Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Fragen, die bleiben….

Heute habe ich mir nochmal den Wortlaut der Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu den Hinterbliebenen der Oper des NSU durchgelesen. Diese war am 23.02.2012.

Gestern gab die gleiche Bundeskanzlerin Merkel wieder eine Rede, Ausgangspunkt gestern am Evangelischen Kirchentag, über den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke dieser ja mutmaßlich von einem Rechtsextremem erschossen wurde.

In der Rede zu den NSU Hinterbliebenen, war mit einer der Sätze „Manchmal rütteln uns Berichte über skrupellose rechtsextremistische Gewalttäter auf. Für einige Tage bestimmen sie die Schlagzeilen der Nachrichten. Manchmal bleibt auch der Name einer Stadt als Tatort im Gedächtnis. Doch oft genug nehmen wir solche Vorfälle eher nur als Randnotiz wahr. Wir vergessen zu schnell – viel zu schnell. Wir verdrängen, was mitten unter uns geschieht; vielleicht, weil wir zu beschäftigt sind mit anderem; vielleicht auch, weil wir uns ohnmächtig fühlen gegenüber dem, was um uns geschieht.“

Scheinbar hat sich immer noch nichts daran geändert, denn es wurde immer noch beschwichtigt und nicht ein Zeichen gesetzt in der Politik der Mitte. Nur einige Politiker hatten schon damals erkannt was sich zusammenbrauen könnte.

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.

Muss sich jetzt nicht eine Bundeskanzlerin messen lassen mit so einem Kernsatz? Ich meine für die Hinterbliebenen der Opfer schon. Dieser Satz mit dem Helfershelfer und Hintermänner hat Sprengsatzformat, denn man kann davon ausgehen (mutmaßlich), dass diese auch mitgeholfen (diese Strukturen) haben den Regierungspräsidenten zu ermorden. Nur seit 2012 wurde die Szene nicht kleiner, sondern stärker und ist mehr und mehr gewachsen. Damals ging man quasi von drei Leuten aus, eine in sich abgeschottet Zelle. Heute weis man welche Hintermänner.- Frauen agierten. Dazu kommt eine klare Botschaft für die Szene, das bis auf Carsten S. und Beate Zschäpe alle Angeklagten in Prozess waren auf freien Fuß sind. Es gibt wohl weitere neun Beschuldigte in diesen Verfahren, doch es wäre ein Wunder, wenn gegen diese Anklage erhoben werden würde. Auch da kam der Rechtsstaat an seine Grenzen, und das dies nie wieder passieren würde gilt jetzt als Armutszeugnis.

„Wir müssen uns eingestehen, dass wir dabei zum Teil scheitern.“ Da muss man jetzt den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Respekt zollen, der sagt „Wir sind nicht in der Lage zu sagen, wir beherrschen den Rechtsextremismus“. Wenn die Bundeskanzlerin vor der Presse erklärt, man habe von den Untersuchungsausschüssen Punkte bekommen, die man abzuarbeiten hatte. Da ist die Frage wie wirksam waren diese Punkte? Ein Punkt war ja die Aufstockung des Verfassungsschutzes. Hat es was gebracht? Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten. Nun werden viele sagen man hatte ja die rechten nicht mehr im Blick, man sah mehr den Islamismus als Bedrohung an. Doch da hatte man auch nicht wirklich den Durchblick, wie man an dem Attentat am Breitscheidplatz sah.

Wenn auch die Bundeskanzlerin damals mahnte „Der Staat ist hier mit seiner ganzen Kraft gefordert. Doch mit staatlichen Mitteln allein lassen sich Hass und Gewalt kaum besiegen. Die Sicherheitsbehörden benötigen Partner: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wegsehen, sondern hinsehen – eine starke Zivilgesellschaft.“ Doch wie man sieht ist es noch ein weiter Weg eine starke Zivilgesellschaft zu sein.  Denn wenn schon von Ordnungshüter Hass und Drohmails.- Faxe an eine Opfer Rechtsanwältin verschicken, mit der Unterschrift NSU 2.0. Dann läuft was gravierendes falsch in diesem Rechtsstaat. Welche Auswirkungen bei solchen „Fehltritten“ wurden bekannt? Keine der Beamten wurde vom im Staatsdienst verabschiedet. Ein Beispiel ist immer noch das der Zugführer, der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter. Dieser war beim KKK, und dachte dies wäre eine Trachtengruppe. Konsequenzen gab es fast keine. Solange sowas nicht schärfer geahndete, sehe ich da schwarz.

