gesehen hat. Ich denke das er das mitgekriegt hat und gedacht hat ehe die jetzt fahren, das Problem ist wenn mal was am Fundort machen kann dann ist es gut wenn man schnell da ist. Wir als Rechtsmediziner wollen schnell sozusagen, wir müssen dann auf die Spurensicherung, grad bei der Temperaturmessung ist es gut wenn man schneller kommen kann, da ist es schlecht wenn man eine Anfahrt. Das könnte ich mir vorstellen dass er darüber nicht so viel nachgedacht hat. Welchen Sinn das jetzt im weiteren Nachgang hat.
Dittes: Welch glücklicher Zufall, dass Sie in der Stadt waren. Sie haben vorhin gesagt dass Sie nicht wirklich so viel Erinnerung dazu haben, das verschwimmt mit später gesehenen Fotografien. Deshalb möchte ich Sie vielleicht nicht nach dem 4 November fragen nach dem Zeitpunkt als Sie die Fotos gemacht haben. Wann war das? War das in der Gerichtsmedizin oder war das….?
Mall: Das weiß ich wirklich nicht mehr.
Dittes: Erinnern Sie sich als Sie die Fotos angeschaut haben, ob Sie da spontan ja das ist das was ich gesehen habe oder äh oder bei dem betrachten der Fotos hatte ich etwas anders in Erinnerung.
Mall: Kann ich nicht mehr sagen.
Pelke: Zuerst mal zwei kurze Nachfragen. Sie haben vorhin oder eben geschildert dass der Kriminalbeamte relativ spontan für sich entschieden hat.
Mall: Könnte ich mir vorstellen. Was in ihm vorgegangen ist weiß ich nicht, ich hatte den Eindruck recht aufgeregt nach dem ganzen Banküberfall. Sagen wir mal so das war auch für die aufregend.
Pelke: Da sind Sie da hingefahren und da sind sie geleitet worden zu dem Wohnmobil und da hat Sie Herr Menzel erwartet.
Mall: Er war halt da. Feuerwehr war da, Polizei war da, an Herr Menzel erinnere ich mich noch.
Pelke: Sie kannten Ihn schon?
Mall: Ja.
Pelke: Und dann haben Sie gesagt er Handschuhe getragen hat.
Mall. Es kann sein.
Pelke: Es kann sein, das heißt das er nicht.
Mall: Da muss ich sagen, dann ja.
Pelke: Naja die Frage ist wenn er in dem Wohnmobil drinne war und nach der Waffe gesucht hat wäre es schon sinnvoll wenn er das mit Handschuhe.
Mall: Ich meine, ich kann es nicht 100 % sagen da ich wenige Erinnerungen habe, aber ich gehe davon aus. Aber ich weiß dass er keinen Ganzköperanzug getragen hat. Äh ich denke das er Handschuhe und Überschuhe anhatte.
Pelke: Ansonsten wenn da einer drinne aufhält, das wäre komisch. Da muss ja die Spurensicherung ran.
Mall: Er hat ja wie gesagt, er hatte auch kein gutes Gefühl dabei. Er wollte eben bevor die Spurensicherung kommt, weil es ein Zeitverzug ist bis die halt da sind, im Hinblick selber auf die Ermittlungsarbeit einfach gucken ob da ne Waffe drin ist. So habe ich ihn verstanden.
Pelke: Vielleicht ist schon gefragt worden, aber ich frage nochmal. Sie könnten mal reinkommen, einen Blick in das Wohnmobil werfen da sind zwei Leichen, wurde Ihnen gesagt?
Mall: Das weiß ich nicht.
Pelke: Ich denke man muss den Zusammenhang, es muss ja jemand das kann nicht jeder sagen die sind tot. Manche Dinge traut man sich manche Dinge darf man auch nicht. Sie haben nicht in Erinnerung irgendeiner oder das Ihnen der Herr Menzel das ist klar das ist Fakt.
Mall: Von Leichen war die Rede.
Pelke: Im Nachgang, später in Ihrer Arbeit mitbekommen haben eine Person Mayer Schulze in dieser Funktion festgestellt hat das…
Mall: Wir haben von den Ermittlungsunterlagen nichts zurückbekommen. Ich habe die Obduktionsprotokolle gesehen, mehr habe ich nicht gesehen. Es kamen ein paar Fragen vom Landeskriminalamt und vom Generalbundesanwalt zu ganz spezifische Fragestellung ohne einen Hintergrund bezogen worum es geht. Ich weiß von den ganzen Fall weiter nichts mehr. Ich weiß das es denn NSU gibt und das die beiden, das habe ich alles aus der Presse. Auch zum Zeitpunkt der Obduktion wie ich es verstanden habe, das waren die Diensthabende und mehr war mir auch nicht bekannt.
Pelke: Wer wusste oder wer durfte eine solche Entscheidung treffen, darf das die Polizei das die Personen die wir vorgefunden haben …. sind tot.
Mall: In der Regel müssten die Notärzte. Das sind die ersten.
Pelke: Das wäre erst mal..
Henke: Mir sind ein paar Wiedersprüche aufgefallen, also um 12.22 Uhr wurde hier im Einsatzprotokoll, die Zeitabfolge ist hier wichtig, sie sind hingegangen. Sie sind quasi hin gerufen worden das dort Leichen drin sind. Das ist eigentlich ein Wiederspruch in sich. Woher wusste man vor Ort das sie noch sind ich kann mir nicht vorstellen das sie eine Meldung abgeben Obduktion vor Ort…
Mall: Das weiß die Polizei.
Henke: Das wissen die, ok.
Mall: Waren in Eisenach gewesen, das war ein Fall der Eisenacher Kriminalpolizei. Das war von der Erfurter bzw. Meininger Staatsanwaltschaft.
Henke: Dank das Sie vor Ort waren, und dort die Obduktion gemacht haben, das wundert mich das die das gewusst haben.
Mall: Aber der Kriminalbeamte war ja bei der Obduktion dabei. Der stand ja dabei der hat zugeguckt, der ist dann rausgegangen. Ich nehme es dann an das er über die Einsatzzentrale wie auch immer gehört hat, dann ist er zurück gekommen. Was ich noch in Erinnerung habe das der schon draußen war das weiß ich relativ sicher zu wissen, und dann wieder zurück kam und sagte da ist etwas passiert.
Henke: Laut Aktenlage müssten Sie gleichzeitig vor Ort gewesen sein. Also Notarzt und sie. Vom Zeitpunkt weit auseinander gewesen sein.
Mall: Wir waren nicht lange vor Ort, Ankunft 13 Uhr irgendwas Zeit und dann wird das so stimmen. Wir waren jetzt nicht lange vor Ort. Wir haben uns da nicht lange vor Ort aufgehalten. Wir sind dahin hingefahren und schnell wieder weg.
Henke: Nach Ihrer Erfahrung das Wohnmobil wird hochgezogen vom Abschleppwagen wird der Tatort verändert das ist zwangsläufig so.
Mal: Da bin ich wirklich nicht so…
Henke: Nach Ihrer Erfahrung, so kommen wir nicht weiter.
Mall: Ich habe mit solchen Fundorten wenig Erfahrung die in Fahrzeugen sind. Der normale Fundort sind Hauptsächlich wo der Gerichtsmediziner mehr so Wohnung oder soo, aber das Leichen verbracht werden passiert immer mal wieder.
Marx: Sie haben einen Vorhalt gemacht, es gibt die Feststellung Notarzt… Wo?
Henke: Ja das ist dieses Einsatzprotokoll, da steht 12.22 Uhr
Marx: Ich brauche eine Akte
Henke: Das ist Vorlage 6159… Da steht das drinne. Da keine medizinischen Notmaßnahmen oder Maßnahmen ergriffen. Da steht keine Zeit, da steht nur die Ankunftszeit 12 Uhr 22. Darum weiß ich nicht wie das Zeitfenster ist.
Marx: Wir brauchen nur die Fundstelle.
Henfling: Man braucht bis zum Fundort 8 bis 10 Minuten mit dem Auto. Das ist realtisch ungefähr.
Mall: Ein bisschen länger kann es gewesen sein, wir waren am beenden der Sektion und waren am Zusammenpacken, wir sind dann alle eingestiegen, das kann schon 25 Minuten bis zu einer halben Stunde gedauert haben.
Henfling: Wissen Sie den Namen des Kriminalbeamten der bei Ihnen…
Mall: Das weiß ich nicht mehr..
Henfling: Können Sie das nachschauen..
Mall: Das könnte der Herr Lotz gewesen sein, aber ganz sicher weiß ich es nicht. Könnte es nachsehen. Im Obduktionsprotokoll.
Henfling: Das wäre schön. Da wir nicht wissen wer da den Tod festgestellt hat, das ist schon eine Schwierigkeit. Als sie da reingeguckt haben, ich weiß das es schwierig ist, aber konnte man vom reingucken her wirklich die Personen komplett sehen?
Mall: Ich weiß es nicht mehr.
Henfling: Und Sie wissen auch nicht mehr wie viel Schutt auf den Leichen lagen.
Mall: Ich mein schon das da ziemlich viel drauf lag.
Henfling: Ok man konnte die nicht so wirklich erkennen oder das man da …
Mall: Ich kann nicht auseinander halten von den Bildern die ich später gesehen habe.
Henfling: Nochmal zu der Frage von vorhin, Verbringung von Leichen. Verbringung von Leichen vom Tatort ist jetzt nicht wirklich ungewöhnlich, ist es aber ungewöhnlich das man sie mit dem Fahrzeug verbringt? Haben Sie das schon mal erlebt?
Mall: Kann ich mir vorstellen. Mir selber fällt kein Fall dazu ein wo es mir einfällt aber, ich meine das auch aus einen Brandfahrzeug mit dem Sitz eine verstorbene Person mit dem Auto.
Henfling: Aber Leichen mit dem Fahrzeug auf nen Abschlepper..
Mall: Ich meine dass man mit den Fahrzeug verbracht und dann den Sitz heraus gebracht. Am Anfang war es auch so das ist auch medizinisch sehr gerechtfertigt ganz stark verbrannte Leichen wenn man die dann herunter zerrt.
Henfling: Mal angenommen, die Spurensicherung wäre schon durch gewesen. Was hätten Sie denn gemacht an so einem Tatort.
Mall: Wir würden dann eine Leichenschau machen. Eine ärztliche Leichenschau machen. Das ist eine Aufgabe am Fundort.
Henfling: Das heißt sie hätten eine Leichenschau vorgenommen, Lage, Fotos angelegt. Kleidung sowas. Kann auch sein das man mit der Spurensicherung gemeinsam, mit den Spurensicher die Leiche entkleidet. Aber das muss vorher gesichert worden sein. Wie lag die Leiche wie waren die Blutspuren wurde sie gewendet, da kann sich sehr viel verändern das kann dann ganz anders aussehen wie es vorher war. Darum muss alles fotografisch dokumentiert sein. Glücklicherweise zusammen mit den Beamten der Tatortgruppe wird die Leiche entkleidet. Sonst können wir auch keine Leichenschau machen, manchmal wird die Leiche nicht entkleidet sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht und dann erfolgt da die Leichenschau.
Henfling: Sie haben ja gesagt Blutspurenmuster machen Sie auch, sind Sie Experte auf diesen Gebiet?
Mall: Ich hab da so eine Fortbildung dazu gemacht.
Henfling: Sind Sie an den Tag nochmal angefordert worden? Um mit in die Halle zu kommen?
Mall: Nein
Henfling: Sie persönlich nicht oder niemand nicht aus dem Institut?
Mall: Das weiß ich nicht, ich habe es nicht mitbekommen.
Henfling: Wäre das nicht naheliegend gewesen? Oder sagen Sie da gibt es andere Experten, die beim LKA die das genauso gut können das weiß ich ja nicht?
Mall: Die beim LKA die gibt es auch. Von Biologen das jetzt machen.
Henfling: Es hätte nicht sein müssen Sie als Expertin oder das Institut die Blutspuren..
Mall: Das geht auch an Hand mit Bildern Wenn es dann später erforderlich erschein. Es ist nicht zwingend erforderlich das man an dem Fundort tatsächlich ist
Henfling: Das kann man auch an Hand von Bildern analysieren?
Mall: Die Tatortgruppe hatte schon damals ich weiß nicht ob sie es schon damals hatte das weiß ich nicht mehr so genau so ne Kamera die so 3 Dimensional das ganze erfasst aber praktisch in den Raum reingucken die ziemlich gute zumindest Erfassung bei Blutspuren zumindest in der groben Lage.
Henfling: Aber Sie sind dann nicht mehr betraut worden?
Mall: Also ich, ne nein. Da bin ich mir auch relativ sicher. Was da noch weiter gelaufen ist, das weiß Frau Dr. Höffig Dr. Heiderstädt wissen. Das waren die Diensthabende und wir haben so einen Bereitschaftsdiensthandy dessen Nummer ist so zusagen der Polizei bekannt und die wird dann angerufen. Und diese hat der Diensthabende immer dabei.
Henfling: Aber die äußere Leichenleichenschau die da war vermutlich in der Halle vorgenommen hätte man Sie…
Mall Ich glaube nicht das die Äußere Leichenschau da müssten Sie auch meine Kollegen fragen weil ich da nicht bei der Sektion nicht dabei war. Soweit ich die Sektionsbilder gesehen vielleicht soll ich nochmal reingucken??? Ich weiß es nicht. Also ich meine die Leichen waren bekleidet gewesen. Ich gehe davon aus das eine richtige äußere Leichenschau nicht in der Halle erfolgt ist. Das die Leichen nach der Spurensicherung so in einen Leichensack verbracht wird kommt, das ist recht häufig sauber der auch DNA Frei ist und Spurenfrei und da in die Rechtsmedizin verbracht wurde.
Henfling: Das ist nicht unüblich das man sowas so macht? Eine äußere Leichenschau direkt am Fundort bzw. am….
Mall: Manchmal wird das dort auch gemacht aber in der Regel wird das in einem Leichensack verbracht die Leiche und dann praktisch in die direkt in die Rechtsmedizin verbracht. Weil der Leichensack ja sauberer ist. Ab und zu macht man eine äußere Leichenschau ohne Kleidung wenn man sich nicht sicher ist ob da Gewalt vorliegt oder ob es etwas anders ist.Es ist manchmal so das Menschen blutbefleckt sind es könnte sein das da einer erstochen ist das sieht man halt nicht oder der hat eine Speiseröhrenkrafadernblutung und der hat akut erbrochen. Das kann man nicht von außen nicht unterscheiden. ( Frau Mall redet schnell und lässt Frau Henfling nicht zu Wort kommen) Ist da viel Blut da kann eine Gewalt Einwirkung sein es kann auch etwas anders sein Das kann dann am Fundort geguckt weil die weiteren Ermittlungen davon abhängen zum Beispiel versiegeln der Wohnung Zugangsberechtigung und da sind noch Angehörige die wollen dann wieder … Darum die Leichenschau.
König: Kann eine Tatortgruppe eine Sektion durchführen? Oder Teile einer Sektion?
Mall: Nein, also nein die haben keine Ärzte. die sind immer dabei und machen die Spurensicherung und die Fotodokumentation.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Polizistenmord von Heilbronn: Staatsanwalt beeinflusste ein Gutachten.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Martin Arnold ist der wichtigste Zeuge beim Polizistenmord von Heilbronn am 25. April 2007. Als seine Kollegin Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss ermordet wurde, saß er neben ihr im Streifenwagen auf dem Beifahrersitz. Auch auf Arnold wurde geschossen. Sprichwörtlich um ein Haar überlebte er den Anschlag. Einen Sekundenbruchteil vor dem Schuss muss Arnold den Kopf nach rechts gedreht haben. Die Kugel durchdrang nicht sein Gehirn, wie bei Kiesewetter, sondern streifte es praktisch nur. Was hat der Beamte wahrgenommen? Warum drehte er den Kopf nach rechts? Hat er den Täter gesehen? Hat er noch Erinnerungsreste an die Tat?

