Vor einer Woche

Ich komme jetzt endlich zum Schreiben, weil ich zum Teil beruflich eingespannt war, und zum anderen musste ich einfach runterkommen. Die über 5 Jahre Prozess zu erleben, mit den Hinterbliebenen für eine gerechte Strafe kämpfen hat an den Kräften gezerrt. Um mir ein Bild machen zu können war ich nicht nur in München, sondern auch in zahlreichen Untersuchungsausschüssen in Bund und Länder. Ich habe es für euch sehr gerne gemacht, denn wie ihr am Tag der Urteilsverkündung stark gewesen seid, trotz Schmerzen, Wut und Enttäuschung, da zolle ich euch höchsten Respekt ab. Stellvertretend seid ihr genannt, Semiya und Abdulkerim Semsek danke das ich euch in der Nacht vor dem Urteil kennenlernen durfte, auch die Familie Boulgarides. Euch durfte des vor dem OLG sprechen, und eure Wut und Enttäuschung wie sich die Neonazis die bei Gericht immer wieder Lügen bis Balken biegen erleben. Ein großes Danke.

Nun ist eine Woche vergangen, vor neun Stunden wurde bekannt das bei Ralf Wohlleben keine Fluchtgefahr mehr besteht und deshalb aus seiner Haft entlassen wird. Es ist schon sehr erstaunlich das er wie auch Andre Eminger schon auf freien Fuß ist. Beide die immer wieder Besuch auf der Zuschauertribüne im Prozess hatten. Bei der Urteilsverkündung wurden beide von Nazis hochgejubelt wegen ihrer milden Strafe. Grade einen Vollblut Nazi wie Andre Eminger, der seine Denke auf seinen Bauch tätowiert hat, kam mit mehr als 2 Jahren Strafe glimpflich davon. Gut, dass die Bundesanwaltschaft so eine Revision angekündigt hat. Die Frage ist, warum Eminger diese Strafe erhalten hat. Man weiß das er seit knapp Ende der 90iger mit den dreien befreundet war, seine Ehefrau Susann Eminger war die beste Freundin von Beate Zschäpe. Beide halfen mutmaßlich ihr bei der Flucht aus Zwickau am 04.11.2011. Auch bei Eminger sagte die Bundesanwaltschaft, dass dies der vierte Kopf im Paulchen Panther Video gewesen sei. Aber das OLG unter Vorsitz von Manfred Götzl kam zum Schluss, dass es nur Beihilfe einer terroristischen Vereinigung sei. Er wisse nur von den Bankrauben Bescheid, doch von den Morden wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für 12 Jahre ausgesprochen. Was immer noch nicht klar ist, was der Verfassungsschutz bei der „Aktion Grubenlampe“ von ihm wollte. Das werde ich in meinem nächsten Post schreiben. War Eminger ein V-Mann??

Dagegen muss man wohl Wohlleben einen „V- Mann“ nennen, denn ein Bundesrichter sagte dies im Bundesuntersuchungsausschuss in Berlin aus.  Dieser sah auf einem Blatt alle Vorsitzende der NPD die V-Männer wären, und ein gewisser „Wohlleben“ stand darauf auch. Da es ja nicht viele Vorsitzende in der NPD gab die Wohlleben heißen, könne es quasi nur Ralf Wohlleben gewesen sein. Sind deshalb die beiden wieder auf freien Fuß?

In meinem nächsten Post werde ich über lebenslänglich Zschäpe, 3 Jahre Carsten S. und Holger Gerlach schreiben. Sowie ich alles 11.07.2018 erlebt habe.

Meine großen Fragezeichen 1.Teil

Nun wird bald das Urteil im NSU Prozess gesprochen. Ob dies ein faires Urteil sein wird, darf höchst bezweifelt werden. Denn es gibt nicht nur unbeantwortete Fragen, „wie kam der NSU an seine Opfer“ oder  „war das angebliche Trio so abgeschottet, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage schreibt“.

Dank einiger Nebenkläger wurde das Umfeld etwas klarer, doch vieles wurde dank der Bundesanwaltschaft ausgebremst.

Einer der wichtigsten Zeugen, der ab 2003 bei dem mutmaßlichen Trio gewohnt hatte ist Matthias D., dieser hatte ab 2003 die Polenzstraße angemietet, weil dieser nicht immer in seine Heimatstadt fahren wollte. Er war zu dieser Zeit Fernfahrer und suchte ein Zimmer in Zwickau. Das vielleicht vergessene ist, dass man in der Polenzstraße noch enger zusammenwohnte als dies in der Frühlingsstraße der Fall war. Demnach muss man schon etwas mitbekommen haben, was die anderen Mitbewohner machen. Doch war dies nicht der Fall wie er in seiner Vernehmung angab.

In seiner polizeilichen Vernehmung und das war die einzige,  am 6.11.2011 sagte er nur, dass er mit den dreien Mal zum Kaffee zusammengesessen sei. Aber weitreichende Gespräche wurden dabei nicht geführt. Das dumme ist nur das in der Frühlingsstraße Überwachungskameras standen, und diese eine andere Geschichte erzählen. Matthias D. hatte einen eigenen Briefkastenschlüssel für diese Wohnung. Man kann sich jetzt fragen für was, wenn seine eigentliche Hauptwohnung in Johanngeorgenstadt ist und seine Post dort ankommt. Ihm will auch nicht das Namenschild mit seinen Namenschild auf der Eingangswohungstüre beachtet haben. Als man ihn darauf hingewiesen hatte, stellte er eine gewissermassen Mutmassung an. Da ja der Max Schulden hatte, wollte dieser in Ruhe gelassen werden, und deshalb ein anderer Name an der Türe. Des Weiteren ist der Sachverhalt der Begrüßung, wenn dieser Matthias D. in der Frühlingsstraße kam, um die dreien zu sehen. Das war ausgesprochen herzlich. Auch an Einkäufen war er beteiligt. Es erweckt schon den Eindruck, dass da mehr ist als in der Polizeieinvernehme des Herr D. Auch sein Anwalt sagte bei dieser einzigen Aussage aus, dass er sich mit dem Mitangeklagten Andre E. in Verbindung gesetzt hätte. Dieser habe dem Rechtsanwalt mitgeteilt das Andre E. auch keine Handynummer wie sein Mandant von diesem Burkhardt habe. Doch dies muss doch bezweifelt werden, denn E. war ja so an dem Trio dran wie eben dieser Matthias D. Ein weiterer Grund ist, dass Matthias D. von Zeugen als Rechtsextremist beschrieben wird. Da ist es kaum auszuschließen, dass man näher in Kontakt getreten ist, da man ja von Andre E. vermittelt wurde. In seiner Aussage wusste aber D., dass Andre E. und seine Frau mit der Angeklagten Zschäpe bekannt waren. Eine anschießende Frage dazu, woher er das weiß, kam aber nicht.

Er ist einer der 9 Beschuldigten der Bundesanwaltschaft, gegen welche noch keine Anklage erhoben wurde. Ob es dazu kommt, ist mehr als fraglich, da die Bundesanwaltschaft auf Sicht fährt.

 

Ein weiter wichtiger Punkt ist (für mich), das Erkennen der Bankräuber von Eisenach. Es gibt einen Zeugen quasi den „Helden von Eisenach„. Dieser sah zwei Männer wie diese schnell ihre Fahrräder in ihr Wohnmobil einluden und schnell wegfuhren. Das sollte die erste Spur zu Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Liest man aber sein Protokoll, so kann man mutmaßen, dass er nicht Böhnhardt und Mundlos gesehen haben kann. Denn er beschrieb die beiden Bankräuber als um die 170cm groß und schmächtig. Wenn man die anderen Zeugenaussagen hört, weiß man das die beiden Uwes bestimmt nicht schmächtig waren. Sie waren sportlich wie man hörte. Die Größe kann dann aber auch nicht stimmen, da die Bankangestellten aussagten, das einer Groß war und der andere klein und untersetzt gewesen sein. Also, das können unmöglich die beiden gewesen sein. Wer ist die mutmaßliche dritte Person, die ein LKW-Fahrer sah. Dieser sah eine Person, er kann es aber nicht sagen ob Mann bzw. Frau. Nur das diese Person lange Haare hatte und mit zwei  Männern an einem Wohnmobil stand. Wer sollte aber die kleine untersetzte Person gewesen sein, von der die Bankangestellten sprachen?

Wenn es wirklich 170 cm große Bankräuber waren, dann wären es mutmaßlich die von Arnstadt. Doch mit dem Unterschied, dass es Mundlos und Böhnhardt nicht gewesen sein können, wegen der Körpergröße. Was ist mit den Zeugenaussagen, die das Wohnmobil schon vorher sahen. Man ist auch keinen Schritt weitergekommen, mit den Spielsachen von einem Kind im Wohnmobil. Auch die ganze Geschichte das Zschäpe die Tage vor dem Überfall als zerfahren geschildert wurde, dann der Abschied von Freunden aus der Polenzstraße. Eine hatten den Eindruck es wäre es ein Abschied gewesen.

Es gibt noch viele Sachen, die ich weiter Beleuchten  möchte, denn die 9 weiteren Beschuldigten bei der Bundesanwaltschaft dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.

