Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

In eigener Sache….

Morgen werden es genau zehn Jahre her sein, als M. Kiesewetter durch einen Mord ums Leben kam, und ihr Kollege Martin A. schwer verletzt wurde.

Heute Abend um 22.40 Uhr (für mich zu spät angesetzt) kommt in der ARD ein Film über diese Ereignisse, und möglichen Motive des Mordes. Denn eins ist klar, Mundlos und Böhnhardt haben diesen Anschlag nicht alleine wenn begangen. Es gibt zu viel Sachen, die noch aufgeklärt werden müssten.

Um diese Fakten kümmert sich dieser Film. Denn der Kollege von Frau Kiesewetter, Martin A. möchte wissen welches Motiv hinter dieser schrecklichen Tat steckt. Die Ermittler des LKA BAWÜ kamen später zur Erkenntnis, dass es sich mindestens um bis zu sechs Täter gehandelt haben muss. Doch seitdem dem 4.11.11 ist alles anders. Man hat die beiden Polizeiwaffen in dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die beiden nahmen sich beim Eintreffen einer Polizeistreife sich mutmaßlich das Leben. Erst erschoss Mundlos Böhnhardt, und danach zündete Mundlos das Wohnmobil an, und dann richtete er sich selbst. Die mutmaßliche Enttarnung des NSU war perfekt.

Bei einer eigenmächtigen Begehung ohne die Spurensicherung machte der Einsatzleiter Gotha, eine interessante Entdeckung. Er fand die beiden Polizeiwaffen der beiden Polizisten.

Seit dem Tag wurde die ganze Ermittlungsarbeit einer Polizeibehörde außer Kraft gesetzt. Es waren plötzlich keine sechs Täter mehr, sondern es waren nur noch zwei. Alle Erkenntnisse die man in den Jahren davor gesammelt hatte, und mühsam zusammengetragen hatte, war plötzlich nichtig. Es hieß einfach, M. Kiesewetter und Martin A. sind ein Produkt eines Zufalls gewesen. So steht es zumindest in der Anklageschrift. Selbst der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin, glaubt nicht daran. Dieser meint „Wir haben in Deutschland so viele Polizeibeamte, und deshalb fährt man nach Heilbronn um diese Tat dort zu verüben. Das kann ich mir nicht vorstellen“.

Doch diese Fragen warum müssen gestellt werden, und genau um diesen Fakt kümmert sich dieser Film, „Der Mord an einer Polizistin“

Mit viel Auffand haben Clemens und Katja Rhia diesen Film gemacht und nachgeforscht. Haben viel Zeugen befragt. Und nun kommt ein Artikel in der Süddeutschen von A. Ramelsberger einen Tag vor dieser Ausstrahlung, und zieht dies alles in Zweifel. Man könnte fast meinen, es ist eine klare Programmansage, Leute sieht euch diesen Film nicht an. Der NSU Prozess hat diesen letzten Mord an der Polizistin nicht viele Prozesstage geschenkt. Wie man aber der Autorin in ihrem Text glauben soll, wären alle Dinge schon aufgeklärt worden vom Gericht. Da frage ich mich welche genau, hat das Gericht aufgeklärt? Der Anschlag liegt immer noch im Dunkeln genau wie das Motiv der Tat. Es ist genauso wie bei den anderen neun Morden, das man nicht genau weiß welches Motiv dahintersteht. War es nur Fremdenhass?? Und bei den Polizeibeamten Zufall?

Frau Ramelsberger tut es sich leicht in ihrem Artikel. Viele Zuseher im Prozess die vorher ihre Artikel gelesen habe, meinten später zu mir „wie diese Artikel in der Süddeutschen stehen würden, würde nichts Interessantes passieren im Gericht. Doch das ist gar nicht so. Das ist in der Tat ja so. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, das die Süddeutsche insbesondere Frau Ramelsberger mal etwas nachgeforscht hätte, oder was in Zweifel gezogen hätte. Es ist fast wie in einem Tagebuch, was in Prozess passiert ist, aus der Sicht der Bundesanwaltschaft.

Auch Frau Ramelsberger hat versucht den Lesern schon oft den Prozess als bald zu Ende gehend zu beschreiben. Doch was kam heraus, dass dieser noch länger dauerte. Das letzte Mal geschehen als Richter Götzl den Nebenklägern und den Vertretern der Angeklagten sagte, sie müssen bis zu einem Zeitpunkt ihre Beweisanträge stellen. Da wurde gleich getwittert „dass ich das noch erleben darf, dass der Prozess zu Ende geht“. Doch es kam wieder anders. Doch die Süddeutsche hat zu Anfang schon eine quasi Reinwaschung aller Tatmotive per Film gemacht. Man hat eine Homestory bei Andreas Temme gemacht. Was damals dahintergesteckt hat, möchte man lieber nicht wissen.

Eine solche Vorverurteilung eines Filmes, finde ich persönlich ganz schlimm. Denn wenn man nicht mal Fragen aufwerfen darf und kann, die das Gericht NICHT sieht oder behandeln will, muss dies so geschehen. Es ist also kein Wunder das viele Menschen kein Vertrauen in die Presse hat. Doch gerade in dem NSU Prozess gibt es viel Journalisten, Blogger, Filmemacher die vieles Hinterfragen, und nicht der Bundesanwaltschaft folgen. Man sieht was der Südwestfunkt mit diesem Film macht. Dieser sollte morgen um 20.15 laufen, doch der Film ist zu kritisch, also bringt man lieber eine Gesundheitssendung.

Soweit ist es also schon gekommen…Traurig….

