Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Fragen, die bleiben….

Heute habe ich mir nochmal den Wortlaut der Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu den Hinterbliebenen der Oper des NSU durchgelesen. Diese war am 23.02.2012.

Gestern gab die gleiche Bundeskanzlerin Merkel wieder eine Rede, Ausgangspunkt gestern am Evangelischen Kirchentag, über den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke dieser ja mutmaßlich von einem Rechtsextremem erschossen wurde.

In der Rede zu den NSU Hinterbliebenen, war mit einer der Sätze „Manchmal rütteln uns Berichte über skrupellose rechtsextremistische Gewalttäter auf. Für einige Tage bestimmen sie die Schlagzeilen der Nachrichten. Manchmal bleibt auch der Name einer Stadt als Tatort im Gedächtnis. Doch oft genug nehmen wir solche Vorfälle eher nur als Randnotiz wahr. Wir vergessen zu schnell – viel zu schnell. Wir verdrängen, was mitten unter uns geschieht; vielleicht, weil wir zu beschäftigt sind mit anderem; vielleicht auch, weil wir uns ohnmächtig fühlen gegenüber dem, was um uns geschieht.“

Scheinbar hat sich immer noch nichts daran geändert, denn es wurde immer noch beschwichtigt und nicht ein Zeichen gesetzt in der Politik der Mitte. Nur einige Politiker hatten schon damals erkannt was sich zusammenbrauen könnte.

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.

Muss sich jetzt nicht eine Bundeskanzlerin messen lassen mit so einem Kernsatz? Ich meine für die Hinterbliebenen der Opfer schon. Dieser Satz mit dem Helfershelfer und Hintermänner hat Sprengsatzformat, denn man kann davon ausgehen (mutmaßlich), dass diese auch mitgeholfen (diese Strukturen) haben den Regierungspräsidenten zu ermorden. Nur seit 2012 wurde die Szene nicht kleiner, sondern stärker und ist mehr und mehr gewachsen. Damals ging man quasi von drei Leuten aus, eine in sich abgeschottet Zelle. Heute weis man welche Hintermänner.- Frauen agierten. Dazu kommt eine klare Botschaft für die Szene, das bis auf Carsten S. und Beate Zschäpe alle Angeklagten in Prozess waren auf freien Fuß sind. Es gibt wohl weitere neun Beschuldigte in diesen Verfahren, doch es wäre ein Wunder, wenn gegen diese Anklage erhoben werden würde. Auch da kam der Rechtsstaat an seine Grenzen, und das dies nie wieder passieren würde gilt jetzt als Armutszeugnis.

„Wir müssen uns eingestehen, dass wir dabei zum Teil scheitern.“ Da muss man jetzt den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Respekt zollen, der sagt „Wir sind nicht in der Lage zu sagen, wir beherrschen den Rechtsextremismus“. Wenn die Bundeskanzlerin vor der Presse erklärt, man habe von den Untersuchungsausschüssen Punkte bekommen, die man abzuarbeiten hatte. Da ist die Frage wie wirksam waren diese Punkte? Ein Punkt war ja die Aufstockung des Verfassungsschutzes. Hat es was gebracht? Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten. Nun werden viele sagen man hatte ja die rechten nicht mehr im Blick, man sah mehr den Islamismus als Bedrohung an. Doch da hatte man auch nicht wirklich den Durchblick, wie man an dem Attentat am Breitscheidplatz sah.

Wenn auch die Bundeskanzlerin damals mahnte „Der Staat ist hier mit seiner ganzen Kraft gefordert. Doch mit staatlichen Mitteln allein lassen sich Hass und Gewalt kaum besiegen. Die Sicherheitsbehörden benötigen Partner: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wegsehen, sondern hinsehen – eine starke Zivilgesellschaft.“ Doch wie man sieht ist es noch ein weiter Weg eine starke Zivilgesellschaft zu sein.  Denn wenn schon von Ordnungshüter Hass und Drohmails.- Faxe an eine Opfer Rechtsanwältin verschicken, mit der Unterschrift NSU 2.0. Dann läuft was gravierendes falsch in diesem Rechtsstaat. Welche Auswirkungen bei solchen „Fehltritten“ wurden bekannt? Keine der Beamten wurde vom im Staatsdienst verabschiedet. Ein Beispiel ist immer noch das der Zugführer, der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter. Dieser war beim KKK, und dachte dies wäre eine Trachtengruppe. Konsequenzen gab es fast keine. Solange sowas nicht schärfer geahndete, sehe ich da schwarz.

Wenn man jetzt aber die Rede auf dem Evangelischen Kirchentag liest bzw. hört, ist dies der dritte Schlag vielleicht auch der vierte Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dort kam der Satz der Bundeskanzlerin Merkel, wegen dem Mord an den Regierungspräsidenten Walter Lübcke „Da ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, man nehme das sehr sehr ernst.“ Man möge jetzt gleich fragen, war es beim NSU Komplex nicht ernst genug, oder woran ist es gescheitert? Nur weil es Ausländer zum Teil waren, oder weil es ein Politiker war.  Schon traurig solche Tatsachen in Betracht zu ziehen. Gerade diese Debatten sind nicht förderlich, um eine starke Zivilgesellschaft hinzubekommen. „Sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit“.

Hat man diesen nicht schon längst, gerade bei den Hinterbliebenen der Opfer des NSU????

https://www.sueddeutsche.de/politik/ein-bild-und-seine-geschichte-als-merkel-mit-rostocker-rechtsradikalen-sprach-1.3614739

Zeugin Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Mall im PUA 6/2 Erfurt 27.8.2015 2.Teil

König: Ähm, zu der Sektion vorher in Eisenach. Für uns ist es ganz wichtig wie der Zeitablauf am 4 November war. Geht denn aus dem Sektionsprotokoll hervor wann Sie die Sektion beendet haben, dass wir davon ausgehen möglicherweise den Zeitablauf….
Mall: Da müsste ich nachgucken welche Sektion das war. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
König: Könnten Sie uns das zur Verfügung stellen?
Mall: Kann ich machen ja.
König: Die Uhrzeit ist für uns das entscheidende, denn am Anschluss direkt vom Goethe Klinik oder wie es jetzt hieß…
Mall: St. Georg Klinikum…
König: St. Georg Klinikum wann Sie da rüber gefahren sind. Da können wir es so ungefähr nachvollziehen. Waffen sagten Sie haben Sie nicht gesehen, Pump Gun auch nicht?
Mall: Weiß ich nicht mehr genau, ob Herr Menzel was gesagt hat und ob er was gefunden hat. Das ich was gehört hab kann sein.
König: Geb erst mal an meinen Kollegen.
Dittes: Im Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit die Abkürzung FH etwas? Ich lese es Ihnen einfach einmal vor, von dem Lage… der Polizei. Anforderung an FH über PZD??? Kollegen Morgenbeck PZ ist noch in ESA und einsatzbereit. Jetzt wäre die Frage möglicherweise Ihre Inanspruchnahme sein könnte. Wenn Sie aber, das könnte zeitlich passen, sind Sie Tatortberechtigt? Und ist DNA beim Landeskriminalamt hinterlegt?
Mall: Da sind keine DNA hinterlegt. Die DNAs ist bei uns hinterlegt, denn wir haben auch ein DNA Labor. Ich weiß dass die DNA angefordert wurde.
Dittes: Wurde angefordert?
Mall: Ja, das mussten wir dann zum LKA übermitteln. Irgendwann später, fragen Sie mich nicht wann.
Dittes: Wir haben eine Übersicht Polizeibeamte Feuerwehrleute denen Fingerabdrücke genommen wurde DNA Proben genommen wurden, aber da sind Sie nicht dabei.
Mall: Fingerabdrücke sind nicht genommen worden, ich mein dass DNA übermittelt wurde. Nicht genommen wurde, es kann ja deswegen nicht drin stehen weil keine Speichelprobe genommen wurde, wir haben aber das Profil rüber geschickt. Weil wir es vorliegen haben.
Dittes: Bitte haben Sie Verständnis das ich nicht so gut Infomiert bin über Ihre eigene Tätigkeit unmittelbar am Tatort ermitteln äh erledigen. Äh als man Sie gefragt hat können Sie sich das mal angucken, hat man da eine gewisse Erwartungshaltung was Sie dort machen und was Sie leisten können. Können Sie das unabhängig in kurzen Worten was das sein kann.
Mall: Nach der Spurensicherung das andere ist halt also Dinge Messungen Aufzeichnungen zu machen die zum Todeseinschätzung dienen können. Das ist ein wichtiger Punkt, Beispielweise frühen postpartalen ?? Phase Temperatur messen und solche Dinge, um dann zu konstruieren wann der Todeszeitpunkt war und bei mutmaßlich Tötungsdelikte der mögliche Tatzeitpunkt gewesen sein könnte. Oder bei späten veränderten Leichen Insektenbefall oder sowas da auch die entsprechenden die Maden zu asservieren. Dann das Blutspurenmuster anzugucken vor Ort, und dann irgendwelche Rückschlüsse aus später ziehen zu können nach Kenntnisse der Obduktion Befunde wie der Tatablauf gewesen sein könnte Beispielsweise sowas.
Dittes. Und das haben Sie sich vorgestellt als Sie dort hin gerufen worden sind um so etwas machen zu können?
Mall: Sagen wir mal so, die haben gesagt wir sollen kommen da kann ich schlecht sagen nö bringt nichts mach ich nicht. Ich hatte keine große Vorstellung bei einem Brand noch viel machen kann, da ist dann die Obduktion wichtig ist.
Dittes: Es gab ja auch Blutspuren. Das hätten Sie ja auch mal angucken ansehen können fotografieren können. Sie haben keine Aufforderung bekommen, sie reingeguckt und gesagt…..
Mall: Das Problem ist ich kann nicht vor der Spurensicherung einfach reingehen.
Dittes: Das versteh ich.
Mall: Wir haben auch gesagt wir können wiederkommen die Obduktion wieder machen das hat sich alles gezogen soweit ich informiert war hab ich alles später im Nachgang so nebenbei gehört das dies die ganze Nacht gedauert hat das mit der Spurensicherung.

