Zu dem 95.Prozesstag

Zu dem 95. Prozesstag möchte ich nichts schreiben.

Mein geschätzer Kollege Juergen Pohl hat dort schon einen sehr guten Artikel geschrieben.

http://juergenpohl.wordpress.com/2014/03/24/nsu-prozesstag-95-wenn-das-jungste-gericht-ganz-alt-aussieht-ein-trauerspiel/

Dem ist nichts hinzuzufügen .

 

„Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.” Aussage Bundesanwaltschaft Dr. Diemer

94.Prozesstag Enrico Th. Zeugenbeistand Ja oder Nein ?????

 

Nach der Verlesung der Präsenz, ist es 9.48 als Zeuge Enrico Th. in den Gerichtssaal gerufen wird.
Enrico Th. 38 Jahre,von Beruf Lokführer.
Götzl beehrt den Zeugen nach §55 StPO, das es um Lieferung und Beschaffung einer Ceska 83 im Jahr 1999/ 2000 geht.

Götzl: Herr Th. der §55 würde dann nur greifen, wenn sie an der Lieferung beteiligt gewesen sind, und das Sie davon ausgegangen sind, das diese Waffe als Tötungsdelikt verwendet wurde.

Während dieser Belehrung greift Ra.Wolfgang Heer von der Verteidigung Beate Zschäpe zum Mikrofon.

Ra. Heer: Auf den letzten Teil der Belehrung kommt es nicht an, Verfolgungsgefahr drohe auch dann, wenn keine Tatbeteiligung bestehe.

Ra. Klemke: Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Heers an.

Götzl leicht irritiert von diesen zwei Wortmeldungen.

Götzl:Dann müssen wir im Hinblick auf mögliche Straftaten sehen, ob diese verjährt sind. Da gebe es dann kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr. Wenn es aber um Waffendelikte aus diesem Zeitraum geht, wären diese verjährt, aber da es um Beihilfe geht, wird es virulent.

Ra.Klemke: Es sei die Frage, ob dies der Zeuge einschätzen könne.

Götzl: Das denke ich schon, das es dies kann. Herr Th. gehen Sie nochmal bitte raus, wir rufen Sie dann wieder rein.

Enrico Th. verlässt den Gerichtssaal. Daraufhin merkt man schon gewisse Unruhe bei der Bundesstaatsanwaltschaft, und nachdem der Zeuge Th. den Sitzungssaal verlassen hat meldet sich Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zu Wort.

Osta. Weingarten : Die Bundesanwaltschaft verbiete sich jegliche Stellungnahme gegen den Vorsitzenden, denn seine Belehrung sei korrekt gewesen.
Ich beanstande aber die Worterteilung an Rechtsanwalt Heer, denn Rechtsanwalt Heer könne beanstanden ja, aber erst nach Abschluss einer Belehrung und nicht in Anwesenheit des Zeugen Th. Dies würde zu Verwirrungen dem Zeugen führen.

Ra.Heer : Der Herr Vorsitzende hätte ja den Zeugen nach draußen bitten können.

Götzl : Bitte holen Sie den Zeugen Th. rein.

Ein Gerichtsbeamter holt den Zeugen Th. wieder um 10.00 Uhr in den Sitzungssaal.

Götzl : Ich belehrte Sie erneut….

Enrico Th. : Ich habe es verstanden.

Götzl : Herr Th., was wissen Sie über diese Thematik.

Darauf ergreift Ra. Heer wieder das Wort.

Ra Heer : Der Zeuge müsse gefragt werden ob er sich dazu äußern wolle.

Götzl : Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht bestehe meines Erachtens nicht.

Enrico Th : Das finde ich schon das ich dies bei dieser Sache ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, denn ich fühle mich nicht als Zeuge sondern als Beschuldigter. Mir ist die Türe eingetreten worden, bin von Beamten befragt worden, wegen meinen Navis und meinen Kontoabhebungen.

Götzl : Gegen Sie Herr Th. gibt es kein Ermittlungsverfahren.

Enrico Th : Ich sehe mich als Beschuldigter.

Daraufhin interveniert Ra Wolfgang Stahl ebenfalls Anwalt von Frau Zschäpe.

Ra Stahl : Das ein Zeugenbeistand gut wäre.

Dann reicht es Götzl und schickt Th. abermals nach draußen.

Götzl im scharfen Ton : Es ist nicht gut, wenn es hier darum geht, den Zeugen verunsichert wird.

Dann gibt es eine Diskussion um eine eventuelle Beiordnung eines Zeugenbeistandes.

Ra. Stahl : Ich will nicht den Eindruck erwecken, das die Verteidigung Frau Zschäpes den Zeugen zu verunsichern möchte. Aber es kann doch sein, das der Zeuge über Dinge zu erzählen die er nicht beurteilen kann. Grade deshalb müsse doch ein Beistand erwogen werden zu bestellen.

Osta.Weingarten: Grade diesen Eindruck der Verteidigung habe sich diese selber zuzuschreiben. Die Belehrung sei korrekt gewesen, außerdem sei der zeuge Th. von 1997 bis 2000 im Gefängnis gewesen.
Zur Frage nach einem Beistand ist zu sagen, das der Zeuge Th. habe im Ermittlungsverfahren nicht den Eindruck gemacht, als würden Umstände gegen ihn vorliegen, es sei keine Aussagetüchtigkeit gegeben.Es komme nicht darauf an, wie sich der Zeuge fühlt, sonder auf die Einschätzung des Vorsitzenden Richters.

