In eigener Sache….

Morgen werden es genau zehn Jahre her sein, als M. Kiesewetter durch einen Mord ums Leben kam, und ihr Kollege Martin A. schwer verletzt wurde.

Heute Abend um 22.40 Uhr (für mich zu spät angesetzt) kommt in der ARD ein Film über diese Ereignisse, und möglichen Motive des Mordes. Denn eins ist klar, Mundlos und Böhnhardt haben diesen Anschlag nicht alleine wenn begangen. Es gibt zu viel Sachen, die noch aufgeklärt werden müssten.

Um diese Fakten kümmert sich dieser Film. Denn der Kollege von Frau Kiesewetter, Martin A. möchte wissen welches Motiv hinter dieser schrecklichen Tat steckt. Die Ermittler des LKA BAWÜ kamen später zur Erkenntnis, dass es sich mindestens um bis zu sechs Täter gehandelt haben muss. Doch seitdem dem 4.11.11 ist alles anders. Man hat die beiden Polizeiwaffen in dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die beiden nahmen sich beim Eintreffen einer Polizeistreife sich mutmaßlich das Leben. Erst erschoss Mundlos Böhnhardt, und danach zündete Mundlos das Wohnmobil an, und dann richtete er sich selbst. Die mutmaßliche Enttarnung des NSU war perfekt.

Bei einer eigenmächtigen Begehung ohne die Spurensicherung machte der Einsatzleiter Gotha, eine interessante Entdeckung. Er fand die beiden Polizeiwaffen der beiden Polizisten.

Seit dem Tag wurde die ganze Ermittlungsarbeit einer Polizeibehörde außer Kraft gesetzt. Es waren plötzlich keine sechs Täter mehr, sondern es waren nur noch zwei. Alle Erkenntnisse die man in den Jahren davor gesammelt hatte, und mühsam zusammengetragen hatte, war plötzlich nichtig. Es hieß einfach, M. Kiesewetter und Martin A. sind ein Produkt eines Zufalls gewesen. So steht es zumindest in der Anklageschrift. Selbst der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin, glaubt nicht daran. Dieser meint „Wir haben in Deutschland so viele Polizeibeamte, und deshalb fährt man nach Heilbronn um diese Tat dort zu verüben. Das kann ich mir nicht vorstellen“.

Doch diese Fragen warum müssen gestellt werden, und genau um diesen Fakt kümmert sich dieser Film, „Der Mord an einer Polizistin“

Mit viel Auffand haben Clemens und Katja Rhia diesen Film gemacht und nachgeforscht. Haben viel Zeugen befragt. Und nun kommt ein Artikel in der Süddeutschen von A. Ramelsberger einen Tag vor dieser Ausstrahlung, und zieht dies alles in Zweifel. Man könnte fast meinen, es ist eine klare Programmansage, Leute sieht euch diesen Film nicht an. Der NSU Prozess hat diesen letzten Mord an der Polizistin nicht viele Prozesstage geschenkt. Wie man aber der Autorin in ihrem Text glauben soll, wären alle Dinge schon aufgeklärt worden vom Gericht. Da frage ich mich welche genau, hat das Gericht aufgeklärt? Der Anschlag liegt immer noch im Dunkeln genau wie das Motiv der Tat. Es ist genauso wie bei den anderen neun Morden, das man nicht genau weiß welches Motiv dahintersteht. War es nur Fremdenhass?? Und bei den Polizeibeamten Zufall?

Frau Ramelsberger tut es sich leicht in ihrem Artikel. Viele Zuseher im Prozess die vorher ihre Artikel gelesen habe, meinten später zu mir „wie diese Artikel in der Süddeutschen stehen würden, würde nichts Interessantes passieren im Gericht. Doch das ist gar nicht so. Das ist in der Tat ja so. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, das die Süddeutsche insbesondere Frau Ramelsberger mal etwas nachgeforscht hätte, oder was in Zweifel gezogen hätte. Es ist fast wie in einem Tagebuch, was in Prozess passiert ist, aus der Sicht der Bundesanwaltschaft.

Auch Frau Ramelsberger hat versucht den Lesern schon oft den Prozess als bald zu Ende gehend zu beschreiben. Doch was kam heraus, dass dieser noch länger dauerte. Das letzte Mal geschehen als Richter Götzl den Nebenklägern und den Vertretern der Angeklagten sagte, sie müssen bis zu einem Zeitpunkt ihre Beweisanträge stellen. Da wurde gleich getwittert „dass ich das noch erleben darf, dass der Prozess zu Ende geht“. Doch es kam wieder anders. Doch die Süddeutsche hat zu Anfang schon eine quasi Reinwaschung aller Tatmotive per Film gemacht. Man hat eine Homestory bei Andreas Temme gemacht. Was damals dahintergesteckt hat, möchte man lieber nicht wissen.

