Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich: Erst sollte die Aufklärung des Polizistenmordes von Heilbronn, Mord Nummer zehn im NSU-Komplex, mittels der Ermittlungsgruppe Umfeld des Landeskriminalamtes (LKA) verhindert werden, dann mittels einer Enquête-Kommission im Landtag, nun durch einen Untersuchungsausschuss selber.

Am 4. Mai 2015 nahm der Ausschuss den Tatort Theresienwiese in Heilbronn in Augenschein und ließ sich vom LKA-Vertreter Axel Mögelin Ermittlungsergebnisse schildern – und auf einmal scheinen alle Zweifel beseitigt. Der Mordanschlag auf die Polizistin Michèle Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold geschah doch so, wie es die Bundesanwaltschaft behauptet: Allein durch zwei Täter. Beispielhaft für das fast einhellige Presseecho die kleine taz-Schwester Kontext: „Ein einziger Spaziergang von gut zwei Stunden hat den baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss einer Lösung seiner Aufgabe nähergebracht, die Umstände der Ermordung von Michèle Kiesewetter aufzuhellen. Die Begehung der Heilbronner Theresienwiese konnte die bisherige Zwei-Täter-Theorie der ermittelnden Behörden nicht erschüttern. Eher im Gegenteil.“

Medien, die Sprachrohre der Offiziellen werden. Tatsächlich hat sich ein gnadenloser Machtkampf in und um diesen Untersuchungsausschuss entwickelt, der wenig Spielraum lässt. Zunächst: LKA-Mann Axel Mögelin, letzter Leiter der SoKo Parkplatz, verfälscht und manipuliert die Ermittlungsergebnisse seines eigenen Amtes. Er gibt Zeugenaussagen nicht korrekt wieder und verneint die Einschätzungen, zu denen die Kriminalbeamten vor dem November 2011gekommen waren. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss sprach er im September 2012 selber von korrespondierenden Zeugenaussagen, die nahelegen, daß vier bis sechs Täter an dem Überfall beteiligt waren. Heute stellt er das in Abrede. Damals wollte die SoKo Parkplatz drei Phantombilder zur Fahndung herausgeben. Die Angaben der Zeugen erschienen den Ermittlern stimmig und glaubhaft. Jetzt qualifiziert Mögelin die Aussagen dieser Zeugen ab und bestreitet ihren Wert. Mögelin leugnet Mögelin, könnte man dazu sagen. Offensichtlich hat sich das LKA entschieden, entwertet seine eigene Arbeit und unterwirft sich wider besseres Wissen den Vorgaben von Bundesanwaltschaft und Landesinnenministerium. Danach waren die Täter allein Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Und das, obwohl Bundeskriminalamt (BKA) und LKA in ihren Ermittlungen nach 2011 zu dem Ergebnis kamen: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ (Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012)

LKA-Vertreter Mögelin hat bei dem Ortstermin in Heilbronn aber nicht nur Spuren tendenziös präsentiert, er hat auch wichtige Spuren und Zeugenaussagen verschwiegen. Zum Beispiel, daß vier Zeugen unabhängig voneinander zwischen 13.20 h und 13.50 h, zum Teil nur wenige Minuten vor dem Anschlag, an vier Stellen auf und an der Theresienwiese vier Streifenwagen gesehen haben. Kiesewetter und Arnold waren zu den Zeitpunkten noch nicht am späteren Tatort. Es sind Spuren, die in die Reihen der Polizei hineinführen und die von den Ermittlern nicht weiterverfolgt wurden. Offensichtlich sollen sie es auch heute noch nicht.

Die Entwicklungen lassen nur einen Schluß zu: Der Wille im Sicherheitsapparat, die Aufklärung der NSU-Mordserie zu verhindern, ist größer geworden, die Vertuschungsabsicht 2015 stärker als 2012. Das muß zu denken geben.

Der Ausschuss hatte in seinen ersten Sitzungen atemberaubende Enthüllungen gezeitigt, Stichwort: Todesfall Florian H. und die unterlassenen Ermittlungen. Dann der plötzliche Tod der 20jährigen Melisa M., ehemals Freundin von Florian H., die im Ausschuss als Zeugin gehört worden war. Doch nach den letzten Sitzungen mußte man den Eindruck gewinnen, daß der Ausschuss zumacht. Es scheint, als ist er über seine eigene Aufdeckungswirkung regelrecht erschrocken. Nun wird konservativ gefragt, es wird nicht zuende gefragt, es werden vorschnell Schlüsse im Sinne der Behörden gezogen, es werden die nötigen Akten nicht angefordert, es wird akzeptiert, daß Akten nur schleppend geliefert werden, und es werden die Regelungen des Geheimschutzes akzeptiert (lediglich Einsichtnahme in Akten, keine Kopien), aufgestellt von Behörden, die doch eigentlich Untersuchungsgegenstand des Ausschusses sind.

Mehr als drei Monate hat es gedauert, ehe die Ermittlungsakten des LKA zum Mordfall Heilbronn den Ausschuss erreichten. Den Fall Arthur C. mußten die Abgeordneten ohne Kenntnis dieser Akten behandeln. Die Akten zur V-Frau „Krokus“ bekamen sie ganz kurz vor dem entsprechenden Sitzungstag vom 27. April, nämlich am Freitag, 24. April. Das grenzt an Sabotage. Doch der Ausschuss blieb klaglos. Dabei kann er auch anders. Am 7.Mai hat der Vorsitzende Wolfgang Drexler per Pressemitteilung Hajo Funke ultimativ aufgefordert, die Beweismittel im Falle Florian H. (Notebook, Handy, Camcorder) bis zum 22. Mai dem Ausschuss zu übergeben. Ein kalkulierter Affront. Von einer ähnlichen öffentlichen Aufforderung beispielsweise gegenüber Innenminister Reinhold Gall hat man bisher nichts vernommen.

Seit sechs Wochen, seit dem Tod am 28. März 2015, dauert die Obduktion von Melisa M. nun schon an, ohne daß man ein Ergebnis erfährt. Kritik an dem tendenziösen und unbestimmten Vorabbericht („…dürfte [!] sich aus dem unfallbedingten Hämatom im Knie ein Thrombus gelöst und die Embolie verursacht haben“) wies der Ausschussvorsitzende zurück.

Als Frontmann gegen die Aufklärung und für die offizielle Version erweist sich immer mehr der SPD-Abgeordnete Nikolaos Sakellariou. Dabei ist er doch nur konsequent. Drei Jahre lang kämpfte er energisch gegen einen Untersuchungsausschuss an, lobte 2014 den oberflächlichen und mangelhaften Bericht der EG Umfeld, besser könne es ein Untersuchungsausschuss nicht machen und verstieg sich dabei zu der entlarvenden Aussage, so wörtlich: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Daß ausgerechnet er nun trotzdem Obmann in diesem Ausschuss ist, könnte man als Treppenwitz verstehen, besser aber als die programmatische Infragestellung des Gremiums.

Was sich Sakellariou nach dem Tatorttermin in Heilbronn erlaubt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Auch für ihn ist nach der Besichtigung der Theresenwiese die Zwei-Täter-Theorie belegt. Mehr noch: Er kritisiert den Bundestags-UA, der hätte doch auch nach Heilbronn kommen sollen, dann wäre er womöglich zu einer ähnlichen Einsicht gelangt. Da wohnt dieser Mann nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt in Schwäbisch Hall und hält es acht Jahre lang nicht für nötig, auch nur ein Mal zur Theresienwiese zu gehen. Da argumentiert er Jahre lang, sozusagen ignorant und unkundig, gegen einen Untersuchungsausschuss an und greift dann Abgeordnete an, die engagiert und lange vor ihm taten, was er nun vorgibt zu tun. Einige der MdBs waren übrigens vor Ort in Heilbronn, auch mehrfach. Es scheint zur Methode Sakellariou zu gehören, einfach mal etwas anderes zu behaupten. Wenn er dann noch mit Blick auf die Journalisten, die als Sachverständige vor dem Ausschuss ausgesagt haben, (u.a. der Autor dieses Textes) erklärt, er hätte uns andere Fragen gestellt, wenn er vorher schon mal in Heilbronn am Tatort gewesen wäre, dann argumentiert der urplötzliche Aufklärer nicht nur mit seiner eigenen Inkompetenz, sondern auch mit seiner Feigheit. Er hat sich schlicht nicht getraut, kritische Fragen an uns zu stellen.

Was soll Nikolaos Sakellariou in diesem Ausschuss? Neben ihm müßte mindestens auch Ulrich Goll, FDP, aus dem Gremium zurückbeordert bzw. der Rücktritt nahegelegt werden. Auch Goll hat sich lange Zeit entschieden gegen diesen UA ausgesprochen, O-Ton im Februar 2014 bei der Vorstellung des EG Umfeld-Berichtes: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Vor allem aber: Wie soll er sein eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten? Denn Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister von Baden-Württemberg und damit Dienstherr des verantwortlichen Staatsanwaltes von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, der die Ermittlungen sabotierte. Meyer-Manoras verweigerte die Veröffentlichung von Phantombildern für die Fahndung, verhinderte die Sicherstellung des privaten Emailverkehrs von Michèle Kiesewetter und traf sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer Martin Arnold, um gegen die Ermittler zu intrigieren. Die Unterdrückung der Phantombilder hatte den Segen des Generalstaatsanwaltes von Stuttgart, Klaus Pflieger.

Neben Staatsanwalt Meyer-Manoras (Zeuge am 22. Mai in Stuttgart), müssten der frühere Generalstaatsanwalt Pflieger sowie der frühere Justizminister Goll als Zeugen vom Ausschuss vernommen werden. Ausschussmitglied Matthias Pröfrock, CDU, wollte den Innenminister als Zeugen hören. Er kann sich beweisen: Ist er auch dafür, den damals verantwortlichen Justizminister zu hören?

Schon im Bundestags-UA hatte sich ein Machtkampf zwischen Parlament und Exekutive um die Aufklärung der Hintergründe des NSU-Mordkomplexes entwickelt, wie nun im UA von Baden-Württemberg. Der Unterschied ist: im Bundestag standen die Obleute aller Fraktionen gemeinsam und geschlossen gegen die Exekutive – in Stuttgart aber führt die Auseinandersetzung mitten in den Ausschuss hinein. Dort hat die Exekutive ihre Vertreter sitzen – Aliens, die in ihrem Interesse operieren und den wahren Auftrag dieses Gremiums verraten.

Thomas Moser

NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg von Thomas Moser

NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg
Spuren – Fragen – Widersprüche

Daß Journalisten von einem Parlamentsausschuß eingeladen werden, ist ungewöhnlich. In der Regel veröffentlichen sie, was sie wissen. Und ihre Unabhängigkeit verlangt Distanz zu den staatlichen Gewalten. Daß nun Journalisten und Autorinnen vor dem Untersuchungsausschuß zum Komplex NSU gehört werden, ist vor allem Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Wenn ich heute auf mein Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend verzichte und Ihnen zur Verfügung stehe, dann weil dieser Ausschuß auch eine Form der Öffentlichkeit darstellt. Vor allem aber, weil der NSU-Komplex kein normaler Kriminalfall ist. Im Gegenteil: Er hat begonnen, alles zu sprengen. Er hat bereits demokratische und rechtsstaatliche Strukturen beschädigt. Mich betrifft das deshalb nicht nur als Journalist. Was wir bisher an Hintergründen wissen und an Vertuschungen erleben, muß die Allgemeinheit alarmieren.

Wir wissen nicht, wie es war. Wir wissen nur, wie es nicht war. So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, war es nicht. Damit sind wir mitten im Problem.

Ich will Ihnen einige Kenntnisse vortragen, Hinweise auf Spuren und Ermittlungsansätze geben, auf offene Fragen und auf Widersprüche aufmerksam machen – sowie methodische Vorschläge für den Umgang mit Quellen, Akten und Zeugen unterbreiten. Meine Informationsbasis sind unter anderem der Untersuchungsausschuß des Bundestages und der NSU-Prozeß in München. Ich will mit einem Musterfall beginnen, dem Sachverhalt „Stengel – Ogertschnik – V-Mann Erbse“.

Im August 2003 erfuhr das Landesamt für Verfassungsschutz von Baden-Württemberg durch den Hinweisgeber Torsten O. von der rechtsterroristischen Vereinigung namens NSU. Der Hinweisgeber soll mit der Gruppe in Verbindung gestanden und fünf Namen genannt haben, darunter Mundlos. Entgegengenommen hat die Information nach eigener Aussage, unter anderem vor dem Untersuchungsausschuß in Berlin, der LfV-Beamte Günter S. Der Beamte fertigte einen Bericht, den er dann im Amt auf Anweisung von oben vernichten mußte. Er machte noch einen Eintrag im Nadis, dem Informationssystem der Verfassungsschutzämter, und behielt einige Notizen bei sich.

Die Version von Günter S. wird vom LfV, vom Landeskriminalamt und laut LKA auch von Torsten O. bestritten. Das muß niemanden verwundern, wenn man sich bewußt macht, was es bedeutet, sollte die Version von Günter S. stimmen: Der Informant Torsten O. wäre dann nämlich Unterstützer oder sogar Teil des NSU gewesen. Er müßte sich heute also schwer belasten. Mehr noch: Auch das LfV Baden-Württemberg würde schwer belastet werden – denn Torsten O. war einmal V-Mann des LfV, Deckname „Erbse“. Das ist bestätigt, wenn auch mit Verspätung. Trifft also die Version von Günter S. zu, hätte das LfV einen unmittelbaren Kontakt zum NSU gehabt. Und zwar spätestens 2003, als bereits vier Menschen ermordet worden waren. Grund genug also für LKA und LfV alles zu leugnen.

