Doch irgendwann ist Schluss…..

Doch irgendwann ist Schluss…..

so sprach Annette Ramelsberger im Video Blog zum NSU Prozess in der Süddeutschen Zeitung am letzten Freitag. Es liegen alle Fakten auf dem Tisch.
Doch scheinbar doch nicht, denn der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wollte doch noch ein paar Fakten wissen. Deshalb stellte dieser der Hauptangeklagten Beate Zschäpe neue Fragen, diese nicht ganz ohne sind. Diese Fragen sind auf den Komplex bezogen, wichtige Fragen. Fragen die schon länger im Raum stehen.

Die Fragen im einzelnen:

Ob Frau Zschäpe Erkrankungen hatte, die sich auch im Psychischen Bereich wiedergefunden haben?
Ob sie längere Zeit keinen Alkohol getrunken hat, ob es da Entzugserscheinungen gegeben hat?
Wie war der Alkoholkonsum im Urlaub war?
Wie war die Situation dann in der Haft?
Wurden sie dort medikamentös behandelt?
Haben sie Schlaft bzw. Betäubungsmittel genommen, wenn ja wie viel?

Zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

Was hatten diese an Gemeinsamkeiten bzw. Zusammenhänge oder Konfliktfelder?
Gab es in den Jahren dann Veränderungen?

Zu Ihnen?

Welche TV Serien haben sie gesehen, haben sie gelesen, und welche Lektüre ?
Haben sie ihre Anschichten im Laufe der Jahre geändert?
Gab es im Laufe der Jahre Bezugspersonen bei Ihnen, wenn ja welche?
Sie haben in ihrer Aussage von dem „emotionalen Dilemma“ gesprochen, wusste jemand davon?

Sind Ihnen Kriterien für die Auswahl der Opfer der Tötungsdelikte bekannt?
Gab es weitere Wohnungen die sie oder Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos benützt haben?
Haben vor dem 22.1.2007 Andre und Susann Eminger gewusst, wie sie ihren und Uwe Mundlos Uwe Böhnhardt ihren Lebensunterhalt finanzieren?

Nahmen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos immer die DVD bei ihren Touren mit? Und warum?
Wie konkret wurde besprochen über den Überfall im Dezember 1998 auf den Edeka Markt?
Wie wussten sie das Uwe Mondlos die Morde fotografiert haben soll?

Was meinen sie damit das sie in einem Mord verwickelt worden zu sein?
Kennen sie die Motive warum Uwe Mundlos sie und Uwe Böhnhardt untergetaucht sind?
Sie berichteten das Uwe Böhnhardt handgreiflich gegen sie wurde, wenn Uwe Mundlos zugegen war wie verhielt er sich dazu?
Und letzte Frage…

Gab es Überlegungen oder Gespräche im Falle einer Entdeckung in der Frühlingsstraße durch die Polizei sich verhalten werden sollte?

Götzl will dann das sie Fragen zum Alkoholkonsum schneller beantwortet werden könnten, das am Donnerstag der Sachverständige Dr. Peschel anwesend ist.

Termine vom 19.07. 21.07.2016 299. – 301. Verhandlungstag

Soooo der 300. Verhandlungstag ist am Mittwoch. Und letzte Woche wurde bekannt das der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, neue Termine bis September 2017 angesetzt hat.

Dienstag, 19.07.2016

9.30 Uhr KHK Diedenhofen, BKA Meckenheim
(Untersuchungsberichte vom 23.05.2016, 13.05.2016 und 18.11.2015 zu
verschiedenen Asservaten)

Mittwoch, 20.07.2016 (Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal möglich)

9.30 Uhr Marcel D.

Donnerstag, 21.07.2016

09.30 Uhr Christian K.

11.00 Uhr Sven K.

13.00 Uhr Mirko S.

(alle Zeugen: Erkenntnisse zu einer Schlägerei an einer Straßenbahnhaltestelle
in Jena-Winzerla)

Terminhinweise für die Termine vom 15.06–16.06.2016 289. – 290.Verhandlungstag

Strafverfahren gegen Beate Z. u. a.
wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

Achtung! Änderung!

Der Termin vom 14.06.2016 wurde wegen Verhinderung der für diesen Tag geladenen Zeugen abgesetzt.