Dennoch muss jetzt erstmal ein Schlussstrich im Sinne des Prozesses her. Man hat quasi das erreicht, was man evtl. wollte. Das sich bis auf Minderheiten,  keiner mehr für diesen interessiert.

Die Mär des Trios

 

Es ist ein Starrsinn der Bundesanwaltschaft zu behaupten, der NSU habe nur auf drei Personen bezogen. Würde die Bundesanwaltschaft sich eingestehen das ihre Behauptung jetzt anders ist, müsste man den Prozess neu beginnen lassen, die die Anklageschrift nicht mehr zu halten.

Dr. Diemer sagte in seiner Einleitung für das begonnene Plädoyer, „das es nach der RAF kein schlimmes Verbrechen wie der NSU den Atmen die Bundesrepublik angehalten hat“.

Der Unterschied ist, das die RAF damals Bekennerschreiben verfasste, und der Staat wusste mit wem er es zu tun hatte. Der „NSU“ hingeben, mordete ohne erkennbare Handschrift. Man wusste erst durch die „Bekennervideos“ das es einen NSU gegeben hatte.

Jahrelang wurden in allen möglichen Richtigen ermittelt. Nur der Blick nach rechts war getrübt.

Es gab vor dem NSU auch einen schweren Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Wiederholt wird dies von der von der Bundesanwalt unter den Tisch gekehrt. Damals wie heute wird an eine Theorie festgehalten. Damals war G. Köhler der alleinige Täter, und heute hat man das Trio an dem festgehalten wird.

Aber nun zum NSU. Schon der Bundestagsuntersuchungsausschuss kam zum Schluss, das die Bundesanwaltschaft zu schnell und eilig sich auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe festgelegt haben.

Es ist natürlich einfach zu sprechen, wenn man zweit Tote Männer hat, und eine Frau die darüber schweigt.

Welche Taten den NSU genau zugerechnet werden können, ist immer noch nicht sicher geklärt. Klar haben das BKA das vieles zusammengetragen, doch durch den politischen Druck musste schnellst möglich eine tragfähige Anklageschrift folgen, da Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft saßen.

Das auch anders geht zeigen zum Beispiel das LKA Baden-Württemberg, die nach langer aufwendiger Arbeit nach dem Kiesewetter Mord ermittelten. Sie kamen zum Schluss das es min.bis zu sechs Personen am Tatort gewesen sein müssen. Doch seit dem 4.11 der NSU ans Tageslicht kam, und das BKA übernahm, galt die zweit Täter Theorie bzw. Tatsache. Alles was das LKA BaWü ermittelte wurde, wurde über Bord geworfen, und weil man ja im ausgebrannten Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos die Waffen der Polizisten fand. Deshalb waren sie die beiden die Täter.

Sich aber nach weiteren Tätern Ausschau zuhalten, kam das BKA nicht. Zusätzlich fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in einem verkohlten Zimmer eine Jogginghose. Diese waren mit Blutanhaftungen von M.Kiesewetter bespritzt. Dazu in einer Tasche ein Tempo dies Mundlos benutzt habe.

Für das LAK BaWü ein Unding wie sich einige Beamte beschwerten, ihre Ermittlungsgruppe musste alle Unterlagen an den GBA schicken, als er sich dieser Sache annahm. Wenn sie heute noch noch Nachforschungen in Fall Theresienwiese anstellen wollen, müssen sie beim BKA nach ihren eigenen Akten nachfragen, ob sie diese bekommen können. Und das BKA entscheidet ob es relevant ist oder nicht.

Der andere Fall ist auf das iranische Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln. Für die BAW ist es klar, wie jetzt am Donnerstag vorgetragen wurde, das entweder Mundlos oder Böhnhardt diesen Sprengsatz in das Geschäft abgelegt hatten. Eine BKA Beamtin hatte berechtigte Zweifel an dieser Täterschaft. Sie ging zu ihren Vorgesetzten, meinte da dies nicht stimmen könnte. Das ein Zeichnung von dem mutmaßlichen Täter könne nicht die beiden Uwes gewesen sein, sondern jemand anders ähnlich sieht. Es wäre nämlich ein V Mann gewesen, und das darf ja nicht sein. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten die Schranken verwiesen, das man zum Schluss kam es können nur die beiden bekannten Männer aus Jena sein.

Wieder ein Fall, was nicht sein darf, darf auch nicht anders sein.

Wie schon Clemens Binniger in seiner Abschlussrede vor dem Bundestag gesagt hatte, wir wissen auch nicht wie es war, aber auf die Fixierung auf das Trio wie der GBAs nur das im Blick zu hatte, das hat uns nicht überzeugt.

Des weiteren fand auch der Vorsitzende den UA in Berlin das es sträflich gewesen ist, das man die Wohnung in der Polenzstrasse nich nach DNA und Fingerabdrücke untersucht hat. Um festzustellen wer da noch in der Wohnung war.

Ein wichtiger Zeuge wäre M. Dienelt zum Beispiel gewesen. Dieser wohnte seit eigener Aussage des öfteren mit in der Polenzstrasse. Er sagte nur bei seiner Aussage das er recht wenig mitbekommen habe, da er geschlafen hätte. Ist das glaubwürdig wenn man angeblich mit dem Trio unter einem Dach lebt?

Bei dem Plädoyer griffen die Bundesanwaltschaft auch die Nebenklage direkt an. Die Nebenkläger hätten ihren Mandaten versprochen, das es rechte Hintermänner gegeben hätte. Dies habe sich ja nicht erwiesen. Täter alleine wären Böhnhardt und Mundlos, weitere Anhaltspunkte für Mittäter und Unterstützer gab es keine.

Somit wird auch gegen die restlichen neun Beschuldigten kein Verfahren eröffnet, und gegen den unbekannten auch nicht.

Böhnhardt, Mundlos und Böhnhardt sind Täter, keine Frage. Nur man muss aufklären für welche Taten. Denn die Bundesanwaltschaft hat keinen Reim darauf warum die Mordserie mal unterbrochen wurde, und dann 2006 ganz aufhört.

Nächsten Montag geht es weiter, man darf gespannt sein was die Vertretung des Generalbundesanwalts diesmal uns für glaubhaft erklären wollen.

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

Der NSU Prozess am 26.4 bis zum 27.04.2017

 

Die die beiden letzten Tage hatten es in sich, denn jetzt geht es ins Eingemachte. Ist das Gutachten die Prof. Dr. H. Saß quasi Wasserdicht, oder haben sich Fehler eingeschlichen.

Um das zu prüfen, holten die Altanwälte (Sturm, Stahl, und Heer) der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen externen Gutachter dafür.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, es gibt kein fundierteres Gutachten als von Herrn Saß. Dass das besagte Gutachten ist nicht in mehreren Gesprächen mit der Hauptangeklagten entstanden. Sondern es wurde durch Eindrücke der Verhandlungstage gewonnen, und von Aussagen die in den Gerichtsakten zu finden sind. Es ist nicht leicht einen Menschen zu beurteilen, mit dem man nicht spricht oder dieser nicht sprechen will (Frau Zschäpe wollte mit Prof.Dr.Saß reden). Der andere Sachverständige Prof.Dr.E.Faustmann will kein neues Gutachten erstellen, sondern auf mögliche Messfehler hinweisen. Dieser hatte sich das Gutachten Schritt für Schritt angesehen. Es geht um das Krankheitsbild F 43.0 F 43.1 und 43.2 fortlaufend. Um zu einen Befund zu kommen, müsste man eine Diagnose stellen. Dies wäre angeblich nicht in dem Gutachten von Prof.Dr.Saß nichts zu lesen. Auch fehle eine referenzierte Quelle. Bzw. Bezugsangabe. Viele dieser Angaben wurde willkürlich getroffen, ohne sichtbaren Hintergrund. Beim lesen dieses Gutachten von Herr Saß kann man manchmal schon ab und zu den Eindruck haben, das dieser von oben herab Aussagen getroffen hat. Nach dem Motto was ich schreibe wäre Gesetz. Vielleicht ist das auch eine Achillesferse. (Anmerkung Verfasser)

Das es insgesamt sehr schwer ist so ein Gutachten zu erstellen ist, liegt ja auf der Hand. Ich habe mir oft gefragt, welche Aussagen der Zeugen kann man für und gegen Frau Zschäpe nach der langen Zeit. Dies muss ein schmaler Grat sein, dort das Richtige herauszufiltern. Klar das diese Sachverständigen eine Methode haben um falsches und wahres zu unterscheiden. Das Sachverständige auch irren können, sieht man ja bei dem Fall Gustl Mollath. Jedenfalls ich möchte nicht in deren Haut stecken.

Aber das Prof.Dr.Saß was ganz besonderes ist, sah man an diesem Mittwoch im Gerichtssaal. Die Sachverständigen haben zwei Tische mit je zwei Stühlen. Als Herr Saß zu diesen Tischen kam, belegte er alle diese Stühle bzw. auch die Tische. Als wolle er zeigen wer der Chef in diesem Ring ist. Es war schon ein wenig surreal als Prof.Dr.Faustmann dann in den Gerichtssaal kam und die Sachverständigenbänke und Stühle waren belegt für einem einzigen Mann. Herr Saß der wusste das Herr Faustmann heute kommen würde, machte dann doch netterweise einen Platz am Ende doch noch frei.