Das LKA erklärt, Torsten O. würde bestreiten, was der LfV-Beamte Günter S. sage. Hier steht mindestens Aussage gegen Aussage. Verdächtig ist allerdings, daß LKA, LfV und Innenministerium einem Informanten mehr Glauben schenken als einem Beamten. Wir müssen aber nicht auf der Glaubensebene stehen bleiben. Es gibt Möglichkeiten und Kriterien der Überprüfung. Die Frage ist zum Beispiel: Wie wurde Torsten O. vernommen? Als Zeuge – oder als Beschuldigter? Das ist ein Unterschied. Als Beschuldigter mußte er nicht die Wahrheit sagen. Er muß sich nicht selbst belasten. Doch wenn er als Beschuldigter vernommen wurde, müßte gegen ihn ermittelt werden. Und wenn er als Zeuge vernommen wurde – hatte er dann eine Aussagegenehmigung? Ist es vielleicht so, daß Torsten O. als Beschuldigter belehrt und vernommen wurde und seine Vernehmung als die eines Zeugen präsentiert wird? Unter falschem Etikett sozusagen. Das muß als erstes geklärt werden.
Lassen Sie sich die Vernehmung von Torsten O. geben. Laden Sie ihn selber vor und befragen Sie ihn. Besorgen Sie sich die V-Mann-Akte von „Erbse“. Von wann bis wann war er V-Mann? Was war sein Tätigkeitsfeld und wer hat ihn geführt? Hören Sie Günter S. an.

Eine weitere Merkwürdigkeit in dem Fall: Günter S. hat erklärt, nicht gewußt zu haben, daß der Hinweisgeber Torsten O. einmal V-Mann war, als er, S., von der Amtsspitze im August 2003 zu ihm geschickt wurde. Günter S. war im Bereich Wirtschaftsspionage tätig, V-Mann „Erbse“ im Bereich Rechtsextremismus. „Erbse“ ist ein Mann des früheren LfV-Präsidenten Helmut Rannacher, einst Leiter der Abteilung Rechtsextremismus, sowie seiner Nachfolgerin in der Abteilung REX, Bettina Neumann, heute Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Beide müssen gewußt haben, daß es sich bei Torsten O. um den V-Mann „Erbse“ handelte.
Warum wurde Günter S. zu ihm geschickt und warum wurde die V-Mann-Tätigkeit des Hinweisgebers gegenüber dem Beamten S. verschwiegen?

Es gibt einen bedenklichen Umgang mit dem Zeugen Günter S.
Im Bericht der EG Umfeld des Innenministers vom Februar 2014 steht, der Untersuchungsausschuß des Bundestages habe Herrn S. „letztlich als nicht glaubwürdig eingestuft“. Das ist unwahr. Der Ausschuß enthielt sich einer Bewertung und erklärte nur, der Widerspruch sei nicht zu lösen gewesen. Vielmehr zitiert der Ausschuß sogar einen Vermerk des BKA, in dem Günter S. bescheinigt wird, einen „sehr glaubwürdigen Eindruck“ gemacht zu haben.
Wie kommt das Innenministerium also zu einer solchen falschen Behauptung?

Im Gall-Bericht steht weiter, Günter S. habe angegeben, laut Torsten O. habe Uwe Mundlos ihn, Torsten O., in der Haft besucht. Doch Torsten O., so das Ministerium, sei zwischen 1998 und 2011 nicht in Baden-Württemberg in Haft gewesen, also habe Mundlos ihn gar nicht in der Haft besuchen können. Das Ministerium benutzt das als weiteren Beleg für die „Zweifel am Wahrheitsgehalt der Darstellung des Herrn S.“ Doch das Ministerium manipuliert. Denn: Günter S. hat den dargestellten Sachverhalt so nie geschildert. Er hat nie behauptet, Torsten O. habe ihm berichtet, von Mundlos im Knast besucht worden zu sein. Vielmehr hat Günter S. berichtet, Torsten O. habe laut eigener Aussage im Gefängnis Leute aus Ostdeutschland kennengelernt. Der Kontakt sei nach der Haftentlassung geblieben, und darüber sei er schließlich in Kontakt zu Leuten dieser Gruppe namens „NSU“ gekommen, u.a. Mundlos.
Fragen Sie das Innenministerium, warum es mit solchen Unwahrheiten operiert.

Die Geschichte von Günter S. ist noch nicht zu Ende. 2005 wurde er wegen der Affäre „NSU-Torsten O.“ vorzeitig in den Ruhestand versetzt. – Ich will das an der Stelle nur vermerken. – Er wird wegen seiner Aussagen von Vertretern der Exekutive fortgesetzt herabgewürdigt. Dennoch stellte er sich im Sommer 2013 erneut und freiwillig seiner Verantwortung. In verschiedenen Medien waren die 14 Phantombilder von Heilbronn erschienen und Günter S. will in einem der Bilder den Hinweisgeber von 2003, Torsten O., erkannt haben. Er ist sich so sicher, daß er dem Innenministerium in Stuttgart als pflichtbewußter Beamter Meldung macht. Dort wird der Hinweis auf unsagbare wie unprofessionelle Weise abgetan. Der Gall-Bericht dokumentiert diesen beschämenden Vorgang. Er dokumentiert die Blockade der Ermittlungen.

Der Hinweis von Günter S. besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ein V-Mann, oder ex-V-Mann, am Anschlagstag am Anschlagsort gewesen sein könnte. Der Mann war im Beisein von drei anderen Männern, die auf etwas warteten, so der Zeuge H., dem sie damals etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat auf der Theresienwiese auffielen und nach dessen Angaben das betreffende Phantombild gezeichnet wurde. Nach unseren Recherchen haben Torsten O. und der Mann auf der Theresienwiese nicht nur ein ähnliches Aussehen, sondern dieselbe Körpergröße und Statur.
Das gehört ermittelt und wird seltsamer Weise nicht ermittelt: Wo war Torsten O. am 25. April 2007? Hat er ein Alibi?

Torsten O. steht, wenn die Aussage von Günter S. stimmt, für die zahlreichen Verbindungen der Neonazi-Szene von Baden-Württemberg nach Ostdeutschland, die inzwischen vielfach belegt sind – nebenbei auch im Gall-Bericht. Der NSU nahm in Jena seinen Anfang, das zwickauer Trio war einst ein jenaer Trio. Auch nach Jena selber gibt es zahlreiche Kontakte von rechtsextremen Personen aus Ba-Wü. Unter anderem Nicole Schneiders, Michael Stingel, Michael Dangel, Martin S. und Wolfgang D. Nicole Schneiders und Michael Stingel verkehrten in Jena in einem Burschenschaftshaus, in dem auch die Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes Ralf Wohlleben und André Kapke verkehrten. Wohlleben sitzt in München vor Gericht. Gegen Kapke wird wegen der Mordserie noch ermittelt.

Im Untersuchungsauftrag dieses Ausschusses steht, Punkt I.7.:
„…Es ist insbesondere zu klären, ob Mitglieder des Trios, ein wegen der Unterstützung der Straftaten des NSU vor dem OLG München Angeklagter oder eine andere Person auf der sogenannten 129er-Liste als V-Person oder Informant baden-württembergischer Sicherheitsbehörden geführt oder eingesetzt wurden…“ – Zitat ende.
Kompliment. Sie sind nach meinem Überblick das erste Gremium, das diese Frage so explizit formuliert. Es geht bei dieser Frage v.a. um den Angeklagten Ralf Wohlleben. – Ich habe das mehrfach beschrieben und kann es, wenn gewünscht, noch einmal ausführen. – Allerdings bezieht sich die mutmaßliche V-Mann-Tätigkeit Wohllebens nicht auf das LfV, sondern auf das BfV. Ich hoffe, das schmälert das Aufklärungsinteresse dieses Ausschusses nicht.

Zur Personalie Wohlleben gehört unmittelbar die Personalie Nicole Schneiders. Die Rechtsanwältin, die in München Ralf Wohlleben verteidigt, hat zwei Jahre lang, von 2001 bis 2002, in Jena studiert und war dort in der NPD die Stellvertreterin des NPD-Vorsitzenden Wohlleben. Der Untersuchungsausschuß des Bundestages hat sich vom LfV Unterlagen zu Schneiders kommen lassen. Das Innenministerium hat knapp 300 gefilterte und selektierte Seiten zusammengestellt. Sie sind zum Teil geschwärzt und darin fehlen wundersamer weise die jenaer Jahre. Beim LfV müssen aber mindestens vier ganze Ordner über Schneiders vorliegen. Zusätzlich beim IM (Innenministerium) ein weiterer Ordner über die Frau.
Lassen Sie sich sämtliche Ordner geben. Vollständig und ungeschwärzt.
Welche Kenntnisse hatte das LfV über die rechtsextreme Szene in Jena?

In den Unterlagen tauchen mehrere V-Leute auf. Zum Beispiel „VM Rose“, mutmaßlich eine V-Frau. Die Abkürzung „VM“ wird auch für Frauen benutzt. Lassen Sie sich den Klarnamen von V-Frau Rose geben und die vollständige Akte. Es gibt um Nicole Schneiders herum mindestens sechs bis sieben V-Leute. Lassen Sie sich die Klarnamen geben und die Akten.

Die LfV-Verantwortlichen Helmut Rannacher und Bettina Neumann haben vor dem U-Ausschuß in Berlin ausgesagt, mangels Quellen habe das Amt keinen Zugang zur rechtsextremen Szene in Ba-Wü gehabt. Auch der LfV-Verantwortliche Johannes Schmalzl ging in diese Richtung. Damit wollten sie erklären, warum die Taten und Kontakte des NSU im Land unentdeckt blieben. Die Aussagen der Zeugen vor dem berliner Ausschuß stimmen nicht. Das LfV hatte entgegen deren Behauptungen zahlreiche Quellen in der rechten Szene.
Konfrontieren Sie Rannacher, Schmalzl und Neumann damit.

Zu den Heilbronn-Ermittlungen.
In den Ermittlungsakten zum Mord auf der Theresienwiese werden sie auf bemerkenswerte Aussagen stoßen, aber auch auf irritierende, auf Widersprüche und sogar auf Aktenmanipulationen.

Verschiedene Zeugen sahen nach 14 Uhr an jenem 25. April 2007 drei blutverschmierte Männer nahe des Tatorts. Die Zeugin L.W. sah einem blutverschmierten Mann am südlichen Eingang zur Theresienwiese sekundenlang und nur wenige Meter entfernt ins Gesicht. Seine linke Körperseite war blutbesudelt. Sie hatte ihn frontal vor sich. Wer die Stelle in Augenschein nimmt, erkennt, warum das so war. Die Zeugin W. ist glaubhaft. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, bescheinigte ihr dagegen „Unglaubwürdigkeit“. – Die Gründe, die der Staatsanwalt angibt, sind mutwillig. Außerdem hat er dem Untersuchungsausschuß in Berlin den Sachverhalt nicht korrekt vorgetragen. Wenn gewünscht, erläutere ich das. – Von dem blutverschmierten Mann wurden zwei Phantombilder erstellt. Ein Zeuge, der an anderer Stelle, weiter südlich, einen blutverschmierten Mann sah, blutverschmiert rechts, ist eine V-Person der heilbronner Polizei. Auch von diesem blutverschmierten Mann wurde ein Phantombild erstellt. Der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn bezeichnete auch diesen Zeugen als unglaubwürdig. Der Zeuge A.M. sah einen Mann, der im Neckar seine blutverschmierten Hände wusch und der in Begleitung einer Frau und eines zweiten Mannes war. Von dem Blutverschmierten und der Frau wurden Phantombilder erstellt. Bei den drei Blutverschmierten handelt es sich um drei verschiedene Männer. Die SoKo Parkplatz ging aufgrund dieser korrespondierenden Zeugenaussagen davon aus, daß die Tat von vier bis sechs Personen begangen wurde. Auch Martin Arnold, der schwerverletzte Beamte, ließ ein Phantombild erstellen. Laut Bericht der SoKo Parkplatz vom April 2011 zeige es „mit hoher Wahrscheinlichkeit den Täter.“ Kein einziges der Phantombilder – insgesamt zwölf verschiedene Männer – ähnelt aber Böhnhardt oder Mundlos. Das Phantombild der Frau nicht Zschäpe.

Das LKA wollte drei der Phantombilder für die Fahndung herausgeben. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn untersagte das. Doch die Phantombilder haben eine Relevanz. Sämtlichen Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn wurden die Phantombilder vorgelegt – mit zum Teil verstörendem Ergebnis. Dazu komme ich noch. 2012 wurden den heilbronner Zeugen, nach deren Angaben die Phantombilder erstellt wurden, Fotos von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und dem Angeklagten Holger Gerlach vorgelegt. Niemand erkannte unter den vieren jene Person, die ihm damals aufgefallen war.

In den Akten werden Sie dann auf eine Spur stoßen, die nicht restlich geklärt ist: Am Tattag soll ein Angler russischer Herkunft auf Höhe des Trafohäuschens, wo der Mord geschah, am Neckar geangelt haben. Er soll Bekannten gegenüber mitgeteilt haben, er wüßte, welche Nationalität die Täter hatten, denn er habe sie reden gehört. Anzunehmender weise eben Russisch. „Russisch“ – das korrespondiert z.B. mit der Wahrnehmung jenes Zeugen, der einen blutverschmierten Mann, blutverschmiert rechts, in ein Auto springen sah, dessen Fahrer „dawei, dawei!“ rief.
Fragen Sie die Zielfahndung des LKA, die nach diesem Angler gesucht haben will, warum sie ihn nicht gefunden hat.

