Off The RECORD / Die Mauer des Schweigens

Wer dieses grandiose Theaterstück von Christiane Mudra in München verpasst hat, der kann es nach hören im Deutschlandfunk.

http://breitband.deutschlandradiokultur.de/brb161217/
Jeder der sich für den NSU Komplex interessiert sollte dies sich anhören. Denn nichts schlimmer als sich die schonungslose Wahrheit anzuhören in diesem Zusammenhang.

Wer für die Hintergründe wissen will,ist dort genau richtig.

Was wusste und sah Andreas Temme wirklich ?

Ceska 83

Quelle Image Forum

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Am letzten Tag vor der Sommerpause, dem 135. Prozesstag waren zwei Polizeibeamte aus Hessen geladen.
Diese haben nach dem Mord des Halit Yozgat in Kassel die Mordkommission führend geleitet.
Den zwei Zeugen merkt man es heute noch an, wie sehr ihnen dieser Mord nahe geht, und wie sie gerne mehr ermitteln hätten wollen, aber durch den Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium systematisch ausgebremst wurden.
Auf eine Aussagen hatten sich die Nebenklägeranwälte der Familie Yozgat große Hoffnungen gesetzt, denn die Beamten sollten einen Vermerk bestätigen das der am Tatort befindliche Verfassungsbeamte Temme schon am Vormittag des 10.04.2006 von der Waffe gewusst habe mit der H. Yozgat erschossen wurde.
Dieser sagte zu seiner Chefin, das diese Waffe ( Ceska) keinen regionalen Bezug aufweise, sondern schon in mehreren Mordfällen im Bundesgebiet eingesetzt wurde.
Wie kam er auf diese Annahme, dies bleibt bisher unklar, da er selber im Gericht bzw. im Bundestagsuntersuchungsausschuss keine plausiblen Angaben machen konnte wie er zu dieser Aussage gekommen ist.
Aus der Presse hätte man er es erst am Nachmittag erfahren können, und Temme selber konnte es nicht durch die Polizei erfahren haben. Also drängt sich immer mehr der Verdacht auf, das er entweder Täterwissen hatte oder selber geschossen hat.
Das der Verfassungsschutz hatte viel zu verbergen, sieht man durch die Aussagen der Polizeibeamten. Der Verfassungsschutz meinte zum Beispiel „das man nur eine Leiche neben einer Quelle legen muss, um den ganzen Verfassungsschutz lahmzulegen.“Zudem Verfassungsschutz meinte, wenn die Kriminalbeamten die Quellen verhöre müsste man diese dann abschalten und dies wäre, so wörtlich“ das größte Unglück“ für ihr Amt. Die Kriminalbeamten wollte die Quellen des Verfassungsbeamten Temme selbst befragen die aus dem Islamistischen und aus dem Rechten Bereich kamen. Der Verfassungsschutz wollte dies nur zulassen wenn es unter der Federführung ihres Amtes läuft und die Kripo dabei wäre. Dies lehnte man durch die Ermittler damals kategorisch ab. Der Verfassungsschutz in Hessen verhörte die Quellen selber, wichtiges kam aber dabei nicht heraus. Die Quelle die damals Temme im Rechten Sektor führte war auch schon mal als Zeuge bei Gericht geladen. Dieser hatte einen Zeugenbeistand dabei der vom Verfassungsschutz bezahlt wurde.
Also ist ein Mord wieder mal weniger Wert, als diesen aufzuklären. Denn das Innenministerium, damals noch von Verfassungsschutz Innenminister geführt jetzt Ministerpräsident war strikt gegen Verhöre der Quellen.
Dies wird im neu geschaffenen Untersuchungsausschuss in Hessen ein großes Thema sein, und Volker Buffier ist dort auch geladen. Es darf gespannt sein, wie er dieses Verhalten begründen wird , das ein Mord eine untergeordnete Rolle spielt. Da kommt wieder das Wort „ Staatswohl „ eine tragende Rolle zu.
Zu dem darf man gespannt sein, ob der 6. Senat in München am OLG in München den damaligen Verfassungsbeamte Temme nochmal lädt, denn dieser müsste nach diesen neuen Erkenntnissen nochmal befragt werden.

Wird Hessen das Zünglein an der Waage sein ????

