89. Prozesstag Sachverständiger R. Nennstiel

Nach der Manfred Götzl die Anwesenheitsliste durchgegangen ist, und RA Scharmer laut sein „Guten Morgen“ Götzl zuruft kann es los gehen. Gegen 9.53 Uhr, ging der 89.Prozesstag mit dem Sachverständiger Ruprecht Nennstiel im BKA für Waffentechnik an.
Götzl belehrt ihn daraufhin, das er als Sachverständiger mit reinem Gewissen aussagen soll,das er nichts verschweigen darf, und unparteiisch erzählen soll nicht da zufügen sein soll.
Dann möchte Götzl das Herr Nennstiel erst mal von sich aus erzählt, wenn er (Götzl) fragen hat, wird er ihn diese im Anschluss stellen.
Es geht um den Sachverhalt zu Mord an M.Kiesewetter und dem Mordversuch des Martin A. am 25.04.2007 in Heilbronn eingesetzten Waffen.
Herr Nennstiel hat den Auftrag erhalten Munitionsteile zu untersuchen.
Dann gibt Herr Nennstiel einen Überblick um welche Munitionsteile es sich dabei handeln.
1 x Hülse Kaliber 9 mm Luga
1 x Geschossmantel Kaliber 9 mm Luger
1 x Bleikerngeschossmantel Kaliber 9 mm Luger
dazu kommen
1 x Hülse Kaliber 7,62 mm Tokarew
1 x zerlegtes Projektil 7,62 mm Tokarew

Nachlieferungen:
1 x Bleifragment das bei bei der Operation von dem Polizeibeamten Martin A. sichergestellt wurde.
1 x Geschossmantelfragment aus dem Dienst KFZ.
Ohne Relevant seinen
1 x Hülse 9 mm Lugner die man 10 m entfernt vom Tatort gefunden hatte sowie
1 x Patrone die in Laufen am 29.4. der Polizei übergeben wurde.
Der Geschossmantel sowie die erstgenannte Hülse 9 mm Luger, könne man auf sechs Felder und Züge erkennen, das diese von der Firma Sellier & Bellot stammen. Der Bleikern spreche auch nichts dagegen das dieser mit dem Geschossmantel eine Einheit gebildet hat. Ebenfalls von Sellier & Bellot seien die Hülse und dem Geschoss des Kalibers 7,62 mm Tokarew. Auf diesem Projektil fanden sich vier Felder und Züge. Man könnte sagen nach einer Bewertung, das Hülse und Geschossmantel 9 mm Luger eine Identifizierung vornehmen kann, wenn man die Tatwaffe habe. Man könne es ebenfalls bei der Hülse 7,62 mm Tokarew sagen können, nicht aber bei dem entsprechenden Projektil.

