Schlusspunkt…, oder?

Vor knapp drei Stunden gab der BGH bekannt, das er die Revision gegen die Angeklagte Zschäpe als unbegründet ablehnt, wurde. Auch wenn diese nicht an den 10 Mordtatorten, drei Bombenanschläge dabei gewesen ist.

Der BGH sieht keine Fehler in der Beweiswürdigung, es ist eine tragfähige Tatsachengrundlage geschaffen worden so die höchsten Richter. So meinte der 3. Senat in Karlsruhe weiter, „Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse“, und diese „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss“ gezeigt.

Zschäpe hätte durch dieses Verhalten, einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet, „ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Verteidigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können, so der BGH.

Nun ist Beate Zschäpe rechtmäßig verurteilt, auch zur besonderen Schuld wurde nicht zurückgenommen.

Auch der Mitangeklagte Wohlleben, und Holger G. werden wieder ins Gefängnis antreten müssen.

Die Revision gegen Andre. E. wurde stattgegeben, das der GBA das Strafmaß des OLG München als zu niedrig einstufte.

Trotzdem kann man gespannt sein ob der GBA die anderen Unterstützer zur Anklage bringen wird. Man hatte es wohl den Hinterbliebenen der 10 Opfern versprochen worden. Da mutmaßlich einige V-Leute unter den Unterstützern befinden, wird dies dann schwer werden. Zudem werden einige Sachen verjährt sein. Wiedereinmal wird nichts passieren, denn viele der bekannten Unterstützer sind noch sehr aktiv in der Neonaziszene.

So ist es ein Trugschluss, was die noch Bundeskanzlerin Merkel den Hinterbliebenen versprochen hatte. Bedingungslose Aufklärung, und alles in der Machtstehende zu tun, um die Täter und Hintermänner habhaft zu werden. Ein frommer Wunsch, denn die Geschichte von Hanau, Halle und Lübcke haben uns eines Besseren belehrt.

Fragen, die bleiben….

Heute habe ich mir nochmal den Wortlaut der Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu den Hinterbliebenen der Oper des NSU durchgelesen. Diese war am 23.02.2012.

Gestern gab die gleiche Bundeskanzlerin Merkel wieder eine Rede, Ausgangspunkt gestern am Evangelischen Kirchentag, über den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke dieser ja mutmaßlich von einem Rechtsextremem erschossen wurde.

In der Rede zu den NSU Hinterbliebenen, war mit einer der Sätze „Manchmal rütteln uns Berichte über skrupellose rechtsextremistische Gewalttäter auf. Für einige Tage bestimmen sie die Schlagzeilen der Nachrichten. Manchmal bleibt auch der Name einer Stadt als Tatort im Gedächtnis. Doch oft genug nehmen wir solche Vorfälle eher nur als Randnotiz wahr. Wir vergessen zu schnell – viel zu schnell. Wir verdrängen, was mitten unter uns geschieht; vielleicht, weil wir zu beschäftigt sind mit anderem; vielleicht auch, weil wir uns ohnmächtig fühlen gegenüber dem, was um uns geschieht.“

Scheinbar hat sich immer noch nichts daran geändert, denn es wurde immer noch beschwichtigt und nicht ein Zeichen gesetzt in der Politik der Mitte. Nur einige Politiker hatten schon damals erkannt was sich zusammenbrauen könnte.

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.

