Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

Beweisanträge Teil 2 / Zwischen Wut und Unverstädniss der Nebenklägeranwälte

Heute am 18.11.2014 wurde zu den Beweisanträge die ich letztes hier in meinem Blog thematisiert hatte.

Die Bundesanwaltschaft stellte sich zum wiederholten Mal gegen diese Anträge. Es wird langsam unerträglich, wie die Bundesanwaltschaft BKA ermittelt hat.

Bis auf das der Zielfahner Wunderlich geladen werden kann, wären die Beweisanträge wieder als nicht Verfahrensrelevat abgetan.

Bundesanwaltschaft zur der Neonaziszene in Dortmund, DER NSU WAR EINE IN SICH VON DER RECHTEN SZENE ABGESCHOTTETE GRUPPE.

Die Antworten der Nebenklägeranwälte waren darauf scharf, dies sich das nicht länger gefallen lassen werden.

O Töne :

Ra Bliwier: BAW ermittle offenbar selbst in Richtung Nazis Dortmund Sagen Sie also nicht, das hätte nichts mit dem Verfahren zu tun. Das war schon bei Temme so.

Ra Hoffmann: Dann war ich wohl in einem anderen Prozess.

Ra A. von der Behrens : zitieren Bekennervideo NSU ist ein Netzwerk von Kameraden.

Jetzt muss der Vorsitzende Richter Manfred Götzl darüber entscheiden…..

150.Prozesstag am OLG München NSU

Heute sollte der Sektion Chef B&H Sachsen Jan Werner im NSU Verfahren in München aussagen. Da die Bundesanwaltschaft zum wiederholten Male einen Zeugen ein Ermittlungensverfahren eingeleitet hatte, konnte auch dieser wichtige Zeuge den Paragraphen 55 ziehen. Und somit kam Jan Werner nur mit den Angaben seiner Person aus dem Gerichtssaal.
Ra Hoffmann von der Nebenklagevertretung bemängelte dies, denn es offensichtlich das die Bundesanwaltschaft immerzu solche Zeugen, mit so einem Ermittlungsverfahren zum Schweigen bei Gericht zwinge um sich nicht selbst zubelasten. Im Gegenzug befand Ra Stahl,Frau Zschäpe Anwalt das dies gerade das rechtsstaatliches Verständnis sei, nicht auszusagen um sich nicht selbstzubelasten ein hohes Gut im einem Rechtsstaat sei.
Danach wurde die angekündigte Verlesung des Urteils von Jan Böhnhardt verlesen. Dieser hatte mutmaßlich einen Puppentorso die als Jude zu sehen war an eine Autobahn aufgehängt. Dazu hatte Böhnhardt weiter eine Bombenatrappe hinterlegt.
Böhnhardt konnte durch einen Fingerabdruck an einer Pappkarton überführt und verurteilt werden.
Die Verlesung dieser und die nachfolgenden Aussageprotokolle glichen einem Hörspiel. Alle Senatsmitglieder und Beirichter am OLG lasen dies vor.
Aber bei der zweiten Befragung Uwe Böhnhardts gab es doch etwas merkwürdiges bzw interessantes.
Während Böhnhardts seine Aussage machte kam seine damalige Ex Freundin Beate Zschäpe und sprach mit ihm 5 Minuten lang. Danach kam Böhnhardt wieder wurde gefragt was er zubereden hatte. Sei aber nicht so wichtig gewesen.
Dies hatten wir schon mal hier am Olg das ein Ehemann der eine Urlaubsbekanntschaft war, als die Drei an der Ostsee waren. Dieser platzte auch bei der Zeugebefragung seiner Frau ins Verhör. Mit Erfolg konnte diese Zeugenbefragung seites der Verteidigung dann als nicht zur Urteilsfindung verwertet werden. Sprich dieses Protokoll darf nicht Eingang in das Urteil finden.  Aber warum durfte damals Frau Zschäpe mit Herrn Böhnhardt reden. Was hatte sie ihn wichtiges mitzuteilen? ???