Waren beim Anschlag Polizisten in der Nähe?
Der Zeuge A.K. passierte am Tattag gegen 13.45 Uhr, also bevor Kiesewetter und Arnold auf der Theresienwiese ankamen, – das war gegen 13:55 Uhr – mit seinem Fahrrad von Böckingen kommend die Theresienwiese. Dabei bemerkte er auf dem Platz ein parkendes Polizeifahrzeug, jedoch nicht am Trafohaus, wo die späteren Opfer parkten. Ein unidentifiziertes Polizeiauto auf der Theresienwiese? Es gibt dazu weitere Beobachtungen: Der Zeuge M.K. sah gegen 13:45 h einen Streifenwagen der Polizei von der Otto-Konz-Brücke kommend in die Theresienstraße einbiegen, die an der Theresienwiese entlang führt. Kiesewetter und Arnold konnten das nicht gewesen sein. Sie nahmen einen anderen Weg, kamen vom Polizeirevier, fuhren durch die Innenstadt und am Bahnhof vorbei über die Frankfurter Straße zur Theresienwiese. Der Zeuge E.R. fuhr gegen 13.50 h aus Richtung Bahnhof kommend über die Theresienstraße zur Otto-Konz-Brücke. Vor der Kreuzung Theresienstraße-Karlsruher Straße bemerkte er in der Einfahrt zur Theresienwiese ein Polizeifahrzeug.
Also zwei Streifenwagen am Tatort, wenige Minuten vor dem Anschlag? Nicht ermittelte Spuren.

Nun zu den Vernehmungen der Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn. Sie sind reich an Auffälligkeiten.
Die Polizeibeamtin Yvonne M., die mit Michèle Kiesewetter zusammengewohnt hat und wie sie in Ostdeutschland aufwuchs, sagt bei ihrer Vernehmung zunächst den Satz: „Eine Tat aus den eigenen Reihen schließe ich aus.“ Dann entwickelt sie ein verblüffendes Szenario: „Ich kann mir gut vorstellen, dass die Tat von mehreren begangen wurde, ich glaube sogar von mehr als nur zwei Personen. Die Frage kam damals auch auf, ob das am hellichten Tag an diesem Ort Sinn macht. Wenn man am Tatort steht, dann merkt man, dass die Täter nicht unbedingt auffallen müssen. Es fahren ständig Züge und es ist dann so laut, dass man einen Schuss vermutlich nicht hören wird. Wenn dann noch einige Mittäter an bestimmten Knotenpunkten als Streckenposten aufgestellt werden und die Passanten mit „unauffälligen Fragen“, z.B. Frage nach dem Weg, einer Straße oder so ähnlich, aufhalten, dann muss das keiner bemerkt haben. Manchmal sind es auch ganz belanglose Dinge, die so unauffällig sind, dass man sie z.B. als Zeuge gar nicht erwähnt. Wenn ich am Tattag z.B. nach dem Weg gefragt werde, dann ordne ich das nicht dem Mordfall zu. Ich denke daher auch, dass es eine geplante Tat war.“ – Zitat ende.
Wie kommt die Beamtin auf ein solches Szenario?

Interessanterweise passen dazu verschiedene Beobachtungen von Zeugen. Die Zeugin T.F. und der Zeuge T.B. sahen gegen 14 Uhr unabhängig voneinander drei Männer, die vom Tatort Richtung Norden, Hafenstraße, flohen. Es paßt die Wahrnehmung jenes Zeugen, dem etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat eine Gruppe von vier wartenden Männern auffiel. Und der Zeuge Peter S., der kurz nach 14 Uhr die Opfer liegen sah und daraufhin bei Taxifahrern am Bahnhof als erster Meldung über die Tat machte, berichtete vor dem Oberlandesgericht in München Folgendes (21.1.2014): Auf dem Radweg von Böckingen an der Theresienwiese vorbei Richtung Bahnhof sei, als er die Opfer entdeckte, „ungeheuer viel los“ gewesen. Doch als er kurz darauf vom Bahnhof zurückkam, sei „kein Mensch mehr dagewesen“. Und wörtlich: „Das war wie verhext.“ Ein solches Szenario, wie es die Polizistin Yvonne M. entwickelte, paßt schließlich auch zu der Annahme der SoKo Parkplatz von den vier bis sechs Tätern. Konservativ gerechnet. Progressiv könnten es sogar fünf bis zehn Täter gewesen sein.

Das Motiv für die Tat fehlt bislang.
In den Vernehmungen der Beamten wird die Hypothese formuliert, es handle sich um einen „lauten Mord“. Am hellichten Tag, mitten in der Stadt, vor allen Leuten – damit sollte ein Zeichen der Stärke und Unangreifbarkeit der Täter-Gruppierung gesetzt werden. Die Opfer seien ein „Ersatzziel“ gewesen, vielleicht für die Einheit. Nicht weniger als 15 Beamte der BF-Einheit aus Böblingen waren am Tattag in Heilbronn – und das, obwohl die BFE-ler die Anweisung hatten, Urlaub zu machen und Überstunden abzufeiern.
Warum also waren dennoch so viele in Heilbronn? Und warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil? Gab es vielleicht Hinweise auf eine bevorstehende Aktion? Waren darin Beamte verwickelt?

Allen vernommenen Beamten wurden die 14 Phantombilder vorgelegt.
Der Beamte Danyel K. sagt (13.10.2010): Bei dem Phantombild der Frau „könnte es sich um die Kollegin Yvonne M. handeln“. Der Beamte Thomas K. sagt, die Phantombild-Frau mit dem Kopftuch komme ihm vertraut vor. Er komme aber nicht drauf, wem sie ähnlich sehe. Der Beamte Jochen R. sagt (14.10.2010), das Phantombild des Mannes, blutverschmiert links, „sieht so ähnlich aus, wie der Kollege S. Er war an dem Tag im Einsatz, am Bahnhof und zwar in zivil.“ Der Beamte Reiner M., Polizeidirektion Heilbronn, sagt zu dem Phantombild, das der angeschossene Beamte Arnold erstellen ließ: „Die Person gibt es. Ich würde sagen, daß der schon mal in einer Sache bei mir auf der Dienststelle war.“
Es gibt noch mehr Bemerkungen dieser Art über Ähnlichkeiten von Phantombildern mit realen Personen.

Die Akten sind unvollständig.
In einem Aktenvermerk vom Dezember 2010 bemängelt die SoKo Parkplatz, daß Unterlagen der Bereitschaftspolizei Böblingen „nicht vollumfänglich vorliegen“. In diesen Unterlagen geht es u.a. um die „NoeP“-Tätigkeit von Michèle Kiesewetter – NoeP steht für „Nicht offen ermittelnde Polizistin“.

Bei drei Beamten – Rainer B., Mathias H. und Patrick H. – stößt man auf folgende Merkwürdigkeit: Bei ihren Vernehmungen im Jahr 2010 wird ihnen ihre angebliche Erstvernehmung von 2007 vorgehalten. Alle drei erklären – unabhängig voneinander – damals gar nicht vernommen worden zu sein. Die Vernehmung nun, im Oktober 2010, sei ihre erste Vernehmung. Sie bestätigen gleichzeitig aber, daß die Unterschrift auf dem letzten Blatt der angeblichen Erstvernehmung ihre Unterschrift sei.
Der Sachverhalt kommt offensichtlich auch der SoKo Parkplatz verdächtig vor. Die Sachbearbeiterin macht dazu einen extra Vermerk. Er ist „VS – nfD“ eingestuft. Warum? Weil die Manipulation geheim bleiben sollte? In den vorliegenden Ermittlungsakten wiederum finden sich diese angeblichen Erstvernehmungen von 2007, die den drei Beamten vorgehalten wurden, nicht mehr.
Eine doppelte Aktenmanipulation also? Fingierte Vernehmungen von 2007 – die dann aus den Ermittlungsakten herausgenommen wurden?

Der Beamte Patrick H. sagt in der Vernehmung 2010: Er habe am Tag vor der Tat auf der Theresienwiese Pause gemacht, zusammen mit der Kollegin S. Die Kollegin S. wurde später nach Thüringen versetzt. Von ihr liegt keine Vernehmung vor. In seiner angeblichen, von ihm bestrittenen Erstvernehmung soll der Beamte H. angegeben haben, am Tatort nie Pause gemacht zu haben.
Haben die Ermittler in Heilbronn Spuren verwischt?

Der Beamte Rainer B., der seine angebliche Erstvernehmung bestreitet, ist einer von vier Beamten, deren DNA an der Bekleidung von Kiesewetter und Arnold gefunden wurden. Wie die dort hin kam, können die Ermittler nicht sagen. Der Polizeibeamte Daniel S. war am Tattag in Heilbronn. Laut Akten kontrollierte er nach der Tat von 14.45 Uhr bis 14.55 Uhr, also ganze zehn Minuten lang, Passanten auf der Theresienwiese. Auch von Daniel S. wurden DNA-Spuren an Gürtel und Hose von Martin Arnold gefunden. Eine Vernehmung von Daniel S. findet sich nicht in den Unterlagen.
Gehen Sie diesen Ungereimtheiten in den Akten auf den Grund.

Offene Fragen zu einigen Personen – zunächst Martin Arnold.
Er wurde am 25. April 2007 mit seiner schweren Kopfverletzung ins Klinikum Ludwigsburg geflogen und dort mehrfach operiert. Am 15. Mai, nach drei Wochen, wurde er zur Rehabilitation nach Neresheim ins SRH-Fachkrankenhaus gebracht. Aus Ärztekreisen in Ludwigsburg stammt eine Information, daß Arnold drei Tage nach seiner Einlieferung in Ludwigsburg, also etwa am 28. April, kurzzeitig weggebracht worden sein soll. Diese Information wurde vom Klinikum Ludwigsburg nicht dementiert, sondern es wurde auf die zuständigen Behörden verwiesen. Das Innenministerium verweigerte die Auskunft. Ebenso die Bundesanwaltschaft. Ein Kollege erhielt allerdings auf die selbe Frage die Auskunft, Arnold sei – Zitat – „kurz nach seiner Noteinlieferung in Ludwigsburg ins Fachkrankenhaus Neresheim verlegt“ worden. Man kann diese Auskunft so interpretieren: Die Information, Arnold wurde verlegt, wird bestätigt, aber mit dem falschen Ort zu falschen Zeit vermengt.
Wurde der schwerverletzte Beamte tatsächlich – kurzzeitig – weggebracht? Wenn ja, wohin? Wer hat das veranlasst? Und vor allem: Warum?

Alexander Horn.
Der Vermieter des Wohnmobils aus Chemnitz, das von Böhnhardt unter dem Namen Gerlach angemietet worden war, das am 25. April 2007 mutmaßlich in Heilbronn war und das jedenfalls bei der Ringfahndung in Oberstenfeld eine halbe Stunde nach der Tat ostwärtsfahrend registriert wurde (Kz. C-PW 87) – dieser Vermieter war am 25. April 2007 ebenfalls in Heilbronn. Das ergab seine Befragung vor dem OLG in München. (12.11.2013) Der Grund sei gewesen, daß er einen Gebrauchtwagen angeschaut habe, irgendwo „in einem Gewerbegebiet“. Er habe das Fahrzeug gekauft und direkt mitgenommen. Und dann auf Nachfrage von Nebenklageanwälten: Das Fahrzeug existiere aber nicht mehr, weil es bei der Überführung nach Chemnitz einen Unfall „mit Totalschaden“ gehabt habe. Bei seiner Vernehmung durch das BKA bzw. LKA (Ba-Wü/Regionaler Ermittlungsabschnitt) im Dezember 2011 (22.12.2011) hatte Horn dagegen erklärt, er habe in Heilbronn keine Geschäftspartner und sich dort am 25. April 2007 auch nicht aufgehalten. Die Bundesanwaltschaft hat nach Horns Aussage vor dem OLG angekündigt, den Sachverhalt (gekauftes und verunfalltes Fahrzeug) ermitteln zu wollen. Ob das geschah und wenn ja, mit welchem Ergebnis entzieht sich meiner Kenntnis.
Fragen Sie nach: Wurde ermittelt und was ergaben die Ermittlungen? Lassen Sie sich die Unterlagen geben.

V-Frau „Krokus“ des LfV Baden-Württemberg.
Sie macht Aussagen, die ihr ehemaliger V-Frau-Führer bestreitet. Sie will 2006 Zschäpe in Ilshofen und Böhnhardt in Erlenbach getroffen haben. Sie erklärt, von 2006 bis 2012 als V-Person gearbeitet zu haben, also schon zur Zeit des Anschlages. Ihr V-Frau-Führer Rainer O. dagegen behauptet, sie sei erst nach dem Mord rekrutiert worden und sei von Sommer 2007 bis 2010 als Informantin tätig gewesen. Das läßt sich überprüfen. Zum Beispiel anhand der Personaldaten im LfV. Im Fall „Krokus“ steht Aussage gegen Aussage. Der U-Ausschuß des Bundestages in Berlin hat nur den LfV-Beamten O. gehört, nicht die V-Frau. Das muß nachgeholt werden. Der Fall zeigt nebenbei, daß es keinen Sinn macht, nur V-Mann-Führer zu hören. Im Gegenteil: An erster Stelle müssen die V-Leute gehört werden. Sie sind die unmittelbareren Zeugen.