Muss sich jetzt nicht eine Bundeskanzlerin messen lassen mit so einem Kernsatz? Ich meine für die Hinterbliebenen der Opfer schon. Dieser Satz mit dem Helfershelfer und Hintermänner hat Sprengsatzformat, denn man kann davon ausgehen (mutmaßlich), dass diese auch mitgeholfen (diese Strukturen) haben den Regierungspräsidenten zu ermorden. Nur seit 2012 wurde die Szene nicht kleiner, sondern stärker und ist mehr und mehr gewachsen. Damals ging man quasi von drei Leuten aus, eine in sich abgeschottet Zelle. Heute weis man welche Hintermänner.- Frauen agierten. Dazu kommt eine klare Botschaft für die Szene, das bis auf Carsten S. und Beate Zschäpe alle Angeklagten in Prozess waren auf freien Fuß sind. Es gibt wohl weitere neun Beschuldigte in diesen Verfahren, doch es wäre ein Wunder, wenn gegen diese Anklage erhoben werden würde. Auch da kam der Rechtsstaat an seine Grenzen, und das dies nie wieder passieren würde gilt jetzt als Armutszeugnis.

„Wir müssen uns eingestehen, dass wir dabei zum Teil scheitern.“ Da muss man jetzt den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Respekt zollen, der sagt „Wir sind nicht in der Lage zu sagen, wir beherrschen den Rechtsextremismus“. Wenn die Bundeskanzlerin vor der Presse erklärt, man habe von den Untersuchungsausschüssen Punkte bekommen, die man abzuarbeiten hatte. Da ist die Frage wie wirksam waren diese Punkte? Ein Punkt war ja die Aufstockung des Verfassungsschutzes. Hat es was gebracht? Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten. Nun werden viele sagen man hatte ja die rechten nicht mehr im Blick, man sah mehr den Islamismus als Bedrohung an. Doch da hatte man auch nicht wirklich den Durchblick, wie man an dem Attentat am Breitscheidplatz sah.

Wenn auch die Bundeskanzlerin damals mahnte „Der Staat ist hier mit seiner ganzen Kraft gefordert. Doch mit staatlichen Mitteln allein lassen sich Hass und Gewalt kaum besiegen. Die Sicherheitsbehörden benötigen Partner: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wegsehen, sondern hinsehen – eine starke Zivilgesellschaft.“ Doch wie man sieht ist es noch ein weiter Weg eine starke Zivilgesellschaft zu sein.  Denn wenn schon von Ordnungshüter Hass und Drohmails.- Faxe an eine Opfer Rechtsanwältin verschicken, mit der Unterschrift NSU 2.0. Dann läuft was gravierendes falsch in diesem Rechtsstaat. Welche Auswirkungen bei solchen „Fehltritten“ wurden bekannt? Keine der Beamten wurde vom im Staatsdienst verabschiedet. Ein Beispiel ist immer noch das der Zugführer, der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter. Dieser war beim KKK, und dachte dies wäre eine Trachtengruppe. Konsequenzen gab es fast keine. Solange sowas nicht schärfer geahndete, sehe ich da schwarz.

Wenn man jetzt aber die Rede auf dem Evangelischen Kirchentag liest bzw. hört, ist dies der dritte Schlag vielleicht auch der vierte Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dort kam der Satz der Bundeskanzlerin Merkel, wegen dem Mord an den Regierungspräsidenten Walter Lübcke „Da ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, man nehme das sehr sehr ernst.“ Man möge jetzt gleich fragen, war es beim NSU Komplex nicht ernst genug, oder woran ist es gescheitert? Nur weil es Ausländer zum Teil waren, oder weil es ein Politiker war.  Schon traurig solche Tatsachen in Betracht zu ziehen. Gerade diese Debatten sind nicht förderlich, um eine starke Zivilgesellschaft hinzubekommen. „Sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit“.

Hat man diesen nicht schon längst, gerade bei den Hinterbliebenen der Opfer des NSU????

https://www.sueddeutsche.de/politik/ein-bild-und-seine-geschichte-als-merkel-mit-rostocker-rechtsradikalen-sprach-1.3614739

Der Lange, in Sachsen

 

Heute könnten die Nebenkläger ihre Plädoyers halten. Zentrales Thema in Plädoyer von Rechtsanwältin Lunnebach ist der V-Mann (Johann H.) der nie entdeckt werden sollte. Eine BKA-Beamtin kam ihm auf die Spur (Phantombild), doch diese wurde von ihrem Vorgesetzten ermahnt sich auf das Trio zu konzertieren. So wurde ein V-Mann Spur totgemacht.
Genau wie diesen Fall gab es in Sachsen viele V-Männer, die noch nicht enttarnt wurden.