Fragen, die sich jüngst auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg stellten. Dabei kam Bemerkenswertes zur Sprache. Im Juni 2011 hatte der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn ein Gutachten über die Erinnerungsfähigkeit des Polizeibeamten in Auftrag gegeben – und hatte dem Gutachter gleich mitgeteilt, wie er die Sache sieht: Dass nämlich die Angaben von Arnold gegenüber den Ermittlern der Polizei keinen Wert haben. Den Gutachter hat dieser Manipulationsversuch nicht gestört. Er arbeitet seit langem eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. In den Ermittlungsakten wiederum fehlt dieses Schreiben mit dem tendenziösen Auftrag des Ersten Staatsanwaltes von Heilbronn.

Soweit im Schnelldurchlauf die Geschichte. Und nun der Reihe nach.

Michèle Kiesewetter war sofort tot. Martin Arnold fanden die ersten Polizeibeamten, die einige Minuten nach der Tat zum Tatort kamen, schwer verletzt auf dem Rücken außerhalb des Streifenwagens, die Füße im Auto. Er habe die Augen aufgeschlagen, sagen sie als Zeugen vor dem Oberlandesgericht in München, als sie sich um ihn kümmerten. Danach habe sich ein Sanitäter bemüht, das Opfer wachzuhalten. Und der Arzt, der Arnold mehrfach operierte, bekundet vor dem Gericht sogar, der Angeschossene sei bei Bewusstsein gewesen und „rumgelaufen“. Er sei „agitiert“ gewesen und habe Sprachstörungen gehabt. Offensichtlich wollte der Verletzte noch sprechen. Man habe Arnold in Narkose versetzen müssen, so der Arzt weiter, um ihn ruhig zu stellen und das Gehirn zu entlasten. Dann sei er mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Ludwigsburg geflogen worden.

Am 16. Januar 2014 erlebt die Öffentlichkeit diesen Mann zum ersten und bisher einzigen Mal. Martin Arnold wird als Zeuge vor Gericht in München gehört, Prozesstag 75. Der heute 33-Jährige präsentiert sich völlig anders, als das Bild, das monatelang von ihm vermittelt wurde. Ein Mann, der Angst vor der Vernehmung habe, dem man das ersparen sollte, den man schützen müsse. Das Publikum hört stattdessen einen Zeugen, der klar, flüssig und zusammenhängend spricht. Von seinem Erleben, seinen Beschädigungen und auch seinen Erinnerungen. Die Frage, welche Erinnerungen er an die Tat hat, beantwortet er zweimal und unterschiedlich. Zunächst erklärt er, ab der Einfahrt auf den Festplatz Theresienwiese, wo die Tat verübt wurde, keinerlei Erinnerung mehr zu haben. Später spricht er von zehn Minuten, die komplett fehlten und erwähnt dann, sich an Gesprächsfetzen mit den Rettungssanitätern am Tatort und ihm Hubschrauber zu erinnern. Man gewinnt den Eindruck, dass es ihm gut tut, seine Situation endlich einmal öffentlich schildern zu können. Mehr noch: Dass er an der Diskussion um die Aufklärung der Tat mitwirken will. Im Gegensatz zur Anklagebehörde wirft Arnold auch die Frage nach dem Motiv des Angriffs auf ihn und seine Kollegin auf. Das sei nach wie vor unklar, erklärt er.

Hat Martin Arnold also doch mehr Erinnerungen? Ein medizinischer Befund des Reha-Krankenhauses drei Monate nach der Tat bescheinigte ihm, ein „wacher, ansprechbarer, voll orientierter Patient“ zu sein, „keine kognitiven Störungen“ zu haben, und es gebe „keinen Anhalt für eine schwer ausgeprägte Störung von Gedächtnis und Konzentration“.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Arnold insgesamt zwölfmal von den Ermittlern der Kriminalpolizei vernommen. Das erste Mal bereits sechs Wochen nach dem Anschlag, Anfang Juni 2007. Vier Monate nach dem Anschlag, im August 2007, konnte er den Polizeidienst wieder aufnehmen. Nach dem Urteil der Ermittler hatte Arnold „klare und konkrete Erinnerungen“ an die Anschlagssituation. Deshalb erstellte man schließlich, im November 2010, ein Phantombild des Mannes, der auf Arnold geschossen hat. Dabei verwies der dafür verantwortliche Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) in seinem Bericht auf einen Vergleichsfall: 1994 hatte in Heilbronn ein Ehepaar Kopfschüsse erlitten. Die Frau starb. Mit dem überlebenden Mann wurde ein Phantombild erstellt, obwohl er den Täter nur einen Bruchteil einer Sekunde gesehen hatte. Das Phantombild aber war stimmig und führte zum Täter, der festgenommen werden konnte.