Man darf gespannt sein……

Weitere Sachen zu Hessen Verfassungsschutz:

http://wp.me/p4bLZY-2f

http://wp.me/p4bLZY-1d

http://wp.me/p4bLZY-D

http://wp.me/s4bLZY-panorama

Wer die Wortprotokolle lesen möchte, die der Verfassungsbeamte Temme im OLG in München gab, empfehle ich die Seite meines besten Freundes.

https://juergenpohl.wordpress.com/2014/03/14/prozesstag-91-und-92-im-nsu-prozess-einblicke-in-die-arbeit-des-verfassungsschutzes/

https://juergenpohl.wordpress.com/2014/02/18/nsu-prozesstag-80-wortprotokoll-der-kompletten-3-vernehmung-von-andreas-temme-am-29-01-2013/

80.Prozesstag in München mit Andreas Temme

Um 13:42 Uhr kommt Andreas Temme in den Gerichtssaal, als Götzl nochmal seine Belehrung auffrischt und ihn fragt, ob er alles verstanden hat. Temme möchte antworten, doch sein Mikrofon geht nicht. Scherzhaft sagt Götzl ob der Rechtsanwalt Alexander Kienzle den Stecker gezogen hat, und sorgt für allgemeines Lachen im Gerichtssaal.

 Nach einer kleinen Unterbrechung geht es endlich los. Götzl will wissen welche Fahrstrecken Temme vom Büro nach Hause genommen hat. Daraufhin erklärt Temme, dass er zwei Fahrtrouten hätte nehmen können. Die eine Möglichkeit hätte ihn vorbei am Polizeipräsidium und danach am Internetcafé vorbei geführt.

Auf Frage von Götzl ob er die Adresse Grüner Weg 33 kenne, sagt Temme dies sei das Polizeipräsidium Nordhessen, dies kenne er aus seiner jetzigen beruflichen Tätigkeit. Die Untere Königsstraße 95 sage ihm nichts. Als Götzl fragt, ob er wisse, wo sich die Hauptpost befindet sagt Temme, die befände sich in der Unteren Königsstraße und hat evtl. die Nummer 95. Die Nachfrage, ob er die Bremer Straße 3 kenne verneint er. Temme fragt, ob es um eine Jägerstraße gehe. Götzl verneint dies und fragt Temme nach seinem Aliasnamen. „Alexander Thomsen“ hätte er gewählt, dessen fiktive Adresse wäre ein großes Gebäude schräg von der Hauptpost gewesen, so Temme.

 

Temme soll anhand einer Karte erklären, wie die Fahrtrouten gewesen sind. Temme erklärt dies am Richtertisch gehen. Nachdem er sich wieder hingesetzt hat, wird er gefragt, ob ein kognitives Interview mit ihm gemacht wurde. Temme antwortet, dass er aus den Medien weiß, dass dies 2009 gewesen sein muss. Der Leiter der Mordkommission Café hätte mich angerufen, und gefragt ob ich bereit wäre als Zeuge auszusagen, so Temme weiter. Ich hätte so was nicht angeboten, da es bei meinem Status als Beschuldigter nicht möglich gewesen wäre.

Der KHK, ich und weitere Beamte sind dann in die Polizeischule nach Wiesbaden gefahren, um das Interview zu machen. Temme führte weiter aus, dass sie zu einem Psychologen gegangen sind. In dessen Raum waren ein Tisch und mehrere Stühle. Der Psychologe hätte gesagt, er solle die Augen schließen, ruhig atmen und sich dann an den Tattag erinnern.

Götzl macht einen Vorhalt des KHK W., demnach wäre Temme beim Betreten des Internetcafés aufgefallen, dass die Tür offen gewesen wäre, und mit einem Holzkeil offen gehalten worden wäre. Zudem hätte er ein Geräusch ähnlich, wie Möbelrücken oder Poltern gehört. Dies wäre ja eine sehr genaue Beschreibung merkt Götzl dazu an.

Temme sagt dazu, dass er dies vielleicht durch Medien erfahren haben könnte. Vielleicht aber auch, weil andere das ausgesagt hätten. Es sei schwierig, die Erinnerung und später Gehörtes auseinanderzuhalten, aber er wäre bereit gewesen, sich auf neue Methoden einzulassen. Aber das wäre im Jahr 2009 schon schwierig gewesen. Trotzdem sei er, bei allem, was kommt, dass weiterhelfen könnte, bereit gewesen dabei zu sein.