Tino Brandt.
Der Neonazi-Aktivist des Thüringer Heimatschutzes und V-Mann des Verfassungsschutzes war Besitzer eines Hauses in Hardthausen nördlich von Heilbronn von 2004 bis 2008. Laut Innenministerium und laut Brandt selber habe er nicht in dem Haus gewohnt. Unklar ist bis heute, wer sich möglicherweise dort aufgehalten hat und wofür das Haus genutzt wurde. Theoretisch vorstellbar ist, daß es sich um eine konspirative Wohnung gehandelt hat, in der Treffen von V-Mann-Führern mit V-Leuten stattfanden. In Hardthausen lebt der ehemalige NPD-Aktivist und V-Mann des LfV, M.L. Und es gibt Hinweise auf einen weiteren V-Mann dort in der NPD. Die Person M.L., ehemals Landeschef der NPD-Jugendorganisation JN (Junge Nationaldemokraten) hatte Kontakte nach Thüringen. Unter anderem zu Patrick Wieschke aus Eisenach, früherer JN-Chef von Thüringen, heute NPD-Landeschef. Wieschke zählt zum NSU-Umfeld. Mit ihm wiederum hängt Carsten Schultze zusammen, ehemals zweiter JN-Chef von Thüringen, heute Angeklagter in München. Und mittendrin der Spitzel und NPD-Funktionär Tino Brandt. Brandt hat in München vor dem OLG ausgesagt (16.7.2014), er habe das Haus in Hardthausen damals für einen „Geschäftsmann aus Thüringen“ gekauft.
Wer ist dieser „Geschäftsmann“ und was tat er?

Der Fall Florian Heilig.
Dazu an dieser Stelle nur ein Gedanke: Die Todesermittlungen wurden von der stuttgarter Polizei durchgeführt. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit NSU und dem Heilbronn-Mord jedoch liegen in den Händen der Bundesanwaltschaft. Dort liegen mindestens zwei Vernehmungen mit Heilig vor, die bisher nicht bekannt sind und auch dem Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich diese Akten aus Karlsruhe kommen, ungeschwärzt.

Der Innenminister hat dem Ausschuß zehntausende Aktenseiten geliefert. Überprüfen Sie, ob sie vollständig sind. Akzeptieren Sie keine Herausnahmen von Blättern und keine Schwärzungen durch Behörden, die Ihr Untersuchungsgegenstand sind. Akzeptieren Sie keine geheimschutzlichen Einstufungen durch Organe des Sicherheitsapparates, die an der Verhinderung der Aufklärung beteiligt sind. Und die sogar im Verdacht stehen, in die Mordserie verstrickt zu sein. Keine Aussagegenehmigungen, die nämlich immer Aussageeinschränkungen sind. Geheimschutz ist Täterschutz. Sie sind als Gremium des Parlamentes unabhängig und nicht der Exekutive nachgeordnet.

Auch nach drei Jahren wissen wir nicht, was der NSU-Komplex genau war und ist. Wir kennen aber Bestandteile: das sind Neonazis, der Verfassungsschutz, die organisierte Kriminalität sowie die Polizei. Wie sie zusammenhängen, das müssen wir alle herausfinden. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe waren ein Teil dieses Geflechtes.

Schlußbemerkungen.
Im Januar 2012 hat der Bundestag seinen Untersuchungsausschuß zum Thema NSU eingesetzt. Seine Fortsetzung ist nur eine Frage der Zeit. Im Februar 2012 folgte der U-Ausschuß in Thüringen, dessen Fortsetzung bereits beschlossen ist. Im April 2012 begann der U-Ausschuß in Sachsen, im Juli 2012 der in Bayern. Im Jahr 2014 rangen sich die Parlamente in Hessen, NRW und Baden-Württemberg zu einem U-Ausschuß durch. Nach drei versäumten Jahren.

Was geschah in Baden-Württemberg? Nach dem Bekanntwerden des NSU im November 2011 erklärte der Innenminister, alle Ermittlungen seien von da an darauf ausgerichtet gewesen, die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos nachzuweisen. Das war tendenziös – und ist gescheitert. Es erbrachte quasi sogar den Gegenbeweis. Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012, im Wortlaut: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ Fragen Sie sich, warum die Bundesanwaltschaft das Gegenteil behauptet. Die Frage steht zwar nicht im Untersuchungsauftrag – aber sie steht für alle sichtbar im Raum

Vor zwei Jahren setzte der Innenminister dann die sogenannte Ermittlungsgruppe Umfeld ein, um den NSU-Komplex aufzuklären. Eine Ermittlungsgruppe, die ihren Namen nicht verdient hat. Sie hat nicht ermittelt, sondern lediglich Befragungen durchgeführt. Etikettenschwindel und Hochstapelei könnte man sagen. Etwa ein Drittel der KKK-Mitglieder (Ku-Klux-Klan) verweigerte gegenüber der EG schlicht die Antwort. KKK-Mitglied und V-Mann „Corelli“ wurde nicht mal angesprochen. Jetzt geht es nicht mehr.

Vor einem Jahr veröffentlichte der Innenminister den Bericht dieser EG Umfeld. Er wurde durch alle Fraktionen hindurch hoch gelobt. Besser könne es ein Untersuchungsausschuß nicht machen, erklärte ein SPD-Abgeordneter, der heute als Obmann hier in diesem UA sitzt. Im O-Ton sagte er unter anderem: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Ähnlich der Obmann der FDP. Auch er sprach sich entschieden gegen einen Untersuchungsausschuß aus und sagte wörtlich: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Und der CDU-Vertreter, der heute der stellvertretende Vorsitzende dieses UAs ist, meinte: Ein Untersuchungsausschuß bringe keinen Gewinn. Wie es weiterging, ist inzwischen Landesgeschichte: Nach der EG Umfeld kam die Enquetekommission, um zu verhindern, daß ein UA eingerichtet wird. Diese Kommission fiel zusammen wie ein Kartenhaus. Daß dann urplötzlich wie Phönix aus der Asche dieselben Abgeordneten einen NSU-Untersuchungsausschuß installierten, die ihn bis dahin energisch bekämpften, macht uns – macht mich – mißtrauisch.

Ich sehe ein Problem darin, wenn Abgeordnete ihr eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten sollen.

Ich vermisse andererseits hier Abgeordnete, die in den letzten drei Jahren nicht untätig herumsaßen oder mauerten, sondern die sich bemühten aufzuklären. Zum Beispiel der Abgeordnete Daniel Lede Abal. Er forderte seit Jahren diesen U-Ausschuß. Er hat sich in der Materie kundig gemacht, Gespräche geführt, recherchiert. Vielleicht der Abgeordnete des Landtages, der sich am besten im NSU-Komplex auskennt. Er sitzt nicht in diesem Ausschuß, weil ihn der Bannstrahl der größten Fraktion traf. Er hat gelogen, richtig, das gehört sich nicht. Doch die CDU mißt mit zweierlei Maß. Die Unwahrheiten des Innenministers akzeptiert sie, sie passen ihr ins Konzept. Obendrein wage ich zu bezweifeln, daß einer Partei, die ebenfalls drei Jahre lang die Aufklärung verhinderte, die Legitimation fehlt, in dieser Weise zu richten. Wollte sie die Affäre benutzen, um einen qualifizierten Abgeordneten loszuwerden? Kurz: Beenden Sie den kleinkarierten Bannstrahl gegen Daniel Lede Abal und sorgen Sie dafür, daß er hier Platz nehmen und mitarbeiten kann. Sie brauchen seine Kompetenz. Sie haben keine Ressourcen zu verschleudern.

Vorletzter Punkt: Eine Initiative von Bürgern begleitet und beobachtet diesen Ausschuß kritisch. Protokolliert das Gesagte und kommentiert es. Das ist gut. Sehen Sie darin nicht lästige Störenfriede, sondern begreifen Sie diese Öffentlichkeit als Ihren Bündnispartner. Wir Journalisten, die Dutzende von engagierten Opferanwälten, Abgeordneten und auch tatsächliche Ermittler – wir allein können den NSU-Komplex nicht lösen. Wir brauchen die maximale Öffentlichkeit. Die Aufklärung muß zur nationalen Sache werden.

Und deshalb ein allerletzter Vorschlag: Übertragen Sie die Ausschußsitzungen live im Fernsehen und Radio.

20.2.2015, Thomas Moser

An dem Tag als die Schuhe und die Uniform des Polizeidirektor aus Gotha Michael Menzel über die Wuppe ging. Zweiter Teil im UA 5/1 in Erfurt 31.03.2014

Nach der Mittagspause gibt die Vorsitzende D. Marx eine Erklärung ab.

BildQuelle : haskala.de

V.D.Marx SPD : Ähm wir machen erstmal mit den Fragen in öffentlicher Runde, wir haben uns kurz beraten in der Pause nochmal, und an sie Herr Wenzel zu ihrer Aussagegenehmigung ist nicht formal nicht beschränkt ist und wir eigentlich der Meinung das sie alles sagen dürfen zum Mal der Vorgang auf den sie angespielt haben schon etwas länger zurück liegt und auch nicht im Zusammenhang steht mit Aussagen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss steht oder ähnlichen Gremium oder ähnlichen, wenn sie der Meinung sind das sie mit bestimmten Fragen aus ihrer Sicht das Aufklärungsziel des Münchner Prozesses gefährden würden,dann würden wir das insofern Ernst nehmen als wir tatsächlich für diese Fragen einen vertraulichen teil anschließen würden. Die Maßgabe dafür das wir uns nochmal verständigen was sie da sagen wirklich vertraulich zu behandeln ist das ist eine wichtige Devise unseres Untersuchungsausschusses möglichst viel öffentlich zu machen und zu behandeln unter der Kontrolle und der interessierten Medien und der Bürger und Bürgerinnen.

So jetzt geht es in die nächste Fragerunde und da gebe ich Frau Meister das Wort.

Frau Meister CDU : Ja Herr Menzel ich möchte nochmal zurückkommen zu den durchgeführten Zeugenbefragungen. Sie hatten ja vorhin gesagt, das im Umfeld des Wohnmobils keine Zeugenaussagen gab wonach es eine dritte Person gab. Jetzt haben aber Medien im Nachgang zum 4.11 berichtet das das es den noch Zeugen gab die Beispielweise das es eine dritte Person das Fahrerhaus verlassen hat. Haben sie aufgrund dessen Zeugenbefragungen durchgeführt bzw. oder ähm oder was halten sie von diesen Zeugenaussagen.

Michael Menzel : Richtig wie die zum Zeitpunkt vor Ort keine Zeugenaussagen vorgelegen haben, gleich wohl sind die SOKO Capron ähm umfangreiche Ermittlungen im Wahrnehmbar Bereich gelaufen ähm die Zeugenvernehmungen oder die Zeugenaussage die sie da ansprechen mit einer dritten Person aus dem Fahrerhaus raus ist schön objektiv kaum nachvollziehbar weil das Fahrerhaus geschlossen war das war zumindest als die Polizei vor Ort war und die Feuerwehr ist nach meinem Erkenntnisstand sind sehr umfangreiche Zeugenaussagen im Wahrnehmbar Bereich des Abstellbereiches des Wohnmobils als auch am Baumarkt in Stregda versucht worden zu ermitteln im Hinweis oder eine Tatsache das es hier 3 Täter nirgends …

Frau Meister CDU : Das heißt auch nach dem 4.11 durchgeführten Zeugenbefragung hat das nicht bestätigt.

Michael Menzel : Zum minderst nicht in der Gesamtheit nicht.

Frau Meister CDU : … Da gestellt worden bzw. Fragen an sie gerichtet worden ob man das anders machen können,.. diesen Zwischenbericht bzw. ihren Abschlussbericht den sie gegeben haben steht auch für sie den Ablauf fest, oder haben sie Dinge festgestellt Zweifel ?

Michael Menzel : Nein ich habe keine Zweifel, ich habe nur auf die Frage der Vorsitzende es gibt mehrere Modelle in die Beweis Indizien nicht ausreichen in den Raum der Spekulationen geht daran haben wir uns nicht zu beteiligen. Und was ich ähm mit der Ermittlungsgruppe Capron äh Kaprun bis zum ähm 11.11 bzw. 16.11 ermitteln konnte das ist das objektive Ergebnis was wir da festgestellt haben und daran halten wir auch 100% fest und nicht ansatzweise von meiner Seite Zweifel.

Frau Meister CDU : Danke Herr Menzel einstweilen.

Herr Keller CDU : Ich bleibe beim Wohnmobil Herr Menzel .Ich bleib beim Wohnmobil Herr Menzel äh und wann ist das Fahrzeug angemietet worden.

Michael Menzel : Weiß ich nicht, ich weiß nicht wann das Fahrzeug

Herr Keller CDU : Hatten sie hatten sie festgestellt wo angemietet wurde.

Michael Menzel : Für was spielt das eine Rolle, also wenn der Versuch hier unternommen wird in einzeln Ermittlungshandlungen zu befragen, da werde ich ganz einfach verweisen fragen sie bitte den der diese Ermittlungshandlungen gemacht hat. Ich bin der Leiter der Ermittlungen und ich kann nicht für jede Ermittlungshandlungen Detail genau wiedergeben wann ist das Fahrzeug angemietet worden wie viel Geld hat er bezahlt oder so was. Ich weiß das die Ermittlungen dahin geführt worden sind in Zwickau war schon am Freitag Nachmittag weil das Kennzeichen nun in Gänze vorlag und was der Halterfeststellung bei eine Autovermietung indiziert werden konnte. Dort zunächst in der Autovermietung die Nachfragen wer hat das Fahrzeug angemietet bzw. welche Personalien hinterlegt. Ich kann nicht jede Einzelheit genau nachvollziehen, wann ist das Fahrzeug angemietet worden und wie auch immer ich weiß bloß aus meinen Erinnerungen raus von Holger Gerlach oder sagen wir so den Papiere von Holger Gerlach angemietet worden ist.

Herr Keller CDU : Meine Frage geht nicht einzeln zu Handlungen ob in ihrer Zeit will es mal Konkretisieren bis zum 16.11 ob das stattgefunden hat das ein Fahrzeugvermietung die das Wohnmobil vermietet hat an die beiden ob dieser befragt wurde.