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

Was wäre wenn….

Morgen soll endlich die Aussage von Beate Zschäpe stattfinden der mutmaßlichen Rechtsterroristin des NSU. Ach ja, es gibt dieses Wort noch „mutmaßlich“. Für mich ist dieses Wort bei einigen Nebenklägern zu Floskel geworden. Denn es geht nicht um die Unschuldsvermutung sondern das schon Schuld gesprochen wurde. Dass Frau Zschäpe kein Unschuldslamm ist braucht man nicht diskutieren, doch als Mörderin hinzustellen ohne das ein Gerichtsurteil gesprochen wurde geht mir zu weit.
Ich kann verstehen das ein Nebenkläger durch die ganzen Emotionen die dieser Prozess mit sich bringt gestresst, oder auch emotional ergriffen ist, doch er muss sich soweit im Griff haben um solche Vorurteile nicht vom Zaun zu brechen.
Was wäre wenn, es vielleicht doch ganz anders gewesen ist. Anders was die Bundesanwaltschaft ermittelt hat. Da man unter einen großen Erfolgsdruck standen hat, mussten ja zügige Ergebnisse her. Fehler die jetzt nach und nach durch die Untersuchungsausschüsse zu Tage kommen sind manchmal so haarsträubend, dass man diese kaum glauben kann. Das Gericht kann solche Fehler nur bedingt aufklären, da es ja nur die Schuldfrage klären muss. Doch welche Schuldfrage steht im Raum. Man hat die maximale Anklage erhoben, man wirft Frau Zschäpe Sachen vor, wo sie nach jetzigem Erkenntnisstand nicht dabei, war wie an den Morden. Doch wird sie die Bundesanwaltschaft sieht das so, dass alle Anklagepunkte sich erhärtet haben. Das interessante dabei ist, das man immer nur von dem sogenannten Trio ausgegangen ist. Das es weitere Helfer, Unterstützer gab, geht die Bundesanwaltschaft nicht aus. Gerade das Netzwerk B&H wurde ja fast ganz vergessen. Die Zielrichtung der GBA war nur, alles was zu den dreien passt wurde als interessant eingestuft doch das andere ist egal. So macht es jedenfalls den Anschein.
Wo sieht man einen Unterstützer und einen Helfer??? Nehmen wir Carsten Schulze, dieser wurde von Ralf Wohlleben mutmaßlich beauftragt eine Waffe zu besorgen. Dieser sitzt in München auf der Anklagebank. Ein anderer Unterstützer Matthias D. hat dem angeblichen und mutmaßlichen Trio zwei Wohnungen in Zwickau besorgt. Dieser sitzt nicht auf der Anklagebank. Wie genau bemisst die Bundesanwaltschaft wer angeklagt wird oder nicht?
Doch zum eigentlichen Thema der Aussage. Da es Beate Zschäpe nicht gut ging, wurde diese heute nicht verlesen. Der Blätterwald war heute in Aufruhr, von Schauspielerei und ob überhaupt morgen die Erklärung kommt wurde schon alles wieder gemutmaßt. Wie weit darf eine Vorverurteilung gehen, ohne Urteil….??? Diese Frage würde ich gerne beantwortet habe.
Selber wurde ich schon mal gefragt, wie sehen Sie Frau Zschäpe persönlich. Meine Antwort war leider die falsche, da danach das Interview abgebrochen wurde… Meine Antwort damals wie heute ist „als Mensch“ Da ich sie nicht kenne, nur von 208 Prozesstagen wie alle anderen auch, kann man sich kein Urteil erlauben. Dies sage und schreibe ich ohne Wertung, das ist für mich eine Feststellung….

Die Aussage

Jetzt soll es nächste Woche sein. Eine Aussage welche Art sein wird,weiß bisher keiner.Doch was für mich persönlich viel interessanter sein wird, welche Fragen der Vorsitzende am OLG des 6.Strafsenat in München Manfred Götzl hat. Bei der Einlassung von dem Carsten  Schulze dauerte dies einige Tage. Da nun Beate Zschäpe die Hauptangeklagte ist,müssten auch mehr Fragen gestellt werden. Grade Götzl will alles genau wissen, man kennt es wenn er Zeugen vernimmt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, dann scheut er nicht das BKA selber loszuschicken. Das sah man bei dem Keupstraße Opfer das keines wahr.
Es wird interessant werden ob der Prozess dann weitergeführt wird, oder eine Pause eingelegt wird. Denn wenn es weitreichende Erkenntnisse gibt, diese bisher nicht bekannt sind. Für mich wurde nur zielgerichtete auf drei Personen ermittelt. Uwe Böhnhardt,Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Doch andere Mittäter wurden nicht in den Fokus gezogen. Warum ist die Frage? Wer wollte das nicht? In dem mutmaßlichen Bekennervideo wurde aus einem Netzwerk von Kameraden gesprochen.Wollte man nicht das die schon sehr dünne Anklageschrift gar nicht mehr tragbar ist. Zu viele Schwachstellen treten immer mehr zutage. Man täte gut daran um nachzubessepne Waffe nahm ist für mich nicht nachvollziehen. Man hätte zur damaligen Zeit ganz anders an Waffen kommen können. Doch dies scheint unerheblich zu sein.
Jetzt darf man gespannt sein, welche Aussage Frau Zschäpe machen wird. Wenn einiges neues und anderes aus ihrer Sicht schildern kann, was nicht in der Anklageschrift steht müsste neu ermittelt werden. Was sich daraus entwickeln würde könnte vermag ich nicht zu sagen.
Ralf Wohlleben will auch aussagen. Dieser wird Carsten Schulze belasten sowie Holger Gerlach. Da diese schwer belasten hatten ihren Einlassungen.
Wie die beiden Aussagen auf den Prozess Verlauf verändern wird bleibt abzuwarten. Doch eines kann man hoffen, daß man etwas klarer sieht welche Ausmaße der Komplexität des „NSU“ hatte und hat. Welche staatliche Dienste vielleicht wegsahen obwohl ihnen viel bewusst war was da passierte.
Doch eines muss man noch wissen, es gab keinen Zeugen der Böhnhardt und Mundlos bei der Tat sahen. Und es gab keine DNA oder andere Spuren von den beiden. Waren sie dann bei allen Morden die Täter? ?????
Wieder es gab ein Netzwerk von Kameraden

