Der 233. Prozesstag im NSU Prozess in München. BKA Beamte und Runen als Tattoo

Der 233. Prozesstag im NSU Prozess in München

Nicht zum ersten Mal gab es Streit wenn BKA Beamten in München ausgesagt haben. Doch diesmal ist es wieder ein spezieller Fall. Es wurde vom Bundeskriminalamt ein Taxifahrer ausfindig gemacht der Frau Zschäpe am 16.6.2011 zum Bahnhof nach Zwickau gefahren soll.
Frau Zschäpe hatte an diesem Tag, nachts bei der Taxizentale angerufen und habe auf den Namen Dienelt ein Taxi bestellt. Das Taxi sollte dann um 5.30 Uhr in die Frühlingsstraße in Zwickau kommen. Der Hintergrund dieser Fahrt sollte sein, den Reisepass den Holger Gerlach für Uwe Böhnhardt bestellt hatte abzuholen. So das BKA in ihren Ermittlungen.
Nun war dieser Taxifahrer vor einigen Wochen Zeuge im OLG in München. Dieser erzählte etwas ganz anderes, als dies im Vermerkt beim BKA sich wieder fand.
Dieser meinte er habe ja Frau Zschäpe zum Zwickauer Bahnhof gefahren, aber nicht um 5.30 Uhr sondern am Nachmittag an diesen Tag. Frau Zschäpe blieb im Taxi und man habe 10 Min. auf Böhnhardt und auf einen weiteren Mann gewartet (am Bahnhof). Der Zeuge konnte diesen auf einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen. Zudem sagte er, diesen habe er vor einigen Wochen schon mal gefahren, in die Nähe des alten Bahnhofs in Zwickau. Interessant wäre sicher gewesen von wo und ob er diese Fahrt angemeldet habe, unter welchen Namen dieser Bestellung lief. Er kannte Beate Zschäpe aus den Medien, dies sagte er auch in München.
Nun zu den beiden BKA Beamten von heute. Der Anfang machte eine Frau Britta K. 32 Jahre alt.
Diese meinte man habe Anfang Dezember den Auftrag bekommen da Frau Zschäpe des Öfteren mit dem Taxi gefahren ist (Frühlingsstraße und Polenzstraße) den Taxifahrer Herr H. zu finden und zu befragen. Sein Auftrag hieß am 16.6.2011 um 5.30 Uhr in die Frühlingsstraße zu fahren. Der Zeuge H. sagte bei BKA aus, dass die Fahrt an der er sich erinnerte am Nachmittag stattgefunden habe. Durch einen Vorhalt konnte man ihm aufzeigen das diese Fahrt schon früher war. Dann sagte Frau K. aus, der Taxifahrer hätte ausgesagt das er Böhnhardt 3-4 Wochen davor schon mal gefahren zu haben. Aber wohin wusste Frau K. nicht mehr als Götzl sie fragte. Götzl fragte sie dann, wer mit ihr die Wahllichtbildvorlagen dem Zeugen vorgelegt habe. Das wäre ihr Kollege K. gewesen. Götzl fragt darauf die Zeugin wieso die Befragung am 21.12.2011 war, und die Bildvorlage dem Zeugen gezeigt wurde erst am 22.12.2011. Das müsse ein Zahlendreher gewesen sein meinte Frau K. Auf den Wahllichtbildern erkannte der Zeuge Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt wieder. Dann wurde die Zeugin nach vorne gerufen um den Richter den Auswertbericht des BKAs über die Taxifahrt zu erläutern. Dabei konnte man feststellen dass die Fahrt nicht um 2.20 Uhr bestellt wurde, sondern es wurde um 21.11 Uhr. (Andre das Telefonat angenommen) Um 2.20 Uhr wurde diese Fahrt dann in das System erfasst. (von einer Marion)
Dann durfte die Zeugin sich wieder setzen, und sagte weiter aus dass der Taxifahrer an einem Fahndungsplakat des BKA zwei der drei wieder erkannte. Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Den dritten erkannte er nicht. Götzl will wissen wie sie die Gesprächsniederschrift getätigt wurde. Sie habe sich Notizen gemacht so die Zeugin, konnte aber die Niederschrift erst zum 5.1.2012 fertigstellen da sie und ihr Kollege was zu tun gehabt hätten bzw. Weihnachtsfeiertage waren. Die Zeugin konnte sich noch erinnern dass Frau Zschäpe sehr unfreundlich gewirkt habe wie der Taxifahrer H. angab. Zudem sagte dieser die Angeklagte wäre auf dem Beifahrersitzt gesessen. Dann hatte der Senat keine weiteren Frage genau wie die Bundesanwaltschaft und der Gerichtssachverständige und Psychologe Prof. Dr. Sass.
Als nächstes kommt der Anwalt von Frau Zschäpe Wolfgang Stahl zum fragen. Dieser will wissen wie diese Niederschrift zustande kam. Die Zeugin K. sagt darauf hin das diese handschriftlich gefertigt wurden und währenddessen in den PC eingegeben wurde. Die Endfassung wurde dann am 5.1.2012 fertiggestellt. Egal wie es Ra Stahl probierte die Zeugin einen Fehler zu unterstellen, behaarte diese aber das bei den Angaben der Niederschrift ist alles richtig gelaufen sei. Daraufhin will Stahl wissen ob die Arbeitshypothese schon Frau Dienelt im Vorfeld feststand, denn Frau Zschäpe benütze diesen Aliasnamen. Nach langen hin und her meinte dann die Zeugin, dass schon damals Susann Dienelt für das BKA Beate Zschäpe gewesen sei. Zudem gäbe es Audiodateien die die Anmeldung der Bestellung dieser Taxifahrt dokumentieren haben soll. Dann wurde die Zeugin K. entlassen.
Darauf folgt eine Erklärung von Rechtsanwalt Stahl, diese ich später zusammenfassen werde.
Als nächster Zeuge kommt der Kollege von Zeugin K. Dieser ist Kriminaloberkommissar 31 Jahre alt und heißt Iva K.
Dieser sagte aus, dass er und seine Kollegin 3 Monate in Zwickau eingesetzt waren, man habe am 21.11.2011 von der Dienstelle Bilder bekommen. Man habe dem Zeugen H. nur die Bilder gezeigt die Verfahrensrelevant waren. Auf den Bildern waren Böhnhardt Zschäpe Mundlos Burkhardt Dienelt Eminger Susann Eminger Wohlleben zusehen. Ganz stolz sagte der Zeuge dem Gericht das man nur die Bilder der ersten Seite dem Zeugen zeigte, denn auf der zweiten Seite würde man ja die Klarnamen lesen können der abgebildeten Personen. Herr K. sagte ebenfalls, der der Taxifahrer habe Frau Zschäpe und Herr Böhnhardt aus der Presse her kannte. Götzl fragte ihn daraufhin das wegen den Angaben des Vermerkes. Diese stimmen meinte der Zeuge, doch er habe dies nur gegengelesen und nicht erarbeitet.
Dann kam wieder Ra Stahl zu Wort. Dieser wollte vom Zeugen K. wissen warum kein ordentliches Protokoll gemacht wurde. Dazu hätte es keine Anweisung vom BKA gegeben meinte der Zeuge heute. Er wisse heute nicht ob die Einladung per Telefon erfolgte oder schriftlich. Aber er denke telefonisch da schriftlich zu lange gedauert hätte. Für ihn war der Name Dienelt in Einklang zu bringen mit Böhnhardt Zschäpe und Mundlos. Daraufhin fragte Stahl den Zeugen ob es wirklich die Drei mit den Namen in Einklang zu bringen sei. Der Zeuge meinte dann leise, dass Beate Zschäpe mit den Namen Dienelt in Verbindung gebracht wurde. Weil man auf dem Tonband eine Frauenstimme hörte mutmaßte man es sein Beate Zschäpe gewesen.
Daraufhin gab es eine heitere Auseinandersetzung zwischen Ra Stahl mit dem Vorsitzenden Richter Götzl. Götzl warf Stahl vor er würde Suggestive Fragen stellen. Stahl entgegnete ihm daraufhin, er würde ihn immer Maßregel da er Kunstfehler machen würde in seinen Fragen. Dem ist nicht so. Nach einem Hin und Her, konnte der Zeuge K. sagen, das er nur wisse das Vermerk am 5.1 fertig war. Er habe auch Notizen gemacht die eingeflossen wären, und als Ra Stahl fragte wo diese seien, meinte der Zeuge diese schon vernichtet zu haben.
Dann kam die zweite Erklärung von RA Stahl. Dieser monierte offen die Herangehensweise der beiden Zeugen. Nicht zum ersten Mal hätte man das hier am OLG von Zeugen des BKAs gemerkt. Man hätte die Befragung des Taxifahrers offener gestalten können. Man hätte den Zeugen H. erst mal frei erzählen lassen können, wie die beiden Fahrgäste ausgesehen haben sollten, und nicht gleich ihm Bilder vorzuhalten. Die Arbeitsweise wäre dilettantisch vom BKA gewesen. Man hätte sich erst mal bestätigen müssen dass Frau Zschäpe die Anruferin gewesen sein müsste. Zu dem drängt sich der Verdacht auf das vor der Vernehmung schon alles festgestanden habe was man erreichen wollte. Deshalb müsse man den Finger in die Wunde legen.