Wenn man jetzt aber die Rede auf dem Evangelischen Kirchentag liest bzw. hört, ist dies der dritte Schlag vielleicht auch der vierte Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dort kam der Satz der Bundeskanzlerin Merkel, wegen dem Mord an den Regierungspräsidenten Walter Lübcke „Da ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, man nehme das sehr sehr ernst.“ Man möge jetzt gleich fragen, war es beim NSU Komplex nicht ernst genug, oder woran ist es gescheitert? Nur weil es Ausländer zum Teil waren, oder weil es ein Politiker war.  Schon traurig solche Tatsachen in Betracht zu ziehen. Gerade diese Debatten sind nicht förderlich, um eine starke Zivilgesellschaft hinzubekommen. „Sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit“.

Hat man diesen nicht schon längst, gerade bei den Hinterbliebenen der Opfer des NSU????

https://www.sueddeutsche.de/politik/ein-bild-und-seine-geschichte-als-merkel-mit-rostocker-rechtsradikalen-sprach-1.3614739

Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Verständnisfrage

Als ich heute zur Arbeit fuhr lese ich immer die Zeitungsberichte vom Vortag in Sachen NSU Prozess. Doch gestern musste ich wieder einen Artikel der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger lesen. In großer Überschrift war zu lesen was diese Gerichtsreporterin sagen will…

Eine empörende Sabotage sei im Prozess im Gange, auf Grund der Tatsache, da der Angeklagte Wohlleben zicken macht. Klar ist schon sehr komisch, dass dieser gerade jetzt vor Schluss einen Beweisantrag stellt, doch dieser könnte diesen Prozessverlauf kippen. Denn er sieht quasi vor, dass es noch einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 gegeben hätte.

Und laut Frau Ramelsberger darf es so etwas nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat mit dem Angeklagten Carsten S. diesen Verlauf schon geklärt. Der Richter am 6. Senat am Oberlandesgericht sieht dies auch so. Was aber die Schreiberin des Artikels vergisst, ist schon der Umstand, dass man diesen mutmaßlichen zweiten Weg genauer untersuchen sollte. Ich frage mich eh, ob Frau Ramelsberger versteht, was diese Anträge bedeuten. Denn sie spricht immer wieder aus, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Widerspruch sagt, in diesem Fall, man stelle diese Anträge ins Blaue hinein. Also ein O-Ton der Bundesanwältin A. Greger nach dem Antrag, den die Verteidigung Wohllebens gestellt hatte. Würde man sich die Arbeit machen den Antrag nachzuvollziehen, würde man zum Schluss kommen, dass es dort doch etwas geben könnte, was noch nicht ermittelt wurde.

Es hat den Anschein, es darf nicht sein, was nicht sein darf. Und was ganz klar ist, darf auch nicht mehr umgestoßen werden. Schon am 95. Prozesstag hatte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erklärt, dass die Ceska im Zusammenhang mit dem Schalldämpfer ein Bestandteil der Anklageschrift sei. Damals war ein KOK vom BKA im Prozess anwesend, dieser konnte die Aussage eines Protokolls nicht eindeutig wiedergeben. Damals war die Frage „Wie kam es zur Antwort von Andreas S., dass der Schalldämpfer bestellt wurde“. Der Zeuge KOK Ba. konnte nicht aufklären, warum die Antwort von Andreas S. zur Lieferung des Schalldämpfers nicht im zugehörigen Protokoll steht. Doch die Frage muss gestellt sein. (Die ersten Morde bis zur Unterbrechung passierten ohne Schalldämpfer)

Stahl ging damals einen Schritt weiter, denn er sagte „vielleicht lässt sich die Vernehmung des Zeugen durch Oberstaatsanwalt Weingarten aufklären“. Dieser Oberstaatsanwalt sitz ja im NSU Prozess für die Bundesanwaltschaft bei Gericht. Stahl weiter „man kann glauben das Andreas S. dies gesagt habe, aber muss es nicht. Man kann davon ausgehen das Andreas S. Wunschantworten gegeben hat, die die Ermittler hören wollten. Es ist misslich das wir nicht aufklären konnten, wie es zu diesen Antworten gekommen ist“.