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU? Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tagesseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30 000 D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube?

Die NSU-Verbrechen offenbaren eine seltsame Anatomie. Die Mordanschläge wurden im Westen verübt: Nürnberg, München, Hamburg, Köln, Dortmund, Kassel, Heilbronn – einzige Ausnahme: Rostock, doch dort kam das Opfer aus Hamburg. Die Raubüberfälle dagegen geschahen ausnahmslos im Osten. Der Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger (CDU):
„Dieses Auseinanderklaffen der beiden Serien fällt auf: Banküberfälle quasi vor der Haustür – Morde und Sprengstoffanschläge bundesweit verteilt.“

Die Ombudsfrau der NSU-Opfer, Barbara John:
„Es sind natürlich genauso Opfer dieser drei Täter, wie alle anderen, wenn auch in geringerem Maße, was ihre körperlichen Schädigungen angeht.“

Der Opferanwalt Carsten Ilius:
„In der Zusammenschau dieses Wissens muss man davon ausgehen, dass der thüringische Verfassungsschutz, zumindest der thüringische Verfassungsschutz, ein Wissen darüber hatte, wie das Trio sich bis zu dem Zeitpunkt im Untergrund finanzierte.“

*

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe nach ihrem Untertauchen von Januar 1998 bis zur Entdeckung im November 2011? – Herbert Diemer, der Prozessvertreter des Generalbundesanwaltes in München:
„Wir wissen, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bereits Ende 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt in Chemnitz mit Raubüberfällen begonnen haben und dann in der Folgezeit bis 2007 mindestens einmal jährlich Raubüberfälle auf Geldinstitute begingen. Der letzte war dann am 4. November 2011 in Eisenach.“

Mit den 15 bewaffneten Raubüberfällen sollen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ihren „gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten haben“, so die Anklagebehörde. Doch bei genauer Betrachtung passt Vieles nicht zusammen. Allein acht der Überfälle wurden in Chemnitz verübt, drei in Zwickau. Städte, in denen das Trio lebte. Vor Ort ergeben sich überraschende Einblicke: Mehrere Banken liegen in unmittelbarer Nähe von Wohnungen der drei: in derselben Straße zum Beispiel oder nur einen Steinwurf entfernt. Was für die mögliche Ausspähung nützlich gewesen sein könnte, hätte andererseits für die Tat zugleich ein höheres Entdeckungsrisiko bedeutet.
„Die haben sicher Banküberfälle begangen. Die Frage ist, ob sie wirklich alle begangen haben“,
sagt Clemens Binninger, einst Obmann der CDU-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der von 2012 bis 2013 tagte. Der Parlamentarier macht seine Zweifel unter anderem daran fest, dass von den mutmaßlichen Tätern Böhnhardt und Mundlos keine eindeutigen Spuren gefunden wurden, Fingerabdrücke oder DNA-Substanz:
„Die Spurenlage am Tatort ist ja bei den Banküberfällen ähnlich ernüchternd, wie bei den Morddelikten und Sprengstoffanschlägen auch. Eben, dass man am Tatort selber keine DNA von Mundlos oder Böhnhardt bisher hat, obwohl ja Vieles dafür spricht. Und deshalb hielt ich es auch für denkbar, dass es bei dieser Bankraubserie eben mehrere Täter gibt oder nicht alle von den zweien begangen wurden.“

Der zuständige Kriminalkommissar aus Chemnitz sagte 2012 vor dem Ausschuss:
„Ich kann hier nicht mit Bestimmtheit sagen: Das sind die Täter gewesen. Ich kann nur sagen, dass ich selber überzeugt bin, dass es sich bei Mundlos und Böhnhardt um die beiden handelt, die auch all unsere Überfälle gemacht haben.“

Überzeugt, aber nicht sicher. Die Fahnder gingen damals in ihren Tathypothesen auch davon aus, dass ein dritter Mann in einem Fluchtfahrzeug gewartet haben könnte. Von einem dritten Täter berichtet im Juni 2015 vor dem OLG in München auch jener Zeuge, auf den beim ersten Überfall im Dezember 1998 geschossen worden war. Drei vermummte Personen seien an ihm vorbeigerannt. Seltsam: Die Ermittlungsakten zu diesem Überfall sind von der Staatsanwaltschaft Chemnitz vernichtet worden, heißt es in Anklageschrift ohne weitere Erklärung. Auch die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Und noch etwas anderes ist dem gelernten Polizisten Binninger aufgefallen: Die Täter verhielten sich vollkommen unterschiedlich. Die Bankräuber agierten nervös und aufgeregt – die Mörder dagegen müssen ruhig und kaltblütig gewesen sein. Waren das wirklich dieselben Männer? Binninger:
„Wir haben es bei den Banküberfällen immer mit sehr aufgeregten, fast schon hysterisch-hektischen, aggressiven Tätern zu tun, wo man den Eindruck haben könnte aufgrund der Zeugenvernehmungen: die Lage war jedes Mal kurz vor der Eskalation. Und zur gleichen Zeit begehen die gleichen Personen an öffentlich belebten Plätzen eiskalt und präzise Morde, ohne dass irgendetwas auffällt oder sie auch nur den kleinsten Anschein von Nervosität zeigen. Das fällt auf.“