Zweiter Teil…..
Dittes: Ich gehen davon aus da Sie so deutlich und so überzeugend darstellen ist für jeden Kriminalbeamten eigentlich logisch nachvollziehbar das Sie zu diesem Zeitpunkt an diesem Tatort nichts machen können. Möglicherweise als Sie wieder zu Dritt nach Jena zurückgefahren sind, darüber im Auto unterhalten nach dem Motto „ was sollten wir jetzt hier“ eigentlich das hätten doch die Kriminalbeamten sehen können das wir nichts machen können oder jetzt warten sollen.
Mall: Wir haben ja angeboten, dass wir wieder kommen können, es machte keinen Sinn und da rumzustehen und da zu warten. Und da ähm ähm…und ich meine dass darüber gesprochen wurde ob das Wohnmobil abtransportiert wurde. Aber ich kann es ihnen nicht mehr zu 100% sagen.
Dittes: Hatte das ein Kriminalbeamter nachvollziehen müssen? Also keinen Fall für die Rechtsmedizin?
Mall: Das ist schwierig, weil der Kriminalbeamte den Fuß auch nicht gesehen hat. Ich denke das er das mitgekriegt hat und gedacht hat ehe die jetzt fahren, das Problem ist wenn mal was am Fundort machen kann dann ist es gut wenn man schnell da ist. Wir als Rechtsmediziner wollen schnell sozusagen, wir müssen dann auf die Spurensicherung, grad bei der Temperaturmessung ist es gut wenn man schneller kommen kann, da ist es schlecht wenn man eine Anfahrt. Das könnte ich mir vorstellen dass er darüber nicht so viel nachgedacht hat. Welchen Sinn das jetzt im weiteren Nachgang hat.
Dittes: Welch glücklicher Zufall, dass Sie in der Stadt waren. Sie haben vorhin gesagt dass Sie nicht wirklich so viel Erinnerung dazu haben, das verschwimmt mit später gesehenen Fotografien. Deshalb möchte ich Sie vielleicht nicht nach dem 4 November fragen nach dem Zeitpunkt als Sie die Fotos gemacht haben. Wann war das? War das in der Gerichtsmedizin oder war das….?
Mall: Das weiß ich wirklich nicht mehr.
Dittes: Erinnern Sie sich als Sie die Fotos angeschaut haben, ob Sie da spontan ja das ist das was ich gesehen habe oder äh oder bei dem betrachten der Fotos hatte ich etwas anders in Erinnerung.
Mall: Kann ich nicht mehr sagen.
Pelke: Zuerst mal zwei kurze Nachfragen. Sie haben vorhin oder eben geschildert dass der Kriminalbeamte relativ spontan für sich entschieden hat.
Mall: Könnte ich mir vorstellen. Was in ihm vorgegangen ist weiß ich nicht, ich hatte den Eindruck recht aufgeregt nach dem ganzen Banküberfall. Sagen wir mal so das war auch für die aufregend.
Pelke: Da sind Sie da hingefahren und da sind sie geleitet worden zu dem Wohnmobil und da hat Sie Herr Menzel erwartet.
Mall: Er war halt da. Feuerwehr war da, Polizei war da, an Herr Menzel erinnere ich mich noch.
Pelke: Sie kannten Ihn schon?
Mall: Ja.
Pelke: Und dann haben Sie gesagt er Handschuhe getragen hat.
Mall. Es kann sein.
Pelke: Es kann sein, das heißt das er nicht.
Mall: Da muss ich sagen, dann ja.
Pelke: Naja die Frage ist wenn er in dem Wohnmobil drinne war und nach der Waffe gesucht hat wäre es schon sinnvoll wenn er das mit Handschuhe.
Mall: Ich meine, ich kann es nicht 100 % sagen da ich wenige Erinnerungen habe, aber ich gehe davon aus. Aber ich weiß dass er keinen Ganzköperanzug getragen hat. Äh ich denke das er Handschuhe und Überschuhe anhatte.
Pelke: Ansonsten wenn da einer drinne aufhält, das wäre komisch. Da muss ja die Spurensicherung ran.
Mall: Er hat ja wie gesagt, er hatte auch kein gutes Gefühl dabei. Er wollte eben bevor die Spurensicherung kommt, weil es ein Zeitverzug ist bis die halt da sind, im Hinblick selber auf die Ermittlungsarbeit einfach gucken ob da ne Waffe drin ist. So habe ich ihn verstanden.
Pelke: Vielleicht ist schon gefragt worden, aber ich frage nochmal. Sie könnten mal reinkommen, einen Blick in das Wohnmobil werfen da sind zwei Leichen, wurde Ihnen gesagt?
Mall: Das weiß ich nicht.
Pelke: Ich denke man muss den Zusammenhang, es muss ja jemand das kann nicht jeder sagen die sind tot. Manche Dinge traut man sich manche Dinge darf man auch nicht. Sie haben nicht in Erinnerung irgendeiner oder das Ihnen der Herr Menzel das ist klar das ist Fakt.
Mall: Von Leichen war die Rede.
Pelke: Im Nachgang, später in Ihrer Arbeit mitbekommen haben eine Person Mayer Schulze in dieser Funktion festgestellt hat das…
Mall: Wir haben von den Ermittlungsunterlagen nichts zurückbekommen. Ich habe die Obduktionsprotokolle gesehen, mehr habe ich nicht gesehen. Es kamen ein paar Fragen vom Landeskriminalamt und vom Generalbundesanwalt zu ganz spezifische Fragestellung ohne einen Hintergrund bezogen worum es geht. Ich weiß von den ganzen Fall weiter nichts mehr. Ich weiß das es denn NSU gibt und das die beiden, das habe ich alles aus der Presse. Auch zum Zeitpunkt der Obduktion wie ich es verstanden habe, das waren die Diensthabende und mehr war mir auch nicht bekannt.
Pelke: Wer wusste oder wer durfte eine solche Entscheidung treffen, darf das die Polizei das die Personen die wir vorgefunden haben …. sind tot.
Mall: In der Regel müssten die Notärzte. Das sind die ersten.
Pelke: Das wäre erst mal..
Henke: Mir sind ein paar Wiedersprüche aufgefallen, also um 12.22 Uhr wurde hier im Einsatzprotokoll, die Zeitabfolge ist hier wichtig, sie sind hingegangen. Sie sind quasi hin gerufen worden das dort Leichen drin sind. Das ist eigentlich ein Wiederspruch in sich. Woher wusste man vor Ort das sie noch sind ich kann mir nicht vorstellen das sie eine Meldung abgeben Obduktion vor Ort…
Mall: Das weiß die Polizei.
Henke: Das wissen die, ok.
Mall: Waren in Eisenach gewesen, das war ein Fall der Eisenacher Kriminalpolizei. Das war von der Erfurter bzw. Meininger Staatsanwaltschaft.
Henke: Dank das Sie vor Ort waren, und dort die Obduktion gemacht haben, das wundert mich das die das gewusst haben.
Mall: Aber der Kriminalbeamte war ja bei der Obduktion dabei. Der stand ja dabei der hat zugeguckt, der ist dann rausgegangen. Ich nehme es dann an das er über die Einsatzzentrale wie auch immer gehört hat, dann ist er zurück gekommen. Was ich noch in Erinnerung habe das der schon draußen war das weiß ich relativ sicher zu wissen, und dann wieder zurück kam und sagte da ist etwas passiert.
Henke: Laut Aktenlage müssten Sie gleichzeitig vor Ort gewesen sein. Also Notarzt und sie. Vom Zeitpunkt weit auseinander gewesen sein.
Mall: Wir waren nicht lange vor Ort, Ankunft 13 Uhr irgendwas Zeit und dann wird das so stimmen. Wir waren jetzt nicht lange vor Ort. Wir haben uns da nicht lange vor Ort aufgehalten. Wir sind dahin hingefahren und schnell wieder weg.
Henke: Nach Ihrer Erfahrung das Wohnmobil wird hochgezogen vom Abschleppwagen wird der Tatort verändert das ist zwangsläufig so.
Mal: Da bin ich wirklich nicht so…
Henke: Nach Ihrer Erfahrung, so kommen wir nicht weiter.
Mall: Ich habe mit solchen Fundorten wenig Erfahrung die in Fahrzeugen sind. Der normale Fundort sind Hauptsächlich wo der Gerichtsmediziner mehr so Wohnung oder soo, aber das Leichen verbracht werden passiert immer mal wieder.
