Nach Feststellung der Präsenz ging der 85.Prozesstag um 9.47 Uhr los, um gleich wieder
unterbrochen zu werden.
Ralf Wohllebens Anwalt Olaf Klemke bitte um eine Unterbrechung,da sein Mandat die
Ladungsliste für den heutigen Tag auch erst grade bekommen hatte und darauf nicht vorbereiten konnte.
Deshalb bittet er um eine Unterbrechung min.1 Stunde um Ralf Wohlleben darauf
unterrichten.
Diesen Antrag wird von Wolfgang Heer dem Rechtsanwalt von Frau Zschäpe unterstützt. Der
Vorsitzende Richter am OLG Götzl entspricht diesem Antrag, und unterbricht die Verhandlung bis
um 11.05 Uhr.
Nach der Pause kommt BKA Beamte Winfried T. 44 Jahre alt und war betraut mit der Sache
Wohnungen im Zeitraum ab dem 26.1.1998 bis 04.11.2011.
Götzl erklärt T. wie er seinen Vermerk erklären soll, erst mal von sich aus erzählen, und danach
würde er ihn Sachen dazu befragen.
Herr T. führt aus, das er ab dem Zeitpunkt 26.1.1998 bis 04.11.2011 sieben Wohnungen dem „Trio“
zuzuschreiben konnte. Es wurden 4 Wohnungen in Chemnitz und 3 Wohnungen in Zwickau
bewohnt.
Es konnten keinerlei Lücken zwischen den Wohnungen festgestellt werden,alle Wohnungen seien
überlappend gemietet oder zur Verfügung gestellt worden.
Gleich nach dem Untertauchen der drei ( Beate Zschäpe,Uwe Mundlos,Uwe Böhnhardt) hätten sie
bei dem von Ihnen Bekannten Thomas Starke vorgesprochen,nach einer kurzweilige
Unterbringung nachgefragt.
Starke konnte den dreien nur kurz bei sich in unterbringen, und vermittelte eine Wohnung bei
einem Bekannten in der Friedrich Viertel Straße 85 in Chemnitz. Diese Wohnung sei in einem
Plattenbaugebiet Fritz Heckert Gebiet im Süden von Chemnitz.
Die Personen sind in einer 3 Zimmer Wohnung für ungefähr drei Wochen untergekommen. Ein
gewisser Herr R. wäre der Bekannte gewesen, und Mieter der Wohnung war dieser selbst mit
wohnend.
Diese Wohneinheit wäre heute schon abgerissen,somit ist sie nicht existent. Mitte
Februar hätte der Aufenthalt geendet, da R. sie nicht mehr bei sich unterbringen konnte.
Danach sei wieder Thomas Starke als wichtige Person angesprochen worden, der sich ja schon um sie
gekümmert hatte. Die nächste Wohnung die beschafft werden konnte war in der Limbacher Str 96
in Chemnitz Altendorf. Die Wohnung sei von von Max Florian Bu. bewohnt und gemietet
gewesen.Durch die damalige Lebensgefährtin von Max Florian Bu. Mandy St. sei das
Ansinnen durch Thomas Starke gekommen. Da sich Herr Bu. in dieser Zeit eh sehr oft bei
seiner Freundin Mandy St. wohnte, gab es keine Probleme in dieser Hinsicht. Diese wohnte in
dieser Zeit in der Bernhardstraße in Chemnitz.
Nach der Aussage von Max Florian Bu. zu urteilen, trennten sich er und Mandy St. im
Sommer 1998. Danach habe er in seiner Wohnung aufgehalten, deshalb konnte er Aussagen und Aufenthalt der drei zu tätigen.
Diese drei wohnten bis Ende August bei ihm, und wären dann durch einen Mittelsmann (Carsten
Ri.) von Thomas Starke in Chemnitz in die Altchemnitzer Straße 12 gezogen. Diese 1,5
Zimmer große Wohnung sei schon laut Aussage von Carsten Ri. angemietet worden. Ri.
sei als Strohmann bei den Vermietern aus Bayern aufgetreten.
Rechtsanwalt Heer hat Bedenken bei den Ausführungen des BKA Beamten T. da diese noch nicht
eingeführt wurden. Götzl meint daraufhin,das irgendwelche Aussagen von Zeugen nicht durch T.
ersetzt werden.
Daraufhin sagt T. das seinem Vermerk eine Einvernahme zugrunde liegen, und es würde
Sachbeweise aus der Frühlingsstraße zugrunde liegen. Zudem Anschlussvernehmungen der
Vermietern.