Dann kam noch ein Zeuge vom BKA der eine EX Freundin des Angeklagten Eminger vernahm und die Tätowierungen in Augenschein nahm.
Bei der Exfreundin unternahm man eine Autofahrt, weil diese in der Vernehmung aussagte sie könne sich an die Wohnung erinnern. Sie erkannte auf dieser Fahrt die Wohnung in der Alt Chemnitzer Straße wieder. Man habe dort mit Frau Zschäpe Kaffee getrunken geraucht und über belangloses geredet. Es waren 2 bis 3 Personen in der Wohnung die sie aber nicht kannte oder auf Wahllichtbildern nicht erkannte. Sie kannte das Haus deshalb so gut, da ein Freund von ihr auch dort später wohnte nur in einer anderen Etage. Die Wohnung in der Wolgograder Allee 76 erkannte die Zeugin nicht.
Dann ging es um die Tätowierungen. Der Zeuge sagte aus das Andre Eminger verschiedene Tattos hatte. Eine am Bauch mit der Inschrift „Die Jew Die“ Rund um den Bauchnabel steht „Du bist nichts, dein Volk ist alles“
Nach der Mittagspause wurde dann eine Erklärung zu dem Zeugen Dr. Proff über die DNA vorgelesen.
Danach wurden zahlreiche Anträge der Nebenkläger wie schon gestern vom Senat des OLG in München abgelehnt.