Für die Woche vom 15.06. – 16.06.2016 sind folgende Zeugen und Sachverständigen geladen
(Stand 09.06.2016):

Mittwoch, 15.06.2016

9.30 Uhr KHK Thur, LKA Berlin
(Erkenntnisse aus den Ermittlungen des LKA Berlin im Zeitraum 1998/2000 zu
den Themen „Waffen“, „Beschaffung von Waffen“, „Kontakte mit Uwe
Böhnhardt und Uwe Mundlos)

Donnerstag, 16.06.2016

9.30 Uhr N. Görlitz, Innenministerium Brandenburg

Die Sitzung findet im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal), Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Terminhinweise für die Woche 07.06.2016 – 08.06.2016 287. bis 288. Verhandlungstag

Dienstag, 07.06.2016

09.30 Uhr Tino B.
(Übergabe von Geld an den Angeklagten Carsten S. zum Erwerb einer Waffe)

Mittwoch, 08.06.2016

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. Leygraf
11.00 Uhr KOK Koch
(Erkenntnisse zu Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten W. im Zeitraum
vom 01.01.1999 – 31.12.2000)

Der Termin vom Donnerstag, 09.06.2016 wurde abgesetzt.

Terminhinweise für die Termine vom 27. – 28.04.2016 (279. – 280. Verhandlungstag)

ACHTUNG!
Der Termin von Dienstag, 26.04.2016, wurde abgesetzt, da die für diesen Tag vorgesehenen Zeugen nicht geladen werden konnten.

Mittwoch, 27.04.2016 (Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal möglich)

9.30 Uhr RiLG Stolzhäuser
(Begleitung der Vernehmungen im Rechtshilfeweg in der Schweiz)

Donnerstag, 28.04.2016

9.30 Uhr KHK Wendt, BKA Meckenheim
(Vernehmungen des Zeugen L. im Jahr 2015)

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

Terminhinweise für die Termine vom 15. – 17.03.2016 (270. – 272. Verhandlungstag)

Für die Woche vom 15. – 17.03.2016 sind folgende Zeugen und Sachverständigen geladen
(Stand 10.03.2016):

Dienstag, 15.03.2016

9.30 Uhr        EKHK Dern, BKA Wiesbaden

11.00 Uhr       KOK’in Arnhold, BKA Wiesbaden

Mittwoch, 16.03.2016

9.30 Uhr        KHK’in Seul, BKA Wiesbaden

9.30 Uhr        KHK Himpler, BKA Wiesbaden
(beide Zeugen: Asservierung einer Pistole in Zwickau, Frühlingstr. 26)

10.00 Uhr       KHK Hoffmann, LKA Thüringen
(Asservierung von Waffen im Wohnmobil, amtl. Kennzeichen V-MK 1121)

10.30 Uhr       PM Naumann, PD Görlitz
(Asservierung einer Waffe in Zwickau, Frühlingstr. 26)

Donnerstag, 17.03.2016 (Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal möglich)

9.30 Uhr        Werner D.
(Überfall Sparkassenfiliale Chemnitz am 14.05.2004)

10.00 Uhr       KK’in Pflug, BKA Meckenheim
(Vermerk vom 01.02.2016)

10.30 Uhr       Frank B.
(Überfall Postfiliale Zwickau am 05.07.2001)

10.45 Uhr       KOK’in Engmann, BKA Wiesbaden
(Vermerk vom 22.01.2016)

Die Sitzung findet  im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Terminhinweise für die Termine vom 16. – 18.02.2016 (261. – 263. Verhandlungstag)

Für die Woche vom 16. – 18.02.2016 sind folgende Zeugen und Sachverständigen geladen
(Stand 11.02.2016):

Dienstag, 16.02.2016

9.30 Uhr Jens L.
(Erkenntnisse über Böhnhardt/Mundlos/Angeklagte Z. und Umfeld)

Mittwoch, 17.02.2016

09.30 Uhr Nico R.

10.15 Uhr Dr. Mathias W.

10.30 Uhr Danielle G.

(alle Zeugen: Überfall Sparkasse Kosmonautenstraße, Zwickau, am 05.10.2006)

14.00 Uhr Gil W.

14.00 Uhr Ron E.

(beide Zeugen: Erkenntnisse über Böhnhardt/Mundlos/Angeklagte Z. und
Umfeld)

Donnerstag, 18.02.2016

09.30 Uhr Beate S.

10.15 Uhr Sybille R.

10.30 Uhr Franziska Q.

10.45 Uhr Monika N.

(alle Zeugen: Überfall Sparkasse Kosmonautenstraße, Zwickau, am 05.06.2006)