Was sehr spannend war, ist, dass OSta Weingarten diese Erklärung ohne erkennbaren Regung hinnahm, das ist sehr komisch, denn wer den Oberstaatsanwalt aus dem Prozess kennt, weiss, dieser ist anders. Nur bei einem Punkt als Stahl „Zeuge Weingarten“ sagte, intervenierte der Oberstaatsanwalt lautstark mit der Formulierung „Unverschämtheit“ und „was erlauben Sie sich“. Der Rechtsanwalt von Zschäpe, sowie auch der Richter haben auf den Einwurf reagiert. Die Gesichtsfarbe Weingartens sprachen eine andere Sprache.

Wenn man jetzt Recherche betreibt, dann weiß man, dass im Verhör die Frage zum Schalldämpfer mit der Ceska gestellt worden ist. Daran kann man auch nichts missverstehen.

Doch Götzl hat den Zeugen Ba. gefragt ob Andreas S. sich nach der Vernehmung das Protokoll angesehen hat. Zeuge Ba sagt „ja“ und Andreas S. hätte dazu jede Seite unterschrieben. Außerdem hätte Andreas S. 1 bis 2 Änderungen gemacht und zwar handschriftlich.

Wenn man jetzt das Vernehmungsprotokoll sieht, wurde es nur auf der letzten Seite unterschrieben. Es enthält keine einzige handschriftliche Änderung. Bei den andren Vernehmungen von Andreas S. wurde von jeder Seite des Protokolls einzeln unterschrieben und dazu sind einige handschriftliche Bemerkungen eingefügt. Weiter zur Befragung durch Rechtsanwalt Stahl an den Zeugen Ba., ob er sich an die Belehrung des Andreas S. erinnern kann, und warum nicht wie sonst üblich das Vorblatt bei der Akte ist? Zeuge Ba sagt, das sei eine normale Belehrung gewesen, warum das Vorblatt fehlt wisse er auch nicht. Stahl fragt, ob Andreas S. das Vorblatt unterschrieben hätte. Der Zeuge Ba sagt, das der Zeugen Andreas S. die Belehrung unterschrieben hätte, aber nicht auf dem Vorblatt, sondern auf der ersten Seite des Vernehmungsprotokolls.

Aber das Protokoll sagt aus, dass Andreas S. belehrt wurde, aber es fehlt die besagte Unterschrift von Andreas S., ein weiterer Punkt ist, dass nach der Belehrung die Protokollierung auf der gleichen Seite beginnt. Später fragte RA. Stahl wie Andreas S. auf die Belehrung reagiert hätte. Der Zeuge Ba. erwiderte, Andreas S. habe die Belehrung verstanden und unterschrieben. Das Protokoll sagt aus das es keine Unterschriften von Andreas S. gibt.

Weiter in der Befragung des KOK Ba. Rechtsanwalt Klemke (Wohlleben) fragt ob Andreas S. Korrekturen gewünscht hätte. KOK BA. sagt, es seien so 2 bis 3 Formulierungen gewesen, die Andreas S. ändern lies, dies sei aber nicht relevantes gewesen. „Wie wurden die Korrekturen durchgeführt?“ „Diese wurden handschriftlich gemacht“.

Dann kommen sehr wichtige und für die Leien nicht grade verständliche Fragen:

Klemke: Wie oft wurde das Protokoll ausgedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Vermutlich zwei Mal, eins für Karlsruhe, das andere bleibt bei uns.

Klemke: Wie gedruckt?

Zeuge KOK Ba.: Einmal ausgedruckt und einmal kopiert.

Klemke: In mehreren Durchgängen?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wo stand der Drucker?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Klemke: Wer hat die Ausdrucke ins Vernehmungszimmer gebracht?

