Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.

In eigener Sache….

Morgen werden es genau zehn Jahre her sein, als M. Kiesewetter durch einen Mord ums Leben kam, und ihr Kollege Martin A. schwer verletzt wurde.

Heute Abend um 22.40 Uhr (für mich zu spät angesetzt) kommt in der ARD ein Film über diese Ereignisse, und möglichen Motive des Mordes. Denn eins ist klar, Mundlos und Böhnhardt haben diesen Anschlag nicht alleine wenn begangen. Es gibt zu viel Sachen, die noch aufgeklärt werden müssten.

Um diese Fakten kümmert sich dieser Film. Denn der Kollege von Frau Kiesewetter, Martin A. möchte wissen welches Motiv hinter dieser schrecklichen Tat steckt. Die Ermittler des LKA BAWÜ kamen später zur Erkenntnis, dass es sich mindestens um bis zu sechs Täter gehandelt haben muss. Doch seitdem dem 4.11.11 ist alles anders. Man hat die beiden Polizeiwaffen in dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die beiden nahmen sich beim Eintreffen einer Polizeistreife sich mutmaßlich das Leben. Erst erschoss Mundlos Böhnhardt, und danach zündete Mundlos das Wohnmobil an, und dann richtete er sich selbst. Die mutmaßliche Enttarnung des NSU war perfekt.

Bei einer eigenmächtigen Begehung ohne die Spurensicherung machte der Einsatzleiter Gotha, eine interessante Entdeckung. Er fand die beiden Polizeiwaffen der beiden Polizisten.

Seit dem Tag wurde die ganze Ermittlungsarbeit einer Polizeibehörde außer Kraft gesetzt. Es waren plötzlich keine sechs Täter mehr, sondern es waren nur noch zwei. Alle Erkenntnisse die man in den Jahren davor gesammelt hatte, und mühsam zusammengetragen hatte, war plötzlich nichtig. Es hieß einfach, M. Kiesewetter und Martin A. sind ein Produkt eines Zufalls gewesen. So steht es zumindest in der Anklageschrift. Selbst der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin, glaubt nicht daran. Dieser meint „Wir haben in Deutschland so viele Polizeibeamte, und deshalb fährt man nach Heilbronn um diese Tat dort zu verüben. Das kann ich mir nicht vorstellen“.

Doch diese Fragen warum müssen gestellt werden, und genau um diesen Fakt kümmert sich dieser Film, „Der Mord an einer Polizistin“

Mit viel Auffand haben Clemens und Katja Rhia diesen Film gemacht und nachgeforscht. Haben viel Zeugen befragt. Und nun kommt ein Artikel in der Süddeutschen von A. Ramelsberger einen Tag vor dieser Ausstrahlung, und zieht dies alles in Zweifel. Man könnte fast meinen, es ist eine klare Programmansage, Leute sieht euch diesen Film nicht an. Der NSU Prozess hat diesen letzten Mord an der Polizistin nicht viele Prozesstage geschenkt. Wie man aber der Autorin in ihrem Text glauben soll, wären alle Dinge schon aufgeklärt worden vom Gericht. Da frage ich mich welche genau, hat das Gericht aufgeklärt? Der Anschlag liegt immer noch im Dunkeln genau wie das Motiv der Tat. Es ist genauso wie bei den anderen neun Morden, das man nicht genau weiß welches Motiv dahintersteht. War es nur Fremdenhass?? Und bei den Polizeibeamten Zufall?

Frau Ramelsberger tut es sich leicht in ihrem Artikel. Viele Zuseher im Prozess die vorher ihre Artikel gelesen habe, meinten später zu mir „wie diese Artikel in der Süddeutschen stehen würden, würde nichts Interessantes passieren im Gericht. Doch das ist gar nicht so. Das ist in der Tat ja so. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, das die Süddeutsche insbesondere Frau Ramelsberger mal etwas nachgeforscht hätte, oder was in Zweifel gezogen hätte. Es ist fast wie in einem Tagebuch, was in Prozess passiert ist, aus der Sicht der Bundesanwaltschaft.

Auch Frau Ramelsberger hat versucht den Lesern schon oft den Prozess als bald zu Ende gehend zu beschreiben. Doch was kam heraus, dass dieser noch länger dauerte. Das letzte Mal geschehen als Richter Götzl den Nebenklägern und den Vertretern der Angeklagten sagte, sie müssen bis zu einem Zeitpunkt ihre Beweisanträge stellen. Da wurde gleich getwittert „dass ich das noch erleben darf, dass der Prozess zu Ende geht“. Doch es kam wieder anders. Doch die Süddeutsche hat zu Anfang schon eine quasi Reinwaschung aller Tatmotive per Film gemacht. Man hat eine Homestory bei Andreas Temme gemacht. Was damals dahintergesteckt hat, möchte man lieber nicht wissen.

Eine solche Vorverurteilung eines Filmes, finde ich persönlich ganz schlimm. Denn wenn man nicht mal Fragen aufwerfen darf und kann, die das Gericht NICHT sieht oder behandeln will, muss dies so geschehen. Es ist also kein Wunder das viele Menschen kein Vertrauen in die Presse hat. Doch gerade in dem NSU Prozess gibt es viel Journalisten, Blogger, Filmemacher die vieles Hinterfragen, und nicht der Bundesanwaltschaft folgen. Man sieht was der Südwestfunkt mit diesem Film macht. Dieser sollte morgen um 20.15 laufen, doch der Film ist zu kritisch, also bringt man lieber eine Gesundheitssendung.

Soweit ist es also schon gekommen…Traurig….

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Polizistenmord von Heilbronn: Staatsanwalt beeinflusste ein Gutachten.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Martin Arnold ist der wichtigste Zeuge beim Polizistenmord von Heilbronn am 25. April 2007. Als seine Kollegin Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss ermordet wurde, saß er neben ihr im Streifenwagen auf dem Beifahrersitz. Auch auf Arnold wurde geschossen. Sprichwörtlich um ein Haar überlebte er den Anschlag. Einen Sekundenbruchteil vor dem Schuss muss Arnold den Kopf nach rechts gedreht haben. Die Kugel durchdrang nicht sein Gehirn, wie bei Kiesewetter, sondern streifte es praktisch nur. Was hat der Beamte wahrgenommen? Warum drehte er den Kopf nach rechts? Hat er den Täter gesehen? Hat er noch Erinnerungsreste an die Tat?

Fragen, die sich jüngst auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg stellten. Dabei kam Bemerkenswertes zur Sprache. Im Juni 2011 hatte der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn ein Gutachten über die Erinnerungsfähigkeit des Polizeibeamten in Auftrag gegeben – und hatte dem Gutachter gleich mitgeteilt, wie er die Sache sieht: Dass nämlich die Angaben von Arnold gegenüber den Ermittlern der Polizei keinen Wert haben. Den Gutachter hat dieser Manipulationsversuch nicht gestört. Er arbeitet seit langem eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. In den Ermittlungsakten wiederum fehlt dieses Schreiben mit dem tendenziösen Auftrag des Ersten Staatsanwaltes von Heilbronn.

Soweit im Schnelldurchlauf die Geschichte. Und nun der Reihe nach.

Michèle Kiesewetter war sofort tot. Martin Arnold fanden die ersten Polizeibeamten, die einige Minuten nach der Tat zum Tatort kamen, schwer verletzt auf dem Rücken außerhalb des Streifenwagens, die Füße im Auto. Er habe die Augen aufgeschlagen, sagen sie als Zeugen vor dem Oberlandesgericht in München, als sie sich um ihn kümmerten. Danach habe sich ein Sanitäter bemüht, das Opfer wachzuhalten. Und der Arzt, der Arnold mehrfach operierte, bekundet vor dem Gericht sogar, der Angeschossene sei bei Bewusstsein gewesen und „rumgelaufen“. Er sei „agitiert“ gewesen und habe Sprachstörungen gehabt. Offensichtlich wollte der Verletzte noch sprechen. Man habe Arnold in Narkose versetzen müssen, so der Arzt weiter, um ihn ruhig zu stellen und das Gehirn zu entlasten. Dann sei er mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Ludwigsburg geflogen worden.

Am 16. Januar 2014 erlebt die Öffentlichkeit diesen Mann zum ersten und bisher einzigen Mal. Martin Arnold wird als Zeuge vor Gericht in München gehört, Prozesstag 75. Der heute 33-Jährige präsentiert sich völlig anders, als das Bild, das monatelang von ihm vermittelt wurde. Ein Mann, der Angst vor der Vernehmung habe, dem man das ersparen sollte, den man schützen müsse. Das Publikum hört stattdessen einen Zeugen, der klar, flüssig und zusammenhängend spricht. Von seinem Erleben, seinen Beschädigungen und auch seinen Erinnerungen. Die Frage, welche Erinnerungen er an die Tat hat, beantwortet er zweimal und unterschiedlich. Zunächst erklärt er, ab der Einfahrt auf den Festplatz Theresienwiese, wo die Tat verübt wurde, keinerlei Erinnerung mehr zu haben. Später spricht er von zehn Minuten, die komplett fehlten und erwähnt dann, sich an Gesprächsfetzen mit den Rettungssanitätern am Tatort und ihm Hubschrauber zu erinnern. Man gewinnt den Eindruck, dass es ihm gut tut, seine Situation endlich einmal öffentlich schildern zu können. Mehr noch: Dass er an der Diskussion um die Aufklärung der Tat mitwirken will. Im Gegensatz zur Anklagebehörde wirft Arnold auch die Frage nach dem Motiv des Angriffs auf ihn und seine Kollegin auf. Das sei nach wie vor unklar, erklärt er.