Wie oben geschrieben, sieht die Bundesanwaltschaft keine Notwenigkeit für ein zweites Gutachten. Da wenn der beste (Prof.Dr.Saß) in Ihren Augen so ein Gutachten macht, gibt es kein besseres.

Am Mittwoch entbrannte wie schon oft angeprangert von der Nebenklage und den Verteidigern der Angeklagten, ein Streit mit der BAW. Die Bundesanwaltschaft schreibt ihre Erklärungen bzw. Stellungnahmen nie auf dem Computer und macht diese den Verfahrensbeteiligten zugänglich. Man schreibt es handschriftlich auf ein Blatt. Also man muss entweder fix sein, um das gesprochene richtig aufzuschreiben. Dies hat schon oft zu Streits geführt im Gerichtssaal. Diesmal fragte Frau Sturm, es möge die Oberstaatsanwältin Anette Greger langsamer sprechen, da man sonst nicht hinterherkäme mit der Protokollierung. Scheinbar glich dies einer Majestätsbeleidigung, denn Bundesanwalt Dr. Diemer sagte in sehr lauten Ton, was sich Rechtsanwältin Sturm erlauben würde. Eine Bundesanwältin wie Frau Greger zu unterbrechen. Es gab ein langes Hickhack ob die Ablehnungsentscheid wegen Herrn Faustmann schriftlich und in Ausgedruckter Form den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Das kuriose ist ja, das die anderen Verfahrensbeteiligten dies immer dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft vorlegen muss. Es handelt sich hier, um ganze vier Seiten. Dr. Diemer meinte das man mehrere Tage dafür benötigen würde, wenn dies der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das so will. Im Großen und Ganzen konnte man es doch schneller abtippen, so das Rechtsanwalt Heer sogar auf den Wiederspruch Antworten konnte an diesem Mittwoch.

Nächste Woche kommt der Psychologe Herr Bauer, der Beate Zschäpe in Stadelheim besuchen durfte, und sprechen. Dazu noch, Prof.Dr.Sass der auf die Fragen oder seine Antworten geben wird, auf das was Herr Faustmann ausgeführt hatte.

Was noch wichtig war, dass alle Beweisanträge bis zum 17.05.2017 eingereicht werden müssen, sonst droht Prozessverschleppung.

Der letzte Auftritt

In jeder Hinsicht war 9. 3. 2017 der letzte Auftritt im Bundestagsuntersuchungsausschuss NSU. Denn für den Ausschuss war es die letzte Sitzung in der Zeugen gehört wurden, und der Zeuge selber Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer wird keinen vergleichbaren Fall wie den NSU auf den Tisch bekommen.

Nach dem im November 2011 der mutmaßliche NSU aufgeflogen war, übernahm der jetzige 63 jährige die Führung als Bundesanwalt für diesen Fall. Beim ihm gelangten alle Nachrichten zusammen, und wenn er selber etwas genauer wissen wollte, telefonierte Diemer auch schon, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu Seite standen ihm die beiden Staatsanwälte Anette Greger, die im ständigen Austausch mit dem BKA (Asservatenfunde) stand und Jochen Weingarten. In der Anfangszeit halfen auch noch 10 weitere Staatsanwälte mit das Aufkommen der Informationen abzuarbeiten. Den nichts Vergleichbaren war in der Bundesrepublik passiert.
Man habe dann schnell alles an sich gezogen, so wie die Pressehoheit, was sehr wichtig war. Auch die Sache mit den Geheimdiensten machte man alles selber, das Greger und Weingarten in Erfurt bzw. in Wiesbaden waren wegen der Temme Geschichte.

Im Laufe die Zeit konnten wir gegen 5 Beschuldigte Anklage erheben und gegen 9 andre haben wir den Beschuldigtenstatus. Und wir ermitteln gegen unbekannt weiter, falls sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Der Vorsitzende C. Binninger möchte wissen, da die EG Umfeld in BAWÜ ein Netzwerk von 50 Personen ausgemacht hatte, die die drei gekannt haben sollten. Darauf gab es eine knappe Antwort. Es wäre nicht schlecht, was die EG Umfeld da ermittelt hatte. Wir haben uns die Spuren angesehen welche gut und welche nicht gut waren. Die Guten haben wir dann weiterverfolgt, und die anderen waren nicht zielführend zum NSU.
Eine sehr wichtige Frage für den Ausschuss war die Frage, ob die NSU aus nur drei Leuten bestand.
Darauf hatte auch Diemer eine Antwort, Zschäpe wäre Mittäterin gewesen aber nicht am aber nicht am Tatort und Mundlos und Böhnhardt waren die Täter, andere Personen wären nicht am Tatort gewesen.
Darauf sagte der Vorsitzende im Ausschuss, dasss keine DNA am Tatort gäbe, denn außer in Köln bei dem Nagelbombenattentat hätte man keine Beweise zu Mundlos und Böhnhardt.
Diemer meinte dazu, man habe doch die Bekenner DVD. Wie in vielen weiteren Fragen war dies für die Bundesanwaltschaft dass Wichtigste zu sein. Dazu kommen, dasss man dann Tage später die Tatwaffe eine Ceska 83 gefunden hätte, und die Waffe der Polizistin M. Kiesewetter. Dazu sind wir froh, dass wir nicht nur DNA haben, denn welchen Wert hätte dies denn. Wir können im strafprozessualen Sagen es waren zwei. Zschäpe war der Kitt, hat alles gemacht und erledigt. Doch so einfach hätten sie es sich dann doch nicht gemacht, denn nach der Frage, ob man nach dem Fund der Bekenner DVD und der Waffe fertig gewesen wäre, kam die Antwort, dass der Kas noch nicht gegessen gewesen wäre.
Man merkt Diemer merklich an das ihm solche Fragen nicht gefallen, die seine Behörde angreifen und ins schlechte Licht rücken würden. Darum kommen die nächsten Antworten unbeherrscht an. Wie auf die Frage das bei dem Mond an M. Kiesewetter und ihren Kollegen Martin Arnold, die hätten sehr viel Blut verloren. Und es gab viele Zeugen, diese sahen einige Leute mit blutverschmierten Oberteilen rings um den Tatort in Heilbronn.

Die damalige EG Parkplatz nannte die Zeugen stimmig, nur das BKA nach Nov. 2011 nicht. Die lapidare Antwort von Diemer, er wisse das nicht, aber das viel Blut verloren wurde. Das sah man ja an Mundlos seiner Jogginghose.
Diese fand man in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Diese Jogginghose ist für viel ein umstrittenes Beweismittel, da sich dort ein Taschentuch von Mundlos darin befand. Und am Hosenende, minimale Blutanhaftungen der toten Polizistin darauf befinden.
Auch könne er sich nicht erklären, warum die Mordserie nach 2 ½ Jahre mal unterbrochen wurde. Genau, wie 2006 nach dem Mord in Kassel aufhört mit den Ceska Morden, und dann 2007 nochmal in Heilbronn anfängt und dann bis auf die Banküberfälle nichts mehr passiert.

Dafür hat eine Erklärung, denn 2007 sollte eine Art Höhepunkt gegen den Staat werden. Also gegen die Polizei, dann man wusste, dass Uwe Böhnhardt einen Hass auf die Polizei hatte. Aber, warum dann Schluss war, keine Ahnung.
Die Abgeordneten lassen auf Sache mit den nur drei Personen nicht auf sich beruhen, und wollen wissen, weil doch auf der Bekenner DVD von einem Netzwerk von Kameraden die Sprache ist, wie sich das Dr. Diemer dies interpretiert. Dieser meint, das Netzwerk wäre ein Wunschdenken von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Mehr Personen geht auch nicht, den sonst hätte man nicht 13 Jahre im Untergrund leben können.

Auch nach der Frage das die Morde und Banküberfalle alle in der Zeit passiert sind als die „3“ in der Polenzstraße gewohnt hätten ausgenommen die Banküberfälle 2011. Ob dies nicht komisch ist, dass Sie dann ab 2008 dann in die bürgerliche Frühlingsstraße gezogen sind. Dort habe Zschäpe alleine gewohnt und die beiden Männer wären sehr oft weg gewesen. Auch keinen Verdacht warum? Doch, vielleicht hätten die beiden Männer gewisse Sehnsucht nach einem realen Leben zuführen gehabt.
Ist denn bei der Polenzstraße keiner auf die Idee gekommen diesemal auseinander zunehmen. Denn Binninger der auch, wie sein CDU-Kollege früher Polizist gewesen ist, hätten zu RAF Zeiten die Wohnung auseinandergenommen um DNA, zu finden. Nein war die Antwort, denn wir fanden es nicht als wichtig an. Und zudem wohnt jetzt jemand dort.