Einer dieser mutmaßlichen V-Mann Personen ist Jan Werner.

Seit den 90 iger Jahren war er einer der führenden Persönlichkeiten ,Verfassungsschutz berichtet das er Sektionsleiter von B&H in Sachsen.
Zusammen mit Thomas Müller (ex Starke) baute er die rechte Musikszene in Sachsen auf. Alles, was damals rechte Musik hörte, fuhr nach Sachsen. Dies hörte man immer wieder von Zeugenaussagen im NSU-Prozess bzw. auch in den Untersuchungsausschüssen.

Doch wer war dieser Jan Werner?

Ein nicht unwichtiges Detail ist, das er vom 1.4. 1996 bis zum 30.1.1997 in Erfurt beim 6. Transportbataillon 133 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr machte.
Es ist schwer vorzustellen das er in dieser Zeit keinen Kontakt zu gleich gesinnten in der Umgebung suchte. Was wäre da nicht näher gewesen, unter anderem nach Jena oder Rudolstadt zu gehen.Oder war er auch zu den Mittwochsstammtischen zugegen, wo auch Mundlos öfters zu diesen Treffen war.

Seine Notizbücher von dieser Zeit wurden 2001 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Sie wurden archiviert wegen dem Landser Verfahren. Dort war Werner als Produzent für die letzte Landser CD verantwortlich. Doch ausgerechnet zwei Bundesanwälte haben diese Aufzeichnungen 2014 vernichtet. Warum oder wieso dies gemacht wurde, da die Bundesanwälte keinen Bezug zum NSU erkennen konnten.
Doch es ist erstaunlich dass der Generalbundesanwalt selber Jan Werner mit 9 weiteren Personen ein Ermittlungsverfahren in der Sache NSU am laufen hat. Sein erster Kontakt zum Umfeld des NSU bestand darin, nach einer Waffe zu fragen. Selbst die Bundesanwaltschaft geht davon aus, das es einige Bankraube begangen wurden, und deshalb hätte sich dort Jan Werner gemäß des schweren Raubes schuldig gemacht.. Aber diese Sachen sind gemäß der Verjährungsfrist schon nicht mehr strafbar. Genauso wenn Werner unterstützende Handlungen den dreien zukommen lies. Doch hatte Werner persönlichen Kontakt zu Mundlos und Zschäpe mutmaßlich hatte sogar. Er wurde in Berlin vom sächsischen Verfassungsschutz am 6.6.2000 mit einer Frau und zwei Kindern beobachtet wurde.

Das LFV ging damals aus, dass sich um die männliche Person Jan Werner handelt. Mundlos und Zschäpe hielten sich an diesen Tag in Berlin auf, um eine Synagoge mutmaßlich auszuspähen.

Auch interessant ist, dass eine Kopie seiner Aussage im Landser Verfahren 2003 im Brandschutt in der Frühlingstrasse gefunden wurde.
In der Einlassung bei der Bundesanwaltschaft wurde Werner nur oberflächlich zu Sachen befragt.
Die Frage ist warum? Keine Fragen, ob das angebliche Trio kennt, oder sonst etwas auf den Bezug zum NSU.
Er wusste eines Tages die Polizei noch mal auf ihn zu kommen würde, sagte in seiner Aussage beim

LKA Stuttgart. Dazu meinte er was ihn entlasten würde, wäre ja ab 1998 bis 2002 die Polizei wisse, was bei ihm gelaufen ist..

Ein Wink mit dem Zaunpfahl???