Zeuge KOK Ba.: Weiß nicht.

Dann sagt der Richter dem Zeugen, dass in dem Protokoll keine handschriftlichen Ergänzungen vorhanden sind. Darauf erwidert der Zeugen „dann habe ich mich vertan“.

Das war ein sehr bemerkenswerter Schlusssatz des KOK BA. Den ich für glaubwürdig halte. Meine These führt dahin, dass dieses Vernehmungsprotokoll falsch ist. Es ist schwierig zu beweisen. Doch da die Lieferkette undurchsichtig bleibt, wäre es eventuell ein weiterer Beweis dafür. Dies weiß auch Jochen Weingarten, dass diese von der Bundanwaltschaft vorgetragene Beweiskette sehr brüchig ist.

Darum finde ich es fast schon beschämend, dass eine Journalistin dieses Formats, seit 2015 immer formuliert, dass der Prozess zu Ende gehen sollte, bis hin zu einem Artikel „der Richter solle endlich den Prozess beenden“.

Wenn man sowas schreibt, wird man gleich wieder in eine Ecke gestellt, in die ich weiß Gott nicht gehöre. Und ich möchte auch nicht Partei für Wohlleben ergreifen, es geht mir um die Hinterbliebenen der Opfer, die jetzt seit Jahren nicht wissen, warum wurde mein Angehöriger erschossen. Da ist es wenig hilfreich, wenn man solche nichtssagenden Artikel schreibt wie der, der mich zu diesem Eintrag in meinem Blog veranlasst.

 

 

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.

Die Akte X oder 120 Jahre unter Verschluss.

Seit dem 26.6. hat die Öffentlichkeit erfahren, wieder einmal zu spät, dass der hessische Verfassungsschutz einen Bericht zum NSU in Auftrag gegeben hat.
Dieser Bericht sollte Aufschluss geben ob Zusammenhänge zum NSU in Hessen gibt. Direkte Bezüge zum NSU gäbe es mutmaßlich nicht.

Doch was viel mehr verwundert ist die sehr lange Sperrfrist dieses Berichtetes. Üblich sind bei Wohl des Staates gefährdet sehen, 60 Jahre. Das wurde zum Beispiel bei dem V Mann Ralf Marschner so eingestuft. Doch nun sind es in diesem Bericht, sage und schreibe 120 Jahre.
Für viele Abgeordnete und die Mehrheiten der Öffentlichkeit sind geschockt und reagierten mit viel Unverständnis darüber.

Die immer wiederkehrende Frage ist, was ist an diesen Bericht 120 Jahre wert um diesen so lange unter Verschluss zu halten. Für die Hinterbliebene ein Schlag ins Gesicht, und alle die den Komplex NSU aufarbeiten wollen hieße dass, ein schwarzes Loch, dass nie aufgearbeitet wird.
Was in dem Zusammenhang mehr als sauer aufstößt, ist, dass die Bundeskanzlerin Merkel allen Hinterbliebenen, dass Ehrenwort gegeben hat, für die lückenlose Aufklärung zugesagt wurde.

Als dieser Bericht in kleinen Sätzen, im Untersuchungsausschuss in Hessen eingeführt wurde, war kein geringer als der Ministerpräsident Volker Buffier selber geladen.
Dieser in der Zeit als der Mord in Kassel passierte Innenminister des Landes Hessen. Wie schon bekannt stritt er alle Vorwürfe ab, und war sich auch keiner Schuld bewusst irgendetwas in Sachen Temme.

Doch war der Verfassungsschutz in Hessen schon seit dem Aufbau eines neuen Verfassungsschutz in Thüringen maßgeblich beteiligt. Dieser schickte nach der Wende zahlreiche VFS Beamte nach Thüringen. Um zwei wichtige Personen zu nennen, sind Norbert Wiesner und Nocken.
Wiesner, der von 1994 bis 2002 beim Verfassungsschutz in Thüringen war. Quasi gleich, nachdem Wiener seine Arbeit aufgenommen hatte, wurde auch Tino Brandt als V Mann angeworben. Also genau für das, was Wiesner nach Thüringen geholt wurde. Für V Mann Führer war Brandt eine Art Glücksgriff, denn dank des Verfassungsschutzes konnte Brandt die rechte Szene (Thüringen) aufbauen.