Marx: Sie haben einen Vorhalt gemacht, es gibt die Feststellung Notarzt… Wo?
Henke: Ja das ist dieses Einsatzprotokoll, da steht 12.22 Uhr
Marx: Ich brauche eine Akte
Henke: Das ist Vorlage 6159… Da steht das drinne. Da keine medizinischen Notmaßnahmen oder Maßnahmen ergriffen. Da steht keine Zeit, da steht nur die Ankunftszeit 12 Uhr 22. Darum weiß ich nicht wie das Zeitfenster ist.
Marx: Wir brauchen nur die Fundstelle.
Henfling: Man braucht bis zum Fundort 8 bis 10 Minuten mit dem Auto. Das ist realtisch ungefähr.
Mall: Ein bisschen länger kann es gewesen sein, wir waren am beenden der Sektion und waren am Zusammenpacken, wir sind dann alle eingestiegen, das kann schon 25 Minuten bis zu einer halben Stunde gedauert haben.
Henfling: Wissen Sie den Namen des Kriminalbeamten der bei Ihnen…
Mall: Das weiß ich nicht mehr..
Henfling: Können Sie das nachschauen..
Mall: Das könnte der Herr Lotz gewesen sein, aber ganz sicher weiß ich es nicht. Könnte es nachsehen. Im Obduktionsprotokoll.
Henfling: Das wäre schön. Da wir nicht wissen wer da den Tod festgestellt hat, das ist schon eine Schwierigkeit. Als sie da reingeguckt haben, ich weiß das es schwierig ist, aber konnte man vom reingucken her wirklich die Personen komplett sehen?
Mall: Ich weiß es nicht mehr.
Henfling: Und Sie wissen auch nicht mehr wie viel Schutt auf den Leichen lagen.
Mall: Ich mein schon das da ziemlich viel drauf lag.
Henfling: Ok man konnte die nicht so wirklich erkennen oder das man da …
Mall: Ich kann nicht auseinander halten von den Bildern die ich später gesehen habe.
Henfling: Nochmal zu der Frage von vorhin, Verbringung von Leichen. Verbringung von Leichen vom Tatort ist jetzt nicht wirklich ungewöhnlich, ist es aber ungewöhnlich das man sie mit dem Fahrzeug verbringt? Haben Sie das schon mal erlebt?
Mall: Kann ich mir vorstellen. Mir selber fällt kein Fall dazu ein wo es mir einfällt aber, ich meine das auch aus einen Brandfahrzeug mit dem Sitz eine verstorbene Person mit dem Auto.
Henfling: Aber Leichen mit dem Fahrzeug auf nen Abschlepper..
Mall: Ich meine dass man mit den Fahrzeug verbracht und dann den Sitz heraus gebracht. Am Anfang war es auch so das ist auch medizinisch sehr gerechtfertigt ganz stark verbrannte Leichen wenn man die dann herunter zerrt.
Henfling: Mal angenommen, die Spurensicherung wäre schon durch gewesen. Was hätten Sie denn gemacht an so einem Tatort.
Mall: Wir würden dann eine Leichenschau machen. Eine ärztliche Leichenschau machen. Das ist eine Aufgabe am Fundort.
Henfling: Das heißt sie hätten eine Leichenschau vorgenommen, Lage, Fotos angelegt. Kleidung sowas. Kann auch sein das man mit der Spurensicherung gemeinsam, mit den Spurensicher die Leiche entkleidet. Aber das muss vorher gesichert worden sein. Wie lag die Leiche wie waren die Blutspuren wurde sie gewendet, da kann sich sehr viel verändern das kann dann ganz anders aussehen wie es vorher war. Darum muss alles fotografisch dokumentiert sein. Glücklicherweise zusammen mit den Beamten der Tatortgruppe wird die Leiche entkleidet. Sonst können wir auch keine Leichenschau machen, manchmal wird die Leiche nicht entkleidet sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht und dann erfolgt da die Leichenschau.
Henfling: Sie haben ja gesagt Blutspurenmuster machen Sie auch, sind Sie Experte auf diesen Gebiet?
Mall: Ich hab da so eine Fortbildung dazu gemacht.
Henfling: Sind Sie an den Tag nochmal angefordert worden? Um mit in die Halle zu kommen?
Mall: Nein
Henfling: Sie persönlich nicht oder niemand nicht aus dem Institut?
Mall: Das weiß ich nicht, ich habe es nicht mitbekommen.
Henfling: Wäre das nicht naheliegend gewesen? Oder sagen Sie da gibt es andere Experten, die beim LKA die das genauso gut können das weiß ich ja nicht?
Mall: Die beim LKA die gibt es auch. Von Biologen das jetzt machen.
Henfling: Es hätte nicht sein müssen Sie als Expertin oder das Institut die Blutspuren..
Mall: Das geht auch an Hand mit Bildern Wenn es dann später erforderlich erschein. Es ist nicht zwingend erforderlich das man an dem Fundort tatsächlich ist
Henfling: Das kann man auch an Hand von Bildern analysieren?
Mall: Die Tatortgruppe hatte schon damals ich weiß nicht ob sie es schon damals hatte das weiß ich nicht mehr so genau so ne Kamera die so 3 Dimensional das ganze erfasst aber praktisch in den Raum reingucken die ziemlich gute zumindest Erfassung bei Blutspuren zumindest in der groben Lage.
Henfling: Aber Sie sind dann nicht mehr betraut worden?
Mall: Also ich, ne nein. Da bin ich mir auch relativ sicher. Was da noch weiter gelaufen ist, das weiß Frau Dr. Höffig Dr. Heiderstädt wissen. Das waren die Diensthabende und wir haben so einen Bereitschaftsdiensthandy dessen Nummer ist so zusagen der Polizei bekannt und die wird dann angerufen. Und diese hat der Diensthabende immer dabei.
Henfling: Aber die äußere Leichenleichenschau die da war vermutlich in der Halle vorgenommen hätte man Sie…
Mall Ich glaube nicht das die Äußere Leichenschau da müssten Sie auch meine Kollegen fragen weil ich da nicht bei der Sektion nicht dabei war. Soweit ich die Sektionsbilder gesehen vielleicht soll ich nochmal reingucken??? Ich weiß es nicht. Also ich meine die Leichen waren bekleidet gewesen. Ich gehe davon aus das eine richtige äußere Leichenschau nicht in der Halle erfolgt ist. Das die Leichen nach der Spurensicherung so in einen Leichensack verbracht wird kommt, das ist recht häufig sauber der auch DNA Frei ist und Spurenfrei und da in die Rechtsmedizin verbracht wurde.
Henfling: Das ist nicht unüblich das man sowas so macht? Eine äußere Leichenschau direkt am Fundort bzw. am….
Mall: Manchmal wird das dort auch gemacht aber in der Regel wird das in einem Leichensack verbracht die Leiche und dann praktisch in die direkt in die Rechtsmedizin verbracht. Weil der Leichensack ja sauberer ist. Ab und zu macht man eine äußere Leichenschau ohne Kleidung wenn man sich nicht sicher ist ob da Gewalt vorliegt oder ob es etwas anders ist.Es ist manchmal so das Menschen blutbefleckt sind es könnte sein das da einer erstochen ist das sieht man halt nicht oder der hat eine Speiseröhrenkrafadernblutung und der hat akut erbrochen. Das kann man nicht von außen nicht unterscheiden. ( Frau Mall redet schnell und lässt Frau Henfling nicht zu Wort kommen) Ist da viel Blut da kann eine Gewalt Einwirkung sein es kann auch etwas anders sein Das kann dann am Fundort geguckt weil die weiteren Ermittlungen davon abhängen zum Beispiel versiegeln der Wohnung Zugangsberechtigung und da sind noch Angehörige die wollen dann wieder … Darum die Leichenschau.
König: Kann eine Tatortgruppe eine Sektion durchführen? Oder Teile einer Sektion?
Mall: Nein, also nein die haben keine Ärzte. die sind immer dabei und machen die Spurensicherung und die Fotodokumentation.

NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg von Thomas Moser

NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg
Spuren – Fragen – Widersprüche

Daß Journalisten von einem Parlamentsausschuß eingeladen werden, ist ungewöhnlich. In der Regel veröffentlichen sie, was sie wissen. Und ihre Unabhängigkeit verlangt Distanz zu den staatlichen Gewalten. Daß nun Journalisten und Autorinnen vor dem Untersuchungsausschuß zum Komplex NSU gehört werden, ist vor allem Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Wenn ich heute auf mein Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend verzichte und Ihnen zur Verfügung stehe, dann weil dieser Ausschuß auch eine Form der Öffentlichkeit darstellt. Vor allem aber, weil der NSU-Komplex kein normaler Kriminalfall ist. Im Gegenteil: Er hat begonnen, alles zu sprengen. Er hat bereits demokratische und rechtsstaatliche Strukturen beschädigt. Mich betrifft das deshalb nicht nur als Journalist. Was wir bisher an Hintergründen wissen und an Vertuschungen erleben, muß die Allgemeinheit alarmieren.

Wir wissen nicht, wie es war. Wir wissen nur, wie es nicht war. So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, war es nicht. Damit sind wir mitten im Problem.

Ich will Ihnen einige Kenntnisse vortragen, Hinweise auf Spuren und Ermittlungsansätze geben, auf offene Fragen und auf Widersprüche aufmerksam machen – sowie methodische Vorschläge für den Umgang mit Quellen, Akten und Zeugen unterbreiten. Meine Informationsbasis sind unter anderem der Untersuchungsausschuß des Bundestages und der NSU-Prozeß in München. Ich will mit einem Musterfall beginnen, dem Sachverhalt „Stengel – Ogertschnik – V-Mann Erbse“.

Im August 2003 erfuhr das Landesamt für Verfassungsschutz von Baden-Württemberg durch den Hinweisgeber Torsten O. von der rechtsterroristischen Vereinigung namens NSU. Der Hinweisgeber soll mit der Gruppe in Verbindung gestanden und fünf Namen genannt haben, darunter Mundlos. Entgegengenommen hat die Information nach eigener Aussage, unter anderem vor dem Untersuchungsausschuß in Berlin, der LfV-Beamte Günter S. Der Beamte fertigte einen Bericht, den er dann im Amt auf Anweisung von oben vernichten mußte. Er machte noch einen Eintrag im Nadis, dem Informationssystem der Verfassungsschutzämter, und behielt einige Notizen bei sich.

Die Version von Günter S. wird vom LfV, vom Landeskriminalamt und laut LKA auch von Torsten O. bestritten. Das muß niemanden verwundern, wenn man sich bewußt macht, was es bedeutet, sollte die Version von Günter S. stimmen: Der Informant Torsten O. wäre dann nämlich Unterstützer oder sogar Teil des NSU gewesen. Er müßte sich heute also schwer belasten. Mehr noch: Auch das LfV Baden-Württemberg würde schwer belastet werden – denn Torsten O. war einmal V-Mann des LfV, Deckname „Erbse“. Das ist bestätigt, wenn auch mit Verspätung. Trifft also die Version von Günter S. zu, hätte das LfV einen unmittelbaren Kontakt zum NSU gehabt. Und zwar spätestens 2003, als bereits vier Menschen ermordet worden waren. Grund genug also für LKA und LfV alles zu leugnen.

Das LKA erklärt, Torsten O. würde bestreiten, was der LfV-Beamte Günter S. sage. Hier steht mindestens Aussage gegen Aussage. Verdächtig ist allerdings, daß LKA, LfV und Innenministerium einem Informanten mehr Glauben schenken als einem Beamten. Wir müssen aber nicht auf der Glaubensebene stehen bleiben. Es gibt Möglichkeiten und Kriterien der Überprüfung. Die Frage ist zum Beispiel: Wie wurde Torsten O. vernommen? Als Zeuge – oder als Beschuldigter? Das ist ein Unterschied. Als Beschuldigter mußte er nicht die Wahrheit sagen. Er muß sich nicht selbst belasten. Doch wenn er als Beschuldigter vernommen wurde, müßte gegen ihn ermittelt werden. Und wenn er als Zeuge vernommen wurde – hatte er dann eine Aussagegenehmigung? Ist es vielleicht so, daß Torsten O. als Beschuldigter belehrt und vernommen wurde und seine Vernehmung als die eines Zeugen präsentiert wird? Unter falschem Etikett sozusagen. Das muß als erstes geklärt werden.
Lassen Sie sich die Vernehmung von Torsten O. geben. Laden Sie ihn selber vor und befragen Sie ihn. Besorgen Sie sich die V-Mann-Akte von „Erbse“. Von wann bis wann war er V-Mann? Was war sein Tätigkeitsfeld und wer hat ihn geführt? Hören Sie Günter S. an.

Eine weitere Merkwürdigkeit in dem Fall: Günter S. hat erklärt, nicht gewußt zu haben, daß der Hinweisgeber Torsten O. einmal V-Mann war, als er, S., von der Amtsspitze im August 2003 zu ihm geschickt wurde. Günter S. war im Bereich Wirtschaftsspionage tätig, V-Mann „Erbse“ im Bereich Rechtsextremismus. „Erbse“ ist ein Mann des früheren LfV-Präsidenten Helmut Rannacher, einst Leiter der Abteilung Rechtsextremismus, sowie seiner Nachfolgerin in der Abteilung REX, Bettina Neumann, heute Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Beide müssen gewußt haben, daß es sich bei Torsten O. um den V-Mann „Erbse“ handelte.
Warum wurde Günter S. zu ihm geschickt und warum wurde die V-Mann-Tätigkeit des Hinweisgebers gegenüber dem Beamten S. verschwiegen?

Es gibt einen bedenklichen Umgang mit dem Zeugen Günter S.
Im Bericht der EG Umfeld des Innenministers vom Februar 2014 steht, der Untersuchungsausschuß des Bundestages habe Herrn S. „letztlich als nicht glaubwürdig eingestuft“. Das ist unwahr. Der Ausschuß enthielt sich einer Bewertung und erklärte nur, der Widerspruch sei nicht zu lösen gewesen. Vielmehr zitiert der Ausschuß sogar einen Vermerk des BKA, in dem Günter S. bescheinigt wird, einen „sehr glaubwürdigen Eindruck“ gemacht zu haben.
Wie kommt das Innenministerium also zu einer solchen falschen Behauptung?