Auch in der Sache mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gab es scheinbar Sachen, die hätte man besser aufklären können, wenn man es gewollt hätte.
Die Fragen des Ausschusses bezüglich das Zschäpe sich mal einen Rechtsanwalt zu Rat holte als sie im Untergrund war, hätte man dort man nicht nachfragen sollen, was sie von diesem wollte. Na da hätte man ja diesen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden müssen, war die fast entrüstete Antwort. Diemer meinte als Zschäpe vor den Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, der Haftrichter war er selber, sagte sie ja sie hätte sich nicht, gestellt um nichts zu sagen. Da wollten die Abgeordneten dann sofort wissen, ob man die einmalige Chance ergriffen hätte. Doch Bundesanwalt Diemer meinte nur, nein wir haben uns nichts versprochen, dass sie etwas sagt. Ein großes Stauen in dem Rund des Untersuchungsausschusses. Hätte man damals eine große Chance gehabt, um viele Umstände, wie warum wurden, diese Opfer ausgesucht, und andere wichtige Themen.
Doch man hat sich nichts davon versprochen, warum bleibt ein Rätsel.

Auch auf dass Thema Frühlingstrasse dort habe keiner der 3 vom 1.11 bis zu 3.11 gewohnt. Erst ab dem 3.11 sein wieder der Pc in Betrieb gewesen. Warum weshalb hab es keine Erkenntnisse dazu, und wer mit Zschäpe in der Frühlingsstraße gewohnt habe ob Mundlos oder Böhnhardt gab es keine befriedigte Antwort. Er wisse es nicht.

Die kommenden Antworten sind immer die gleichen, auf die Fragen, warum nicht vor dem Briefkasten vor dem Wohnhaus in der Frühlingsstraße keine DIN 4 mit DVD gefunden wurden. Dieser wurde als die Löscharbeiten begangen abmontiert und an einem sicheren Ort geöffnet. Doch ein Zeuge sagte aus, dass sich keine Umschläge darin befanden.

Auch wie man weiß das es Böhnhardt und Mundlos das Attentat in der Probsteigasse in Köln waren? Ja von der CD. Dem Ausschuss fällt, da nicht mehr ein das es sich um eine DVD gehandelt hatte.
Doch dann kam wieder so eine Antwort, die jeder im Saal nicht so vermutet hätte, den die Frage war, wer für die Bundesanwaltschaft und dem BKA der wichtigste Zeuge war. Ein ganz ungeheurer wichtiger Zeuge wäre Tino Brandt gewesen. Der habe wichtige Hinweise gegeben.
Auch zu Fragen zu Ralf Marschner, der mutmaßlich Mundlos bei sich auf dem Bau arbeiten lies und Zschäpe in seinem Laden. Da wiegelte er ab, denn Marschner der V-Mann im BFV war, ist nicht eng an den Dreien dran gewesen.

Dann sind alle Mitglieder des Ausschusses ermüdet, und man merkt, wie sich einige Fragen ziehen. Das Einzige, was die Bundesanwaltschaft aufschreckte, war, dass es so schnell zu einem Haftprüfungstermin seitens des BGH gekommen ist. Aber auch was Gutes war,es denn man könnte dann gegen 5 Personen Anklage ergeben. Denn dass Zschäpe frei rumläuft wäre undenkbar gewesen.
Die letzten Fragen ist eine, ob es Vorbesprechungen gab seitens der Anwaltschaft und dem Verfassungsschutz. Erst sagte er, dass er keine Erinnerungen dazu hat, dann man hat sie einfach geladen und dann war es gut. Und dann, dass es Vorbesprechungen hatte, als es um V Mann Piatto ging und dem V Mann Helfer.

Dann ging es noch um die Geschichte um Jan Werners verschwundenen SMS. Dies wollte nur noch die Fraktion die Linken wissen. Keine Ahnung.
So ging der Letzte Untersuchungsausschusses des NSU in Berlin zu Ende.
Wie auch schon bei den anderen Staatsanwälten Weingarten und Greger könnte sich Diemer nicht mit Rum bekleckern, denn er bestätigte das, was vielen bekannt sein dürfte. Zuviel dunkle bis schwarze Löcher bei der Aufklärung des NSU. Und das es am Ende nur drei Personen sein sollen, glaub heute eh keiner mehr.
Ob es einen weiteren Ausschuss gibt, liegt auch im dunkeln….

 

Wie weit darf ein Staat gehen?

Wie weit darf ein Staat gehen?

Als am 4. November 2011 der sogenannte NSU aufgeflogen war, kannte die Empörung keine Grenzen mehr, das drei Neonazis 13 Jahre im Untergrund leben konnten, ohne das die Staatsbehörden etwas davon mitbekommen haben sollten.
Jeder war betroffen, selbst die Bundeskanzlerin versprach den Hinterbliebenen rasche und vollständige Aufklärung.
Doch was die Ermittlungsbehörden herausgefunden haben, ist in vielen Teilen unzureichend bzw. wurden erst im Prozess in München durch fleißige Nebenkläger und einigen Journalisten herausgearbeitet.
Es ist gerade in Hinblick nur auf das Trio Mundlos Zschäpe und Böhnhardt abgestellt worden. Man hatte sich den evtl. Unterstützerkreis von 1998 bemächtigt, doch wer alles in Zwickau und Chemnitz in Betracht kam ,wurde merkwürdigerweise bis auf Andre Eminger nicht angeklagt oder durch die Bundesanwaltschaft gegen unbekannt neun andere Ermittlungsverfahren eröffnet. Wichtige Unterstützer wie Thomas Starke, der durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft quasi geschützt wird. Vor Gericht dürfen er und weitere Beschuldigte den § 55 ziehen, in dem sie Schweigen, weil sie sich sonst selber belasten würden. Im übrigen ist dieser Thomas Starke jetzt Müller auch V-Mann gewesen. Dieser verschaffte dem sogenannten Trio vor dem abtauchen TNT. Und als diese aus Jena „umzogen“ waren, nach Chemnitz war er der erste Mittelsmann der ihnen eine Unterkunft verschaffte.
Von Anfang an war er ein V-Mann oder ein Diener des Staates am Trio dran. Doch trotzdem wollte keiner dieser Staatsorgane gewusst haben wo dieses vermeintliche Trio war. Böhnhardt und Mundlos durften unbehelligt 1999 ihre ersten Überfälle auf einen Supermarkt begehen, um das Leben in Chemnitz erstmals sicher zu stellen.

Das selbst Staatsschützer die sich nichts dabei denken, welche Verantwortung sie selber tragen, beweist der V-Mannführer Andreas Temme. Dieser war bei dem letzten Mord der NSU Serie in Kassel 2006 dabei.
Dieser will laut seiner Aussage nichts gehört bzw. nichts gesehen haben als sich der Mord ereignet hatte. Wie er am letzten Montag im Untersuchungsausschuss in Hessen sagte, ging er privat in eine Kneipe wo die Rocker der Bandios trafen. Temme kam mit einem T Shirt 81 ( Hells Angels) in diese Kneipe. Wie er in sein Tagebuch schrieb, wäre die Wirtin sehr laut geworden, und hätte ihn aufgefordert zu gehen.
In vielen Teilen Deutschland wurden die Gruppierung der Hells Angels verboten wegen dem 129§ krimineller Vereinigung. Das dies ein Verfassungsschützer nicht wusste, darf bezweifelt werden. Das nötige Trennungsgebot wurde dabei nicht eingehalten worden, auch nicht Konsequenzen gezogen als bekannt wurde das Temme in seiner Jungendzeit „klein Adolf“ genannt wurde. Temme wurde nach der Tat in eine andere Behörde versetzt, und wurde im Jahr 2010 befördert und ist jetzt Amtmann. Zudem wurde auch bekannt, das er seinen V-Mann B.Gärtner den er führte, zu gut in einer Beurteilung 2004 durch kommen ließ. Wie er selber einräumte, sei er zu euphorisch gewesen wenn es um den V-Mann ging. Stattdessen wäre seine Quelle nicht sehr ergiebig gewesen.

Dann darf ein Bundesstaatsanwalt heute im Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, der in München die Anklage des Staates vertritt. Diese unterbindet in Regelmäßigkeit Anträge der Nebenkläger die an Aufklärung interessiert sind. Warum diese Anträge der Nebenklage nicht zugelassen werden, kann man nur spekulieren. Hat man ein Gesicht zu verlieren, das es heißt man hat schlecht ermittelt bzw. nicht genug und nicht ausreichend ermittelt. Wie im Fall wieder ein V-Mann diesmal Ralf Maschner diesen man nicht als so wichtig erschien. Gerade dieser war in Zwickau eine sehr wichtige Neonazi Person. Und es ist aus heutiger Sicht nicht glaubwürdig, das er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben will. Gerade in Hinblick das er Andre Eminger und dessen Frau sehr gut kannte. Zudem ist Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten eine zentrale ermittelnde Figur wenn um die Mordwaffe der Ceska geht. Er war nicht nur bei den Vernehmungen des Carsten S. der die Ceska den beiden Uwes besorgt haben soll dabei. Dieser war auch dabei, wenn es die Kette der möglichen Beschaffer der Ceska, ins stocken geriet. Es sagte ein Kripobeamter in München aus, der ein Verhör durch führte mit einem dieser Mittelsmänner bzw. Beschaffer. Als sich OSA Weingarten kurz Bericht erstatten lies, was die Aussage erbracht hatte, war dies ihm nicht genügend. Deshalb musste dieser Zeuge nochmal zur Aussage kommen, und der OSA Weingarten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ es sich nicht nehmen, deshalb nach Jena zu kommen. Danach war die Aussage wie man diese auch haben wollte.