Darauf fährt Herr T. fort, das diese Wohnung im Zeitraum Ende August bis Mitte April 1999 als bewohnt
festgestellt worden.Ende April sei der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt worden. Die sollte schon
Ende März geplant gewesen sein, eine Kündigung läge beim Vermieter vor, aber der Mietzeitraum
würde nochmal auf Bitten um einen Monat verlängert. Warum sei nicht ersichtlich. Ein
Einschreibebeleg wäre im Brandschutt (Frühlingsstraße) gefunden worden, um eine Nachfrage
würde um eine Verlängerung gebeten worden.
Danach sei eine 2 Zimmer Wohnung in der Wolgograder Allee 76 wieder in der Fritz Heckert
Siedlung angemietet worden. Die Mietdauer war von Ende April bis Ende August 2000, die durch
Mietverträge der Wohnungsbaugesellschaft nachgewiesen werden konnte. Der Mieter der Wohnung sei
der hier Mitangeklagte Andre E. gewesen. Durch die Wasserkostenabrechnungen konnte
nachgewiesen werden das sich Personen in der Wohnung aufgehalten hätten.Nach einer
Befragung durch die Nachbarn konnte zu minderst Frau Zschäpe von einer Zeugin im Haus
erkannt worden sein.
Wiederrum zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lägen keine Erkenntnisse vor, die einen
Aufenthalt in der Wohnung belegen würden.Laut Aussage von Herrn Bu., hätte das „Trio“ in
einer solchen Wohnung im Süden von Chemnitz gewohnt hätten. Dort gab es ein Waldstück und in
der Nähe einen Kaufland.
Andre E.Daten lägen dem Mietvertrag zugrunde, deshalb hätte diese Anmietung ohne diese Hilfe
von Andre E. nicht über die Bühne gehen können. Unter anderem lagen bei der Anmietung
Lohnnachweise des Andre E. vor. Es gab auch eine schriftliche Mitteilung des Mietverhältnisses Ende 2000.
Danach kam der nicht nur wieder ein Wohnungswechsel, sondern auch ein Ortswechsel habe sich
angeschlossen.
Man sei dann in die Heisenbergstraße 6 in Zwickau gezogen, mit dem Personalien von
Max Florian Bu.
Dies wäre das erste Mal gewesen das man sich selber um eine Wohnung bemüht hätte,
da sich Mundlos, einen einen Reisepass auf dem Namen Max Florian Bu besorgt hätte.
Darum kann man davon auszugehen, das sich Uwe Mundlos, diesen Pass genommen hat um sich
zu legitimieren.
Man fand noch Belege, für Wasserabrechnungen und vom einem Kabelanbieter.
Max Florian Bu. hätte angegeben das er diese Wohnung nicht angemietet hätte.Man bewohnte
diese Wohnung in der Heisenbergstr. 6 vom 1.Juli.2000 bis zum 31.Mai.2001.
Die vorletzte Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau mietete man schon ab dem 1.Mai 2001.
Diese 4 Zimmerwohnung war im Ortsteil Marienthal, diesmal war der Mieter ein gewisser
Matthias Di..
Nach der Aussage von Di. hätte sein Freund Andre E. gebeten diese Wohnung zu mieten da ein
Freund einen Schufa Eintrag hätte.
Di sei auch erst Hauptmieter gewesen, und Ende Mai oder Anfang Juni sei ein Untermietvertrag
mit
Max Florian Bu geschlossen worden, wo sich wahrscheinlich Uwe Mundlos dahinter versteckte.
Diese Wohnung bewohnte man bis zum 31.Mai 2008, und von Aussagen der Bewohner im Haus,
wäre Frau Zschäpe als „Gesicht dieser Wohnung“ bezeichnet worden. Aber Uwe Böhnhardt und
Uwe Mundlos seinen nicht direkt wieder erkannt worden.
Dann sei ab dem 1.März 2008 eine weitere Wohnung, vermutlich die letzte in Zwickau gemietet
worden, bis zum 4. November.
Diese Wohnung sei auch von Di angemietet worden, und gab dann einen Untermietvertrag auf dem Namen Max Florian Bu.
Es seien 2 Wohnungen zusammengelegt worden, daraufhin hatte man dann eine vier
Zimmerwohnung im 1.OG in der Frühlingsstraße 26 gehabt.
Nun zu Fragen die der Vorsitzende Richter Götzl an den BKA Beamten T.hat.
Götzl:Ob es bei der Wohnung Friedrich Viertel Str. 85 einen Mietvertrag vorgelegen hätte?