Beim Mordfall Kiesewetter jedoch scheiterte die Herausgabe von insgesamt drei Phantombildern für die Fahndung am Veto des zuständigen Staatsanwaltes von Heilbronn Christoph Meyer-Manoras. Keines der insgesamt dreizehn männlichen Phantombilder hat eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos – auch das nicht, das Arnold zeichnen ließ. Er sei noch heute stolz auf seine Entscheidung, bekannte Meyer-Manoras im Juli 2015 vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart, die Veröffentlichung der Phantombilder untersagt zu haben. Bis heute verteidigt er auch seine Unterlassung, den privaten Email-Account von Kiesewetter beim Provider in den USA sichern zu lassen. Die Anweisung, die Phantombilder nicht herauszugeben, erteilte der Staatsanwalt der SoKo Parkplatz mündlich. Man weiß das durch Zeugenbefragungen im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

2011 griff der Staatsanwalt gleichzeitig zu einer ganzen Reihe ungewöhnlicher Maßnahmen, um die Veröffentlichung des Phantombildes von Martin Arnold zu verhindern. So traf er sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer und legte ihm nahe, nicht mit den Ermittlern über dieses Treffen zu sprechen. Nach dem vierstündigen Gespräch mit dem Staatsanwalt zog Arnold seine Zustimmung zurück, das Phantombild zu veröffentlichen. Und zwar nicht, weil er sich von dem Bild distanziert hätte, sondern im Gegenteil, weil er sich sicher sei, dass der Angreifer so aussah. Er hatte Angst bekommen. Die SoKo Parkplatz vertrat dagegen die Auffassung, der gesetzliche Auftrag, die Tat aufzuklären, stehe über den persönlichen Interessen des Opfers. Die Kriminalbeamten schlugen gleichzeitig Schutzmaßnahmen für ihren Kollegen Arnold vor. Zum Beispiel hätte man verschweigen können, dass das Phantombild von ihm stammt.

Schließlich, im Juni 2011, gab der Staatsanwalt das nervenärztliche Gutachten in Auftrag und erhielt den gewünschten Befund: Arnold könne sich nicht erinnern, seine Angaben zur Tat seien nicht verwertbar. Damit war das Phantombild ein für alle Mal kassiert.

Nach der Übernahme der NSU-Ermittlungen im November 2011durch die Bundesanwaltschaft übersandte der heilbronner Staatsanwalt im Januar 2012 die Ermittlungsakten nach Karlsruhe. Im beigefügen Abgabebericht findet sich eine bemerkenswerte Passage: Man habe „der Presse“ während all der Jahre mitgeteilt, „der Zeuge könne sich an nichts erinnern“, weil jedes Abweichen von dieser Version „Spekulationen eröffnet hätte, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens von Martin Arnold hätten führen können.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert. Aber weshalb? Die Vorgabe, man habe Arnold schützen wollen, macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Phantombild einen wahren Täter zeigen kann. Ging davon der Staatsanwalt aus?

Die Kette der Merkwürdigkeiten findet nun aktuell ihre Fortsetzung im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Bei der Sitzung am 2. Oktober wurde jener Nervenarzt als Zeuge vernommen, der das Gutachten über Arnold vom Juli 2011 erstellte. Eher beiläufig erwähnt Thomas Heinrich, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, aus Weinsberg: „Was mir der Herr Meyer [der Staatsanwalt] auch zur Verfügung gestellt hatte, war eine Zusammenfassung, die er dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegenüber, der sogenannten SoKo Parkplatz, zur Verfügung gestellt hatte, in der er begründete, warum er keine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Phantombildern sah.“

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) ist verblüfft: „Das hat er Ihnen gleich mitgeschickt, bevor Sie das Gutachten gemacht haben?“

Heinrich: „Ja, das habe ich bekommen. Und da waren die Vernehmungen, die mit Herrn Arnold durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. Ihnen wird das Schriftstück wahrscheinlich bekannt sein. So kam es zur Begutachtung.“

Doch den genauen Wortlaut des Auftrages zur Begutachtung von Martin Arnold kannte der Ausschuss bisher nicht. Er findet sich nicht in den Akten.

Drexler: „Die Annahme des Staatsanwaltes, warum er die Phantombilder nicht weitergegeben hat, hat sie nicht beeinflusst?“

Heinrich: „Nein.“

Drexler: „Gut.“

Heinrich: „Nein. Ich meine, ich nehme die Sachlage zur Kenntnis, aber ansonsten bilde ich mir meine eigene Meinung. Dafür bin ich ja da.“

Und diese Meinung sieht so aus: Eine Erinnerung an das Tatgeschehen sei bei einem solchen Kopfschuss aus medizinischen Gründen nicht möglich, erklärt Heinrich – und fügt hinzu: „Und Herr Arnold wird sich auch nie mehr erinnern können.“

Zweifel an der Arbeitsweise des Gutachters äußern vor allem die Abgeordneten der Grünen im Ausschuss. Jürgen Filius, Obmann der Grünen: „Ich gehe nicht falsch in der Annahme aufgrund dessen, was Sie heute berichten, dass Sie sagen: Das Ergebnis stand für mich eigentlich schon vorher fest, weil es gar nicht möglich ist?“

Heinrich: „Ein Ergebnis steht natürlich nie vorher fest.“

Petra Häffner, Grüne, von Beruf Heilpraktikerin: „Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Herr Arnold bei Ihnen die Wahrheit gesagt hat? Also: Dass das Fakt ist, was er bei Ihnen gesagt hat, und nicht das bei den Vernehmungen durch die Polizei?“

Heinrich: „Ich habe keinerlei Sicherheit, dass das, was er bei mir gesagt hat, wahr ist.  Das kann ich nicht überprüfen.“

Häffner: „Ich konstruiere jetzt etwas: Man kann ja eine Geschichte erfinden, weil man einen Zweck damit verfolgt. Hat Herr Arnold vielleicht bei Ihnen eine Sache so dargelegt, weil es für ihn zu dem Zeitpunkt genau das Richtige war?“

Heinrich: „Na ja, so etwas wird man nie völlig ausschließen können.“

Häffner: „Wieviel Gutachten haben Sie für die Staatsanwaltschaft Heilbronn schon gemacht?“

Heinrich: „Viele. Aber nicht nur für Heilbronn, für alle möglichen Staatsanwaltschaften, Gerichte wie auch immer.“

Die Frage bleibt: Hat das Anschlagsopfer Arnold noch Erinnerungen? War er nach dem Kopfstreifschuss bei Bewusstsein? Lief er gar herum?, wie es der Chirurg Professor Götz G. berichtet hat. G. war am Tattag selber nicht in Heilbronn. Ihn sowie die Ärzte und Sanitäter, die vor Ort mit dem Schwerverletzten zu tun hatten, als Zeugen zu hören, dazu hat sich der Ausschuss dazu bisher nicht verhalten. Martin Arnold selber hat gebeten, von diesem Ausschuss nicht befragt werden zu müssen, auch nicht in nicht-öffentlicher Sitzung. Der hat akzeptiert. Wie es aussieht hat er das Vertrauen von Zeugen in ihn gründlich verspielt.

Die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg findet am 16. Oktober statt.

Thomas Moser

Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/1 Erfurt 27.8.2015 1.Teil

Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/2 Erfurt 27.8.2015 1.Teil
Marx: Nochmal herzlich willkommen, es tut mir leid das Sie so lange warten mussten oder Sie sind ja auch forensisch tätig das wissen Sie es ja. Auf hoher See und auch bei Untersuchungsausschüssen ist es halt wie es ist. Schön das Sie da sind. Sie wissen ja um was es geht. Am 04.11.2011 da waren Sie vor Ort in Eisenach / Stregda. Die eigentliche Obduktion das waren ja nicht Sie, das wird uns später beschäftigen hier nur am Rande. Ich muss Sie Anfangs zu Ihren Pflichten belehren wie in der Strafprozessordnung? Das Sie die Wahrheit sagen, Sie müssen nicht nur Wahrheitsgemäß und auch vollständige Angaben machen. Wenn bei einer Falschen oder unvollständigen Aussage gibt es empfindliche Strafen da droht eine Freiheitstrafe von 3 Monate bis zu 5 Jahren eine Vereidigung ist auch möglich und Sie können natürlich solche Fragen verweigern die Gefahr aussetzen würden einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könnten. Dann kommen wir zu Ihrem Namen?

Mall: Prof. Dr. Else Gitta Mall 46 Jahre Direktorin für Rechtsmedizin in Jena

Marx: Familienstand?

Mall: Verheiratet.

Marx: Frau Prof. Dr. Mall Sie haben die Möglichkeit und das Recht, auch so zuerst muss ich vorlesen das Sie eine Aussagegenehmigung haben.

Mall: Ja.