Hat Martin Arnold also doch mehr Erinnerungen? Ein medizinischer Befund des Reha-Krankenhauses drei Monate nach der Tat bescheinigte ihm, ein „wacher, ansprechbarer, voll orientierter Patient“ zu sein, „keine kognitiven Störungen“ zu haben, und es gebe „keinen Anhalt für eine schwer ausgeprägte Störung von Gedächtnis und Konzentration“.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Arnold insgesamt zwölfmal von den Ermittlern der Kriminalpolizei vernommen. Das erste Mal bereits sechs Wochen nach dem Anschlag, Anfang Juni 2007. Vier Monate nach dem Anschlag, im August 2007, konnte er den Polizeidienst wieder aufnehmen. Nach dem Urteil der Ermittler hatte Arnold „klare und konkrete Erinnerungen“ an die Anschlagssituation. Deshalb erstellte man schließlich, im November 2010, ein Phantombild des Mannes, der auf Arnold geschossen hat. Dabei verwies der dafür verantwortliche Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) in seinem Bericht auf einen Vergleichsfall: 1994 hatte in Heilbronn ein Ehepaar Kopfschüsse erlitten. Die Frau starb. Mit dem überlebenden Mann wurde ein Phantombild erstellt, obwohl er den Täter nur einen Bruchteil einer Sekunde gesehen hatte. Das Phantombild aber war stimmig und führte zum Täter, der festgenommen werden konnte.

Beim Mordfall Kiesewetter jedoch scheiterte die Herausgabe von insgesamt drei Phantombildern für die Fahndung am Veto des zuständigen Staatsanwaltes von Heilbronn Christoph Meyer-Manoras. Keines der insgesamt dreizehn männlichen Phantombilder hat eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos – auch das nicht, das Arnold zeichnen ließ. Er sei noch heute stolz auf seine Entscheidung, bekannte Meyer-Manoras im Juli 2015 vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart, die Veröffentlichung der Phantombilder untersagt zu haben. Bis heute verteidigt er auch seine Unterlassung, den privaten Email-Account von Kiesewetter beim Provider in den USA sichern zu lassen. Die Anweisung, die Phantombilder nicht herauszugeben, erteilte der Staatsanwalt der SoKo Parkplatz mündlich. Man weiß das durch Zeugenbefragungen im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

2011 griff der Staatsanwalt gleichzeitig zu einer ganzen Reihe ungewöhnlicher Maßnahmen, um die Veröffentlichung des Phantombildes von Martin Arnold zu verhindern. So traf er sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer und legte ihm nahe, nicht mit den Ermittlern über dieses Treffen zu sprechen. Nach dem vierstündigen Gespräch mit dem Staatsanwalt zog Arnold seine Zustimmung zurück, das Phantombild zu veröffentlichen. Und zwar nicht, weil er sich von dem Bild distanziert hätte, sondern im Gegenteil, weil er sich sicher sei, dass der Angreifer so aussah. Er hatte Angst bekommen. Die SoKo Parkplatz vertrat dagegen die Auffassung, der gesetzliche Auftrag, die Tat aufzuklären, stehe über den persönlichen Interessen des Opfers. Die Kriminalbeamten schlugen gleichzeitig Schutzmaßnahmen für ihren Kollegen Arnold vor. Zum Beispiel hätte man verschweigen können, dass das Phantombild von ihm stammt.

Schließlich, im Juni 2011, gab der Staatsanwalt das nervenärztliche Gutachten in Auftrag und erhielt den gewünschten Befund: Arnold könne sich nicht erinnern, seine Angaben zur Tat seien nicht verwertbar. Damit war das Phantombild ein für alle Mal kassiert.

Nach der Übernahme der NSU-Ermittlungen im November 2011durch die Bundesanwaltschaft übersandte der heilbronner Staatsanwalt im Januar 2012 die Ermittlungsakten nach Karlsruhe. Im beigefügen Abgabebericht findet sich eine bemerkenswerte Passage: Man habe „der Presse“ während all der Jahre mitgeteilt, „der Zeuge könne sich an nichts erinnern“, weil jedes Abweichen von dieser Version „Spekulationen eröffnet hätte, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens von Martin Arnold hätten führen können.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert. Aber weshalb? Die Vorgabe, man habe Arnold schützen wollen, macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Phantombild einen wahren Täter zeigen kann. Ging davon der Staatsanwalt aus?

Die Kette der Merkwürdigkeiten findet nun aktuell ihre Fortsetzung im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Bei der Sitzung am 2. Oktober wurde jener Nervenarzt als Zeuge vernommen, der das Gutachten über Arnold vom Juli 2011 erstellte. Eher beiläufig erwähnt Thomas Heinrich, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, aus Weinsberg: „Was mir der Herr Meyer [der Staatsanwalt] auch zur Verfügung gestellt hatte, war eine Zusammenfassung, die er dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegenüber, der sogenannten SoKo Parkplatz, zur Verfügung gestellt hatte, in der er begründete, warum er keine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Phantombildern sah.“

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) ist verblüfft: „Das hat er Ihnen gleich mitgeschickt, bevor Sie das Gutachten gemacht haben?“

Heinrich: „Ja, das habe ich bekommen. Und da waren die Vernehmungen, die mit Herrn Arnold durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. Ihnen wird das Schriftstück wahrscheinlich bekannt sein. So kam es zur Begutachtung.“

Doch den genauen Wortlaut des Auftrages zur Begutachtung von Martin Arnold kannte der Ausschuss bisher nicht. Er findet sich nicht in den Akten.

Drexler: „Die Annahme des Staatsanwaltes, warum er die Phantombilder nicht weitergegeben hat, hat sie nicht beeinflusst?“

Heinrich: „Nein.“

Drexler: „Gut.“

Heinrich: „Nein. Ich meine, ich nehme die Sachlage zur Kenntnis, aber ansonsten bilde ich mir meine eigene Meinung. Dafür bin ich ja da.“

Und diese Meinung sieht so aus: Eine Erinnerung an das Tatgeschehen sei bei einem solchen Kopfschuss aus medizinischen Gründen nicht möglich, erklärt Heinrich – und fügt hinzu: „Und Herr Arnold wird sich auch nie mehr erinnern können.“

Zweifel an der Arbeitsweise des Gutachters äußern vor allem die Abgeordneten der Grünen im Ausschuss. Jürgen Filius, Obmann der Grünen: „Ich gehe nicht falsch in der Annahme aufgrund dessen, was Sie heute berichten, dass Sie sagen: Das Ergebnis stand für mich eigentlich schon vorher fest, weil es gar nicht möglich ist?“

Heinrich: „Ein Ergebnis steht natürlich nie vorher fest.“

Petra Häffner, Grüne, von Beruf Heilpraktikerin: „Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Herr Arnold bei Ihnen die Wahrheit gesagt hat? Also: Dass das Fakt ist, was er bei Ihnen gesagt hat, und nicht das bei den Vernehmungen durch die Polizei?“

Heinrich: „Ich habe keinerlei Sicherheit, dass das, was er bei mir gesagt hat, wahr ist.  Das kann ich nicht überprüfen.“

Häffner: „Ich konstruiere jetzt etwas: Man kann ja eine Geschichte erfinden, weil man einen Zweck damit verfolgt. Hat Herr Arnold vielleicht bei Ihnen eine Sache so dargelegt, weil es für ihn zu dem Zeitpunkt genau das Richtige war?“

Heinrich: „Na ja, so etwas wird man nie völlig ausschließen können.“

Häffner: „Wieviel Gutachten haben Sie für die Staatsanwaltschaft Heilbronn schon gemacht?“

Heinrich: „Viele. Aber nicht nur für Heilbronn, für alle möglichen Staatsanwaltschaften, Gerichte wie auch immer.“

Die Frage bleibt: Hat das Anschlagsopfer Arnold noch Erinnerungen? War er nach dem Kopfstreifschuss bei Bewusstsein? Lief er gar herum?, wie es der Chirurg Professor Götz G. berichtet hat. G. war am Tattag selber nicht in Heilbronn. Ihn sowie die Ärzte und Sanitäter, die vor Ort mit dem Schwerverletzten zu tun hatten, als Zeugen zu hören, dazu hat sich der Ausschuss dazu bisher nicht verhalten. Martin Arnold selber hat gebeten, von diesem Ausschuss nicht befragt werden zu müssen, auch nicht in nicht-öffentlicher Sitzung. Der hat akzeptiert. Wie es aussieht hat er das Vertrauen von Zeugen in ihn gründlich verspielt.