Eine solche Vorverurteilung eines Filmes, finde ich persönlich ganz schlimm. Denn wenn man nicht mal Fragen aufwerfen darf und kann, die das Gericht NICHT sieht oder behandeln will, muss dies so geschehen. Es ist also kein Wunder das viele Menschen kein Vertrauen in die Presse hat. Doch gerade in dem NSU Prozess gibt es viel Journalisten, Blogger, Filmemacher die vieles Hinterfragen, und nicht der Bundesanwaltschaft folgen. Man sieht was der Südwestfunkt mit diesem Film macht. Dieser sollte morgen um 20.15 laufen, doch der Film ist zu kritisch, also bringt man lieber eine Gesundheitssendung.

Soweit ist es also schon gekommen…Traurig….

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Polizistenmord von Heilbronn: Staatsanwalt beeinflusste ein Gutachten.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Martin Arnold ist der wichtigste Zeuge beim Polizistenmord von Heilbronn am 25. April 2007. Als seine Kollegin Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss ermordet wurde, saß er neben ihr im Streifenwagen auf dem Beifahrersitz. Auch auf Arnold wurde geschossen. Sprichwörtlich um ein Haar überlebte er den Anschlag. Einen Sekundenbruchteil vor dem Schuss muss Arnold den Kopf nach rechts gedreht haben. Die Kugel durchdrang nicht sein Gehirn, wie bei Kiesewetter, sondern streifte es praktisch nur. Was hat der Beamte wahrgenommen? Warum drehte er den Kopf nach rechts? Hat er den Täter gesehen? Hat er noch Erinnerungsreste an die Tat?

Fragen, die sich jüngst auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg stellten. Dabei kam Bemerkenswertes zur Sprache. Im Juni 2011 hatte der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn ein Gutachten über die Erinnerungsfähigkeit des Polizeibeamten in Auftrag gegeben – und hatte dem Gutachter gleich mitgeteilt, wie er die Sache sieht: Dass nämlich die Angaben von Arnold gegenüber den Ermittlern der Polizei keinen Wert haben. Den Gutachter hat dieser Manipulationsversuch nicht gestört. Er arbeitet seit langem eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. In den Ermittlungsakten wiederum fehlt dieses Schreiben mit dem tendenziösen Auftrag des Ersten Staatsanwaltes von Heilbronn.

Soweit im Schnelldurchlauf die Geschichte. Und nun der Reihe nach.

Michèle Kiesewetter war sofort tot. Martin Arnold fanden die ersten Polizeibeamten, die einige Minuten nach der Tat zum Tatort kamen, schwer verletzt auf dem Rücken außerhalb des Streifenwagens, die Füße im Auto. Er habe die Augen aufgeschlagen, sagen sie als Zeugen vor dem Oberlandesgericht in München, als sie sich um ihn kümmerten. Danach habe sich ein Sanitäter bemüht, das Opfer wachzuhalten. Und der Arzt, der Arnold mehrfach operierte, bekundet vor dem Gericht sogar, der Angeschossene sei bei Bewusstsein gewesen und „rumgelaufen“. Er sei „agitiert“ gewesen und habe Sprachstörungen gehabt. Offensichtlich wollte der Verletzte noch sprechen. Man habe Arnold in Narkose versetzen müssen, so der Arzt weiter, um ihn ruhig zu stellen und das Gehirn zu entlasten. Dann sei er mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Ludwigsburg geflogen worden.

Am 16. Januar 2014 erlebt die Öffentlichkeit diesen Mann zum ersten und bisher einzigen Mal. Martin Arnold wird als Zeuge vor Gericht in München gehört, Prozesstag 75. Der heute 33-Jährige präsentiert sich völlig anders, als das Bild, das monatelang von ihm vermittelt wurde. Ein Mann, der Angst vor der Vernehmung habe, dem man das ersparen sollte, den man schützen müsse. Das Publikum hört stattdessen einen Zeugen, der klar, flüssig und zusammenhängend spricht. Von seinem Erleben, seinen Beschädigungen und auch seinen Erinnerungen. Die Frage, welche Erinnerungen er an die Tat hat, beantwortet er zweimal und unterschiedlich. Zunächst erklärt er, ab der Einfahrt auf den Festplatz Theresienwiese, wo die Tat verübt wurde, keinerlei Erinnerung mehr zu haben. Später spricht er von zehn Minuten, die komplett fehlten und erwähnt dann, sich an Gesprächsfetzen mit den Rettungssanitätern am Tatort und ihm Hubschrauber zu erinnern. Man gewinnt den Eindruck, dass es ihm gut tut, seine Situation endlich einmal öffentlich schildern zu können. Mehr noch: Dass er an der Diskussion um die Aufklärung der Tat mitwirken will. Im Gegensatz zur Anklagebehörde wirft Arnold auch die Frage nach dem Motiv des Angriffs auf ihn und seine Kollegin auf. Das sei nach wie vor unklar, erklärt er.

