Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

Der 233. Prozesstag im NSU Prozess in München. BKA Beamte und Runen als Tattoo

Der 233. Prozesstag im NSU Prozess in München

Nicht zum ersten Mal gab es Streit wenn BKA Beamten in München ausgesagt haben. Doch diesmal ist es wieder ein spezieller Fall. Es wurde vom Bundeskriminalamt ein Taxifahrer ausfindig gemacht der Frau Zschäpe am 16.6.2011 zum Bahnhof nach Zwickau gefahren soll.
Frau Zschäpe hatte an diesem Tag, nachts bei der Taxizentale angerufen und habe auf den Namen Dienelt ein Taxi bestellt. Das Taxi sollte dann um 5.30 Uhr in die Frühlingsstraße in Zwickau kommen. Der Hintergrund dieser Fahrt sollte sein, den Reisepass den Holger Gerlach für Uwe Böhnhardt bestellt hatte abzuholen. So das BKA in ihren Ermittlungen.
Nun war dieser Taxifahrer vor einigen Wochen Zeuge im OLG in München. Dieser erzählte etwas ganz anderes, als dies im Vermerkt beim BKA sich wieder fand.
Dieser meinte er habe ja Frau Zschäpe zum Zwickauer Bahnhof gefahren, aber nicht um 5.30 Uhr sondern am Nachmittag an diesen Tag. Frau Zschäpe blieb im Taxi und man habe 10 Min. auf Böhnhardt und auf einen weiteren Mann gewartet (am Bahnhof). Der Zeuge konnte diesen auf einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen. Zudem sagte er, diesen habe er vor einigen Wochen schon mal gefahren, in die Nähe des alten Bahnhofs in Zwickau. Interessant wäre sicher gewesen von wo und ob er diese Fahrt angemeldet habe, unter welchen Namen dieser Bestellung lief. Er kannte Beate Zschäpe aus den Medien, dies sagte er auch in München.
Nun zu den beiden BKA Beamten von heute. Der Anfang machte eine Frau Britta K. 32 Jahre alt.
Diese meinte man habe Anfang Dezember den Auftrag bekommen da Frau Zschäpe des Öfteren mit dem Taxi gefahren ist (Frühlingsstraße und Polenzstraße) den Taxifahrer Herr H. zu finden und zu befragen. Sein Auftrag hieß am 16.6.2011 um 5.30 Uhr in die Frühlingsstraße zu fahren. Der Zeuge H. sagte bei BKA aus, dass die Fahrt an der er sich erinnerte am Nachmittag stattgefunden habe. Durch einen Vorhalt konnte man ihm aufzeigen das diese Fahrt schon früher war. Dann sagte Frau K. aus, der Taxifahrer hätte ausgesagt das er Böhnhardt 3-4 Wochen davor schon mal gefahren zu haben. Aber wohin wusste Frau K. nicht mehr als Götzl sie fragte. Götzl fragte sie dann, wer mit ihr die Wahllichtbildvorlagen dem Zeugen vorgelegt habe. Das wäre ihr Kollege K. gewesen. Götzl fragt darauf die Zeugin wieso die Befragung am 21.12.2011 war, und die Bildvorlage dem Zeugen gezeigt wurde erst am 22.12.2011. Das müsse ein Zahlendreher gewesen sein meinte Frau K. Auf den Wahllichtbildern erkannte der Zeuge Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt wieder. Dann wurde die Zeugin nach vorne gerufen um den Richter den Auswertbericht des BKAs über die Taxifahrt zu erläutern. Dabei konnte man feststellen dass die Fahrt nicht um 2.20 Uhr bestellt wurde, sondern es wurde um 21.11 Uhr. (Andre das Telefonat angenommen) Um 2.20 Uhr wurde diese Fahrt dann in das System erfasst. (von einer Marion)
Dann durfte die Zeugin sich wieder setzen, und sagte weiter aus dass der Taxifahrer an einem Fahndungsplakat des BKA zwei der drei wieder erkannte. Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Den dritten erkannte er nicht. Götzl will wissen wie sie die Gesprächsniederschrift getätigt wurde. Sie habe sich Notizen gemacht so die Zeugin, konnte aber die Niederschrift erst zum 5.1.2012 fertigstellen da sie und ihr Kollege was zu tun gehabt hätten bzw. Weihnachtsfeiertage waren. Die Zeugin konnte sich noch erinnern dass Frau Zschäpe sehr unfreundlich gewirkt habe wie der Taxifahrer H. angab. Zudem sagte dieser die Angeklagte wäre auf dem Beifahrersitzt gesessen. Dann hatte der Senat keine weiteren Frage genau wie die Bundesanwaltschaft und der Gerichtssachverständige und Psychologe Prof. Dr. Sass.
Als nächstes kommt der Anwalt von Frau Zschäpe Wolfgang Stahl zum fragen. Dieser will wissen wie diese Niederschrift zustande kam. Die Zeugin K. sagt darauf hin das diese handschriftlich gefertigt wurden und währenddessen in den PC eingegeben wurde. Die Endfassung wurde dann am 5.1.2012 fertiggestellt. Egal wie es Ra Stahl probierte die Zeugin einen Fehler zu unterstellen, behaarte diese aber das bei den Angaben der Niederschrift ist alles richtig gelaufen sei. Daraufhin will Stahl wissen ob die Arbeitshypothese schon Frau Dienelt im Vorfeld feststand, denn Frau Zschäpe benütze diesen Aliasnamen. Nach langen hin und her meinte dann die Zeugin, dass schon damals Susann Dienelt für das BKA Beate Zschäpe gewesen sei. Zudem gäbe es Audiodateien die die Anmeldung der Bestellung dieser Taxifahrt dokumentieren haben soll. Dann wurde die Zeugin K. entlassen.
Darauf folgt eine Erklärung von Rechtsanwalt Stahl, diese ich später zusammenfassen werde.
Als nächster Zeuge kommt der Kollege von Zeugin K. Dieser ist Kriminaloberkommissar 31 Jahre alt und heißt Iva K.
Dieser sagte aus, dass er und seine Kollegin 3 Monate in Zwickau eingesetzt waren, man habe am 21.11.2011 von der Dienstelle Bilder bekommen. Man habe dem Zeugen H. nur die Bilder gezeigt die Verfahrensrelevant waren. Auf den Bildern waren Böhnhardt Zschäpe Mundlos Burkhardt Dienelt Eminger Susann Eminger Wohlleben zusehen. Ganz stolz sagte der Zeuge dem Gericht das man nur die Bilder der ersten Seite dem Zeugen zeigte, denn auf der zweiten Seite würde man ja die Klarnamen lesen können der abgebildeten Personen. Herr K. sagte ebenfalls, der der Taxifahrer habe Frau Zschäpe und Herr Böhnhardt aus der Presse her kannte. Götzl fragte ihn daraufhin das wegen den Angaben des Vermerkes. Diese stimmen meinte der Zeuge, doch er habe dies nur gegengelesen und nicht erarbeitet.
Dann kam wieder Ra Stahl zu Wort. Dieser wollte vom Zeugen K. wissen warum kein ordentliches Protokoll gemacht wurde. Dazu hätte es keine Anweisung vom BKA gegeben meinte der Zeuge heute. Er wisse heute nicht ob die Einladung per Telefon erfolgte oder schriftlich. Aber er denke telefonisch da schriftlich zu lange gedauert hätte. Für ihn war der Name Dienelt in Einklang zu bringen mit Böhnhardt Zschäpe und Mundlos. Daraufhin fragte Stahl den Zeugen ob es wirklich die Drei mit den Namen in Einklang zu bringen sei. Der Zeuge meinte dann leise, dass Beate Zschäpe mit den Namen Dienelt in Verbindung gebracht wurde. Weil man auf dem Tonband eine Frauenstimme hörte mutmaßte man es sein Beate Zschäpe gewesen.
Daraufhin gab es eine heitere Auseinandersetzung zwischen Ra Stahl mit dem Vorsitzenden Richter Götzl. Götzl warf Stahl vor er würde Suggestive Fragen stellen. Stahl entgegnete ihm daraufhin, er würde ihn immer Maßregel da er Kunstfehler machen würde in seinen Fragen. Dem ist nicht so. Nach einem Hin und Her, konnte der Zeuge K. sagen, das er nur wisse das Vermerk am 5.1 fertig war. Er habe auch Notizen gemacht die eingeflossen wären, und als Ra Stahl fragte wo diese seien, meinte der Zeuge diese schon vernichtet zu haben.
Dann kam die zweite Erklärung von RA Stahl. Dieser monierte offen die Herangehensweise der beiden Zeugen. Nicht zum ersten Mal hätte man das hier am OLG von Zeugen des BKAs gemerkt. Man hätte die Befragung des Taxifahrers offener gestalten können. Man hätte den Zeugen H. erst mal frei erzählen lassen können, wie die beiden Fahrgäste ausgesehen haben sollten, und nicht gleich ihm Bilder vorzuhalten. Die Arbeitsweise wäre dilettantisch vom BKA gewesen. Man hätte sich erst mal bestätigen müssen dass Frau Zschäpe die Anruferin gewesen sein müsste. Zu dem drängt sich der Verdacht auf das vor der Vernehmung schon alles festgestanden habe was man erreichen wollte. Deshalb müsse man den Finger in die Wunde legen.