Die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg findet am 16. Oktober statt.

Thomas Moser

Staatsanwalt Meyer-Manoras, der nach dem 04.11.2011 in eine andere Richtung lenkte ( „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“)

„Umpolung“ –
Die Ermittlungen im Polizistenmord von Heilbronn werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt. Staatsanwalt Meyer-Manoras und LKA-Beamtin Rieger vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg

„Umpolung“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem alle Einzelteile eines Systems komplett und einheitlich neu ausgerichtet werden. Eine Erscheinung in der Natur, die aber auch in sozialen Systemen vorkommen kann. Bei den Ermittlungen zum Polizistenmord von Heilbronn fand nach dem 4. November 2011 eine Umpolung statt, die bei Behörden, Politikern, aber auch Medien bis heute anhält. Wie sie funktioniert, zeigte die Vernehmung des Staatsanwaltes Christoph Meyer-Manoras und der Kriminalbeamtin Sabine Rieger vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart am 24. Juli.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu der Einschätzung, die Tat auf der heilbronner Theresienwiese wurde von vier bis sechs Personen begangen. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA sah mehrere Phantombilder als wertvoll an, wollte aber, um die Öffentlichkeit nicht zu verwirren, nur drei zur Fahndung herausgeben. Der Staatsanwalt allerdings untersagte jegliche Veröffentlichung von Phantombildern. Am 4. November 2011 änderte sich dann zudem die Ermittlungsrichtung komplett. Der NSU mit den Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde bekannt. Seither schreibt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zu. Und diesem Dogma folgen nun alle – vom Landesinnenminister bis zum Staatsanwalt von Heilbronn. Dass keines (!) der Phantombilder auch nur annähernd Böhnhardt und Mundlos ähnelt, stellt nicht etwa ihre Anwesenheit in Frage, sondern wird umgekehrt als Beleg genommen, dass die Zeugen nicht die Täter gesehen haben. Die blutverschmierten Männer sollen also nichts mit der Tat zu tun gehabt haben, sondern alle rein zufällig um dieselbe Zeit in der selben Gegend herumgelaufen sein. So werden Regeln der formalen Logik auf den Kopf gestellt.

Anderes Beispiel: Videoaufzeichnungen aus Geschäften und Tankstellen rund um den Tatort. Sie wurden jahrelang nicht ausgewertet. Wonach hätte man suchen sollen?, fragte der Zeuge Staatsanwalt den Untersuchungsausschuss rhetorisch. Wonach wohl? Zum Beispiel nach Personen, die den Phantombildern ähneln. Erst nach 2011 wurden die Videos ausgewertet. Weil man nun darauf nicht Böhnhardt oder Mundlos sieht, betrachtet der Staatsanwalt das als nachträgliche Rechtfertigung für die Nichtauswertung der Videos. Anstatt, dass sich auch dadurch Zweifel an ihrer Anwesenheit ergäben. Der Staatsanwalt benutzt das Böhnhardt-Mundlos-zwei-Täter-Dogma als Rechtfertigung für die Unterlassung und Verschleppung der Ermittlungen nach 2007, die er mit zu verantworten hat.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu dem Ergebnis, die Angreifer mussten zwei Rechtshänder gewesen sein. Mundlos habe links des Streifenwagens der Fahrerin Kiesewetter in den Kopf geschossen, Böhnhardt rechts dem Beifahrer Arnold. Doch Böhnhardt war Linkshänder. Damit stimmt die Schussbahn nicht überein. Ein Linkshänder hätte weiter vorne stehen müssen, wäre vom Opfer gesehen worden und in die Schussbahn des anderen Täters geraten. Staatsanwalt Meyer-Manoras räumte vor dem Ausschuss ein, dass er darüber erst seit der Ausstrahlung einer TV-Dokumentation („Kampf um die Wahrheit“, 3sat, 6.7.2015) nachgedacht und ihn das ins Grübeln gebracht habe. Ziemlich freihändig meinte er dann aber, vielleicht habe ja Böhnhardt links auf Kiesewetter geschossen und Mundlos rechts auf Arnold. Motto: Wenn ein Puzzleteil nicht passt, macht man es eben passend. Von derartigen Mängeln war der Auftritt des Zeugen geprägt.

Hinzu kamen Polemiken, die einem Funktionsträger nicht zustehen. Wie schon vor dem NSU-Bundestagsausschuss qualifizierte er Zeugen, die blutverschmierte Männer sahen, ab. Zum Beispiel die damals 71jährige Frau W., die gegen 14 Uhr am Tattag am südlichen Eingang zur Theresienwiese einen heraneilenden blutverschmierten Mann sah, der in ein wartendes Auto einstieg. Die Zeugin glaubte auch, einige Zeit vorher Schüsse gehört zu haben. Wie schon in Berlin stellte Staatsanwalt Mayer-Manoras auch in Stuttgart den Sachverhalt unvollständig und manipulativ dar. Seine Version geht so: Die Zeugin W. habe von der Stelle, wo sie Schüsse vernommen habe, bis zu der Stelle, wo sie den blutverschmierten Mann gesehen haben will, mit ihrem Auto 40 Sekunden gebraucht. Doch die 400 Meter vom Tatort zu besagter Ampel könne man nicht in 40 Sekunden laufen. Süffisant fügte er den Weltrekord und den Weltrekordhalter über 400 Meter hinzu. Die Aussage der Frau sei deshalb unglaubwürdig. Nicht wenige Medien übernehmen diese Erzählung ungeprüft. Jedoch: An der Darstellung des Staatsanwaltes stimmt so gut wie nichts. Erstens beträgt die Entfernung vom Tatort zu der Ampel nicht 400 Meter, sondern maximal 300 Meter. Zweitens braucht man für die Strecke, die Frau W. im Auto bis zu jener Ampel zurücklegte, nicht 40 Sekunden, sondern mindestens 60 Sekunden. (Die Ampelphase nicht mitgerechnet.) Und drittens hat die Zeugin vielleicht gar keine Schüsse gehört, sondern zerplatzende Luftballons. Zu dieser Überlegung kam jedenfalls die SoKo Parkplatz, die die Tat und die Zeugenaussagen während eines Frühlingsfestes nachstellte. Dabei fiel den Ermittlern im südlichen Bereich des Festplatzes Theresienwiese ein Luftballonstand auf. Das alles wiederum ist Staatsanwalt Meyer-Manoras bestens bekannt. Er hat es zum zweiten Mal einem Ausschuss verschwiegen.

Ein letztes Beispiel für die Haltung des „Ersten Staatsanwaltes“ von Heilbronn sei nicht vorenthalten: Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) konfrontiert ihn mit der Aussage von Rechtsanwalt Walter Martinek, der Martin A. vertritt, jenen Polizeibeamten, der den Anschlag mit viel Glück schwerverletzt überlebt hat. Der Anwalt, so Drexler, habe gegenüber dem SWR die Ermittlungen kritisiert, das berufliche und private Umfeld des Opfers sei nicht durchleuchtet worden. Antwort Meyer-Manoras: „Was Nebenkläger vor laufenden Kameras sagen, interessiert mich nicht.“

Die Liste ließe sich fortsetzen. Der Staatsanwalt mag mit seinem Verhalten zwar politisch folgsam sein, für die Ermittlungen aber ist er ein Problem.

Seit dem 4.11.2011 ist das gesamte Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg durch die Vorgaben der BAW „umgepolt“. Die Ermittlungen sollten nur noch die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos „nachweisen“ und nicht mehr rückhaltlos und in alle Richtungen erfolgen. Zu welchen Konsequenzen das führte, dokumentierte die Vernehmung der LKA-Beamtin Sabine Rieger auf drastische Weise. Ein Paradebeispiel: Michèle Kiesewetter verbrachte den Abend vor ihrem Tod mit dem Kollegen Marcello P. (Er wurde am 24. Juli vom Ausschuss in einem Nebenraum gehört.) P. hatte in seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2010 angegeben, ihm und Kiesewetter sei an jenem Abend in Böblingen ein Mann aufgefallen, der sie auffällig beobachtet habe. Als ihm die Ermittler (u.a. Sabine Rieger) die Phantombilder von Heilbronn vorlegten, deutete er auf das Bild, das nach den Angaben des schwerverletzten Beamten Martin A. gezeichnet worden war. (Im Ermittlungsbericht das 14. Phantombild, offiziell aber Bild Nr. 7) Sie seien elektrisiert gewesen, so die LKA-Vertreterin gegenüber dem Ausschuss. Doch dann kam der 4.11.2011 mit dem Auffliegen des NSU und der Festlegung auf Böhnhardt und Mundlos als die alleinigen Attentäter von Heilbronn. Am 16. November 2011 wurden P. erneut Lichtbilder vorgelegt, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden – vor allem zusätzlich aber auch ein Bild von Uwe Böhnhardt. „Wenn er jetzt nicht auf Böhnhardt zeigt, hat seine Aussage keine Bedeutung“, habe sie damals gedacht, so die LKA-Beamtin Rieger vor dem Ausschuss. Tatsächlich zeigte P. nicht auf Böhnhardt, sondern auf eine andere Person. Doch die galt als „verfahrensunbeteiligte Person“, weil sie keine Ähnlichkeit mit Böhnhardt oder Mundlos aufwies. Die Folge: dem Hinweis des Beamten wurde „keine weitere Bedeutung zugemessen“. Die Festlegung auf die „zwei Uwes“ als Täter erwies sich damit als Falle. Eine verordnete Ermittlungsrichtung mit verheerendem kriminalistischem Ergebnis. Als die Kriminalhauptkommissarin von der Abgeordneten Petra Häffner (Grüne) gefragt wird, wieviele Spuren verworfen worden seien, weil sie nicht zu „NSU“ gepasst haben, versteht sie zunächst die Frage gar nicht. Die Umpolung ist perfekt.

„Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen.“ Zitat Innenminister Reinhold Gall, Juli 2013. Auch die grün-rote Landesregierung unterstützt bis heute dieses Dogma. Das nennt man tendenziös – ist aber gescheitert: Denn auch diese Ermittlungen mit Schlagseite konnten „keinen eindeutigen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren“. (Zitat BKA-Ermittlungsbericht, Oktober 2012) Das wiederum kann bedeuten: Die wahren Täter oder Mittäter laufen noch frei herum. Und die Verantwortung dafür haben die Bundesanwaltschaft, der Landesinnenminister, das LKA und auch der Erste Staatsanwalt von Heilbronn.

Warum aber soll der Staatsanwalt 2007 die Ermittlungen hintertrieben und die Phantombilder unterdrückt haben? Gute Frage. Sie gilt aber auch für die übergeordnetere, warum die Bundesanwaltschaft nicht weitere und andere Täter sucht, als die zwei Uwes. Viele Hinweise legen inzwischen nahe, dass die Phantombilder reale Personen zeigen. Möglicherweise Personen, die besser nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden sollten. Meyer-Manoras muss das nicht selber gewusst haben, es reicht, dass er möglicherweise bestimmten „Ratschlägen“ von irgendeiner Seite gefolgt ist. Warum soll das abwegig sein? Dass unter der Regie der SoKo Parkplatz Nummer 1 Aktenmanipulationen vorgenommen wurden, ist jedenfalls belegt. Sie wurden im Untersuchungsausschuss bisher nur angesprochen, sind aber nicht aufgeklärt. Die Nichtveröffentlichung der Phantombilder war mit dem Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Klaus Pflieger, abgesprochen. Vielleicht kam die Anweisung sogar von dort. Jedenfalls sind wir damit endgültig auf der politischen Ebene des Falles angekommen – und ganz nah am Justizminister, der damals Ulrich Goll hieß und der heute für die FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss sitzt. Wie soll er sein eigenes Regierungshandeln untersuchen? Er müsste sich selber als Zeuge befragen.

Eine „Umpolung“ ist das eine. Sie zu als solche zu erkennen, das andere. Wer aber nicht unabhängig ist, sondern selber Teil des Systems, dem wird das nicht gelingen. Und das wiederum ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umpolung.

Thomas Moser
(7.8.2015)

Offener Brief der „Initiative NSU Aufklärung“ Baden Württemberg (INA) vom 18.05.2015

INA – Initiative NSU-Aufklärung • c/o Die AnStifter, Werastr. 10, 70182 Stuttgart

An
Herrn Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Herrn Dr. Nils Schmidt, stellvertretender Ministerpräsident
Herrn Wilfried Klenk, Präsident des Landtags
Frau Brigitte Lösch, stellvertretende Präsidentin des Landtags
Herrn Wolfgang Drexler, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
die Landtagsfraktionen
die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Stuttgart, 18. Mai 2015
Offener Brief

Am 2. Mai waren es 100 Tage, seit der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ des baden-württembergischen Landtags am 23.1.2015 zum ersten Mal öffentlich getagt hatte. Eine gute Gelegenheit für eine Zwischenbilanz.
Wir, die Initiative NSU-Aufklärung (INA), sind eine Gruppe Bürgerinnen und Bürger, die den NSU-Untersuchungsausschuss aufmerksam und kritisch begleiten. Unser Fazit weist positive und negative Aspekte auf, aus denen sich einige Forderungen an den Ausschuss ergeben. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass unsere Wertungen einzelne Ausschussmitglieder in unterschiedlichem Maße betreffen. Soweit unverzichtbar, werden sie namentlich genannt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht und den Auftrag des Untersuchungsausschusses, die bislang nicht aufgeklärten Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene Baden-Württembergs sowie die mögliche Beteiligung des NSU-Netzwerkes am Heilbronner Mordanschlag und die Rolle der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, umfassend zu untersuchen. Nicht zuletzt begrüßen wir die Tatsache seines Zustandekommens, auch wenn die Art und Weise seiner Entstehung einen unwürdigen Prozess darstellte, der sich zeitweise zwischen Provinzposse und Machtpoker bewegte.
Aus der problematischen Entstehungsgeschichte resultieren einige bis heute bestehende Strukturmängel:
• Eine parlamentarische Kontrolle der Exekutive findet in diesem Untersuchungsausschuss, der „schärfsten Waffe des Parlaments“ – nur sehr eingeschränkt statt. CDU- und FDP-Vertreter_innen sollen Vorgänge aus der Zeit ihrer Regierungsverantwortung überprüfen, Vertreter_innen von GRÜNEN und SPD aus der Zeit ihrer Regierungstätigkeit. Daraus ergeben sich – mal mehr, mal weniger erkennbar –Bremsen, wie zum Beispiel eine große Zurückhaltung beim Nach-und Hinterfragen und eine Vorsicht beim Umgang untereinander. Es zeigen sich spezielle Koalitionen z.B. zwischen CDU und SPD, sowie FDP, die bei Kritik an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden eine reflexartige Verteidigungshaltung an den Tag legen. Etwa bei der Ansprache des „institutionellen Rassismus“ dieser Behörden durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Högl, in der z.B. der SPD-Abgeordnete Sakellariou einen Generalangriff auf die Ehre von 25.000 Polizeibeamten witterte. Dabei hatte Dr. Högl lediglich aus dem Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungssauschusses zitiert. Dieser hätte den Ausschussmitgliedern ebenso bekannt sein können, wie die wissenschaftliche Definition von „institutionellem Rassismus“, die gerade auch nicht beabsichtigtes diskriminierendes Handeln und strukturell vorgegebene Verdachtsmuster hervorhebt. Im Übrigen stellte die von den Akteuren dieser großen Koalition offen gezeigte Distanz, gelegentlich aggressive Ablehnung gegenüber den Berliner Ausschussmitgliedern, einen geradezu peinlichen und unwürdigen Auftakt der Tätigkeit des Stuttgarter Gremiums dar.
Dieselbe große Koalition zeigte sich bei der Bewertung der Ortsbegehung in Heilbronn am 4.5.2015: Die Vertreter der drei Parteien kamen auffallend schnell zu einer übereinstimmenden Beurteilung der vorgestellten Zeugenaussagen und zu dem Schluss, dass die Mehr-Täter-Theorie (mehr als zwei Täter) vom Tisch sei. Damit haben sie auf eine gründlichere Analyse der komplexen Befundlage verzichtet, weitere Aktenauswertungen und Zeugenbefragungen nicht abgewartet und sich vorschnell der offiziellen Selbstverteidigungslinie der Ermittler (Staatsanwaltschaften und auch von Teilen der Polizei) sowie des Innenministeriums angeschlossen.
• Einige Abgeordnete, welche die Einrichtung des Untersuchungsausschusses lange Zeit nachdrücklich abgelehnt hatten, sind nun Mitglieder eben dieses Gremiums. Es gibt begründete Zweifel daran, dass sie alle Vorbehalte abgelegt haben und willens und geeignet sind, die vielen Fragen des NS-Komplexes aufzuklären. Zu ihnen zählen besonders der CDU-Abgeordnete Blenke und der SPD-Abgeordnete Sakellariou.
• Einen ganz besonderen Fall der Unvereinbarkeit von früherem Amt und heutigem Mandat sehen wir in der Person von Justizminister a.D. Goll im Untersuchungsausschuss. Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister, also Vorgesetzter des Heilbronner Staatsanwaltes und damit mitverantwortlich für dessen Tätigkeit, die viele kritische, bis heute nicht beantwortete Fragen aufgeworfen hat.
• Die bisherige Regelung der Akteneinsicht ist außerordentlich restriktiv. Sie wird von der Behörde, deren Tätigkeit untersucht werden soll, bestimmt. Das betrifft die Entscheidungen über die Auswahl der Akten und deren Teil-Schwärzung sowie die Einschränkungen für die Abgeordneten, sich Notizen zu machen und zu zitieren.

