In eigener Sache……

In eigener Sache……
Dieser Tage hat man andere Sachen im Kopf, als dass nächste Woche wieder der NSU- Prozess in München für zwei Tage los geht.
Da Flüchtlingsheime brennen und die Bundesregierung wieder mal ohnmächtig zusieht, was in Heidenau oder anderswo passiert. Auf Länderebene wissen die Politiker nicht mehr was sie zuerst machen sollen. Das einzige was unsere Bundeskanzlerin dazu sagt ist „das es Deutschland nicht würdig ist“ was dort passiert. Diese Aussage ist für mich eine Ohrfeige für die Leute, die Tag und Nacht dafür für die Flüchtlinge arbeiten. Was die Politiker auf Länderebene leisten, ist das was von der Bundesregierung erwartet werden müsste.
Ungeachtet dessen hat auch unsere Kanzlerin gerade bei der Gedenkfeier zu den NSU Opfern einer all umfassende Aufklärung versprochen. Was ist daraus geworden? Nichts aber auch gar nichts.
Klaus Dieter Fritsche war zu dieser Zeit Staatssekretär im Innenministerium, heute Staatssekretär im Bundeskanzleramt und für Nachdienste zuständig, er meinte im Bundestagsuntersuchungsausschuss „ es dürfe keine Staatsgeheimisse bekannt werden, die ein regieren unterminieren würde. Dieser Satz stellte quasi alles in Frage, was Untersuchungsausschüsse zur dieser Zeit herausgefunden hatten.
Nun ist letzte Woche eine neue Qualität im Hause des Verfassungsschutzes zu Tage eingetreten. Bisher wurde ein V Mannführer R.G. der einen der wichtigsten und radikalsten V Männer der rechten Szene der 90iger geführt hatte (Piatto) zwei Mal in München vernommen.
Bei der ersten Mal war dieser Herr R.G sehr einsilbig mit seiner Wortwahl. Es kam ein Nein, Ja, Vielleicht. oder das kann ich Ihnen nicht sagen, das ist nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt. Manch Nebenkläger zweifelte schon an der Gesundheit des Zeugen R.G.
Nachzulesen: https://querlaeufer.wordpress.com und https://juergenpohl.wordpress.com
Als der Verfassungsschützer R.G. das zweite Mal da war (hatte einen Zeugenbebeistand dabei Butz Peters), hatte er einen Ordner dabei. In diesem Ordner sah er während der Gerichtsverhandlung immerzu nach. Die Nebenkläger wollten diesen Ordner einsehen dürfen, da diese ja nicht das Wissen hatten, wie die Behörde aus Brandenburg. Wie in der ersten Zeugenaussage zu vernehmen war, hat der Verfassungsschutz Brandenburg acht Aktenordner für die betreffende Zeit 1997 bis 1998. Diese wurden den Gericht, den Nebenklägern im NSU Verfahren und bestimmt auch in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht vorgelegt.
Daraufhin ließ der Richter am Oberlandesgericht München Manfred Götzl den Ordner für das Gericht und für die Nebenkläger sicherstellen. Danach wurde der Zeuge R.G. vom Richter belehrt das er sich mit seinem Vorgesetzten nun in Verbindung setzen soll, um herauszufinden ob die Vermerke in diesem Ordner Sperrvermerke enthalten. Nach einer Pause konnte dies dann nicht endgültig geklärt werden.Deshalb muss der Zeuge 24.9.2015 wieder kommen. Aber ohne Ordner.
Denn wie letzte Woche bekannt wurde, sind alle Unterlagen in diesem Ordner durch eine Sperrfrist gesperrt . Die Gründe dafür sind, so wörtlich(Staatssekretär Matthias Kahl)der Bund und Deutschland Nachteile bereiten könnten, und man könnte Rückschlüsse auf Beobachtungsintensität nachrichtendienstlicher Arbeit nehmen. Also wie der gesamte Verfassungsschutz in den Jahren 1997 1998 gearbeitet haben. Dabei ist wieder interessant dass dieser Klaus Dieter Fritsche in dieser Zeit Vize Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz war.

Ach ja jetzt wird gerade bekannt das Frau Bundeskanzlerin Merkel doch nach Heidenau reist