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

Die Aussage

Jetzt soll es nächste Woche sein. Eine Aussage welche Art sein wird,weiß bisher keiner.Doch was für mich persönlich viel interessanter sein wird, welche Fragen der Vorsitzende am OLG des 6.Strafsenat in München Manfred Götzl hat. Bei der Einlassung von dem Carsten  Schulze dauerte dies einige Tage. Da nun Beate Zschäpe die Hauptangeklagte ist,müssten auch mehr Fragen gestellt werden. Grade Götzl will alles genau wissen, man kennt es wenn er Zeugen vernimmt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, dann scheut er nicht das BKA selber loszuschicken. Das sah man bei dem Keupstraße Opfer das keines wahr.
Es wird interessant werden ob der Prozess dann weitergeführt wird, oder eine Pause eingelegt wird. Denn wenn es weitreichende Erkenntnisse gibt, diese bisher nicht bekannt sind. Für mich wurde nur zielgerichtete auf drei Personen ermittelt. Uwe Böhnhardt,Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Doch andere Mittäter wurden nicht in den Fokus gezogen. Warum ist die Frage? Wer wollte das nicht? In dem mutmaßlichen Bekennervideo wurde aus einem Netzwerk von Kameraden gesprochen.Wollte man nicht das die schon sehr dünne Anklageschrift gar nicht mehr tragbar ist. Zu viele Schwachstellen treten immer mehr zutage. Man täte gut daran um nachzubessepne Waffe nahm ist für mich nicht nachvollziehen. Man hätte zur damaligen Zeit ganz anders an Waffen kommen können. Doch dies scheint unerheblich zu sein.
Jetzt darf man gespannt sein, welche Aussage Frau Zschäpe machen wird. Wenn einiges neues und anderes aus ihrer Sicht schildern kann, was nicht in der Anklageschrift steht müsste neu ermittelt werden. Was sich daraus entwickeln würde könnte vermag ich nicht zu sagen.
Ralf Wohlleben will auch aussagen. Dieser wird Carsten Schulze belasten sowie Holger Gerlach. Da diese schwer belasten hatten ihren Einlassungen.
Wie die beiden Aussagen auf den Prozess Verlauf verändern wird bleibt abzuwarten. Doch eines kann man hoffen, daß man etwas klarer sieht welche Ausmaße der Komplexität des „NSU“ hatte und hat. Welche staatliche Dienste vielleicht wegsahen obwohl ihnen viel bewusst war was da passierte.
Doch eines muss man noch wissen, es gab keinen Zeugen der Böhnhardt und Mundlos bei der Tat sahen. Und es gab keine DNA oder andere Spuren von den beiden. Waren sie dann bei allen Morden die Täter? ?????
Wieder es gab ein Netzwerk von Kameraden

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Polizistenmord von Heilbronn: Staatsanwalt beeinflusste ein Gutachten.

Der schwerverletzte Beamte Martin Arnold soll sich nicht erinnern

Martin Arnold ist der wichtigste Zeuge beim Polizistenmord von Heilbronn am 25. April 2007. Als seine Kollegin Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss ermordet wurde, saß er neben ihr im Streifenwagen auf dem Beifahrersitz. Auch auf Arnold wurde geschossen. Sprichwörtlich um ein Haar überlebte er den Anschlag. Einen Sekundenbruchteil vor dem Schuss muss Arnold den Kopf nach rechts gedreht haben. Die Kugel durchdrang nicht sein Gehirn, wie bei Kiesewetter, sondern streifte es praktisch nur. Was hat der Beamte wahrgenommen? Warum drehte er den Kopf nach rechts? Hat er den Täter gesehen? Hat er noch Erinnerungsreste an die Tat?

Fragen, die sich jüngst auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg stellten. Dabei kam Bemerkenswertes zur Sprache. Im Juni 2011 hatte der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn ein Gutachten über die Erinnerungsfähigkeit des Polizeibeamten in Auftrag gegeben – und hatte dem Gutachter gleich mitgeteilt, wie er die Sache sieht: Dass nämlich die Angaben von Arnold gegenüber den Ermittlern der Polizei keinen Wert haben. Den Gutachter hat dieser Manipulationsversuch nicht gestört. Er arbeitet seit langem eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. In den Ermittlungsakten wiederum fehlt dieses Schreiben mit dem tendenziösen Auftrag des Ersten Staatsanwaltes von Heilbronn.