Michael Menzel : Ja, der ist mehrmals befragt worden unter anderem schon am 4.11 also an diesem Freitag schon ähm dort ist die Feststellung oder sollte die Feststellung machen wer hat das Fahrzeug angemietet das im Ansatz von den Kollegen in Sachsen um das zu beschleunigen. Gleich wohl haben wir uns am 5.11 also am Tag danach entschlossen selber mit Ermittlungsbeamten dorthin zu fahren um eine detaillierte Zeugenvernehmung zu machen, um Lichtbilder vorzulegen um einfach zu ermitteln wer hat dort diesen Fahrzeug gemietet.

Herr Keller CDU : Können es jetzt auch sagen was sie dort festgestellt haben bei der detaillierte Zeugenvernehmung.

Michael Menzel : So weit es mir in Erinnerung ist hat der Zeuge ausgesagt das eine männliche und eine weibliche Person und ein Kind dieses Fahrzeug dieses Fahrzeug angemietet haben ähm wobei die von mir gerade Personalie Holger Gerlach als Fahrzeuganmieter wohl aufgetreten ist wobei das Kind von der Personenbeschreibung also von der Frau weitere Ermittlungen geführt worden sind, oder geführt werden mussten ähm Beispiel das im Wohnmobil ich glaube Kinderschuhe gefunden worden sind und auch Kinderspielzeug und deshalb war die Frage wer waren die drei Personen dort. Nach der Sicht der Dinge sind zu den weiteren Personen Eminger Zschäpe und wie die alle heißen die entsprechenden Haftklärungsmaßnahmen erfolgt, also sprich wer war dort.

Herr Keller CDU : Welche Ermittlungen wurden weitergeführt um das Kind zu finden, welche Rolle hat das gespielt, denn Frau Zschäpe hat ja nun keins gehabt.

Michael Menzel : Die Ermittlung zu dem Kind öhm aus der Zeugenvernehmung des Zeugen des Vermieters des Wohnmobils eine Altessangabe wenn ich mich richtig erinnere im Vorschulalter angegeben ähm und die Frau Zschäpe richtig hatte kein Kind so das weitere Handlungen Prüfungshandlungen in Richtung Holger Gerlach gelaufen sind, das hängt damit zusammen das die Lebensgefährtin von Holger Gerlach ein Kind hat und aus der Personenbeschreibung von der Dame und dem Kind versucht worden ist handelt es sich um das Kind Kind war älter so das dass formal erst mal entkrampft hatte, kann ich mich erinnern das die Frau Eminger dieser Personenkreis in der Prüfung wer kann das sein. Was das Ergebnis ist weiß ich nicht weil unsere Ermittlungen bis zum 16.11 soweit ich mich erinnern nicht zur Indizierung dieses Kindes führte.

Herr Keller CDU : Sie wissen auch nicht, in ihrer Zeit haben sie nichts gemacht, an dieser Stelle sie haben Kinderspielzeug,Schuhe wäre es doch einfacher gewesen zu vergleichen.

Michael Menzel : Ja ist gemacht worden.

Herr Keller CDU : Ist gemacht worden

Michael Menzel : Ja ja ist gemacht worden,im Vorschulalter war das Kind, hat ja kleine Füße und ich kann es nicht mit letzter Gewissheit sagen deswegen im Protokoll steht garantiert drinne ich meine mich zu erinnern das ist über 2 Jahre her das es Schuhgröße 34 Pinkfarbene Gummilatschen oder so was , das ist für ein Vorschulalter Kind im Prinzip nicht zutreffend aber aber diese Spuren im Wohnmobil kann man das deutlich festmachen das sind sogenannte Trugspuren erhärtet worden.

Trugspuren also das man offensichtlich diese Gegenstände in dieses Fahrzeug mit eingebracht hat ohne das da drinne ein Kind gewohnt hat, aber was nicht die Frage erklärt hat welches Kind da bei dem Autovermieter war, soweit ich mich erinnern kann konnte man das nicht abschließen erklärt werden welches Kind war das.

Herr Keller CDU : Also das Kind..

V.D.Marx SPD : Die Zeit ist um

Herr Keller CDU : Nur ganz kurz noch

Frau König Die Linke : Nö.

V.D.Marx SPD : Frau König bitte.

Frau König Die Linke : Herr Menzel, Trugspuren wäre es nicht sinnvoller gewesen zwei also ein Schuhpaar im Wohnmobil zu haben.

Michael Menzel : Es waren zwei, also ein Schuhpaar

Frau König Die Linke : Können sie mir sagen, sie haben vorhin unterschiedliche Ausführungen gemacht wer nun angeordnet hat die Feuerwehrkarte zu nehmen und wer die Karte abgenommen hat. Sie haben einmal gesagt sie hätten das gemacht und einmal der Herr Lotz hätte es gemacht gewesen.

Michael Menzel : Also ich kann sagen aus meinen Erinnerungsvermögen rekonstruieren, ich bin hingekommen und ich glaube ich habe schon gesagt das ich nachgefragt gibt es da schon Aufnahmen und der Kollege von der Feuerwehr ja sie waren schon drin und hätten schon Aufnahmen gemacht was sie in einen Fotokamera hätten. Darauf habe ich gesagt können sie mir diesen Fotokamera geben und ähm und diese Kamera soweit es mein Erinnerungsvermögen habe ich diese genommen den Beamten es könnte Lotz gewesen sein mit der bitte den entsprechenden Speichermedium sicherzustellen und soweit ich mich erinnern kann kann ich nicht mehr einer ordnen zeitlich ist mir auch gesagt worden der Fotoapparat sprich die Hardware der Feuerwehr zurückgegeben worden. So ist mein Erinnerungsvermögen.

Frau König Die Linke : Also sie haben sozusagen sich das selber angeordnet, sie haben die Kamera der Feuerwehr Einsatzmenschen genommen Herrn Lotz übergeben und Herrn Lotz hat dann die Karte raus genommen und die Kamera sehr wahrscheinlich wieder zurückgegeben. So.

Michael Menzel : Na genauer, ich selber kann mir nichts selber anweisen, ich bin selber neben dem Feuerwehrmann gestanden, habe diese Kamera mitgeben lassen weil ich die Herausgabe gefordert habe und dann habe ich einen Polizeibeamten gegeben mit dem Auftrag doch bitte das Speichermedium sicherzustellen ob es sich dabei um den Kollegen Lotz gehandelt hat weiß ich nicht mit Sicherheit liegt aber nahe da dieser am Tatort war und von Anfang an mit in diese Fragen mit eingebunden war, aber es kann jemand anders sein.

Frau König Die Linke : Kennen sie oder haben sie schon öfters Einsätze mit Feuerwehrleuten ähm zusammen gehabt Herr Menzel?

Michael Menzel : Was ist öfters?

Frau König Die Linke : Gab es öfters Brände bzw. bei den sie eingesetzt waren oder wo die Feuerwehr eingesetzt waren.

Michael Menzel : Ja ich bin ähm als Kriminalist ausgebildet und habe bestimmt viele als Sachbearbeiter, natürlich nicht mehr als Leiter nicht mehr zu tun mit der Feuerwehr weil es immer in der ersten Phase zu tun.

Frau König Die Linke : Sagt ihnen die Feuerwehrdienstvorschrift 100 etwas.

Michael Menzel : Nee

Frau König Die Linke : In der heißt es unter 335 Dokumentation und Lagedarstellung. Die Lage und Einsatzverlauf wird der Leitstelle grundsätzlich im Rahmen der vorhanden Möglichkeiten dokumentiert. Dokumentation ist das erfassen sammeln ordnen und aufbewahren von Informationen

und Sachverhalten die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verantwortlichen Handelns der Information und der späteren Auswertung wesentlich sind. Ist eine gesetzliche Grundlage für das Handeln der Feuerwehr die ja auch ihr agieren vor Ort nachweisen müssen.

Michael Menzel : Ich habe ja nicht gesagt das es ungesetzlich ist. Ich habe bloß gefragt ob es Aufnahmen gibt, und da ich als Polizei das Leitende Organ bin und nicht die Feuerwehr ist die Frage der Banalität, ob Aufnahmen gemacht worden die Frage ist mit ja beantwortet und dann wird gesagte bitteschön die diese Aufnahmen zu uns.

Frau König Die Linke : Bitteschön Herausgabe wie auch immer finde ich viel mehr das sie das auch die Feuerwehr verpflichtet ist ihren ihre Tätigkeit festzuhalten und nachzuweisen das sie vor Ort die richtig gehandelt hat.

Michael Menzel : Da brauchen wir nicht zu streiten.

Frau König Die Linke : Ich streite nicht.

Michael Menzel : Wer die Bilder vor Ort haben darf oder nicht und wie ich das einordne da werden die Bilder zur Verfahrensakte hinzugeben die Feuerwehr hat dem nicht widersprochen und wenn sie widersprochen hätte man theoretisch den Weg der Staatsanwalt beschlagnahmen müssen wenn es zu einer Verweigerung gekommen wäre. Das steht ja nicht frei der Feuerwehr Dokumentationen wegzunehmen und die Frage war dem Delikt vor Ort drüber die ersten Informationen zu bekommen und die Feuerwehr waren die ersten Personen die in diesem Fahrzeug drin waren und haben dokumentiert da war nur für mich folgerichtig diese Fotos der Ermittlungsakte bei zuziehen.

Frau König Die Linke : Bleibt die offene Frage ob die Fotos irgendwann der Feuerwehr die Harte zurückgegeben wurde. Ähm Herr Menzel sie hatten vorhin gesagt das es ein Haftbefehl gegen Beate Zschäpe habe, der Herr Wunderlich hat zu uns gesagt das es keinen Haftbefehl gegen Beate Zschäpe gegeben habe, er hat uns gesagt als er nach Zwickau gefahren ist um vor Ort Ermittlungen zu tätigen wäre Beate Zschäpe über den Weg gelaufen er hätte sie nicht festhalten können. Gab es einen Haftbefehl gegen Beate Zschäpe wenn ja ab wann oder gab es keinen.

Michael Menzel : Ich bestreite das ich hier in der Sitzung gesagt habe das es einen Haftbefehl gegen Beate Zschäpe gegeben hat. Ich habe gesagt ähm das wir Fahndungsmaßnahmen eingeleitet haben gegen Beate Zschäpe das ist ein Unterschied zu einem Haftbefehl. Es hab von der Thüringer Seite aus in meiner Zeit aus Ermittlungen zumindest bis zum 11.11 kein Haftbefehl. Das aber nicht damit zu tun was der Kollege Wunderlich hier aussagt ob die festnehmen können oder nicht das ist wieder ein paar Schuhe aber es hab von unserer Seite kein Haftbefehl.

Frau König Die Linke : Die Fahndungsmaßnahmen gab es ab wann.

Michael Menzel : ( Lange überlegt) das ist aus der Akte garantiert zu entnehmen ich kann mich jetzt nicht im Detail nicht erinnern ich denke aber auch spätestens Sonntag ist diese Maßnahme veranlasst worden es kann natürlich auch sein das es schon am 5.11 war auch ich glaube aber die Ausschreibung im polizeilichen System ist am Sonntag erfolgt.

Frau König Die Linke : Aus welchen Grund, wenn es kein Haftbefehl gab aus welchen Grund Fahndung Zschäpe was wird da bezweckt.

Michael Menzel : Der Zweck war der ihr habhaft zu werden was sonst. Das hat mich rechtlichen Themen zusammen. Für einen Haftbefehl brauch ich zumindest Gründe um dringenden Verdacht in diesem Fall diese zu erhärten von mir aus Gründe für einen Haftbefehl abzuleiten. Wenn man die Situation anguckt wir hatten zu Zschäpe kein Material was in der Frage den Haftbefehl begründet. Und deswegen kann von Thüringer Seite aus weder am 4.11 5.11 6.11 Freitag Samstag oder Sonntag kein Haftbefehl in irgendeiner Form beantragt worden sein. Wir haben sie nicht mal in dieser Ermittlungen gehabt, sie war nicht bei den Überfällen beteiligt weder gab es Hinweise darauf das sie indem Wohnmobil war oder sonst was sondern im Gegenteil.

Frau König Die Linke : Aber wenn sie sagen Fahndung um ihr habhaft zu werden ist das in der Konsequenz man will sie festzunehmen aber man hat aber nichts.

Michael Menzel : Maßnahmen um ihr habhaft zu werden steht immer die Frage als was, als Zeugin oder als Beschuldigte geführt wird bei uns wär sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich kann man nicht mal so Beschuldigte gewesen man hätte ja um ihr eine Mittäterschaft nachzuweisen vielleicht ähm Mittäterschaft begründete sich, wie zum Beispiel Teilung des Diebesgut gewesen. Alles das war nicht bekannt das Geld ob das geteilt worden ist aber aus dem Verfahren heraus aus Sachsen ist ja der Hinweis in Laufe des Wochenende verdichtet worden das es sich bei dieser Person die in der Frühlingstrasse 26 dort dieses Haus angezündet hat gegebenenfalls um Beate Zschäpe handelt. Vor dem Hintergrund und so waren die Absprachen mit der Staatsanwalt folgerichtig. Das die Staatsanwalt in Zwickau betreiben des Haftbefehls oder hat den Haftbefehl betrieben.

Frau König Die Linke : Rechtsgrundlage, brauchte es die für die Fahndungsnahme für Beate Zschäpe.

Michael Menzel : Ähm natürlich brauchst da eine Rechtsgrundlage meinen sie jetzt den Haftbefehl oder meinen sie die

Frau König Die Linke : Die Fahndungsmaßnahme was war die Rechtsgrundlage dafür.

Michael Menzel : Die Fahndungsmaßnahme leiten sich aus den DAG? ab hier bestand aus unserer Sicht durchaus die Gefahr wenn das auch ein Stückelweit hergeholt ist wenn sich ihre zwei Mitstreiter im Laufe der Jahre umbringen im Ermittlungsstand ist auch zu befürchten das sie Zschäpe gegebenenfalls umbringt. Und vor dem Hintergrund hat die Polizei unabhängig des Status der Person das dieses Ereignis abgewehrt wird und deshalb habe ich nach ihr Fahnen lassen.