Daraus ergeben sich für uns zwingend folgende Forderungen:
• Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP sollen insbesondere die Entsendung des Abgeordneten Goll sowie der Abgeordneten Blenke und Sakellariou in den Untersuchungsausschuss mit der Option überprüfen, sie durch andere Abgeordnete, zumindest jedoch durch ihre Stellvertreter, zu ersetzen.
• Der Landtag und der Untersuchungsausschuss sollen beim Innenministerium von Baden-Württemberg und die Aussagegenehmigungen vor allem von Mitarbeiter_innen des Verfassungsschutzes (einschließlich V-Leute) einfordern. Sie sollen dafür sorgen, dass die Modalitäten der Akteneinsicht durch Mitglieder des Ausschusses im Datenraum dahingehend geändert werden, dass handschriftliche Notizen generell möglich sind (Ausnahmen sind im Einzelnen zu begründen und dürfen die generelle Regelung nicht behindern).

Positiv bewerten wir die bisherige Verhandlungsführung des Ausschussvorsitzenden Drexler, insbesondere seine wiederholten Bemühungen, die Untersuchungen möglichst ergebnisoffen zu gestalten und vorschnellen Bewertungen deutlich entgegenzutreten.

Die folgende Bewertung einzelner Sitzungen und Abläufe muss sich auf einige besonders wichtige Punkte beschränken:
1. Der Fall Florian Heilig:
Die Arbeit des UA an diesem Fall erbrachte wichtige Erkenntnisse dank einer zumindest zeitweise zu beobachtende investigativen Haltung der Mehrzahl der Ausschussmitglieder. Leider fand sie bei den nachfolgenden Befragungen keine Fortsetzung mehr. Besonders die Anhörung des KHK Gencer über den Verlauf der Ermittlungen zum Tod von A. Christ bestätigte das fehlende staatsanwaltliche und polizeiliche Aufklärungsinteresse des Todes von F. Heilig. Wie schon im Fall des Heilbronner Doppelverbrechens dargestellt, folgten die Abgeordneten der bereits angeführten „großen Koalition“ auch hier ihrem Interpretationsschema: „Die Thesen von Staatsanwaltschaft und Polizei wurden bestätigt. Es gibt keine
offenen Fragen mehr.“
Die Frage nach der Ursache des Todes von F. Heilig muss weiterhin offen gehalten werden, da unseres Erachtens noch viel zu viel ungeklärt ist:
• Die Fundstücke aus dem Fahrzeug und der Wohnung von F. Heilig sind noch nicht ausgewertet.
• Warum, in wessen Interesse und in wessen Verantwortung wurde in Stuttgart nicht wirklich ermittelt.
• Welche Beziehungen hatte F. Heilig zur rechten Szene, insbesondere zu den älteren Szenemitgliedern.
• Ebenfalls zu untersuchen sind die personellen, mentalen und strukturellen Ursachen der polizeilichen Wahrnehmungsdefizite in Bezug auf rechtsextremistische Personen und Gruppen im Großraum Heilbronn.

2. Tatortbegehung Heilbronn
Die Tatortbegehung in Heilbronn am 4.5.2015 ermöglichte es den Ausschussmitgliedern, den Journalisten und der Öffentlichkeit, sich ein Bild vom Tatort zu machen und einige Zeugenaussagen räumlich einzuordnen.
Kritik üben wir an den Ausführungen des letzten LKA-„Chefermittlers“ Mögelin. Mit seinem eloquenten und smarten Auftreten konnte er einige Zuhörende und sonst eher kritische Journalisten darüber hinwegtäuschen, dass er eine Auswahl und Bewertung der Befunde vornahm, die vollkommen stimmig war zu der Linie der Staatsanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft und dem Berichts der EG Umfeld, ganz im Sinne der Zwei-Täter-Theorie. Er sprach von „Zeugen, die blutverschmierte Personen gesehen haben wollen“ und untergrub deren Glaubwürdigkeit mal subtil, mal offensiv, aber konsequent. In seiner Aussage vor dem Bundestagsuntersuchungssauschuss hatte er diese Zeugenaussagen noch als „vernünftig und glaubwürdig“ und als „korrespondierend“ bezeichnet. Auch ging er kaum auf die Befunde der ersten Ermittlungsgruppe ein, ebenso wenig auf die chaotische Situation am Tatort unmittelbar nach der Tat: Dieser war nicht systematisch abgesperrt und zig Polizisten unterschiedlichster Zuständigkeiten irrten und trampelten auf dem Tatgelände herum. Die Darstellung der einseitig selektierten Befunde vor Ort verlieh ihnen einen nicht gerechtfertigten Anschein von Authentizität.
Noch eine Anmerkung zu der Polemik des Abgeordneten Sakellariou gegenüber den Mitgliedern des Bundestagsausschusses „Ich bin sicher, dass der Berliner Ausschuss Aussagen anders gewichtet hätte, wäre er ebenfalls vor Ort gewesen.“ Vielleicht hätte er einmal seine Parteikollegin Högl fragen sollen, die sich laut Ausschussprotokoll ein Bild vom Tatort gemacht hatte. Jedenfalls klang seine Überraschung über die Eindrücke vor Ort für einen, der gerade 50 km entfernt wohnt, nicht überzeugend.
Um die Umstände des Mordes von M. K. und des Mordversuchs von M.A. aufzuklären, bedarf es unseres Erachtens zumindest folgender Voraussetzungen:
• Der Ausschuss muss die verschiedenen Täterhypothesen einer erneuten, ergebnisoffenen Überprüfung unterziehen.
• Die Indizien für die Mehr-Täter-Theorie sind auch im Blick auf die anhaltende Gefahr, die von Tätern und Unterstützern z.B. für aussagebereite Personen ausgehen könnte, ernst zu nehmen und weiter zu überprüfen.
• Falls eine Beteiligung oder Beihilfe von Dienstpersonen aus dem Bereich der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden an der Tat oder an ihrer Vertuschung in Frage kommt, muss dies ohne Ansehen der Person/en überprüft werden.
• Der Ausschuss soll sämtliche polizeilichen Ermittlungsergebnisse in seine Untersuchungen einbeziehen, auch jene, die durch das Eingreifen der Heilbronner Staatsanwaltschaft nicht weiter verwertet wurden. Auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft selbst und ihre Motive müssen Bestandteil einer solchen Untersuchung sein.
• Das vielfältige Beziehungsgeflecht, das sich zwischen Kiesewetters Heimatort und den mutmaßlichen Tätern bisher nur in groben Umrissen gezeigt hat, ist gründlicher als bisher zu untersuchen. Ebenso die Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene im Großraum Heilbronn, in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Stuttgart und darüber hinaus.
• Die Akten der Ermittlungen im Fall Kiesewetter/Arnold sind dem Ausschuss vollständig zugänglich zu machen.

Zuletzt fordern wir, die Sitzungsprotokolle des Untersuchungsausschusses zeitnah auf der Homepage des Landestags von Baden-Württemberg zu veröffentlichen. Dies ist, neben der Möglichkeit, die öffentlichen Sitzungen zu besuchen, ein wesentlicher Beitrag zu größtmöglicher Transparenz und eine wichtige Bedingung demokratischer Teilhabe.

INA – Initiative NSU-Aufklärung

Ungeklärter Polizistenmord – Warum waren kurz vor dem Anschlag mehrere Streifenwagen auf und an der Theresienwiese in Heilbronn?

Ungeklärter Polizistenmord – Warum waren kurz vor dem Anschlag mehrere Streifenwagen auf und an der Theresienwiese in Heilbronn?

Er ist vermutlich der Schlüssel zum gesamten NSU-Verbrechenskomplex: Mord Nummer zehn an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf dem Festplatz Theresienwiese in Heilbronn. Die Tat ist nicht aufgeklärt. Das Motiv ebenso. An der Behauptung der Bundesanwaltschaft, die Täter seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen, und nur sie, gibt es begründete Zweifel. Spuren führen auch in die Reihen der Polizei selber. Ihnen wird nicht nachgegangen. Mehrere Zeugen sahen in den 40 Minuten vor dem Anschlag an vier verschiedenen Stellen auf und an der Theresienwiese Streifenwagen der Polizei.

*

Die beiden Opfer des Anschlages, Michèle Kiesewetter und ihr Kollege Martin Arnold, verbrachten die Mittagszeit ab 12:30 Uhr im Polizeirevier in Heilbronn. Um 13:45 Uhr brachen sie mit ihrem Wagen, einem 5er BMW, zur Fortsetzung ihres Streifendienstes auf. Es soll der einzige BMW gewesen sein, der an diesem Tag in Heilbronn im Einsatz war. Das Fahrzeug gehörte der BFE-Sondereinheit in Böblingen (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) und wurde unter anderem für den Objektschutz us-amerikanischer Einrichtungen eingesetzt. Kiesewetter und Arnold steuerten die Theresienwiese an, wo sie etwa zwei Stunden zuvor, um 11:30 Uhr, bereits Pause gemacht hatten. Warum sie erneut dort hinfuhren, ist unklar. Um13:55 Uhr kamen sie auf dem Festplatz an und parkten neben der Trafo- und Pumpstation. Um 13:58 Uhr fielen die zwei Schüsse, die Kiesewetter töteten und Arnold lebensgefährlich verletzten.