Für eventuelle Verfeuerungswaffen wären für die Munitionsteile 9 mm Luger, eine Radom Vis 3, eine Norinco, oder die Daewoo ausgemacht worden. Bei der Tokarew Hülse 7,62 mm hätte man ein Model der TOZ TT-33 ausgemacht.
Bei diesem Waffenmodell wurde in verschiedenen Ländern als Lizenzfertigung nachgebaut worden, und sei nicht zu unterscheiden.
Entsprechende Geschosse kann man keine Aussage dazu treffen, es spricht auch nichts dagegen, das es aus einer diesen Waffenmodelle stammte. Mir ist dann am 10.11.2011 von der RD Zwickau eine Reihe von Asservaten zugeschickt worden, unter anderem eine Pistole Radom Vis 35 Waffennummer H 1836. Dazu der Hinweis auf die Munition vom Tatort Heilbronn Nummer 47985 dabei gewesen, diese hätten wir untersuchen sollen, ob da eine Übereinstimmung bestehe. Da die Waffe sich in einen sehr schlechten Zustand befunden hatte, der Hahn sein gespannt gewesen, und im Auswurffenster habe sich eine gezündete Hülse befunden.
Die Waffe muss offensichtlich sehr hohen Temperatur angesetzt worden, denn es sei ja zur Zündung der Patronen die sich um Magazin befunden haben. Die sogenannte Schlagfeder ist so erwärmt worden, das diese ihre Federkraft verlor.
Diese Waffe sei nicht mehr schussfähig gewesen. Wir haben die Waffe dann mit aller Vorsicht gereinigt und Schlagfeder und Schließfeder ausgetauscht um mit dieser Waffe wieder schießen zu können.
Da man Vergleichsmunition sicherstellen konnte, war es nicht so schlimm das der Auswurf der Hülse nicht mehr ordentlich funktionierte.
Übereinstimmung konnten bei den Hülsen vom Tatort in Heilbronn Nimmer 47985 festgestellt werden, die bei der Pistole Radom Vis 35 mit der Nummer H 1836 gezündet worden ist.
Nicht mit Klarheit konnte man eine Zuordnung bei den Projektilen.Das läge daran, das die Waffe durch Spurenqualität .Spurenmenge gelitten habe.
Jedoch spreche einiges dafür, das die Projekteilreste, aus diesem Laufe der Pistole Radom verschossen worden ist.
Man könne zusammenfassend sagen, das Hülse Geschossmantel und Bleikern von dem Tatort Heilbronn mit dieser Waffe die Tatwaffe sei.
Man habe im Brandschutt in Zwickau Munitionsteile gefunden, zudem auch 21 Hülsen und Geschosse, die man der Radom zuordnen werden konnte.
Zudem hätte man am 10.11.2011 eine Pistole Marke TOZ TT-33 mit der Nummer X65070 bekommen, es sei konkret um Sammlungsvergleich mit den Munitionsteilen vom Tatort in Heilbronn mit der Nummer 47986 gegangen.
Die Waffe sei entspannt gewesen, eine verfeuerte Hülse hätte sich im Patronenlager gefunden. Kaputt war bei dieser Waffe das Griffstück,das wir ersetzen konnten, dies habe aber bei den Spuren keinen Einfluss gehabt.
Zudem traten beim Beschuss dieser Waffe Störungen auf, wie z.B. Verschlussstück und Griffstück seinen nicht 100% aufeinander abgestimmt gewesen. Dies habe keinen Einfluss auf die Spuren gehabt.
Als Ergebniss könne man sagen das die Tathülse 47986 als Patrone in dieser Waffe gezündet worden ist.
Keine beweiskräftige Übereinstimmung gab es bei den Projektilen der Radom, aber Ähnlichkeiten der Verfeuerungsspuren, das erfahrungsgemäß einiges dafür spricht, das ebenfalls die Projektilteile aus der TOZ TT-33 verfeuert worden ist. Man habe ja auch im Brandschutt in Zwickau 14 Hülsen festgestellt,die von dieser Pistole gezündet worden sind.
Dann würde ich mit meiner Präsentation fortfahren, und an den Leinwänden links und recht wird diese gezeigt.
Zu erst wird die Radom Vis 35 9 mm Luger H 1836 im Einlieferzustand.Bilder von Waffenspurenvergleich, Stoßbodenspuren,Schmetterlingsdarstellung Stoßbodespuren auf dem Zündhütchen dann wird ein Film gezeigt wie die Waffe schießt, danach eine Nahaufnahme des Films.
Das gleich sieht man bei der TOZ TT-33 im Einlieferzustand.Bilder von Waffenspurenvergleich, Stoßbodenspuren,Schmetterlingsdarstellung, Zündspule,Stoßbodespuren auf dem Zündhütchen dann wird ein Film gezeigt wie die Waffe schießt, danach eine Nahaufnahme des Films.Das interessante dabei ist das die Bilder dieser Waffe vom 28.2.2013 sind.(eigene Einwurf)
Eine klare Aussage, ob es die selber Waffe sei, ist nicht möglich, gebe aber nicht zu verleugnete Ähnlichkeiten die dafür sprechen.

Götzl: Mich würden jetzt die Übereinstimmungen auf Hinblick auf das Gutachten der von Ihnen gezeigten Ceska 83 zur Bruni interessieren.

Da er die Präsentation erst suchen muss wird eine Pause eingelegt.