Frau König Die Linke : Suizid Gefahr sozusagen, ich habe da einen Vorhalt Band .. PI Gotha und zwar steht da auf Seite .. Es handelt sich um dem 5.11.2011 10.25 KDD? Jena Stab Telefonisch Vater Mundlos eingetroffen usw. Das entscheidende ist dann angeordnete Maßnahme die aus der Information des Vaters Mundlos folgt nämlich, Fahndung der Person Zschäpe Prüfung ihrer Telefonanschlüsse Prüfung verdeckter Maßnahmen. Warum Prüfung verdeckter Maßnahmen , und was ist damit gemeint.

Michael Menzel : Also die wenn also in den Zusammenhangstellen die Frau Zschäpe hat am Samstag den Vater ja angerufen und vor dem Hintergrund der möglichen Beteiligung Tat in Zwickau habe ich den Auftrag zu geben Prüfung kann man auch selber tun sprich was können wir tun und wenn man mit Prüfung heißt es das sowohl,versucht werden muss mögliche Telefonnummern von Frau Zschäpe oder alias habhaft zu werden in Sachsen oder gegebenenfalls Kollegen in Sachsen den Vorschlag zu machen die Telefonnummern oder Festnetznummer nur von Herrn Mundlos äh äh aufzuschreiben was auch immer das ist die Prüfung ich bin da als Leiter darauf angewiesen und deshalb ist der Auftrag so global die Experten die ich in der Sonderkommission dann habe die mir sagen geht geht nicht oder aus den rechtlichen Voraussetzungen und mit der taktischen Maßnahme. Die taktische Maßnahme ist die Frau Zschäpe habhaft zu werden das ist normal das man prüft ob gegebenenfalls Telefonverbindungen dazu führen um den Aufenthaltsort von Frau Zschäpe kundig zu machen.

V.D.Marx SPD : Die Zeit war um,ich nehme das Fragerecht jetzt der SPD in Anspruch. Es tut uns Leid das es hier so springt, das ist wenn noch fragen offen geblieben sind das Fragerecht wechselt

Michael Menzel : Ich habe schon mal gesagt, ich tu mein bestes.

V.D.Marx SPD : Das ist schön, meine nächste Frage nochmal auf die Polizeiwaffen die Heckler & Koch Waffen im Wohnmobil und da waren ja zwei. Das eine war ja die wo ich ihnen auf dem Foto gezeigt hatte die Waffe die der Michelle Kiesewetter zugeordnet werden konnte die auf dem Tisch lag und dann ist ja eine zweite Polizeiwaffe im Wohnmobil gelegen und zwar die Polizeiwaffe des Kollegen von Frau Kiesewetter des Herrn Arnold und die lag ja nahe unbeschädigt und gut zu erkennen im Gegensatz aus meiner Laien Sicht in der Nasszelle und wann haben sie diese Waffe gesehen, denn man hätte diese doch relativ schnell indizieren können, weil die war nicht an geschmort und nicht mit verglühten Material.

Michael Menzel : Ja ich war nicht in der Nasszelle, das ist ganz einfach die Erklärung.

V.D.Marx SPD : Diese Waffe ist dann erst in der Lagerhalle festgestellt worden

Michael Menzel : Nochmal, der Sachverhalt vor Ort. Die gesamte Situation vor Ort zu minderst wenn sie die Bilder kennen können sie sich vorstellen meine Uniform ist an Tag über die Wippe gegangen einschließlich den Schuhen. Der Tatort ist auf der einen Seite zu begutachten in der Form welche Erstmaßnahmen leiten sich daraus ab weitere Fahndung und und und ist aber nach Möglichkeit so wenig wie möglich zu verändern und dieser Punkt nochmal die Verbringung des Wohnmobil und und und da kann man ja gerne über Grundsätze sprechen den Grundsatz kann man schon nachvollziehen gegen falls das Fahrzeug vor Ort lassen aber man muss den Einzelfall sehen angucken. Wenn man den Einzelfall sich anguckt genauso wie da auch verbietet sichs in der Nasszelle rumzukriechen oder sonst was genauso wie sich es verboten in dem Einzelfall 2 Stunden oder 4 Stunden am Freitag Nachmittag ein Zelt zu organisieren was 15 mal 10 Meter ist. Es ist einfach nicht drin. Und deswegen bin ich nicht in diesen Tatort hineingegangen und dich sag es nochmal ich hab es nicht als Polizeiwaffe indiziert das ist nicht richtig ich habe gesagt bei der Bewaffnung die im Wohnmobil lag insbesondere bei der Waffe die Aufmerksamkeit erregte die als einzelne Patrone aus dem Patronenlager rausgedrückt war fiel dieser Blick darauf. Auf alles andere wie in der Nasszelle hab ich nicht gesehen weil ich gar nicht drin war das war das Minimum oder anders rum das war der Punkt für mich erreichbar keine Spurenveränderung die Waffe hoch zunehmen oder sonst was und der Auftrag an die Ermittler ist dahin gegangen den Tatort als das Fahrzeug in der Halle war Schritt für Schritt zu erst mal ähm ähm ähm ja aufzuarbeiten und dann dann weiß ich nicht warum da müsste man die Kollegin fragen oder den Kollegen der die Waffe gesichert hat warum man mit dieser beschäftigt hat das weiß ich nicht aber das überlasse ich den Kollegen vor Ort ich beschreibe nur meine Zielvorstellung. Also ich kann ihnen nicht sagen warum die Waffe die Ermittler im Waschbecken gleich genommen haben oder in der Nasszelle gleich nicht gesehen weil ich sie nicht geöffnet habe.

V.D.Marx SPD : Also die lag nach den Bildern vom Fundort am Boden bzw. wo auch immer das Foto aufgenommen wurde das weiß ich im Moment nicht,das ist doch als Feuerwehr Laien wissen kommt jetzt bei mir zum tragen wenn ich jetzt einen Wohnwagen öffne oder das Wohnmobil nach der weitgehenden Löschung des Brandes der Verdacht es können sich Personen im Fahrzeug befinden da muss ich doch überall nachsehen da das heißt da muss man ja eine Türe geöffnet zu einem verschlossenen kleinen Raum den hypothetisch möglicherweise hätte da eine Person befinden können, zu minderst die Feuerwehr nach meinen Kenntnisstand öffnet eine solche Türe das heißt diese Nasszellentür muss dann schon in Eisenach in Stregda geöffnet worden sein.

Michael Menzel : Ich ähm muss das Rollenverhältnis betonen, ich bin hier Polizeiführer, bin da nicht Kriminaltechniker der durch die Räume kriecht oder sonste was, für mich war dieser Ansatz überhaupt nicht erstmalig für mich war der Ansatz erst mal die Situation wie sind sie ums Leben gekommen passt das in die Aussage in die Erstzeugen überein gibt es gegebenenfalls Personen die flüchtig sind, natürlich haben sie recht wurde das Fahrzeug untersucht, nur ist die Frage bloß ist muss das der Polizeiführer machen der äh äh de facto frisch zum Tatort kommt und da einfällt oder ist es die qualifizierte Tatortaufnahme Aufgabe der Kriminaltechnik des Landeskriminalamtes und das habe ich denen übergeben. Das habe ich gesagt bitte bevor wir da das Thema entscheiden sprich den Abtransport brauchts Sicherheitsmaßnahmen in Form so so so ansonsten hätte man äh ich habs ja schon vorhin mal gesagt das Wohnmobil ist schon mal knapp gucken sie doch mal 3 oder 4 Wochen aufgearbeitet worden solange hat man an dem Wohnmobil gearbeitet des ging hin bis ich angewiesen habe das Wohnmobil zu röntgen um gegebenenfalls um Einschüsse und Projektile zu finden und und und es sind knapp 4000 Asservarte gefunden worden oder sonst was diese Arbeit vor Ort da durchzuführen hätte bedeutet den Ort für die gesamte Zeit dafür absperrt gegebenenfalls Versorgungselemente bringt und und und deswegen der nächste Weg gewählt worden soweit wie möglich diese Aufnahme des Befundes da oben zu machen um dann so schonend wie möglich rüber. Darum denk ich mal ich weiß es nicht ganz genau aber die Tatortgruppe ist dann oben durch das Wohnmobil gegangen oder nicht, ich hatte den Tatort schon verlassen.

V.D.Marx SPD : Sie sollten ja nicht durchrobben, sie haben ja wie gesagt für mich den Röntgenblick auf diesen Tisch diese verschmorte Heckler & Koch als solche sozusagen wahrgenommen die offen auf dem Boden der Nasszelle die haben sie da nicht gesehen ist dann eventuell anderen Leuten überlassen und das ist lange Antwort kurzer Sinn.

Michael Menzel : Nein das ist verkehrt wie sie es darstellen, die Nasszelle befindet sich nicht vorne im Eingangsbereich, sondern die Nasszelle ist wenn ich mich erinnern kann ein Sückchen weiter hinten und wenn ich mich da hin begeben will muss ich durch das ganzen Wohnwagen durch

V.D.Marx SPD : Muss man über die Toten hin wegsteigen…

Michael Menzel : Nicht nur das ähm man muss die Tür öffnen können, wenn ich mich richtig erinnern kann haben die Leichen vor dem Öffnungsbereich der Türe, ich hätte gegebenenfalls eine Veränderung der Leichen bedurft es hat sich für mich vollkommen ausgeschlossen hier eine unqualifizierte Tatort Arbeit zu machen die man dringend die ich brauchte ausgereicht. Ich bitte nochmal drum ich habe keine Röntgenaugen das hat sich ergeben das habe ich schon vorhin erklärt aus der ausgetreten Patrone des Magzinboden, und das ist 9mm Para Bellum und verschießt in der Regel die Polizei,warum ich da an die Polizei gedacht habe weiß ich selber nicht wir haben die Walther äh Heckler & Koch 2000 im Außendienst gehabt.

V.D.Marx SPD : Also das würde auch dafür sprechen wenn sie sagen das sie Tür sozusagen hätte man die Leichen übersteigen müssen vielleicht sogar bewegen müssen das diese Tür eventuell erst in der Halle geöffnet worden ist.

Michael Menzel : Das weiß ich nicht.

V.D.Marx SPD : Die zweite Sache, der Rucksack sie haben ja vorhin gesagt hat hohe Priorität zur Personenidentifizierung gegeben, der Rucksack ist dann geöffnet worden da waren dann die Teile der Beute mit größerer Menge Geldscheine BahnCards verschiedene Unterlagen und dann gibt es da eine Merkwürdigkeit in den Ermittlungsunterlagen das die Bekenner Dvds werden erst später aufgefunden, das ist auch ein bisschen merkwürdig. Wenn ich jetzt suche nach Hinweisen auf eine Indizierung durchwühlt man ja gerne mal Taschen zu mal die sich nicht am Körper befinden die sich auch noch zu untersuchen waren, haben sie dafür eine Erklärung, ich frag einfach mal so. Wenn sie Nein sagen ist es gut, dann stell ich die nächste Frage.

Michael Menzel : Ich kenne den einzelnen Ablauf der Tasche nicht, in der Regel wird da hineingeschaut wenn da keine wegen der CDs drinne waren und keine Ausweispapiere kann man sich sehr gut vorstellen genau diesen Ablauf den sie gesagt haben beendet ist. Das heißt es gibt keine Identifikationsmerkmale und dann wird diese Fundsache dieses Asservat entsprechend aufgeschrieben aufgelistet und das ist natürlich klar das dieser Rucksack dann später natürlich kriminaltechnisch aufbereitet wird aber das findet in der Regel nicht mehr vor Ort statt eben dort irgendwo in einem abgeschlossen Raum statt. Das heißt das Asservat ist verpackt in ein Plastikbeutel und der ist beschrieben „Rucksack mit Inhalt“ gegebenenfalls oder auch so allgemein

nur dieser Beutel entsprechend kriminaltechnisch aufbereitet auf Inhalt. Ich selber weiß nicht wo der Beutel gesichert worden ist das geht aus den Unterlagen hervor und ich kann ihnen nichts dazu sagen warum das nicht am erst am 18.11 war.

V.D.Marx SPD : Wie lange waren sie selbst mit in der Halle in dass das Fahrzeug verbraucht worden ist, wenn ja wie lange.

Michael Menzel : Nein ich war an diesem Tag nicht in der Halle, ähm die Erinnerung sagt mir das ich so gegen 14.30 Uhr 15 Uhr vom Tatort weg bin Richtung Heimatdienststelle weil die Informationen die ich bis dahin gesammelt habe für mich geschätzten herleiten musste was tust du was machst du und deswegen war die Tatortarbeit war für das LKA und für meine Leute im Kriminaltechnischen Bereich vorgesehen und deshalb war ich nicht mehr vor Ort.

V.D.Marx SPD : Das Fragerecht geht an die FDP Herr Untermann.

Herr Untermann FDP : 2 Nachfragen hab ich noch, die Frau Meisner hatte vorhin nochmal die Anwesenheit des dritten angesprochen die sagten da noch nach einer weiteren Pause im Großen und Ganzen nicht, im Großen und Ganzen nicht dann ist im Großen und Ganzen bisschen was was kann ich darunter verstehen?

Michael Menzel : Mittlerweile habe ich ja gelernt, etwas sanfter zu formulieren es gibt kein Hinweis aus den Ermittlungen die die Anwesenheit eines dritten belegen Punkt belegen.

Herr Untermann FDP : Das ist eine klare Aussage. Und die zweite noch, kurz die Frage sie haben die so abgetan ist nicht so wichtig aber Tatfahrzeuge ( Fahrräder ) die Frage war immer mich als Kriminalist hätte mich das auch immer interessiert wenn sie auch nicht mehr entsinnen konnten wo die standen wo die lagen, das wäre für mich erst mal alles.