Marx: Von Ihrem Institut bzw. im Einvernehmen der Universität Friedrich Schiller da ist die Universität angesiedelt, und die Aussagegenehmigung die Ihnen zugegangen ist vom 30 Juli die geben ich den Ausschuss zur Kenntnis „Frau Prof. Dr. Mall hier erteile ich die Genehmigung vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss UA 6/1 auszusagen“. Sie können wenn Sie wollen gerne selbst berichten wie das am 04.11. ereignet hat wie sie nach Eisenach Stregda gelangt sind oder die andere Möglichkeit gleich Fragen stellen, Sie können es halten wie Sie wollen.
Mall: Ich kann kurz berichten, der Dr. Heiderstädt meine Wenigkeit und Frau Jakob war als Abstellsektion bei einer Sektion in Eisenach tätig. Ich glaub das war ein Freitag. Wir haben dort seziert und als wir am Ende der Sektion das war einen Außensektion von der Rechtsmedizin Thüringen. Also als wir mit der Sektion fertig waren kam einer der Kriminalbeamten ich weis nicht mehr wer es war da kann ich mich nicht mehr erinnern und hat gesagt da war grad ein Banküberfall und da brennt ein Wohnmobil und ihr könnt gleich mal kommen. Das war mehr so Zufall, das wir parktisch in dieser Zusammensetzung vor Ort waren. Ich sag mal relativ schnell vor Ort. Da waren wir an dem Tag zufällig eine Routinesektion in Eisenach waren.

Marx: Können Sie sich erinnern um welche Uhrzeit Sie informiert wurden?

Mall: Ich denk mal das war so gegen Mittag oder so aber genau Uhrzeit weiß ich nicht mehr.

Marx: Ein Banküberfall ein brennendes Wohnmobil alleine ist ja kein Grund Sie ja…

Mall: Mit Leichen…

Marx: Mit Leichen. Interessant wäre wann Sie den Anruf bekommen haben?

Mall: Das war kein Anruf, wir waren mit der Sektion fertig, das ist das was ich mich erinnere der Kriminalbeamte war schon raus, und der kam dann wieder zurück. Und hat uns das dann gesagt. So nach dem Motto da könnten wir doch gleich mal nachgucken.

Marx: Könnten wir das irgendwie nachvollziehen, gibt es da Unterlagen vor Ort wo Sie diese Sektion durchgeführt haben?

Mall: Das denk ich, die Unterlagen vom Institut habe ich mit ich habe Sie nicht alle durchgeguckt. Soweit ich weiß haben wir keine Unterlagen zu der Uhrzeit und wann es gewesen ist. Das müsste sich aus den polizeilichen Unterlagen erbeben.

Marx: Wir haben jetzt hier ein Foto,(DSC 1368)sind Sie das auf dem Foto?

Mall: Das könnte durchaus sein und rechts könnte Herr Heiderstädt sein ja.

Marx: Und da haben wir den Zeitstempel von diesem Foto, das ist 13.10 Uhr 13.12 Uhr

Mall: Das würde passen, die Sektion durchführen Vormittags die Fahrt von Jena und dann..

Marx: Genau und können Sie sich erinnern an die Dauer des Fahrweges bzw. wo waren Sie?

Mall: Im Klinikum Reha Eisenach da obduzieren wir, das war nicht sehr weit. Ich kenn mich dort nicht so genau aus, soweit ich weiß ist das nicht sehr weit. Wir waren relativ schnell da.

Marx: Das müssen wir mal bei Google nachsehen wie sie sind dann…

Mall: Wir haben den Dienstwagen, wir sind ein Sektionsteam zwei Ärzte ein Präparator nach der Strafprozessordnung sozusagen für gerichtliche Obduktionen unterwegs. Wir sind dann alle dahin gefahren.

Marx: Aha ok. Jetzt waren Sie komplett vor Ort. Sie setzen sich in Bewegung und nehmen das Wohnmobil in deren Inhalt in Augenschein. Wie hat sich…. unterbrochen…

Mall: Ich hab einmal kurz, einen Blick reingeworfen. Also ganz kurz.

Marx: Sie haben von außen reingeschaut?

Mall: Es kann, ich kann mich wirklich nicht erinnern das ist zu lange her und solange war ich mit dem Fall befasst so das ich mir so Einzelheiten richtig gemerkt hätte. Wir haben auch nicht einen Tatortfundbericht oder Fundortbericht geschrieben weil wir eigentlich nichts weiter gemacht haben. Es kann sein, da gingen so Stufen rein das ich da drauf gestiegen bin und da reingeguckt habe. Der Herr Menzel war etwas weiter drin soweit ich mich erinnere, ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen wie es da drinne aussah.

Marx: Ja und wer hat den Tod der beiden festgestellt oder war das offensichtlich oder hat man Sie…

Mall: Einen Arzt geholt, normalerweise holt die Polizei einen Notarzt.

Marx: Da war schon die Todesursache schon erfolgt und was Sie gesehen haben wären Sie nicht auf die Idee gekommen nochmals nachzugucken?

Mall: Das weiß ich nicht. Ob jemand vorher schon da war Feuerwehr war sicherlich da, kann ich mich sicherlich erinnern das kann ich nicht genau erinnern.

Marx: Als Sie kurz reingeschaut haben, mit dem mittlerweile bekannten Zustandes der beiden Toten was erinnern Sie sich?

Mall: Ich erinnere mich an an, das kann ich Ihnen nicht mehr sagen.

Marx: Die Lage der beiden?

Mall: Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen.

Marx: Haben Sie irgendwie Fotos gemacht?

Mall: Nein.

Marx: Gar nichts? Haben Ihre Kollegen auch nochmal reingeschaut?

Mall: Das weiß ich nicht mehr, ob Herr Dr. Heiderstädt einen Blick hineingeworfen hat das weiß ich nicht mehr. Frau Jakob nicht.

Marx: Gut sind Sie dann, quasi gleich wieder weggefahren oder gab es irgendwelche Erörterungen nach solchen Absprachen….

Mall: Mir ist gesagt worden das wir bereitstehen um die Obduktion durchzuführen auch Zeitnah. Das war eigentlich klar das bei diesem Brand Fundort sozusagen erst mal Brandspurentechnische Arbeit Die nicht medizinische Angelegenheit bei Brand, so das also ich bin davon ausgegangen das dies vom LKA gemacht wurde.

Marx: Wie lange waren Sie dann insgesamt vor Ort?

Mall: Das weiß ich nicht, nicht sehr lang. Das kann ich nicht so genau sagen so ne halbe Stunde.

Marx: Gut und es gab und Sie dachten es kommt die Tatortsicherungsgruppe war die schon dort angekommen als Sie noch da waren?

Mall: Das weiß ich nicht, ich glaube nicht das die da waren. Bin ich mir nicht sicher. Aber 100% kann ich es nicht sagen, meine Erinnerungen sind nicht mehr so gut.

Marx: Gab es denn als Sie vor Ort waren, eine Erwähnung das dieses Wohnmobil an einem anderen Ort mit dem Inhalt.

Mall: Daran kann ich mich nicht erinnern.

Marx: Wenn man Ihnen sowas gesagt das man das Wohnmobil in Erwägung gezogen hätte wegzubringen, hätten Sie das dokumentiert.

Mall: Naja ich bin halt spurentechnischer Sachbearbeiter oder Spezialist wenn ich das hörte, hätte ich das als sinnvoll erachtet, ja. Weil im Wohngebiet die Arbeit muss mit auszureichenden Lichtverhältnissen stattfinden und in Ruhearbeiten sein sollen. Insbesondere Fundort war natürlich war auch sehr (unverständlich) ich bin auch kein Brandermittler das ich davon hätte Ahnung hätte um genauer zu beurteilen können.

Marx: Wenn Sie einen Blick reinwerfen, da muss ich doch mal zurück kommen, vielleicht versuchen Sie sich doch nochmal wenn Sie auch kein Bild haben, Sie beschäftigen täglich mit toten, die nicht gut aussehen..
Mall: Ich kann Ihnen wirklich nicht mehr sagen welches Bild ich gesehen habe wie der da, und ich habe Fotos gesehen meines Erachtens das ich da nichts durcheinanderbringen. Das krieg ich nicht mehr auseinander. Ob das die Fotos sind, ob ich meine das da einer hinten gesessen hätte. Ich habe am Anfang nur einmal kurz rein gesehen und da schon darauf bedacht spurenschonend. Und da war keiner dazu da die Leute da rein zuschicken. (Redet den nächsten Satz sehr sehr schnell)
Marx: ….. normalerweise der Blick auf eine Art Sitzecke gefallen…

Mall: Kann sein ja.

Marx: Können Sie sich daran erinnern vielleicht.

Mall: Ja kann sein ja.

Marx: Sind Ihnen auffällige Gegenstände erinnerlich?

Mall: Das weiter hinter der Sitzecke irgend eine Person in sitzender Stellung das könnte sein, ich weiß nicht ob das der erste Blick war oder ein Foto später.

Marx: Hinterher sind etliche Waffen sichergestellt worden, das fällt einem ja auch auf? Wo eine Waffe liegt?

Mall: Ich weiß das der Herr Menzel, ach das weiß ich dadurch weil er es auch gesagt hat er hat da er ist da etwas weiter rein nicht richtig und weiß auch nicht so richtig rein, am Rand irgendwie so ein bisschen rumgeguckt im Brandschutt ob da ne Waffe liegt meine ich. In der Tatsache dass man das man davon ausgeht letztlich eine Selbsttötung war, das die beiden Personen die Waffe der beiden Personen da liegen muss. Also eine Waffe da sein muss.

Marx: Hat er das mit Hand gemacht oder gebeugt…

Mall: Er hatte so ein Stock oder Harke oder sowas in den Brandschutt und hat da eine Waffe gesehen.

Marx: Das hat er Ihnen gesagt oder haben Sie das beobachtet?

Mall: Das kann sein das ich das von außen gesehen habe aber er hat das auch gesagt. Er ließ sich auch die Gedanken die er hatte hat er formuliert. Das war wohl nicht an die Rechtsmediziner gerichtet an die Polizeikollegen. Weil es so ne Idee war die sind zu zweit die Suizid begangen haben, oder ist da noch ein dritter der Beispielsweise mit der Beute da nun oder weiß ich. Solche Gedankengänge waren das wohl.

Marx: Ja gut, er war dann definitiv im Wohnmobil?

Mall: Ich meine definitiv so richtig erinnern ist bei mir ein bisschen schwach, aber ich glaube.

Marx: Sie sollen uns ja nur das erzählen wo Sie relativ sicher sind. War die Stufe, Sie sagten Sie seien die Stufe reinzukommen, war die Stufe irgendwie abgedeckt.