Dann kam noch ein Zeuge vom BKA der eine EX Freundin des Angeklagten Eminger vernahm und die Tätowierungen in Augenschein nahm.
Bei der Exfreundin unternahm man eine Autofahrt, weil diese in der Vernehmung aussagte sie könne sich an die Wohnung erinnern. Sie erkannte auf dieser Fahrt die Wohnung in der Alt Chemnitzer Straße wieder. Man habe dort mit Frau Zschäpe Kaffee getrunken geraucht und über belangloses geredet. Es waren 2 bis 3 Personen in der Wohnung die sie aber nicht kannte oder auf Wahllichtbildern nicht erkannte. Sie kannte das Haus deshalb so gut, da ein Freund von ihr auch dort später wohnte nur in einer anderen Etage. Die Wohnung in der Wolgograder Allee 76 erkannte die Zeugin nicht.
Dann ging es um die Tätowierungen. Der Zeuge sagte aus das Andre Eminger verschiedene Tattos hatte. Eine am Bauch mit der Inschrift „Die Jew Die“ Rund um den Bauchnabel steht „Du bist nichts, dein Volk ist alles“
Nach der Mittagspause wurde dann eine Erklärung zu dem Zeugen Dr. Proff über die DNA vorgelesen.
Danach wurden zahlreiche Anträge der Nebenkläger wie schon gestern vom Senat des OLG in München abgelehnt.