Merkwürdigkeit Waffen: Bei den Überfällen wurden insgesamt vier bis fünf verschiedene Schusswaffen benutzt. Sie seien alle in der Habe des Trios gefunden worden, steht in der Anklageschrift. Doch die Ermittler in Chemnitz sehen das anders. Zitat Untersuchungsausschuss des Bundestages 2012:
„Ich kann nur sagen: Zu meiner Ermittlungszeit haben wir nie eine Waffe typmäßig konkretisieren können.“

Merkwürdigkeit Haare: Auf einigen Fotos von Überwachungskameras sieht man, dass die Täter dichtes Haar haben, keine Glatzen. Sie hätten Perücken getragen, so die Bundesanwaltschaft. Doch Perücken wurden in der Habe des Trios keine gefunden.

Bei einem Überfall wird ein Haar sichergestellt: Im Oktober 1999 in einer Postfiliale in Chemnitz in derselben Straße, wo die NSU-Mitglieder ein Jahr zuvor noch gewohnt haben. Die Täter verriegeln die Tür von innen mit einem Holzpflock. Auf ihm findet die Polizei ein sieben Zentimeter langes Haar. Es wird zunächst aufbewahrt. Jahre später, 2005, verschickt die Polizei dieses Haar zur DNA-Bestimmung. Als 2011 die NSU-Gruppe auffliegt, erkundigen sich die chemnitzer Ermittler beim Landeskriminalamt Sachsen nach diesem Haar und erfahren: Es ist nicht mehr da. Im Ausschussprotokoll findet sich folgender Dialog:
Kriminalbeamter: „Wir haben versucht, als das gegen Mundlos und Böhnhardt bekannt wurde, natürlich dieses Haar, diese – ich sage mal – kleine DNA mit Böhnhardt und Mundlos zu vergleichen. Aber es gibt dort ein kleines Fragezeichen hinsichtlich des Verbleibes dieser Spur, so dass uns das einfach nicht mehr möglich war.“
Untersuchungsausschuss: „Also, die DNA ist weg? Diese Spur ist weg?“
Kriminalbeamter: „Richtig. Die haben wir einfach nicht mehr.“
Untersuchungsausschuss: „Die ist nicht mehr aufzufinden?“
Kriminalbeamter: „Genau. Deswegen lässt sich da heute auch kein Abgleich mehr machen.“
Untersuchungsausschuss: „Kommt das häufiger vor, dass Spuren weg sind?“
Kriminalbeamter: „Nein, das sollte eigentlich gar nicht vorkommen.“

Es ist nicht der einzige Schwund. Im November 2006 und im Januar 2007 überfallen zwei Männer in Stralsund zweimal dieselbe Sparkasse. Sie erbeuten zusammen über 250 000 Euro. Nachdem die Bundesanwaltschaft im November 2011 die NSU-Ermittlungen übernahm, schickte die Staatsanwaltschaft Stralsund die Originalakten nach Karlsruhe – insgesamt zehn Leitzordner. Die Bundesanwaltschaft leitete sie an das Bundeskriminalamt nach Meckenheim weiter – wo die umfangreiche Fracht nie ankam. Nachforschungen des BKA ergaben, dass die Bundesanwaltschaft die Akten nicht, wie üblich, per Kurier versandte, sondern mit der Post. Zitat:
„Bundeskriminalamt. Vermerk: Verlust von Originalakten der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Akten wurden dem BKA im März 2012 auf dem Postweg durch den GBA übersandt. Dabei sind die Akten entweder verloren gegangen oder im BKA selber verlegt worden. Es liegen lediglich Kopien der betreffenden Akten vor, deren Vollständigkeit nicht verifiziert werden kann.“

Das BKA entdeckt bei seinen Nachforschungen nebenbei weitere Aktenverluste. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wurden die Akten aus Stralsund ebenfalls zur Verfügung gestellt. Dass die Originale verschwunden sind, haben die Abgeordneten aber nie erfahren. Clemens Binninger hört das jetzt zum ersten Mal:
„Das war mir so neu und war jetzt bei uns im Ausschuss kein Thema. Wobei uns der Umstand ja selber auch nicht auffallen konnte, weil wir ja sowieso von allem, was wir gekriegt haben, eigentlich nur Aktendoppel hatten logischerweise.“

Nach den beiden Überfällen in Stralsund wurden über viereinhalb Jahre lang keine mehr verübt. Auch die Mordserie endete im Jahr 2007. Doch im Herbst 2011 werden die Täter wieder aktiv: Im September ein Überfall auf eine Sparkasse im thüringischen Arnstadt, schließlich der finale Bankraub in Eisenach am 4. November 2011. Am Ende dieses Tages sind Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot, ihre Wohnung in Zwickau ist abgebrannt, Beate Zschäpe auf der Flucht. Und die Öffentlichkeit erfährt zum ersten Mal etwas von einer Gruppierung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“. Das große Rätsel beginnt.