Mall: Das weiß ich nicht mehr.

Marx: Jetzt war ja, durch den Brandt die Tür ja auf, das Fester quasi rausgeflogen oder verformt das so ein bisschen Licht rein kam, es ist immer schwierig wie intensiv ein Brand war wenn alles schwarz war sieht man ja nichts da kann es ja noch so Hell sein die Strukturen

Mall: Das kann ich nicht mehr sagen nicht mal sagen ob die Türe auf war, sie muss ja auf gewesen sein sonst hätte ich ja nicht reingucken können wie viel Fester kaputt waren wo und was das weiß ich nicht mehr.

Marx: Wir haben schon andere Zeugen gehört und die Feuerwehrleute die das geöffnet haben dieses Wohnmobilteil den hinteren Eingang da war ein Fuß oder Füße und da sind Beine drin das hat denen schon gereicht, also ist denen ins Auge gefallen. Vielleicht ist Ihnen das erinnerlich ? Sie sehen das da jemand liegt mit den Füßen zur Tür?

Mall: Das kann schon sein das da, ich meine mich zu erinnern da weiß ich nicht ob es der erste Blick war oder ob es Fotos später die ich gesehen habe. Ob einer lag und der andere so angelehnt irgendwie.

Marx: Und nach der Lage?

Mall: Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen.

Marx: Ja dann in die erste Runde, Herr Kellner .

Kellner: Vielen Dank auch, Frau Prof. Dr. Mall ich habe eine Nachfrage. Was war Ihre Aufgabe konkret an diesem Tatort. Sie wurden ja geholt, was war Ihre Aufgabe da.

Mall: Also, das ist eine gute Frage ja. Wir waren schließlich letztlich wenn wir nicht in Eisenach gewesen wären, die Meldung kam rein Banküberfall sehr aufregend alles und ähm und der Kriminalbeamte hat das alles gehört mitgekriegt ich weiß nicht wie durch Polizeifunk und hat uns dann auch Bescheid gesagt. Ich glaube nicht dass die uns aus Jena geholt hätten.

Kellner: Jetzt waren Sie nun vor Ort, unabhängig ob man Sie aus Jena geholt hat oder nicht da muss es doch eine Aufgabenstellung gegeben haben, und warum man Sie geholt hat.

Mall: Naja wir haben erst mal geguckt für mich erst mal hat sich da keine Aufgabenstellung ergeben jetzt. Weil Spurensicherung am Fundort das ist nicht unser Job. Unser Aufgabenstellung war sozusagen, Fundort würde bedeuten ist sowieso ist jetzt bei wenn es um ein Tötungsdelikt geht, die Tatortgruppe mit dem Kriminalarzt kommt und die Ihre Spurensicherung macht und wir danach. Weil sonst ja die Gefahr besteht das irgendwelche Kontaminationen, grade wenn es um DNA Spuren geht.

Kellner: Die Spurensicherung war noch nicht vor Ort als Sie eintrafen?

Mall: Nein.

Kellner: Als Sie kamen hat Herr Menzel gebeten zu kommen… (nicht zu Ende geredet).

Mall: Ich weiß nicht ob Herr Menzel gebeten hat dass wir kommen, es kann auch einfach sein das der Polizeibeamte der da zufällig da war der für die Staatsanwaltschaft bei der Obduktion bei der Routineobduktion anwesend war gedacht hat nehm ich die bevor die nach Jena fahren nehme ich die einfach mal mit. Sozusagen. Das ist auch möglich.

Kellner: Der Herr Menzel hat Ihnen das gezeigt, was Sie grad gesagt haben, er war mit Ihnen am Fahrzeug hat geguckt ob er was findet bevor die Spurensicherung da war hat er sich schon einen Überblick verschafft wie auch immer. Und Sie haben einen kurzen Blick hineingeworfen und dann war für Sie die Sache alles erledigt.

Mall: Wir konnten da jetzt nichts machen.

Kellner: Für Sie war dann die Sache erledigt, sind Sie dann gleich gefahren…

Mall: Sind dann gleich gefahren.

Kellner: Sie sind dann gleich gefahren, haben Sie gefragt einen Kollegen oder Kollegin vor Ort gewesen ist der festgestellt hat was mit den Personen ist die da drinnen sind. Ob Sie tot sind oder noch Hilfe brauchten hat da der Herr Menzel was dazu gesagt.

Mall: Nein.

Kellner: Nichts?

Mall: Nein.

Kellner: Er hat nur gesagt wir haben da zwei Tote zwei Leichen….

Mall: Ich erinner mich an die Feuerwehr da war, die haben noch gelöscht es rauchte noch aber Feuer war nicht mehr da. Es war nicht mehr ganz frisch.

Kellner: Und er hat dann gesagt gucken Sie sich das mal bitte an. Und das war es dann.

Mall: Ja, es war eigentlich für uns.

Kellner: Und dann sind Sie gefahren.

Mall: Ja.

Kellner: Danke.

Marx: Wer möchte? Frau König?

König: Wurden Sie aufgefordert das Wohnmobil zu betreten oder sind Sie zum Wohnmobil gegangen und in das Wohnmobil auf die Treppe reingegangen?

Mall: Nein ich bin, nein ich denke Herr Menzel bin ich mir sicher das er gesagt hat ich soll einen Blich reinwerfen. Also ich gehe nicht selber an Fundorte.

König: Ok, Herr Menzel ist vorweggegangen Sie sind hinter ihm hergegangen…

Mall: Das weiß ich nicht mehr, es kann sein das Herr Menzel vorher drin war oder hinterher.

König: Dass er Sie hereingerufen hat?

Mall: Auch möglich das er dann runter oder rausgekommen ist und ich habe einmal kurz reingeguckt und dann. Kann auch sein das Herr Heiderstädt reingeschaut hat, das müssen Sie ihn selber nachfragen. Ich kann mich nicht so an die Abläufe nicht mehr erinnern. Was jetzt zuerst war

König: Ich sag mal so dass Sie von der Polizei in Empfang genommen wurden als Sie ankamen mit dem Auto. Sie werden Ihren Ausweis vorgezeigt haben…

Mall: Wir sind ja mit dem Kriminalbeamten gekommen, ich glaube dass es so war. Ich bin mir da relativ sicher, 100% an die Abläufe kann ich mich nicht konkret erinnern, aber ich glaube das er vor uns hergefahren ist.

König: Und der Kriminalbeamte hast Sie durch die Absperrung durchgeführt zum Wohnmobil …

Mall: Davon gehe ich aus, ja.

König: Und da war schon Herr Menzel schon drin oder war schon vor Ort.

Mall: Also vor Ort war er ja.

König: Als Sie hineingeschaut haben war Herr Menzel drin, ein Stück weiter ….

Mall: Das weiß ich eben nicht, ich weiß es wirklich nicht mehr.

König: Und das Herr Menzel dann herumgestochert hat zu dem Zeitpunkt wo Sie in der Tür standen oder…

Mall: Nein also, das geht schon vom Platz her geht das da zwei Leute in diesem Eingang stehen nein das geht einfach nicht.

König: Das heißt als Sie wieder rausgegangen sind ist Herr Menzel wieder rein…??

Mall: Möglicherweise ja. Oder ob er draußen war als ich drinnen war. Die ganzen Abläufe kann ich nicht mehr…

König: Was er da in der Hand hatte…

Mall: Es war ein Stock oder Harke oder sowas

König: Groß oder klein?

Mall: Ich habe was Längeres in Erinnerung.

König: Haben Sie solche Schutzschuhe bekommen oder was auch immer?

Mall: Das kann sein. Einen Schutzanzug hatten wir nicht an.

König: Hatte Herr Menzel sowas an?

Mall: Ich meine der hatte seine Uniform an und keinen Schutzanzug anhatte.

König: Wissen Sie ob er Schutz diese Plastikschuhe diese Überzieher anhatte?

Mall: Kann sein. Erinnern kann ich mich nicht zu 100% das kann sein das er das halte ich auch für denkbar weil diese mitgeführt werden, ich glaube jetzt nicht das die nicht Spurensicherung nicht Kriminalpolizei diese Ganzkörperanzüge dabei haben. Wir hatten diese auch nicht dabei, wir waren auch nicht für einen Fundort vorbereitet.

König: Und Handschuhe?

Mall: Das kann sein das er welche getragen hat. Ich weiß nicht ob ich welche getragen habe ich habe nichts angefasst.

ENDE Teil 1

Staatsanwalt Meyer-Manoras, der nach dem 04.11.2011 in eine andere Richtung lenkte ( „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“)

„Umpolung“ –
Die Ermittlungen im Polizistenmord von Heilbronn werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt. Staatsanwalt Meyer-Manoras und LKA-Beamtin Rieger vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg

„Umpolung“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem alle Einzelteile eines Systems komplett und einheitlich neu ausgerichtet werden. Eine Erscheinung in der Natur, die aber auch in sozialen Systemen vorkommen kann. Bei den Ermittlungen zum Polizistenmord von Heilbronn fand nach dem 4. November 2011 eine Umpolung statt, die bei Behörden, Politikern, aber auch Medien bis heute anhält. Wie sie funktioniert, zeigte die Vernehmung des Staatsanwaltes Christoph Meyer-Manoras und der Kriminalbeamtin Sabine Rieger vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart am 24. Juli.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu der Einschätzung, die Tat auf der heilbronner Theresienwiese wurde von vier bis sechs Personen begangen. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA sah mehrere Phantombilder als wertvoll an, wollte aber, um die Öffentlichkeit nicht zu verwirren, nur drei zur Fahndung herausgeben. Der Staatsanwalt allerdings untersagte jegliche Veröffentlichung von Phantombildern. Am 4. November 2011 änderte sich dann zudem die Ermittlungsrichtung komplett. Der NSU mit den Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde bekannt. Seither schreibt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zu. Und diesem Dogma folgen nun alle – vom Landesinnenminister bis zum Staatsanwalt von Heilbronn. Dass keines (!) der Phantombilder auch nur annähernd Böhnhardt und Mundlos ähnelt, stellt nicht etwa ihre Anwesenheit in Frage, sondern wird umgekehrt als Beleg genommen, dass die Zeugen nicht die Täter gesehen haben. Die blutverschmierten Männer sollen also nichts mit der Tat zu tun gehabt haben, sondern alle rein zufällig um dieselbe Zeit in der selben Gegend herumgelaufen sein. So werden Regeln der formalen Logik auf den Kopf gestellt.