Nach der Pause wird die Präsentation gezeigt, die Abgebildeten Bilder datieren vom 21.11.2011 (eigene Einwurf)
Als erste Waffe wird die Ceska 83 gezeigt, man sehe rechts die Tatmunition von dem Mord in Nürnberg vom 9.9.2000 und links eine Vergleichshülse.Dann habe man das Zündhütchen,welches aus weichen Material besteht und bei der Schussabgabe auf dem Stoßboden gepresst wird so das sich Unebenheiten einprägen würden.Wenn wir jetzt in die Lupenfunktion gehen, sieht man die Unebenheiten die durch den Gebrauch entstanden sind, reproduzierbar widergespiegelt wird. Bei einer anderen Stelle sieht man, Unterschiede, da der Schießprozess nie hundertprozentig reproduzierbar sei.
Trotzdem sehe man mehrere überzeugende Übereinstimmungen. Weiter gehe es mit dem Schlagbolzen, der die Tatpatrone sowie auch die Vergleichspatrone gezündet habe. Es ist der Schlagbolzen der Ceska 83. Es geht jetzt um die Spuren einer konstruktiv vorgesehen Aussparung für den Auswerfer bei dieser Ceska 83. Man könne auch hier sagen, das es zwischen Tat.- Vergleichshülse eine überzeugende Übereinstimmung geben würde.

Die nächste Waffe ist die Bruni,das Original war eine 8 mm Knall gewesen, die zu einer 6,35 mm Browning umgebaut worden ist. Die gezeigten Bilder wurden am 1.12.2011 gefertigt (eigene Einwurf) Diese Veränderungen gingen häufig mit einer Verschlechterung der Möglichkeit, die Waffe zu identifizieren. Die Bilder die sie sehen geht es um den Schlagbolzeneinschlag.
Eine überzeugende Übereinstimmung zwischen Vergleichshülse und der Tatmunition vom Mord in Nürnberg am 9.9.2000. Hier habe man sich nur auf den Schlagbolzeneinschlag beschränken müssen. Durch den geringen Gasdruck der Bruni sei Stoßbodenspuren nicht wie bei der Ceska 83 nicht möglich.

Götzl: Können sie mir zur Übereinstimmung bei den weiteren Fällen sagen?

Nennstiel: Man müsse das als Kette sehen, die erste Tat sei der Mord in Nürnberg am 9.9.2000 gewesen. Da gebe es Hülsen und Projektile.Dann haben wir die andren Taten bekommen, und es gehe bei Begutachtungen darum, ob es neue Tat, der alten zugeordnet werden kann. Ende hatten wir eine Kette von Taten, bei denen wir festgestellt haben das es sich um die selbe Tatwaffe gehandelt hatte. Ich musste dann nicht für jede Tat mit der Waffe eine Übereinstimmung feststellen musste, da man ja die Kette hatte. Wenn ich mit einer dieser Taten eine Identifizierung mache, dann ist alles identifiziert.

Götzl: Und wegen der Bruni, die haben ja zwei Tatort die in Nürnberg und in Hamburg?

Nennstiel: Das gelte auch für die Bruni.

Dann wird Rechtsanwalt Wolfgang Stahl der Verteidiger von Beate Zschäpe das Fragerecht erteilt.

Ra.Stahl :Ob man zwischen serienfertigungsbedingten Produktionsspuren und Individualmerkmalen differenzieren kann?

Nennstiel : Die Waffen seien ab dem Werk individuell, man könnte auch eine fabrikneue Waffen individuell identifizieren. Es ginge dabei nicht um Systemspuren,denn schon ab dem Werk gebe es Individualspuren, die für eine einzigartig sind. Im Lauf würden sich weitere Spuren überlagern.

Ra.Stahl: Nein Nein das wir uns richtig verstehen, es geht mir darum, welche Spuren systembedingt sind, und welche vollständig individuell?

Nennstiel : Das könne man nichts sagen, eine Spur käme von der Herstellung, eine andere vom Gebrauch, wenn sie das meinen.
Es ist müßig, ob eine Spur von der Herstellung oder vom Gebrauch kommt, es seinen alles Individualspuren.

Ra.Stahl: Warum die Bruni nicht zugeordnet werden konnte?

Nennstiel: Das wäre Spekulation. Eine plausible Erklärung sei, das die abgeänderte Waffe so ist, das werde werde kein professioneller Hersteller gemacht haben.Möglicherweise hat das Projektile keine ordentliche Führung gehabt., den ein Projektil kommt mit dem Teil des Laufes in Berührung, das andere mit dem anderen.

Die Aussage war um 11.25 Uhr zu Ende