Wie er heute in Berlin bekundete, war sein Augenmerk auf den Bereich Personen und Komplexermittlungen gerichtet. Als die Parlamentarier ob es DNA Funde an den Tatorten von Böhnhardt und Mundlos gab, waren ihm diese nicht bekannt. Zu dem sei auch kein kein „enzyklopädisches Lexikon“ zum Thema NSU wie er dem Ausschussvorsitzenden C. Binninger erklärte. Auch an dem Mord der getöteten Polizistin M. Kiesewetter konnte er auch nichts beitragen, nachdem die Ausschussmitglieder fragten, da fremde DNA an Kiesewetter bzw. Arnolds Oberteile gefunden wurden. Diese waren weder von Mundlos oder Böhnhardt. Doch gelten diese beiden als mutmaßliche Mörder von der Polizeibeamtin. Auch wurden keine weiteren Spuren ausgewertet die nach dem Fund der Polizeiwaffen gefunden wurden. Denn anonyme DNA Spuren würden nicht im Fokus unseres Problembewusst sein stehen so der Oberstaatsanwalt in Berlin.

Da war es wieder mal die besagte Aufklärung des NSU nach dem Auffliegen Es wurde nur in Richtung der drei ermittelt. Es durften keine weiteren Mitglieder bzw. Unterstützer des NSU geben. Denn der NSU sei ja nur eine singuläre Vereinigung aus drei Personen gewesen.

Wie weit noch gemauert wird, und das Recht auf die wahre Aufklärung genommen wird, wenn selbst der Staat ein Versprechen gab bedingungslos aufzuklären, ist weiter offen. Die Nebenkläger werden sich nach einem Urteil in München dies nicht auf sich beruhen lassen.
Doch leider hat es den Anschein das die Bevölkerung das Interesse an Aufklärung verloren hat. Zuviel komplexe Themen haben diese müde gemacht, um sich das Recht einzufordern die Wahrheit doch noch zu bekommen. Und die Hinterbliebenen der Ermordeten bleibt nur die Hoffnung das die Wahrheit siegt…

Quelle: OSA Weingarten zum Teil Twitternachrichten
Quelle: Temme selbst erlebte Aussage am 6.6.2016 im UA in Hessen
Sonstige Aussagen erlebtes aus dem NSU Prozess in München in 221 Tagen von mir selbst

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Habe keine Bedeutung für Schuld- und Straffrage der hier Angeklagten….

Diesen Satz habe ich in meinen bisherigen 240. NSU Prozesstagen von der Bundesanwaltschaft zu oft hören müssen. Grade heute, nach dem die Nebenkläger einen Antrag den V-Mann Ralf Marschner als Zeuge im Prozess zu gehören nach der Bundesanwaltschaft gescheitert ist.
Nun muss der Vorsitzende Manfred Götzl entscheiden, ob er diesen befragen möchte oder nicht.

Die Bundesanwalt müsste gerade Interesse haben, alles was in der Macht stehende zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzuklären. Doch welchen Eindruck kann man bei der ganzen Sache noch gewinnen. Ich werde zu oft von Prozessbesuchern gefragt, wieso die Bundesanwaltschaft keine Aufklärung möchte. Ich kann dann auch nur mit den Achseln zucken und sagen „das ich dies auch nicht verstehen kann„.
Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft auch den Nebenklägern dankbar sein, wenn diese neue Aspekte in die Gerichtsverhandlung bringen. Doch in der überwiegenden Mehrzahl hat man nur eine Aussage auf Lager…. Das es für die Schuldfrage und Straffrage der hier Angeklagten keinen Einfluss hätte.
Es scheint so als würde die GBA als wüsste diese alles oder wie es bei ihnen heißt „ausermittelt“. Doch das dies nicht so ist sieht man im Fall Marscher, oder wie der BKA Beamten Schweikert den man im Unterschungsauschuss in NRW beweisen konnte, zu einseitig ermittelt zu haben.
Es kann nicht sein, das man Unterlagen zurückhält, weil sie angeblich das Staatswohl beeinträchtigen würden.
Da stellt sich die Frage, ob man die deutsche Bevölkerung nicht mündig hält.
Welche Konsequenzen hätte es denn zur Folge wenn man alles über die NSU Morde wüsste, oder wie tief daran Schuld ist. Gäbe es eine Endrüstungswelle durch Deutschland?
Wohl kaum, weil man sieht es an der Resonanz der Menschen auf der Straße, im Gerichtsaal oder in den Medien. Man hat dieses Thema durch die Bundesanwaltschaft zu keiner Bedeutung mehr gemacht.
Doch was ganz vergessen wird ist die Frage nach den Opfern deren Hinterbliebenen. Diese wissen bis heute nicht, warum ihr Mann, der Vater erschossen wurde. Warum wurde dieser für die Tat ausgesucht. Gab es Unterstützer vor Ort?
Durch die Bundesanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer These fest, es waren drei Leute, die alles alleine gemacht haben.
Der heutige Tag ist für alle Hinterbliebene der Opfer und deren Anwälte ein Schlag ins Gesicht. Wie Rechtsanwalt Alexander Hoffmann so treffend sagte “ das die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen das sie den Hinterbliebenen gegeben habe auf. Denn der Generalbundesanwalt blockt um den Verfassungsschutz zu schützen“
Doch der Vertreter den Generalbundesanwaltes Dr. Diemer sagte was er fast immer sagte „das alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht immer gegeben würde. Das war so und das würde immer so sein.“ Zu dem wenn ein V-Mann daran beteiligt gewesen wäre, hätte man ihn eingesperrt und würde jetzt auf der Anklagebank sitzen.
Interessanterweise ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter, gegen unbekannt. Viele der im Gericht als Helfer bzw. Unterstützer bekannt wurden, hat der Bundesanwalt mit eignen Ermittlungsverfahren belegt. Wenn diese Helfer bzw. Unterstützer dann im Münchner Prozess gehört werden, kommt immer die gleiche Antwort „ich kann dazu nichts sagen, da ich noch ein Verfahren gegen mich läuft und mich dann evtl. selbst belasten würde“

Es wäre endlich an der Zeit, das Ehrenwort der Kanzlerin in die Tat umzusetzen….
Denn nur so kann man Staatswohl hin und oder her Vertrauen in den Staat zurückgewinnen…

Der 239. Prozesstag Teil 2 mit Roberto T. und seine Einvernahme am 86. Prozesstag