Anderes Beispiel: Videoaufzeichnungen aus Geschäften und Tankstellen rund um den Tatort. Sie wurden jahrelang nicht ausgewertet. Wonach hätte man suchen sollen?, fragte der Zeuge Staatsanwalt den Untersuchungsausschuss rhetorisch. Wonach wohl? Zum Beispiel nach Personen, die den Phantombildern ähneln. Erst nach 2011 wurden die Videos ausgewertet. Weil man nun darauf nicht Böhnhardt oder Mundlos sieht, betrachtet der Staatsanwalt das als nachträgliche Rechtfertigung für die Nichtauswertung der Videos. Anstatt, dass sich auch dadurch Zweifel an ihrer Anwesenheit ergäben. Der Staatsanwalt benutzt das Böhnhardt-Mundlos-zwei-Täter-Dogma als Rechtfertigung für die Unterlassung und Verschleppung der Ermittlungen nach 2007, die er mit zu verantworten hat.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu dem Ergebnis, die Angreifer mussten zwei Rechtshänder gewesen sein. Mundlos habe links des Streifenwagens der Fahrerin Kiesewetter in den Kopf geschossen, Böhnhardt rechts dem Beifahrer Arnold. Doch Böhnhardt war Linkshänder. Damit stimmt die Schussbahn nicht überein. Ein Linkshänder hätte weiter vorne stehen müssen, wäre vom Opfer gesehen worden und in die Schussbahn des anderen Täters geraten. Staatsanwalt Meyer-Manoras räumte vor dem Ausschuss ein, dass er darüber erst seit der Ausstrahlung einer TV-Dokumentation („Kampf um die Wahrheit“, 3sat, 6.7.2015) nachgedacht und ihn das ins Grübeln gebracht habe. Ziemlich freihändig meinte er dann aber, vielleicht habe ja Böhnhardt links auf Kiesewetter geschossen und Mundlos rechts auf Arnold. Motto: Wenn ein Puzzleteil nicht passt, macht man es eben passend. Von derartigen Mängeln war der Auftritt des Zeugen geprägt.

Hinzu kamen Polemiken, die einem Funktionsträger nicht zustehen. Wie schon vor dem NSU-Bundestagsausschuss qualifizierte er Zeugen, die blutverschmierte Männer sahen, ab. Zum Beispiel die damals 71jährige Frau W., die gegen 14 Uhr am Tattag am südlichen Eingang zur Theresienwiese einen heraneilenden blutverschmierten Mann sah, der in ein wartendes Auto einstieg. Die Zeugin glaubte auch, einige Zeit vorher Schüsse gehört zu haben. Wie schon in Berlin stellte Staatsanwalt Mayer-Manoras auch in Stuttgart den Sachverhalt unvollständig und manipulativ dar. Seine Version geht so: Die Zeugin W. habe von der Stelle, wo sie Schüsse vernommen habe, bis zu der Stelle, wo sie den blutverschmierten Mann gesehen haben will, mit ihrem Auto 40 Sekunden gebraucht. Doch die 400 Meter vom Tatort zu besagter Ampel könne man nicht in 40 Sekunden laufen. Süffisant fügte er den Weltrekord und den Weltrekordhalter über 400 Meter hinzu. Die Aussage der Frau sei deshalb unglaubwürdig. Nicht wenige Medien übernehmen diese Erzählung ungeprüft. Jedoch: An der Darstellung des Staatsanwaltes stimmt so gut wie nichts. Erstens beträgt die Entfernung vom Tatort zu der Ampel nicht 400 Meter, sondern maximal 300 Meter. Zweitens braucht man für die Strecke, die Frau W. im Auto bis zu jener Ampel zurücklegte, nicht 40 Sekunden, sondern mindestens 60 Sekunden. (Die Ampelphase nicht mitgerechnet.) Und drittens hat die Zeugin vielleicht gar keine Schüsse gehört, sondern zerplatzende Luftballons. Zu dieser Überlegung kam jedenfalls die SoKo Parkplatz, die die Tat und die Zeugenaussagen während eines Frühlingsfestes nachstellte. Dabei fiel den Ermittlern im südlichen Bereich des Festplatzes Theresienwiese ein Luftballonstand auf. Das alles wiederum ist Staatsanwalt Meyer-Manoras bestens bekannt. Er hat es zum zweiten Mal einem Ausschuss verschwiegen.

Ein letztes Beispiel für die Haltung des „Ersten Staatsanwaltes“ von Heilbronn sei nicht vorenthalten: Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) konfrontiert ihn mit der Aussage von Rechtsanwalt Walter Martinek, der Martin A. vertritt, jenen Polizeibeamten, der den Anschlag mit viel Glück schwerverletzt überlebt hat. Der Anwalt, so Drexler, habe gegenüber dem SWR die Ermittlungen kritisiert, das berufliche und private Umfeld des Opfers sei nicht durchleuchtet worden. Antwort Meyer-Manoras: „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“

Die Liste ließe sich fortsetzen. Der Staatsanwalt mag mit seinem Verhalten zwar politisch folgsam sein, für die Ermittlungen aber ist er ein Problem.

Seit dem 4.11.2011 ist das gesamte Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg durch die Vorgaben der BAW „umgepolt“. Die Ermittlungen sollten nur noch die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos „nachweisen“ und nicht mehr rückhaltlos und in alle Richtungen erfolgen. Zu welchen Konsequenzen das führte, dokumentierte die Vernehmung der LKA-Beamtin Sabine Rieger auf drastische Weise. Ein Paradebeispiel: Michèle Kiesewetter verbrachte den Abend vor ihrem Tod mit dem Kollegen Marcello P. (Er wurde am 24. Juli vom Ausschuss in einem Nebenraum gehört.) P. hatte in seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2010 angegeben, ihm und Kiesewetter sei an jenem Abend in Böblingen ein Mann aufgefallen, der sie auffällig beobachtet habe. Als ihm die Ermittler (u.a. Sabine Rieger) die Phantombilder von Heilbronn vorlegten, deutete er auf das Bild, das nach den Angaben des schwerverletzten Beamten Martin A. gezeichnet worden war. (Im Ermittlungsbericht das 14. Phantombild, offiziell aber Bild Nr. 7) Sie seien elektrisiert gewesen, so die LKA-Vertreterin gegenüber dem Ausschuss. Doch dann kam der 4.11.2011 mit dem Auffliegen des NSU und der Festlegung auf Böhnhardt und Mundlos als die alleinigen Attentäter von Heilbronn. Am 16. November 2011 wurden P. erneut Lichtbilder vorgelegt, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden – vor allem zusätzlich aber auch ein Bild von Uwe Böhnhardt. „Wenn er jetzt nicht auf Böhnhardt zeigt, hat seine Aussage keine Bedeutung“, habe sie damals gedacht, so die LKA-Beamtin Rieger vor dem Ausschuss. Tatsächlich zeigte P. nicht auf Böhnhardt, sondern auf eine andere Person. Doch die galt als „verfahrensunbeteiligte Person“, weil sie keine Ähnlichkeit mit Böhnhardt oder Mundlos aufwies. Die Folge: dem Hinweis des Beamten wurde „keine weitere Bedeutung zugemessen“. Die Festlegung auf die „zwei Uwes“ als Täter erwies sich damit als Falle. Eine verordnete Ermittlungsrichtung mit verheerendem kriminalistischem Ergebnis. Als die Kriminalhauptkommissarin von der Abgeordneten Petra Häffner (Grüne) gefragt wird, wieviele Spuren verworfen worden seien, weil sie nicht zu „NSU“ gepasst haben, versteht sie zunächst die Frage gar nicht. Die Umpolung ist perfekt.

„Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen.“ Zitat Innenminister Reinhold Gall, Juli 2013. Auch die grün-rote Landesregierung unterstützt bis heute dieses Dogma. Das nennt man tendenziös – ist aber gescheitert: Denn auch diese Ermittlungen mit Schlagseite konnten „keinen eindeutigen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren“. (Zitat BKA-Ermittlungsbericht, Oktober 2012) Das wiederum kann bedeuten: Die wahren Täter oder Mittäter laufen noch frei herum. Und die Verantwortung dafür haben die Bundesanwaltschaft, der Landesinnenminister, das LKA und auch der Erste Staatsanwalt von Heilbronn.

Warum aber soll der Staatsanwalt 2007 die Ermittlungen hintertrieben und die Phantombilder unterdrückt haben? Gute Frage. Sie gilt aber auch für die übergeordnetere, warum die Bundesanwaltschaft nicht weitere und andere Täter sucht, als die zwei Uwes. Viele Hinweise legen inzwischen nahe, dass die Phantombilder reale Personen zeigen. Möglicherweise Personen, die besser nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden sollten. Meyer-Manoras muss das nicht selber gewusst haben, es reicht, dass er möglicherweise bestimmten „Ratschlägen“ von irgendeiner Seite gefolgt ist. Warum soll das abwegig sein? Dass unter der Regie der SoKo Parkplatz Nummer 1 Aktenmanipulationen vorgenommen wurden, ist jedenfalls belegt. Sie wurden im Untersuchungsausschuss bisher nur angesprochen, sind aber nicht aufgeklärt. Die Nichtveröffentlichung der Phantombilder war mit dem Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Klaus Pflieger, abgesprochen. Vielleicht kam die Anweisung sogar von dort. Jedenfalls sind wir damit endgültig auf der politischen Ebene des Falles angekommen – und ganz nah am Justizminister, der damals Ulrich Goll hieß und der heute für die FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss sitzt. Wie soll er sein eigenes Regierungshandeln untersuchen? Er müsste sich selber als Zeuge befragen.