Temme wäre dann mit den Beamten wieder zurückgefahren (2 Stunden Hinfahrt, 2 Stunden Rückfahrt) und am Rasthof Kassel wieder aus dem gemeinsamen Fahrzeug ausgestiegen. Anschließend sei er mit seinem privaten Auto wieder nach Hause gefahren.

Götzl kommt auf Herrn Irrgang zu sprechen. Irrgang sei Leiter des LfV Hessen gewesen sein und damals sein Vorgesetzter, so Temme. Mit Irrgang hätte er nach seiner Festname im LfV Hessen noch einmal gesprochen, jedoch meist über Dinge, die im Zusammenhang mit seinem Disziplinarverfahren standen, erklärt Temme. „Es ist völlig normal, dass wir uns darüber unterhalten hatten“, so Temme. Und weiter: Außerdem hätte er in einem Brief geschrieben, dass er jederzeit zu einem persönlichen Gespräch bereit gewesen wäre. Götzl will es genauer wissen. Er verlangt von Temme, dies genauer zu beschreiben. Temme hätte die Erinnerungen nicht mehr parat, er würde dies unendlich bedauern. Zur konkreten Tat äußert sich Temme folgendermaßen: „Ich war es nicht. Ich habe diese Morde nicht begangen.“

Es sei dann ein 15 Jahre alter Krümel Haschisch und Patronen gefunden worden. Temme hätte daraufhin erklärt, dass er keine Drogen nehme. Er wisse aber noch, dass er am 9.5. eine dienstliche Erklärung abgegeben hätte. Früher hätte er einen dienstlichen Kalender mit relativ detaillierten Eintragungen gehabt, den hätte er jetzt nicht mehr.

 

Götzl will wissen, ob er mit Herrn Irrgang über die Ereignisse im Internetcafé gesprochen hat. Temme hat keine Erinnerungen dazu.

Auf Nachfrage von Götzl zum Leiter der Außenstelle Kassel Herrn F. erklärt Temme, dass F. sein Vorgesetzter gewesen wäre. Diesen hätte er nach dem 6.4. nur noch ein einziges Mal gesehen, als er seine privaten Sachen aus seinem Büro geholt hätte. Die Stimmung zu seinen Kollegen wäre da nicht sehr positiv gewesen. Das müsse nach dem 21.4.2006 gewesen sein, vermutlich aber eher Anfang 2007. Dies wäre nach der Einstellung des Verfahrens gegen ihn gewesen, vorher wäre es ungeschickt gewesen, die Außenstelle zu besuchen. Alle Dinge, die die Polizei beschlagnahmt hätte, wären auch wieder vor Ort gewesen. Er hätte sich auch nicht mit F. über den 6.04.06 unterhalten. Die Stimmung wäre „eisig“ gewesen, so Temme. Zum Termin eines der früheren Morde sei er auf einem Grillfest gewesen, wo einer der Kollegen, Herr G., Videoaufnahmen von ihm gemacht hätte.

Dann kommt Götzl auf ein TKÜ-Protokoll vom 29.6.2006 zu sprechen. Es geht um ein Gespräch zwischen Temme und F.. Temme hat keine Erinnerungen daran. Daraufhin macht Götzl einen Vorhalt: „Temme ruft bei der Außenstelle an, um zu erzählen, dass er Vater eines Sohnes geworden sein.“ Von der Zeit her könne es stimmen, da sein Sohn um diese Zeit geboren sei, erwidert Temme. Weitere Erinnerungen zu diesem Telefonat hätte er jedoch nicht.

Götzl ordnet eine Verhandlungspause von 15 Minuten an.

Nach der Pause erzählt Temme noch, dass er auch  zur Geburt seines Sohnes eine Karte bekommen hätte. „Mein Leben stand völlig auf dem Kopf, ich war Beschuldigter in einer Mordserie„, so Temme.

Götzl kommt auf den Namen H. zu sprechen. Ob Temme dies etwas sagt will er wissen. H. sei der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV gewesen, führt Temme aus. Herr M. der damalige Abteilungsleiter, Herr G. der Vorgänger von F.. Mit G. hätte er nichts zu tun gehabt, es wäre nur um das Video gegangen.

Götzl will Einzelheiten der Gespräche wissen. An Einzelheiten kann sich Temme nicht erinnern. M. hätte mal sinngemäß gesagt: „Ich hoffe, dass Du es nicht warst.“

Wenn ich es gewesen wäre, hätte ich von niemand mehr was zu erwarten gehabt, in menschlicher Hinsicht”, so Temme. Er hätte eigentlich selten bei Gesprächen gedacht, dass da jemand denkt, er sitze einem neunfachen Mörder gegenüber, erklärt Temme weiter.

