Die Plädoyers beginnen.

Nun also doch. Wie mit Spannung erwartet fing gestern die Bundesanwaltschaft „endlich“ mit Plädoyers an.

Doch was die Bundesanwalt gestern verlautbaren lies, wirft wieder neue Fragen auf.

Wie zum Beispiel in den Vorwort das Dr. Diemer gab. In diesen versuchte er dem Senat und der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen zu wollen, das es keine strafrechtliche Verstrickungen von Angehörigen seinen nicht aufgetreten.

Dazu noch, wären diese aufgetreten wären diese Vorgänge aufgeklärt worden, bzw. ermittelt worden.

Das ist ein krasser Widerspruch zu dem was die Bundesanwaltschaft im Verfahren machte. Alle Bezüge die die Nebenklage dorthin aufzeigte, wurde von der Aufklärungsbehörde als nicht Verfahrens relevant bezeichnet und ausgebremst.

Weiter meinte Dr. Diemer, das der Prozess in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Denn man habe die angeklagten Taten und Schuld der Angeklagten in jeder Hinsicht gerecht geworden. Auch in menschlicher, gesellschaftlichen und historischer Bedeutung des Verfahrens.

Diese Umfassende Beweisaufnahme und Anklage des GBA habe hinsichtlich aller fünf Angeklagten objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Viele Themen wurden gar nicht behandelt in der Anklageschrift. Diese wurde minimal und auf Indizien gefertigt. Wie schon oben geschrieben wurde von den Nebenklägern mehr Beweise und Anträge gestellt, diese stichhaltiger und nicht auf Indizien beruhen.

Des weiteren war der NSU nur diese drei Personen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Das alte Märchen, dies eh schön längst widerlegt ist.

Der mit am wichtigsten ist der Satz der Dr. Diemer verlautbart hatte, das wenn es um weitere Aufklärung angestrebt wurden, als Irrlichter und Fliegengesumme abgetan wurde. Das ist für alle Hinterbliebene der Opfer und Nebenkläger ein Schlag ins Gesicht.

Zschäpe ist Schuld daran, weil es Vertan bleibt die historische einmalige Chance für die Opfer dass ihre Frage durch die Angeklagte beantwortet würde.

Da muss man erinnern, das Dr. Diemer im Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin zu gab, der Haftrichter dem Zschäpe in Karlsruhe begegnete zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wollte Zschäpe noch reden (Ich habe mich gestellt um zu reden) Danach wollte sie nicht mehr reden. Auf die Frage warum sie dann nicht mehr reden wollte, konnte sich auch Dr. Diemer keine Antwort in Berlin finden.

Und auch der Thüringer Heimatschutz THS wurde mit den Geldern des Verfassungsschutz durch Tino Brandt aufgebaut. Dort wurde das sogenannte Trio ideologisch geformt und der THS wurde vom der Kameradschaft Jena massiv unterstützt. Doch die Bundesanwaltschaft sieht das nicht so, denn für Zschäpe und den anderen Mitgliedern hätte dies keinen Einfluss gehabt.

Auch nach dem Abtauchen wurden die drei von der Sektion B&H Sachsen unterstützt. Auch da wird kein Wort verloren im Plädoyers der BWA.

Dann könnte man ja nicht wie behaupten das es eine kleine isoliertes Trio gewesen sei, und müsste weitere Mittäter? Bzw. Unterstützer anklagen.

Auch der Tot der Polizeimeistern M. Kiesewetter wurde Thema. Diese wurde umgebracht wie auch ihr Kollege Martin A. Schwer verletzt wurde. Weil sie Repräsentantin des verhassten Staates ist.

Haltlose Spekulationen der Öffentlichkeit konnten ja in der Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht werden, das diese nicht stimmen.

Im Grunde ist der Fall Kiesewetter sehr Stiefmütterlich in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Hauptpunkt war die Aussage des schwer verletzten Kollegen Kiesewetter, der auch an der Theorie des GBAs zweifelt. Wie sagte ein Kriminologe, der ganze NSU steht und fällt mit dem Mord an M. Kiesewetter. Ist Fall Kiesewetter gelöst, so weiß man den Rest.

Das ist mein erstes Fazit zu dem gestrigen Tag… Weitere werden dann folgen.