Michael Menzel : Ich muss (dir)? Wiedersprechen so habe ich nicht geantwortet. Ich habe geantwortet ich habe die Fahrräder nicht gesichert und ich kann nicht mit letzter Bestimmtheit nichts dazu sagen und soweit ich mich erinnere waren die Fahrzeuge in so einer Fahrradgarage oder wie man dazu sagen will, in diesen Fahrzeug abgestellt. Die Fahrräder waren nicht in den Innenraum zu sehen und diese Fahrradgarage die sich am Ende befindet da meine ich mich zu erinnern einer das da Fahrräder da drin stehen.

V.D.Marx SPD : Dann Herr Adams von den Grünen, keine Fragen dann Herr Keller CDU.

Herr Keller CDU : Wir sind nicht ganz fertig geworden, mich interessiert schon nochmal das Kind, ich hab ja gesagt das da Schuhe und Spielzeug gefunden wurde, und die Tochter von dem Gerlach mit seinen Papieren angeblich angemietet wurde, ein Kind hatte und das im Vorschulalter sein müsste nach dem aufgefunden Sachen diese festgestellt wurde. Eine Frage war ja ob das Kind identisch war mit den Sachen die man im Fahrzeug gefunden hat, von Herrn Gerlach.

Michael Menzel : Die Zuordnung wie sie mir soweit bis zum 16.11. bekannt sind ist das man von der Personenbeschreibung das Kind bei der Autoanmietung beschrieben hat, das es im Vorschulalter ist und die Lebensgefährtin von dem Herrn Gerlach die Schulze Be.. oder so hieß die ihr Kind defensiv älter ist. So das nicht zusammenpasst.

Herr Keller CDU : Ach so und dann war es das oder was hat man dann unternommen herauszufinden

wo das Kind sein könnte, das war ein Grundschulkind in dem Bereich lässt sich das doch ermitteln zumindest soweit eingrenzen da hat man doch die Sachen wo man dann auch konkret nachvollziehen könnte oder beweisen wo sie hingehören.

Michael Menzel : Die Spur ist allen Spuren gab parallel abgeglichen worden, sprich gab es weitere Kontaktpersonen die ein Kind haben gegebenenfalls mit dieser Personenbeschreibung mit dieser Altersstruktur unter anderen kann ich mich erinnern weil die Frau Eminger aber soweit wir das fortführen konnten war in den ersten Tagen nicht zweifelsfrei oder überhaupt nicht ermittelbar wer ist dieses Kind was dort mit wahr. Und diese Spuren in diesem Wohnmobil sind deswegen solche Trugspuren bewertet worden weil dieses paar Schuhe und dieses Spielzeug zwar in diesem Fahrzeug waren aber wenn ich mich richtig erinnere keine weiteren Gegenstände die auf eine Anwesenheit eines Kindes hätten gezeugt, es gab im Kühlschrank keine Essmittel die auf typisch Kind sind oder irgendwo Schokolade Gummibärchen schlag mich tot und andere Sachen so das die Möglichkeit wohl bestanden hat aber äh das Kind kann dort gewesen sein, das ist unstreitig aber es haben sich diese zwei Sachen so in Verbindung gesetzt das die ähm die Identität des Kindes nicht geklärt werden konnte.

Herr Keller CDU : Bis heute nicht.

Michael Menzel : Das weiß ich nicht, ich habe die Ermittlungen nicht weitergeführt.

Herr Keller CDU : Bis zu ihren Ausscheiden, bis zum 16.11.konnten sie nicht ermitteln welches Kind das wahr welches Kind ..

Michael Menzel : In meiner Erinnerung wurde es nicht indiziert worden.

Herr Keller CDU : Da komme ich nochmal ganz kurz auf das Wohnmobil Sicherstellung, sie haben grade gesagt sehr behütet sehr behütet vorgegangen das keine Spuren verwischt werden das sagt bei mir das es an Ort und Stelle bleiben wie man es vorgefunden hat. War doch richtig, und Abtransport

äh abtransportiert haben sie dieses Fahrzeug mit einem Abschleppwagen, welches Abschleppfahrzeug haben sie denn da gehabt, ist es mit dem Kran aufgeladen worden oder ist es mit einem Kran hochgezogen.

Michael Menzel : Weiß ich nicht mehr.

Herr Keller CDU : Ist ja sehr wichtig.

Michael Menzel : Ich bin der Meinung, ich war nicht mehr da als das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Herr Keller CDU : Es geht darum Spuren beschädigt werden oder die Orte nicht verändern, wo sich die Asservate befinden. Nach meinen Informationen oder unseren Informationen ist das so das man an einem Rampe hochgezogen Abschlepper ganz normal 20 Grad dann hoch und da bleibt ja nicht viel da liegen wo es wahr.

Michael Menzel : Da weiß ich wie es wahr, ich wahr bei den Abschleppen nicht dabei, die Sicherung des Fahrzeuges entsprechend veranlasst worden ist das heißt Öffnung die durch den Brand entstanden sind die Tür durch die Fenster verschlossen worden sind sind in der Frage mit Folien und ich weiß die Dokumentation in diesem Fahrzeug sehr ausführlich gemacht worden ist. Ob das jetzt die Verbringung ist ob man nen Hebe ähm Kran hat ob ne Rampe das kann ich nicht einschätzen weiß ich nicht.

Herr Keller CDU : Ich nur drauf gekommen weil sie Wert draufgelegt haben das nicht verändert werden sollte das sich dort nichts bewegt. Und wenn ich mir das Foto so ansehen vom Abschleppvorgang dann wird das auf ne ziemlich steile Rampe hochgezogen und da bleibt nicht mit Sicherheit kaum was an der Stelle wo es gelegen hat, deswegen frage ich nur weil sie soviel wert darauf gelegt hatten wie das sein sollte.

Michael Menzel : Ich kann es ihnen nicht beantworten.Aber ich weiß nicht ob ihr Schluss gerechtfertigt ist, wenn sie von steiler Rampe sprechen oder sonst irgendwas. Mir ist kein Fall bekannt wenn sie das anders rum bewerten wo die Spurensicherung da durch gelitten hat wo dieses Fahrzeug verbracht worden ist. Ist mir kein Fall bekannt.

Herr Keller CDU : Nein ich wollte es ja nur Fragen was sie das sehen, und auf dem Foto sieht man wie das hochgezogen wurde.

Michael Menzel : Ja ich kann es nur wiederholen.

Herr Keller CDU : Das war es.

V.D.Marx SPD : Frau König bitte.

Frau König Die Linke : War im Wohnmobil alles verbrannt.

Michael Menzel : Nein.

Frau König Die Linke : Bis zu welcher Höhe, verbrannt oder verrußt?

Michael Menzel : Die Frage ist nicht, beantwortbar weil sie allgemein gestellt ist und ich nicht auf Einzelne Teile bezieht. Es gab Teile relativ stark in Brandzerrung geraten bis zur völligen

Vernichtung zum Beispiel die Dachhaut und es gab Teile im Wohnwagen nach meiner erst oder in diesem kurz im Wohnwagen war überhaupt nicht angegriffen war. Darum ist diese Frage nicht allgemein zu beantworten.

Frau König Die Linke : Der Teil wo die Leichen lagen war verrußt oder verbrannt.

Michael Menzel : Auch das Bild muss man differenziert sehen in meiner Erinnerungsvermögen lag unmittelbar links neben den Leichnam im Eingangsbereich auf dem Fußboden eine Leiche die nach dem heutigen Kennzeichen stärkere Brand äh Einwirkungen aufgewiesen hat, insbesondere im Oberschenkelbereich Oberkörperbereich und wenn ich mich richtig erinnere war die zweite Person im hinteren Teil des Fahrzeuges befindlich wo es gar keine Brandverletzung zu sehen waren. Nach meinen Erinnerungen das da keine Brandverletzungen gab.

Frau König Die Linke : Wissen sie noch wer die zweite Person war.

Michael Menzel : Von der Akte nach und den ersten Eindruck war das sehr wage im Abgleich zu der hintersten Person die Indizierung die Schuhe maximale Hinweis bringen können diese Sportschuhe aber den Grad der Verletzung die wir vor Ort gesehen haben waren für mich nicht für die Indizierung in dem Augenblick auch nicht interessant weil ich eh nicht handeln konnte wusste nicht wer wer ist oder welche Person sein soll.

Frau König Die Linke : Nach später der Indizierung der beiden nicht entsprechend den Tatortfotos beigefügt worden wer wo liegt.

Michael Menzel : Natürlich ist das beigefügt worden

Frau König Die Linke : Wissen sie das noch wer welcher war welcher wo lag.

Michael Menzel : Da müssen wir die Fragestellung das nächste Mal präzisieren diese Aufgabe wurde von mir erteilt und die Aufgaben Wahrnehmung macht jemand anders. Es sei es wenn man genaue Auskunft haben will wer was gemacht haben will müssen sie den Fragen der das gemacht hat. Wenn sie Fragen was habe ich gemacht und wie angeordnet ist das Ergebnis, da habe ich angeordnet die Indizierung der Leichen in diesen Wohnmobil durchzuführen ist und habe das Ergebnis bekommen ich vor mir Links der Herr Böhnhardt und hinten der Herr Mundlos befindet.

Frau König Die Linke : Sind denn von den Kinderschuhen DNA Spuren genommen worden wissen sie das.

Michael Menzel : Weiß ich nicht, und zu diesen Zeitpunkt hatten wir diesen Fall denk mal an das BKA abgeben.

Frau König Die Linke : Zu diesen Zeitpunkt meinen sie jetzt 16.11. und folgende

Michael Menzel : Ja

Frau König Die Linke : In den Tagen vom 4.11 bis zum 16.11. sind keine DNA Spuren genommen worden, oder keine von den Kinderschuhen.

Michael Menzel : Es sind DNA Spuren genommen worden ob wir welche von den Kinderschuhspuren genommen worden sind, weiß ich nicht müssen sie denjenigen fragen der die Kinderschuhe behandelt hat.

Frau König Die Linke : War das das jemand aus der SOKO Caprun

Michael Menzel : Das können Mitglieder des kriminaltechnischen Bereich Caprun gewesen sein oder Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Tatortgruppe.

Frau König Die Linke : Die Namen finden wir die müssten irgendwo in den Akten oder haben die grade im Kopf.

Michael Menzel : Nee, da gibt es in der Akte ein sogenanntes Tatortuntersuchungsprotokoll und ein Spurensicherungsbericht KP 11 E ? In dieser Akte sind alle Spuren aufgelistet der Ort ist aufgelistet

und der Sichernde Beamte ist aufgelistet.

Frau König Die Linke : Ich muss mal gucken ob das hier dabei ist, das heißt wenn müssten wir die Fragen die Erkenntnisse zu DNA Spuren von den Kinderschuhen gebracht haben. Ok. Ich würde gerne mal wissen wann wurde welche Waffe festgestellt, es gibt ja die Waffe Arnold und es die Waffe Kiesewetter und da gibt es weitere Waffen. Zu erst Arnold oder Kiesewetter Waffe festgestellt.

Michael Menzel : Also da kann ich auch nur aus meinen Erinnerungsvermögen ähm … mir ist an dem Freitag Nachmittag zu erst gesagt worden die Waffe der Polizeibeamtin Kiesewetter indiziert worden ist hier ist die die Information von einer Kriminalhauptkommissarin gekommen der KPI Gotha die wohl die Waffennummer in den ImPolcode? in den Bestand gegeben hatte und daraus in das polizeiliche Informationssystem eingegeben und daraus diesen Treffer bekommen hat. Mir ist zu erst gesagt worden Kiesewetter.

Frau König Die Linke : Und das am Freitag um welche Uhrzeit ungefähr

Michael Menzel : Am Freitag gegen 16.00 Uhr

Frau König Die Linke : Sie sagen das so mir ist das so gesagt worden Waffe Kiesewetter das klingt als im Nachgang nicht die Waffe Kiesewetter sondern die Waffe die von Arnold gewesen wäre.

Michael Menzel : Neee

Frau König Die Linke : Nicht, also zu erst die Waffe von der Frau Kiesewetter

Michael Menzel : Ja

Frau König Die Linke : Die wurde auch gegen 16.00 Uhr indiziert.

Michael Menzel : Die ist um 16.00 Uhr oder gegen 16.00 Uhr soweit mir bekannt ist von einer Kriminalhauptkommissarin von der KPI mit den Datenbestand eingegeben worden. Das kann durchaus sein das die Kriminaltechniker vor Ort diese Nummer abgelesen hat und diese Nummer ich sags mal auf dem Zettel geschrieben hat das einer Kollegin gegeben hat diese Kollegin setzt sich an den Computer tippt dort den ImPolbestand in der Fahndung ein und hat dann den Treffer bekommen Waffe Kiesewetter. Das Ergebnis bei der einen Waffe die auf dem Tisch liegt handelt es sich um die Waffe von Frau Kiesewetter ist mir übermittelt worden.

Frau König Die Linke : Das heißt, der Wohnwagen um da mal einen Ablauf hin zu bekommen sioe rufen um 13.22 Uhr lösen sie den Auftrag aus die Firma Taust Naust oder so ähnlich heißt die Taust Abschleppdienst das die kommt um den Wohnwagen auf zuladen. Das geschieht nicht nicht im selben Moment weil die Firma nicht vor Ort ist sondern das Wohnmobil als solches wird in Plaste eingepackt um möglich nichts verschiebt oder wie auch immer dann geben sie sich nach Gotha gegen 15.30 Uhr wenn ich das richtig im Kopf hab wird das Wohnmobil verbracht in eine Lagerhalle der Firma Taust, wann stellt die Kollegin die Nummer fest oder der Kollege wann wurde die Waffe gefunden wann wurde die Nummer abgeschrieben, das passt für mich nicht so ganz in diesen Zeitraum rein.