 

Götzl weiter mit einem Vorhalt: „Neuigkeiten? F.: Hast Du denn schon von einer Reaktion gehört? Darauf Temme bisher noch nicht, Herr H. meinte auch, Termin bei Herr Irrgang wahrscheinlich, wenn die Polizei zu dem Ergebnis gekommen ist.“

Temme antwortet darauf: „Wenn ich das damals so gesagt habe, wird es auch so stattgefunden haben. Ich kann mich nicht an Einzelheiten erinnern.“

Götzl mit Vorhalt: „F. zu Temme „Und so wie Du das beim Irrgang gemacht hast, hast Dich nicht so restriktiv verhalten wie bei Polizei.“ Götzl fragt, inwieweit Herr F. mit Temme befasst war. „Irgendwer musste ja die Polizei ja in die Büroräume lassen. Für die Durchsuchung“, antwortet Temme. Götzl darauf „ Sie haben Irrgang ja getroffen.“ Das müsse ja so gewesen sein, sonst wäre der Satz ja sinnlos gewesen, schlussfolgert Temme. Götzl scheint dies noch nicht klar zu sein und fragt: „Und wie du das beim Irrgang gemacht hast …“ Temme antwortet: „Keine Idee, vielleicht wegen dem dienstlichen Schreiben, das direkt nach Wiesbaden ging, vielleicht fühlte er sich übergangen?“ Götzl ist immer noch nicht mit der Antwort zufrieden, kommt zur nächsten Frage. Woran F. anknüpfe? „An die dienstliche Erklärung und Gesprächsangebot“, so Temme. Götzl: „hast dich nicht so restriktiv verhalten wie bei Polizei?“ Temme antwortet merklich genervt: „Ich weiß, dass ich bei der Polizei alles gesagt habe, ich weiß nicht wie tief ich da eingestiegen bin, aber ich habe da immer nur die Wahrheit gesagt. Ich kann nicht sagen wann ich bei Irrgang gewesen bin.“

Götzl macht klar, dass es ihm um Erinnerung geht. Er hätte auch letztes Jahr schon nachgedacht weil das Gespräch mit Irrgang auch Thema in Berlin im Untersuchungsausschuss gewesen wäre, so Temme.

Götzl merkt, dass er an diesem Punkt nicht weiter kommt und wechselt das Thema. Welche Internetidentität Temme bei „ilove.de“ gehabt hätte. „wildman70“ antwortet Temme. Götzl hakt nach: „Und Jörg Schneeberg?“ Das wäre sein Name für die Registrierung gewesen, rein fiktiv, erklärt Temme.

Der Vorsitzende Götzl hat keine weitere Frage und gibt die Fragestellung weiter an den Senat. Senat: „Wann waren Sie wieder auf I ilove.de? Sie sagten, dass Sie versucht haben zu eruieren wann Sie da waren. Chats haben Zeitstempel.“ Temme: „Weiß nicht, ob ich da jemals wieder war.“

Bundesanwalt Diemer fragt nochmal, wer die Herren G. und M.sind. M. wäre der Vorgesetzte von Irrgang, G. sei schon pensioniert antwortet Temme.

Da die Bundesanwaltschaft keine Fragen hat bekommen die Verteidiger der Nebenklage das Fragerecht. Als erster ist RA Bliwier an der Reihe: Ob er zum ersten Mal von dem Mord an Halit Yozgat in der kostenlosen Zeitung „ Extra Tipp “ erfahren habe? Dies bestätigt Temme. Darauf fragt Bliwier Temme wann er an dem Montag danach zur Dienstelle gefahren wäre. Temme hätte keine Erinnerung daran, normalerweise immer morgens, dies sei üblich, aber er hätte keinen Anknüpfungspunkt dazu. RA Bliwier macht Vorhalt nach Vorhalt wegen dem Klärungsbedarf., Temme erklärt immer wieder keine Erinnerungen zu haben. Er hat auch keine Erinnerung, als es um ein Gespräch mit Frau E. geht. RA Bliwier weiter, ob er noch andere Informationen außer dem Extra Tipp hatte? Auch das kann Temme heute nicht mehr nachvollziehen.