13:20 Uhr: Die erste protokollierte Beobachtung eines Streifenwagens vor der Tat in Tatortnähe. Der Zeuge W. ist mit seinem Auto auf dem Weg von Böckingen nach Heilbronn, überquert den Neckar und bemerkt linker Hand in Gegenrichtung am südlichen Rand der Theresienwiese auf dem Gehweg ein stehendes Polizeiauto. Als Marke erkennt er einen 5er BMW. Beamte sieht er nicht. Von einem zweiten Polizei-BMW ist bisher nirgendwo die Rede. Das Fahrzeug und seine Besatzung sind nicht identifiziert. Um wen es sich gehandelt haben könnte, ist unklar.

Zwischen 13:40 und 13:45 Uhr: Der Zeuge L., 16 Jahre alt, passiert zu Fuß auf dem Weg am nördlichen Rand die Theresienwiese. Neben dem Strom- und Pumphäuschen fällt ihm ein Polizeifahrzeug auf, das er als Kombi beschreibt. Nach seiner Erinnerung steht es mit der Vorderseite Richtung Neckar. Ob jemand drin saß, kann er nicht sagen.

13:45 Uhr: Der Zeuge K. passiert mit seinem Fahrrad dieselbe Stelle, das nördliche Ende der Theresienwiese. Er bemerkt ebenfalls einen Streifenwagen, allerdings nicht neben dem Häuschen, sondern etwas entfernt an der Böschung zum Radweg unter den Bäumen, vorwärts eingeparkt, ohne Besatzung. Also an anderer Stelle als der Zeuge L. Es könnte sich aber auch um dasselbe Auto gehandelt haben. Jedenfalls bestätigt jede Beobachtung die andere. Der oder die Streifenwagen, die die Zeugen L. und K. sahen, sind nicht identifiziert.

Um 13:52 oder 13:53 Uhr, das ergibt die Rekonstruktion, fährt der Zeuge R. aus Richtung Bahnhof kommend an der Theresienwiese vorbei über die Theresienstraße zur Otto-Konz-Brücke. Vor der Kreuzung Theresien-/Karlsruher Straße bemerkt er in der südlichen Einfahrt zum Festplatz ein Polizeifahrzeug. Fahrzeug Nummer vier, ebenfalls nicht identifiziert. An Beamte kann sich der Zeuge nicht erinnern. Es ist die zeitlich naheste Beobachtung zur Tat: fünf oder sechs Minuten später geschieht der Mord in etwa 150 Meter Entfernung. Die Zeugin W. sieht gegen 14 Uhr an genau der Kreuzung Theresien-/Karlsruher Straße einen heraneilenden untersetzten Mann, 1.70 bis 1.75 Meter groß, 30 bis 35 Jahre alt, dessen linke Körperseite blutverschmiert ist und der in ein wartendes Auto einsteigt. Wenn er einer der Täter war, muß er an der Stelle vorbeigerannt sein, wo Polizeiauto Nummer vier kurz vorher stand.

Es gibt weitere korrespondierende Aussagen von Zeugen, die beim Vorbeifahren auf oder an der Theresienwiese Polizeiwagen wahrgenommen haben wollen. So sieht gegen 13:45 Uhr der Zeuge M. einen Streifenwagen von der Otto-Konz-Brücke, also aus Richtung Böckingen, kommend nach links in die Theresienstraße einbiegen, die an der Theresienwiese entlang führt. Kiesewetter und Arnold konnten das nicht gewesen sein. Sie kamen später und sie kamen aus anderer Richtung. Möglicherweise eines der Fahrzeuge, die Zeugen auf der Theresienwiese sahen.

Mindestens drei, vielleicht sogar vier Polizeiautos vor dem Anschlag in unmittelbarer Tatortnähe. Verdächtig ist aber vor allem: keines ist identifiziert. Wer sie gefahren hat, läßt sich in den Ermittlungsakten nicht erkennen. Die Ermittler sind diesen Spuren nicht nachgegangen. Sie wurden nicht systematisiert. Es wurden nicht einmal Fragen dazu aufgeworfen. Eher scheint es, als seien die Beobachtungen der Zeugen im Aktenwerk gut versteckt und vergraben worden.

Haben die Ermittler in Heilbronn Spuren verwischt? Denn ungeklärt ist folgende Merkwürdigkeit: Am Tag vor der Tat, also am 24. April 2007, machte der Streifenbeamte Patrick H. zusammen mit seiner Kollegin Elke S., beide ebenfalls von der Bereitschaftspolizei Böblingen, auf der Theresienwiese Pause. In einer angeblichen ersten Vernehmung von H. durch die Kripo in Heilbronn im Juli 2007, soll der Beamte angegeben haben, am Tatort „noch nie Pause“ gemacht zu haben. Das bestreitet H. entschieden, als er Jahre später, im Oktober 2010, bei Nachermittlungen durch das LKA davon erfährt. Die angebliche Erstvernehmung ist ganz offensichtlich konstruiert und gefälscht. Nur von wem und warum? Um davon abzulenken, daß der Anschlag gezielt Michèle Kiesewetter galt? Denn, wenn Patrick H. und seine Kollegin am Tag vorher auf der Theresienwiese parkten, hätten gut auch sie diese „Zufallsopfer“ sein können, so wie die Bundesanwaltschaft den Überfall deutet. Haben die Täter also auf eine bestimmte Streife gewartet? Damit Kiesewetter aber als zufälliges Anschlagsziel erscheint, mußte die Streife vom Vortag aus der Welt geschafft werden. Das wiederum würde bedeuten, daß es in der heilbronner Kriminalpolizei ein Wissen um diesen Zusammenhang gab. Welcher Beamte hat die gefälschte Vernehmung von Patrick H. unterschrieben? Von H.s Kollegin S. liegt keine Vernehmung vor. Die Polizistin ist nach Thüringen versetzt worden. Auch sie eine wichtige Zeugin. Und noch ein Gedanke: Sollte der zweite Beamte der Streife, Martin Arnold, „geopfert“ werden, um zu verschleiern, daß der Mord speziell und einzig Kiesewetter galt?

Nicht weniger als 15 Beamte der Einheit aus Böblingen, zu der auch die Anschlagsopfer Kiesewetter und Arnold gehörten, waren am Tattag in Heilbronn. Warum so viele? Und warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil? Gab es vielleicht Hinweise auf eine bevorstehende wie auch immer geartete Aktion? Und waren darin Beamte verwickelt?

Zwei notwendige Nachbemerkungen: Kriminaloberrat Axel Mögelin vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg sind diese Spuren bekannt. Er hat sie beim Ortstermin am 4. Mai 2015 in Heilbronn verschwiegen und damit den Untersuchungsausschuß und die Öffentlichkeit getäuscht. Doch auch dem Ausschuß selber waren diese Spuren bereits bekannt. Der Autor dieses Textes hat sie dem Gremium am 20. Februar vorgetragen. Die Abgeordneten waren also informiert genug, um den LKA-Vertreter nach diesen Spuren fragen zu können. Auch Ausschußmitglied Nikolaos Sakellariou, der neuerdings angibt, erst seit der Tatortbegehung am 4. Mai kundig genug zu sein, um kritische Fragen stellen zu können. Offensichtlich wollte er gar keine kritischen Fragen stellen. Was aber sucht ein Abgeordneter, der keine Fragen hat, in einem Untersuchungsausschuß?

Am 22. Mai will der Untersuchungsausschuß von Baden-Württemberg zwei Leiter der SoKo Parkplatz, die im Kiesewetter-Mord ermittelte, und den verantwortlichen Staatsanwalt von Heilbronn vernehmen.

Thomas Moser

Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Aliens. – Um den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist ein gnadenloser Machtkampf entbrannt

Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich: Erst sollte die Aufklärung des Polizistenmordes von Heilbronn, Mord Nummer zehn im NSU-Komplex, mittels der Ermittlungsgruppe Umfeld des Landeskriminalamtes (LKA) verhindert werden, dann mittels einer Enquête-Kommission im Landtag, nun durch einen Untersuchungsausschuss selber.