Einer der 15 Überfälle schlägt aus der Art. In Zwickau stürmt im Oktober 2006 ein einzelner Mann in eine Sparkassenfiliale, wo sich neun Personen aufhalten. Es ist eine belebte Gegend, ein Wohngebiet mit mehreren Einkaufsmärkten. Der Bankräuber ist überfordert, Angestellte und Kunden wehren sich. Zwei Schüsse fallen. Der Täter flieht ohne Beute. Für die Bundesanwaltschaft war es Uwe Böhnhardt, auch weil der Bankräuber Linkshänder war, wie er. Er sei alleine aufgetreten, weil die Gruppe den Zusammenhang mit den anderen Überfällen verschleiern wollte, so die Anklagebehörde in der Anklageschrift. Die Kripo in Chemnitz jedoch hat bis heute keine Erklärung für diese Tat, Zitat Ausschussprotokoll:
„Warum er diesmal alleine kam, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir konnten es also
bis zum vorigen Jahr nicht aufklären und werden es möglicherweise auch nicht erfahren.“

Auch Clemens Binninger hat Fragen:
„Der Fall mit dem Einzeltäter unterscheidet sich, und man muss fragen: Warum hat der das gemacht? War hier akuter Geldbedarf? Gab es einen Streit innerhalb des Trios, der Gruppe, des Duos, von was auch immer? War das abgestimmt? Wo war der andere an dem Tag? Weil man ja danach noch mal die Überfälle begeht in Stralsund und dann ist vier Jahre lang ruhig.“

Einer der Schüsse trifft den 18-jährigen Bank-Azubi Nico R. in den Bauch. Er wird lebensgefährlich verletzt – doch kaum jemand scheint das zu wissen. Auch die Opferbeauftragte der Bundesregierung, Barbara John, erfuhr erst durch die Recherchen davon.
„Das ist ja unglaublich! Das interessiert mich sofort und ich werde mich auch drum kümmern, ob dieser Mann dann in irgendeiner Weise auch ein Schadensgeld bekommen hat.“

Von Opfern der Raubüberfälle wusste John anfänglich nichts:
„Der ist bisher in keiner Liste aufgetaucht. Ich hab ja meine Informationen, als ich mit der Arbeit begann, vom Justizamt bekommen, also vom Justizministerium. Die Opferlisten, das waren einmal die Hinterbliebenen-Familien, zum anderen die Keupstraßen-Opfer. Und auf keiner Liste befindet sich Herr R.“

Die Täter besprühten Bankangestellte und Kunden mit Reizgas, schlugen sie mit der Pistole auf den Kopf, mit einem Gewehrkolben ins Gesicht, mit einem Tischventilator auf den Arm, drückten ihnen Schusswaffen an den Kopf. Traumatisierungen bis heute. Rechtsanwalt Carsten Ilius:
„Es ist bei dem Großteil der Banküberfälle so, dass die Opfer zum Teil psychisch partiell traumatisiert worden sind, dass sie noch lange mit diesen Ereignissen zu tun hatten, dass es auch immer wieder bei einzelnen Vorfällen Körperverletzungsdelikte gab, gefährliche Körperverletzungen zum Teil auch.“

Sie berichten jetzt vor dem Oberlandesgericht in München als Zeugen darüber, wie die Bankkauffrau Gundula K. aus Arnstadt:
„Als eine Kollegin im Kassenraum nicht gleich die Tür öffnete, schlug einer der Männer mit einem Telefon auf mich ein. Fünf, sechs Mal hat er mich geschlagen. Ich kann seit dem nicht mehr im Kundenbereich arbeiten, trotz mehrmonatiger psychologischer Behandlung. Ich habe lange Zeit Probleme gehabt, überhaupt mein Wohnung zu verlassen und einkaufen zu gehen.“

Diese Geschichten kannte auch die Opferbeauftragte bis vor kurzem nicht:
„Ich bin natürlich daran interessiert, dass ich mit denjenigen, die sich in München aufgrund der Vernehmungen zu Wort melden, in Kontakt trete und zumindest nachfrage, unter welchem Problem sie leiden und ob sie denken, dass ich etwas für sie tun könnte. Auch durch die Türöffnung, durch die Vermittlung gegenüber Behörden, wenn es da einen Bedarf gäbe.“

Das Bundesjustizamt, zuständig für Entschädigungsansprüche, erklärt auf Nachfrage, es habe nur die Opfer erfasst, die einen Entschädigungsantrag gestellt haben. Sämtliche Opfer zu registrieren, sei nicht Aufgabe des Amtes. Dazu Barbara John:
„Ich stehe da genauso ratlos davor, wie Sie im Moment. Es kann ja auch sein, dass die Ermittlungsbehörden das gar nicht weitergegeben haben, sondern dass das in den Bundesländern blieb, in denen diese Banküberfälle stattgefunden haben.“

Beim Zschäpe-Prozess in München sind zwar die Raubüberfälle Gegenstand der Beweiserhebung, aber nicht die Körperverletzungen der Bankangestellten und Kunden. Die Bundesanwaltschaft hat einen Großteil der Körperverletzungen nicht als eigene Taten angeklagt, sondern behandelt sie als Nebensache der Überfälle. Und wo keine Anklage, ist auch keine Nebenklage möglich. Allein der Banklehrling Nico R., der den lebensgefährlichen Bauchdurchschuss erlitt, hat eine Entschädigung erhalten. Nebenkläger ist aber auch er nicht. Kein einziges Opfer der Raubüberfälle tritt im Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Vergessene Opfer, unerwünschte Opfer? Die Opferbeauftragte der Bundesregierung:
„Die spielten ja auch bisher in der öffentlichen Auseinandersetzung und in der Berichterstattung so gut wie gar keine Rolle. Man wusste zwar, da sind diese 15 Banküberfälle. dass das alles inhaltlich zusammenhängt, liegt ja auf der Hand, denn die Überfälle dienten der Geldbeschaffung und dem Untertauchen, dem jahrelangen Untertauchen. Und in dieser Zeit sind ja dann auch die Morde begangen worden.“