Hat Martin Arnold also doch mehr Erinnerungen? Ein medizinischer Befund des Reha-Krankenhauses drei Monate nach der Tat bescheinigte ihm, ein „wacher, ansprechbarer, voll orientierter Patient“ zu sein, „keine kognitiven Störungen“ zu haben, und es gebe „keinen Anhalt für eine schwer ausgeprägte Störung von Gedächtnis und Konzentration“.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Arnold insgesamt zwölfmal von den Ermittlern der Kriminalpolizei vernommen. Das erste Mal bereits sechs Wochen nach dem Anschlag, Anfang Juni 2007. Vier Monate nach dem Anschlag, im August 2007, konnte er den Polizeidienst wieder aufnehmen. Nach dem Urteil der Ermittler hatte Arnold „klare und konkrete Erinnerungen“ an die Anschlagssituation. Deshalb erstellte man schließlich, im November 2010, ein Phantombild des Mannes, der auf Arnold geschossen hat. Dabei verwies der dafür verantwortliche Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) in seinem Bericht auf einen Vergleichsfall: 1994 hatte in Heilbronn ein Ehepaar Kopfschüsse erlitten. Die Frau starb. Mit dem überlebenden Mann wurde ein Phantombild erstellt, obwohl er den Täter nur einen Bruchteil einer Sekunde gesehen hatte. Das Phantombild aber war stimmig und führte zum Täter, der festgenommen werden konnte.

Beim Mordfall Kiesewetter jedoch scheiterte die Herausgabe von insgesamt drei Phantombildern für die Fahndung am Veto des zuständigen Staatsanwaltes von Heilbronn Christoph Meyer-Manoras. Keines der insgesamt dreizehn männlichen Phantombilder hat eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos – auch das nicht, das Arnold zeichnen ließ. Er sei noch heute stolz auf seine Entscheidung, bekannte Meyer-Manoras im Juli 2015 vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart, die Veröffentlichung der Phantombilder untersagt zu haben. Bis heute verteidigt er auch seine Unterlassung, den privaten Email-Account von Kiesewetter beim Provider in den USA sichern zu lassen. Die Anweisung, die Phantombilder nicht herauszugeben, erteilte der Staatsanwalt der SoKo Parkplatz mündlich. Man weiß das durch Zeugenbefragungen im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

2011 griff der Staatsanwalt gleichzeitig zu einer ganzen Reihe ungewöhnlicher Maßnahmen, um die Veröffentlichung des Phantombildes von Martin Arnold zu verhindern. So traf er sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer und legte ihm nahe, nicht mit den Ermittlern über dieses Treffen zu sprechen. Nach dem vierstündigen Gespräch mit dem Staatsanwalt zog Arnold seine Zustimmung zurück, das Phantombild zu veröffentlichen. Und zwar nicht, weil er sich von dem Bild distanziert hätte, sondern im Gegenteil, weil er sich sicher sei, dass der Angreifer so aussah. Er hatte Angst bekommen. Die SoKo Parkplatz vertrat dagegen die Auffassung, der gesetzliche Auftrag, die Tat aufzuklären, stehe über den persönlichen Interessen des Opfers. Die Kriminalbeamten schlugen gleichzeitig Schutzmaßnahmen für ihren Kollegen Arnold vor. Zum Beispiel hätte man verschweigen können, dass das Phantombild von ihm stammt.

Schließlich, im Juni 2011, gab der Staatsanwalt das nervenärztliche Gutachten in Auftrag und erhielt den gewünschten Befund: Arnold könne sich nicht erinnern, seine Angaben zur Tat seien nicht verwertbar. Damit war das Phantombild ein für alle Mal kassiert.

Nach der Übernahme der NSU-Ermittlungen im November 2011durch die Bundesanwaltschaft übersandte der heilbronner Staatsanwalt im Januar 2012 die Ermittlungsakten nach Karlsruhe. Im beigefügen Abgabebericht findet sich eine bemerkenswerte Passage: Man habe „der Presse“ während all der Jahre mitgeteilt, „der Zeuge könne sich an nichts erinnern“, weil jedes Abweichen von dieser Version „Spekulationen eröffnet hätte, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens von Martin Arnold hätten führen können.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert. Aber weshalb? Die Vorgabe, man habe Arnold schützen wollen, macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Phantombild einen wahren Täter zeigen kann. Ging davon der Staatsanwalt aus?