Im Gall-Bericht steht weiter, Günter S. habe angegeben, laut Torsten O. habe Uwe Mundlos ihn, Torsten O., in der Haft besucht. Doch Torsten O., so das Ministerium, sei zwischen 1998 und 2011 nicht in Baden-Württemberg in Haft gewesen, also habe Mundlos ihn gar nicht in der Haft besuchen können. Das Ministerium benutzt das als weiteren Beleg für die „Zweifel am Wahrheitsgehalt der Darstellung des Herrn S.“ Doch das Ministerium manipuliert. Denn: Günter S. hat den dargestellten Sachverhalt so nie geschildert. Er hat nie behauptet, Torsten O. habe ihm berichtet, von Mundlos im Knast besucht worden zu sein. Vielmehr hat Günter S. berichtet, Torsten O. habe laut eigener Aussage im Gefängnis Leute aus Ostdeutschland kennengelernt. Der Kontakt sei nach der Haftentlassung geblieben, und darüber sei er schließlich in Kontakt zu Leuten dieser Gruppe namens „NSU“ gekommen, u.a. Mundlos.
Fragen Sie das Innenministerium, warum es mit solchen Unwahrheiten operiert.

Die Geschichte von Günter S. ist noch nicht zu Ende. 2005 wurde er wegen der Affäre „NSU-Torsten O.“ vorzeitig in den Ruhestand versetzt. – Ich will das an der Stelle nur vermerken. – Er wird wegen seiner Aussagen von Vertretern der Exekutive fortgesetzt herabgewürdigt. Dennoch stellte er sich im Sommer 2013 erneut und freiwillig seiner Verantwortung. In verschiedenen Medien waren die 14 Phantombilder von Heilbronn erschienen und Günter S. will in einem der Bilder den Hinweisgeber von 2003, Torsten O., erkannt haben. Er ist sich so sicher, daß er dem Innenministerium in Stuttgart als pflichtbewußter Beamter Meldung macht. Dort wird der Hinweis auf unsagbare wie unprofessionelle Weise abgetan. Der Gall-Bericht dokumentiert diesen beschämenden Vorgang. Er dokumentiert die Blockade der Ermittlungen.

Der Hinweis von Günter S. besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ein V-Mann, oder ex-V-Mann, am Anschlagstag am Anschlagsort gewesen sein könnte. Der Mann war im Beisein von drei anderen Männern, die auf etwas warteten, so der Zeuge H., dem sie damals etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat auf der Theresienwiese auffielen und nach dessen Angaben das betreffende Phantombild gezeichnet wurde. Nach unseren Recherchen haben Torsten O. und der Mann auf der Theresienwiese nicht nur ein ähnliches Aussehen, sondern dieselbe Körpergröße und Statur.
Das gehört ermittelt und wird seltsamer Weise nicht ermittelt: Wo war Torsten O. am 25. April 2007? Hat er ein Alibi?

Torsten O. steht, wenn die Aussage von Günter S. stimmt, für die zahlreichen Verbindungen der Neonazi-Szene von Baden-Württemberg nach Ostdeutschland, die inzwischen vielfach belegt sind – nebenbei auch im Gall-Bericht. Der NSU nahm in Jena seinen Anfang, das zwickauer Trio war einst ein jenaer Trio. Auch nach Jena selber gibt es zahlreiche Kontakte von rechtsextremen Personen aus Ba-Wü. Unter anderem Nicole Schneiders, Michael Stingel, Michael Dangel, Martin S. und Wolfgang D. Nicole Schneiders und Michael Stingel verkehrten in Jena in einem Burschenschaftshaus, in dem auch die Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes Ralf Wohlleben und André Kapke verkehrten. Wohlleben sitzt in München vor Gericht. Gegen Kapke wird wegen der Mordserie noch ermittelt.

Im Untersuchungsauftrag dieses Ausschusses steht, Punkt I.7.:
„…Es ist insbesondere zu klären, ob Mitglieder des Trios, ein wegen der Unterstützung der Straftaten des NSU vor dem OLG München Angeklagter oder eine andere Person auf der sogenannten 129er-Liste als V-Person oder Informant baden-württembergischer Sicherheitsbehörden geführt oder eingesetzt wurden…“ – Zitat ende.
Kompliment. Sie sind nach meinem Überblick das erste Gremium, das diese Frage so explizit formuliert. Es geht bei dieser Frage v.a. um den Angeklagten Ralf Wohlleben. – Ich habe das mehrfach beschrieben und kann es, wenn gewünscht, noch einmal ausführen. – Allerdings bezieht sich die mutmaßliche V-Mann-Tätigkeit Wohllebens nicht auf das LfV, sondern auf das BfV. Ich hoffe, das schmälert das Aufklärungsinteresse dieses Ausschusses nicht.

Zur Personalie Wohlleben gehört unmittelbar die Personalie Nicole Schneiders. Die Rechtsanwältin, die in München Ralf Wohlleben verteidigt, hat zwei Jahre lang, von 2001 bis 2002, in Jena studiert und war dort in der NPD die Stellvertreterin des NPD-Vorsitzenden Wohlleben. Der Untersuchungsausschuß des Bundestages hat sich vom LfV Unterlagen zu Schneiders kommen lassen. Das Innenministerium hat knapp 300 gefilterte und selektierte Seiten zusammengestellt. Sie sind zum Teil geschwärzt und darin fehlen wundersamer weise die jenaer Jahre. Beim LfV müssen aber mindestens vier ganze Ordner über Schneiders vorliegen. Zusätzlich beim IM (Innenministerium) ein weiterer Ordner über die Frau.
Lassen Sie sich sämtliche Ordner geben. Vollständig und ungeschwärzt.
Welche Kenntnisse hatte das LfV über die rechtsextreme Szene in Jena?

In den Unterlagen tauchen mehrere V-Leute auf. Zum Beispiel „VM Rose“, mutmaßlich eine V-Frau. Die Abkürzung „VM“ wird auch für Frauen benutzt. Lassen Sie sich den Klarnamen von V-Frau Rose geben und die vollständige Akte. Es gibt um Nicole Schneiders herum mindestens sechs bis sieben V-Leute. Lassen Sie sich die Klarnamen geben und die Akten.

Die LfV-Verantwortlichen Helmut Rannacher und Bettina Neumann haben vor dem U-Ausschuß in Berlin ausgesagt, mangels Quellen habe das Amt keinen Zugang zur rechtsextremen Szene in Ba-Wü gehabt. Auch der LfV-Verantwortliche Johannes Schmalzl ging in diese Richtung. Damit wollten sie erklären, warum die Taten und Kontakte des NSU im Land unentdeckt blieben. Die Aussagen der Zeugen vor dem berliner Ausschuß stimmen nicht. Das LfV hatte entgegen deren Behauptungen zahlreiche Quellen in der rechten Szene.
Konfrontieren Sie Rannacher, Schmalzl und Neumann damit.

Zu den Heilbronn-Ermittlungen.
In den Ermittlungsakten zum Mord auf der Theresienwiese werden sie auf bemerkenswerte Aussagen stoßen, aber auch auf irritierende, auf Widersprüche und sogar auf Aktenmanipulationen.