Bliwier hakt weiter nach: Die HNA (Hessische/Niedersächsische Allgemeine) läge ja an der Dienststelle aus. Ob er Erinnerungen daran habe, ob er sie gelesen habe? Auch hier nur schwache Erinnerungen von Temme. Er hätte sie vermutlich angeschaut, aber  das wäre spekulativ.

Aus einem Vorhalt aus Gespräch mit Frau E: „Gibt es eine dienstliche Verbindung zum VS? Ob das Opfer bekannt sei? Opfer sei Temme nicht bekannt, und das Internetcafé würde er nicht aufsuchen“, zitiert Bliwier Auch dazu hat Temme keine Erinnerung.

RA Bliwier: „Ich habe Schwierigkeiten, zu verstehen, dass Temme seine Gefühlssituation beschreiben kann und ob er ein Alibi hat. Aber das er am Montag beim „ ZK10“ gewesen ist, dazu hat er keine Erinnerung. Die Gespräche sind ihm auch nicht mehr erinnerlich.“

RA Bliwier hält ihm vor, er hätte Frau E. Angaben zu dem Mord gemacht. Diese hätten keinen regionalen Bezug, und die Waffe sei bereits bei mehren Taten im Bundesgebiet eingesetzt worden. Auch dazu hat Temme keine Erinnerung.

Es sei möglich, dass es im „Extra Tipp“ stand, da stand aber nichts. Das könne man ausschließen. Montag hat die HNA hat auch nichts berichtet, damit konfrontiert Bliwier Temme. „Den Vorhalt aus eigener Recherche muss ich jetzt mal so machen“, fügt Bliwier hinzu und erntet Schmunzeln im Gerichtssaal. Weiter sagt RA Bliwier, dass nach seinen Recherchen zum ersten Mal um 16.40 Uhr an dem besagten Montag Spiegel Online über die gleiche Verwendung der Waffe sprach. „Verstehen Sie mich,ich will Ihnen gerne helfen Herr Temme!“ Bliwier löst damit Gelächter im Saal aus. „Wenn Sie doch am Montag früh im Amt gewesen waren und können es nicht aus den Veröffentlichungen her haben“, setzt Bliwier nach. Wieder erinnert sich Temme an nichts, reagiert aber zum ersten mal sehr emotional und fährt mit lauter Stimme Bliwier an: „Ich habe nicht gesagt, dass ich es aus der Zeitung und dem Internet habe, wenn sie die Dinge hier verdrehen.“

RA Bliwier führt weiter aus, dass das Gespräch mit der Polizei im Anschluss an das Gespräch mit Frau E. gewesen sein soll. Die Polizei kann nicht über die Waffe gesprochen haben. Ob er mit anderen Beamten gesprochen hätte?

Gleichzeitig melden sich die RAin Sturm und RA Stahl zu Wort: Diese Frage wäre nicht zulässig.

RA Bliwier bemerkt süffisant „Es ist erstaunlich, dass die Verteidigung genau hier seit 75 Prozesstagen zum ersten Mal eine Aktivität entfaltet.“

Temme daraufhin unbeeindruckt: „Wenn wir uns wieder im Bereich der Spekulationen bewegen. Wenn ich beim ZK10 war, sind mir dort mehrere Personen begegnet, vielleicht hätte ich dort was aufgeschnappt.“

Götzl mischt sich ein und meint RA Bliwier solle einen Beweisantrag stellen, reagiert ungehalten und beschließt eine Pause von 15 Minuten.

Vielleicht war die Pause an dieser Stelle falsch, denn man gab Temme Zeit sich wieder zu sammeln und neu zu sortieren. Andreas Temme kommt früher, sitzt alleine im Saal und sieht sich um.

Nach der Pause meint Götzl: „Die Überlegungen die RA Bliwier hat, die gibt es ja tatsächlich, da sollten Sie sich mal anstrengen.“

RA Bliwier startet ein neues Fragenfeuerwerk: Gibt es eine Erinnerung, dass es Thema in einer Vernehmung war? Gibt es eine Erinnerung, dass Herr F. von Frau E. zum Mord gefragt wurde?  ja keine Erinnerung. RA Bliwier, ja Sorry war unklar konkreter , Gibt es eine Erinnerung an ein Gespräch an diesem Montag Nachmittag bei Herrn Me. beim „ZK 10“? Temme will sich an nichts erinnern, er hätte kein konkretes Bild, keine konkrete Erinnerung.