Die Kette der Merkwürdigkeiten findet nun aktuell ihre Fortsetzung im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Bei der Sitzung am 2. Oktober wurde jener Nervenarzt als Zeuge vernommen, der das Gutachten über Arnold vom Juli 2011 erstellte. Eher beiläufig erwähnt Thomas Heinrich, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, aus Weinsberg: „Was mir der Herr Meyer [der Staatsanwalt] auch zur Verfügung gestellt hatte, war eine Zusammenfassung, die er dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegenüber, der sogenannten SoKo Parkplatz, zur Verfügung gestellt hatte, in der er begründete, warum er keine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Phantombildern sah.“

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) ist verblüfft: „Das hat er Ihnen gleich mitgeschickt, bevor Sie das Gutachten gemacht haben?“

Heinrich: „Ja, das habe ich bekommen. Und da waren die Vernehmungen, die mit Herrn Arnold durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. Ihnen wird das Schriftstück wahrscheinlich bekannt sein. So kam es zur Begutachtung.“

Doch den genauen Wortlaut des Auftrages zur Begutachtung von Martin Arnold kannte der Ausschuss bisher nicht. Er findet sich nicht in den Akten.

Drexler: „Die Annahme des Staatsanwaltes, warum er die Phantombilder nicht weitergegeben hat, hat sie nicht beeinflusst?“

Heinrich: „Nein.“

Drexler: „Gut.“

Heinrich: „Nein. Ich meine, ich nehme die Sachlage zur Kenntnis, aber ansonsten bilde ich mir meine eigene Meinung. Dafür bin ich ja da.“

Und diese Meinung sieht so aus: Eine Erinnerung an das Tatgeschehen sei bei einem solchen Kopfschuss aus medizinischen Gründen nicht möglich, erklärt Heinrich – und fügt hinzu: „Und Herr Arnold wird sich auch nie mehr erinnern können.“

Zweifel an der Arbeitsweise des Gutachters äußern vor allem die Abgeordneten der Grünen im Ausschuss. Jürgen Filius, Obmann der Grünen: „Ich gehe nicht falsch in der Annahme aufgrund dessen, was Sie heute berichten, dass Sie sagen: Das Ergebnis stand für mich eigentlich schon vorher fest, weil es gar nicht möglich ist?“

Heinrich: „Ein Ergebnis steht natürlich nie vorher fest.“

Petra Häffner, Grüne, von Beruf Heilpraktikerin: „Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Herr Arnold bei Ihnen die Wahrheit gesagt hat? Also: Dass das Fakt ist, was er bei Ihnen gesagt hat, und nicht das bei den Vernehmungen durch die Polizei?“

Heinrich: „Ich habe keinerlei Sicherheit, dass das, was er bei mir gesagt hat, wahr ist.  Das kann ich nicht überprüfen.“

Häffner: „Ich konstruiere jetzt etwas: Man kann ja eine Geschichte erfinden, weil man einen Zweck damit verfolgt. Hat Herr Arnold vielleicht bei Ihnen eine Sache so dargelegt, weil es für ihn zu dem Zeitpunkt genau das Richtige war?“

Heinrich: „Na ja, so etwas wird man nie völlig ausschließen können.“

Häffner: „Wieviel Gutachten haben Sie für die Staatsanwaltschaft Heilbronn schon gemacht?“

Heinrich: „Viele. Aber nicht nur für Heilbronn, für alle möglichen Staatsanwaltschaften, Gerichte wie auch immer.“

Die Frage bleibt: Hat das Anschlagsopfer Arnold noch Erinnerungen? War er nach dem Kopfstreifschuss bei Bewusstsein? Lief er gar herum?, wie es der Chirurg Professor Götz G. berichtet hat. G. war am Tattag selber nicht in Heilbronn. Ihn sowie die Ärzte und Sanitäter, die vor Ort mit dem Schwerverletzten zu tun hatten, als Zeugen zu hören, dazu hat sich der Ausschuss dazu bisher nicht verhalten. Martin Arnold selber hat gebeten, von diesem Ausschuss nicht befragt werden zu müssen, auch nicht in nicht-öffentlicher Sitzung. Der hat akzeptiert. Wie es aussieht hat er das Vertrauen von Zeugen in ihn gründlich verspielt.

Die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg findet am 16. Oktober statt.

Thomas Moser