Aber da war doch schon mal etwas mit Roberto T. Am 86.Verhandlungstag dem 19.2.2014 waren zwei Polizisten geladen, eben dieser . und sein Kollege Jochen Lo. Diese sollten dem Gericht schildern, wie die Vernehmung von Frank Liebau dem der Szene Laden Medley in Jena war. Diese fand am 25.1.2012 statt. Am Vormittag des 25.1.2012, fand erst eine Hausdurchsuchung bei Herr Liebau statt, dann fuhren der er und sein Kollege Roberto T nach Jena. Frank Liebau mit seinen eigenen PKW hinterher. Nach der Vernehmung fuhren die beiden Beamten wieder zu Liebaus Wohnung und die Durchsuchung wurde beendet.
Als man wieder auf der Dienststelle war, und zeitgleich eine Vernehmung (Andreas Schulz) mit dem OSTA Weingarten in Karlsruhe stattfand, und dieser nicht so recht mit der Aussage zufrieden war, sollten die beiden nochmals Liebau vernehmen. Man habe Liebau telefonisch erreichen wollen, was etwas gedauert hätte. Doch er kam ohne Probleme zur zweiten.
Man kann richtig an diesem Tag als Prozessbeobachter, dass da etwas nicht mit rechten Dingen gelaufen ist. Es geht um die Ceska, mit dieser wurden neun Menschen erschossen. Andreas Schulz der diese Waffe mutmaßlich besorgt haben soll, und diese dann Carsten Schulze gegeben hatte. Das da was im Argen liegt oder zu kippen drohte merkte OSTA Weingarten genau wie der Rechtsanwalt Wolfgang Stahl und Olaf Klemke.
Ein paar Aussagen von diesem Tag.
OSTA Weingarten: Wie sind die einleitenden Worte gewesen, bei der zweiten Vernehmung von Frank Liebau?
Jochen Lo: Das habe sein Kollege Roberto T. gemacht, dieser sei auf den Beschluss zurückgekommen und habe Liebau gefragt, ob ihn doch nicht an irgendwelche Situationen einfallen würden. Er kann sich aber nicht zurückerinnern das man Aussagen von Schulz vorgehalten habe.
Rechtsanwält Wolfgang Stahl: Welches Ziel hatte denn die zweite Vernehmung?
Jochen Lo: Ziel der Aussage sei es gewesen, nochmal zu dem Sachverhalt zu befragen.
Rechtsanwälte Wolfgang Stahl: Es gab doch schon eine Aussage gehabt hatte, warum OSTA Weingarten gesagt habe man solle Liebau nochmal vernehmen.
Rechtsanwältin Lunnebach beanstandet diese Frage.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es eine Anweisung von OSTA Weingarten in welche Richtung und wozu Liebau befragt werden sollte.
Jochen Lo: Mein Kollege Roberto T. habe Liebau angerufen und gebeten auf die Dienstelle zu kommen. Es habe den Auftrag eine zweite Vernehmung durchzuführen, aber ohne konkrete Zielrichtung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sind denn zu Beginn der Vernehmung Fragen gestellt worden, denn es seien keine protokolliert worden.
Jochen Lo: Sein Kollege Roberto T. hatte den Liebau mehr oder weniger aufgefordert, mehr oder weniger von sich selber zu berichten.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da sei dann Liebau eingefallen, das ihm Wohlleben vielleicht mal zwischen Tür und Angel nach einer Waffe gefragt haben könnte.
Jochen Lo: Ja.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Also Herr Lo. Ich bitte Sie.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Habe ich das richtig verstanden, dass Liebau bei der zweiten Vernehmung gar keine Fragen gestellt wurden?
Jochen Lo: Ja, Roberto T. habe gefragt und ich habe sinngemäß protokolliert. Ich habe auch natürlich Möglichkeit gehabt, die eine oder andere Frage zu stellen. Aber meisten Frage habe Roberto T. abgedeckt.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Gibt einen Grund, das es in der Vernehmung alle Fragen wörtlich protokolliert seien, und bei der zweiten überhaupt nicht. Nicht mal indirekt wie “ Auf die Frage gebe ich an“.
Jochen Lo: Dafür habe es keinen Grund gegeben.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Und wie war die Vernehmungssituation?
Jochen Lo: Es hat eine ganz kurze Information OSTA Weingarten gegeben zu den Angaben von Andreas Schulz. Dieser habe Angaben gemacht, und den Sachverhalt im Beschluss mehr oder weniger bestätigt hat.
Rechtsanwalt Pausch (Carsten Schulze): Wie ist das erste Protokoll protokolliert worden? Sinngemäß oder Wörtlich?
Jochen Lo: Das sei sinngemäß gewesen.
Rechtsanwalt Hösl (Carsten Schulze): Frage nach den Lichtbildern die Liebau die Angeklagten erkannt habe. Welche?
Jochen Lo: Liebau hätte Wohlleben und Zschäpe wiedererkannt.
Rechtsanwältin Nicole Schneiders (Wohlleben): Sie haben mit OSTA Weingarten im Flur der PI Jena gesprochen. Worum ging es da?
Jochen Lo: Nach meiner Erinnerung nur kurz gesprochen haben. OSTA Weingarten habe nicht vorgegeben wonach konkreter gefragt werden sollte. Die Vernehmung von Andreas Schulz sein nicht vorgelegen und auch nicht digital.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie ist man in der zweiten Vernehmung sofort darauf gekommen das Liebau nicht kategorisch ausgeschlossen habe, Wohlleben ihn nach einer Waffe gefragt habe.
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr an die Frage erinner. Den Eingang der Frage habe der Kollege Tu. Gemacht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich frage Sie jetzt ganz konkret Herr Lo. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Rechtsanwältin Lunnebach: Diese Frage halte ich für suggestiv.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir geht es um die Wahrheit.
Jochen Lo: Das Ziel der Vernehmung war es, den Sachverhalt aufzuklären.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich wiederhole gerne nochmal meine Frage. Ob möglicherweise das Ziel der Vernehmung gewesen ist, den Sachverhalt dass Schulz eine Waffe besorgt hat, sich von Liebau bestätigen zu lassen?
Bundesanwalt Diemer: Ich beanstande diese Frage.
Vorsitzende Manfred Götzl: Bitte gehen Sie, Herr Lo. Auf die Frage ein!
Jochen Lo: Es hat kein vorgegebenes Ziel gegeben und sie die Aussagen von Andreas Schulz bestätigen zu lassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Mir ist aufgefallen das es eine gewisse Diskrepanz zwischen zwei Antworten zum Kontakt von Wohlleben wegen einer Waffenvermittlung gibt.
Jochen Lo: Die Antworten seinen ja nur sinngemäß protokolliert worden.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Einmal steht da, dass sich Herr Liebau an solch Ansprache nicht konkret erinnern kann. Und eine Äußerung zum Verbleib des Trios steht da, das sich Liebau nicht mehr erinnern kann das Wohlleben mal in den Laden gekommen sei. Gibt es Gründe dafür gibt, warum es bei dieser zweiten Äußerung des Herr Liebau das Wort „konkret“ fehle?
Jochen Lo: Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob es Gründe dafür gab.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Wie war der Ablauf der Vernehmung, ob Liebau etwa fröhlich redselig gewesen sein oder nicht?
Vorsitzende Manfred Götzl: Das habe ich schon gefragt Rechtsanwältin Sturm.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Ok, ob es darüber hinaus noch ein weiteres Verhalten von Herr Liebau gegeben habe?
Jochen Lo: Liebau ist nicht gerade freudestrahlend erschienen, aber er hat sich nicht vorschlossen oder sein negativ eingestellt gewesen.
Rechtsanwältin Anja Sturm: Hat Herr Liebau längere Angaben von sich aus gemacht?
Jochen Lo: Zu gewissen Teilen sei das so gewesen, ja. Aber an welchen Stellen kann ich heute nicht mehr sagen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Da hab ich noch eine Frage an Sie Herr Lo. Gab es Informationen von OSTA Weingarten in Bezug auf einen Kroaten oder Serben bei der Aussage von Herr Schulz?
Jochen Lo: Nein, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Dann ist die Vernehmung zu Ende um 11.04 Uhr. Dann wird Pause gemacht bis 11.30 Uhr
Als nächstes kommt Roberto T.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich möchte dass Sie mir erst mal von sich schildern wie alles gewesen ist, Vernehmung, die Aussage etc. Ich werde dazu dann nachfragen.
Roberto T: Bei der Durchsuchung, sei Liebau auch der Beschluss vorgelegt worden. Diese hätte Liebau in seinem Beisein und Lo. durchgelesen. Ich habe die Durchsuchung mit dem Kollegen Lo. Durchgeführt und dann Liebau mitgeteilt das er auf die Dienststelle müsste da man ihn vernehmen möchte. Liebau sagte dem zu, und fuhr mit dem eigenen PKW zur Dienststelle. Der Inhalt der Vernehmung ist gewesen, was im Beschluss dringestanden habe. Das war der Grund. Da sei enthalten gewesen das sich Wohlleben sich über das Madley eine Waffe besorgt haben soll. Dazu war auch der Zusammenhang mit Carsten Schulze hergestellt. Dies habe Holger Gerlach ausgesagt haben. Liebau habe dann gesagt das er einen Gerlach gar nicht kenne. Und einen Wohlleben kennt er nur flüchtig. Und er wüsste nicht dass Andreas Schulz Bezüge zu Waffen gehabt hätte. Bin dann mit meinem Kollegen nochmal zu dem Durchsuchungsobjekt gefahren, dann wieder zurück zur Dienstelle. In dieser Zeit wurde Andreas Schulz vernommen. OSTA Weingarten ist dann zu uns gekommen, und hat zu uns gesagt, wir sollten nochmal Frank Liebau hören. Schulz hätte glaube ich geäußert, das Wohlleben ihn wegen der Waffe angesprochen hat. Ich selber habe dann nochmal Liebau angerufen, denn es gebe etwas Neues, er müsse nochmal reinkommen. Liebau ist einverstanden gewesen, und das er Liebau sich nochmal dazu äußern möchte. Ich habe dann Liebau auf der Dienststelle erklärt, es ist in seinem Interesse das er von sich aus sprechen soll. Haben ihm zudem den Beschluss noch einmal vorgelegt. Zudem habe ich Liebau gesagt, das er von sich aus Berichten soll, dies sei dann besser als wenn wir ihn befragen würden. Liebau habe dann angefangen, das sein Laden ein Szeneladen war, und das Wohlleben des Öfteren in diesem war. Es könne durchaus sein das Wohlleben mal zwischen Tür und Angel gefragt habe, aber Liebau könne sich daran nicht mehr erinnern. Er habe mal mit Schulz über einen Kroaten oder Serben gesprochen, da die eine Waffe besorgen hätten können.Aber sicher erinnern könne sich Liebau nicht. Liebau selber konnte von sich aus ausschließen das er eine Waffe besorgt zu haben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und wie war der Ablauf der Vernehmung?
Roberto T: Ich habe selbst die Fragen gestellt, und mein Kollege Lo. Hat dazu das Protokoll gemacht. Wobei mein Kollege immer nach einem Absatz vorgelesen hat und gefragt hat, ob dieses so stimmt, wie er es aufgeschrieben habe. Bei der zweiten Vernehmung sind wir dann zum Szeneladen Madley gekommen. Da habe ich dann immer wieder gesagt er soll zum Thema Waffen kommen. Ich habe auch keine konkreten Fragen dazugestellt, ich habe Liebau gesagt er solle von sich aus erzählen. Liebau sei sehr angespannt gewesen. Ich habe das gemerkt, weil er zusammengefallen war, und nicht gerade saß. Der Liebau habe längere Pausen gemacht und nachgedacht. Es kam bei beiden Vernehmungen nicht alles wie aus der Pistole geschossen, sondern stockend hat Liebau gesprochen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Dann möchte ich Ihnen einige Vorhalte machen. Liebau habe bei seiner Vernehmung angegeben, er kenne Böhnhardt Mundlos und Zschäpe aus dem Laden. Aber außerhalb hätte er zu den keinen Kontakt gehabt.
Roberto T: Wenn das da so stehe, dann werde das der Liebau so gesagt haben sinngemäß.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau zu Schulz gefragt?
Roberto T: Ja, in der ersten Vernehmung haben wir Herr Liebau zu Schulz gefragt. Da hat dann Liebau gesagt, er könne nicht sagen ob Schulz Zugang zu Waffen gehabt habe.
Vorsitzende Manfred Götzl: Und zu Wohlleben?
Roberto T: In seiner ersten Vernehmung sagte er kenne nur Wohlleben flüchtig. Das dieser im Laden war. Ich habe ihn dann zu verschiedenen Personen befragt, nach an Böhnhardt Mundlos und Zschäpe und nach Andre Eminger. Ob aber Andre Kapke dabei gewesen ist weiß ich nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was können Sie mir zu den Lichtbildern sagen?