Aber auch die Kreditinstitute halten sich auffällig zurück. Eine Bank antwortet auf die Frage, warum sie nicht als Nebenkläger auftritt, so (Stand November 2014):
„Von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden konnte bis dato keine Täterermittlung bekannt gegeben werden. Daher haben wir die Erhebung einer Nebenklage noch nicht in Erwägung gezogen.“ Und schließt mit den Worten:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Kontext mit NSU nicht genannt werden wollen.“

Bei den 15 Raubüberfällen erbeuteten die Täter insgesamt umgerechnet etwa
600 000 Euro. Wieviel sie davon ausgegeben haben, wieviel Geld später gefunden wurde – darüber gehen die Angaben bis heute auseinander. Neben den 72 000 Euro aus dem letzten Raub in Eisenach sollen weitere 40 000 Euro sichergestellt worden sein. Dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wiederum war mitgeteilt worden, in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau hätten die Ermittler 190 000 Euro entdeckt, so Ausschussmitglied Binninger:
„Uns lag ja in der Ausschussarbeit ein Asservatenverzeichnis vor aus dem November 2011. Und aus dem ging eben hervor, dass man in dem Haus in der Frühlingsstraße in Zwickau etwas mehr als 190 000 Euro sichergestellt hat.“

Doch diese Summe stellt die Bundesanwaltschaft inzwischen selber in Frage. Im Juni 2015 erklärt Bundesanwalt Herbert Diemer am Rande des Prozesses:
„Die Summe, die man in der Habe der Getöteten und von Frau Zschäpe im November 2011 gefunden hat, waren um die 114 000 Euro. Davon waren aber knapp 72 000 Euro aus dem Raubüberfall in Eisenach.“

Nachfragen sind nicht möglich. Die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik beantwortet seit Beginn des Prozesses keinerlei Fragen zum NSU-Komplex mehr. Das „gebiete der Respekt vor der Beweisaufnahme des Gerichtes“, heißt es nur. Die Behörde gab ausnahmsweise lediglich die zitierten kurzen Stellungnahmen ab.

Grundlegende Fragen tun sich auf: Warum überfielen die Täter im Herbst 2011 wieder Banken, wenn sie noch mindestens 40 000 Euro besaßen? Hat das erbeutete Geld überhaupt zum Leben im Untergrund gereicht? – Clemens Binninger:
„Warum beginnt die Bankraubserie wieder, wenn noch so viel Geld da war? Kann es sein, dass noch so viel Geld da ist? Wieviel hatten die tatsächlich zum Leben? Reicht das dann, wenn noch so viel übrig ist? Also passt das alles irgendwie zusammen? Oder muss es, das war so ein bisschen unsere Einschätzung dann, Bewertung am Ende, hat es möglicherweise neben den Banküberfällen weitere Geld- und Einnahmequellen gegeben?“

Carsten Ilius zu derselben Frage:
„Wir haben auch mal versucht, Berechnungen anzustellen, was sie eigentlich so zum Leben brauchten. Da ist es tatsächlich so, dass man davon ausgehen kann, nach höheren Berechnungen, dass sie zusätzliche Mittel noch bedurften. Allerdings haben wir keine Erkenntnisse, woher das Geld gekommen sein könnte.“

Ilius vertritt in München die Witwe des achten Mordopfers Mehmet Kubasik aus Dortmund. Wie sich die Mörder finanzierten, diese Frage gehört mit zu seinem Mandat. – Verrechnet man die verschiedenen Summen bleiben für die Zeit in der Illegalität des Trios pro Person und Monat zwischen etwa 700 und 1100 Euro zum Leben. Gab es also weitere Einnahmequellen? Bundesanwalt Herbert Diemer:
„Andere Finanzierungsquellen sind uns bei den Ermittlungen bisher nicht bekannt geworden.“

Die Hauptverhandlung in München hat unterdessen aber noch etwas anderes ergeben: Der Verfassungsschutz muss schon früh Hinweise auf Überfälle gehabt haben. Nebenklageanwalt Ilius:
„Es gibt einige Erkenntnisse, verdichtete Erkenntnisse, im Wesentlichen von drei V-Leuten.“

Drei V-Leute des brandenburgischen und des thüringischen Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene lieferten Informationen über den Unterschlupf des Jenaer Trios in Chemnitz, wie über mögliche Raubüberfälle. 1999 meldete der V-Mann Marcel D. dem Amt, ein Kontaktmann habe ihm erklärt, die drei würden „jobben“ und bräuchten kein Geld. „Jobben“ steht dabei nicht etwa für „arbeiten“, wie Ilius erklärt:
„Er sagte, die würden jobben, und die Diskussion, die wir in der Hauptverhandlung ausgetragen haben, die wir in der Szene nachgefragt haben, ist, ob jobben nicht in Wirklichkeit genau die Beschaffung von Geld über Überfälle meint und damit quasi das eine Art von Codewort dafür ist, dass eben Überfälle begangen wurden.“

Jener Kontaktmann, der offenbar mit dem Trio in Verbindung stand, wurde ein Jahr später selber V-Mann der Behörden, sein Name: Thomas Starke, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Unterstützung des NSU ermittelt. Ein anderer bekannter V-Mann ist Tino Brandt. Er gab im Jahre 2001 die Information weiter, die Untergetauchten würden sich mit eigenen Aktionen finanzieren. Ilius:
„Das heißt: Hier fließt eindeutig die Information über die Deckblatt-Meldung an den thüringischen Verfassungsschutz, dass das Trio in der Lage ist, sich über eigene Aktionen selbst zu finanzieren. Das kann notwendigerweise nur auf bewaffnete Überfälle hindeuten. Da gibt es keine andere Option.“

Zumal: Als der Nachrichtendienst die Meldung bekam, waren in Chemnitz bereits vier bewaffnete Überfälle geschehen, die nicht aufgeklärt waren.