Bliwier hakt immer weiter nach: Zum Telefonat mit Herrn F. mit dem  Vorhalt aus der TKÜ: „Finden die denn was? Ja. Was jetzt dabei herauskommen muss wenn die die Termine alles abgleichen. Ja. Es geht ja nicht um mich, es geht nicht um alle,es geht um die Kasseler Problematik. Und in der Kassler Problematik sitzt Du ja ein bisschen drin?“

Das Erinnerungsvermögen von Temme bleibt unbefriedigend bis mangelhaft: „Es kann um die Morde gehen, um die Außenstelle. Ich weiß es nicht.“

Und Bliwier macht unvermindert weiter, zitiert weiter aus der TKÜ: „Ich weiß nicht, ob ich es damals verstanden habe,und wie es mir der Kripo H. erzählt hat, hast du bei der Vernehmung vieles zugegeben. Es fehlt eine Minute, und diese Minute ist das ganze Problem.“ Bliwier weiter: „Erinnerungen dazu?“ Temme erinnert sich an nichts.

Bliwier lässt nicht locker: „Ich kann mich nicht in den leitenden Kripo-Beamten H, versetzen. Es gibt noch mehrere Gespräche mit Herr F. wo über diesen Sachverhalt gesprochen wird. Erinnern sie sich an weitere Telefonate?“ Wieder erinnert sich Temme an nichts.

 

Bliwier gibt nicht auf, Temme steht jetzt mit dem Rücken zur Wand: „Das ist der Vorteil der TKÜ. Mann kann die Gespräche nämlich anhören.“ Auch jetzt bleibt Temme bei seiner Strategie: Keine Erinnerung zu nichts.

Bliwier will jetzt von Temme wissen, woher er von der TKÜ erfahren habe. Temme: „Ist mir aus den Medien mitgeteilt worden,als ich mir einen Anwalt nahm, sprach die Polizei darauf an, war mir nicht so fremd.“

Es gäbe ein Telefonat mit Frau P. die froh gewesen wäre, dass sie sich endlich einen Anwalt genommen hätten, so Bliwier weiter. Temme, der jetzt deutlich angeschlagen wirkt, erwidert: „Ja, zu dem Zeitpunkt war es noch nicht in den Medien, also nicht mit mir, die Morde schon. Mein Leben stand damals Kopf, keine Erinnerung.“

Bliwier will nun von Temme wissen, ob und wie oft er denn mit seinem Rechtsanwalt gesprochen habe, als er schon unter Mordverdacht stand und ob sich dieser Notizen gemacht hätte. Auch dazu keine Erinnerung bei Temme.

Bliwier halt weiter nach: „Welcher Rechtsanwalt war das?“ Zumindest an den Namen seines Anwalts kann sich Temme erinnern: „RA P.“ Ein Sekundenbruchteil später die nächste Frage von RA Bliwier: „Entbinden Sie ihn von der Schweigepflicht?“

Diese Frage scheint Temme völlig unvorbereitet zu treffen: “ Ah, ja, ähm, ich persönlich hab damit kein Problem, kann ich das auch später, schriftlich und vielleicht, kann ich dass mit dem Rechtsanwalt noch besprechen, dass das jetzt geht war mir nicht bekannt.“

Bliwier: „Haben Sie sich in irgendeiner Weise auf die Einvernahme hier vorbereitet?“ Temme: „Hab mich natürlich damit beschäftigt beim Untersuchungsausschuss, habe auch hier versucht mich zu erinnern im Dezember.“ RA Bliwier: „Hatten Sie mal Ermittlungsakten vorliegen?“ Temme: „Nein. Das einzige was ich habe ist eine Abschrift von meiner Aussage im Untersuchungsausschuss im Bundestag. Wurde mir zugesandt.“Ob es vor der Vernehmung hier Vorabgespräche mit dem LfV gegeben hätte, oder sonstige Kontakte zum BfV oder anderen LfV bestünden, will Bliwier wissen. Es hätte nur 2012 Gespräche gegeben, als die Aussagegenehmigung beantragt wurde, die hätten nicht mal meine Adresse gewusst, andere Kontakte hätte es nicht gegeben, so Temme.

Götzl ordnet eine kurze Verhandlungspause an.

