Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.