Michael Menzel : Kann ich die Frage nicht erorientieren. Wann was, weil ich es nicht gemacht habe.

Wenn man dazu eine Frage hat leitet sich daraus mehr Wert festzustellen dann muss man entweder in die Datenabfrage in die ImPol? gehen dort dürfte dokumentiert sein wann die Abfrage gemacht wurde, oder diese Kollegin die das gemacht hat in dieser Art und Weise und zu dem Inhalt was sagen kann befragen kann. Ich kann es ihnen nicht mit besten willen nicht beantworten weil ich es selber nicht gemacht habe.

Frau König Die Linke : Wissen sie noch welche Kollegin?

Michael Menzel : Ja.

Frau König Die Linke : Können sie den Namen sagen?

Michael Menzel : Den habe ich im Moment nicht parat. Aber fällt mir gleich wieder ein.

Frau König Die Linke : Ok. Dann frage ich sie gleich nochmal. Herr Menzel nochmal zu dem was ich da nicht verstehe werden nicht alle Waffen überprüft im Zeitraum bis um 16.00 Uhr als sie die Rückmeldung es ist die Waffe Kiesewetter es wird exakt eine Waffe Waffe überprüft.Und das erschließt sich mir nicht wie man aus dem Wohnwagen in den mehrere Waffen liegen eine Waffe mehr oder weniger zielgerichtet die Nummer notiert und die zur Abfrage weiter gibt. Und das in dem Ablauf ab 13.22 Uhr da wird der Abschleppdienst gerufen bis 15.00 Uhr wird der Wohnwagen in Plastikplanen verpackt ca. 15.30 Uhr erfolgt der Transport in die Lagerhalle zu Firma Tautz die Feuerwehr darf nicht in die Lagerhalle nicht mehr in das Wohnmobil rein mit einer Wärmebildkamera von außen die Nachsorge die Nachkontrolle ob alle Brand ähm herde weg sind. Ich frag mich wann wird der eine Polizeibeamter im Wohnmobil fündig oder nicht schreibt die Nummer auf legt die Waffe wieder hin und lässt das Wohnmobil abtransportieren.

Michael Menzel : Ich weiß jetzt nicht, Nennen sie Konkret ihre Frage.

Frau König Die Linke : Meine Frage ist wann waren Polizeibeamte im Wohnmobil um Nummern Indikationsnummern von den Waffen abzuschreiben.

Michael Menzel : Das kann ich ihnen nicht sagen da müssen sie die Beamten fragen die das vor Ort gemacht haben.

Frau König Die Linke : Wer hat den Auftrag gegeben oder erteilt.

Michael Menzel : Ich.

Frau König Die Linke : Zu welchen Zeitraum haben sie diesen Auftrag erteilt.

Michael Menzel : Wo ich vor Ort war, und habe gemeinsam das hatte ich vorhin gesagt entscheiden wenn man die Besonderheit des Tatortes sieht muss man dieses Wohnmobil möglich verbringen.

Wann es verbracht worden ist das ist eine ganz andere Frage , und soweit ich mich erinnern kann ist das Wohnmobil ist dann vor Ort verpackt worden und ob die Beamtin diese Waffenindizierung im Wohnmobil am Standort in Stregda gemacht hat oder ob sie gemacht hat wo sie wo das Wohnmobil untergestellt war entzieht sich meiner Kenntnis, das weiß ich nicht.Deswegen wie gesagt mir erreichte das Ergebnis nach 16.00 Uhr um diese drehe sehen sie mir nach das ist aus dem Kopf bringen muss das hat sich in den Einsatzakten als Protokoll befunden. Sie brauchen nur in die Unterlagen rein zugehen, da muss ich nochmal sagen da ist garantiert drinne Vermerk mit Protokolle

mit nem Vermerk wann diese Waffe identifiziert worden ist.Wenn das nicht in den Unterlagen ist dann kann ich nur erklären das in den Unterlagen sein muss weil ich mir nicht vorstellen kann das in der Sonderkommission von mir dieser Eintrag vermerkt worden ist. Ich bin mir sicher das ein Protokoll beschrieben worden ist mit dem Fahndungstreffer auf die Waffe Kiesewetter.

V.D.Marx SPD : Die Zeit ist um, Frau Pelke bitte.

Abgeordnete Pelke SPD: Ich hab wenn dann nur noch eine Nachfrage, sie und Herr Wunderlich haben gesagt wenn ich mich recht erinnere das Kollegen von Baden Württemberg vor Ort waren. Ist das richtig. Können sie mir sagen wann die gekommen sind ob die nach ihnen ob die nach dem Fund Waffe von der Frau Kiesewetter angefordert wurden wenn ja von wem.

Michael Menzel : Ähm, nach dem ich die Information erhalten hatte, da im Wohnmobil eine Waffe im Wohnmobil liegt die offensichtlich die Fahndungseintrag hergibt das es die Waffe Kiesewetter. Vielleicht mal als Nachtrag von der Frau König die richtige Überprüfung erreicht man damit wenn man zum BKA geht und überprüft, nur die Annahme alleine das die Fahndung einen Treffer hat also sprich sagen wir mal so hätte 2 Waffen gegeben oder so was ne ist ja absurd sondern der Typ stimme mit der Waffe mit der Polizeibewaffnung Baden Württemberg die Nummer stimmte überein und ich habe am Freitag nach dieser Information ich kann es nicht ganz genau beschreiben ich würde sagen 16.30 Uhr 17.00 Uhr Kontakt mit der Polizei Baden Württemberg aufgenommen oder konkret gesagt mit dem damaligen Leiter SOKO Parkplatz der Kollege Högel und ähm das eine Polizeibeamtin da kann man mehr auf die Stelle schlagen wir haben uns gut unterhalten welche gemeinsamen Möglichkeiten es gibt diese Erkenntnisse aus Baden Württemberg die mir vorliegenden Erkenntnisse zusammenzuführen. Und aus diesem Hintergrund habe ich den Kollege Högel eine Mannschaft eingeladen am Samstag früh bei Zeiten aus Baden Württemberg hoch zukommen so das wir mit diesem Ermittlungskomplex Waffe Tötungsdelikt Kiesewetter von Anfang an zusammen arbeiten.

Abgeordnete Pelke SPD: Danke schön.

V.D.Marx SPD : Frage mal ergänzend, eine Frage weiter sie hatten ja vorhin vor der Pause, bestimmte Bedenken geäußert, das sie nicht alles sagen können evtl. wollten weil sie auch keine Lust hätten ich weiß sie haben sich anders ausgedrückt sinngemäß sozusagen angreifbar zu machen wegen dem Dienstherren gibt es jetzt aus ihrer Sicht irgendetwas was sie uns gerne noch gesagt hätten im Moment aber öffentlich nicht sagen sagen wollen lieber nicht öffentlichen Sitzung sagen wollen würden.

Michael Menzel : Ich sage ihnen gerne alles ich hatte lediglich das Problem aufmerksam gemacht auf die Frage stelle von Herrn Adam das genau zu diese Problematik, das repetieren der Patrone nicht vor dem Gericht in München gefragt worden, und bei der der Entlassung der Generalbundesanwaltschaft an einen Stellen wieder als Zeuge auftreten zu müssen vor diesen Hintergrund hab eich meine Bedenken geäußert das jetzt hier als wissend der SOKO Capron zu offerieren in die Sachleiterungbefugnis bei dem GBA ist. Ich halte das dies für einen wesentlichen Punkt.

V.D.Marx SPD : Aber das OLG München schicken wir regelmäßig unsere Protokolle deswegen wenn sie diese Mitteilung an das OLG München übermitteln können ist das eine gute Gelegenheit gleich hier zu sagen.

Michael Menzel : Ich habe meine ganzen Unterlagen SOKO Kapron noch nicht komplett zusammen gepackt und hab sie den GBA geschickt und ich habe meine Erkenntnisse übermittelt.

Wie er sie in dem Verfahren verwendet verstehen sie mich da richtig das Verfahren läuft immer noch und ich weiß nicht dazu ausführen macht oder Zeugen befragen lässt auch aus der Nebenklägerschaft und vor dem Punkt scheints mir ein Anliegen zu sein einfach zu sagen mir wäre das schon wichtig das dieser Prozess gegebenenfalls nicht an diesen Manko leidet.

V.D.Marx SPD : Herr Grünwald … TIM????

Herr Grünwald … TIM?? : Auch in dem Ausschuss Zeugen die nötige Sicherheit zu geben ich hatte vorhin angegeben das insbesondere zu der Fragestellung Abgeordnete König Rücksprache mit dem Generalbundesanwalt geführt wird und diese Rücksprache wurde mit der Frau Dr. Belay? Vom Generalbundesanwalt vorhin geführt, erstens hinsichtlich der Fragestellung zu der Auffindesituation

und der Umstände des Repetiergewehr. Zweitens zu dem der Zeuge Menzel unbegrenzten Aussagegenehmigung also hinsichtlich eines nicht aufgenommenen GBA Vorbehaltes. Die Frau Dr. Belay hat die Generalbundesanwalt erklärt das der Zeuge Menzel die Aussagegenehmigung so wie sie ihm vorgelegt wahrnehmen kann das er Aussagen tätigen kann ohne das der GBA ein Vorbehalt gelten macht und besonders auch zur Fragestellung so beantworten kann wie seine Erinnerung wiedergeben kann. Es besteht seitens des GBA keine Beschränkungen.

V.D.Marx SPD : Na dann

Michael Menzel : Ich warte auf die Frage, die Frage mit diesen repetieren. Also am Tatort hatte ich keine Erinnerung oder keine Wahrnehmung da es eine zweite Hülse gab so weit ich mich erinnere habe ich nur eine Hülse gesehen und deswegen auch die Gedanken nicht gehegt was für einen Anlass gegebenenfalls hier sogenannte Situationfehler vorgelegen haben. Bei der kriminalistischen Untersuchung dieses Fahrzeuges hat man natürlich die zweit Hülse gefunden und vor dem Hintergrund der Bewaffnung Pump Gun war natürlich die Frage sofort mehr als Brand aktuell gibt es denn es logische Erklärung für diese zweite ausgeworfene Hülse oder gibt es die nicht. Und vor diesen Hintergrund habe ich angewiesen das man hierzu Prüfungshandlungen vornimmt die in der Gestalt aussehen in die Funktionsweise dieser Waffe ein Bild macht um gegebenenfalls sozusagen einen kriminalistischen Versuch. Das hat das Ergebnis hierzu geführt das die KI Gotha Waffensachbearbeiter sich ein Gewehr besorgt hat das so auch Baugleich war hatte de Facto hatte die Munition eingeladen und repetierte und abgeschossen oder betätigte den Abzug und dabei ist festzustellen das der Verschluss dieses Gewehres auf 90 Prozent öffnet und nur wenn Patrone in einem ganz kleinen Kralle noch fest hängt. Wenn das Gewehr auf dem Boden gestaucht wird da hat es mehr Energie konnte man sehen das die Hülse nach außen fällt. Also sprich das die seitlich rausgeworfen wird, dazu gibt es entsprechend in den Ermittlungsakten Protokolle mit Videoaufnahmen die diese Funktionsweisen darlegen dieses Ergebnis hatte ich bereits sehr Zeitnah das ich für mich diese Spur de Facto nicht dritter Täter und als Folge die Benutzung der Waffe bei Herr Böhnhardt wiedergegeben hat.

V.D.Marx SPD : Haben sie eine Nachfrage Herr Adams zu ihrer Frage.

Herr Adams Grüne : Ich möchte nochmal nachfragen,sie haben eben erklärt durch das betiteln des Abzuges, anders als sich der Laie vorstellt wird auch das auswerfen der Hülse zu 90 % so nenne ich es mal durchgeführt. Kleine Vorrichtung die Hülse in der Waffe fest ist bis sie durch geladen wird. So das Durchladen aber auch ersetzt werden wenn ein stauchen am Boden so das die Hülse raus fliegt hab ich das richtig verstanden.

Michael Menzel : Ja genauso, wenn man das Gewehr bedient öffnet der Verschluss so das die Hülse vollkommen sichtbar ist und nur an der Ausziehkralle im Prinzip noch hängt, und der Kraftaufwand oder die Funktionsweise ist in der Waffe ist deswegen gemacht das der Kraftaufwand des repetieren oder zurückziehen des Handgriffs so gering wie möglich und wenn man diese Waffe de Facto auf den auf einen Gegenstand aufschlägt ist durch die genetischeenergie die auf das Griffstück wirkt das ausfallen des Patronenlager mitgegeben.

Herr Adams Grüne : Nachfrage nochmal, das heißt nochmal das die frische Patronen technisch als Laie die sich im Lauf sozusagen Abschuss bereit befindet oder ist das nicht damit verbunden .

Michael Menzel : Da möchte ich ihnen ein Beispiel ich erinnere mich nicht mehr ganz genau man sucht nach schlüssigen Erklärungen, ist dieser Verschluss zu, brauchts de Facto einen sehr masiven Rückziehen des Griffstückes weil das wär ja nicht erklärbar wenn ohne weiteres so großflächige Verletzung des Kopfes das der jenige noch schaffen kann oder gibt es eine andere Lösung. Und diese andere Lösung war wie beschrieben das die Hülse frei liegt und das der Kraftaufwand und dieses Handstück zu bedienen dadurch erreicht werden kann wenn die Waffe auf staucht und das war ein Punkt ob dann zur Nachfüllung? kommt weiß ich nicht. Es ist zu vermuten das der Verschlussstück etwas nach vorne schnellt. Ob das dann automatisch dann die neue Patrone einlädt ist zu vermuten aber ich kann es nicht mit Sicherheit sagen