 

Nach der Pause ist RA Kienzle an der Reihe. Wann die Erklärung vom 9.5. auf den Weg gebracht worden wäre, will er von Temme wissen und ob es in diesem Zusammenhang eine Erörterung mit dem LfV gegeben habe. Temme hat auch dazu keine Erinnerung, verneint aber, dass es dazu zu Gespräche mit dem LfV gab. Jedoch hätte es wohl ein Telefonat gegeben, dazu hätte er aber keine konkreten Erinnerungen mehr.Laut Presse hätte ein Kollege gesagt, Temme solle so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben. Was er dazu sage so die nächste Frage von RA Kienzle. Er wäre vorsichtig mit Presse, erwidert Temme. Kienzle zeigt dafür Verständnis, fragt aber sogleich weiter. Ob denn so etwas ihm gegenüber mal erwähnt worden wäre. Er selbst, Temme, hätte ja ganz konkret die Wahrheit sagen wollen und nicht nur so nah wie möglich. Eine Präzisierung dieser letzten Aussage, ganz egal aus welchem Zusammenhang wäre hilfreich, hakt Kienzle nach. Temme kann diese Präzisierung nicht liefern.Kienzle kontert mit einem Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll vom 9. Mai 2006: „H. gibt Rat so nah wie möglich an Wahrheit zu bleiben. Bei Staatsanwaltschaft und Polizei: Aufgrund von Andreas Temmes Beruf müssen sie Verständnis für sein Verhalten haben?“ Auch dazu hat Temme keine Erinnerung mehr.

RA Kienzle will nun dem Erinnerungsverlust Temmes auf den Grund gehen. Wie sich Temme das erklären könne, dass er sich an gar keines der vielen Telefonate erinnere. Temme wiederholt sich mit seiner Antwort: Er wolle nicht nur nahe an der Wahrheit bleiben, sondern immer die ganze Wahrheit sagen.

 Unvermittelt wendet sich Götzl Beate Zschäpe zu und spricht sie direkt an: „Bauen sie ab, Frau Zschäpe? Da Sie öfters die Augen schließen, muss ich Sie dies fragen. Zschäpe erwidert Götzl im direkten Gespräch. Leider ohne Mikrofon, deshalb muss die Öffentlichkeit weiter auf den ersten Satz der Hauptangeklagten warten. Götzl erwidert in väterlich, beinahe fürsorglichen Ton, dass er beabsichtige heute „nicht mehr lange zu machen“.

Ob sich Temme für seine dienstliche Erklärung an einem Fragenkatalog orientiert habe, so die nächste Frage von RA Kienzle. Nein, er hätte sich bei der Abfassung seiner dienstlichen Erklärung nur an der Wahrheit orientiert, erwidert Temme.

Die nächsten Fragen von Kienzle zielen auf ein Fernsehinterview mit Temme ab. (Das Interview habe ich hier auf meinem Blog schon veröffentlicht.) Das Nachrichtenmagazin wäre schriftlich auf ihn und seine Frau zugekommen. Beide hätten sich dann entschlossen, das Interview zu geben. Das ganze hätte sich 2 Tage hingezogen, seine Familie und seine Frau wären damit eingebunden gewesen. Mit dem Magazin hätte man im Vorfeld gesprochen, was sich die Redakteure genau vorstellen würden. Denn sie hätten ja keine guten Erfahrungen mit den Medien gemacht.

RA Kienzle fragt, ob er noch Kontakt zum LfV hätte. Temme verneint dies.

RA Kienzle beantragt eine Pause, was von Richter Götzl abgelehnt wird. Die Vernehmung von  Andreas Temme wird für den heutigen Tag erneut. unterbrochen. Temme wird für den 12. März 2014 erneut vorgeladen. Kurz davor sind auf Anregung von RA Bliwier noch seine Vorgesetzten als Zeugen vorgeladen.

Wie so oft: Stunden später sind seine Aussage nur die Hälfte wert. Denn es gibt neue, schwerwiegende Anschuldigungen gegen Andreas Temme.

Andreas Temme und der Mord des H. Yozgat

Zum bereits das dritte Mal wurde der ehemalige Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme in München vernommen.

Am Vormittag des 29.1.2014 beantragte die Nebenklägeranwälte der Familie Yozgat ein TKÜ Protokoll als Beweisantrag bei zuziehen, dass diese am 27.1.2014 bei der Bundesanwaltschaft gefunden hatten.