Am 4. Mai 2015 nahm der Ausschuss den Tatort Theresienwiese in Heilbronn in Augenschein und ließ sich vom LKA-Vertreter Axel Mögelin Ermittlungsergebnisse schildern – und auf einmal scheinen alle Zweifel beseitigt. Der Mordanschlag auf die Polizistin Michèle Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold geschah doch so, wie es die Bundesanwaltschaft behauptet: Allein durch zwei Täter. Beispielhaft für das fast einhellige Presseecho die kleine taz-Schwester Kontext: „Ein einziger Spaziergang von gut zwei Stunden hat den baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss einer Lösung seiner Aufgabe nähergebracht, die Umstände der Ermordung von Michèle Kiesewetter aufzuhellen. Die Begehung der Heilbronner Theresienwiese konnte die bisherige Zwei-Täter-Theorie der ermittelnden Behörden nicht erschüttern. Eher im Gegenteil.“

Medien, die Sprachrohre der Offiziellen werden. Tatsächlich hat sich ein gnadenloser Machtkampf in und um diesen Untersuchungsausschuss entwickelt, der wenig Spielraum lässt. Zunächst: LKA-Mann Axel Mögelin, letzter Leiter der SoKo Parkplatz, verfälscht und manipuliert die Ermittlungsergebnisse seines eigenen Amtes. Er gibt Zeugenaussagen nicht korrekt wieder und verneint die Einschätzungen, zu denen die Kriminalbeamten vor dem November 2011gekommen waren. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss sprach er im September 2012 selber von korrespondierenden Zeugenaussagen, die nahelegen, daß vier bis sechs Täter an dem Überfall beteiligt waren. Heute stellt er das in Abrede. Damals wollte die SoKo Parkplatz drei Phantombilder zur Fahndung herausgeben. Die Angaben der Zeugen erschienen den Ermittlern stimmig und glaubhaft. Jetzt qualifiziert Mögelin die Aussagen dieser Zeugen ab und bestreitet ihren Wert. Mögelin leugnet Mögelin, könnte man dazu sagen. Offensichtlich hat sich das LKA entschieden, entwertet seine eigene Arbeit und unterwirft sich wider besseres Wissen den Vorgaben von Bundesanwaltschaft und Landesinnenministerium. Danach waren die Täter allein Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Und das, obwohl Bundeskriminalamt (BKA) und LKA in ihren Ermittlungen nach 2011 zu dem Ergebnis kamen: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ (Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012)

LKA-Vertreter Mögelin hat bei dem Ortstermin in Heilbronn aber nicht nur Spuren tendenziös präsentiert, er hat auch wichtige Spuren und Zeugenaussagen verschwiegen. Zum Beispiel, daß vier Zeugen unabhängig voneinander zwischen 13.20 h und 13.50 h, zum Teil nur wenige Minuten vor dem Anschlag, an vier Stellen auf und an der Theresienwiese vier Streifenwagen gesehen haben. Kiesewetter und Arnold waren zu den Zeitpunkten noch nicht am späteren Tatort. Es sind Spuren, die in die Reihen der Polizei hineinführen und die von den Ermittlern nicht weiterverfolgt wurden. Offensichtlich sollen sie es auch heute noch nicht.

Die Entwicklungen lassen nur einen Schluß zu: Der Wille im Sicherheitsapparat, die Aufklärung der NSU-Mordserie zu verhindern, ist größer geworden, die Vertuschungsabsicht 2015 stärker als 2012. Das muß zu denken geben.

Der Ausschuss hatte in seinen ersten Sitzungen atemberaubende Enthüllungen gezeitigt, Stichwort: Todesfall Florian H. und die unterlassenen Ermittlungen. Dann der plötzliche Tod der 20jährigen Melisa M., ehemals Freundin von Florian H., die im Ausschuss als Zeugin gehört worden war. Doch nach den letzten Sitzungen mußte man den Eindruck gewinnen, daß der Ausschuss zumacht. Es scheint, als ist er über seine eigene Aufdeckungswirkung regelrecht erschrocken. Nun wird konservativ gefragt, es wird nicht zuende gefragt, es werden vorschnell Schlüsse im Sinne der Behörden gezogen, es werden die nötigen Akten nicht angefordert, es wird akzeptiert, daß Akten nur schleppend geliefert werden, und es werden die Regelungen des Geheimschutzes akzeptiert (lediglich Einsichtnahme in Akten, keine Kopien), aufgestellt von Behörden, die doch eigentlich Untersuchungsgegenstand des Ausschusses sind.

Mehr als drei Monate hat es gedauert, ehe die Ermittlungsakten des LKA zum Mordfall Heilbronn den Ausschuss erreichten. Den Fall Arthur C. mußten die Abgeordneten ohne Kenntnis dieser Akten behandeln. Die Akten zur V-Frau „Krokus“ bekamen sie ganz kurz vor dem entsprechenden Sitzungstag vom 27. April, nämlich am Freitag, 24. April. Das grenzt an Sabotage. Doch der Ausschuss blieb klaglos. Dabei kann er auch anders. Am 7.Mai hat der Vorsitzende Wolfgang Drexler per Pressemitteilung Hajo Funke ultimativ aufgefordert, die Beweismittel im Falle Florian H. (Notebook, Handy, Camcorder) bis zum 22. Mai dem Ausschuss zu übergeben. Ein kalkulierter Affront. Von einer ähnlichen öffentlichen Aufforderung beispielsweise gegenüber Innenminister Reinhold Gall hat man bisher nichts vernommen.

Seit sechs Wochen, seit dem Tod am 28. März 2015, dauert die Obduktion von Melisa M. nun schon an, ohne daß man ein Ergebnis erfährt. Kritik an dem tendenziösen und unbestimmten Vorabbericht („…dürfte [!] sich aus dem unfallbedingten Hämatom im Knie ein Thrombus gelöst und die Embolie verursacht haben“) wies der Ausschussvorsitzende zurück.

Als Frontmann gegen die Aufklärung und für die offizielle Version erweist sich immer mehr der SPD-Abgeordnete Nikolaos Sakellariou. Dabei ist er doch nur konsequent. Drei Jahre lang kämpfte er energisch gegen einen Untersuchungsausschuss an, lobte 2014 den oberflächlichen und mangelhaften Bericht der EG Umfeld, besser könne es ein Untersuchungsausschuss nicht machen und verstieg sich dabei zu der entlarvenden Aussage, so wörtlich: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Daß ausgerechnet er nun trotzdem Obmann in diesem Ausschuss ist, könnte man als Treppenwitz verstehen, besser aber als die programmatische Infragestellung des Gremiums.

Was sich Sakellariou nach dem Tatorttermin in Heilbronn erlaubt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Auch für ihn ist nach der Besichtigung der Theresenwiese die Zwei-Täter-Theorie belegt. Mehr noch: Er kritisiert den Bundestags-UA, der hätte doch auch nach Heilbronn kommen sollen, dann wäre er womöglich zu einer ähnlichen Einsicht gelangt. Da wohnt dieser Mann nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt in Schwäbisch Hall und hält es acht Jahre lang nicht für nötig, auch nur ein Mal zur Theresienwiese zu gehen. Da argumentiert er Jahre lang, sozusagen ignorant und unkundig, gegen einen Untersuchungsausschuss an und greift dann Abgeordnete an, die engagiert und lange vor ihm taten, was er nun vorgibt zu tun. Einige der MdBs waren übrigens vor Ort in Heilbronn, auch mehrfach. Es scheint zur Methode Sakellariou zu gehören, einfach mal etwas anderes zu behaupten. Wenn er dann noch mit Blick auf die Journalisten, die als Sachverständige vor dem Ausschuss ausgesagt haben, (u.a. der Autor dieses Textes) erklärt, er hätte uns andere Fragen gestellt, wenn er vorher schon mal in Heilbronn am Tatort gewesen wäre, dann argumentiert der urplötzliche Aufklärer nicht nur mit seiner eigenen Inkompetenz, sondern auch mit seiner Feigheit. Er hat sich schlicht nicht getraut, kritische Fragen an uns zu stellen.

Was soll Nikolaos Sakellariou in diesem Ausschuss? Neben ihm müßte mindestens auch Ulrich Goll, FDP, aus dem Gremium zurückbeordert bzw. der Rücktritt nahegelegt werden. Auch Goll hat sich lange Zeit entschieden gegen diesen UA ausgesprochen, O-Ton im Februar 2014 bei der Vorstellung des EG Umfeld-Berichtes: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Vor allem aber: Wie soll er sein eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten? Denn Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister von Baden-Württemberg und damit Dienstherr des verantwortlichen Staatsanwaltes von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, der die Ermittlungen sabotierte. Meyer-Manoras verweigerte die Veröffentlichung von Phantombildern für die Fahndung, verhinderte die Sicherstellung des privaten Emailverkehrs von Michèle Kiesewetter und traf sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer Martin Arnold, um gegen die Ermittler zu intrigieren. Die Unterdrückung der Phantombilder hatte den Segen des Generalstaatsanwaltes von Stuttgart, Klaus Pflieger.

Neben Staatsanwalt Meyer-Manoras (Zeuge am 22. Mai in Stuttgart), müssten der frühere Generalstaatsanwalt Pflieger sowie der frühere Justizminister Goll als Zeugen vom Ausschuss vernommen werden. Ausschussmitglied Matthias Pröfrock, CDU, wollte den Innenminister als Zeugen hören. Er kann sich beweisen: Ist er auch dafür, den damals verantwortlichen Justizminister zu hören?

Schon im Bundestags-UA hatte sich ein Machtkampf zwischen Parlament und Exekutive um die Aufklärung der Hintergründe des NSU-Mordkomplexes entwickelt, wie nun im UA von Baden-Württemberg. Der Unterschied ist: im Bundestag standen die Obleute aller Fraktionen gemeinsam und geschlossen gegen die Exekutive – in Stuttgart aber führt die Auseinandersetzung mitten in den Ausschuss hinein. Dort hat die Exekutive ihre Vertreter sitzen – Aliens, die in ihrem Interesse operieren und den wahren Auftrag dieses Gremiums verraten.