Verschiedene Zeugen sahen nach 14 Uhr an jenem 25. April 2007 drei blutverschmierte Männer nahe des Tatorts. Die Zeugin L.W. sah einem blutverschmierten Mann am südlichen Eingang zur Theresienwiese sekundenlang und nur wenige Meter entfernt ins Gesicht. Seine linke Körperseite war blutbesudelt. Sie hatte ihn frontal vor sich. Wer die Stelle in Augenschein nimmt, erkennt, warum das so war. Die Zeugin W. ist glaubhaft. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, bescheinigte ihr dagegen „Unglaubwürdigkeit“. – Die Gründe, die der Staatsanwalt angibt, sind mutwillig. Außerdem hat er dem Untersuchungsausschuß in Berlin den Sachverhalt nicht korrekt vorgetragen. Wenn gewünscht, erläutere ich das. – Von dem blutverschmierten Mann wurden zwei Phantombilder erstellt. Ein Zeuge, der an anderer Stelle, weiter südlich, einen blutverschmierten Mann sah, blutverschmiert rechts, ist eine V-Person der heilbronner Polizei. Auch von diesem blutverschmierten Mann wurde ein Phantombild erstellt. Der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn bezeichnete auch diesen Zeugen als unglaubwürdig. Der Zeuge A.M. sah einen Mann, der im Neckar seine blutverschmierten Hände wusch und der in Begleitung einer Frau und eines zweiten Mannes war. Von dem Blutverschmierten und der Frau wurden Phantombilder erstellt. Bei den drei Blutverschmierten handelt es sich um drei verschiedene Männer. Die SoKo Parkplatz ging aufgrund dieser korrespondierenden Zeugenaussagen davon aus, daß die Tat von vier bis sechs Personen begangen wurde. Auch Martin Arnold, der schwerverletzte Beamte, ließ ein Phantombild erstellen. Laut Bericht der SoKo Parkplatz vom April 2011 zeige es „mit hoher Wahrscheinlichkeit den Täter.“ Kein einziges der Phantombilder – insgesamt zwölf verschiedene Männer – ähnelt aber Böhnhardt oder Mundlos. Das Phantombild der Frau nicht Zschäpe.

Das LKA wollte drei der Phantombilder für die Fahndung herausgeben. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn untersagte das. Doch die Phantombilder haben eine Relevanz. Sämtlichen Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn wurden die Phantombilder vorgelegt – mit zum Teil verstörendem Ergebnis. Dazu komme ich noch. 2012 wurden den heilbronner Zeugen, nach deren Angaben die Phantombilder erstellt wurden, Fotos von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und dem Angeklagten Holger Gerlach vorgelegt. Niemand erkannte unter den vieren jene Person, die ihm damals aufgefallen war.

In den Akten werden Sie dann auf eine Spur stoßen, die nicht restlich geklärt ist: Am Tattag soll ein Angler russischer Herkunft auf Höhe des Trafohäuschens, wo der Mord geschah, am Neckar geangelt haben. Er soll Bekannten gegenüber mitgeteilt haben, er wüßte, welche Nationalität die Täter hatten, denn er habe sie reden gehört. Anzunehmender weise eben Russisch. „Russisch“ – das korrespondiert z.B. mit der Wahrnehmung jenes Zeugen, der einen blutverschmierten Mann, blutverschmiert rechts, in ein Auto springen sah, dessen Fahrer „dawei, dawei!“ rief.
Fragen Sie die Zielfahndung des LKA, die nach diesem Angler gesucht haben will, warum sie ihn nicht gefunden hat.

Waren beim Anschlag Polizisten in der Nähe?
Der Zeuge A.K. passierte am Tattag gegen 13.45 Uhr, also bevor Kiesewetter und Arnold auf der Theresienwiese ankamen, – das war gegen 13:55 Uhr – mit seinem Fahrrad von Böckingen kommend die Theresienwiese. Dabei bemerkte er auf dem Platz ein parkendes Polizeifahrzeug, jedoch nicht am Trafohaus, wo die späteren Opfer parkten. Ein unidentifiziertes Polizeiauto auf der Theresienwiese? Es gibt dazu weitere Beobachtungen: Der Zeuge M.K. sah gegen 13:45 h einen Streifenwagen der Polizei von der Otto-Konz-Brücke kommend in die Theresienstraße einbiegen, die an der Theresienwiese entlang führt. Kiesewetter und Arnold konnten das nicht gewesen sein. Sie nahmen einen anderen Weg, kamen vom Polizeirevier, fuhren durch die Innenstadt und am Bahnhof vorbei über die Frankfurter Straße zur Theresienwiese. Der Zeuge E.R. fuhr gegen 13.50 h aus Richtung Bahnhof kommend über die Theresienstraße zur Otto-Konz-Brücke. Vor der Kreuzung Theresienstraße-Karlsruher Straße bemerkte er in der Einfahrt zur Theresienwiese ein Polizeifahrzeug.
Also zwei Streifenwagen am Tatort, wenige Minuten vor dem Anschlag? Nicht ermittelte Spuren.

Nun zu den Vernehmungen der Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn. Sie sind reich an Auffälligkeiten.
Die Polizeibeamtin Yvonne M., die mit Michèle Kiesewetter zusammengewohnt hat und wie sie in Ostdeutschland aufwuchs, sagt bei ihrer Vernehmung zunächst den Satz: „Eine Tat aus den eigenen Reihen schließe ich aus.“ Dann entwickelt sie ein verblüffendes Szenario: „Ich kann mir gut vorstellen, dass die Tat von mehreren begangen wurde, ich glaube sogar von mehr als nur zwei Personen. Die Frage kam damals auch auf, ob das am hellichten Tag an diesem Ort Sinn macht. Wenn man am Tatort steht, dann merkt man, dass die Täter nicht unbedingt auffallen müssen. Es fahren ständig Züge und es ist dann so laut, dass man einen Schuss vermutlich nicht hören wird. Wenn dann noch einige Mittäter an bestimmten Knotenpunkten als Streckenposten aufgestellt werden und die Passanten mit „unauffälligen Fragen“, z.B. Frage nach dem Weg, einer Straße oder so ähnlich, aufhalten, dann muss das keiner bemerkt haben. Manchmal sind es auch ganz belanglose Dinge, die so unauffällig sind, dass man sie z.B. als Zeuge gar nicht erwähnt. Wenn ich am Tattag z.B. nach dem Weg gefragt werde, dann ordne ich das nicht dem Mordfall zu. Ich denke daher auch, dass es eine geplante Tat war.“ – Zitat ende.
Wie kommt die Beamtin auf ein solches Szenario?

Interessanterweise passen dazu verschiedene Beobachtungen von Zeugen. Die Zeugin T.F. und der Zeuge T.B. sahen gegen 14 Uhr unabhängig voneinander drei Männer, die vom Tatort Richtung Norden, Hafenstraße, flohen. Es paßt die Wahrnehmung jenes Zeugen, dem etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat eine Gruppe von vier wartenden Männern auffiel. Und der Zeuge Peter S., der kurz nach 14 Uhr die Opfer liegen sah und daraufhin bei Taxifahrern am Bahnhof als erster Meldung über die Tat machte, berichtete vor dem Oberlandesgericht in München Folgendes (21.1.2014): Auf dem Radweg von Böckingen an der Theresienwiese vorbei Richtung Bahnhof sei, als er die Opfer entdeckte, „ungeheuer viel los“ gewesen. Doch als er kurz darauf vom Bahnhof zurückkam, sei „kein Mensch mehr dagewesen“. Und wörtlich: „Das war wie verhext.“ Ein solches Szenario, wie es die Polizistin Yvonne M. entwickelte, paßt schließlich auch zu der Annahme der SoKo Parkplatz von den vier bis sechs Tätern. Konservativ gerechnet. Progressiv könnten es sogar fünf bis zehn Täter gewesen sein.

Das Motiv für die Tat fehlt bislang.
In den Vernehmungen der Beamten wird die Hypothese formuliert, es handle sich um einen „lauten Mord“. Am hellichten Tag, mitten in der Stadt, vor allen Leuten – damit sollte ein Zeichen der Stärke und Unangreifbarkeit der Täter-Gruppierung gesetzt werden. Die Opfer seien ein „Ersatzziel“ gewesen, vielleicht für die Einheit. Nicht weniger als 15 Beamte der BF-Einheit aus Böblingen waren am Tattag in Heilbronn – und das, obwohl die BFE-ler die Anweisung hatten, Urlaub zu machen und Überstunden abzufeiern.
Warum also waren dennoch so viele in Heilbronn? Und warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil? Gab es vielleicht Hinweise auf eine bevorstehende Aktion? Waren darin Beamte verwickelt?