Es wurde heftigst gestritten um dieses zweiseitige Protokoll, da die Bundesanwaltschaft ausführte „ alle Akten zu Andreas Temme würden bei ihnen in Karlsruhe zur Einsicht liegen“, des weiteren würden die Aktenordner nicht im Keller liegen, sondern im ersten Stock bei Beleuchtung und dieser Raum wäre auch beheizt so Bundesanwalt Diemer. Die Nebenklage sagte darauf, das sie keine Akten kopieren durfte, im höchst Falle handschriftliche Notizen machen dürfen. Diese wären aber dann nicht vor Gericht verwertbar. Die Nebenklägeranwältin von der Behrens stellte einen schriftlichen Antrag mit Begründung, dieser wurde bis heute nicht entsprochen.

Dieses schriftliche Protokoll vom 29.5.2006 besagt, dass es ein vertrauliches Gespräch mit Herr F. und Herrn Temme gegeben hat. Herr F. impft Herrn Temme ein, dass er zum Verlauf dieser Ermittlungen bei der Polizei nichts erwähnen darf. Zudem sagte er noch das es nicht um „ihn“ ginge sondern um „alle“!

Aber Reihe nach…. Am 6.4.2006 ereignete sich der Mord an H.Yozgat in Kassel. In der Hauptverhandlung in München konnte sich Andreas T. nicht an den Tattag erinnern. Er schwankte immer zwischen dem Mittwoch dem 5.4 und dem tatsächlichen Tattag dem 6.4.2006.

Mit Recht fragte der Vorsitzende Richter Götzel ( Leitender Richter des 6 Strafsenats in München) warum er dies nicht mehr wisse, den er hatte bevor er V-Männer betreute, unter anderem Menschen observiert.

Herr Temme sagte aus das er am 10.4.2006 als er zur Arbeit ging, um Stempelkarte zu kontrollieren ,kam er zum Schluss für sich er muss am Mittwoch in diesem Internetcafe gewesen sein.Denn der Rückschluss war, dass er am Mittwoch früher Schluss gemacht hätte und am Donnerstag länger an seinem Arbeitsplatz war. Das interessante dabei ist, das er am 10.4.2006 ein Gespräch zwischen einer Kollegin und Temme gab. Dieses Gespräch fand im LfV statt. Dort gab Herr Temme an, den Besitzer des Internetcafe nicht kennen und dieses Internetcafe auch nicht.

Danach wurde Herr Temme von dieser Kollegin Frau Ehrig beauftragt den Namen des Opfers zu ermitteln. Daraufhin bemerkte Herr Temme „ das der Mord keinen regionalen Bezug hätten, zudem sei die Waffe an mehren Taten in ganz Deutschland eingesetzt gewesen.“

(Quelle: Beweisantrag vom 6.12.2013)

Eine bemerkenswerte Aussage des Herrn Temme, kurz nach dem Mord an H.Yozgat , zudem erstaunlich das diese Aussage nicht zu den Akten gehören die dem 6. Senat im München vorliegt.

Eine bewusste Unterschlagung der Bundesanwaltschaft?!

Ein weiteres Indiz kommt dazu wenn man den Bericht des KHK Wetzel liest, der vom 22.4.2006 datiert ist. Dieser sagte aus, das Herr Temme. genau gewusst hat das er bevor die Polizei zu ihm kam am Tattag am Tatort war.( Mord Yozgat SA/Hauptakte Bd.2075,Bl 15)

Am 9.5.2006 gab es ein Telefonat zwischen dem Geheimschutzbeauftragen des LfV Herrn Hess der Herr Temme den Rat, er möge beim Verhör bei der Polizei immer nahe an der Wahrheit zu bleiben.

Das heißt im Klartext Temme soll so nahe am Tatgeschehen anlehnen, damit eine Aufdeckung erschwert wird.

Nicht genug dieser Tatsache,der Verschleierung in Fall Andreas Temme.

Jetzt kommt das das oben benannte TKÜ ( Telekommunikationüberwachung )Protokoll das am 80.Prozesstag eingeführt wurde.

Es ist ein vertrauliches Gespräch mit seinem Chef mit Temme.

Herr F. schwor Temme ein das dieser zu der Situation und Verlauf der Ermittlungen nichts sagen dürfe. Wie oben schon geschrieben es ginge nicht um ihn sondern um alle..

Es geht ja auch um die Kassler Problematik wo er ein bisschen mit drin steckst!

Dann wird Temme anerkennend mitgeteilt, das er: “wie du das bei dem I. gemacht hast und nicht so verhalten wie mir das gesagt wurde, so restriktiv wie bei der Polizei,also du hast denen alles dargestellt.

Ich darf, und will nicht alles wissen.Ich hoffe,das alles für dich gut ausgeht…