T: Da es nur eine Aussage von R. Gegeben hätte, sei nur eine Unterbringung aus Zeit gewesen.
Denn die Wohnungsnahme dokumentiere die Verfestigung der Gruppe. Die Wohnungen von R.
und Bu seien als vorübergehende Unterbringung anzusehen.
RA Heer: Das die Beweisführung der Senat vornehmen würde.
Götzl: Es gehe um Transparenz die im Vermerk von T.eingeflossen sind.
Ra.Heer: T.bewerte habe die Aufgabe Tatsachen zu bekunden.
Götzl: Da sei man einig, daher seine Frage nach den Unterlagen oder Zeugenaussagen.
T:Bei den ersten beiden Wohnungen gab es Zeugenaussagen, mit Beginn der Anmietung durch
Carsten Ri. hätten auch Unterlagen festgestellt werden können, da es um eine eigenständige
Wohnung des“Trios“ gab.
Es gab auch eine Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin von Andre E, Anja Sp. und von einem
Hendrik La. die einen gemeinsamen Aufenthalt der Drei nahelegten.
Anja Sp. hätte Andre E. mal zu einer Wohnung begleitet, bei der es sich um diese Wohnung
gehandelt haben sollte.Deswegen sei der Aufenthalt anzunehmen. Carsten Ri. Sagte aus das sich
die Personen als Beate,Uwe Uwe vorgestellt hätten.
Götzl: Wie der Zuschnitt der Wohnung in der Altchemnitzerstr. gewesen sei.
T: Es hätte Carsten Ri. gesagt das die Wohnung auf Dauer zu klein gewesen sei, er selber habe
laut Skizzen und die Wohnung von außen ansehen können. Diese wäre nur 27 qm groß gewesen,
so das auf Dauer eine Unterbringung von drei Personen die Qualität zum Wohnen beeinträchtigt
hätte.Interessant sei das Carsten Ri. gesagt hätte, bei der Anmeldung hätte er sich um nichts
kümmern müssen,es sei schon alles vorbereitet gewesen.
Götzl: Ob Andre E. die Adresse seiner Eltern in Johanngeorgenstadt angegeben hätte, als er die
Wohnung in der Wolgograder Allee 76 angemietet hätte.
T.: Diesen Vorhalt bestätigt er, des weiteren auch,das diese Wohnung im 1.OG gewesen wäre und
42.qm groß gewesen sei.Des weiteren wäre die Wohnung in der Heißenbergstraße 6 in Zwickau
im Erdgeschoss links gewesen, 3 Zimmer plus einen Kellerraum und 66,5 qm groß.
Götzl: Um die Polenzstraße 2 in Zwickau.
T.: Diese Wohnung wäre Erdgeschoss unten rechts gewesen, und 77,3qm groß gewesen. Der
Mietvertrag wurde in der Frühlingsstraße gefunden.
Bei der Wohnung in der Frühlingsstraße 26 sei es 2011 zu einem Eigentümerwechsel gekommen.
Danach gibt der Vorsitzende das Fragerecht an den Senat weiter dieser hat keine weiteren
Fragen, dann zur Bundesanwaltschaft, dieser hat auch keine Fragen deshalb kommen die
Nebenklagevertreter zu Wort.
Ra.Reinecke: Das die Auswertung des Herrn T. die Grundlage hätten, das die Drei zusammen
gewohnt hätten.
T.: Das sein schon richtig, aber es sei natürlich ungemein schwer Leute zu finden, die die drei
Personen bei einer Wohnungsannahme bestätigen könnten. Das sei bei Beginn schwierig gewesen und zum
Schluss weitaus besser gewesen. Carsten Ri. hätte in der Altchemnitzer Straße gesagt, das alle
drei Personen sich dort aufgehalten hätten, aber dies ohne Lücken nachzuweisen sei eben
schwer.
Ra.Reinecke:Ob es mal entsprechende Hypothesen gegeben hätte, das es vielleicht weitere
Wohnungen angemietet wären?
T.:Diese Hypothesen gab es, ja aber auch der Gesamtschau der bisherigen Beweisstücke aus der
Frühlingsstraße hätte man keine andere Wohnung belastbar herausarbeiten können. Es gab eine
Öffentlichkeitsfahndung und einen Infobrief der in der Nachbarschaft vertrieben worden ist. Daraus
gab es keine Hinweise das sich andere Wohnungen aufgetan hätten.
Rain.Lunebach: Ob es auch um die Person die Beate Zschäpe in der Wolgograder Allee gesehen
hat auch um einen Mann gehandelt haben könnte?