Soweit im Schnelldurchlauf die Geschichte. Und nun der Reihe nach.

Michèle Kiesewetter war sofort tot. Martin Arnold fanden die ersten Polizeibeamten, die einige Minuten nach der Tat zum Tatort kamen, schwer verletzt auf dem Rücken außerhalb des Streifenwagens, die Füße im Auto. Er habe die Augen aufgeschlagen, sagen sie als Zeugen vor dem Oberlandesgericht in München, als sie sich um ihn kümmerten. Danach habe sich ein Sanitäter bemüht, das Opfer wachzuhalten. Und der Arzt, der Arnold mehrfach operierte, bekundet vor dem Gericht sogar, der Angeschossene sei bei Bewusstsein gewesen und „rumgelaufen“. Er sei „agitiert“ gewesen und habe Sprachstörungen gehabt. Offensichtlich wollte der Verletzte noch sprechen. Man habe Arnold in Narkose versetzen müssen, so der Arzt weiter, um ihn ruhig zu stellen und das Gehirn zu entlasten. Dann sei er mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Ludwigsburg geflogen worden.

Am 16. Januar 2014 erlebt die Öffentlichkeit diesen Mann zum ersten und bisher einzigen Mal. Martin Arnold wird als Zeuge vor Gericht in München gehört, Prozesstag 75. Der heute 33-Jährige präsentiert sich völlig anders, als das Bild, das monatelang von ihm vermittelt wurde. Ein Mann, der Angst vor der Vernehmung habe, dem man das ersparen sollte, den man schützen müsse. Das Publikum hört stattdessen einen Zeugen, der klar, flüssig und zusammenhängend spricht. Von seinem Erleben, seinen Beschädigungen und auch seinen Erinnerungen. Die Frage, welche Erinnerungen er an die Tat hat, beantwortet er zweimal und unterschiedlich. Zunächst erklärt er, ab der Einfahrt auf den Festplatz Theresienwiese, wo die Tat verübt wurde, keinerlei Erinnerung mehr zu haben. Später spricht er von zehn Minuten, die komplett fehlten und erwähnt dann, sich an Gesprächsfetzen mit den Rettungssanitätern am Tatort und ihm Hubschrauber zu erinnern. Man gewinnt den Eindruck, dass es ihm gut tut, seine Situation endlich einmal öffentlich schildern zu können. Mehr noch: Dass er an der Diskussion um die Aufklärung der Tat mitwirken will. Im Gegensatz zur Anklagebehörde wirft Arnold auch die Frage nach dem Motiv des Angriffs auf ihn und seine Kollegin auf. Das sei nach wie vor unklar, erklärt er.

Hat Martin Arnold also doch mehr Erinnerungen? Ein medizinischer Befund des Reha-Krankenhauses drei Monate nach der Tat bescheinigte ihm, ein „wacher, ansprechbarer, voll orientierter Patient“ zu sein, „keine kognitiven Störungen“ zu haben, und es gebe „keinen Anhalt für eine schwer ausgeprägte Störung von Gedächtnis und Konzentration“.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Arnold insgesamt zwölfmal von den Ermittlern der Kriminalpolizei vernommen. Das erste Mal bereits sechs Wochen nach dem Anschlag, Anfang Juni 2007. Vier Monate nach dem Anschlag, im August 2007, konnte er den Polizeidienst wieder aufnehmen. Nach dem Urteil der Ermittler hatte Arnold „klare und konkrete Erinnerungen“ an die Anschlagssituation. Deshalb erstellte man schließlich, im November 2010, ein Phantombild des Mannes, der auf Arnold geschossen hat. Dabei verwies der dafür verantwortliche Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) in seinem Bericht auf einen Vergleichsfall: 1994 hatte in Heilbronn ein Ehepaar Kopfschüsse erlitten. Die Frau starb. Mit dem überlebenden Mann wurde ein Phantombild erstellt, obwohl er den Täter nur einen Bruchteil einer Sekunde gesehen hatte. Das Phantombild aber war stimmig und führte zum Täter, der festgenommen werden konnte.