Brandt konnte in dieser Zeit schalten und walten, wie er wollte, dieser wurde sogar gewarnt, wenn eine Hausdurchsuchung bei ihm oder seiner Kameraden anstand. Diese wurde dann vom Verfassungsschutz verraten. Auch etliche Gerichtsverfahren gegen ihn wurden eingestellt bzw. nicht weiterverfolgt.
Bis zu 200.000 DM sollte der gute Aufbauhelfer rechts Tino Brandt vom Verfassungsschutz bis ins Jahr 2001 erhalten haben. Zudem räumte Wiesner bei seiner Aussage im Prozess in München ein, das der Verfassungsschutz eine eigene Außenstelle in Jena hatte. Also gerade dort wo Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt zu Hause waren.

Auch wurde Wiesner vom Einsatzleiter Michael Menzel angerufen, nachdem man wusste, dasss der erste Tote im Wohnmobil am 04.11.2011 in Eisenach Uwe Mundlos war. Warum weshalb, da gibt es unterschiedliche Versionen der beiden beteiligten Wienser und Menzel.

Auch müsste in diesem Bericht aber niedergelegt worden sein, das Bernd Tödter sich gemeldet hatte. Dieser wollte sich Hafterleichterung verschaffen, in dem er angab Mundlos und Böhnhardt vom Bahnhof abgeholt zu haben. Dies stellte sich dann als eine Lüge herraus.

Ist darin der Hund begraben für die 120 Jahre sperre, dass Landesamt Hessen mutmaßlich den Aufbau der Rechten maßgeblich unterstützt haben und aufgebaut hatten. Darf dies nicht in die Öffentlichkeit kommen in welchen Dimensionen dies geschah…????

Fortsetzung folgt…..

Terminhinweise für die Termine vom 30.5.2017 – 01.6.2017 (366. – 368. Verhandlungstag)

Dienstag, 30.05.2017

9.30 Uhr        Prof. Dr. Saß

Mittwoch, 31.05.2017

Keine Zeugen und Sachverständigen geladen

Donnerstag, 01.06.2017 (Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal möglich; es besteht Gelegenheit zu Aufnahmen des Senats)

Keine Zeugen und Sachverständigen geladen
Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Die Sachverständigen….

 

Ab morgen wird wieder verhandelt. Dann werden die Sachverstänigen gehört, die zum einem Prof. Dr. Saß sein Gutachten in Frage gestellt hat. Prof. Dr. Faustmann hatte metodische Fehler im Gutachten entdeckt. Seine Aufführungen durfte er schon bei Gericht ausführen. Jetzt wird er dem Richter Manfred Götzl und den Nebenklägeranwälten Rede und Antwort stehen.

Zudem wird der nächste Sachverständige Prof. Dr. Bauer wird an diesem tag gehört werden. Dieser hatte schon von seinen Besuchen in der JVA Stadelheim berichtet. Bauer war bisher der einzige Sachverständige der die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sprechen durfte. Wem das Gericht endgültig glauben schenkt, ist noch nicht abzusehen. Für die Bundesanwaltschaft hätte man die beiden Sachverständigen gar nicht mehr hören müssen. Denn für sie hat man den besten Sachverständigen eh schon gehört (Prof. Dr. Saß)

Am 17.5 dürfen die letzten Beweisanträge gestellt werden (von den Vertretern der Nebenklage und der Vertretern der Angeklagten), ohne sich eine Prozessverschleppung vorwerfen zulassen.

Es wird diese Woche nochmal spannend werden….

 

 

Die Termine vom 16.5.2017 – 18.5.2017 (362. – 364. Verhandlungstag)

Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

 

 

Dienstag, 16.05.2017

 

9.30 Uhr         Prof. Dr. Faustmann

 

 

Mittwoch, 17.05.2017

 

keine Zeugen und Sachverständigen geladen

 

 

Donnerstag, 18.05.2017

 

9.30 Uhr         Prof. Dr. Bauer

 

 

Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

 

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.