Allen vernommenen Beamten wurden die 14 Phantombilder vorgelegt.
Der Beamte Danyel K. sagt (13.10.2010): Bei dem Phantombild der Frau „könnte es sich um die Kollegin Yvonne M. handeln“. Der Beamte Thomas K. sagt, die Phantombild-Frau mit dem Kopftuch komme ihm vertraut vor. Er komme aber nicht drauf, wem sie ähnlich sehe. Der Beamte Jochen R. sagt (14.10.2010), das Phantombild des Mannes, blutverschmiert links, „sieht so ähnlich aus, wie der Kollege S. Er war an dem Tag im Einsatz, am Bahnhof und zwar in zivil.“ Der Beamte Reiner M., Polizeidirektion Heilbronn, sagt zu dem Phantombild, das der angeschossene Beamte Arnold erstellen ließ: „Die Person gibt es. Ich würde sagen, daß der schon mal in einer Sache bei mir auf der Dienststelle war.“
Es gibt noch mehr Bemerkungen dieser Art über Ähnlichkeiten von Phantombildern mit realen Personen.

Die Akten sind unvollständig.
In einem Aktenvermerk vom Dezember 2010 bemängelt die SoKo Parkplatz, daß Unterlagen der Bereitschaftspolizei Böblingen „nicht vollumfänglich vorliegen“. In diesen Unterlagen geht es u.a. um die „NoeP“-Tätigkeit von Michèle Kiesewetter – NoeP steht für „Nicht offen ermittelnde Polizistin“.

Bei drei Beamten – Rainer B., Mathias H. und Patrick H. – stößt man auf folgende Merkwürdigkeit: Bei ihren Vernehmungen im Jahr 2010 wird ihnen ihre angebliche Erstvernehmung von 2007 vorgehalten. Alle drei erklären – unabhängig voneinander – damals gar nicht vernommen worden zu sein. Die Vernehmung nun, im Oktober 2010, sei ihre erste Vernehmung. Sie bestätigen gleichzeitig aber, daß die Unterschrift auf dem letzten Blatt der angeblichen Erstvernehmung ihre Unterschrift sei.
Der Sachverhalt kommt offensichtlich auch der SoKo Parkplatz verdächtig vor. Die Sachbearbeiterin macht dazu einen extra Vermerk. Er ist „VS – nfD“ eingestuft. Warum? Weil die Manipulation geheim bleiben sollte? In den vorliegenden Ermittlungsakten wiederum finden sich diese angeblichen Erstvernehmungen von 2007, die den drei Beamten vorgehalten wurden, nicht mehr.
Eine doppelte Aktenmanipulation also? Fingierte Vernehmungen von 2007 – die dann aus den Ermittlungsakten herausgenommen wurden?

Der Beamte Patrick H. sagt in der Vernehmung 2010: Er habe am Tag vor der Tat auf der Theresienwiese Pause gemacht, zusammen mit der Kollegin S. Die Kollegin S. wurde später nach Thüringen versetzt. Von ihr liegt keine Vernehmung vor. In seiner angeblichen, von ihm bestrittenen Erstvernehmung soll der Beamte H. angegeben haben, am Tatort nie Pause gemacht zu haben.
Haben die Ermittler in Heilbronn Spuren verwischt?

Der Beamte Rainer B., der seine angebliche Erstvernehmung bestreitet, ist einer von vier Beamten, deren DNA an der Bekleidung von Kiesewetter und Arnold gefunden wurden. Wie die dort hin kam, können die Ermittler nicht sagen. Der Polizeibeamte Daniel S. war am Tattag in Heilbronn. Laut Akten kontrollierte er nach der Tat von 14.45 Uhr bis 14.55 Uhr, also ganze zehn Minuten lang, Passanten auf der Theresienwiese. Auch von Daniel S. wurden DNA-Spuren an Gürtel und Hose von Martin Arnold gefunden. Eine Vernehmung von Daniel S. findet sich nicht in den Unterlagen.
Gehen Sie diesen Ungereimtheiten in den Akten auf den Grund.

Offene Fragen zu einigen Personen – zunächst Martin Arnold.
Er wurde am 25. April 2007 mit seiner schweren Kopfverletzung ins Klinikum Ludwigsburg geflogen und dort mehrfach operiert. Am 15. Mai, nach drei Wochen, wurde er zur Rehabilitation nach Neresheim ins SRH-Fachkrankenhaus gebracht. Aus Ärztekreisen in Ludwigsburg stammt eine Information, daß Arnold drei Tage nach seiner Einlieferung in Ludwigsburg, also etwa am 28. April, kurzzeitig weggebracht worden sein soll. Diese Information wurde vom Klinikum Ludwigsburg nicht dementiert, sondern es wurde auf die zuständigen Behörden verwiesen. Das Innenministerium verweigerte die Auskunft. Ebenso die Bundesanwaltschaft. Ein Kollege erhielt allerdings auf die selbe Frage die Auskunft, Arnold sei – Zitat – „kurz nach seiner Noteinlieferung in Ludwigsburg ins Fachkrankenhaus Neresheim verlegt“ worden. Man kann diese Auskunft so interpretieren: Die Information, Arnold wurde verlegt, wird bestätigt, aber mit dem falschen Ort zu falschen Zeit vermengt.
Wurde der schwerverletzte Beamte tatsächlich – kurzzeitig – weggebracht? Wenn ja, wohin? Wer hat das veranlasst? Und vor allem: Warum?

Alexander Horn.
Der Vermieter des Wohnmobils aus Chemnitz, das von Böhnhardt unter dem Namen Gerlach angemietet worden war, das am 25. April 2007 mutmaßlich in Heilbronn war und das jedenfalls bei der Ringfahndung in Oberstenfeld eine halbe Stunde nach der Tat ostwärtsfahrend registriert wurde (Kz. C-PW 87) – dieser Vermieter war am 25. April 2007 ebenfalls in Heilbronn. Das ergab seine Befragung vor dem OLG in München. (12.11.2013) Der Grund sei gewesen, daß er einen Gebrauchtwagen angeschaut habe, irgendwo „in einem Gewerbegebiet“. Er habe das Fahrzeug gekauft und direkt mitgenommen. Und dann auf Nachfrage von Nebenklageanwälten: Das Fahrzeug existiere aber nicht mehr, weil es bei der Überführung nach Chemnitz einen Unfall „mit Totalschaden“ gehabt habe. Bei seiner Vernehmung durch das BKA bzw. LKA (Ba-Wü/Regionaler Ermittlungsabschnitt) im Dezember 2011 (22.12.2011) hatte Horn dagegen erklärt, er habe in Heilbronn keine Geschäftspartner und sich dort am 25. April 2007 auch nicht aufgehalten. Die Bundesanwaltschaft hat nach Horns Aussage vor dem OLG angekündigt, den Sachverhalt (gekauftes und verunfalltes Fahrzeug) ermitteln zu wollen. Ob das geschah und wenn ja, mit welchem Ergebnis entzieht sich meiner Kenntnis.
Fragen Sie nach: Wurde ermittelt und was ergaben die Ermittlungen? Lassen Sie sich die Unterlagen geben.

V-Frau „Krokus“ des LfV Baden-Württemberg.
Sie macht Aussagen, die ihr ehemaliger V-Frau-Führer bestreitet. Sie will 2006 Zschäpe in Ilshofen und Böhnhardt in Erlenbach getroffen haben. Sie erklärt, von 2006 bis 2012 als V-Person gearbeitet zu haben, also schon zur Zeit des Anschlages. Ihr V-Frau-Führer Rainer O. dagegen behauptet, sie sei erst nach dem Mord rekrutiert worden und sei von Sommer 2007 bis 2010 als Informantin tätig gewesen. Das läßt sich überprüfen. Zum Beispiel anhand der Personaldaten im LfV. Im Fall „Krokus“ steht Aussage gegen Aussage. Der U-Ausschuß des Bundestages in Berlin hat nur den LfV-Beamten O. gehört, nicht die V-Frau. Das muß nachgeholt werden. Der Fall zeigt nebenbei, daß es keinen Sinn macht, nur V-Mann-Führer zu hören. Im Gegenteil: An erster Stelle müssen die V-Leute gehört werden. Sie sind die unmittelbareren Zeugen.