Beim Mordfall Kiesewetter jedoch scheiterte die Herausgabe von insgesamt drei Phantombildern für die Fahndung am Veto des zuständigen Staatsanwaltes von Heilbronn Christoph Meyer-Manoras. Keines der insgesamt dreizehn männlichen Phantombilder hat eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos – auch das nicht, das Arnold zeichnen ließ. Er sei noch heute stolz auf seine Entscheidung, bekannte Meyer-Manoras im Juli 2015 vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart, die Veröffentlichung der Phantombilder untersagt zu haben. Bis heute verteidigt er auch seine Unterlassung, den privaten Email-Account von Kiesewetter beim Provider in den USA sichern zu lassen. Die Anweisung, die Phantombilder nicht herauszugeben, erteilte der Staatsanwalt der SoKo Parkplatz mündlich. Man weiß das durch Zeugenbefragungen im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

2011 griff der Staatsanwalt gleichzeitig zu einer ganzen Reihe ungewöhnlicher Maßnahmen, um die Veröffentlichung des Phantombildes von Martin Arnold zu verhindern. So traf er sich an den offiziellen Ermittlungen der SoKo Parkplatz vorbei mit dem Anschlagsopfer und legte ihm nahe, nicht mit den Ermittlern über dieses Treffen zu sprechen. Nach dem vierstündigen Gespräch mit dem Staatsanwalt zog Arnold seine Zustimmung zurück, das Phantombild zu veröffentlichen. Und zwar nicht, weil er sich von dem Bild distanziert hätte, sondern im Gegenteil, weil er sich sicher sei, dass der Angreifer so aussah. Er hatte Angst bekommen. Die SoKo Parkplatz vertrat dagegen die Auffassung, der gesetzliche Auftrag, die Tat aufzuklären, stehe über den persönlichen Interessen des Opfers. Die Kriminalbeamten schlugen gleichzeitig Schutzmaßnahmen für ihren Kollegen Arnold vor. Zum Beispiel hätte man verschweigen können, dass das Phantombild von ihm stammt.

Schließlich, im Juni 2011, gab der Staatsanwalt das nervenärztliche Gutachten in Auftrag und erhielt den gewünschten Befund: Arnold könne sich nicht erinnern, seine Angaben zur Tat seien nicht verwertbar. Damit war das Phantombild ein für alle Mal kassiert.

Nach der Übernahme der NSU-Ermittlungen im November 2011durch die Bundesanwaltschaft übersandte der heilbronner Staatsanwalt im Januar 2012 die Ermittlungsakten nach Karlsruhe. Im beigefügen Abgabebericht findet sich eine bemerkenswerte Passage: Man habe „der Presse“ während all der Jahre mitgeteilt, „der Zeuge könne sich an nichts erinnern“, weil jedes Abweichen von dieser Version „Spekulationen eröffnet hätte, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens von Martin Arnold hätten führen können.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert. Aber weshalb? Die Vorgabe, man habe Arnold schützen wollen, macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Phantombild einen wahren Täter zeigen kann. Ging davon der Staatsanwalt aus?