Roberto T: Ich weiß nicht ob ich diese gemacht habe oder mein Kollege. Ich weiß nur Liebau habe Wohlleben erkannt. Aber an weitere kann ich mich nicht erinnern.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist denn Liebau zu Wohlleben und Waffen gefragt worden?
Roberto T: Bei der ersten Vernehmung ist es nur gegangen ob Wohlleben ihn mal dazu angesprochen habe. Daran konnte sich meines Wissens nicht mehr erinnern der Liebau.
Vorsitzende Manfred Götzl: Welche Informationen haben Sie im Einzelnen von Oberstaatsanwalt Weingarten bekommen?
Roberto T: Das hab ich mich auch schon gefragt. Ich kann mich nur daran erinnern, dass der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof Weingarten gesagt habe Schulz sei von Liebau angesprochen worden, und das die erste Vernehmung nicht ausreichen würde. Ich weiß dass ich Liebau keine Einzelheiten am Telefon gesagt habe. Als dann Liebau da gewesen war, habe ich ihm gesagt dass es besser ist wenn er von sich aus alles schildern soll. Die ganze Sache mit der Waffe der Besorgung. Es ist aber nicht geredet worden das Schulz vernommen wurde. Ich glaube die Vernehmung von Schulz ist da schon gelaufen gewesen, und die Aussage sei nicht vorgelegen.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ist auf Einzelheiten durch den Durchsuchungsbeschluss eingegangen? Und welche Rolle hatte dieser Beschluss zu Beginn der zweiten Vernehmung?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt worum es ging. Das Wohlleben bei ihm gewesen ist und nach einer Waffe gefragt haben soll. Das auch Gerlach ausgesagt hätte das er wüsste das Liebau davon erzählt hätte. Von einem Szeneladen wo öfters Rechte nach Waffen angefragt hätten.
Vorsitzende Manfred Götzl: Haben Sie Herr Liebau dazu konkrete Fragen gestellt?
Roberto T: Nein, ich habe Liebau gesagt das er von sich aus schildern soll. Ich habe zu ihm gesagt, Erinnern sie sich doch mal Herr Liebau. Wie war das damals? Darauf habe Liebau erwidert es könnte sein, so oder so ähnlich habe ich das im Ohr. Auch das Wohlleben zwischen Tür und Angel angesprochen hätte. Aber Liebau könne sich daran nicht mehr so daran erinnern. Nein an konkrete Fragen kann ich mich nicht erinnern. Es gäbe ja schon eine Aussage und er soll nochmal von sich aus schildern ob das alles korrekt war.
Vorsitzende Manfred Götzl: Ich halte ihnen mal eine Aussage von Herr Liebau vor, das Liebau eingefallen ist das er in den Neunzigern mehrfach von Leuten aus der rechten Szene gefragt wurde wegen Waffen…
Roberto T: Das ist Sinngemäß ja richtig, das ist von Liebau so ausgesagt worden, denn ich habe keine Frage gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Halte ihnen noch etwas vor, dass Wohlleben von 1998 bis 2003 bzw. 2004 öfters im Laden gewesen ist. Liebau selber war nicht oft in dieser Zeit im Laden. In dieser Zeit hat Schulz den Laden mehr oder weniger geführt.
Roberto T: Ja das stimmt. Das hat Liebau so sinngemäß gesagt. Sie haben es nicht wörtlich aufgeschrieben. Dies ist auch sehr schwer gewesen, da Liebau immer wieder lange Pausen gemacht habe. Auch auf die Aussage mit der zwischen Tür und Angel sei von Liebau gekommen. Ich habe ihm dazu keine Fragen gestellt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Was genau habe denn Herr Liebau berichtet?
Roberto T: Es sind immer wieder Gedankensprünge dabei gewesen. Und Liebau ist immer wieder auf den Szeneladen gekommen. Dann hat er immer wieder auf Wohlleben Bezug genommen. Und das er sich nicht erinnern kann, das Wohlleben ihn wegen einer Waffe gefragt habe. Deshalb habe er wahrscheinlich dann auf Schulz verwiesen. Das war irgendwie Liebaus Standartsatz gewesen. So wie es im Protokoll geschrieben ist hat es auch Liebau gesagt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Vorhalt wegen dem Serben oder Kroaten ist da Liebau selber darauf gekommen?
Roberto T: Davon habe ich nichts gewusst. Da sei mal irgendwas mit einer Kriegswaffe Marke Scorpion gekommen. Aber mehr weiß er auch nicht mehr.
Vorsitzende Manfred Götzl: Können Sie sich erinnern was Herr Liebau zu den möglichen Aufenthalt der drei gesagt hat?
Roberto T: Dass er davon ausgegangen ist das die drei in Norwegen bzw. Schweden untergetaucht sind. Liebau hätte Wohlleben gefragt.
Vorsitzende Manfred Götzl: Es soll ein Gerücht gegeben haben, das die drei in Norwegen bei NS88 gewesen sind.
Roberto T: Dass stimmt, aber Wohlleben sei damals die Antwort schuldig geblieben.
Vorsitzende Manfred Götzl: Nochmal auf die zweite Vernehmung zurückzukommen. Wurde von Herr Liebau das Thema Waffe und Wohlleben oder von Ihnen nochmal angesprochen?
Roberto T: Ich kann mich nicht erinnern das Liebau gesagt hat, Wohlleben nach einer Waffe gefragt habe. Liebau könne sich aber erinnern, das von vielen Leuten nach verbotenen Sachen gefragt wurde. Da sei es um Aufnäher gegangen glaube ich mich zu erinnern. Aber Liebau könne sich auch nicht erinnern das er mit Schulz über sowas darüber gesprochen habe.
Kleine Pause.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie jetzt kurz in der Pause mit ihrem Kollegen KOK Lo. Gesprochen?
Roberto T: Nein warum?
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nur so. Sie sagten dass Sie keine konkreten Fragen bei der zweiten Vernehmung gestellt haben. Und unkonkrete Fragen?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das ich den Liebau angewiesen habe sich nochmal daran zu erinnern was im Beschluss steht. Worum es bei Wohlleben geht.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Da steht dann in der zweiten Vernehmungsniederschrift im letzten Absatz. Das Herr Liebau keine Schwierigkeiten habt habe, den Fragen des Vernehmungsbeamten zu verstehen. Wie soll das bitte gemeint sein?
Roberto T: Das ist in einem Formular so drin.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Herr T., das ist nicht so. Es handelt sich hier um einen freien Text.
Roberto T: Man könne dies ja jetzt so oder so auffassen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ja eben drum. Am Anfang Ihrer Vernehmung durch den Vorsitzenden haben Sie Her T. gesagt, Liebau soll erzählen, es sei in seinem Interesse. Jetzt meine Frage, was meinen Sie mit Interesse?
Roberto T: Ich habe Liebau gesagt, das es darum gehe, das er in der ersten Vernehmung nicht so viel ausgesagt habe.Und jetzt in der zweiten in seinem Interesse gewesen ist dies konkreter zu sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie das Gefühl nach der ersten Vernehmung das Herr Liebau etwas verschweigt?
Roberto T: Nein den Eindruck habe ich nicht gehabt, dass mir Liebau etwas bewusst Sachenverschwiegen hätte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Warum wurde eigentlich nicht Liebau als Beschuldigter vernommen?
Roberto T: Im Beschluss sei Zeuge gestanden glaub ich, und ich habe keinen Hinweis hatte auf eine Beschuldigtenvernehmung.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Gab es einen Gegenstand der angedachten Vernehmung Aspekte gewesen sein könnte, die dazu hätten führen können das Liebau selber zu einem Gegenstand eines Ermittlungsverfahren sein könnte?
Roberto T: Ich kann nur sagen, das Liebau ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie sagten das Liebau überlegen habe müssen bei der Aussage, deshalb sei die diese nach Ihren Angaben so stockend verlaufen.
Roberto T: Ja das stimmt, aber wie genau an die Reihenfolge der Aussage habe ich keine Erinnerung mehr. Aber wenn das so da drin steht, gehe ich davon aus das es auch so gekommen ist von Liebau.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Nochmal konkret nachgefragt, gab es eine Zielsetzung bei der Zweiten Vernehmung?
Roberto T: Nein eine Zielsetzung gab es nicht. Sie hätten nur nochmal Liebau vernehmen sollen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von Liebau? Und deshalb Liebau nochmal vernommen werden sollte?
Roberto T: Oberstaatsanwalt Weingarten habe gesagt, das der Schulz hätte ausgesagt, dass er von Liebau angesprochen worden ist. Und das habe Liebau nicht in seiner ersten Vernehmung gesagt. Ich habe Liebau diese Informationen nicht vorgehalten, weil sie mir ja nicht vorgelegt hatten. Diese habe ich nur auf Zuruf erhalten. Es hätte ja sein können das Schulz seine Aussage wiederruft, da diese Vernehmung noch gelaufen sei. Aber Liebau dies dann vorzuhalten, hätte man in einer späteren Vernehmung tun können.
Rechtsanwalt Olaf Klemke: Wann konkret Sie die Äußerung gemacht haben, Liebau soll sich überlegen, im Bezug Wohlleben und Waffen?
Roberto T: Das habe ich am Anfang glaub ich gemacht. Der Grund war ja warum Liebau nochmal kommen hat müssen.
Rechtsanwalt Pausch: Haben Sie Liebau von eigenen beruflichen Vorkenntnissen her gekannt?
Roberto T: Ja habe Liebau aus verschiedene Verfahren gekannt. Aber seit wann kann ich nicht mehr sagen. Es ging mal um Kleidungsstücke der Marke Thor Steinar. Da gab es dann auch eine Durchsuchung. Und einmal war Liebau als Geschädigter da, weil es damals Angriffe auf seinen Laden gab.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Kenntnisse darüber, wenn Liebau gekannt hat?
Roberto T: Nein.
Rechtsanwalt Pausch: Hatten Sie Erkenntnisse über Unterlagen oder Akten, an denen Sie den Wahrheitsgehalt der Aussage Liebaus überprüfen hätten können, bzw. Vorhalte machen können?
Roberto T: Mir ist nur der Durchsuchungsbeschluss bekannt gewesen zu diesem Zeitpunkt.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Sie können sich nicht erinnern, was sie zu Beginn zu Liebau gesagt haben um was es bei der Vernehmung gehen soll.
Roberto T: Den Beschluss habe sich Liebau selber nahegebracht. Dieser Beschluss haben wir Liebau bei der Durchsuchung ausgehändigt, und dieser hätte sich dies in aller Ruhe durchgelesen. Daran erinnere ich mich.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Wie viele Beamte waren bei der Durchsuchung dabei?
Roberto T: Das weiß ich nicht mehr wie viele Beamte eingesetzt waren. Mehr als sechs bestimmt, können auch acht gewesen sein. Aber mehr als zwölf kann ich nicht konkret sagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Ich möchte wissen, an dem Tag der Durchsuchungsmaßnahme, was haben Sie da gemacht, wie hat sich Herr Liebau verhalten als Sie ihn auf seinen Grundstück angetroffen hatten?
Roberto T: Ich glaube mich zu erinnern, dass Herr Liebau gar nicht da gewesen ist. Er ist glaube ich erst später dazugekommen, und ich habe ihn mit meinem Kollegen Lo. Den Beschluss gegeben. Es hat für mich den Anschein gemacht, das Liebau den Beschluss sich durchgelesen hatte.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Können Sie mir etwas zu diesen Beschluss sagen, Zahl der Seiten usw.?
Roberto T: Dieser Beschluss war auf jeden Fall zwei Seiten lang gewesen, es könne aber auch mehr gewesen sein.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Haben Sie Kenntnis davon das Liebau den vollständigen Inhalt des Beschlusses irgendwann zur Kenntnis genommen hat?
Roberto T: Bor der Befragung ja, da habe ich ihm die Kernstücke des Beschlusses da gelegt. Um was es geht und nochmal vorgelesen. Aber ich kann Ihnen nicht mehr genau sagen ob ich diesen Beschluss vom Ersten bis zum Letzten vorgelesen habe. Aber ich habe ihm klipp und klar vorgelesen, das Holger Gerlach ausgesagt hatte, das es um eine scharfe Waffe ging. Und das dieser Gerlach behauptet hatte dies von Wohlleben erfahren hatte, das er Liebau angesprochen habe, und dieser ihn dann zu Schulz verwiesen wurde.
Rechtsanwalt Wolfgang Stahl: Hatten Sie den Eindruck dass Herr Liebau allem folgen kann?
Roberto T: Ja ich hatte den Eindruck, dass Liebau dies verstanden hat.