Götzl : Weiter Wortmeldungen?

Nebenkläger Ra.Bliwier : Ich schließe mich den Worten des Osta.Weingarten an, das einzige Zeil der Verteidigung wäre, den Zeugen zu verunsichern. Die Verteidigung könnte sich Gedanken machen, ob das nicht eine Falschaussage wäre.

Ra.Klemke : Ich denke schon, das auch die Verteidigung das Recht dazu hat, anzuregen, das der Senat dem Zeugen einen Beistand beiordnet.
Auch wenn diese kein Antragsrecht besäße.Zudem sei die Verweigerung einer Aussage keine Falschaussage.

Götzl : Ich denke die Frage ob der Zeuge an der Beschaffung einer Caska beteiligt war, werde dieser doch selber beurteilen können.

Ra. Stahl : Es ist nicht das erste Mal, das hier in der Verhandlung auf die Idee kommt, es sei doch alles anders als es in den Akten steht. Es kann doch sein das der Zeuge irgendwelche Anhaltspunkte sehe, das er meint ihm stünde ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Warum genau deshalb nicht vorher mit einem Zeugenbeistand besprechen werden soll.

Ra. Heer : Entscheiden ist es doch, ob einer wahrheitsgemäßen Beantwortung das Risiko durch Strafverfolgung erwächst, nur darauf käme es darauf an.

Jetzt ergreift Andre E. Verteidiger Ra.Hedrich das Wort.

Ra. Hedrich : Seit geraumer Zeit würden hier Juristen über eine Frage diskutieren, Zeugenbeistand,
und dies könne der Zeuge sicherlich nicht für sich alleine entscheiden.

Nebenklage Rain Dierbach : Der Zeuge sei nicht naiv unerfahren, dieser hätte Erfahrung in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, zudem war er schon in Haft. Herr Th. habe die Entscheidung so getroffen alleine zu kommen, und meines Erachtens habe dieser nie darum gebeten .
Darauf hin zieht sich der Senat zur Beratung zurück.

Nach der Beratung ergreift Ra.Stahl das Wort.

Ra. Stahl : Wir haben in den Akten einen Antrag auf eine Kostenübernahme für einen Zeugenbeistand gefunden, dieser ist per Verfügung abgelehnt worden.

Nach einer Diskussion über die Kostenübernahme eines Zeugenbeistandes bittet Götzl Zeugen Th. wieder in den Sitzungssaal.

Götzl :Wie sehen Sie Ihre Rolle ?

Enrico Th : Ich sehe mich als Beschuldigter, mir ist die Türe eingetreten worden, ich bin nach Karlsruhe vorgeladen worden und bin angeschrien worden. Ich bin nicht als Zeuge behandelt worden. Ich bin auch hier beschuldigt worden. Sie selbst haben ja hier Polizisten befragt, die bei meiner Durchsuchung dabei waren, diese hätten einiges überprüft, zum Beispiel wann er in etwa Geld abgehoben hätte.

Götzl : Kennen Sie diesen Paragrafen?

Enrico Th: Ich kenne diesen Paragrafen nicht, ich will auch zu dieser Sache nichts sagen. Ich habe keinen Anwalt, das koste nur Geld, und ich habe genug bezahlt die letzten Jahre.

Götzl : Sie haben gesagt das hier Beamte gehört wurden, haben Sie das aus der Berichterstattung.

Enrico Th : Ja das habe ich. Habe mir keine Gedanken gemacht.

Götzl : Abermals wird der Zeuge nach draußen verwiesen.

BAW Dr.Diemer : Nach Auffassung der BAW lägen die Voraussetzungen nicht zwingen vor, man würde sich aber, wenn es der Wahrheitsfindung dient, sich nicht verschließen.

Nebenkläger Ra.Reinecke : Man könne doch den Zeugen wenigstens dazu befragen, aus welcher Prozessberichterstattung er dies habe!

Ra.Stahl : Es sei doch Sinn und Zweck eines Zeugenbestandes, das der Zeuge in die Lage versetzt werden kann, sämtliche Aspekte zu erörtern , man soll jetzt hier keine Teilvernehmung beginnen.
Nebenkläger Rain.Basay : Es geht ja schließlich darum, das der Zeuge Th. bekannt gewesen sei mit Uwe Böhnhardt, dazu könne man ihn ja befragen.

Götzl lässt den Zeugen Th. ind den Saal holen.

Götzl : Können Sie einen Beistand vorschlagen.

Enrico Th. : Ja, ich habe nachgeschaut, und eine Visitenkarte von Christian Strünkel aus Jena gefunden.

Nebenkläger Ra.Bliwier : Haben Sie Kontakte zur Verteidigung Nicole Schneiders und Olaf Klemke gab?

Enrico Th. : Das kann ich verneinen. Er sein nicht angeschrieben oder angerufen worden.Die Visitenkarte habe er von Jürgen Lä. bekommen.

Nebenkläger Ra.Bliwier : Wann hat Jürgen Lä. Ihnen diese Karte gegben.

Darauf Götzl : Das könne man dann auch nachfragen, und Herr Th. Sie werden am 28.4.2014 wieder kommen müssen.

Danach ist der Zeuge Enrico Th. für heute entlassen.

 

Interessantes und wissenswerte :

Enrico Th :http://www.bitterlemmer.net/wp/2014/02/11/nsu-ceska-zschaepe-enrico-t-luxik-jena-terrorismus/