Die Kette der Merkwürdigkeiten findet nun aktuell ihre Fortsetzung im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Bei der Sitzung am 2. Oktober wurde jener Nervenarzt als Zeuge vernommen, der das Gutachten über Arnold vom Juli 2011 erstellte. Eher beiläufig erwähnt Thomas Heinrich, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, aus Weinsberg: „Was mir der Herr Meyer [der Staatsanwalt] auch zur Verfügung gestellt hatte, war eine Zusammenfassung, die er dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegenüber, der sogenannten SoKo Parkplatz, zur Verfügung gestellt hatte, in der er begründete, warum er keine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Phantombildern sah.“

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) ist verblüfft: „Das hat er Ihnen gleich mitgeschickt, bevor Sie das Gutachten gemacht haben?“

Heinrich: „Ja, das habe ich bekommen. Und da waren die Vernehmungen, die mit Herrn Arnold durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. Ihnen wird das Schriftstück wahrscheinlich bekannt sein. So kam es zur Begutachtung.“

Doch den genauen Wortlaut des Auftrages zur Begutachtung von Martin Arnold kannte der Ausschuss bisher nicht. Er findet sich nicht in den Akten.

Drexler: „Die Annahme des Staatsanwaltes, warum er die Phantombilder nicht weitergegeben hat, hat sie nicht beeinflusst?“

Heinrich: „Nein.“

Drexler: „Gut.“

Heinrich: „Nein. Ich meine, ich nehme die Sachlage zur Kenntnis, aber ansonsten bilde ich mir meine eigene Meinung. Dafür bin ich ja da.“

Und diese Meinung sieht so aus: Eine Erinnerung an das Tatgeschehen sei bei einem solchen Kopfschuss aus medizinischen Gründen nicht möglich, erklärt Heinrich – und fügt hinzu: „Und Herr Arnold wird sich auch nie mehr erinnern können.“

Zweifel an der Arbeitsweise des Gutachters äußern vor allem die Abgeordneten der Grünen im Ausschuss. Jürgen Filius, Obmann der Grünen: „Ich gehe nicht falsch in der Annahme aufgrund dessen, was Sie heute berichten, dass Sie sagen: Das Ergebnis stand für mich eigentlich schon vorher fest, weil es gar nicht möglich ist?“

Heinrich: „Ein Ergebnis steht natürlich nie vorher fest.“

Petra Häffner, Grüne, von Beruf Heilpraktikerin: „Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Herr Arnold bei Ihnen die Wahrheit gesagt hat? Also: Dass das Fakt ist, was er bei Ihnen gesagt hat, und nicht das bei den Vernehmungen durch die Polizei?“

Heinrich: „Ich habe keinerlei Sicherheit, dass das, was er bei mir gesagt hat, wahr ist.  Das kann ich nicht überprüfen.“

Häffner: „Ich konstruiere jetzt etwas: Man kann ja eine Geschichte erfinden, weil man einen Zweck damit verfolgt. Hat Herr Arnold vielleicht bei Ihnen eine Sache so dargelegt, weil es für ihn zu dem Zeitpunkt genau das Richtige war?“

Heinrich: „Na ja, so etwas wird man nie völlig ausschließen können.“

Häffner: „Wieviel Gutachten haben Sie für die Staatsanwaltschaft Heilbronn schon gemacht?“

Heinrich: „Viele. Aber nicht nur für Heilbronn, für alle möglichen Staatsanwaltschaften, Gerichte wie auch immer.“

Die Frage bleibt: Hat das Anschlagsopfer Arnold noch Erinnerungen? War er nach dem Kopfstreifschuss bei Bewusstsein? Lief er gar herum?, wie es der Chirurg Professor Götz G. berichtet hat. G. war am Tattag selber nicht in Heilbronn. Ihn sowie die Ärzte und Sanitäter, die vor Ort mit dem Schwerverletzten zu tun hatten, als Zeugen zu hören, dazu hat sich der Ausschuss dazu bisher nicht verhalten. Martin Arnold selber hat gebeten, von diesem Ausschuss nicht befragt werden zu müssen, auch nicht in nicht-öffentlicher Sitzung. Der hat akzeptiert. Wie es aussieht hat er das Vertrauen von Zeugen in ihn gründlich verspielt.

Die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg findet am 16. Oktober statt.

Thomas Moser