Eine „Umpolung“ ist das eine. Sie zu als solche zu erkennen, das andere. Wer aber nicht unabhängig ist, sondern selber Teil des Systems, dem wird das nicht gelingen. Und das wiederum ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umpolung.

Thomas Moser
(7.8.2015)

Redeverbot – Die Grüne Landtagsfraktion in Ba-Wü untersagt einem Abgeordneten, bei einer Podiumsdiskussion über den NSU-Untersuchungsausschuss aufzutreten

Redeverbot – Die Grüne Landtagsfraktion in Ba-Wü untersagt einem Abgeordneten, bei einer Podiumsdiskussion über den NSU-Untersuchungsausschuss aufzutreten

„Schweigen“ – das ist das beherrschende Motiv der Wissenden über dem uferlosen NSU-Sumpf. Sie schweigen – die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Eminger. Die verdächtigen Neonazis Kapke, Dienelt, Werner. Die V-Leute Starke, Degner, Gärtner. Die Geheimdienst-Hauptamtlichen Temme, Görlitz, Schaffel. Und wie man auch mit vielen Worten schweigen kann, bewies eben erst der frühere LfV-Chef von Baden-Württemberg, Helmut Rannacher. In dieses Heer der Schweigenden wird nun jemand gestellt, dessen Bestimmung es eigentlich ist, zu reden: Ein „Parlamentarier“ aus Baden-Württemberg, der Grüne Landtagsabgeordnete Alexander Salomon, Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses. Zum Schweigen verdonnert hat ihn ausgerechnet seine eigene Fraktion. In gewisser Weise aber auch der Ausschuss selber. Salomon war zu einer Podiumsdiskussion in Freiburg eingeladen, hatte gerne angenommen, doch kurz vorher dann kommentarlos abgesagt. Ein bizarrer Vorgang, der an Vieles denken läßt, nur nicht an demokratische Sitten.

„Wird der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter aufgeklärt? Der NSU-Untersuchungsausschuss – eine Zwischenbilanz“ – so der Titel jenes Abends, Veranstalter: das Freiburger Bündnis gegen Rassismus und Diskriminierung, der DGB und der AStA der Uni Freiburg. Neben Salomon sollten diskutieren: der Rechtsextremismus-Forscher Hajo Funke, Metin Erd vom Freiburger Bündnis und auch der Autor dieses Textes. Um die Ereignisse zu verstehen, die zu Salomons Absage führten, sind ein paar Vorinformationen ganz nützlich. So die, daß das Freiburger Bündnis schon lange einen NSU-Untersuchungsausschuss forderte, als sich der gesamte Landtag noch in energischer Verweigerung übte. Dann die, daß das Freiburger Bündnis im Mai einen Offenen Brief an den Ausschuss adressierte, in dem es nun dessen Arbeit offen kritisierte und den Austausch mehrerer Mitglieder nahelegte. Und schließlich die, daß Hajo Funke für den Ausschuss ein rotes Tuch ist. Als Vertrauter der Familie Heilig, dessen Sohn Florian unter nach wie vor ungeklärten Umständen an dem Tag in seinem Auto verbrannte, als er beim Landeskriminalamt (LKA) zum NSU befragt werden sollte, zwang Funke den Ausschuss in eine Konfrontation mit eben diesem LKA. Die Familie Heilig wollte nämlich Gegenstände aus dem Todesauto nicht in die Hände des LKA geben. Der Ausschuss mußte das akzeptieren.

Für das Ausschußmitglied Alexander Salomon jedoch war das alles kein Problem. Er wollte sich, im Geiste eines guten Demokraten, der Diskussion stellen, auch mit Kritikern. Allerdings wollte seine Fraktion nicht. Fragen an Salomon, warum und weshalb und wieso er abgesagt habe, beantwortet er demonstrativ mit Verweis auf „seinen Obmann im Ausschuss“, Jürgen Filius. Der könne alle diese Fragen beantworten, so Salomon. Also Frage an den Abgeordneten Filius: „Warum darf Herr Salomon nicht bei der Veranstaltung in Freiburg auftreten?“ Herr Filius will die Frage nicht verstehen, damit habe er nichts zu tun, sagt er. Nachfrage: „Aber warum meint Herr Salomon dann, Sie könnten das beantworten?“ Filius: „Salomon hat das selbständig umgesetzt.“ Moser: „Was heißt denn umgesetzt?“ Filius: „Er hat selber entschieden, nicht zu kommen.“ Moser: „Und was hat er umgesetzt?“ Filius: „Anfänglich habe ich die Veranstaltung ok gefunden. Aber dann kam der Einladungstext und in dem steht, es werde im Ausschuß alles blockiert. Und außerdem ist noch Professor Funke dabei. Das fand ich dann alles nicht so glücklich. Das habe ich Salomon gesagt und der meinte, ok, dann geh ich nicht hin.“

Wieder zum Abgeordneten Salomon. Mit hintergründigem Lächeln antwortet er auf die Schilderung: „Nein, so war es nicht.“ Da sei mehr gewesen. Und er erwähnt seine Fraktion. Konkret will er nicht werden, macht aber deutlich, daß er die Podiumsdiskussion nicht freiwillig abgesagt hat. Die Darstellung, er habe etwas „umgesetzt“, treffe es eigentlich ganz gut.

Doch nicht nur die Grüne Fraktion legt allem Anschein nach einem frei gewählten Abgeordneten Fesseln an, Kritik am geplanten Auftritt Salomons in Freiburg gab es auch von anderen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses – zum Beispiel der SPD. Und der FDP-Obmann Ulrich Goll feixte morgens, als er Salomon im Landtag begrüßte: „Ich habe gehört, Ihre Teilnahme an der Diskussion in Freiburg ist eine Ente.“

Es geht vor allem um den Koalitionsfrieden mit der SPD – das ist ein paar Tage später zu erfahren. Dieser Koalitionsfrieden hatte bereits dafür gesorgt, daß drei Jahre lang kein NSU-Untersuchungsausschuss zum Kiesewetter-Mord eingesetzt worden war. Jetzt, nachdem es ihn gibt, soll vor allem das Innenministerium geschont werden, das die Verantwortung für das Landeskriminalamt und das Landesverfassungsschutzamt hat. Ministerschutz vor Aufklärung könnte man sagen.

So viel zur inneren Beschaffenheit dieses Ausschusses. Man muß an der Stelle doch einmal kurz daran erinnern, daß es Bürgerinitiativen wie der in Freiburg zu verdanken ist, daß es diesen NSU-Ausschuss überhaupt gibt. Und auch die Herren Landtagsabgeordneten Filius, Goll oder Sakellariou würden immer noch nicht dort sitzen, wenn es nur nach ihnen gegangen wäre. Aber vielleicht ist es ja das, was sie diesen engagierten Bürgern nicht verzeihen.

Die freiburger Veranstalter wandten sich mittlerweile ebenfalls an den Grünen Obmann Jürgen Filius und wollten eine Erklärung für die Absage. Doch von dort kam nicht etwa die Antwort, der Kollege Salomon habe Bedenken an der Veranstaltung selbständig „umgesetzt“. Stattdessen entschuldigte sich Filius, die Fraktion habe „keine Vertretung“ gefunden. Wie sieht eine Vertretung aus für einen Abgeordneten, dem man verboten hat, aufzutreten? Das würde mich doch mal interessieren.

Thomas Moser
(21.7.2015)

Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich: Erst sollte die Aufklärung des Polizistenmordes von Heilbronn, Mord Nummer zehn im NSU-Komplex, mittels der Ermittlungsgruppe Umfeld des Landeskriminalamtes (LKA) verhindert werden, dann mittels einer Enquête-Kommission im Landtag, nun durch einen Untersuchungsausschuss selber.

Am 4. Mai 2015 nahm der Ausschuss den Tatort Theresienwiese in Heilbronn in Augenschein und ließ sich vom LKA-Vertreter Axel Mögelin Ermittlungsergebnisse schildern – und auf einmal scheinen alle Zweifel beseitigt. Der Mordanschlag auf die Polizistin Michèle Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold geschah doch so, wie es die Bundesanwaltschaft behauptet: Allein durch zwei Täter. Beispielhaft für das fast einhellige Presseecho die kleine taz-Schwester Kontext: „Ein einziger Spaziergang von gut zwei Stunden hat den baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss einer Lösung seiner Aufgabe nähergebracht, die Umstände der Ermordung von Michèle Kiesewetter aufzuhellen. Die Begehung der Heilbronner Theresienwiese konnte die bisherige Zwei-Täter-Theorie der ermittelnden Behörden nicht erschüttern. Eher im Gegenteil.“

Medien, die Sprachrohre der Offiziellen werden. Tatsächlich hat sich ein gnadenloser Machtkampf in und um diesen Untersuchungsausschuss entwickelt, der wenig Spielraum lässt. Zunächst: LKA-Mann Axel Mögelin, letzter Leiter der SoKo Parkplatz, verfälscht und manipuliert die Ermittlungsergebnisse seines eigenen Amtes. Er gibt Zeugenaussagen nicht korrekt wieder und verneint die Einschätzungen, zu denen die Kriminalbeamten vor dem November 2011gekommen waren. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss sprach er im September 2012 selber von korrespondierenden Zeugenaussagen, die nahelegen, daß vier bis sechs Täter an dem Überfall beteiligt waren. Heute stellt er das in Abrede. Damals wollte die SoKo Parkplatz drei Phantombilder zur Fahndung herausgeben. Die Angaben der Zeugen erschienen den Ermittlern stimmig und glaubhaft. Jetzt qualifiziert Mögelin die Aussagen dieser Zeugen ab und bestreitet ihren Wert. Mögelin leugnet Mögelin, könnte man dazu sagen. Offensichtlich hat sich das LKA entschieden, entwertet seine eigene Arbeit und unterwirft sich wider besseres Wissen den Vorgaben von Bundesanwaltschaft und Landesinnenministerium. Danach waren die Täter allein Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Und das, obwohl Bundeskriminalamt (BKA) und LKA in ihren Ermittlungen nach 2011 zu dem Ergebnis kamen: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ (Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012)

LKA-Vertreter Mögelin hat bei dem Ortstermin in Heilbronn aber nicht nur Spuren tendenziös präsentiert, er hat auch wichtige Spuren und Zeugenaussagen verschwiegen. Zum Beispiel, daß vier Zeugen unabhängig voneinander zwischen 13.20 h und 13.50 h, zum Teil nur wenige Minuten vor dem Anschlag, an vier Stellen auf und an der Theresienwiese vier Streifenwagen gesehen haben. Kiesewetter und Arnold waren zu den Zeitpunkten noch nicht am späteren Tatort. Es sind Spuren, die in die Reihen der Polizei hineinführen und die von den Ermittlern nicht weiterverfolgt wurden. Offensichtlich sollen sie es auch heute noch nicht.