Das Rätsel wird aber noch größer. Denn der Verfassungsschutz erhielt obendrein eine Information über einen möglichen bisher unbekannten Bankraub. Der müsste im Frühjahr oder Sommer 1998 verübt worden sein und ist unter den NSU-Taten bisher nicht aufgelistet. Informant war V-Mann Carsten Sz. mit dem Decknamen „Piatto“. Ilius:
„…der in einer Deckblatt-Meldung angibt, dass das Trio dabei ist, Waffen zu besorgen und nach dem Besorgen der Waffen einen weiteren Überfall begehen will. Das ist eine Meldung, die noch vor dem ersten Überfall in Chemnitz auf den Edeka-Markt am 18. Dezember 1998 erfolgt ist. Aus der Meldung selbst könnte man möglicherweise auch ersehen, dass es schon vorher einen Überfall gegeben haben muss, weil von einem weiteren Überfall die Rede ist.“

Laut Anklageschrift soll die Raubserie des NSU im Dezember 1998 mit dem Überfall auf den Edeka-Markt begonnen haben. Gab es also einen 16. Raubüberfall, der ebenfalls auf das Konto des NSU geht? Und wenn ja, warum ist der bisher nicht bekannt? Wer wären die Täter gewesen? Das Rätsel NSU geht weiter. – Im September wird die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in München fortgesetzt. Auch einige Raubüberfälle stehen noch an.

Thomas Moser
(4.8.2015)

Das Jahr 2014 im NSU Verfahren

Wenn man als Zuschauer auf dieses Jahr zurückblickt, war es ein sehr interessantes Jahr gewesen.Viele Fragen sind noch offen, doch ob es Antworten gibt bleibt abzuwarten.

Doch eine Frage die man jetzt für sich selber beantworten kann, ist das Märchen des NSU Trios.
Es hat nie ein Trio wie die Bundesanwaltschaft es in ihrer Anklageschrift formuliert hat, gegeben.
Man muss davon ausgehen das es entweder mehr Unterstützer gab,oder was viel schlimmer ist, das es noch einige Täter mehr gibt außer „Böhnhardt und Mundlos“. Diese müssten wie es den Anschein macht in Freiheit sein. Eine Betrachtungsweise die immer mehr logisch erscheint. Zeugen wie Thomas Starke Jan Werner die große Unterstützer gewesen sind brauchen keine Angst haben, ob ihnen bei Gericht etwas passieren könnte .Werner und Starke brauchen nichts zu sagen, weil gegen sie noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Dies strengte die Bundesanwaltschaft an.Ob man dies noch weiter verfolgen wird,oder wie bei dem sehr engen Vertrauten den mutmaßlichen Trios Andre Kapke geschlossen wird bleibt fraglich. Es kann nicht sein, das zwei mutmaßliche wichtige Unterstützer der Szene in Chemnitz nichts sagen müssen, und die Wahrheitsfindung bleibt auf der Strecke. Diese Zeugen kommen in den Gerichtssaal erklären das sie nichts sagen wollen und dürfen, dann gehen sie einfach wieder. Da fragen sich die Zuschauer,warum hat dies die Bundesanwaltschaft so gemacht. Will man diese schützen, oder welche Gründe gibt es dann….
Oder es passiert das, Thomas Gerlach, ein mutmaßlicher Hammerskin, sich zu den Fragen über Hammerskins nichts sagen kann, denn er könne dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Danach wird nachgedacht was man mit so einem Zeugen macht. Vieles schreit nach einer Geldstrafe oder einer Beugehaft. Aber nichts passiert in der Art. Er bekommt Aufschub um vielleicht nachzudenken bekommt einen Rechtsbeistand beigeordnet.Beim nächsten Mal kommt raus, falls er etwas über diese Hammerskin sagt, könnte etwas neu aufgerollt werden, wo ein Verfahren gegen ihn anhängig werden würde. Also wieder bringt dieser Zeuge nicht viel an Erkenntnisgewinn.

Eine interessante Story erzählte der Ex V- Mann Carsten Szczepanski V- Mann wurde. Aus Reue habe er dem Verfassungsschutz einen Brief aus dem Gefängnis geschrieben hatte. Dieser Verfassungsschutz gab ihn dann mit Handys und fuhr ihn mit Fahrdiensten zu Konzerten bzw. zu Veranstaltungen.Weiter aus Reue hat er dann die Nazi Szene in Brandenburg und dann in Sachsen / Chemnitz ausspioniert wie er ausgesagt hat. Er ist auch gerade in Chemnitz als die „drei“ Mundlos Zschäpe und Böhnhardt auch dort sind. Das interessante ist das dieser Carsten Szczepanski kann sich vor Gericht an gar nichts mehr erinnern, oder die gängige Antwort war, wenn ich damals das so angegeben habe wird das wohl so stimmen.Oder das ist zu lange her, das kann ich ihnen nicht mehr sagen. Es ist schon interessant das der Tenor der Zeugenantworten immer der gleiche ist, und wenn man ganz genau sieht, haben alle ein und den gleichen Lehrer gehabt der ihnen beigebracht hat, wie sage ich vor Gericht aus. Ich habe ja keine Konsequenzen zu fürchten, ich darf ja lügen.