Thomas Moser

Das Jahr 2014 im NSU Verfahren

Wenn man als Zuschauer auf dieses Jahr zurückblickt, war es ein sehr interessantes Jahr gewesen.Viele Fragen sind noch offen, doch ob es Antworten gibt bleibt abzuwarten.

Doch eine Frage die man jetzt für sich selber beantworten kann, ist das Märchen des NSU Trios.
Es hat nie ein Trio wie die Bundesanwaltschaft es in ihrer Anklageschrift formuliert hat, gegeben.
Man muss davon ausgehen das es entweder mehr Unterstützer gab,oder was viel schlimmer ist, das es noch einige Täter mehr gibt außer „Böhnhardt und Mundlos“. Diese müssten wie es den Anschein macht in Freiheit sein. Eine Betrachtungsweise die immer mehr logisch erscheint. Zeugen wie Thomas Starke Jan Werner die große Unterstützer gewesen sind brauchen keine Angst haben, ob ihnen bei Gericht etwas passieren könnte .Werner und Starke brauchen nichts zu sagen, weil gegen sie noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Dies strengte die Bundesanwaltschaft an.Ob man dies noch weiter verfolgen wird,oder wie bei dem sehr engen Vertrauten den mutmaßlichen Trios Andre Kapke geschlossen wird bleibt fraglich. Es kann nicht sein, das zwei mutmaßliche wichtige Unterstützer der Szene in Chemnitz nichts sagen müssen, und die Wahrheitsfindung bleibt auf der Strecke. Diese Zeugen kommen in den Gerichtssaal erklären das sie nichts sagen wollen und dürfen, dann gehen sie einfach wieder. Da fragen sich die Zuschauer,warum hat dies die Bundesanwaltschaft so gemacht. Will man diese schützen, oder welche Gründe gibt es dann….
Oder es passiert das, Thomas Gerlach, ein mutmaßlicher Hammerskin, sich zu den Fragen über Hammerskins nichts sagen kann, denn er könne dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Danach wird nachgedacht was man mit so einem Zeugen macht. Vieles schreit nach einer Geldstrafe oder einer Beugehaft. Aber nichts passiert in der Art. Er bekommt Aufschub um vielleicht nachzudenken bekommt einen Rechtsbeistand beigeordnet.Beim nächsten Mal kommt raus, falls er etwas über diese Hammerskin sagt, könnte etwas neu aufgerollt werden, wo ein Verfahren gegen ihn anhängig werden würde. Also wieder bringt dieser Zeuge nicht viel an Erkenntnisgewinn.

Eine interessante Story erzählte der Ex V- Mann Carsten Szczepanski V- Mann wurde. Aus Reue habe er dem Verfassungsschutz einen Brief aus dem Gefängnis geschrieben hatte. Dieser Verfassungsschutz gab ihn dann mit Handys und fuhr ihn mit Fahrdiensten zu Konzerten bzw. zu Veranstaltungen.Weiter aus Reue hat er dann die Nazi Szene in Brandenburg und dann in Sachsen / Chemnitz ausspioniert wie er ausgesagt hat. Er ist auch gerade in Chemnitz als die „drei“ Mundlos Zschäpe und Böhnhardt auch dort sind. Das interessante ist das dieser Carsten Szczepanski kann sich vor Gericht an gar nichts mehr erinnern, oder die gängige Antwort war, wenn ich damals das so angegeben habe wird das wohl so stimmen.Oder das ist zu lange her, das kann ich ihnen nicht mehr sagen. Es ist schon interessant das der Tenor der Zeugenantworten immer der gleiche ist, und wenn man ganz genau sieht, haben alle ein und den gleichen Lehrer gehabt der ihnen beigebracht hat, wie sage ich vor Gericht aus. Ich habe ja keine Konsequenzen zu fürchten, ich darf ja lügen.

Ein weiterer wunder Punkt der immer mehr zu heftigen Debatten im Prozess führt ist die Organisation Blood & Honour. Wie weit darf gefragt werden, und welchen Sinn haben diese Fragen.
In den letzten Verhandlungstagen vor den Weihnachtsferien, war dies der Streitpunkt zwischen den Nebenklägeranwälte und den Verteidigern der Angeklagten.
Man kann die Schuld bei der Bundesanwaltschaft suchen, die sich in der Anklageschrift nicht explizit nach Blood & Honour nach gegangen ist. Oder wollte man nicht?? Vielleicht ein möglicher Grund wäre dies, das dieses Verfahren dann in einer Dimension angelangt wäre, wo man jetzt schon kaum den Überblick gehabt hätte, und mit diesen Sachverhalt, dann gänzlich verloren hätte.
Die Bundesanwaltschaft hat in der Anklageschrift auf Seite 124 den einzigen Satz zu Blood & Honour aufgeschrieben. Darin heißt es „ Der NSU war stets eine singuläre Vereinigung, vergleichbar mit Blood & Honour “. Mehr wurde laut Anklageschrift nicht zu Blood & Honour gefunden. Obwohl man Zeugen wie Thomas Starke, Jan Werner der Sektions Chef von Sachsen war und verhört wurden im Zuge des Verfahren. Das die Verteidiger der Angeklagten darauf pochen in erster Linie der Anklageschrift nicht verlassen werden dürfe kann man verstehen. Doch auch die Auffassung der Nebenklägerverteidiger kann man umso mehr verstehen, das nach Blood & Honour um nachgefragt werden muss, weil Zeugen bzw. „Unterstützer“ wie Thomas Starke damals das „Abtauchen“ erst möglich gemacht haben.
Interessante Zeugen gab, Tino Brandt ex V- Mann und Chef von der Vereinigung Thüringer Heimatschutz. Als dieser Gericht war,wollte Beate Zschäpe sich nicht mehr von ihren Verteidigern verteidigen lassen. Das war die Bombe die für die Presse. Es wurde gerätselt und spekuliert warum und weshalb. Es wurde sogar nachgedacht ob der Prozess platzen könnte. Meine Meinung nach ist vielleicht der Grund, das alle Nazis die jetzt so tun als sind sie brave Mitbürger die bisher bei Gericht ausgesagt haben, so ungeschoren wieder gehen können.Bei Tino Brandt merkte man das ganz deutlich, wie Frau Zschäpe sehr angespannt war.

Der Kurioseste Auftritt hatte der schon beschriebene V Mann Carsten Szczepanski der sich so verkleiden musste Bauch falsche Haare usw., und mit Sicherheitspersonal in den Gerichtssaal geführt wurde. Denn dieser ist immer noch im Zeugenschutz, und man hat Angst vor evtl. Racheakten der rechten Szene.

Was auffällig ist, das viele die Spitzen V- Männer zur jener Zeit gewusst haben, wo sich die „drei“ aufgehalten haben. Sie konnten dies ihrer Behörde fast lückenlos dies berichten.
Am interessantesten war der V-Mann Führer von Tino Brandt, Herr Wiesner, der einige Male recht konkrete Angaben bekommen hatte wo die „drei“ gewesen sind. Nur zur Auswertung und zur Papier bringen dieser Informationen,dauerte hingegen Wochen. Warum Herr Wiesner das so spät zu Papier brachte, konnte er auch nicht in München aufklären. Für ihn war dies immer zeitnah geschehen.

Sehr bewegend war auch, wie das Opfer des ersten Bombenanschlagsziel in Köln, Frau M. im Gericht ausgesagt hatte. Man kann auch bei diesen Anschlag davon ausgehen, das weder Mundlos noch Böhnhardt diesen Sprengsatz in diesem Geschäft deponiert haben. Demzufolge muss es einen Helfer gegeben haben. Darum vom „Trio“ zu sprechen…….

Ich bin gespannt ob da noch etwas zur Tat in Heilbronn kommen wird,oder ob da schon alles abgeschlossen ist. Denn auch dort, kann man nicht zweifelsfrei von einer Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt sprechen. Deshalb ist es gerade so wichtig das es in Baden Württemberg jetzt einen Untersuchungsausschuss gibt.Wie dort gemauert, vertuscht wurde, ist schon schlimm genug und stellt vieles in Frage,und vor allem fragt man sich WARUM???

Zudem oben benannten Untersuchungsausschuss gibt es nächstes Jahr welche in Thüringen in Hessen und Nordrhein Westfalen.Diese Ausschüsse können dem Nsu Verfahren neue Aufschlüsse, bzw. neue Ansätze liefern.Ob es dann auch einfließen kann oder wird, wird fraglich sein. Denn wie sich die Bundesanwaltschaft besonders Dr. Diemer, dieser mit seinen Kommentaren oft über die Maßen hinaus schlägt. Da kann man sich vorstellen,das man auch bei dem Plädoyer hört „Man hat keine Beweise auch durch die Zeugenaussagen gestützt das es nie mehr als die drei Mundlos Zschäpe und Böhnhardt gegeben hat die dem NSU angehörig waren…..
Deshalb wird es auch 2015 sehr interessant bleiben….