Die beiden Fotos zeigen Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in der Mitte Links Herr Lo. und Rechts Herr T.

So geht eine denkwürdige Zeugenaussage zu Ende. Ein ganz ganz fades Geschmäckle bleibt zurück….

Der 235. Prozesstag…. Der Bruch?!

Der 235. Prozesstag….
Dieser ging um 9.48 Uhr los, Frau Wohlleben war auch erschienen als Zeugenbeistand für ihren Mann Ralf Wohlleben. Nachdem der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Anwesenheit der Prozessbeteiligten vorgelesen hatte, wollte er den ersten Zeugen aufrufen. Doch Rechtsanwalt Narath der Ralf Wohlleben vertritt hatte einen prozessualen Antrag zustellen. Zuerst möchte sich die Verteidigung von Ralf Wohlleben den Ausführungen von der Verteidigung von Beate Zschäpe in Sachen um Aufklärung in Sachen Rechtsanwalt Willms anschließen. Dann wollten sie anzeigen dass Frau Zschäpe seit dem 20.7.2015 nicht mehr ordnungsgemäß nicht verteidigt wird. Deshalb muss die Verhandlung ausgesetzt werden, die Angeklagte Zschäpe nicht ordnungsgemäß verteidigt wird. Das habe man gestern gesehen, da die Angeklagte Zschäpe und ihr Anwalt nichts von dem gestellten Antrag wussten. Es sei deshalb kein faires Verfahren mehr möglich. Nach dem Rechtsanwalt Narath ausgesprochen hatte, nahm Rechtsanwalt Grasel das Wort auf, das seine Mandantin schließt sich den Antrag an. Während Grasel dies sagte, schüttelte Rechtsanwalt sehr mit dem Kopf und erwiderte, dass sie ausdrücklich dazu keine Stellungnahme abgeben würden. Ab da an war jedem klar im Saal, dieser Riss, zwischen den Neu Verteidiger Grasel auf der einen Seite und den Alt Verteidiger auf der andren Seite ist nicht mehr zu kitten. Rechtsanwalt Heer meinte daraufhin das die fehlende Absprache nicht an ihnen liegen würde. Während dieses Satzes schüttelt Frau Zschäpe den Kopf, als Ra Heer noch hinzufügte er würde ihm die Sitzungsniederschriften geben. Dies wies dann Rechtsanwalt Grasel als Haltlos zurück. Man habe ihn nicht die Mitschriften gegeben nur vereinzelte Informationen ausgehändigt. Heer der dieser Aussage sichtlich an genervt war, erwiderte das dieser Disput in einer Würdelosigkeit kaum zu unterbieten wäre. Götzl holte sich dann Meinungen ein. OSA Weingarten meinte dazu, auch wenn die Situation suboptimal wäre, doch wäre Frau Zschäpe mit vier Verteidigern adäquat verteidigt sein würde. Narath meinte nur noch das Frau Zschäpe nicht verteidigt wird seit dem Sturm Stahl und Heer ihre Entpflichtung beantragt hätten.
Die Nebenkläger gaben Ratschläge ab, dass doch die Verteidigung Wohlleben ihre Sitzungsniederschriften Herr Grasel übergeben sollten. Worauf Wohllebens Anwalt Klemke meinte er vertrete Herrn Wohlleben und habe sich dazu Notizen gemacht. Dann hab es noch einen Ratschlag dass Herr Grasel sich aus dem Internet doch informieren könne. Zum Schluss meinte Ra. Daimagüler das wieder die Opfer in den Hintergrund treten würde, und seine Mandantschaft dies nicht gut heißen würde wie er auch. Und Frau Zschäpe sei zu Recht als Mörderin hier angeklagt.
Daraufhin verkündete Manfred Götzl dass er heute die Sitzung unterbrechen werde, und diese am Dienstag vorsetzen werdeDSC00215

Welt/SoundCloud| Abgehörte Gespräche von Andreas Temme durch die Polizei – Mordfall Yozgat

Prof. Dr. Hajo Funke

Die dunkle Welt des Landesamtes für Verfassungsschutzes Hessen, seines Mitarbeiters Andreas Temme – Spitzname „Klein Adolf“ – und der Mord an Halit Yozgat in Kassel. Ein Verbrechen des NSU.

Hess: „Ich sach ja jedem, äh, wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert: Bitte nicht vorbeifahren! Ja, es ist sch… Ja, wie sieht es bei Ihnen aus, wie fühlen Sie sich?“

Ja, wie fühlt sich ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutzes Hessen, der bei einem Mord des NSU dabei war? Ob dieser Andreas Temme es jemals sagen wird? Oder wird das Land Hessen ihn erneut schützen? Werden die Hintergründe dieser Tat, das Wissen des Verfassungsschutzes in Sachen NSU ein Staatsgeheimnis bleiben, so wie es der damalige Innenminister Volker Bouffier und der jetziges Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche wollen.

Haben diese Männer mehr Macht in diesem Land als die Bundeskanzlerin? Und was wird aus dem Versprechen der Aufklärung Frau Bundeskanzlerin? So wie hier…

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