Die Entwicklungen lassen nur einen Schluß zu: Der Wille im Sicherheitsapparat, die Aufklärung der NSU-Mordserie zu verhindern, ist größer geworden, die Vertuschungsabsicht 2015 stärker als 2012. Das muß zu denken geben.

Der Ausschuss hatte in seinen ersten Sitzungen atemberaubende Enthüllungen gezeitigt, Stichwort: Todesfall Florian H. und die unterlassenen Ermittlungen. Dann der plötzliche Tod der 20jährigen Melisa M., ehemals Freundin von Florian H., die im Ausschuss als Zeugin gehört worden war. Doch nach den letzten Sitzungen mußte man den Eindruck gewinnen, daß der Ausschuss zumacht. Es scheint, als ist er über seine eigene Aufdeckungswirkung regelrecht erschrocken. Nun wird konservativ gefragt, es wird nicht zuende gefragt, es werden vorschnell Schlüsse im Sinne der Behörden gezogen, es werden die nötigen Akten nicht angefordert, es wird akzeptiert, daß Akten nur schleppend geliefert werden, und es werden die Regelungen des Geheimschutzes akzeptiert (lediglich Einsichtnahme in Akten, keine Kopien), aufgestellt von Behörden, die doch eigentlich Untersuchungsgegenstand des Ausschusses sind.

Mehr als drei Monate hat es gedauert, ehe die Ermittlungsakten des LKA zum Mordfall Heilbronn den Ausschuss erreichten. Den Fall Arthur C. mußten die Abgeordneten ohne Kenntnis dieser Akten behandeln. Die Akten zur V-Frau „Krokus“ bekamen sie ganz kurz vor dem entsprechenden Sitzungstag vom 27. April, nämlich am Freitag, 24. April. Das grenzt an Sabotage. Doch der Ausschuss blieb klaglos. Dabei kann er auch anders. Am 7.Mai hat der Vorsitzende Wolfgang Drexler per Pressemitteilung Hajo Funke ultimativ aufgefordert, die Beweismittel im Falle Florian H. (Notebook, Handy, Camcorder) bis zum 22. Mai dem Ausschuss zu übergeben. Ein kalkulierter Affront. Von einer ähnlichen öffentlichen Aufforderung beispielsweise gegenüber Innenminister Reinhold Gall hat man bisher nichts vernommen.

Seit sechs Wochen, seit dem Tod am 28. März 2015, dauert die Obduktion von Melisa M. nun schon an, ohne daß man ein Ergebnis erfährt. Kritik an dem tendenziösen und unbestimmten Vorabbericht („…dürfte [!] sich aus dem unfallbedingten Hämatom im Knie ein Thrombus gelöst und die Embolie verursacht haben“) wies der Ausschussvorsitzende zurück.

Als Frontmann gegen die Aufklärung und für die offizielle Version erweist sich immer mehr der SPD-Abgeordnete Nikolaos Sakellariou. Dabei ist er doch nur konsequent. Drei Jahre lang kämpfte er energisch gegen einen Untersuchungsausschuss an, lobte 2014 den oberflächlichen und mangelhaften Bericht der EG Umfeld, besser könne es ein Untersuchungsausschuss nicht machen und verstieg sich dabei zu der entlarvenden Aussage, so wörtlich: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Daß ausgerechnet er nun trotzdem Obmann in diesem Ausschuss ist, könnte man als Treppenwitz verstehen, besser aber als die programmatische Infragestellung des Gremiums.

Was sich Sakellariou nach dem Tatorttermin in Heilbronn erlaubt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Auch für ihn ist nach der Besichtigung der Theresenwiese die Zwei-Täter-Theorie belegt. Mehr noch: Er kritisiert den Bundestags-UA, der hätte doch auch nach Heilbronn kommen sollen, dann wäre er womöglich zu einer ähnlichen Einsicht gelangt. Da wohnt dieser Mann nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt in Schwäbisch Hall und hält es acht Jahre lang nicht für nötig, auch nur ein Mal zur Theresienwiese zu gehen. Da argumentiert er Jahre lang, sozusagen ignorant und unkundig, gegen einen Untersuchungsausschuss an und greift dann Abgeordnete an, die engagiert und lange vor ihm taten, was er nun vorgibt zu tun. Einige der MdBs waren übrigens vor Ort in Heilbronn, auch mehrfach. Es scheint zur Methode Sakellariou zu gehören, einfach mal etwas anderes zu behaupten. Wenn er dann noch mit Blick auf die Journalisten, die als Sachverständige vor dem Ausschuss ausgesagt haben, (u.a. der Autor dieses Textes) erklärt, er hätte uns andere Fragen gestellt, wenn er vorher schon mal in Heilbronn am Tatort gewesen wäre, dann argumentiert der urplötzliche Aufklärer nicht nur mit seiner eigenen Inkompetenz, sondern auch mit seiner Feigheit. Er hat sich schlicht nicht getraut, kritische Fragen an uns zu stellen.

Was soll Nikolaos Sakellariou in diesem Ausschuss? Neben ihm müßte mindestens auch Ulrich Goll, FDP, aus dem Gremium zurückbeordert bzw. der Rücktritt nahegelegt werden. Auch Goll hat sich lange Zeit entschieden gegen diesen UA ausgesprochen, O-Ton im Februar 2014 bei der Vorstellung des EG Umfeld-Berichtes: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Vor allem aber: Wie soll er sein eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten? Denn Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister von Baden-Württemberg und damit Dienstherr des verantwortlichen Staatsanwaltes von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, der die Ermittlungen sabotierte. Meyer-Manoras verweigerte die Veröffentlichung von Phantombildern für die Fahndung, verhinderte die Sicherstellung des privaten Emailverkehrs von Michèle Kiesewetter und traf sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer Martin Arnold, um gegen die Ermittler zu intrigieren. Die Unterdrückung der Phantombilder hatte den Segen des Generalstaatsanwaltes von Stuttgart, Klaus Pflieger.

Neben Staatsanwalt Meyer-Manoras (Zeuge am 22. Mai in Stuttgart), müssten der frühere Generalstaatsanwalt Pflieger sowie der frühere Justizminister Goll als Zeugen vom Ausschuss vernommen werden. Ausschussmitglied Matthias Pröfrock, CDU, wollte den Innenminister als Zeugen hören. Er kann sich beweisen: Ist er auch dafür, den damals verantwortlichen Justizminister zu hören?

Schon im Bundestags-UA hatte sich ein Machtkampf zwischen Parlament und Exekutive um die Aufklärung der Hintergründe des NSU-Mordkomplexes entwickelt, wie nun im UA von Baden-Württemberg. Der Unterschied ist: im Bundestag standen die Obleute aller Fraktionen gemeinsam und geschlossen gegen die Exekutive – in Stuttgart aber führt die Auseinandersetzung mitten in den Ausschuss hinein. Dort hat die Exekutive ihre Vertreter sitzen – Aliens, die in ihrem Interesse operieren und den wahren Auftrag dieses Gremiums verraten.

Thomas Moser

Terminhinweise für die Woche 25.03.2015 – 26.03.2015 (195. bis 196. Verhandlungstag)

Mittwoch, 25.03.2015

09.30 Uhr       Oswald A.
10.15 Uhr       Gundula F.
10.30 Uhr       Sabine K.
11.00 Uhr       Karin L.
11.15 Uhr       Silke B.
13.00 Uhr       KOK Wötzel, KPI Gotha
13.00 Uhr       KHK Ernst, KPB Paderborn
(alle Zeugen: Banküberfall Arnstadt am 07.09.2011)

Donnerstag, 26.03.2015

09.30 Uhr       Sachverständiger Dr. Oliver Peschel, IRM München
09.30 Uhr       Sachverständiger Dr. Rüdiger Mölle, Bay. LKA
09.30 Uhr       Muharrem S.
09.30 Uhr       Keskin M.
10.15 Uhr       Yavuz Sami S.
(alle Zeugen und Sachverständige: Anschlag Köln-Keupstraße)
13.30 Uhr       Doris M.
14.00 Uhr       Marlies B.
(beide Zeuginnen: Banküberfälle Stralsund am 07.11.2006 und
18.01.2007)
14.30 Uhr       Andreas G.
(Banküberfall Stralsund am 07.11.2006)

Florian Heilig – Der Tod eines Zeugen. Mord oder ein Suizid aus Liebeskummer?

Eyes Wide Shut

Florian Heilig – Der Tod eines Zeugen. Mord oder ein Suizid aus Liebeskummer?

Am 2.3.2015 behandelt der parlamentarische Untersuchungsausschuss/PUA in Baden-Wüttemberg die Todesumstände von Florian Heilig. Dazu werden der Vater und die Tochter befragt – außerdem die frühere Freundin von Florian Heilig.

Der folgende Beitrag fasst die zahlreichen Gesprächen mit der Familie Heilig und die eigenen Recherchen der letzten 1 ½ Jahre zusammen.
Genau acht Stunden vor seiner Vernehmung als Zeuge bringt sich Florian Heilig auf fürchterliche Weise selbst um. Er verbrennt in seinem eigenen Auto – um 9 Uhr morgens, 70 Kilometer von seinem Heimatort entfernt. Das behauptet die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, das behauptet der Gall-Bericht des SPD-geführten Innenministeriums im Februar 2014.

Traueranzeige der Familie Heilig Traueranzeige der Familie Heilig

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