T: Das könnte durchaus sein, es könne hier um einen „Büroversehen“ gehandelt haben.
Ra.Stahl: Sie sagten gerade auf die Frage des Kollegen Reinecke, das man davon ausgehe dass die Drei zusammen gewohnt hätten.
Nun stehe in seinem Vermerk zur Heisenbergstraße 6 das Aussagen Dritter bzw Sachbeweise zu
dieser Wohnung nicht vorlägen,die gemeinsamen Wohnungen davor und danach aber darauf
schließen ließen.
T.: Dies sei in der Gesamtschau und seine Bewertung.
Ra.Stahl: Die Wohnung in der Wolgograder Allee wäre davor gewesen, und finden sich auch keine
Anhaltspunkte für einen gemeinsame Nutzung dieser Wohnung aller drei.
T.:Wirkliche Aussagen von den Personen, die alle drei festgestellt hätten, habe es nicht gegeben.
Man habe aber eine Person die Beate Zschäpe gesehen hätte. In der Frühlingsstraße zum
Beispiel hätten viele Hinweise gegeben über frühere Wohnungen, so ist man davon ausgegangen ist,das die Drei ihr Leben gemeinsam gestaltet haben. Entsprechend auch der Wohnungsnahme, dies sei seine Bewertung.
Ra.Stahl: Dies könne man auch anders sehen, „Ganz herzlichen Dank, Herr T
„ Dann zur Heisenbergstraße……
T.: Es gebe keine Erkenntnisse hinsichtlich der Wolgograder Allee, so richtig gebe es da auch
nichts, aber als Beleg auch für die Heisenbergstraße an. Des weiteren meint er das es schwierig
sei und Ra Stahl könne ja auch seine Meinung darlegen.
Götzl: Sauer und weißt T. zurecht.
T.: (kleinlaut) dies sei nicht despektierlich gemeint.Bei den Wohnungen Friedrich-Viertel-Straße,
der Limbacher Straße und der Altchemnitzer Straße gebe es Aussagen die auf einem
gemeinsamen Aufenthalt der drei Personen sprechen, bei den andren angemieteten Wohungen
wäre dies schwierig.
Rain.Lunebach: Das aus einem Vermerk von einem Kollegen von T. geht hervor, dass in der
Wohnung Wolograder Allee möglicherweise Uwe Mundlos als Bewohner erkannt worden sei.
T.: Das sei dann auch so.
Ra.Langer: Ob mal das Wasser oder Energie gecheckt worden sei?
T.:Das hätte man soweit wie hochgerechnet, und die Wasserverbräuche ließen den Schluss, zu das
diese über den Durchschnitt für einen einzelnen Menschen liegen.
Dieses Hilfskriterium wurde benützt das man dazu neige, das ich mehr als ein oder zwei Personen
aufgehalten hätten.
Um 12.15 Uhr wird der BKA Beamte T. entlassen, und die Mittagspause wird eingelegt und die
Sitzung bis um 13.20 Uhr unterbrochen.
Nach der Mittagspause gibt Ra Stahl zu der Aussage des BKA Beamten T. eine Erklärung nach
257§StPO ab.
Ra.: Stahl:
der GBA stelle im Anklagesatz die Behauptung auf, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätten über
Jahre in derselben Wohnung gemeinsam gelebt und knüpfe daran auch rechtliche
Schlussfolgerungen. Auf die Vernehmung von T. könne man diese Behauptung kaum stützen. Es
hätten keine Tatsachen präsentiert werden können, denen zufolge die Drei seit 1998 durchgängig
die Wohnungen gemeinsam bewohnt haben. Auf seine Fragen bezüglich Heisenbergstraße und
Wolgograder Allee habe der Zeuge antworten müssen, dass sich für diese Wohnungen gerade
keine Erkenntnisse konkretisieren ließen und dass es sich bei der Annahme, die Drei hätten immer
zusammen gewohnt, um eine These der Ermittler handelte, die es zu beweisen gegolten habe. Es
gebe durchgreifende Bedenken gegen diese Vermutung, etwa die Größe der Wohnung in der
Altchemnitzer Straße. Aber auch die Urlaubsbekanntschaften hätten ausgesagt, dass sie gedacht
hätten, dass Zschäpe alleine wohnt.
Als nächstes kommt der Zeuge Sch. Vom LKA Saarland der mit der Auswertung des “Pogromly”-
Spiels betraut war.
Diese Einvernahme macht mein Kollege http://juergenpohl.wordpress.com/