Tino Brandt.
Der Neonazi-Aktivist des Thüringer Heimatschutzes und V-Mann des Verfassungsschutzes war Besitzer eines Hauses in Hardthausen nördlich von Heilbronn von 2004 bis 2008. Laut Innenministerium und laut Brandt selber habe er nicht in dem Haus gewohnt. Unklar ist bis heute, wer sich möglicherweise dort aufgehalten hat und wofür das Haus genutzt wurde. Theoretisch vorstellbar ist, daß es sich um eine konspirative Wohnung gehandelt hat, in der Treffen von V-Mann-Führern mit V-Leuten stattfanden. In Hardthausen lebt der ehemalige NPD-Aktivist und V-Mann des LfV, M.L. Und es gibt Hinweise auf einen weiteren V-Mann dort in der NPD. Die Person M.L., ehemals Landeschef der NPD-Jugendorganisation JN (Junge Nationaldemokraten) hatte Kontakte nach Thüringen. Unter anderem zu Patrick Wieschke aus Eisenach, früherer JN-Chef von Thüringen, heute NPD-Landeschef. Wieschke zählt zum NSU-Umfeld. Mit ihm wiederum hängt Carsten Schultze zusammen, ehemals zweiter JN-Chef von Thüringen, heute Angeklagter in München. Und mittendrin der Spitzel und NPD-Funktionär Tino Brandt. Brandt hat in München vor dem OLG ausgesagt (16.7.2014), er habe das Haus in Hardthausen damals für einen „Geschäftsmann aus Thüringen“ gekauft.
Wer ist dieser „Geschäftsmann“ und was tat er?

Der Fall Florian Heilig.
Dazu an dieser Stelle nur ein Gedanke: Die Todesermittlungen wurden von der stuttgarter Polizei durchgeführt. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit NSU und dem Heilbronn-Mord jedoch liegen in den Händen der Bundesanwaltschaft. Dort liegen mindestens zwei Vernehmungen mit Heilig vor, die bisher nicht bekannt sind und auch dem Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich diese Akten aus Karlsruhe kommen, ungeschwärzt.

Der Innenminister hat dem Ausschuß zehntausende Aktenseiten geliefert. Überprüfen Sie, ob sie vollständig sind. Akzeptieren Sie keine Herausnahmen von Blättern und keine Schwärzungen durch Behörden, die Ihr Untersuchungsgegenstand sind. Akzeptieren Sie keine geheimschutzlichen Einstufungen durch Organe des Sicherheitsapparates, die an der Verhinderung der Aufklärung beteiligt sind. Und die sogar im Verdacht stehen, in die Mordserie verstrickt zu sein. Keine Aussagegenehmigungen, die nämlich immer Aussageeinschränkungen sind. Geheimschutz ist Täterschutz. Sie sind als Gremium des Parlamentes unabhängig und nicht der Exekutive nachgeordnet.

Auch nach drei Jahren wissen wir nicht, was der NSU-Komplex genau war und ist. Wir kennen aber Bestandteile: das sind Neonazis, der Verfassungsschutz, die organisierte Kriminalität sowie die Polizei. Wie sie zusammenhängen, das müssen wir alle herausfinden. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe waren ein Teil dieses Geflechtes.

Schlußbemerkungen.
Im Januar 2012 hat der Bundestag seinen Untersuchungsausschuß zum Thema NSU eingesetzt. Seine Fortsetzung ist nur eine Frage der Zeit. Im Februar 2012 folgte der U-Ausschuß in Thüringen, dessen Fortsetzung bereits beschlossen ist. Im April 2012 begann der U-Ausschuß in Sachsen, im Juli 2012 der in Bayern. Im Jahr 2014 rangen sich die Parlamente in Hessen, NRW und Baden-Württemberg zu einem U-Ausschuß durch. Nach drei versäumten Jahren.

Was geschah in Baden-Württemberg? Nach dem Bekanntwerden des NSU im November 2011 erklärte der Innenminister, alle Ermittlungen seien von da an darauf ausgerichtet gewesen, die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos nachzuweisen. Das war tendenziös – und ist gescheitert. Es erbrachte quasi sogar den Gegenbeweis. Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012, im Wortlaut: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ Fragen Sie sich, warum die Bundesanwaltschaft das Gegenteil behauptet. Die Frage steht zwar nicht im Untersuchungsauftrag – aber sie steht für alle sichtbar im Raum

Vor zwei Jahren setzte der Innenminister dann die sogenannte Ermittlungsgruppe Umfeld ein, um den NSU-Komplex aufzuklären. Eine Ermittlungsgruppe, die ihren Namen nicht verdient hat. Sie hat nicht ermittelt, sondern lediglich Befragungen durchgeführt. Etikettenschwindel und Hochstapelei könnte man sagen. Etwa ein Drittel der KKK-Mitglieder (Ku-Klux-Klan) verweigerte gegenüber der EG schlicht die Antwort. KKK-Mitglied und V-Mann „Corelli“ wurde nicht mal angesprochen. Jetzt geht es nicht mehr.

Vor einem Jahr veröffentlichte der Innenminister den Bericht dieser EG Umfeld. Er wurde durch alle Fraktionen hindurch hoch gelobt. Besser könne es ein Untersuchungsausschuß nicht machen, erklärte ein SPD-Abgeordneter, der heute als Obmann hier in diesem UA sitzt. Im O-Ton sagte er unter anderem: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Ähnlich der Obmann der FDP. Auch er sprach sich entschieden gegen einen Untersuchungsausschuß aus und sagte wörtlich: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Und der CDU-Vertreter, der heute der stellvertretende Vorsitzende dieses UAs ist, meinte: Ein Untersuchungsausschuß bringe keinen Gewinn. Wie es weiterging, ist inzwischen Landesgeschichte: Nach der EG Umfeld kam die Enquetekommission, um zu verhindern, daß ein UA eingerichtet wird. Diese Kommission fiel zusammen wie ein Kartenhaus. Daß dann urplötzlich wie Phönix aus der Asche dieselben Abgeordneten einen NSU-Untersuchungsausschuß installierten, die ihn bis dahin energisch bekämpften, macht uns – macht mich – mißtrauisch.

Ich sehe ein Problem darin, wenn Abgeordnete ihr eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten sollen.

Ich vermisse andererseits hier Abgeordnete, die in den letzten drei Jahren nicht untätig herumsaßen oder mauerten, sondern die sich bemühten aufzuklären. Zum Beispiel der Abgeordnete Daniel Lede Abal. Er forderte seit Jahren diesen U-Ausschuß. Er hat sich in der Materie kundig gemacht, Gespräche geführt, recherchiert. Vielleicht der Abgeordnete des Landtages, der sich am besten im NSU-Komplex auskennt. Er sitzt nicht in diesem Ausschuß, weil ihn der Bannstrahl der größten Fraktion traf. Er hat gelogen, richtig, das gehört sich nicht. Doch die CDU mißt mit zweierlei Maß. Die Unwahrheiten des Innenministers akzeptiert sie, sie passen ihr ins Konzept. Obendrein wage ich zu bezweifeln, daß einer Partei, die ebenfalls drei Jahre lang die Aufklärung verhinderte, die Legitimation fehlt, in dieser Weise zu richten. Wollte sie die Affäre benutzen, um einen qualifizierten Abgeordneten loszuwerden? Kurz: Beenden Sie den kleinkarierten Bannstrahl gegen Daniel Lede Abal und sorgen Sie dafür, daß er hier Platz nehmen und mitarbeiten kann. Sie brauchen seine Kompetenz. Sie haben keine Ressourcen zu verschleudern.

Vorletzter Punkt: Eine Initiative von Bürgern begleitet und beobachtet diesen Ausschuß kritisch. Protokolliert das Gesagte und kommentiert es. Das ist gut. Sehen Sie darin nicht lästige Störenfriede, sondern begreifen Sie diese Öffentlichkeit als Ihren Bündnispartner. Wir Journalisten, die Dutzende von engagierten Opferanwälten, Abgeordneten und auch tatsächliche Ermittler – wir allein können den NSU-Komplex nicht lösen. Wir brauchen die maximale Öffentlichkeit. Die Aufklärung muß zur nationalen Sache werden.

Und deshalb ein allerletzter Vorschlag: Übertragen Sie die Ausschußsitzungen live im Fernsehen und Radio.

20.2.2015, Thomas Moser