Ein weiterer wunder Punkt der immer mehr zu heftigen Debatten im Prozess führt ist die Organisation Blood & Honour. Wie weit darf gefragt werden, und welchen Sinn haben diese Fragen.
In den letzten Verhandlungstagen vor den Weihnachtsferien, war dies der Streitpunkt zwischen den Nebenklägeranwälte und den Verteidigern der Angeklagten.
Man kann die Schuld bei der Bundesanwaltschaft suchen, die sich in der Anklageschrift nicht explizit nach Blood & Honour nach gegangen ist. Oder wollte man nicht?? Vielleicht ein möglicher Grund wäre dies, das dieses Verfahren dann in einer Dimension angelangt wäre, wo man jetzt schon kaum den Überblick gehabt hätte, und mit diesen Sachverhalt, dann gänzlich verloren hätte.
Die Bundesanwaltschaft hat in der Anklageschrift auf Seite 124 den einzigen Satz zu Blood & Honour aufgeschrieben. Darin heißt es „ Der NSU war stets eine singuläre Vereinigung, vergleichbar mit Blood & Honour “. Mehr wurde laut Anklageschrift nicht zu Blood & Honour gefunden. Obwohl man Zeugen wie Thomas Starke, Jan Werner der Sektions Chef von Sachsen war und verhört wurden im Zuge des Verfahren. Das die Verteidiger der Angeklagten darauf pochen in erster Linie der Anklageschrift nicht verlassen werden dürfe kann man verstehen. Doch auch die Auffassung der Nebenklägerverteidiger kann man umso mehr verstehen, das nach Blood & Honour um nachgefragt werden muss, weil Zeugen bzw. „Unterstützer“ wie Thomas Starke damals das „Abtauchen“ erst möglich gemacht haben.
Interessante Zeugen gab, Tino Brandt ex V- Mann und Chef von der Vereinigung Thüringer Heimatschutz. Als dieser Gericht war,wollte Beate Zschäpe sich nicht mehr von ihren Verteidigern verteidigen lassen. Das war die Bombe die für die Presse. Es wurde gerätselt und spekuliert warum und weshalb. Es wurde sogar nachgedacht ob der Prozess platzen könnte. Meine Meinung nach ist vielleicht der Grund, das alle Nazis die jetzt so tun als sind sie brave Mitbürger die bisher bei Gericht ausgesagt haben, so ungeschoren wieder gehen können.Bei Tino Brandt merkte man das ganz deutlich, wie Frau Zschäpe sehr angespannt war.

Der Kurioseste Auftritt hatte der schon beschriebene V Mann Carsten Szczepanski der sich so verkleiden musste Bauch falsche Haare usw., und mit Sicherheitspersonal in den Gerichtssaal geführt wurde. Denn dieser ist immer noch im Zeugenschutz, und man hat Angst vor evtl. Racheakten der rechten Szene.

Was auffällig ist, das viele die Spitzen V- Männer zur jener Zeit gewusst haben, wo sich die „drei“ aufgehalten haben. Sie konnten dies ihrer Behörde fast lückenlos dies berichten.
Am interessantesten war der V-Mann Führer von Tino Brandt, Herr Wiesner, der einige Male recht konkrete Angaben bekommen hatte wo die „drei“ gewesen sind. Nur zur Auswertung und zur Papier bringen dieser Informationen,dauerte hingegen Wochen. Warum Herr Wiesner das so spät zu Papier brachte, konnte er auch nicht in München aufklären. Für ihn war dies immer zeitnah geschehen.

Sehr bewegend war auch, wie das Opfer des ersten Bombenanschlagsziel in Köln, Frau M. im Gericht ausgesagt hatte. Man kann auch bei diesen Anschlag davon ausgehen, das weder Mundlos noch Böhnhardt diesen Sprengsatz in diesem Geschäft deponiert haben. Demzufolge muss es einen Helfer gegeben haben. Darum vom „Trio“ zu sprechen…….

Ich bin gespannt ob da noch etwas zur Tat in Heilbronn kommen wird,oder ob da schon alles abgeschlossen ist. Denn auch dort, kann man nicht zweifelsfrei von einer Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt sprechen. Deshalb ist es gerade so wichtig das es in Baden Württemberg jetzt einen Untersuchungsausschuss gibt.Wie dort gemauert, vertuscht wurde, ist schon schlimm genug und stellt vieles in Frage,und vor allem fragt man sich WARUM???

Zudem oben benannten Untersuchungsausschuss gibt es nächstes Jahr welche in Thüringen in Hessen und Nordrhein Westfalen.Diese Ausschüsse können dem Nsu Verfahren neue Aufschlüsse, bzw. neue Ansätze liefern.Ob es dann auch einfließen kann oder wird, wird fraglich sein. Denn wie sich die Bundesanwaltschaft besonders Dr. Diemer, dieser mit seinen Kommentaren oft über die Maßen hinaus schlägt. Da kann man sich vorstellen,das man auch bei dem Plädoyer hört „Man hat keine Beweise auch durch die Zeugenaussagen gestützt das es nie mehr als die drei Mundlos Zschäpe und Böhnhardt gegeben hat die dem NSU angehörig waren…..
Deshalb wird es auch 2015 sehr interessant bleiben….